Vergabekammer
Die Vergabekammer ist die Nachprüfungsinstanz für Vergabeverfahren oberhalb der EU-Schwellenwerte. Bieter, die sich durch einen Vergabeverstoß in ihren Rechten verletzt sehen, können einen Nachprüfungsantrag stellen. Die Vergabekammer kann das Vergabeverfahren vorläufig stoppen, die Rechtswidrigkeit feststellen und Anordnungen treffen. Gegen Entscheidungen der Vergabekammer ist die Beschwerde beim OLG möglich.
Vergabeplattform
Eine Vergabeplattform (auch E-Vergabe-Plattform) ist ein elektronisches System zur Abwicklung von Vergabeverfahren. Auftraggeber veröffentlichen dort Bekanntmachungen und stellen Vergabeunterlagen bereit. Bieter können Angebote elektronisch einreichen. In Deutschland gibt es zahlreiche Plattformen: subreport, Vergabe24, Deutsche eVergabe, Vergabe.NRW, aumass und viele weitere.
Vergaberecht
Das Vergaberecht regelt, wie öffentliche Auftraggeber Aufträge vergeben müssen. Oberhalb der EU-Schwellenwerte gilt das GWB (Teil 4) mit der VgV (Vergabeverordnung) und der VOB/A-EU. Unterhalb gelten die UVgO (Unterschwellenvergabeordnung) und die VOB/A. Grundprinzipien sind Wettbewerb, Transparenz, Gleichbehandlung und Wirtschaftlichkeit. Das Vergaberecht wurde 2025/2026 mit dem Vergabetransformationspaket grundlegend modernisiert.
Vergabestatistik
Die Vergabestatistik erfasst systematisch Daten über öffentliche Auftragsvergaben. Seit 2020 sind Auftraggeber verpflichtet, Vergabedaten an die Vergabestatistik des Bundes zu melden. Erfasst werden Auftragsgegenstand, Verfahrensart, Auftragswert, Zuschlagsempfänger und weitere Merkmale. Die Daten dienen der Transparenz und ermöglichen Marktanalysen.
Vergabestelle
Die Vergabestelle ist die organisatorische Einheit innerhalb eines öffentlichen Auftraggebers, die für die Durchführung von Vergabeverfahren zuständig ist. Sie erstellt die Vergabeunterlagen, veröffentlicht Bekanntmachungen, beantwortet Bieterfragen, wertet Angebote aus und erteilt den Zuschlag. Zentrale Vergabestellen bündeln die Beschaffung mehrerer Dienststellen.
Vergabeunterlagen
Vergabeunterlagen sind alle Dokumente, die der Auftraggeber den Bietern zur Verfügung stellt. Dazu gehören das Anschreiben (Aufforderung zur Angebotsabgabe), die Bewerbungsbedingungen, die Leistungsbeschreibung (Leistungsverzeichnis oder funktionale Beschreibung), der Vertragsentwurf, die Zuschlagskriterien und geforderte Nachweise. Seit 2019 müssen Vergabeunterlagen elektronisch bereitgestellt werden.
Vergabeverfahren
Ein Vergabeverfahren ist der gesamte Prozess von der Veröffentlichung einer Ausschreibung bis zur Zuschlagserteilung. Das Vergaberecht kennt verschiedene Verfahrensarten: Das offene Verfahren (jeder kann ein Angebot abgeben), das nicht offene Verfahren (nur nach Teilnahmewettbewerb), das Verhandlungsverfahren (direkte Verhandlung mit ausgewählten Bietern), den wettbewerblichen Dialog und die Innovationspartnerschaft.
VgV (Vergabeverordnung)
Die Vergabeverordnung (VgV) regelt die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen oberhalb der EU-Schwellenwerte. Sie konkretisiert die Verfahrensarten, Fristen, Eignungsprüfung, Zuschlagskriterien und Dokumentationspflichten. Die VgV wird ergänzt durch die VOB/A-EU für Bauleistungen und die SektVO für Sektorenauftraggeber.
Vorabinformation (§ 134 GWB)
Die Vorabinformation (auch Informationsschreiben oder Bieterinformation) ist die Pflicht des Auftraggebers, alle nicht berücksichtigten Bieter vor Zuschlagserteilung über die beabsichtigte Vergabeentscheidung zu informieren. Die Stillhaltefrist beträgt mindestens 15 Kalendertage (bei elektronischem Versand 10 Tage). Innerhalb dieser Frist können unterlegene Bieter ein Nachprüfungsverfahren einleiten.