Evaluation
Laut Stiftungssatzung ist die Tätigkeit der Stiftung UPD alle zwei Jahre extern und unabhängig zu evaluieren. Der Evaluationsbericht soll Gegenstand der Beratungen im Stiftungsrat sein. Die Evaluationen sind laut Stiftungssatzung auch wesentliche Grundlage der Tätigkeit des wissenschaftlichen Beirats. Die Evaluation so...
Angebotsfrist:22. Mai 2026
Typ:Ausschreibung
Ohne Kreditkarte · Sofortiger Zugang
Inhalt auf einen Blick
Laut Stiftungssatzung ist die Tätigkeit der Stiftung UPD alle zwei Jahre extern und unabhängig zu evaluieren. Der Evaluationsbericht soll Gegenstand der Beratungen im Stiftungsrat sein. Die Evaluationen sind laut Stiftungssatzung auch wesentliche Grundlage der Tätigkeit des wissenschaftlichen Beirats. Die Evaluation soll durch den Stif...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Stiftung Unabhängige Patientenberatung Deutschland
- Veröffentlicht: 23. April 2026
- Frist: 22. Mai 2026
Ausschreibungsbeschreibung
Laut Stiftungssatzung ist die Tätigkeit der Stiftung UPD alle zwei Jahre extern und unabhängig zu evaluieren. Der Evaluationsbericht soll Gegenstand der Beratungen im Stiftungsrat sein. Die Evaluationen sind laut Stiftungssatzung auch wesentliche Grundlage der Tätigkeit des wissenschaftlichen Beirats. Die Evaluation soll durch den Stiftungsvorstand im Einvernehmen mit bzw. mit Zustimmung des Stiftungsrats in Auftrag gegeben werden. In der Stiftungssatzung sind folgende Evaluierungsgegenstände genannt: 1. Zweckerfüllung der Stiftung, 2. Unabhängigkeit des Informations- und Beratungsangebotes, 3. Wissenschaftliche Qualität des Informations- und Beratungsangebotes und 4. Beratungszahlen sowie Beratungsschwerpunkte. Laut Stiftungssatzung kann die Stiftung zur Erfüllung des Stiftungszwecks mit an-deren geeigneten Einrichtungen zusammenarbeiten. Gegenwärtig geschieht das durch Beratungsstellen, die durch Kooperationspartner betrieben werden. Sie sind Teil der Zweckerfüllung der Stiftung und insoweit von der externen Evaluation zu umfassen. Insgesamt wird die Evaluation neben dem satzungsgemäßen Zweck auch als wertvolles Instrument im Qualitätsmanagementsystem der Stiftung UPD angese-hen. Neben der internen Qualitätssicherung kann durch regelmäßige externe und unabhängige Evaluationen die Transparenz gefördert und die Wirksamkeit des Qualitätsmanagementsystems geprüft werden und so Impulse für den kontinuierlichen Verbesserungsprozess und die Weiterentwicklung der Stiftung UPD gewonnen werden. Für weitergehende Informationen zu der zu vergebenden Leistung wird auf das Leistungsverzeichnis verwiesen. Für diese Vergabe gilt eine verbindliche Preisobergrenze in Höhe von 160.000,00 EUR (netto). Angebote, die diesen Betrag überschreiten, werden von der Wertung ausgeschlossen.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
1 Datei erfasst- Bekanntmachung.pdf
Ähnliche Bekanntmachungen
10- DVV Bonn e.V.
Referent*in Qualitätssicherung, Monitoring und Evaluation (90% TVÖD 13)
Stellenausschreibung für das Projektvorhaben „Kulturmittler:innen für Wegweiserkurse“ Als Dachverband der 16 Landesverbände der Volkshochschulen und rund 820 Volkshochschulen in Deutschland setzt sich der Deutsche Volkshochschul-Verband e.V. (DVV) für die allgemeine öffentliche Weiterbildung ein und entwickelt Ansätze zur Bewältigung aktueller gesellschaftlicher Herausforderungen. Mit unseren Aktivitäten unterstützen wir die Volkshochschulen in ihrer täglichen Arbeit und den anstehenden Veränderungsprozessen und stehen für gesellschaftlichen Zusammenhalt, Digitalisierung und Nachhaltigkeit. Das Bundesprojekt „Kulturmittler:innen für Wegweiserkurse (WWK)" koordiniert den Rollout der zuvor in vier Modellprojekten erprobten WWK in 13 Länderprojekten. Dazu wird ein Pool an Kulturmittler:innen aufgebaut, die in das Curriculum und den Auftrag der Wegweiserkurse eingewiesen und mit Aufbaumodulen und überregionalen Vernetzungstreffen fachlich begleitet werden. Das Bundesprojekt organisiert und koordiniert darüber hinaus den Fachaustausch aller beteiligten WWK-Akteure auf der Ebene des Bundes, der Länder und der Träger. Weiterer Bestandteil des Projektes sind zwei Evaluationsmaßnahmen als qualitative wissenschaftliche Begleituntersuchung. Zur Verstärkung unseres Teams besetzen wir ab sofort befristet bis zum 30.06.2029 an unserem Standort in Bonn eine*n Referent*in Qualitätssicherung, Monitoring und Evaluation (90% TVÖD 13) Ihre Aufgaben Qualitätsentwicklungund-sicherungder Projektmaßnahmen auf allen Ebenen EntwicklungundUmsetzungeines Vergabe sowie inhaltlicheundkonzeptionelleBegleitungder externen E Entwicklung und Umsetzung erforderlicher inhaltlich-fachlicher Anpassungen im Projektverlauf Monitoring der Zielerreichung der Projektmaßnahmen Auswertung und Umsetzung der Ergebnisse, z.B. ErarbeitungundVerbreitungvon Ihr Profil abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium (Master oder vergleichbarer Abschluss) in Erziehungs-, Politik- oder Sozialwissenschaften oder in verwandten Studiengängen Kenntnisse in den Bereichen Monitoring und Evaluation Erfahrung in der Koordination von externen Dienstleistern bzw. Agenturen Erfahrung in der fachlichen Prüfung pädagogischer Maßnahmen Erfahrungen in öffentlich geförderten Projekten inkl. Erfahrung im Zuwendungs- und Vergaberecht Wir erwarten Teamfähigkeit, Belastbarkeit, Flexibilität und Einsatzfreude und setzen zudem die Bereitschaft zu Dienstreisen im Bundesgebiet voraus. Wir bieten einen fachübergreifenden Austausch im DVV und im Netzwerk der Volkshochschulen und die Möglichkeit zum mobilen Arbeiten. Bei Erfüllung der persönlichen und tariflichen Voraussetzungen erfolgt eine Eingruppierung in die genannte Entgeltgruppe (Bund). Die Stellen sind befristet. Wir machen Ihnen attraktive Angebote einer betrieblichen Altersvorsorge und von Inhouse-Schulungen. Sie können über uns ein Deutschlandticket-Jobticket erwerben. Unser Bonner Dienstsitz liegt in Rheinnähe mit ÖPNV-Anschluss. Wir sind ein familienfreundlicher Arbeitgeber und setzen uns für Vielfalt ein. Daher wünschen wir uns entsprechende Bewerbungen – unabhängig von ethnischer und sozialer Herkunft, Behinderung, Alter sowie sexueller Orientierung und Identität. Bewerbungen von Menschen mit Migrationsgeschichte sind ausdrücklich erwünscht. Sie hat unsere Ausschreibung überzeugt und Sie möchten Teil unseres Teams werden? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung (Motivationsschreiben, maximal eine DIN A4 Seite und ggf. aktualisierter Lebenslauf) bis zum 10.04.2026 über unser Bewerbungsportal. Ihre Ansprechpartnerin für Fragen ist Frau Katinka Bartl, Telefon 0228-97569-159. Wir freuen uns auf Sie! Referent Monitoring Evaluation
- NRW.BANK AöRFrist: 28. Mai
Rahmenvereinbarung Bankenaufsichtliche Anforderungen mit Fokus auf Compliance und nichtfinanzielle Risiken
Das Leistungsbild der vorliegenden Rahmenvereinbarung umfasst die Beratung und Unterstützung der NRW.BANK bei der Optimierung, insb. mit dem Schwerpunkt der Umsetzung von regulatorischen/bankenaufsichtlichen Anforderungen im Bereich Compliance und nichtfinanzielle-Risiken (CNR). Ziel der Beratungs- und Unterstützungsleistungen ist es, den Bereich "Compliance und nicht-finanzielle Risiken" bei der Umsetzung oder Optimierung von bankenaufsichtlichen und regulatorischen Themen (insbesondere im Kontext Compliance, Geldwäsche, Informationssicherheit, Datenschutz, TLPT, Auslagerungsmanagement, DORA) zu unterstützen und die Organisation zukunftsfähig zu gestalten. Die Leistungserbringung erfolgt grundsätzlich themenspezifisch im Rahmen konkreter Vorhaben der NRW.BANK. Diese werden entweder nach klassischer, hybrider oder agiler Projektmanagementmethode durchgeführt. Die Bandbreite der Beratungsthemen variiert und kann beispielsweise Vorhaben im Umfeld regulatorischer Themen, Systemeinführungen bzw. die Erarbeitung und Umsetzung strategischer (Teil-) Konzepte zur Neuausrichtung bestimmter Themen umfassen. Beispielsweise können folgende Tätigkeiten von der NRW.BANK mit Bezug zu dieser Rahmenvereinbarung abgerufen werden (eine weitere Detaillierung der Aufgaben wird im Rahmen der Zusammenarbeit nachgelagert in den Einzelaufträgen vorgenommen): Übergreifend: Unterstützung bei der Konzeption und Erstellung von diversen Berichten (z.B. Risikoberichten), Begleitung von internen und externen Prüfungen von CNR, Unterstützung bei der Dokumentation und Abarbeitung von übergreifend festgestellten Schwachstellen, Beratung und Unterstützung bei der Umsetzung regulatorischer Anforderungen im Bereich Compliance und nicht-finanzielle Risiken, insbesondere KWG, MaRisk, DORA, SREP, einschlägige EBA-Guidelines, Durchführung von aufsichtsrechtlich vorgeschriebenen Kontrollen/Prüfungen in den aufgeführten Themenfeldern - Informationssicherheit - Zentrales Auslagerungsmanagement (ZAM) / Drittparteienmanagement -Compliance (MaRisk/WpHG) - Geldwäsche/SSH/TF/Sanktionen - OPRisiko - Notfallmanagement und Business Continuity Management - Datenschutz Gegenstand der Beauftragungen unter dieser Rahmenvereinbarung wird i.d.R. die Mitarbeit im Rahmen von Vorhaben sowie die Unter stützung in der Linie zu o.a. Themenstellungen in der NRW.BANK sein. Die Aufgaben im Rahmen der Projektmitarbeit, mit Fokus zu den zuvor genannten Aufgaben im Bereich CNR, umfassen beispielsweise: Unterstützung des Product Owner internen Projektleitung bei der Anleitung von Teammitgliedern, Wahrnehmung der Externen Projektleitung, Beratung des Projektmanagementoffice, Beratung zur Anwendung klassischen, hybriden und agilen Projektmanagements, Unterstützung in der Projektadministration, Erstellung von Dokumentationen (z.B. Prozesse, Fachkonzepte, Handbuchtexte), Erstellung von Präsentationen für Gremiensitzungen (z.B. Lenkungsausschuss), Erstellung von Schulungsunterlagen für Mitarbeiterveranstaltungen Bei allen Aufträgen erwarten wir konkrete Optimierungsvorschläge unter Einbringung von exzellentem Branchenwissen und best practices aus dem Bankenumfeld. Zudem erfolgt die Leistungserbringung in deutscher Sprache. Zu den oben genannten möglichen Themen gehört immer die Fähigkeit, ein adäquates Stakeholder-Management im Management-Umfeld durchführen zu können. Eine Mindestabnahmeverpflichtung besteht nicht. Geschätze Personentage: Projektleiter: 480 Personentage Senior Berater: 1.500 Personentage Berater: 1.020 Personentage Summe: 3.000 Personentage Es müssen exakt 1 Projektleiter, 4 Senior Berater und 3 Berater angeboten werden.
- Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit
Beratung, Produktion und Marketing für digitale Bildungs- und Kommunikationsformate
Die Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit (Auftraggeberin) bietet auf Grundlage der Idee des Liberalismus Angebote zur Politischen Bildung in Deutschland und in aller Welt. Mit ihren Veranstaltungen und Publikationen befähigt sie Menschen, sich aktiv im politischen Geschehen einzubringen. Begabte junge Menschen fördert die Auftraggeberin durch Stipendien. Ihre Geschäftsstelle ist in Potsdam, Büros unterhält sie in ganz Deutschland und über 60 Ländern der Welt. Weitere Informationen zur Stiftung erhalten Sie im Internet unter www.freiheit.org. Die Auftraggeberin führt einen Teil ihrer Lernformate zur politischen Erwachsenbildung in virtueller Form durch. Für die konkrete Umsetzung der Formate wird Support und Beratung benötigt. Ferner benötigt die Auftraggeberin für die gezielte Bewerbung ihrer virtuellen und analogen Bildungsformate sowie Publikationen und Artikel in den sozialen Medien eine Serviceleistung im Bereich Performance Marketing. Insgesamt soll der Auftragnehmer für die Auftraggeberin folgende Leistungen erbringen: - Leistungen für (virtuelle) Live-Formate (vgl. Ziff. 4.1 der Leistungsbeschreibung) - Leistungen für virtuelle Non-Live-Formate (vgl. Ziff. 4.2 der Leistungsbeschreibung) - Leistungen im Bereich Online-Redaktion und Social-Media-Kommunikation (vgl. Ziff. 4.3 der Leistungsbeschreibung) - Optionale Leistungen für (digitale) Seminare und Workshops (vgl. Ziff. 4.4 der Leistungsbeschreibung) - Optionale Leistungen für politische Markt- und Meinungsforschung sowie Datenanalyse (vgl. Ziff. 4.5 der Leistungsbeschreibung) - Optionale Leistungen für Beratung und Konzeption von politischem Relationship Marketing (vgl. Ziff. 4.6 der Leistungsbeschreibung) - Leistungen für operatives Performance Marketing (vgl. Ziff. 4.7 der Leistungsbeschreibung) - Optional: Stundenweise Bereitstellung eines Video-Aufnahme-Studios (vgl. Ziffer 4.8 der Leistungsbeschreibung) - Optionale Leistung: Bereitstellung eines KPI-Dashboards (vgl. Ziffer 4.9 der Leistungsbeschreibung) - Optionale Leistung: Bereitstellung einer Plattform für Stakeholder-Management (vgl. Ziffer 4.10 der Leistungsbeschreibung) - Optionale Leistung: Bereitstellung eines Pressespiegels (vgl. Ziffer 4.11 der Leistungsbeschreibung) - Schulungen für die Plattform für digitale Kommunikation (vgl. Ziffer 4.12 der Leistungsbeschreibung) Leistungsbeginn ist der 01.03.2026.
- Stadt Heiligenhaus - Zentrale Vergabestelle
ISEK Oberilp/Nonnenbruch - O/N 1 Stadtteilmanagement mit Quartiersarchitekt*in für 2 Jahre
Für die Umsetzung des Stadtentwicklungs-konzeptes für den Stadtteil Nonnenbruch soll die Stadt Heiligenhaus von fachlich geeigneten Dienstleistern*innen aus dem Bereich Stadtent-wicklung, Architektur und Soziales unterstützt werden. Daher wird die Dienstleistung "Stadt-teilmanagement mit Quartiersarchitekt*in" vergeben. Zu den wesentlichen Aufgabenschwer-punkten des Stadtteilmanagements zählen u.a. die Umsetzung und Begleitung der ISEK-Maßnahmen, Netzwerkarbeit, die Durchführung von Beteiligungen, die Vermittlung von Beratungsstellen für Anliegen der Bewohner*innen des Stadtteils, Öffentlichkeitsarbeit, die Förderung von Verstetigungsprozessen sowie die Evaluation der durchgeführten Maßnahmen und Projekte. Das Stadtteilmanagement soll insbesondere als Ansprechpartner vor Ort bzw. als Bindeglied zwischen der Öffentlichkeit und der Stadtverwaltung fungieren. Die Aufgabenschwerpunkte der/des Quartiersarchitekten*in liegen in der Beratung von Eigentümer*innen sowie in der Umsetzung des Hof- und Fassadenprogramms. Die Federführung liegt beim Stadtteilmanagement. Da das Stadtteilmanagement eine zentrale Anlaufstelle für Anliegen von Bürger*innen, Immo-bilieneigentümer*innen und weiteren Institutionen und Akteur*innen darstellen soll, wird eine gewisse Vor-Ort-Präsenz gefordert, um zu festen Sprechzeiten Beratungen durchzuführen und Bürgeranliegen bearbeiten zu können. Dabei ist eine enge Zusammenarbeit mit der bereits bestehenden städtisch organisierten Stadtteilsozialarbeit sowie mit vor Ort aktiven sozialen Trägern vorgesehen. Ziel ist die Stärkung des Gefühls der Zusammengehörigkeit, die Steigerung der Wohn- und Aufenthaltsqualität sowie der Zukunftsfähigkeit der Immobilien. Neben organisatorischen, vorbereitenden und nachbereitenden Aufgaben sowie Verwaltungs-tätigkeiten, die in enger Abstimmung mit der Stadt Heiligenhaus durchgeführt werden, zählt insbesondere die Umsetzungsbegleitung der ISEK-Maßnahmen, wie z.B. Öffentlichkeitsarbeit zu Baumaßnahmen sowie die Organisation und Begleitung der Förderprogramme Verfügungsfonds und Hof- und Fassadenprogramm, mit punktueller Unterstützung durch eine*n Quartiersarchitekt*in. Der inhaltliche Aufgabenbereich umfasst dabei zwei wesentliche Themenschwerpunkte, die sozialräumliche Ebene und die städtebauliche Ebene. Beide Aufgabenbereiche sind vom Stadtteilmanagement zu berücksichtigen und im Rahmen des gesamten Prozesses zu verbessern.
- Stadt Heiligenhaus - Zentrale Vergabestelle
ISEK Oberilp/Nonnenbruch - O/N 1 Stadtteilmanagement mit Quartiersarchitekt*in für 2 Jahre
Für die Umsetzung des Stadtentwicklungs-konzeptes für den Stadtteil Nonnenbruch soll die Stadt Heiligenhaus von fachlich geeigneten Dienstleistern*innen aus dem Bereich Stadtent-wicklung, Architektur und Soziales unterstützt werden. Daher wird die Dienstleistung "Stadt-teilmanagement mit Quartiersarchitekt*in" vergeben. Zu den wesentlichen Aufgabenschwer-punkten des Stadtteilmanagements zählen u.a. die Umsetzung und Begleitung der ISEK-Maßnahmen, Netzwerkarbeit, die Durchführung von Beteiligungen, die Vermittlung von Beratungsstellen für Anliegen der Bewohner*innen des Stadtteils, Öffentlichkeitsarbeit, die Förderung von Verstetigungsprozessen sowie die Evaluation der durchgeführten Maßnahmen und Projekte. Das Stadtteilmanagement soll insbesondere als Ansprechpartner vor Ort bzw. als Bindeglied zwischen der Öffentlichkeit und der Stadtverwaltung fungieren. Die Aufgabenschwerpunkte der/des Quartiersarchitekten*in liegen in der Beratung von Eigentümer*innen sowie in der Umsetzung des Hof- und Fassadenprogramms. Die Federführung liegt beim Stadtteilmanagement. Da das Stadtteilmanagement eine zentrale Anlaufstelle für Anliegen von Bürger*innen, Immo-bilieneigentümer*innen und weiteren Institutionen und Akteur*innen darstellen soll, wird eine gewisse Vor-Ort-Präsenz gefordert, um zu festen Sprechzeiten Beratungen durchzuführen und Bürgeranliegen bearbeiten zu können. Dabei ist eine enge Zusammenarbeit mit der bereits bestehenden städtisch organisierten Stadtteilsozialarbeit sowie mit vor Ort aktiven sozialen Trägern vorgesehen. Ziel ist die Stärkung des Gefühls der Zusammengehörigkeit, die Steigerung der Wohn- und Aufenthaltsqualität sowie der Zukunftsfähigkeit der Immobilien. Neben organisatorischen, vorbereitenden und nachbereitenden Aufgaben sowie Verwaltungs-tätigkeiten, die in enger Abstimmung mit der Stadt Heiligenhaus durchgeführt werden, zählt insbesondere die Umsetzungsbegleitung der ISEK-Maßnahmen, wie z.B. Öffentlichkeitsarbeit zu Baumaßnahmen sowie die Organisation und Begleitung der Förderprogramme Verfügungsfonds und Hof- und Fassadenprogramm, mit punktueller Unterstützung durch eine*n Quartiersarchitekt*in. Der inhaltliche Aufgabenbereich umfasst dabei zwei wesentliche Themenschwerpunkte, die sozialräumliche Ebene und die städtebauliche Ebene. Beide Aufgabenbereiche sind vom Stadtteilmanagement zu berücksichtigen und im Rahmen des gesamten Prozesses zu verbessern.
- Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412
Rahmenvereinbarung über Wachdienstleistungen in der Außenstelle der JVA Kiel in Moltsfelde
Folgende Inhalte umfasst die durch den Auftragnehmer zu erbringende Leistung: • Unterstützung der Mitarbeitenden des Vollzuges auf den Abteilungen und dabei Wahrnehmung einzelner Aufgaben nur nach Weisung der Mitarbeitenden • Pfortenbetrieb inklusive Beaufsichtigung der Kfz-Schleuse • Durchführung von Versorgungsfahrten (u.a. Wäsche, Post) • Zuführung zum ärztlichen Dienst und dortige Beaufsichtigung • Besuchsabwicklung • Beaufsichtigung der Inhaftierten bei Videobesuchen und videogestützten Beratungsangeboten • Aufsicht auf den Freistundenhöfen sowie Unterstützung beim Aus- und Einrücken der Freistunde • Beaufsichtigung beim Einkauf der Inhaftierten • Streifengänge • Ausgabe von Verbrauchsmaterialien aus dem Stationsbüro heraus an Inhaftierte • Aufsichtsfunktion im Stationsbüro bei Unterbesetzung/ Abwesenheit eines Vollzugsbeamten • Unterstützung durch Anwendung unmittelbaren Zwanges bei Eskalation im Rahmen der Nothilfe • Holen und Bringen von Speisen bei den Mahlzeiten aus der Küche • Ausgabe der Verpflegung • Unterstützung bei der Begleitung der Inhaftierten zu externen Ärzten und Kliniken • Unterstützung bei der Beaufsichtigung der Inhaftierten bei externen Ärzten und Klinikaufenthalten • Aufsicht und Begleitung von externen Firmen auf der Liegenschaft, insb. Beaufsichtigung von Baumaßnahmen • Unterstützung im Nachtdienst • Aufsicht bei Sport- und Freizeitmaßnahmen der Inhaftierten Die konkreten Aufgaben ergeben sich aus entsprechenden Wachdienstanweisungen der Einrichtung. Die Durchführung der einzelnen Tätigkeiten richtet sich nach dem in der Einrichtung vorhandenen Bedarf. Auf Anordnung durch die jeweiligen Bediensteten des Vollzuges werden den Mitarbeitenden des Sicherheitsdienstes auch kurzfristig die Ausübung hoheitlicher Aufgaben im begründeten Einzelfall übertragen werden. Für diese Rahmenvereinbarung gilt die folgende Höchstmenge für die maximale Vertragslaufzeit von 48 Monaten von insgesamt 34.200 Stunden. Es besteht keine Verpflichtung zur Mindestabnahme und die Abrechnung erfolgt nach tatsächlich erbrachten Leistungen.
- Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412
Rahmenvereinbarung über Wachdienstleistungen in der Außenstelle der JVA Kiel in Moltsfelde
Folgende Inhalte umfasst die durch den Auftragnehmer zu erbringende Leistung: • Unterstützung der Mitarbeitenden des Vollzuges auf den Abteilungen und dabei Wahrnehmung einzelner Aufgaben nur nach Weisung der Mitarbeitenden • Pfortenbetrieb inklusive Beaufsichtigung der Kfz-Schleuse • Durchführung von Versorgungsfahrten (u.a. Wäsche, Post) • Zuführung zum ärztlichen Dienst und dortige Beaufsichtigung • Besuchsabwicklung • Beaufsichtigung der Inhaftierten bei Videobesuchen und videogestützten Beratungsangeboten • Aufsicht auf den Freistundenhöfen sowie Unterstützung beim Aus- und Einrücken der Freistunde • Beaufsichtigung beim Einkauf der Inhaftierten • Streifengänge • Ausgabe von Verbrauchsmaterialien aus dem Stationsbüro heraus an Inhaftierte • Aufsichtsfunktion im Stationsbüro bei Unterbesetzung/ Abwesenheit eines Vollzugsbeamten • Unterstützung durch Anwendung unmittelbaren Zwanges bei Eskalation im Rahmen der Nothilfe • Holen und Bringen von Speisen bei den Mahlzeiten aus der Küche • Ausgabe der Verpflegung • Unterstützung bei der Begleitung der Inhaftierten zu externen Ärzten und Kliniken • Unterstützung bei der Beaufsichtigung der Inhaftierten bei externen Ärzten und Klinikaufenthalten • Aufsicht und Begleitung von externen Firmen auf der Liegenschaft, insb. Beaufsichtigung von Baumaßnahmen • Unterstützung im Nachtdienst • Aufsicht bei Sport- und Freizeitmaßnahmen der Inhaftierten Die konkreten Aufgaben ergeben sich aus entsprechenden Wachdienstanweisungen der Einrichtung. Die Durchführung der einzelnen Tätigkeiten richtet sich nach dem in der Einrichtung vorhandenen Bedarf. Auf Anordnung durch die jeweiligen Bediensteten des Vollzuges werden den Mitarbeitenden des Sicherheitsdienstes auch kurzfristig die Ausübung hoheitlicher Aufgaben im begründeten Einzelfall übertragen werden. Für diese Rahmenvereinbarung gilt die folgende Höchstmenge für die maximale Vertragslaufzeit von 48 Monaten von insgesamt 34.200 Stunden. Es besteht keine Verpflichtung zur Mindestabnahme und die Abrechnung erfolgt nach tatsächlich erbrachten Leistungen.
- AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
2. Stufe (Angebotsphase) Rahmenvereinbarung zur strategischen Beratung
Gegenstand der Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern über Beratung und Unterstützung der AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Die AOK PLUS beabsichtigt, Rahmenvereinbarungen mit bis zu 5 Unternehmen zu schließen. Die Beratungsleistungen sollen insbesondere in folgenden Handlungsfeldern erbracht werden: - Unternehmensstrategie/Geschäftsfelder - Bedarfs- und qualitätsgerechte Gesundheitsangebote - Kundenmanagement und Kundenloyalität - Nachhaltige Finanzen und Steuerung - Performante Daten & IT - Prozessoptimierung - Organisationsentwicklung/Transformation Leistungsgegenstand von Einzelbeauftragungen können auch Beratungsleistungen im Zusammenhang mit dem gesamtunternehmerischen Steuerungsansatz der AOK PLUS sein. Auf Basis der Rahmenvereinbarung können von der Auftraggeberin Beratungsleistungen wie bspw. Management- und Strategieberatung, Konzept- und Methodenberatung und/oder Unterstützung bei Projekten und/oder Umsetzungsbegleitung in Form von einzelnen Arbeitspaketen bedarfsorientiert per Direktabruf oder nach Durchführung eines wettbewerblichen Abrufverfahrens unter Beteiligung der Rahmenvertragspartner beauftragt werden. Weitere Einzelheiten sind der den Bewerbungsbedingungen als Anlage 1 beigefügten Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Diese enthält auch eine Beschreibung des Verfahrens zur Vergabe der Einzelaufträge. Die AOK PLUS service GmbH (Tochtergesellschaft der AOK PLUS) und die kubus IT - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts eGbR (Tochtergesellschaft der AOK PLUS und der AOK Bayern) erhalten ein Abrufrecht. Diese sind jeweils berechtigt, aber nicht verpflichtet, ihren Bedarf aus dieser Rahmenvereinbarung zu decken. Bezüglich weiterer Einzelheiten wird u.a. auf Punkt II.2. der Teilnahmebedingungen verwiesen. Der konkrete Beratungsbedarf ist von verschiedenen internen und externen Faktoren und Entwicklungen abhängig, die vor allem in die Zukunft gerichtet nicht zuverlässig eingeschätzt werden können. Aufgrund der Entscheidung des EuGHs (EuGH, Urteil vom 17.06.2021, C- 23/20) ist die Auftraggeberin verpflichtet, für eine Rahmenvereinbarung eine Höchstmenge der Leistungen zu bestimmen, welche innerhalb der maximalen Laufzeit der Rahmenvereinbarung Gegenstand von Einzelaufträgen sein können. Über diese Rahmenvereinbarung können Beratungsleistungen insgesamt bis zu einer Höhe von 40 Mio. EUR (exklusive Umsatzsteuer) abgerufen werden. Maßgebend sind allein die Einzelbeauftragungen. Eine Abrufverpflichtung der Auftraggeberin aus der Rahmenvereinbarung besteht jedoch nicht. So ist es auch möglich, dass es im Zuge der Vertragsumsetzung zu keinerlei Einzelbeauftragungen kommen oder der Umfang der Einzelbeauftragungen deutlich geringer ausfallen kann. Verbindliche Umsatzvolumen werden nicht garantiert. Die Auftraggeberin behält sich vor, neben dieser Rahmenvereinbarung weiterhin Beratungsleistungen, insbesondere Spezialberatungen, zu beauftragen. In diesem Zusammenhang weist die Auftraggeberin auch darauf hin, dass sie verschiedene Vereinbarungen für bzw. mit Beratungsleistungen unterhält und sich vorbehält, künftig weitere Vereinbarungen abschließen zu können. Es besteht keine Exklusivität aufgrund dieser Rahmenvereinbarung. Dasselbe gilt für die weiteren Abrufberechtigten.
- AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
2. Stufe (Angebotsphase) Rahmenvereinbarung zur strategischen Beratung
Gegenstand der Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern über Beratung und Unterstützung der AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Die AOK PLUS beabsichtigt, Rahmenvereinbarungen mit bis zu 5 Unternehmen zu schließen. Die Beratungsleistungen sollen insbesondere in folgenden Handlungsfeldern erbracht werden: - Unternehmensstrategie/Geschäftsfelder - Bedarfs- und qualitätsgerechte Gesundheitsangebote - Kundenmanagement und Kundenloyalität - Nachhaltige Finanzen und Steuerung - Performante Daten & IT - Prozessoptimierung - Organisationsentwicklung/Transformation Leistungsgegenstand von Einzelbeauftragungen können auch Beratungsleistungen im Zusammenhang mit dem gesamtunternehmerischen Steuerungsansatz der AOK PLUS sein. Auf Basis der Rahmenvereinbarung können von der Auftraggeberin Beratungsleistungen wie bspw. Management- und Strategieberatung, Konzept- und Methodenberatung und/oder Unterstützung bei Projekten und/oder Umsetzungsbegleitung in Form von einzelnen Arbeitspaketen bedarfsorientiert per Direktabruf oder nach Durchführung eines wettbewerblichen Abrufverfahrens unter Beteiligung der Rahmenvertragspartner beauftragt werden. Weitere Einzelheiten sind der den Bewerbungsbedingungen als Anlage 1 beigefügten Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Diese enthält auch eine Beschreibung des Verfahrens zur Vergabe der Einzelaufträge. Die AOK PLUS service GmbH (Tochtergesellschaft der AOK PLUS) und die kubus IT - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts eGbR (Tochtergesellschaft der AOK PLUS und der AOK Bayern) erhalten ein Abrufrecht. Diese sind jeweils berechtigt, aber nicht verpflichtet, ihren Bedarf aus dieser Rahmenvereinbarung zu decken. Bezüglich weiterer Einzelheiten wird u.a. auf Punkt II.2. der Teilnahmebedingungen verwiesen. Der konkrete Beratungsbedarf ist von verschiedenen internen und externen Faktoren und Entwicklungen abhängig, die vor allem in die Zukunft gerichtet nicht zuverlässig eingeschätzt werden können. Aufgrund der Entscheidung des EuGHs (EuGH, Urteil vom 17.06.2021, C- 23/20) ist die Auftraggeberin verpflichtet, für eine Rahmenvereinbarung eine Höchstmenge der Leistungen zu bestimmen, welche innerhalb der maximalen Laufzeit der Rahmenvereinbarung Gegenstand von Einzelaufträgen sein können. Über diese Rahmenvereinbarung können Beratungsleistungen insgesamt bis zu einer Höhe von 40 Mio. EUR (exklusive Umsatzsteuer) abgerufen werden. Maßgebend sind allein die Einzelbeauftragungen. Eine Abrufverpflichtung der Auftraggeberin aus der Rahmenvereinbarung besteht jedoch nicht. So ist es auch möglich, dass es im Zuge der Vertragsumsetzung zu keinerlei Einzelbeauftragungen kommen oder der Umfang der Einzelbeauftragungen deutlich geringer ausfallen kann. Verbindliche Umsatzvolumen werden nicht garantiert. Die Auftraggeberin behält sich vor, neben dieser Rahmenvereinbarung weiterhin Beratungsleistungen, insbesondere Spezialberatungen, zu beauftragen. In diesem Zusammenhang weist die Auftraggeberin auch darauf hin, dass sie verschiedene Vereinbarungen für bzw. mit Beratungsleistungen unterhält und sich vorbehält, künftig weitere Vereinbarungen abschließen zu können. Es besteht keine Exklusivität aufgrund dieser Rahmenvereinbarung. Dasselbe gilt für die weiteren Abrufberechtigten.
- AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
2. Stufe (Angebotsphase) Rahmenvereinbarung zur strategischen Beratung
Gegenstand der Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern über Beratung und Unterstützung der AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Die AOK PLUS beabsichtigt, Rahmenvereinbarungen mit bis zu 5 Unternehmen zu schließen. Die Beratungsleistungen sollen insbesondere in folgenden Handlungsfeldern erbracht werden: - Unternehmensstrategie/Geschäftsfelder - Bedarfs- und qualitätsgerechte Gesundheitsangebote - Kundenmanagement und Kundenloyalität - Nachhaltige Finanzen und Steuerung - Performante Daten & IT - Prozessoptimierung - Organisationsentwicklung/Transformation Leistungsgegenstand von Einzelbeauftragungen können auch Beratungsleistungen im Zusammenhang mit dem gesamtunternehmerischen Steuerungsansatz der AOK PLUS sein. Auf Basis der Rahmenvereinbarung können von der Auftraggeberin Beratungsleistungen wie bspw. Management- und Strategieberatung, Konzept- und Methodenberatung und/oder Unterstützung bei Projekten und/oder Umsetzungsbegleitung in Form von einzelnen Arbeitspaketen bedarfsorientiert per Direktabruf oder nach Durchführung eines wettbewerblichen Abrufverfahrens unter Beteiligung der Rahmenvertragspartner beauftragt werden. Weitere Einzelheiten sind der den Bewerbungsbedingungen als Anlage 1 beigefügten Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Diese enthält auch eine Beschreibung des Verfahrens zur Vergabe der Einzelaufträge. Die AOK PLUS service GmbH (Tochtergesellschaft der AOK PLUS) und die kubus IT - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts eGbR (Tochtergesellschaft der AOK PLUS und der AOK Bayern) erhalten ein Abrufrecht. Diese sind jeweils berechtigt, aber nicht verpflichtet, ihren Bedarf aus dieser Rahmenvereinbarung zu decken. Bezüglich weiterer Einzelheiten wird u.a. auf Punkt II.2. der Teilnahmebedingungen verwiesen. Der konkrete Beratungsbedarf ist von verschiedenen internen und externen Faktoren und Entwicklungen abhängig, die vor allem in die Zukunft gerichtet nicht zuverlässig eingeschätzt werden können. Aufgrund der Entscheidung des EuGHs (EuGH, Urteil vom 17.06.2021, C- 23/20) ist die Auftraggeberin verpflichtet, für eine Rahmenvereinbarung eine Höchstmenge der Leistungen zu bestimmen, welche innerhalb der maximalen Laufzeit der Rahmenvereinbarung Gegenstand von Einzelaufträgen sein können. Über diese Rahmenvereinbarung können Beratungsleistungen insgesamt bis zu einer Höhe von 40 Mio. EUR (exklusive Umsatzsteuer) abgerufen werden. Maßgebend sind allein die Einzelbeauftragungen. Eine Abrufverpflichtung der Auftraggeberin aus der Rahmenvereinbarung besteht jedoch nicht. So ist es auch möglich, dass es im Zuge der Vertragsumsetzung zu keinerlei Einzelbeauftragungen kommen oder der Umfang der Einzelbeauftragungen deutlich geringer ausfallen kann. Verbindliche Umsatzvolumen werden nicht garantiert. Die Auftraggeberin behält sich vor, neben dieser Rahmenvereinbarung weiterhin Beratungsleistungen, insbesondere Spezialberatungen, zu beauftragen. In diesem Zusammenhang weist die Auftraggeberin auch darauf hin, dass sie verschiedene Vereinbarungen für bzw. mit Beratungsleistungen unterhält und sich vorbehält, künftig weitere Vereinbarungen abschließen zu können. Es besteht keine Exklusivität aufgrund dieser Rahmenvereinbarung. Dasselbe gilt für die weiteren Abrufberechtigten.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf auftrag.ai. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 22. Mai 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Stiftung Unabhängige Patientenberatung Deutschland.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.