Planungsleistungen Objektplanung Sanierung der Borrwieshalle in Dirmingen, Gemeinde Eppelborn
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Objektplanung. Die Gemeinde Eppelborn beabsichtigt Sanierungs- und Umbaumaßnahmen an der Borrwieshalle in Dirmingen (Näheres siehe Anlage 1_VgVBorrwieshalle_Erläuterungen-Zuschlagskiterien). Maßnahmen: Erneuerung des Dachtragwerks Erneuerung der Fenster in Abstimmung d...
Angebotsfrist:11. Mai 2026
Typ:Ausschreibung
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Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Objektplanung. Die Gemeinde Eppelborn beabsichtigt Sanierungs- und Umbaumaßnahmen an der Borrwieshalle in Dirmingen (Näheres siehe Anlage 1_VgVBorrwieshalle_Erläuterungen-Zuschlagskiterien). Maßnahmen: Erneuerung des Dachtragwerks Erneuerung der Fenster in Abstimmung des Brandschutzes ...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Gemeinde Eppelborn
- Veröffentlicht: 12. April 2026
- Frist: 11. Mai 2026
Ausschreibungsbeschreibung
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Objektplanung. Die Gemeinde Eppelborn beabsichtigt Sanierungs- und Umbaumaßnahmen an der Borrwieshalle in Dirmingen (Näheres siehe Anlage 1_VgVBorrwieshalle_Erläuterungen-Zuschlagskiterien). Maßnahmen: Erneuerung des Dachtragwerks Erneuerung der Fenster in Abstimmung des Brandschutzes (Rauchableitung) Herstellen des Treppenraumes als notwendiger Treppenraum inkl. Nachrüstung RWA im Treppenraum (Brandschutz) Rückbau und Ergänzung der Toilettenanlage (in Abstimmung mit TGA) Stillgelegter Proberaum im UG, Schaffung eines neuen Zugangs als Fluchtweg Herstellung einer Versammlungsstätte nach VStättVO inkl. Ertüchtigung der Decken (Statik) Enge Abstimmung mit Tragwerksplanung, TGA (HLS und ELT) und Brandschutz. Es erfolgt eine leistungsstufenweise Vergabe. Vergeben werden zunächst in Stufe 1 die Leistungsphasen 1 (Grundlagenermittlung), 2 (Vorplanung) und 3 (Entwurfsplanung). Optional vergeben werden - Leistungsstufe 2: Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) - Leistungsstufe 3: Leistungsphasen 5 (Ausführungsplanung), 6 (Vorbereitung der Vergabe), 7 (Mitwirkung bei der Vergabe), 8 Objektüberwachung – Bauüberwachung und Dokumentation), 9 (Objektbetreuung). Es besteht kein Anspruch auf die Vergabe weiterer Leistungen der Leistungsstufen 2 und 3. Grundsätzlich sollen Sanierungs- und Umbaumaßnahmen an der Borrwieshalle erfolgen. Der konkrete Umfang der Arbeiten hängt davon ab, über welches Förderprogramm die Maßnahme kofinanziert werden kann. Zum einen wurde ein Förderantrag im Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ (SKS) gestellt. In diesem Programm ist eine Förderquote von bis zu 75 % möglich. Der Schwerpunkt liegt auf der nachhaltigen Sanierung von Sportstätten, insbesondere unter Berücksichtigung von Barrierefreiheit, energetischer Optimierung und einer klaren sportlichen Nutzung der Halle. Alternativ besteht die Möglichkeit einer Förderung über das Programm „ELER“ (Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums). Dieses Programm legt den Fokus auf die Schaffung und den Erhalt von Dorfgemeinschaftseinrichtungen. Die maximale Fördersumme beträgt hier rund 830.000 €. Im Rahmen einer ELER-Förderung würden die zwingend notwendigen Sanierungsmaßnahmen umgesetzt. Der Projektumfang im Bundesprogramm SKS ist umfassender als im ELER-Programm. Während ELER die grundlegenden, mindestens erforderlichen Sanierungsmaßnahmen gemäß der Machbarkeitsstudie, Stand 07/2025, Anlage6, abdeckt, umfasst das SKS-Programm zusätzlich weitergehende Maßnahmen mit besonderem Bezug zur Nutzung der Halle als Sportstätte. Das erweiterte Maßnahmenprogramm ist der überarbeiteten Machbarkeitsstudie, Stand 12/2025, Anlage7, zu entnehmen. Ein Antrag im Bundesprogramm SKS wurde bereits gestellt, ein Förderbescheid liegt jedoch noch nicht vor. Da die Nutzung der Halle bis zur erfolgten Sanierung nicht möglich ist, besteht ein großer Zeitdruck für das Verfahren. Aus diesem Grund wird die Ausschreibung so gestaltet, dass zunächst die in jedem Fall erforderlichen Sanierungsmaßnahmen gemäß Machbarkeitsstudie (Anlage6) ausgeschrieben werden. Diese entsprechen dem Leistungsumfang einer ELER-Förderung. Darüberhinausgehende Maßnahmen, die im Falle einer Bewilligung der SKS-Fördermittel umgesetzt werden sollen, werden als optionale Leistungen ausgeschrieben. Zur Vereinfachung wird im Folgenden unterschieden in die Maßnahmen der Grundstufe (Teil 1) (zwingend erforderliche Maßnahmen (siehe Anlage6) unabhängig von einer SKS-Bewilligung) und die optionalen Maßnahmen (Teil 2, nach Vorliegen eines Förderbescheids im Bundesprogramm (SKS)).
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- Gemeinde EppelbornEppelbornFrist: 13. Apr.
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Planungsleistungen für technische Ausrüstung (Anlagengruppen 1, 3-4) der Borrwieshalle in Dirmingen. Sanierungs- und Umbaumaßnahmen abhängig von Förderprogramm: Bundesprogramm 'Sanierung kommunaler Sportstätten' (SKS, bis 75% Förderung, umfassend, Fokus Barrierefreiheit, Energetik) oder ELER (Europäischer Landwirtschaftsfonds, max. ~830.000 €, grundlegende Maßnahmen). SKS-Antrag gestellt, Bescheid ausstehend. Zeitdruck due Nutzungsuntersagung bis Sanierung. Umfang basiert auf Machbarkeitsstudien (07/2025 für ELER, 12/2025 für SKS).
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Planungsleistungen Objektplanung Sanierung der Borrwieshalle in Dirmingen, Gemeinde Eppelborn
Die Gemeinde Eppelborn plant die Sanierung und den Umbau der Borrwieshalle in Dirmingen. Maßnahmen: Erneuerung Dachtragwerk und Fenster (Brandschutz/Rauchableitung), Treppenraumherstellung, Umbau Toiletten, Fluchtweg für UG-Proberaum, Ertüchtigung Decken (Statik) gemäß VStättVO. Vergabe erfolgt leistungsstufenweise: Stufe 1 (LPH 1-3), optional Stufe 2 (LPH 4) und Stufe 3 (LPH 5-9). Abhängig von Förderprogrammen (SKS oder ELER) mit Fokus auf Barrierefreiheit und energetische Optimierung.
- Gemeinde EppelbornEppelbornFrist: 11. Mai
Tragwerksplanung für die Sanierung der Borrwieshalle, Gemeinde Eppelborn
Vergeben werden soll die Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI. Es erfolgt eine leistungsstufenweise Vergabe. Vergeben werden zunächst in Leistungsstufe 1 die Leistungsphasen 1 (Grundlagenermittlung), 2 (Vorplanung) und 3 (Entwurfsplanung). Optional vergeben werden - Leistungsstufe 2: Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) - Leistungsstufe 3: Leistungsphasen 5 (Ausführungsplanung), 6 (Vorbereitung der Vergabe). Es besteht kein Anspruch auf die Vergabe weiterer Leistungen der Leistungsstufen 2 und 3. Die anrechenbaren Kosten für die Tragwerksplanung sind dem Honorarformblatt zu entnehmen (538.960,00 € (netto)). Siehe auch Anlage 1_VgVBorrwieshalle_Erläuterungen-Zuschlagskiterien.pdf. Vergeben werden sollen in weiteren EU-weit ausgeschriebenen Vergabeverfahren außerdem die Objektplanung und die Planung der Technischen Ausrüstung (Anlagengruppen 1, 3-4). Vergeben werden außerdem gesondert die Planungsleistungen für den Brandschutz.
- Gemeinde EppelbornEppelbornFrist: 13. Apr.
Tragwerksplanung für die Sanierung der Borrwieshalle, Gemeinde Eppelborn
Vergabe der Tragwerksplanung (§ 51 HOAI) für die Borrwieshalle. Die Vergabe erfolgt stufenweise: Stufe 1 umfasst die Leistungsphasen 1-3. Optional folgen Stufe 2 (LPH 4) und Stufe 3 (LPH 5-6). Ein Anspruch auf weitere Stufen besteht nicht. Die anrechenbaren Kosten betragen 538.960,00 € (netto). Weitere Planungsleistungen für Objektplanung, Technische Ausrüstung (Anlagengruppen 1, 3-4) sowie Brandschutz werden in separaten Verfahren vergeben.
- Gemeinde Eppelborn
Objektplanung gemäß § 34 HOAI
Vergeben werden soll die Objektplanung gemäß § 34 HOAI. Es erfolgt eine stufenweise Vergabe. Vergeben werden zunächst in Leisungsstufe 1 die Leistungsphasen 1 (Grundlagenermittlung), 2 (Vorplanung) und 3 (Entwurfsplanung). Optional vergeben werden - Leistungsstufe 2: Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) - Leistungsstufe 3: Leistungsphasen 5 (Ausführungsplanung), 6 (Vorbereitung der Vergabe), 7 (Mitwirkung bei der Vergabe), 8 Objektüberwachung – Bauüberwachung und Dokumentation), 9 (Objektbetreuung). Es besteht kein Anspruch auf die Vergabe weiterer Leistungen der Leistungsstufen 2 und 3. Die anrechenbaren Kosten für die Objektplanung belaufen sich auf 1.217.650,00 € (netto). Dies bezieht sich auf den o.b. Stufe 1 (Grundstufe) der in jedem Fall notwendigen Sanierungsmaßnahmen. Wie oben beschrieben, soll optional die Lösung angeboten werden, die die Maßnahmen des o.b. Stufe 2 umfasst. Die anrechenbaren Kosten für die Umsetzung von Stufe 1 (Grundstufe)+Stufe 2 belaufen sich auf 1.589.575,00 € (netto). Vergeben werden sollen in weiteren EU-weit ausgeschriebenen Vergabeverfahren außerdem die Planung der technischen Anlagen und die Tragwerksplanung. Vergeben werden außerdem gesondert die Planungsleistungen für den Brandschutz.
- Gemeinde Eppelborn
Planungsleistungen Technische Anlagen (§ 55 HOAI)
Vergeben werden sollen die Planungsleistungen gemäß § 55 HOAI, Anlagengruppen 1, 3-4.. Es erfolgt eine leistungsstufenweise Vergabe. Vergeben werden zunächst in Leistungsstufe 1 die Leistungsphasen 1 (Grundlagenermittlung), 2 (Vorplanung) und 3 (Entwurfsplanung). Optional vergeben werden - Leistungsstufe 2: Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) - Leistungsstufe 3: Leistungsphasen 5 (Ausführungsplanung), 6 (Vorbereitung der Vergabe), 7 (Mitwirkung bei der Vergabe), 8 Objektüberwachung – Bauüberwachung und Dokumentation), 9 (Objektbetreuung). Es besteht kein Anspruch auf die Vergabe weiterer Leistungen der Leistungsstufen 2 und 3. Die anrechenbaren Kosten für die Technische Ausrüstung sind dem Honorarformblatt zu entnehmen (536.400,00 € (netto) Stufe 1 (Grundstufe), 601.400,00 € (netto) Stufe 1+Stufe 2). Siehe auch Anlage 1_VgVBorrwieshalle_Erläuterungen-Zuschlagskiterien.pdf. Vergeben werden sollen in weiteren EU-weit ausgeschriebenen Vergabeverfahren außerdem die Objektplanung und die Tragwerksplanung. Vergeben werden außerdem gesondert die Planungsleistungen für den Brandschutz.
- Kreis Lippe - Der LandratFrist: 02. Mai
Planungsleistungen für die Sanierung der Freianlagen am Kreishaus des Kreises Lippe in Detmold
Vergabe von Planungsleistungen (Leistungsphasen 1-8) für die Umgestaltung der Außenanlagen eines Kreishauses. Enge Abstimmung mit anderen Projektbeteiligten erforderlich. Parallel laufende Kanalsanierung, Dach- und Fassadenbegrünung sind nicht Teil dieser Planung.
- Gemeinde SalzbergenSalzbergenFrist: 07. Mai
Umbau und Sanierung des Hannoverschen Güterschuppens in Salzbergen, Objektplanung Gebäude
Bei dem vorhandenen Gebäude handelt es sich um den Hannoverschen Güterschuppen in Salzbergen. Das Gebäude ist ein eingetragenes Einzeldenkmal und besitzt eine besondere wirtschafts- und technologiegeschichtliche Bedeutung. Der Güterschuppen wurde etwa im Jahr 1857 durch die Hannoversche Eisenbahnverwaltung errichtet. Er befindet sich aktuell in einem seinem Alter und der Nutzung entsprechenden baulichen Zustand. Ziel der Maßnahme ist die zukünftige Nutzung des Gebäudes als Proben-, Veranstaltungs- und Begegnungsstätte für die örtlichen Musikvereine. Im Zuge der Planung und Umsetzung sind insbesondere folgende Anforderungen zu berücksichtigen: • Proberaum: Es ist ein Proberaum mit einem Mindestmaß von 8,00 m x 10,00 m herzustellen. Eine größere Raumdimensionierung zur Verbesserung der Raumakustik ist ausdrücklich erwünscht. • Lagerräume: Es sind geeignete Lagerräume für Musikinstrumente, Noten sowie Dokumente vorzusehen. Dabei ist insbesondere auf geeignete klimatische Bedingungen zu achten. • Energetische Sanierung: Das Gebäude ist im Rahmen der Sanierung sowohl hinsichtlich der Gebäudehülle als auch der Anlagentechnik energetisch zu ertüchtigen. Die Maßnahmen sind unter Berücksichtigung der Anforderungen des Denkmalschutzes zu planen. • Raumakustik und Raumklima: Es ist eine für Musikproben geeignete Raumakustik sicherzustellen. Gleichzeitig ist ein konstantes und für Musikinstrumente geeignetes Raumklima (insbesondere hinsichtlich Temperatur und Luftfeuchtigkeit) zu gewährleisten. • Lärm- und Erschütterungsschutz: Aufgrund des angrenzenden Bahnbetriebs sind geeignete Maßnahmen zum Schutz vor Lärm- und gegebenenfalls Erschütterungseinwirkungen vorzusehen. • Das Grundstück befindet sich gemäß § 142 Baugesetzbuch (BauGB) im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet „Salzbergen Ortskern“ und wird aus Mitteln der Städtebauförderung finanziert. Die Vorschriften aus der Städtebauförderungsrichtlinie Niedersachsen (R-StBauF, NI) sind einzuhalten. Alle Maßnahmen sind in enger Abstimmung mit den zuständigen Denkmalschutzbehörden zu entwickeln und umzusetzen. Gegenstand dieses Verfahrens ist die Vergabe von Leistungen der Objektplanung Gebäude. o Grundleistungen: -Leistungen der Objektplanung Gebäude für die Leistungsphasen 1–4 gemäß § 34 HOAI in Verbindung mit Anlage 10, Ziffer 10.1. -Die Beauftragung der Leistungsphasen 5–7 sowie 8–9 erfolgt optional. o Besondere / Zusätzliche Leistungen: - Erstellung und Bearbeitung eines 3D-Gebäudemodells incl. der Modellierung von Innenräumen, im Sinne der Building Information Modelling (BIM)-Methodik (gemäß HOAI Anlage 10, Ziffer 10.1, Leistungsphase 2) - Analyse von Alternativen bzw. Varianten einschließlich deren Wertung sowie Durchführung von Kostenuntersuchungen zur Optimierung der Planung (gemäß HOAI Anlage 10, Ziffer 10.1, Leistungsphase 4) Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Stufen oder etwaiger besonderer Leistungen besteht nicht. Die Leistungen der Tragwerksplanung sowie der Planung der Technischen Ausrüstung sind nicht Bestandteil dieses Verfahrens und werden in gesonderten Vergabeverfahren vergeben. Die Planung der Freianlagen wurde bereits in einem separaten Verfahren vergeben und ist ebenfalls nicht Gegenstand dieser Ausschreibung.
- Stadtwerke Leinfelden-EchterdingenFrist: 30. Apr.
Stadtwerke Leinfelden-Echterdingen - Vergabe Planungsleistungen "Objektplanung Ingenieurbauwerke" für die Planung einer Erdwärmesondenfelderweiterung für das Wärmequartier "Gartenhallenbad"
Vergabe von Objektplanungsleistungen 'Ingenieurbauwerke' (§ 43 HOAI) für Leistungsphasen 3-8 für den zweiten Abschnitt eines Erdwärmesondenfeldes. Umfang: Planung der Erdwärmesonden, Verbindungsleitungen, Sammelschächte und deren Anbindung an die Energiezentrale und das bestehende Sondenfeld. Enthält Simulationen zur energetischen Ausbeute und Regeneration, Anbindung an das erste Sondenfeld, Abstimmung mit TGA-Planer der Energiezentrale sowie mit weiteren Planungspartnern und kommunalen Stakeholdern. Beinhaltet auch Ausschreibung und Bauüberwachung (LPH 6-8). Stufenweise Beauftragung geplant. Bisherige Planungsergebnisse aus der Machbarkeitsstudie (LPH 1-2) werden bereitgestellt.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 11. Mai 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Gemeinde Eppelborn.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
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