Qualitätssicherung Bauvorhaben - ex post
Qualitätssicherung des Bauvorhabens durch externes und unabhängiges Controlling der Leistungen des Generalplaners in der Leistungsphase 8 (Controlling Objektüberwachung) - Kostencontrolling - Termincontrolling - Qualitäts- und Dokumentationscontrolling - Berichtswesen
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Qualitätssicherung des Bauvorhabens durch externes und unabhängiges Controlling der Leistungen des Generalplaners in der Leistungsphase 8 (Controlling Objektüberwachung) - Kostencontrolling - Termincontrolling - Qualitäts- und Dokumentationscontrolling - Berichtswesen
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Landkreis Havelland, vertreten durch die Bahntechnologie Campus Havelland GmbH
- Veröffentlicht: 28. April 2026
- Frist: Nicht angegeben
Ausschreibungsbeschreibung
Qualitätssicherung des Bauvorhabens durch externes und unabhängiges Controlling der Leistungen des Generalplaners in der Leistungsphase 8 (Controlling Objektüberwachung) - Kostencontrolling - Termincontrolling - Qualitäts- und Dokumentationscontrolling - Berichtswesen
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
1 Datei erfasst- Bekanntmachung.pdf
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Die Auftraggeberin WBM plant auf dem Grundstück Neue Jakobstraße neben 42 plant ein neues Wohn- und Geschäfts-haus inklusive neuer Außenanlagen zu errichten. Das Gebäude wird nicht unterkellert und erhält 8 Vollgeschosse. Es sollen ca. 35 Wohnungen entstehen, mit 50% WFB- gefördertem Wohnraum. Im Erdgeschoss (EG) des Neubaus sollen 2 Gewerbeeinheiten entstehen. Die Auftraggeberin WBM plant auf dem Grundstück Melchiorstraße 37 - 44 / Engeldamm 40 - 48 ein neues Wohnhaus inklusive neuer Außenanlagen zu errichten. Das Gebäude wird unterkellert und erhält 6 oberirdische Vollgeschosse. Für die Planung und Errichtung beider Gebäude ist ein Totalübernehmer (TÜ) mit den Planungs- und Ausführungsleistungen für die schlüsselfertige Gebäudeerrichtung beauftragt. Die Erbringung und Koordination aller erforderlichen Leistungen (Planung und Ausführung) ist Bestandteil der TÜ-Beauftragung. Dies betrifft auch sämtliche benötigte Leistungen für Herrichtung und Erschließung des Grundstückes (KG 200 u.a. inkl. Abbruch, ggf. Leitungsumverlegung, etc.) sowie die Außenraumgestaltung. Gegenstand der Ausschreibung: Qualitätssicherung Durch den Auftragnehmer (AN) sollen - zugeschnitten auf die vorhandenen Vorleistungen und die TÜ-Vergabe -Teilleistungen der Leistungsphase 8 und 9 (in Anlehnung an die Leistungsphasen der HOAI) erbracht werden. Die Ausschreibung der angefragten Leistungen erfolgt für 2 Lose, wobei Los 1 die Leistungen für das Bauvorhaben Neubau Neue Jakobstraße beinhaltet und Los 2 die Leistungen für das Neubauvorhaben Melchiorstraße / Engeldamm beinhaltet. Beide Neubau - Vorhaben wurden an denselben Totalübernehmer vergeben.
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Evaluation
Laut Stiftungssatzung ist die Tätigkeit der Stiftung UPD alle zwei Jahre extern und unabhängig zu evaluieren. Der Evaluationsbericht soll Gegenstand der Beratungen im Stiftungsrat sein. Die Evaluationen sind laut Stiftungssatzung auch wesentliche Grundlage der Tätigkeit des wissenschaftlichen Beirats. Die Evaluation soll durch den Stiftungsvorstand im Einvernehmen mit bzw. mit Zustimmung des Stiftungsrats in Auftrag gegeben werden. In der Stiftungssatzung sind folgende Evaluierungsgegenstände genannt: 1. Zweckerfüllung der Stiftung, 2. Unabhängigkeit des Informations- und Beratungsangebotes, 3. Wissenschaftliche Qualität des Informations- und Beratungsangebotes und 4. Beratungszahlen sowie Beratungsschwerpunkte. Laut Stiftungssatzung kann die Stiftung zur Erfüllung des Stiftungszwecks mit an-deren geeigneten Einrichtungen zusammenarbeiten. Gegenwärtig geschieht das durch Beratungsstellen, die durch Kooperationspartner betrieben werden. Sie sind Teil der Zweckerfüllung der Stiftung und insoweit von der externen Evaluation zu umfassen. Insgesamt wird die Evaluation neben dem satzungsgemäßen Zweck auch als wertvolles Instrument im Qualitätsmanagementsystem der Stiftung UPD angese-hen. Neben der internen Qualitätssicherung kann durch regelmäßige externe und unabhängige Evaluationen die Transparenz gefördert und die Wirksamkeit des Qualitätsmanagementsystems geprüft werden und so Impulse für den kontinuierlichen Verbesserungsprozess und die Weiterentwicklung der Stiftung UPD gewonnen werden. Für weitergehende Informationen zu der zu vergebenden Leistung wird auf das Leistungsverzeichnis verwiesen. Für diese Vergabe gilt eine verbindliche Preisobergrenze in Höhe von 160.000,00 EUR (netto). Angebote, die diesen Betrag überschreiten, werden von der Wertung ausgeschlossen.
- St. Josefs Hospital Wiesbaden GmbH
Technischen Gebäudeausrüstung - Elektrotechnik, LPH 4 bis 9 für das Projekt 2. Bauabschnitt des Teilneubaus im St. Josefs-Hospital Wiesbaden
Die St. Josefs-Hospital Wiesbaden GmbH ist ein freigemeinnütziges Akutkrankenhaus der Schwerpunktversorgung und Akademisches Lehrkrankenhaus der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz. In zwei Bauabschnitten realisiert sie derzeit zwei voneinander unabhängigen Ersatzneubauten auf einem Areal zwischen Beethoven- und Solmsstraße in Wiesbaden. Die Realisierung des ersten Bauabschnitts des Teilneubaus ist zwischenzeitlich abgeschlossen und der Betrieb wurde im 1. Quartal 2025 aufgenommen. Die Fertigstellung des zweiten Bauabschnitts soll dann bis zum August 2033 erfolgen. Die Entwurfsplanung (Leistungsphase 3) für den zweiten Bauabschnitt liegt bereits vor. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Genehmigungsplanung (Leistungsphase 4), die Ausführungsplanung (Leistungsphase 5), die Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe (Leistungsphasen 6 und 7), die Objektüberwachung (Leistungsphase 8) sowie die Objektbetreuung (Leistungsphase 9) gemäß § 55 HOAI i.V.m. der Anlage 15 HOAI des Leistungsbild Technische Gebäudeausrüstung bezogen auf den zweiten Bauabschnitt für die Anlagengruppen Starkstromanlagen (Anlagengruppe 4 gem. § 53 Abs. 2 HOAI), Fernmelde- und Informations-technische Anlagen (Anlagengruppe 5 gem. § 53 Abs. 2 HOAI) sowie die Planung der elektrotechnischen Belange zu den KG 440 bis 459, 470 und 546 gem. DIN 276 in Form einer stufenweisen Beauftragung. Für den zweiten Bauabschnitt stehen derzeit verschiedene Planvarianten als mögliche Ausbauszenarien zur Verfügung, die Grundlage der Umsetzung des Bauvorhabens werden sollen. Sicher wird eine Grundausbaustufe als Minimalvariante umgesetzt werden. Darüber hinaus können weitere Ausbauvarianten, die flexibel kombiniert werden können, zur Ausführung gelangen. Die Baukosten KG 200 bis 700 des zweiten Bauabschnitts liegen nach aktueller Kostenschätzung - abhängig davon, welche Ausbauvarianten zur Ausführung kommen werden - zwischen ca. EUR 89,009 Mio. (brutto) für die Grundausbaustufe und ca. EUR 149,789 Mio. (brutto) für die maximalen Ausbaustufe.
- FHH Bezirksamt HH-Mitte vertreten durch Sprinkenhof GmbH
Soziales Stadtteilzentrum Veddel - Technische Ausrüstung
Das Bezirksamt Hamburg-Mitte, Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung verfolgt die Planung und den Bau eines sozialen Stadtteilzentrums auf dem Grundstück Wilhelmsburger Straße 73, Flurstück 437, Gemarkung Veddel (Kirchengrundstück/ Teilbereich 1, Anlage 1 des Vertrags). Es handelt sich um das zentrale Schlüsselprojekt der RISE-Gebietsentwicklung Veddel, welches im Integrierten Entwicklungskonzept Veddel (IEK) verankert ist. Der Neubau soll das rückzubauende Pastoratsgebäude ersetzen und das bestehende Kirchenschiff integrieren. Auf rund 1.800 m² BGF (1.500 m² im Neubau und 300 m² im umzubauenden Bestandsgebäude) soll das zukünftige soziale Stadtteilzentrum schwerpunktmäßig Platz für ärztliche und gesundheitliche Angebote bieten und den AWO-Seniorentreff aufnehmen. Zudem will die Beratungs- und Bildungseinrichtung „BI Bildung und Integration Hamburg Süd gGmbH“ regelmäßig Flächen des Zentrums nutzen und auch die Kirchengemeinde selbst soll mit sozialen und kulturellen Projekten weiterhin am Standort vertreten sein. Darüber hinaus sollen vielfältig nutzbare Flächen für (soziokulturelle) Veranstaltungen geschaffen werden, um Begegnungen in der Nachbarschaft zu fördern und den sozialen Zusammenhalt im Stadtteil zu stärken. Entsprechend des Staatsgrundüberlassungsvertrages von 1903, wird das Grundstück mit Gebäudebestand nach Aufgabe der religiösen Nutzung in das Verwaltungsvermögen der FHH/LIG zurückfallen und von dort in das Verwaltungsvermögen des Bezirksamtes Hamburg-Mitte übertragen. Das Bauvorhaben steht insbesondere unter der Notwendigkeit, den vorgesehen Kosten-rahmen von 6.379.000,00 EUR netto für KG 300 und KG 400 und den Fertigstellungstermin, den 15.12.2029, nicht zu überschreiten. Die Einhaltung der Baukosten und die termingerechte Leistungserbringung sind wesentliche Vertragsziele, die der AN zu erreichen hat. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Verfahrensbrief. Die benötigten Planungsleistungen des Vorhabens werden stufenweise beauftragt. Die Beauftragung erfolgt dabei in 4 Stufen, wobei sich die einzelnen Leistungsphasen wie folgt auf die Stufen aufteilen: Stufe 1: Leistungsphasen 1 – 4 (Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung und Genehmigungsplanung) Stufe 2: Leistungsphasen 5 – 6 (Ausführungsplanung und Vorbereitung der Vergabe) Stufe 3: Leistungsphase 7-8 (Mitwirkung bei der Vergabe und Objektüberwachung – Bauüberwachung und Dokumentation) Stufe 4: Leistungsphase 9 (Objektbetreuung) Mit dem Zuschlag wird die Stufe 1 beauftragt. Die Beauftragung der weiteren Leistungsphasen erfolgt stufenweise und optional.
- Gemeinde EppelbornEppelbornFrist: 11. Mai
Planungsleistungen Technische Ausrüstung für die Sanierung der Borrwieshalle, Gemeinde Eppelborn
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind die Planungsleistungen der technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 3-4. Die Gemeinde Eppelborn beabsichtigt Sanierungs- und Umbaumaßnahmen an der Borrwieshalle in Dirmingen (Näheres siehe Anlage 1_VgVBorrwieshalle_Erläuterungen-Zuschlagskiterien). Der konkrete Umfang der Arbeiten hängt davon ab, über welches Förderprogramm die Maßnahme kofinanziert werden kann. Zum einen wurde ein Förderantrag im Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ (SKS) gestellt. In diesem Programm ist eine Förderquote von bis zu 75 % möglich. Der Schwerpunkt liegt auf der nachhaltigen Sanierung von Sportstätten, insbesondere unter Berücksichtigung von Barrierefreiheit, energetischer Optimierung und einer klaren sportlichen Nutzung der Halle. Alternativ besteht die Möglichkeit einer Förderung über das Programm „ELER“ (Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums). Dieses Programm legt den Fokus auf die Schaffung und den Erhalt von Dorfgemeinschaftseinrichtungen. Die maximale Fördersumme beträgt hier rund 830.000 €. Im Rahmen einer ELER-Förderung würden die zwingend notwendigen Sanierungsmaßnahmen umgesetzt. Der Projektumfang im Bundesprogramm SKS ist umfassender als im ELER-Programm. Während ELER die grundlegenden, mindestens erforderlichen Sanierungsmaßnahmen gemäß der Machbarkeitsstudie, Stand 07/2025, Anlage6, abdeckt, umfasst das SKS-Programm zusätzlich weitergehende Maßnahmen mit besonderem Bezug zur Nutzung der Halle als Sportstätte. Das erweiterte Maßnahmenprogramm ist der überarbeiteten Machbarkeitsstudie, Stand 12/2025, Anlage7, zu entnehmen. Ein Antrag im Bundesprogramm SKS wurde bereits gestellt, ein Förderbescheid liegt jedoch noch nicht vor. Da die Nutzung der Halle bis zur erfolgten Sanierung nicht möglich ist, besteht ein großer Zeitdruck für das Verfahren. Aus diesem Grund wird die Ausschreibung so gestaltet, dass zunächst die in jedem Fall erforderlichen Sanierungsmaßnahmen gemäß Machbarkeitsstudie (Anlage6) ausgeschrieben werden. Diese entsprechen dem Leistungsumfang einer ELER-Förderung. Darüberhinausgehende Maßnahmen, die im Falle einer Bewilligung der SKS-Fördermittel umgesetzt werden sollen, werden als optionale Leistungen ausgeschrieben. Zur Vereinfachung wird im Folgenden unterschieden in die Maßnahmen der Grundstufe (Teil 1) (zwingend erforderliche Maßnahmen (siehe Anlage6) unabhängig von einer SKS-Bewilligung) und die optionalen Maßnahmen (Teil 2, nach Vorliegen eines Förderbescheids im Bundesprogramm (SKS)). TGA, Anlagengruppen 1, 3-4, Stufe 1 (Grundstufe): - Ergänzung der Toilettenanlage - Haustechnische Anlagen auf den aktuellen Stand der Technik bringen - Photovoltaikanlage - Anpassung der Elektroinstallation in der Halle inkl. Austausch der Hallenbeleuchtung. - Einbau einer neuen Lüftungsanlage für die Hallenbereiche Optional (Stufe 2): - Sanierung Duschen - Aufrüstung Beleuchtung. Es erfolgt eine leistungssstufenweise Vergabe. Vergeben werden zunächst in Leistungsstufe 1 die Leistungsphasen 1 (Grundlagenermittlung), 2 (Vorplanung) und 3 (Entwurfsplanung). Optional vergeben werden - Leistungsstufe 2: Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) - Leistungsstufe 3: Leistungsphasen 5 (Ausführungsplanung), 6 (Vorbereitung der Vergabe), 7 (Mitwirkung bei der Vergabe), 8 Objektüberwachung – Bauüberwachung und Dokumentation), 9 (Objektbetreuung). Es besteht kein Anspruch auf die Vergabe weiterer Leistungen der Leistungsstufen 2 und 3.
- Gemeinde EppelbornEppelbornFrist: 11. Mai
Planungsleistungen Objektplanung Sanierung der Borrwieshalle in Dirmingen, Gemeinde Eppelborn
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Objektplanung. Die Gemeinde Eppelborn beabsichtigt Sanierungs- und Umbaumaßnahmen an der Borrwieshalle in Dirmingen (Näheres siehe Anlage 1_VgVBorrwieshalle_Erläuterungen-Zuschlagskiterien). Maßnahmen: Erneuerung des Dachtragwerks Erneuerung der Fenster in Abstimmung des Brandschutzes (Rauchableitung) Herstellen des Treppenraumes als notwendiger Treppenraum inkl. Nachrüstung RWA im Treppenraum (Brandschutz) Rückbau und Ergänzung der Toilettenanlage (in Abstimmung mit TGA) Stillgelegter Proberaum im UG, Schaffung eines neuen Zugangs als Fluchtweg Herstellung einer Versammlungsstätte nach VStättVO inkl. Ertüchtigung der Decken (Statik) Enge Abstimmung mit Tragwerksplanung, TGA (HLS und ELT) und Brandschutz. Es erfolgt eine leistungsstufenweise Vergabe. Vergeben werden zunächst in Stufe 1 die Leistungsphasen 1 (Grundlagenermittlung), 2 (Vorplanung) und 3 (Entwurfsplanung). Optional vergeben werden - Leistungsstufe 2: Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) - Leistungsstufe 3: Leistungsphasen 5 (Ausführungsplanung), 6 (Vorbereitung der Vergabe), 7 (Mitwirkung bei der Vergabe), 8 Objektüberwachung – Bauüberwachung und Dokumentation), 9 (Objektbetreuung). Es besteht kein Anspruch auf die Vergabe weiterer Leistungen der Leistungsstufen 2 und 3. Grundsätzlich sollen Sanierungs- und Umbaumaßnahmen an der Borrwieshalle erfolgen. Der konkrete Umfang der Arbeiten hängt davon ab, über welches Förderprogramm die Maßnahme kofinanziert werden kann. Zum einen wurde ein Förderantrag im Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ (SKS) gestellt. In diesem Programm ist eine Förderquote von bis zu 75 % möglich. Der Schwerpunkt liegt auf der nachhaltigen Sanierung von Sportstätten, insbesondere unter Berücksichtigung von Barrierefreiheit, energetischer Optimierung und einer klaren sportlichen Nutzung der Halle. Alternativ besteht die Möglichkeit einer Förderung über das Programm „ELER“ (Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums). Dieses Programm legt den Fokus auf die Schaffung und den Erhalt von Dorfgemeinschaftseinrichtungen. Die maximale Fördersumme beträgt hier rund 830.000 €. Im Rahmen einer ELER-Förderung würden die zwingend notwendigen Sanierungsmaßnahmen umgesetzt. Der Projektumfang im Bundesprogramm SKS ist umfassender als im ELER-Programm. Während ELER die grundlegenden, mindestens erforderlichen Sanierungsmaßnahmen gemäß der Machbarkeitsstudie, Stand 07/2025, Anlage6, abdeckt, umfasst das SKS-Programm zusätzlich weitergehende Maßnahmen mit besonderem Bezug zur Nutzung der Halle als Sportstätte. Das erweiterte Maßnahmenprogramm ist der überarbeiteten Machbarkeitsstudie, Stand 12/2025, Anlage7, zu entnehmen. Ein Antrag im Bundesprogramm SKS wurde bereits gestellt, ein Förderbescheid liegt jedoch noch nicht vor. Da die Nutzung der Halle bis zur erfolgten Sanierung nicht möglich ist, besteht ein großer Zeitdruck für das Verfahren. Aus diesem Grund wird die Ausschreibung so gestaltet, dass zunächst die in jedem Fall erforderlichen Sanierungsmaßnahmen gemäß Machbarkeitsstudie (Anlage6) ausgeschrieben werden. Diese entsprechen dem Leistungsumfang einer ELER-Förderung. Darüberhinausgehende Maßnahmen, die im Falle einer Bewilligung der SKS-Fördermittel umgesetzt werden sollen, werden als optionale Leistungen ausgeschrieben. Zur Vereinfachung wird im Folgenden unterschieden in die Maßnahmen der Grundstufe (Teil 1) (zwingend erforderliche Maßnahmen (siehe Anlage6) unabhängig von einer SKS-Bewilligung) und die optionalen Maßnahmen (Teil 2, nach Vorliegen eines Förderbescheids im Bundesprogramm (SKS)).
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf auftrag.ai. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Landkreis Havelland, vertreten durch die Bahntechnologie Campus Havelland GmbH.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.