Planungsleistungen Technische Ausrüstung für die Sanierung der Borrwieshalle, Gemeinde Eppelborn
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind die Planungsleistungen der technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 3-4. Die Gemeinde Eppelborn beabsichtigt Sanierungs- und Umbaumaßnahmen an der Borrwieshalle in Dirmingen (Näheres siehe Anlage 1_VgVBorrwieshalle_Erläuterungen-Zuschlagskiterien). Der konkrete Umfang de...
Angebotsfrist:11. Mai 2026
Typ:Ausschreibung
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Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind die Planungsleistungen der technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 3-4. Die Gemeinde Eppelborn beabsichtigt Sanierungs- und Umbaumaßnahmen an der Borrwieshalle in Dirmingen (Näheres siehe Anlage 1_VgVBorrwieshalle_Erläuterungen-Zuschlagskiterien). Der konkrete Umfang der Arbeiten hängt ...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Gemeinde Eppelborn
- Veröffentlicht: 12. April 2026
- Frist: 11. Mai 2026
Ausschreibungsbeschreibung
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind die Planungsleistungen der technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 3-4. Die Gemeinde Eppelborn beabsichtigt Sanierungs- und Umbaumaßnahmen an der Borrwieshalle in Dirmingen (Näheres siehe Anlage 1_VgVBorrwieshalle_Erläuterungen-Zuschlagskiterien). Der konkrete Umfang der Arbeiten hängt davon ab, über welches Förderprogramm die Maßnahme kofinanziert werden kann. Zum einen wurde ein Förderantrag im Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ (SKS) gestellt. In diesem Programm ist eine Förderquote von bis zu 75 % möglich. Der Schwerpunkt liegt auf der nachhaltigen Sanierung von Sportstätten, insbesondere unter Berücksichtigung von Barrierefreiheit, energetischer Optimierung und einer klaren sportlichen Nutzung der Halle. Alternativ besteht die Möglichkeit einer Förderung über das Programm „ELER“ (Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums). Dieses Programm legt den Fokus auf die Schaffung und den Erhalt von Dorfgemeinschaftseinrichtungen. Die maximale Fördersumme beträgt hier rund 830.000 €. Im Rahmen einer ELER-Förderung würden die zwingend notwendigen Sanierungsmaßnahmen umgesetzt. Der Projektumfang im Bundesprogramm SKS ist umfassender als im ELER-Programm. Während ELER die grundlegenden, mindestens erforderlichen Sanierungsmaßnahmen gemäß der Machbarkeitsstudie, Stand 07/2025, Anlage6, abdeckt, umfasst das SKS-Programm zusätzlich weitergehende Maßnahmen mit besonderem Bezug zur Nutzung der Halle als Sportstätte. Das erweiterte Maßnahmenprogramm ist der überarbeiteten Machbarkeitsstudie, Stand 12/2025, Anlage7, zu entnehmen. Ein Antrag im Bundesprogramm SKS wurde bereits gestellt, ein Förderbescheid liegt jedoch noch nicht vor. Da die Nutzung der Halle bis zur erfolgten Sanierung nicht möglich ist, besteht ein großer Zeitdruck für das Verfahren. Aus diesem Grund wird die Ausschreibung so gestaltet, dass zunächst die in jedem Fall erforderlichen Sanierungsmaßnahmen gemäß Machbarkeitsstudie (Anlage6) ausgeschrieben werden. Diese entsprechen dem Leistungsumfang einer ELER-Förderung. Darüberhinausgehende Maßnahmen, die im Falle einer Bewilligung der SKS-Fördermittel umgesetzt werden sollen, werden als optionale Leistungen ausgeschrieben. Zur Vereinfachung wird im Folgenden unterschieden in die Maßnahmen der Grundstufe (Teil 1) (zwingend erforderliche Maßnahmen (siehe Anlage6) unabhängig von einer SKS-Bewilligung) und die optionalen Maßnahmen (Teil 2, nach Vorliegen eines Förderbescheids im Bundesprogramm (SKS)). TGA, Anlagengruppen 1, 3-4, Stufe 1 (Grundstufe): - Ergänzung der Toilettenanlage - Haustechnische Anlagen auf den aktuellen Stand der Technik bringen - Photovoltaikanlage - Anpassung der Elektroinstallation in der Halle inkl. Austausch der Hallenbeleuchtung. - Einbau einer neuen Lüftungsanlage für die Hallenbereiche Optional (Stufe 2): - Sanierung Duschen - Aufrüstung Beleuchtung. Es erfolgt eine leistungssstufenweise Vergabe. Vergeben werden zunächst in Leistungsstufe 1 die Leistungsphasen 1 (Grundlagenermittlung), 2 (Vorplanung) und 3 (Entwurfsplanung). Optional vergeben werden - Leistungsstufe 2: Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) - Leistungsstufe 3: Leistungsphasen 5 (Ausführungsplanung), 6 (Vorbereitung der Vergabe), 7 (Mitwirkung bei der Vergabe), 8 Objektüberwachung – Bauüberwachung und Dokumentation), 9 (Objektbetreuung). Es besteht kein Anspruch auf die Vergabe weiterer Leistungen der Leistungsstufen 2 und 3.
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Planungsleistungen für technische Ausrüstung (Anlagengruppen 1, 3-4) der Borrwieshalle in Dirmingen. Sanierungs- und Umbaumaßnahmen abhängig von Förderprogramm: Bundesprogramm 'Sanierung kommunaler Sportstätten' (SKS, bis 75% Förderung, umfassend, Fokus Barrierefreiheit, Energetik) oder ELER (Europäischer Landwirtschaftsfonds, max. ~830.000 €, grundlegende Maßnahmen). SKS-Antrag gestellt, Bescheid ausstehend. Zeitdruck due Nutzungsuntersagung bis Sanierung. Umfang basiert auf Machbarkeitsstudien (07/2025 für ELER, 12/2025 für SKS).
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Planungsleistungen Objektplanung Sanierung der Borrwieshalle in Dirmingen, Gemeinde Eppelborn
Die Gemeinde Eppelborn plant die Sanierung und den Umbau der Borrwieshalle in Dirmingen. Maßnahmen: Erneuerung Dachtragwerk und Fenster (Brandschutz/Rauchableitung), Treppenraumherstellung, Umbau Toiletten, Fluchtweg für UG-Proberaum, Ertüchtigung Decken (Statik) gemäß VStättVO. Vergabe erfolgt leistungsstufenweise: Stufe 1 (LPH 1-3), optional Stufe 2 (LPH 4) und Stufe 3 (LPH 5-9). Abhängig von Förderprogrammen (SKS oder ELER) mit Fokus auf Barrierefreiheit und energetische Optimierung.
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Tragwerksplanung für die Sanierung der Borrwieshalle, Gemeinde Eppelborn
Vergeben werden soll die Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI. Es erfolgt eine leistungsstufenweise Vergabe. Vergeben werden zunächst in Leistungsstufe 1 die Leistungsphasen 1 (Grundlagenermittlung), 2 (Vorplanung) und 3 (Entwurfsplanung). Optional vergeben werden - Leistungsstufe 2: Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) - Leistungsstufe 3: Leistungsphasen 5 (Ausführungsplanung), 6 (Vorbereitung der Vergabe). Es besteht kein Anspruch auf die Vergabe weiterer Leistungen der Leistungsstufen 2 und 3. Die anrechenbaren Kosten für die Tragwerksplanung sind dem Honorarformblatt zu entnehmen (538.960,00 € (netto)). Siehe auch Anlage 1_VgVBorrwieshalle_Erläuterungen-Zuschlagskiterien.pdf. Vergeben werden sollen in weiteren EU-weit ausgeschriebenen Vergabeverfahren außerdem die Objektplanung und die Planung der Technischen Ausrüstung (Anlagengruppen 1, 3-4). Vergeben werden außerdem gesondert die Planungsleistungen für den Brandschutz.
- Gemeinde EppelbornEppelbornFrist: 13. Apr.
Tragwerksplanung für die Sanierung der Borrwieshalle, Gemeinde Eppelborn
Vergabe der Tragwerksplanung (§ 51 HOAI) für die Borrwieshalle. Die Vergabe erfolgt stufenweise: Stufe 1 umfasst die Leistungsphasen 1-3. Optional folgen Stufe 2 (LPH 4) und Stufe 3 (LPH 5-6). Ein Anspruch auf weitere Stufen besteht nicht. Die anrechenbaren Kosten betragen 538.960,00 € (netto). Weitere Planungsleistungen für Objektplanung, Technische Ausrüstung (Anlagengruppen 1, 3-4) sowie Brandschutz werden in separaten Verfahren vergeben.
- Gemeinde Eppelborn
Planungsleistungen Technische Anlagen (§ 55 HOAI)
Vergeben werden sollen die Planungsleistungen gemäß § 55 HOAI, Anlagengruppen 1, 3-4.. Es erfolgt eine leistungsstufenweise Vergabe. Vergeben werden zunächst in Leistungsstufe 1 die Leistungsphasen 1 (Grundlagenermittlung), 2 (Vorplanung) und 3 (Entwurfsplanung). Optional vergeben werden - Leistungsstufe 2: Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) - Leistungsstufe 3: Leistungsphasen 5 (Ausführungsplanung), 6 (Vorbereitung der Vergabe), 7 (Mitwirkung bei der Vergabe), 8 Objektüberwachung – Bauüberwachung und Dokumentation), 9 (Objektbetreuung). Es besteht kein Anspruch auf die Vergabe weiterer Leistungen der Leistungsstufen 2 und 3. Die anrechenbaren Kosten für die Technische Ausrüstung sind dem Honorarformblatt zu entnehmen (536.400,00 € (netto) Stufe 1 (Grundstufe), 601.400,00 € (netto) Stufe 1+Stufe 2). Siehe auch Anlage 1_VgVBorrwieshalle_Erläuterungen-Zuschlagskiterien.pdf. Vergeben werden sollen in weiteren EU-weit ausgeschriebenen Vergabeverfahren außerdem die Objektplanung und die Tragwerksplanung. Vergeben werden außerdem gesondert die Planungsleistungen für den Brandschutz.
- Gemeinde Eppelborn
Objektplanung gemäß § 34 HOAI
Vergeben werden soll die Objektplanung gemäß § 34 HOAI. Es erfolgt eine stufenweise Vergabe. Vergeben werden zunächst in Leisungsstufe 1 die Leistungsphasen 1 (Grundlagenermittlung), 2 (Vorplanung) und 3 (Entwurfsplanung). Optional vergeben werden - Leistungsstufe 2: Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) - Leistungsstufe 3: Leistungsphasen 5 (Ausführungsplanung), 6 (Vorbereitung der Vergabe), 7 (Mitwirkung bei der Vergabe), 8 Objektüberwachung – Bauüberwachung und Dokumentation), 9 (Objektbetreuung). Es besteht kein Anspruch auf die Vergabe weiterer Leistungen der Leistungsstufen 2 und 3. Die anrechenbaren Kosten für die Objektplanung belaufen sich auf 1.217.650,00 € (netto). Dies bezieht sich auf den o.b. Stufe 1 (Grundstufe) der in jedem Fall notwendigen Sanierungsmaßnahmen. Wie oben beschrieben, soll optional die Lösung angeboten werden, die die Maßnahmen des o.b. Stufe 2 umfasst. Die anrechenbaren Kosten für die Umsetzung von Stufe 1 (Grundstufe)+Stufe 2 belaufen sich auf 1.589.575,00 € (netto). Vergeben werden sollen in weiteren EU-weit ausgeschriebenen Vergabeverfahren außerdem die Planung der technischen Anlagen und die Tragwerksplanung. Vergeben werden außerdem gesondert die Planungsleistungen für den Brandschutz.
- Bädergesellschaft Lünen mbHFrist: 07. Mai
Planungsleistungen Technische Ausrüstung
Die Bädergesellschaft Lünen mbH plant die Sanierung des Freibades Cappenberger See. Vergeben werden Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung (LPH 1-8). Die Maßnahme wird durch das Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtungen" gefördert. Die anrechenbaren Kosten (netto) betragen: Abwasser/Wasser/Gas 280.000€, Wärme 337.000€, Lufttechnik 318.000€, Starkstrom 318.000€, Fernmelde/IT 37.000€, Nutzungsspezifische Anlagen 524.000€, Gebäudeautomation 56.000€. Kosten nach DIN 276 (3. Ebene).
- Landeshauptstadt München, BaureferatFrist: 14. Apr.
Planungsleistungen Technische Ausrüstung
Ingenieurleistungen für technische Ausrüstung (Anlagengruppen 4, 5, 6, 8) nach HOAI, LPH 2-3, 5-6, 8-9. Für Neubau, Umbau und Erweiterung des Schulcampus Peslmüllerstraße 6-8, München. Umfasst Grund- und Mittelschule (1971, UG+EG+1.OG+2.OG, Klassentrakt, Sporttrakt mit 3-fach/1-fach Sporthalle, Schwimmhalle) und Bertolt-Brecht-Gymnasium (1972). Beide unter Denkmalschutz, mit baulichen Mängeln, Brandschutz-, TGA- und energetischen Defiziten sowie Schadstoffbelastung. Sanierung dringend. Pavillon (2016) als Interimslösung. Machbarkeitsstudie 2023 abgeschlossen.
- Bädergesellschaft Lünen mbHFrist: 07. Mai
Planungsleistungen Technische Ausrüstung
Die Bädergesellschaft Lünen mbH (Auftraggeberin/Vergabestelle) plant die Sanierung des Freibades Cappenberger See. Vor diesem Hintergrund soll im Rahmen eines offenen Verfahrens die Vergabe der Planungsleistungen des Leistungsbildes Technische Ausrüstung in den Leistungsphasen 1 bis 8 erfolgen. Die Maßnahme wird durch das Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur" gefördert. Alle Leistungen bei Planung, Nachweisführung und Dokumentation sind unter Berücksichtigung der Förderbedingungen zu erbringen, die auf der E-Vergabeplattform hinterlegt werden. Die Kosten sind nach DIN 276 auf der 3. Ebene anzugeben. AG und AN werden mit Abschluss der Leistungsphase 3 auf der Grundlage der Kostenberechnung einen dann noch zu definierenden Betrag als Baukostenobergrenze vereinbaren. Erfolgt hierzu im Einzelfall keine explizite Festlegung in der Leistungsphase 3, so gelten die in der freigegebenen Kostenberechnung enthaltenen Bruttobeträge der Kostengruppen 200 bis 600 als Bauobergrenze. Die Bauleistungen werden vorläufig mit 3,85 Mio. EUR netto veranschlagt. Daraus abgeleitet ergeben sich die anrechenbaren Kosten (Euro netto) für die hier angefragten Leistungen - Technische Ausrüstung: - Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen: 280.000 EUR - Wärmeversorgungsanlagen: 337.000 EUR - Lufttechnische Anlagen: 318.000 EUR - Starkstromanlagen: 318.000 - Fernmelde- und informationstechnische Anlagen: 37.000 - Förderanlagen: 0 EUR - Nutzungsspezifische Anlagen 524.000 EUR - Gebäudeautomation 56.000 EUR Die Angaben wurden auf Basis einer vorhandenen vorläufigen Kostenermittlung errechnet und dienen nur der Sicherstellung der Vergleichbarkeit der Honorarkalkulationen. Aus den geschätzten Werten kann kein Anspruch auf eine Honorierung in einer bestimmten Höhe abgeleitet werden. Die Honorierung erfolgt im Auftragsfall nach dem geschlossenen Vertrag unter Berücksichtigung von HOAI und der projektspezifischen Kosten. Das Projekt soll bis zum 31.12.2029 abgeschlossen sein. Die Projektrealisierung findet abschnittsweise jeweils während der saisonbedingten Schließung statt. Im Sommer soll das Bad stets betrieben werden. Eine detaillierte Terminierung wird nach Beauftragung durch den Auftragnehmer erarbeitet und mit der Auftraggeberin abgestimmt. Wegen der weiteren Einzelheiten wird insbesondere auf die Leistungsbeschreibung (Teil B) und den Planervertrag (Teil C) verwiesen.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 11. Mai 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Gemeinde Eppelborn.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.