Rahmenvereinbarung Qualitätssicherung LP 5 + 8
Gegenstand der Vergabe ist der Abschluss eines Rahmenvertrages mit einem Vertragspartner für die - Begleitung und Qualitätssicherung der HOAI-Leistungsphasen 5 (Ausführungsplanung) und 8 (Objektüberwachung) für den Bereich Gebäude und In-nenräume iSv. § 34 ff. HOAI sowie für den Bereich Technische Ausrüstung iSv §§ 55 ...
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Gegenstand der Vergabe ist der Abschluss eines Rahmenvertrages mit einem Vertragspartner für die - Begleitung und Qualitätssicherung der HOAI-Leistungsphasen 5 (Ausführungsplanung) und 8 (Objektüberwachung) für den Bereich Gebäude und In-nenräume iSv. § 34 ff. HOAI sowie für den Bereich Technische Ausrüstung iSv §§ 55 ff. HOAI Die Einz...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: medfacilities GmbH
- Veröffentlicht: 28. April 2026
- Frist: Nicht angegeben
Ausschreibungsbeschreibung
Gegenstand der Vergabe ist der Abschluss eines Rahmenvertrages mit einem Vertragspartner für die - Begleitung und Qualitätssicherung der HOAI-Leistungsphasen 5 (Ausführungsplanung) und 8 (Objektüberwachung) für den Bereich Gebäude und In-nenräume iSv. § 34 ff. HOAI sowie für den Bereich Technische Ausrüstung iSv §§ 55 ff. HOAI Die Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zu diesen Vergabeunterlagen) zu entnehmen. Gemäß der Rechtsprechung des EuGH ist die ausschreibende Stelle verpflichtet, Höchstgrenzen bei Rahmenvereinbarungen anzugeben, vgl. EuGH, Urt. v. 17.06.2021, C-23/20 - Simonsen & Weel. Dieser Pflicht folgend teilt die ausschreibende Stelle dazu mit: Das mögliche Gesamtvolumen der Rahmenvereinbarung beträgt bis zu 12.000.000 Euro. Eine einmalige Erhöhung um 10 % ist möglich.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
49 Dateien erfasst- PDF Notice (BUL)
- PDF Notice (SPA)
- PDF Notice (CES)
- PDF Notice (DAN)
- PDF Notice (DEU)
- PDF Notice (EST)
Ähnliche Bekanntmachungen
10- medfacilities GmbH
Rahmenvereinbarung Architektenleistungen (LP 6-8)
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrages mit mehreren externen Partnern für Leistungen der - Objektplanung Gebäude und Innenräume iSv. § 34 ff. HOAI für die Objektüberwachung (LP 6-8 HOAI) Die Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zu diesen Vergabeunterlagen) zu entnehmen. Die möglichen Projekte umfassen Sanierungs-, Umbau- und Neubaumaßnahmen im Umfeld der Uniklinik Köln mit entsprechend zu vereinbarender Honorarzone. Die Erteilung der Einzelaufträge
- Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle HannoverFrist: 04. Mai
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Kleininventar für das Büro
Das LZN ist als Auftraggeber und einzige abrufberechtigte Stelle zum Abschluss von Einzelaufträgen auf Grundlage dieser Rahmenvereinbarung berechtigt. Es wird zur Erfüllung seiner Aufgaben als zentraler Dienstleister der unmittelbaren niedersächsischen Landesverwaltung sowie weiterer öffentlicher Stellen Leistungen aus dieser Rahmenvereinbarung in Anspruch nehmen. Die auf Grundlage dieser Rahmenvereinbarung abzuschließenden Einzelaufträge (Abrufe) werden durch und im Namen des LZN für die unmittelbare Landesverwaltung sowie für weitere öffentliche Stellen getätigt, die mit dem LZN eine Liefer- bzw. Leistungsvereinbarung geschlossen haben (bezugsberechtigte Stellen). Die hierfür erforderlichen Bedarfe sind in die Gesamtbedarfsschätzung eingeflossen. Die jeweils bezugsberechtigten Stellen sind in einer den Vergabeunterlagen als Anlage beigefügten Liste "a. Anlage S-Kundenliste Stand 20_03_2026 Gesamt" benannt. Bei jedem Abruf teilt das LZN dem Auftragnehmer die Lieferadresse sowie die für den Versand und die Anlieferung erforderlichen Kontaktdaten mit, welche einer der bezugsberechtigten Stellen aus der Liste zugeordnet sind. Im gegenseitigen Einvernehmen kann die Liste der bezugsberechtigten Stellen während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung mit dem Auftragnehmer in Textform um weitere öffentliche Stellen ergänzt werden, sofern die zugrunde gelegte Gesamtbedarfsschätzung hierdurch nicht überschritten wird. Die Aufnahme weiterer bezugsberechtigter Stellen hat keine Auswirkungen auf das in Ziffer 1.5. festgelegte Maximalvolumen der Rahmenvereinbarung. Die Rechnungsstellung erfolgt ausschließlich gegenüber dem LZN als Auftraggeber und Vertragspartner. In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) über die Lieferung von Kleininventar fürs Büro (vgl. Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) inkl. Angebotsvordruck). Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung - Technischer Teil (Teil B) inkl. Angebotsvordruck zu entnehmen.
- AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
2. Stufe (Angebotsphase) Rahmenvereinbarung zur strategischen Beratung
Gegenstand der Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern über Beratung und Unterstützung der AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Die AOK PLUS beabsichtigt, Rahmenvereinbarungen mit bis zu 5 Unternehmen zu schließen. Die Beratungsleistungen sollen insbesondere in folgenden Handlungsfeldern erbracht werden: - Unternehmensstrategie/Geschäftsfelder - Bedarfs- und qualitätsgerechte Gesundheitsangebote - Kundenmanagement und Kundenloyalität - Nachhaltige Finanzen und Steuerung - Performante Daten & IT - Prozessoptimierung - Organisationsentwicklung/Transformation Leistungsgegenstand von Einzelbeauftragungen können auch Beratungsleistungen im Zusammenhang mit dem gesamtunternehmerischen Steuerungsansatz der AOK PLUS sein. Auf Basis der Rahmenvereinbarung können von der Auftraggeberin Beratungsleistungen wie bspw. Management- und Strategieberatung, Konzept- und Methodenberatung und/oder Unterstützung bei Projekten und/oder Umsetzungsbegleitung in Form von einzelnen Arbeitspaketen bedarfsorientiert per Direktabruf oder nach Durchführung eines wettbewerblichen Abrufverfahrens unter Beteiligung der Rahmenvertragspartner beauftragt werden. Weitere Einzelheiten sind der den Bewerbungsbedingungen als Anlage 1 beigefügten Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Diese enthält auch eine Beschreibung des Verfahrens zur Vergabe der Einzelaufträge. Die AOK PLUS service GmbH (Tochtergesellschaft der AOK PLUS) und die kubus IT - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts eGbR (Tochtergesellschaft der AOK PLUS und der AOK Bayern) erhalten ein Abrufrecht. Diese sind jeweils berechtigt, aber nicht verpflichtet, ihren Bedarf aus dieser Rahmenvereinbarung zu decken. Bezüglich weiterer Einzelheiten wird u.a. auf Punkt II.2. der Teilnahmebedingungen verwiesen. Der konkrete Beratungsbedarf ist von verschiedenen internen und externen Faktoren und Entwicklungen abhängig, die vor allem in die Zukunft gerichtet nicht zuverlässig eingeschätzt werden können. Aufgrund der Entscheidung des EuGHs (EuGH, Urteil vom 17.06.2021, C- 23/20) ist die Auftraggeberin verpflichtet, für eine Rahmenvereinbarung eine Höchstmenge der Leistungen zu bestimmen, welche innerhalb der maximalen Laufzeit der Rahmenvereinbarung Gegenstand von Einzelaufträgen sein können. Über diese Rahmenvereinbarung können Beratungsleistungen insgesamt bis zu einer Höhe von 40 Mio. EUR (exklusive Umsatzsteuer) abgerufen werden. Maßgebend sind allein die Einzelbeauftragungen. Eine Abrufverpflichtung der Auftraggeberin aus der Rahmenvereinbarung besteht jedoch nicht. So ist es auch möglich, dass es im Zuge der Vertragsumsetzung zu keinerlei Einzelbeauftragungen kommen oder der Umfang der Einzelbeauftragungen deutlich geringer ausfallen kann. Verbindliche Umsatzvolumen werden nicht garantiert. Die Auftraggeberin behält sich vor, neben dieser Rahmenvereinbarung weiterhin Beratungsleistungen, insbesondere Spezialberatungen, zu beauftragen. In diesem Zusammenhang weist die Auftraggeberin auch darauf hin, dass sie verschiedene Vereinbarungen für bzw. mit Beratungsleistungen unterhält und sich vorbehält, künftig weitere Vereinbarungen abschließen zu können. Es besteht keine Exklusivität aufgrund dieser Rahmenvereinbarung. Dasselbe gilt für die weiteren Abrufberechtigten.
- AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
2. Stufe (Angebotsphase) Rahmenvereinbarung zur strategischen Beratung
Gegenstand der Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern über Beratung und Unterstützung der AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Die AOK PLUS beabsichtigt, Rahmenvereinbarungen mit bis zu 5 Unternehmen zu schließen. Die Beratungsleistungen sollen insbesondere in folgenden Handlungsfeldern erbracht werden: - Unternehmensstrategie/Geschäftsfelder - Bedarfs- und qualitätsgerechte Gesundheitsangebote - Kundenmanagement und Kundenloyalität - Nachhaltige Finanzen und Steuerung - Performante Daten & IT - Prozessoptimierung - Organisationsentwicklung/Transformation Leistungsgegenstand von Einzelbeauftragungen können auch Beratungsleistungen im Zusammenhang mit dem gesamtunternehmerischen Steuerungsansatz der AOK PLUS sein. Auf Basis der Rahmenvereinbarung können von der Auftraggeberin Beratungsleistungen wie bspw. Management- und Strategieberatung, Konzept- und Methodenberatung und/oder Unterstützung bei Projekten und/oder Umsetzungsbegleitung in Form von einzelnen Arbeitspaketen bedarfsorientiert per Direktabruf oder nach Durchführung eines wettbewerblichen Abrufverfahrens unter Beteiligung der Rahmenvertragspartner beauftragt werden. Weitere Einzelheiten sind der den Bewerbungsbedingungen als Anlage 1 beigefügten Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Diese enthält auch eine Beschreibung des Verfahrens zur Vergabe der Einzelaufträge. Die AOK PLUS service GmbH (Tochtergesellschaft der AOK PLUS) und die kubus IT - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts eGbR (Tochtergesellschaft der AOK PLUS und der AOK Bayern) erhalten ein Abrufrecht. Diese sind jeweils berechtigt, aber nicht verpflichtet, ihren Bedarf aus dieser Rahmenvereinbarung zu decken. Bezüglich weiterer Einzelheiten wird u.a. auf Punkt II.2. der Teilnahmebedingungen verwiesen. Der konkrete Beratungsbedarf ist von verschiedenen internen und externen Faktoren und Entwicklungen abhängig, die vor allem in die Zukunft gerichtet nicht zuverlässig eingeschätzt werden können. Aufgrund der Entscheidung des EuGHs (EuGH, Urteil vom 17.06.2021, C- 23/20) ist die Auftraggeberin verpflichtet, für eine Rahmenvereinbarung eine Höchstmenge der Leistungen zu bestimmen, welche innerhalb der maximalen Laufzeit der Rahmenvereinbarung Gegenstand von Einzelaufträgen sein können. Über diese Rahmenvereinbarung können Beratungsleistungen insgesamt bis zu einer Höhe von 40 Mio. EUR (exklusive Umsatzsteuer) abgerufen werden. Maßgebend sind allein die Einzelbeauftragungen. Eine Abrufverpflichtung der Auftraggeberin aus der Rahmenvereinbarung besteht jedoch nicht. So ist es auch möglich, dass es im Zuge der Vertragsumsetzung zu keinerlei Einzelbeauftragungen kommen oder der Umfang der Einzelbeauftragungen deutlich geringer ausfallen kann. Verbindliche Umsatzvolumen werden nicht garantiert. Die Auftraggeberin behält sich vor, neben dieser Rahmenvereinbarung weiterhin Beratungsleistungen, insbesondere Spezialberatungen, zu beauftragen. In diesem Zusammenhang weist die Auftraggeberin auch darauf hin, dass sie verschiedene Vereinbarungen für bzw. mit Beratungsleistungen unterhält und sich vorbehält, künftig weitere Vereinbarungen abschließen zu können. Es besteht keine Exklusivität aufgrund dieser Rahmenvereinbarung. Dasselbe gilt für die weiteren Abrufberechtigten.
- Berliner Stadtreinigungsbetriebe AöR (BSR)Frist: 11. März
Rahmenvereinbarung Reinigungsutensilien zur Unterhaltsreinigung
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Reinigungsutensilien zur Unterhaltsreinigung für den internen Bedarf der BSR (hoheitlicher Bereich und Betriebsgastronomie). Ausgeschrieben werden TOP-Artikel, wobei während der Vertragslaufzeit die Aufnahme weiterer Artikel möglich ist. Der Schätzwert basiert auf Vorjahresdaten. Details zur Leistungserbringung sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
- AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
2. Stufe (Angebotsphase) Rahmenvereinbarung zur strategischen Beratung
Gegenstand der Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern über Beratung und Unterstützung der AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Die AOK PLUS beabsichtigt, Rahmenvereinbarungen mit bis zu 5 Unternehmen zu schließen. Die Beratungsleistungen sollen insbesondere in folgenden Handlungsfeldern erbracht werden: - Unternehmensstrategie/Geschäftsfelder - Bedarfs- und qualitätsgerechte Gesundheitsangebote - Kundenmanagement und Kundenloyalität - Nachhaltige Finanzen und Steuerung - Performante Daten & IT - Prozessoptimierung - Organisationsentwicklung/Transformation Leistungsgegenstand von Einzelbeauftragungen können auch Beratungsleistungen im Zusammenhang mit dem gesamtunternehmerischen Steuerungsansatz der AOK PLUS sein. Auf Basis der Rahmenvereinbarung können von der Auftraggeberin Beratungsleistungen wie bspw. Management- und Strategieberatung, Konzept- und Methodenberatung und/oder Unterstützung bei Projekten und/oder Umsetzungsbegleitung in Form von einzelnen Arbeitspaketen bedarfsorientiert per Direktabruf oder nach Durchführung eines wettbewerblichen Abrufverfahrens unter Beteiligung der Rahmenvertragspartner beauftragt werden. Weitere Einzelheiten sind der den Bewerbungsbedingungen als Anlage 1 beigefügten Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Diese enthält auch eine Beschreibung des Verfahrens zur Vergabe der Einzelaufträge. Die AOK PLUS service GmbH (Tochtergesellschaft der AOK PLUS) und die kubus IT - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts eGbR (Tochtergesellschaft der AOK PLUS und der AOK Bayern) erhalten ein Abrufrecht. Diese sind jeweils berechtigt, aber nicht verpflichtet, ihren Bedarf aus dieser Rahmenvereinbarung zu decken. Bezüglich weiterer Einzelheiten wird u.a. auf Punkt II.2. der Teilnahmebedingungen verwiesen. Der konkrete Beratungsbedarf ist von verschiedenen internen und externen Faktoren und Entwicklungen abhängig, die vor allem in die Zukunft gerichtet nicht zuverlässig eingeschätzt werden können. Aufgrund der Entscheidung des EuGHs (EuGH, Urteil vom 17.06.2021, C- 23/20) ist die Auftraggeberin verpflichtet, für eine Rahmenvereinbarung eine Höchstmenge der Leistungen zu bestimmen, welche innerhalb der maximalen Laufzeit der Rahmenvereinbarung Gegenstand von Einzelaufträgen sein können. Über diese Rahmenvereinbarung können Beratungsleistungen insgesamt bis zu einer Höhe von 40 Mio. EUR (exklusive Umsatzsteuer) abgerufen werden. Maßgebend sind allein die Einzelbeauftragungen. Eine Abrufverpflichtung der Auftraggeberin aus der Rahmenvereinbarung besteht jedoch nicht. So ist es auch möglich, dass es im Zuge der Vertragsumsetzung zu keinerlei Einzelbeauftragungen kommen oder der Umfang der Einzelbeauftragungen deutlich geringer ausfallen kann. Verbindliche Umsatzvolumen werden nicht garantiert. Die Auftraggeberin behält sich vor, neben dieser Rahmenvereinbarung weiterhin Beratungsleistungen, insbesondere Spezialberatungen, zu beauftragen. In diesem Zusammenhang weist die Auftraggeberin auch darauf hin, dass sie verschiedene Vereinbarungen für bzw. mit Beratungsleistungen unterhält und sich vorbehält, künftig weitere Vereinbarungen abschließen zu können. Es besteht keine Exklusivität aufgrund dieser Rahmenvereinbarung. Dasselbe gilt für die weiteren Abrufberechtigten.
- Universität Kassel, vertreten durch die PräsidentinFrist: 07. Mai
Rahmenvereinbarung Zeitvertragsarbeiten Fachlos 10 Verglasungsarbeiten
Rahmenvereinbarung für Zeitvertragsarbeiten im Bereich Verglasungsarbeiten (Fachlos 10) gemäß Leistungsverzeichnis LB 661 (Ausgabe 07/2025). Die Leistungen sind für alle Standorte der Universität Kassel vorgesehen. Der genaue Umfang ergibt sich aus dem Leistungsverzeichnis und den weiteren Vergabeunterlagen.
- Universität Kassel, vertreten durch die PräsidentinFrist: 07. Mai
Rahmenvereinbarung Zeitvertragsarbeiten Fachlos 10 Verglasungsarbeiten
Rahmenvereinbarung für Zeitvertragsarbeiten im Bereich Verglasungsarbeiten (Fachlos 10) gemäß Leistungsverzeichnis LB 661 (Ausgabe 07/2025). Die Leistungen sind für alle Standorte der Universität Kassel vorgesehen. Der genaue Umfang ergibt sich aus dem Leistungsverzeichnis und den weiteren Vergabeunterlagen.
- Stadt LeipzigFrist: 20. Mai
Rahmenvereinbarung Signaletik
Nationale Ausschreibung nach VOL/A Öffentliche Ausschreibung Vergabenr.: L-10.33-2026-00054 a) Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle, zuschlagserteilende Stelle: Name und Anschrift: Stadt Leipzig Martin-Luther-Ring 4-6 04092 Leipzig Deutschland Telefonnummer: Telefaxnummer: E-Mail-Adresse: zas-vol@leipzig.de Internet-Adresse: https://www.leipzig.de Zuschlagserteilende Stelle: Siehe oben b) Art der Vergabe (§ 3 VOL/A): Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung c) Angebote können abgegeben werden: elektronisch mit fortgeschrittener/m Signatur/Siegel elektronisch mit qualifizierter/m Signatur/Siegel elektronisch in Textform Anschrift zur Einreichung schriftlicher Angebote: ENTFÄLLT- (es sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen) d) Art und Umfang sowie Ort der Leistung: : Rahmenvereinbarung über die Lieferung und Montage von Signaletik sowie Sicherheits- und Gefahrstoffkennzeichnung Menge und Umfang: Rahmenvereinbarung Signaletik (Hinweisschilder, Lagepläne, Wand- und Etagenwegweiser, Türschilder, Deckenabhängungen, Wechselrahmen, Folierungen, Piktogramme, Schaukästen) sowie Sicherheits- und Gefahrstoffkennzeichnung. Für die Rahmenvereinbarung wird folgender Höchstwert (ohne Umsatzsteuer) festgesetzt: 143.000 EURO. Der Vertrag endet unabhängig der Vertragslaufzeit vorfristig bei Erreichen des finanziellen Höchstwertes. Ort der Leistung: Stadtgebiet Leipzig e) Losaufteilung: Losweise Vergabe: Nein Angebote sind möglich für: die Gesamtleistung alle Lose f) Nebenangebote sind nicht zugelassen g) Liefer-/Ausführungsfrist: Beginn: 01.09.2026 Ende: 31.08.2030 h) Stelle zur Anforderung der Vergabeunterlagen: Die Vergabeunterlagen sind auf der Vergabeplattform eVergabe.de abrufbar. Internet-Adresse (URL): https://www.evergabe.de Anschrift der Stelle, bei der die Vergabeunterlagen eingesehen werden können: Anschrift: i) Ablauf der Angebots- und Bindefrist: Angebote sind einzureichen bis: 20.05.2026 09:00 Ablauf der Bindefrist: 17.08.2026 j) Höhe etwa geforderter Sicherheitsleistungen: entfällt k) Wesentliche Zahlungsbedingungen: Zusätzliche Allgemeine Vertragsbedingungen der Stadt Leipzig für die Vergabe von Lieferungen und Dienstleistungen - ZAV Stadt Leipzig (jeweils aktueller Stand ist den Vergabeunterlagen beigefügt). l) die mit dem Angebot vorzulegenden Unterlagen, für die Beurteilung der Eignung: Liste der vorzulegenden Unterlagen: können dem beigefügten Fragebogen zur Eignungsprüfung entnommen werden Sonstige Erfordernisse, die die Bewerber bei der Bearbeitung ihrer Angebote beachten müssen: Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien unter (URL): https://www.evergabe.de/unterlagen/SelectionCriteria/54321-Tender-19c03bd9a06-46df95dd41e10344 m) Die Unterlagen werden kostenfrei abgegeben. n) Angabe der Zuschlagskriterien: Der niedrigste Preis: Nein Wirtschaftlich günstigstes Angebot in Bezug auf die nachstehenden Kriterien: 1 Preis (90%), 2 Klimafreundliche Lieferung (10%) Werbeanlagen,Objektbeschilderung,Folierung (Fassaden/ Fenster)
- Freistaat Bayern, vertreten durch die Universität Bayreuth
Rahmenvereinbarung - Umzugsdienstleistungen
Die Universität Bayreuth beabsichtigt die Vergabe von Prüfungsauf- und Prüfungsabbauten in den Gebäuden SPORT / Dreifachturnhalle sowie SWO / Konferenzraum 0.52. Zudem erfolgen Umzugsdienstleistungen auf Abruf. Es wird ein Vertrag mit ZWEI Auftragnehmern anvisiert. Der Bestbieter wird 1. Auftragnehmer und erhält den Zuschlag zur Ausführung der Dienstleistung. Sollte der wirtschaftlichste Bieter bei Terminmitteilung 4 Wochen im Voraus keine Kapazität zur Verfügung stellen können, so erhält der Zweitplatzierte die Beauftragung für diese aktuell anfallende Maßnahme. Rahmenvereinbarung - Umzugsdienstleistungen
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
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- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist medfacilities GmbH.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.