Kasinobewirtschaftung Hannover
Die Ausgabe der Frühstücks-, Zwischen- und Mittagsverpflegung findet im Betriebsrestaurant statt. Außerhalb der Öffnungszeiten stehen im Speisebereich sowie im Eingangsbereich des Dienstgebäudes Georgswall je ein Kaffeespezialitätenautomat zur Verfügung. Der AG wünscht eine Vertragsform mit einer angemessenen Beteiligu...
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Die Ausgabe der Frühstücks-, Zwischen- und Mittagsverpflegung findet im Betriebsrestaurant statt. Außerhalb der Öffnungszeiten stehen im Speisebereich sowie im Eingangsbereich des Dienstgebäudes Georgswall je ein Kaffeespezialitätenautomat zur Verfügung. Der AG wünscht eine Vertragsform mit einer angemessenen Beteiligung durch den Auft...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Deutsche Bundesbank, Zentralbereich Beschaffungen
- Veröffentlicht: 03. Mai 2026
- Frist: Nicht angegeben
Ausschreibungsbeschreibung
Die Ausgabe der Frühstücks-, Zwischen- und Mittagsverpflegung findet im Betriebsrestaurant statt. Außerhalb der Öffnungszeiten stehen im Speisebereich sowie im Eingangsbereich des Dienstgebäudes Georgswall je ein Kaffeespezialitätenautomat zur Verfügung. Der AG wünscht eine Vertragsform mit einer angemessenen Beteiligung durch den Auftragnehmer (AN). 1. Der Betrieb ist an den Klimaschutzzielen der Bundesregierung gemäß § 15 Bundes-Klimaschutzgesetz sowie dem "Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit" der Bundesregierung zu orientieren (siehe Punkt 3.2). 2. Für den Betrieb ist durch den AN ein Betriebskonzept zu erstellen und mit dem AG abzustimmen. Das Betriebskonzept muss die Inhalte gemäß Anlage 1 enthalten. 3. Der AN verpflichtet sich zur Einhaltung der Grundsätze Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit. 4. Grundsätzlich ist mit Waren sorgsam umzugehen. Logistikprozesse, Einkauf, Lagerhaltung, Rezepturen etc. sollen effizient geplant werden und auch darauf abzielen, so wenig Lebensmittel wie möglich entsorgen zu müssen. Tischgastpotential Folgende Tischgastzahlen dienen als Planungsgrundlage: Aktive Bankangehörige am Standort - ca. 400 Gastesser am Standort - ca. 500 Mittagsmahlzeiten pro Tag - ca. 90 (Die Ist-Zahlen beziehen sich auf den Zeitraum Juli 2024 bis Juni 2025) Konferenzservice Anzahl pro Monat (im Durchschnitt) 20 davon mit 1-5 Teilnehmer/innen 5 davon mit 6-10 Teilnehmer/innen 8 davon mit 11-15 Teilnehmer/innen 7 davon mit mehr als 15 Teilnehmer/innen gelegentlich Bemerkung: Bereitstellung auf Servicewagen, Transport zum Konferenzraum erfolgt durch bankeigenes Personal 2 Öffnungstage- und Dienstleistungszeiten 2.1 Arbeits- / Dienstleistungstage pro Jahr ca. 250 Arbeitstage pro Jahr 2.2 Öffnungszeiten im Betriebsrestaurant zur Frühstücks- sowie Mittagsverpflegung Montag bis Freitag 7:30 Uhr bis 11:30 Uhr Frühstück und Zwischenverpflegung; 11:30 Uhr bis 13:30 Uhr Mittagsverpflegung (Ausgabe auch bis 13:30 Uhr) Kaffeespezialitäten sind ganztägig an den Kaffeeautomaten erhältlich. 2.3 Dienstleistungsbereitschaft im Konferenzservice, Montag bis Freitag, 8:00 Uhr bis 14:00 Uhr, Bei Veranstaltungen kann die Zeit nach vorheriger Vereinbarung verlängert werden. 3 Verpflegungskonzept Die Speisen sollen am Ort des Verzehrs frisch zubereitet und direkt ohne Transportwege an die Tischgäste ausgegeben werden. 3.1 Qualität der Speisen Als wichtiger Beitrag zu einer gesundheitsfördernden Ernährung der Beschäftigten sollten bei allen angebotenen Speisen und Getränken grundsätzlich die Vorgaben der DGE Berücksichtigung finden. Um Qualitätsverlusten vorzubeugen, sind Frischprodukte nach dem jeweiligen Bedarf zu produzieren, so dass lange Warmhaltezeiten vermieden werden. Vitamine, Konsistenz und Eigengeschmack der Grundnahrungsmittel sollen möglichst erhalten werden. Die Verwendung von Produkten aus der Region wird ausdrücklich gewünscht. Convenience Produkte können eingesetzt werden, sofern diese dem Qualitätsanspruch und dem Einkaufspreis eigengefertigter Produkte gleichkommen. Gentechnisch veränderte Mikroorganismen Mit der Angebotsabgabe bestätigt der AN, dass keine Lebensmittel zum Einsatz kommen, die aus gentechnisch veränderten Organismen (GVO) hergestellt werden oder Zutaten enthalten, die aus GVO hergestellt werden bzw. gemäß Verordnung EG Nr. 1828/2003 kennzeichnungspflichtig sind. 3.2 Nachhaltigkeitskriterien Folgende Nachhaltigkeitskriterien, die sich am "Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit" der Bundesregierung orientieren, sind einzuhalten. 1. Anteil von Bio-Lebensmitteln (Bio nach EG-Öko-Verordnung) von mindestens 20 % des monetären Wareneinsatzes bezogen auf den Gesamtwareneinsatz inklusive Getränke. 2. Zusammenstellung eines Speiseplans mit steigenden Anteilen an pflanzlichen Lebensmitteln, wobei Hülsenfrüchte und Nüsse bzw. Ölsaaten als pflanzliche Proteinquellen genutzt werden können. Mindestens ein vollwertiges ovo-lacto-vegetarisches Gericht pro Tag und/oder nach Möglichkeit ein veganes Gericht pro Tag. 3. Angebot von geringen Mengen an Fleisch und Fisch; diese sollten möglichst aus besonders tierschutzgerechter Nutztierhaltung stammen und mit einem Gütezeichen für Nachhaltigkeit zertifiziert sein (z.B. für Fisch MSC oder ASC). 4. Auswahl der verwendeten Gemüse- und Obstsorten nach saisonalen Gesichtspunkten, um Transporte und Anbau in beheizten Gewächshäusern möglichst zu vermeiden. 5. Kaffee, Tee, Bananen, Kakao und Kakaoprodukte werden ausschließlich aus nachhaltigem Anbau und fairem Handel (mindestens Fairtrade oder ähnliches) angeboten. 6. Verwendung von Mehrwegsystemen zur Mitnahme von Speisen und Getränken. 7. Reduzierung von Lebensmittelabfällen als Beitrag zur Nationalen Strategie zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung (orientiert an der bundesweiten Strategie "Zu gut für die Tonne"). 8. Berücksichtigung von umweltverträglichen Verpackungen bei der Lieferantenauswahl. 9. Feststellung und Berücksichtigung des Interesses der Beschäftigten hinsichtlich der Ausgestaltung der Speiseplanung in regelmäßigen Abständen. 10. Information über Gütezeichen und sofern valide möglich zum CO2-Abdruck der Gerichte im Bereich der Essensausgabe. Zusätzlich ist mindestens eines der folgenden Nachhaltigkeitskriterien zu erfüllen: 11. Anteil von Bio-Lebensmitteln (Bio nach EG-Öko-VO) von mindestens 50% des monetären Wareneinsatzes bezogen auf den Gesamtwareneinsatz inklusive Getränke. 12. Zertifizierung für Nachhaltigkeit oder Umweltfreundlichkeit der Gastronomie, z.B. Green-Canteen, DGE, Bio, Blauer Engel. Mit der Angebotsabgabe legt der AN erstmalig Nachweise über die Einhaltung der oben genannten Kriterien und weiterhin jährlich gegenüber dem AG in Form einer Eigenerklärung (siehe Anl 5) ohne weitere Aufforderung vor. Der Anteil von mindestens 20 % Bio-Lebensmitteln (Bio nach EG-Öko-Verordnung) bezogen auf den Gesamtwareneinsatz (inklusive Getränke) ) ist in geeigneter Form nachzuweisen. weitere Einzelheiten siehe B1_Leistungsbeschreibung
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
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Logistikprozesse, Einkauf, Lagerhaltung, Rezepturen etc. sollen effizient geplant werden und auch darauf abzielen, so wenig Lebensmittel wie möglich entsorgen zu müssen. Tischgastpotential Folgende Tischgastzahlen dienen als Planungsgrundlage: Aktive Bankangehörige am Standort - ca. 400 Gastesser am Standort - ca. 500 Mittagsmahlzeiten pro Tag - ca. 90 (Die Ist-Zahlen beziehen sich auf den Zeitraum Juli 2024 bis Juni 2025) Konferenzservice Anzahl pro Monat (im Durchschnitt) 20 davon mit 1-5 Teilnehmer/innen 5 davon mit 6-10 Teilnehmer/innen 8 davon mit 11-15 Teilnehmer/innen 7 davon mit mehr als 15 Teilnehmer/innen gelegentlich Bemerkung: Bereitstellung auf Servicewagen, Transport zum Konferenzraum erfolgt durch bankeigenes Personal 2 Öffnungstage- und Dienstleistungszeiten 2.1 Arbeits- / Dienstleistungstage pro Jahr ca. 250 Arbeitstage pro Jahr 2.2 Öffnungszeiten im Betriebsrestaurant zur Frühstücks- sowie Mittagsverpflegung Montag bis Freitag 7:30 Uhr bis 11:30 Uhr Frühstück und Zwischenverpflegung; 11:30 Uhr bis 13:30 Uhr Mittagsverpflegung (Ausgabe auch bis 13:30 Uhr) Kaffeespezialitäten sind ganztägig an den Kaffeeautomaten erhältlich. 2.3 Dienstleistungsbereitschaft im Konferenzservice, Montag bis Freitag, 8:00 Uhr bis 14:00 Uhr, Bei Veranstaltungen kann die Zeit nach vorheriger Vereinbarung verlängert werden. 3 Verpflegungskonzept Die Speisen sollen am Ort des Verzehrs frisch zubereitet und direkt ohne Transportwege an die Tischgäste ausgegeben werden. 3.1 Qualität der Speisen Als wichtiger Beitrag zu einer gesundheitsfördernden Ernährung der Beschäftigten sollten bei allen angebotenen Speisen und Getränken grundsätzlich die Vorgaben der DGE Berücksichtigung finden. Um Qualitätsverlusten vorzubeugen, sind Frischprodukte nach dem jeweiligen Bedarf zu produzieren, so dass lange Warmhaltezeiten vermieden werden. Vitamine, Konsistenz und Eigengeschmack der Grundnahrungsmittel sollen möglichst erhalten werden. Die Verwendung von Produkten aus der Region wird ausdrücklich gewünscht. Convenience Produkte können eingesetzt werden, sofern diese dem Qualitätsanspruch und dem Einkaufspreis eigengefertigter Produkte gleichkommen. Gentechnisch veränderte Mikroorganismen Mit der Angebotsabgabe bestätigt der AN, dass keine Lebensmittel zum Einsatz kommen, die aus gentechnisch veränderten Organismen (GVO) hergestellt werden oder Zutaten enthalten, die aus GVO hergestellt werden bzw. gemäß Verordnung EG Nr. 1828/2003 kennzeichnungspflichtig sind. 3.2 Nachhaltigkeitskriterien Folgende Nachhaltigkeitskriterien, die sich am "Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit" der Bundesregierung orientieren, sind einzuhalten. 1. Anteil von Bio-Lebensmitteln (Bio nach EG-Öko-Verordnung) von mindestens 20 % des monetären Wareneinsatzes bezogen auf den Gesamtwareneinsatz inklusive Getränke. 2. Zusammenstellung eines Speiseplans mit steigenden Anteilen an pflanzlichen Lebensmitteln, wobei Hülsenfrüchte und Nüsse bzw. Ölsaaten als pflanzliche Proteinquellen genutzt werden können. Mindestens ein vollwertiges ovo-lacto-vegetarisches Gericht pro Tag und/oder nach Möglichkeit ein veganes Gericht pro Tag. 3. Angebot von geringen Mengen an Fleisch und Fisch; diese sollten möglichst aus besonders tierschutzgerechter Nutztierhaltung stammen und mit einem Gütezeichen für Nachhaltigkeit zertifiziert sein (z.B. für Fisch MSC oder ASC). 4. Auswahl der verwendeten Gemüse- und Obstsorten nach saisonalen Gesichtspunkten, um Transporte und Anbau in beheizten Gewächshäusern möglichst zu vermeiden. 5. Kaffee, Tee, Bananen, Kakao und Kakaoprodukte werden ausschließlich aus nachhaltigem Anbau und fairem Handel (mindestens Fairtrade oder ähnliches) angeboten. 6. Verwendung von Mehrwegsystemen zur Mitnahme von Speisen und Getränken. 7. Reduzierung von Lebensmittelabfällen als Beitrag zur Nationalen Strategie zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung (orientiert an der bundesweiten Strategie "Zu gut für die Tonne"). 8. Berücksichtigung von umweltverträglichen Verpackungen bei der Lieferantenauswahl. 9. Feststellung und Berücksichtigung des Interesses der Beschäftigten hinsichtlich der Ausgestaltung der Speiseplanung in regelmäßigen Abständen. 10. Information über Gütezeichen und sofern valide möglich zum CO2-Abdruck der Gerichte im Bereich der Essensausgabe. Zusätzlich ist mindestens eines der folgenden Nachhaltigkeitskriterien zu erfüllen: 11. Anteil von Bio-Lebensmitteln (Bio nach EG-Öko-VO) von mindestens 50% des monetären Wareneinsatzes bezogen auf den Gesamtwareneinsatz inklusive Getränke. 12. Zertifizierung für Nachhaltigkeit oder Umweltfreundlichkeit der Gastronomie, z.B. Green-Canteen, DGE, Bio, Blauer Engel. Mit der Angebotsabgabe legt der AN erstmalig Nachweise über die Einhaltung der oben genannten Kriterien und weiterhin jährlich gegenüber dem AG in Form einer Eigenerklärung (siehe Anl 5) ohne weitere Aufforderung vor. Der Anteil von mindestens 20 % Bio-Lebensmitteln (Bio nach EG-Öko-Verordnung) bezogen auf den Gesamtwareneinsatz (inklusive Getränke) ) ist in geeigneter Form nachzuweisen. weitere Einzelheiten siehe B1_Leistungsbeschreibung
- Deutsche Bundesbank, Zentralbereich Beschaffungen
Kasinobewirtschaftung Hannover
Die Ausgabe der Frühstücks-, Zwischen- und Mittagsverpflegung findet im Betriebsrestaurant statt. Außerhalb der Öffnungszeiten stehen im Speisebereich sowie im Eingangsbereich des Dienstgebäudes Georgswall je ein Kaffeespezialitätenautomat zur Verfügung. Der AG wünscht eine Vertragsform mit einer angemessenen Beteiligung durch den Auftragnehmer (AN). 1. Der Betrieb ist an den Klimaschutzzielen der Bundesregierung gemäß § 15 Bundes-Klimaschutzgesetz sowie dem "Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit" der Bundesregierung zu orientieren (siehe Punkt 3.2). 2. Für den Betrieb ist durch den AN ein Betriebskonzept zu erstellen und mit dem AG abzustimmen. Das Betriebskonzept muss die Inhalte gemäß Anlage 1 enthalten. 3. Der AN verpflichtet sich zur Einhaltung der Grundsätze Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit. 4. Grundsätzlich ist mit Waren sorgsam umzugehen. Logistikprozesse, Einkauf, Lagerhaltung, Rezepturen etc. sollen effizient geplant werden und auch darauf abzielen, so wenig Lebensmittel wie möglich entsorgen zu müssen. Tischgastpotential Folgende Tischgastzahlen dienen als Planungsgrundlage: Aktive Bankangehörige am Standort - ca. 400 Gastesser am Standort - ca. 500 Mittagsmahlzeiten pro Tag - ca. 90 (Die Ist-Zahlen beziehen sich auf den Zeitraum Juli 2024 bis Juni 2025) Konferenzservice Anzahl pro Monat (im Durchschnitt) 20 davon mit 1-5 Teilnehmer/innen 5 davon mit 6-10 Teilnehmer/innen 8 davon mit 11-15 Teilnehmer/innen 7 davon mit mehr als 15 Teilnehmer/innen gelegentlich Bemerkung: Bereitstellung auf Servicewagen, Transport zum Konferenzraum erfolgt durch bankeigenes Personal 2 Öffnungstage- und Dienstleistungszeiten 2.1 Arbeits- / Dienstleistungstage pro Jahr ca. 250 Arbeitstage pro Jahr 2.2 Öffnungszeiten im Betriebsrestaurant zur Frühstücks- sowie Mittagsverpflegung Montag bis Freitag 7:30 Uhr bis 11:30 Uhr Frühstück und Zwischenverpflegung; 11:30 Uhr bis 13:30 Uhr Mittagsverpflegung (Ausgabe auch bis 13:30 Uhr) Kaffeespezialitäten sind ganztägig an den Kaffeeautomaten erhältlich. 2.3 Dienstleistungsbereitschaft im Konferenzservice, Montag bis Freitag, 8:00 Uhr bis 14:00 Uhr, Bei Veranstaltungen kann die Zeit nach vorheriger Vereinbarung verlängert werden. 3 Verpflegungskonzept Die Speisen sollen am Ort des Verzehrs frisch zubereitet und direkt ohne Transportwege an die Tischgäste ausgegeben werden. 3.1 Qualität der Speisen Als wichtiger Beitrag zu einer gesundheitsfördernden Ernährung der Beschäftigten sollten bei allen angebotenen Speisen und Getränken grundsätzlich die Vorgaben der DGE Berücksichtigung finden. Um Qualitätsverlusten vorzubeugen, sind Frischprodukte nach dem jeweiligen Bedarf zu produzieren, so dass lange Warmhaltezeiten vermieden werden. Vitamine, Konsistenz und Eigengeschmack der Grundnahrungsmittel sollen möglichst erhalten werden. Die Verwendung von Produkten aus der Region wird ausdrücklich gewünscht. Convenience Produkte können eingesetzt werden, sofern diese dem Qualitätsanspruch und dem Einkaufspreis eigengefertigter Produkte gleichkommen. Gentechnisch veränderte Mikroorganismen Mit der Angebotsabgabe bestätigt der AN, dass keine Lebensmittel zum Einsatz kommen, die aus gentechnisch veränderten Organismen (GVO) hergestellt werden oder Zutaten enthalten, die aus GVO hergestellt werden bzw. gemäß Verordnung EG Nr. 1828/2003 kennzeichnungspflichtig sind. 3.2 Nachhaltigkeitskriterien Folgende Nachhaltigkeitskriterien, die sich am "Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit" der Bundesregierung orientieren, sind einzuhalten. 1. Anteil von Bio-Lebensmitteln (Bio nach EG-Öko-Verordnung) von mindestens 20 % des monetären Wareneinsatzes bezogen auf den Gesamtwareneinsatz inklusive Getränke. 2. Zusammenstellung eines Speiseplans mit steigenden Anteilen an pflanzlichen Lebensmitteln, wobei Hülsenfrüchte und Nüsse bzw. Ölsaaten als pflanzliche Proteinquellen genutzt werden können. Mindestens ein vollwertiges ovo-lacto-vegetarisches Gericht pro Tag und/oder nach Möglichkeit ein veganes Gericht pro Tag. 3. Angebot von geringen Mengen an Fleisch und Fisch; diese sollten möglichst aus besonders tierschutzgerechter Nutztierhaltung stammen und mit einem Gütezeichen für Nachhaltigkeit zertifiziert sein (z.B. für Fisch MSC oder ASC). 4. Auswahl der verwendeten Gemüse- und Obstsorten nach saisonalen Gesichtspunkten, um Transporte und Anbau in beheizten Gewächshäusern möglichst zu vermeiden. 5. Kaffee, Tee, Bananen, Kakao und Kakaoprodukte werden ausschließlich aus nachhaltigem Anbau und fairem Handel (mindestens Fairtrade oder ähnliches) angeboten. 6. Verwendung von Mehrwegsystemen zur Mitnahme von Speisen und Getränken. 7. Reduzierung von Lebensmittelabfällen als Beitrag zur Nationalen Strategie zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung (orientiert an der bundesweiten Strategie "Zu gut für die Tonne"). 8. Berücksichtigung von umweltverträglichen Verpackungen bei der Lieferantenauswahl. 9. Feststellung und Berücksichtigung des Interesses der Beschäftigten hinsichtlich der Ausgestaltung der Speiseplanung in regelmäßigen Abständen. 10. Information über Gütezeichen und sofern valide möglich zum CO2-Abdruck der Gerichte im Bereich der Essensausgabe. Zusätzlich ist mindestens eines der folgenden Nachhaltigkeitskriterien zu erfüllen: 11. Anteil von Bio-Lebensmitteln (Bio nach EG-Öko-VO) von mindestens 50% des monetären Wareneinsatzes bezogen auf den Gesamtwareneinsatz inklusive Getränke. 12. Zertifizierung für Nachhaltigkeit oder Umweltfreundlichkeit der Gastronomie, z.B. Green-Canteen, DGE, Bio, Blauer Engel. Mit der Angebotsabgabe legt der AN erstmalig Nachweise über die Einhaltung der oben genannten Kriterien und weiterhin jährlich gegenüber dem AG in Form einer Eigenerklärung (siehe Anl 5) ohne weitere Aufforderung vor. Der Anteil von mindestens 20 % Bio-Lebensmitteln (Bio nach EG-Öko-Verordnung) bezogen auf den Gesamtwareneinsatz (inklusive Getränke) ) ist in geeigneter Form nachzuweisen. weitere Einzelheiten siehe B1_Leistungsbeschreibung
- Deutsche Bundesbank, Zentralbereich Beschaffungen
Kasinobewirtschaftung München
Die Speiseräume werden vom Auftraggeber ausgestattet. Der Speisesaal im Betriebsrestaurant Ludwigstraße umfasst ca. 90 Sitzplätze, in der Leopoldstraße stehen ca. 130 Sitzplätze zur Verfügung. In der Cafeteria Leopoldstraße gibt es weitere ca. 40 Sitzplätze. Bei dem Auftrag handelt es sich um eine Kasinobewirtschaftungsleistung, wobei der AN in eigenen Namen und auf eigene Rechnung tätig wird und hierbei ein vom AG bereitgestelltes Bezahl- und Kassensystem (Tz. 4.4 und 11.2.1 LB) einsetzt. Betriebsrestaurants: 2 Stück Automatenstationen (Automatentypen s. Punkt 2.11.2 LB): 6 Stück Tagungs- und Besprechungsräume mit Konferenzservice: Ludwigstr. ca. 15 Stück / Leopoldstr. ca. 10 Stück Gästeräume für Sonderveranstaltungen je Standort: 2 Stück Der AG wünscht eine Vertragsform mit einer angemessenen Beteiligung durch den Auftragnehmer (AN). 1. Der Betrieb ist an den Klimaschutzzielen der Bundesregierung gemäß § 15 Bundes-Klimaschutzgesetz sowie dem "Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit" der Bundes-regierung zu orientieren (siehe Punkt 3.2). 2. Für den Betrieb ist durch den AN ein Betriebskonzept zu erstellen und mit dem AG abzustimmen. Das Betriebskonzept muss die Inhalte gemäß Anlage 1 enthalten. 3. Der AN verpflichtet sich zur Einhaltung der Grundsätze Sparsamkeit und Wirdschaftlichkeit. 4. Grundsätzlich ist mit Waren sorgsam umzugehen. Logistikprozesse, Einkauf, Lagerhaltung, Rezepturen etc. sollen effizient geplant werden und auch darauf abzielen, so wenig Lebensmittel wie möglich entsorgen zu müssen. Tischgastpotential Kasino Ludwigstraße Folgende Tischgastzahlen dienen als Planungsgrundlage: Anzahl pro Jahr Aktive Bankangehörige am Standort ca. 400 Gastesser am Standort ca. 30 Mittagsmahlzeiten pro Tag ca. 35 (Die Ist-Zahlen beziehen sich auf das letzte Geschäftsjahr (2024)) Kasino Leopoldstraße Folgende Tischgastzahlen dienen als Planungsgrundlage: Anzahl pro Jahr Aktive Bankangehörige am Standort Ca. 400 Gastesser am Standort ca. 20 Mittagsmahlzeiten pro Tag ca. 65 (Die Ist-Zahlen beziehen sich auf das letzte Geschäftsjahr (2024)) Konferenzservice Angaben zur Anzahl am Standort Ludwigstraße Angaben zur Anzahl basierend auf den Daten des letzten Geschäftsjahres (2024): Art der Konferenz Anzahl pro Jahr Anzahl Konferenzen pro Arbeitstag (im Durchschnitt) 1,4 davon Konferenzen mit 1-5 Teilnehmer/innen 71 davon Konferenzen mit 6-25 Teilnehmer/innen 264 davon Konferenzen mit mehr als 25 Teilnehmer/innen 8 Bemerkung: Der Tagesdurchschnitt wird auf Basis von 250 Arbeitstagen berechnet. Angaben zur Anzahl am Standort Leopoldstraße Angaben zur Anzahl basierend auf den Daten des letzten Geschäftsjahres (2024): Art der Konferenz Anzahl pro Jahr Anzahl Konferenzen pro Arbeitstag (im Durchschnitt) 1,7 davon Konferenzen mit 1-5 Teilnehmer/innen 126 davon Konferenzen mit 6-25 Teilnehmer/innen 285 davon Konferenzen mit mehr als 25 Teilnehmer/innen 17 Bemerkung: Der Tagesdurchschnitt wird auf Basis von 250 Arbeitstagen berechnet. Arbeits- / Dienstleistungstage pro Jahr Gemeinschaftsverpflegung und Konferenzbewirtungen sind an ca. 250 Arbeitstagen zu erbringen. Es gilt die Feiertagsregelung für Bayern. Öffnungszeiten im Betriebsrestaurant zur Frühstücks- sowie Mittagsverpflegung Montag bis Freitag 7:30 Uhr bis 13:30 Uhr Frühstück 11:15 Uhr bis 13:30 Uhr Mittagsverpflegung (Ausgabe auch bis 13:30 Uhr) Dienstleistungsbereitschaft im Konferenzservice Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 15:00 Uhr Bei Veranstaltungen kann die Zeit nach vorheriger Vereinbarung verlängert werden. Zwischenverpflegung Ganztägig bereit zu stellen (Kaffee-, Snack-, Getränke-Automaten) und während Öffnungs-zeit Verpflegungskonzept Produktion vor Ort (Cook & Serve) Verpflegungssystem, bei dem die Speisen am Ort des Verzehrs zubereitet und direkt ohne Transportwege an die Tischgäste ausgegeben werden. Als wichtiger Beitrag zu einer gesundheitsfördernden Ernährung der Beschäftigten sollten bei allen angebotenen Speisen und Getränken grundsätzlich die Vorgaben der DGE Berücksichtigung finden. Um Qualitätsverlusten vorzubeugen, sind Frischprodukte nach dem jeweiligen Bedarf zu produzieren, so dass lange Warmhaltezeiten vermieden werden. Vitamine, Konsistenz und Eigengeschmack der Grundnahrungsmittel sollen möglichst erhalten werden. Die Verwendung von Produkten aus der Region wird ausdrücklich gewünscht. Convenience Produkte können eingesetzt werden, sofern diese dem Qualitätsanspruch und dem Einkaufspreis eigengefertigter Produkte gleichkommen. Gentechnisch veränderte Mikroorganismen Mit der Angebotsabgabe bestätigt der AN, dass keine Lebensmittel zum Einsatz kommen, die aus gentechnisch veränderten Organismen (GVO) hergestellt werden oder Zutaten enthalten, die aus GVO hergestellt werden bzw. gemäß Verordnung EG Nr. 1828/2003 kennzeichnungspflichtig sind. weitere ausführliche Beschreibung siehe B1_Leistungsbeschreibung
- Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes NRW
Konzession "Verpflegung der Beschäftigten" (Los 1) und Rahmenvereinbarung für das Veranstaltungs-Catering (Los 2) sowie die Getränkeversorgung bei Besprechungen (optional bei Los 1 und Los 2)
Los 1: Verpflegung der Beschäftigten Im MUNV soll die Verpflegung der Beschäftigten gewährleistet werden. Die Anzahl der Bediensteten des MUNV beträgt zurzeit ca. 630 Personen, welche bis zu 60 % im Homeoffice arbeiten dürfen. Eine Umfrage hat ergeben, dass von montags bis donnerstags zwischen 177 und 271 Beschäftigte sich eine Mittagsverpflegung wünschen. Darunter sind aber auch Mitarbeitende, die Heimarbeit und Teilzeit in Anspruch nehmen. Darüber hinaus dürfen noch Gäste des Hauses ohne Aufpreis an der Verpflegung teilnehmen. Mindestens montags bis donnerstags ist zwischen 11:30 Uhr und 14:00 Uhr ein warmes Speisenangebot zur Verfügung zu stellen. Bei der Verpflegung muss täglich eine fleischhaltige, eine vegetarische sowie eine vegane Option angeboten werden. Zum Angebot sollen warme und kalte alkoholfreie Getränke gehören. Nach Möglichkeit sollen Gerichte mit biologisch-zertifizierten Zutaten und mit saisonalen Zutaten (entsprechend dem "Saisonkalender Obst und Gemüse") angeboten werden. Es steht der Konzessionsnehmerin frei, Ihr Angebot um folgende oder weitere Leistungen zu ergänzen: - Mittagsangebot um kalte Speisen (z.B. Quiche, Backwaren, Obst, Salate o.ä.), - Frühstücksangebot vor 11:30 Uhr (z.B. belegte Brötchen, kleine Backwaren), - Verpflegungsangebot an Freitagen. Entsprechend Punkt 3 der Richtlinien für Kantinen bei Dienststellen des Landes (Kantinenrichtlinien) haben die Speisen ernährungsphysiologischen Anforderungen zu genügen und sollen den DGE-Empfehlungen für die Betriebsverpflegung entsprechen. Anmerkungen / Hinweise: - Für die Nutzung der Kücheneinrichtung und sämtlicher Räume, wie Kantine, Speisesaal/Terrasse, Bistro, Sanitäranlagen und Sozialräume wird keine Pacht und keine Betriebskosten (Strom und Wasser) erhoben. - Das MUNV übernimmt die Kosten der Reinigung der Sanitärräume, der Fußböden im Bistro und des Speisesaals sowie der Lüftungsdecken in der Produktionsküche. - Durch das MUNV werden keine Zuschüsse zur Verpflegung der Beschäftigten gewährt. - Die Vorgaben gem. §§ 42 und 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG) und Nr. 9 der Kantinenrichtlinien sind durch die Konzessionsnehmerin einzuhalten. Die Dokumentationen nach § 43 Abs. 4 IfSG sind dem Konzessionsgeber nach Aufforderung vorzulegen. - Ab Betriebsbeginn sind von der Auftragnehmerin die nach Punkt 17 der "Ergänzenden Vertragsbedingungen" erforderlichen Versicherungen nachzuweisen. Optional bei Los 1 und Los 2: Getränkeversorgung von Besprechungen Bei einer Vielzahl von Besprechungen und kleineren Veranstaltungen ist aufgrund deren Art, Teilnehmendenzahl (max. 40 Personen) und/oder Dauer aus Gründen der Höflichkeit und zur Beachtung von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit lediglich eine Getränkeversorgung mit Kaffee, Tee, Wasser und Süßungsmitteln sowie ggf. Kleingebäck erforderlich. Die betreffenden Besprechungen können an allen Arbeitstagen stattfinden, üblicherweise zwischen 8:30 Uhr und 16:00 Uhr. Zum Leistungsumfang zählen das Eindecken der betreffenden Besprechungsräume mit dem benötigten Equipment, die Bereitstellung der geforderten Getränke und ggf. des Kleingebäcks, das Abräumen der Besprechungsräume sowie der Reinigung des genutzten Equipments. Kaffeemaschinen, Kaffeekannen, Kaffeegeschirr (einschl. Kaffeelöffel) und Gläser können vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden. Schätzmengen Die Anzahl der Veranstaltungen, bei denen nur Getränke erforderlich sind, werden wie folgt geschätzt: - 2026: 253 Besprechungen (22.014,00 EUR) - 2027: 236 Besprechungen (21.114,00 EUR) - 2028: 226 Besprechungen (20.014,00 EUR) - 2029: 253 Besprechungen (22.014,00 EUR). Die vorgenannten Schätzungen für Konferenzbewirtungen könnten pro Jahr um jeweils 30 v.H. überstiegen werden. Mindest- oder Höchstabnahmevolumen können jedoch nicht garantiert werden. Einzelbeauftragungen Die Beauftragung einer Getränkeversorgung von Besprechungen erfolgt jeweils per Bestellung auf der Grundlage des Preisblatts "Getränkeversorgung" durch die für die jeweilige Veranstaltung zuständige Ansprechperson des MUNV. Die Bestellungen des MUNV haben spätestens mit einer noch mit der Auftragnehmerin abzustimmenden Frist vor dem Besprechungstermin zu erfolgen. Letzte Bestelländerungen, wie die Mitteilung einer ggf. endgültigen Teilnehmendenzahl, können auch kurzfristig vor dem Veranstaltungsbeginn, spätestens jedoch 1-2 Werktage vor dem Besprechungstermin, mitgeteilt werden. Das anzuwendende Bestellverfahren (Ablauf und Formular) wird unverzüglich nach Beauftragung zwischen Auftragnehmerin und Auftraggeber abgestimmt.
- Land Berlin – Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin (SILB) c/o BIM Berliner Immobilienmanagement GmbHFrist: 26. Mai
Catering, Schulmittagessen am Doppelstandort Französisches Gymnasium
Am Standort Derfflinger Straße 7 in 10785 Berlin befindet sich das Französische Gymnasium. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen inklusive eines Rohkostanteils und eines Getränks je Portion sowie einschließlich Nebenleistungen, gemäß den Vergabeunterlagen "Bewertungsbogen_Unterlage_Doppelstandort", für die er den Auftrag erhalten hat. Der Auftragnehmer verpflichtet sich weiterhin, sofern dies entsprechend im Dokument "Bewertungsbogen_Unterlage_Doppelstandort", Register Losbeschreibung zugelassen ist, zur Bereitstellung eines Cafeteria-Angebots gemäß seinen Angaben in der von ihm selbst erstellten Anlage zum Angebot (vgl. "Bewertungsbogen_Unterlage_Doppelstandort" Register Speisekarte vegetarische Gerichte, Zellen A27:B27 und A28:B28). Für die Schüler der Jahrgangsstufe 1 bis 6 ist das Schulmittagessen kostenbeteiligungsfrei; es handelt sich insofern um einen öffentlichen Auftrag. Schüler der Jahrgangsstufen 7 bis 13 tragen die Kosten für das Schulmittagessen grundsätzlich selbst; es handelt sich insofern um eine Dienstleistungskonzession. Ferner ist in einigen Schulen der Betrieb einer Cafeteria möglich; bei dieser Leistung handelt es sich ebenfalls um eine Dienstleistungskonzession. Es gilt ein Brutto-Festpreis, dieser beträgt inklusive Umsatzsteuer pro Portion 4,64 Euro. Der vereinbarte Preis ist ein Festpreis im Sinne der Verordnung PR 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen vom 23. Dezember 1953 (GVBl. S. 1511) in der jeweils geltenden Fassung. Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen (einschließlich eines täglichen Rohkostanteils und Getränks je Portion und einschließlich Nebenleistungen z.B. Reinigungsleistungen sowie Entsorgung Speisereste und Abfälle) für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 7-13, sog. „Tellergericht“ (Dienstleistungskonzession). Der Preis wird nach Zuschlag vom Auftragnehmer in Abstimmung mit der Schule festgelegt, beträgt aber mindestens 4,64 Euro pro Portion inklusive Umsatzsteuer. Betrieb einer Cafeteria/eines Kiosks für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 7-13, wobei das Angebot und die Verfügbarkeit des Angebots (insbesondere die Öffnungszeiten des Cafeteria-/Kioskbetriebes) im Auftragsfall nach Zuschlag mit der Schule abzustimmen sind, um den Bedürfnissen und Anforderungen der Schule gerecht zu werden (Dienstleistungskonzession). Optional die Herstellung, Lieferung und Ausgabe eines warmen oder kalten Mittagssnacks zuzüglich Trinkwasser für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 7-13 (Dienstleistungskonzession). Der Vertrag endet automatisch ohne, dass er einer Kündigung bedarf, mit dem Ablauf der vereinbarten Festlaufzeit. Während der Festlaufzeit ist die ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund gemäß § 314 BGB bleibt unberührt.
- Land Berlin – Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin (SILB) c/o BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH
Catering, Schulmittagessen am Doppelstandort Französisches Gymnasium
Am Standort Derfflinger Straße 7 in 10785 Berlin befindet sich das Französische Gymnasium. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen inklusive eines Rohkostanteils und eines Getränks je Portion sowie einschließlich Nebenleistungen, gemäß den Vergabeunterlagen "Bewertungsbogen_Unterlage_Doppelstandort", für die er den Auftrag erhalten hat. Der Auftragnehmer verpflichtet sich weiterhin, sofern dies entsprechend im Dokument "Bewertungsbogen_Unterlage_Doppelstandort", Register Losbeschreibung zugelassen ist, zur Bereitstellung eines Cafeteria-Angebots gemäß seinen Angaben in der von ihm selbst erstellten Anlage zum Angebot (vgl. "Bewertungsbogen_Unterlage_Doppelstandort" Register Speisekarte vegetarische Gerichte, Zellen A27:B27 und A28:B28). Für die Schüler der Jahrgangsstufe 1 bis 6 ist das Schulmittagessen kostenbeteiligungsfrei; es handelt sich insofern um einen öffentlichen Auftrag. Schüler der Jahrgangsstufen 7 bis 13 tragen die Kosten für das Schulmittagessen grundsätzlich selbst; es handelt sich insofern um eine Dienstleistungskonzession. Ferner ist in einigen Schulen der Betrieb einer Cafeteria möglich; bei dieser Leistung handelt es sich ebenfalls um eine Dienstleistungskonzession. Es gilt ein Brutto-Festpreis, dieser beträgt inklusive Umsatzsteuer pro Portion 4,64 Euro. Der vereinbarte Preis ist ein Festpreis im Sinne der Verordnung PR 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen vom 23. Dezember 1953 (GVBl. S. 1511) in der jeweils geltenden Fassung. Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen (einschließlich eines täglichen Rohkostanteils und Getränks je Portion und einschließlich Nebenleistungen z.B. Reinigungsleistungen sowie Entsorgung Speisereste und Abfälle) für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 7-13, sog. „Tellergericht“ (Dienstleistungskonzession). Der Preis wird nach Zuschlag vom Auftragnehmer in Abstimmung mit der Schule festgelegt, beträgt aber mindestens 4,64 Euro pro Portion inklusive Umsatzsteuer. Betrieb einer Cafeteria/eines Kiosks für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 7-13, wobei das Angebot und die Verfügbarkeit des Angebots (insbesondere die Öffnungszeiten des Cafeteria-/Kioskbetriebes) im Auftragsfall nach Zuschlag mit der Schule abzustimmen sind, um den Bedürfnissen und Anforderungen der Schule gerecht zu werden (Dienstleistungskonzession). Optional die Herstellung, Lieferung und Ausgabe eines warmen oder kalten Mittagssnacks zuzüglich Trinkwasser für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 7-13 (Dienstleistungskonzession). Der Vertrag endet automatisch ohne, dass er einer Kündigung bedarf, mit dem Ablauf der vereinbarten Festlaufzeit. Während der Festlaufzeit ist die ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund gemäß § 314 BGB bleibt unberührt.
- Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes NRW
Rahmenvereinbarung für das Veranstaltungs-Catering (Los 2) sowie die Getränkeversorgung von Besprechungen (optional bei Los 1 und Los 2)
Los 2: Veranstaltungs-Catering Ausgeschrieben wird eine Rahmenvereinbarung, die es dem Auftraggeber erlaubt, für Veranstaltungen (Empfänge, Besprechungen, Schulungen, Konferenzen o.ä.) Catering-Leistungen bei Bedarf abzurufen. Die Veranstaltungen finden ausschließlich in Räumlichkeiten des Auftraggebers in Düsseldorf am Emilie-Preyer-Platz 1 statt. Art, Umfang und Qualität des Caterings richten sich nach der jeweiligen Veranstaltungsart, ihrer voraussichtlichen Dauer und der Anzahl der Teilnehmenden. Unterschieden wird grundsätzlich nach Catering-Leistungen für halbtägige sowie ganztägige Veranstaltungen. Im Vorfeld der Catering-Leistungen sind durch die Auftragnehmerin kostenfrei zu erbringen: - eine Beratung jeweils nach einem ausführlichen Briefing - telefonisch und/oder per Mail - durch die Bedarfsabfragenden des Auftraggebers oder der vom Auftraggeber mit der Organisation von Veranstaltungen beauftragten Agentur (Kontakt wird bei Beauftragung bekannt gegeben), - die Erstellung eines Angebots basierend auf den im Preisblatt "Catering" aufgeführten Positionen und ggf. unter Hinzufügung von Zusatzleistungen. Zusatzleistungen sind jegliche Leistungen, die grundsätzlich zu den nachstehend aufgeführten Catering-Leistungen zählen, jedoch quantitäts- oder qualitätsmäßig über den im Preisblatt "Catering" beschriebenen Positionen hinausgehen und die Aufwände für deren Erbringung in der Angebotsphase nicht in die Kostenkalkulation eingeflossen sind. Die Catering-Leistungen umfassen grundsätzlich: o im Bedarfsfall eine über das übliche Maß (telefonisch bzw. per Mail) hinausgehende Beratung der jeweiligen Bedarfsabfragenden durch die Auftragnehmerin im Dienstgebäude des MUNV, o die Zubereitung von warmen Gerichten sowie warmen oder kalten Speisen als Teil eines Buffets oder als eigenständige Mahlzeit, o die Bereitstellung von Obst, Backwaren oder Eis, o die Bereitstellung von nicht-alkoholischen Kalt- und Warmgetränken (Kaffee und Tee, Mineralwasser, Säfte, Softgetränke); in Ausnahmefällen ggfs. alkoholische Getränke (Bier, Sekt und Wein), jedoch keine Spirituosen, o sofern erforderlich, die Bereitstellung von geeigneten und ausreichenden Kühl- und Warmhaltevorrichtungen für die im Einzelfall bestellten Speisen und Getränke, o die Bereitstellung von zu den Speisen und Getränken passenden Gläsern, Geschirr (Porzellan) und Besteck (Metall) sowie Plattmenagen und Servietten (neutral - ohne Werbung) in ausreichender Menge (falls von Seiten der Bedarfsträgerin gewünscht), o die rechtzeitige Anlieferung der vorgenannten Speisen, Waren und des Equipments; je nach Bedarf sind ggf. auch zwei oder mehr Anlieferungen einzuplanen, o den Aufbau von Ausgabestellen (Buffettische sind vor Ort vorhanden), ohne dass weitere Arbeiten durch den Auftraggeber erforderlich sind, o die Deklaration von Speisen sowie ihren Komponenten (in Deutsch und optional auf Anforderung zusätzlich in Englisch), einschl. Hinweisen auf vegetarisch bzw. vegane Speisen, Gluten- oder Laktosefreiheit, Allergenkennzeichnung sowie bei Fleisch- bzw. Fischgerichten Angabe der Tierart, o Gestellung von Cateringpersonal (Koch, Service) o die Aufräumarbeiten nach den Verpflegungszeiten (Abräumen und fachgerechte Abfallentsorgung) o den Abbau (Versetzen der Ausgabestellen in den Ursprungszustand, der vor dem Aufbau des Caterings vorgeherrscht hat). Die Anzahl von Veranstaltungen, für die Cateringleistungen erforderlich sind, werden wie folgt geschätzt: Catering-Leistungen für halbtägige Veranstaltungen: - 2026: 80 Veranstaltungen/Catering-Leistungen (82.850,00 EUR) - 2027: 78 Veranstaltungen/Catering-Leistungen (77.600,00 EUR) - 2028: 78 Veranstaltungen/Catering-Leistungen (67.600,00 EUR) - 2029: 80 Veranstaltungen/Catering-Leistungen (82.850,00 EUR). Catering-Leistungen für ganztägige Veranstaltungen: - 2026: 26 Veranstaltungen/Catering-Leistungen (220.200,00 EUR) - 2027: 19 Veranstaltungen/Catering-Leistungen (201.000,00 EUR) - 2028: 19 Veranstaltungen/Catering-Leistungen (205.000,00 EUR) - 2029: 26 Veranstaltungen/Catering-Leistungen (220.200,00 EUR). Die vorgenannten Schätzungen für halbtägige und für ganztägige Cateringleistungen könnten pro Jahr um jeweils 30 v.H. überstiegen werden. Mindest- oder Höchstabnahmemengen können jedoch nicht garantiert werden. Bedarfsabrufe Die Kontaktaufnahme mit der Auftragnehmerin zur Erstellung eines Angebots erfolgt in der Regel spätestens 4 Wochen vor der jeweiligen Veranstaltung. Letzte kleinere Änderungen, wie z.B. die Mitteilung der endgültigen Teilnehmendenzahl, können auch kurzfristig vor dem Veranstaltungsbeginn, spätestens jedoch 5 Werktage vorher, mitgeteilt werden. In Ausnahmefällen sind Cateringleistungen für kurzfristig angesetzte Veranstaltungen zu erbringen, wenn die Beauftragung spätestens 8 Werktage vorher erfolgt. Das jeweilige Angebot hat folgende Angaben zu enthalten: Datum, Beginn und Ende der Veranstaltung, Anzahl der Teilnehmenden, Räumlichkeit (im Gebäude des MUNV), Uhrzeit der Lieferung und Abholung, Aufstellung des konkreten Bedarfs und die Ansprechperson(en). Anmerkungen / Hinweise: ? Bezüglich der Durchführung des Caterings ist der Leitfaden für die nachhaltige Organisation von Veranstaltungen des BMU und UBA zu beachten (dieser ist zu finden unter: https://www.bmuv.de/publikation/leitfaden-fuer-die-nachhaltige-organisation-von-veranstaltungen). ? Sollte die Auftragnehmerin auch den Zuschlag für Los 1 "Verpflegung der Beschäftigten" erhalten, soll die Nutzung der Küchen für externes Catering der Auftragnehmerin nach einer schriftlichen gesonderten Vereinbarung mit dem MUNV ermöglicht werden. Eine Nutzung der Produktionsküche am Wochenende ist zwischen 06:30 Uhr und 20:00 Uhr möglich. Der Dienstbetrieb des MUNV darf zu keiner Zeit durch ein evtl. externes Catering beeinträchtigt werden. Vertragsbedingungen wie z.B. über kostendeckende Regelungen entsprechend der Kantinenrichtlinien sind hierzu separat zu verhandeln und zu vereinbaren.
- Stiftung Oper in Berlin - Staatsoper Unter den LindenFrist: 19. Mai
Konzession Gastronomie Deutsche Oper Berlin
3. Gegenstand des Verfahrens Gegenstand dieses Verfahrens ist die Übernahme sämtlicher Leistungen hinsichtlich der Gastronomie der Deutschen Oper Berlin. 3.1. Spielzeiten Der Opernbetrieb ist in Spielzeiten organisiert, die sich an die Berliner Schulferien orientieren. Tarifvertraglich ist eine Sommerpause von rund sechs Wochen geregelt, wodurch der Spielbetrieb unterbrochen wird. Während der Saison (September bis Juli) finden wöchentlich 4-7 Vorstellungen statt; im Dezember gibt es häufig Doppelvorstellungen. 3.2. Mitarbeiterbereich / Kantine Der Mitarbeiterbereich mit Kantine stellt eine verlässliche Versorgung für rund 630 Mitarbeitende der Deutschen Oper Berlin sowie des Staatsballetts sicher. Die Öffnungszeiten sind an den Vorstellungs- und Probenbetrieb angepasst und gewährleisten eine Versorgung an sieben Tagen pro Woche. Aus den Probepausen ergeben sich besondere Anforderungen. Diese dauern in der Regel 30 Minuten, in denen stoßartig bis zu 200 Personen zeitgleich mit Getränken und Speisen zu versorgen sind. Das Restaurant verfügt über 80 Plätze, die Kantine über 120 Plätze und der Terrassenbereich über ca. 100 Plätze. Darüber hinaus ist das Angebot auch für Unternehmen, Büros und Anwohner*innen aus der Nachbarschaft attraktiv. 3.3. Besucherbetrieb in Foyers und Tischlerei Der Besucherbetrieb erstreckt sich über die Foyers sowie die Spielstätte Tischlerei und ist durch einen intensiven Vorstellungsbetrieb geprägt. In der Saison 2024/25 fanden auf der Hauptbühne 193 Vorstellungen statt, ergänzt durch 31 Veranstaltungen im Foyer und 71 in der Tischlerei. Hinzu kommen 50 Vorstellungen des Staatsballetts Berlin am Haus. Insgesamt wurden damit rund 340.000 Besucher*innen gezählt. Die Hauptbühne verfügt über 1.865 Plätze, das Foyer über etwa 250 Plätze und die Tischlerei 150 bis 400 Plätze. Das Haus öffnet in der Regel eine Stunde vor Vorstellungsbeginn. Die etwa 30-minütigen Pausen während der Aufführungen führen zu einem besonders intensiven Stoßgeschäft mit ca. 1.000 Gästen, das eine schnelle, zugleich elegante und reibungslose Logistik erfordert. Dabei ist größtmögliche Rücksicht auf den Vorstellungsbetrieb zu nehmen. Insbesondere dürfen keinerlei Geräusche aus dem gastronomischen Betrieb in den Saal dringen. In den Foyers stehen insgesamt vier Bars zur Verfügung. Drei davon befinden sich in den Seitenfoyers (zwei auf Parkettebene und eine im Rangfoyer links) und verfügen über Wasseranschlüsse; eine weitere Bar befindet sich im Parkettfoyer. Darüber hinaus dienen die Foyers regelmäßig als Veranstaltungsorte für kleinere Formate wie Liederabende, Konzerte, Einführungsveranstaltungen und Matineen sowie Vorträge. Nach gesonderter Absprache findet zusätzlich zum regulären Vorstellungsbetrieb die gastronomische Publikumsbewirtung auf Sonderveranstaltungen, beispielsweise für den Förderkreis, den Bereich Partnership & Sponsoring, Eröffnungsfeste oder Gastspielproduktionen, statt. Auch in der Spielstätte Tischlerei, in der nur begrenzte räumliche Kapazitäten zur Verfügung stehen, sind kreative gastronomische Lösungen erforderlich. 3.4. Restaurant & Bar Im gastronomischen Konzept ist eine zeitgemäße, international ausgerichtete Küche vorgesehen, die zugleich Raum für eine individuelle kulinarische Handschrift lässt. Ergänzend ist die Einrichtung einer zusätzlichen Bar denkbar und ausdrücklich wünschenswert, um somit das Angebot zu erweitern. Die räumliche und inhaltliche Nähe zu Künstler*innen sowie zum Probenbetrieb verleiht dem Standort ein besonderes Flair und schafft eine lebendige Verbindung zwischen Gastronomie und künstlerischem Geschehen. Ziel ist es, dass sich das Restaurant als eigenständiger kulinarischer Treffpunkt für den Kiez sowie für die City West etabliert und damit bewusst über den reinen Opernbetrieb hinaus wirkt. Gäste sind ausdrücklich eingeladen, das Restaurant auch unabhängig von einem Vorstellungsbesuch zu nutzen. Eine besondere Chance liegt dabei in der möglichen Mehrfachbelegung der Tische durch unterschiedliche Gästeströme im Verlauf eines Abends. So können Opernbesucher*innen bis etwa 19:30 Uhr ein gastronomisches Angebot in Form eines "schnellen Operntellers" wahrnehmen, während in der Zeit von etwa 19:30 - 22:00 Uhr verstärkt Restaurantgäste angesprochen werden, die das Restaurant unabhängig vom Spielbetrieb besuchen. Ab etwa 22:00 Uhr verschmilzt das Publikum im Rahmen einer After-Show-Atmosphäre im Restaurant, wenn Operngäste und Gäste aus der Nachbarschaft zusammenkommen. Darüber hinaus bietet der Standort ein erhebliches Potenzial für Veranstaltungen, etwa für Brunchformate mit künstlerischem Programm, Sponsoren-Dinner oder After-Show-Events. 3.5. Außengastronomie Der hauseigene Götz-Friedrich-Platz liegt unmittelbar an der U-Bahn- Station "Deutsche Oper" und wird von Gästen sowie Mitarbeitenden genutzt. Kreative Außen- und Saisonangebote für die Gastronomie sind willkommen. 3.6. Vertragliche Eckpunkte Die Vertragslaufzeit beträgt 5 Jahre, beginnend ab dem Sommer 2027, konkret für den Zeitraum vom 01.08.2027 bis 31.07.2032 mit einer Verlängerungsoption von weiteren 5 Jahren. Der Vertrag wird in Form eines Pachtmodells mit Nebenkostenpauschale geschlossen. Mit Beginn der Vertragslaufzeit wird eine Anfangsinvestition für Inventar, Räumlichkeiten etc. (u.a. Mobiliar, Anstrich, Beleuchtung usw.) im sechsstelligen Bereich gefordert. Die Investitionsbereitschaft ist zwingende Voraussetzung für das Zustandekommen des Vertrages. Bereits vorhandene Ausstattung steht zur Verfügung und kann genutzt werden. Erfahrung in Veranstaltungs- und Eventgastronomie ist erwünscht.
- Stiftung Oper in Berlin - Staatsoper Unter den LindenFrist: 19. Mai
Konzession Gastronomie Deutsche Oper Berlin
3. Gegenstand des Verfahrens Gegenstand dieses Verfahrens ist die Übernahme sämtlicher Leistungen hinsichtlich der Gastronomie der Deutschen Oper Berlin. 3.1. Spielzeiten Der Opernbetrieb ist in Spielzeiten organisiert, die sich an die Berliner Schulferien orientieren. Tarifvertraglich ist eine Sommerpause von rund sechs Wochen geregelt, wodurch der Spielbetrieb unterbrochen wird. Während der Saison (September bis Juli) finden wöchentlich 4-7 Vorstellungen statt; im Dezember gibt es häufig Doppelvorstellungen. 3.2. Mitarbeiterbereich / Kantine Der Mitarbeiterbereich mit Kantine stellt eine verlässliche Versorgung für rund 630 Mitarbeitende der Deutschen Oper Berlin sowie des Staatsballetts sicher. Die Öffnungszeiten sind an den Vorstellungs- und Probenbetrieb angepasst und gewährleisten eine Versorgung an sieben Tagen pro Woche. Aus den Probepausen ergeben sich besondere Anforderungen. Diese dauern in der Regel 30 Minuten, in denen stoßartig bis zu 200 Personen zeitgleich mit Getränken und Speisen zu versorgen sind. Das Restaurant verfügt über 80 Plätze, die Kantine über 120 Plätze und der Terrassenbereich über ca. 100 Plätze. Darüber hinaus ist das Angebot auch für Unternehmen, Büros und Anwohner*innen aus der Nachbarschaft attraktiv. 3.3. Besucherbetrieb in Foyers und Tischlerei Der Besucherbetrieb erstreckt sich über die Foyers sowie die Spielstätte Tischlerei und ist durch einen intensiven Vorstellungsbetrieb geprägt. In der Saison 2024/25 fanden auf der Hauptbühne 193 Vorstellungen statt, ergänzt durch 31 Veranstaltungen im Foyer und 71 in der Tischlerei. Hinzu kommen 50 Vorstellungen des Staatsballetts Berlin am Haus. Insgesamt wurden damit rund 340.000 Besucher*innen gezählt. Die Hauptbühne verfügt über 1.865 Plätze, das Foyer über etwa 250 Plätze und die Tischlerei 150 bis 400 Plätze. Das Haus öffnet in der Regel eine Stunde vor Vorstellungsbeginn. Die etwa 30-minütigen Pausen während der Aufführungen führen zu einem besonders intensiven Stoßgeschäft mit ca. 1.000 Gästen, das eine schnelle, zugleich elegante und reibungslose Logistik erfordert. Dabei ist größtmögliche Rücksicht auf den Vorstellungsbetrieb zu nehmen. Insbesondere dürfen keinerlei Geräusche aus dem gastronomischen Betrieb in den Saal dringen. In den Foyers stehen insgesamt vier Bars zur Verfügung. Drei davon befinden sich in den Seitenfoyers (zwei auf Parkettebene und eine im Rangfoyer links) und verfügen über Wasseranschlüsse; eine weitere Bar befindet sich im Parkettfoyer. Darüber hinaus dienen die Foyers regelmäßig als Veranstaltungsorte für kleinere Formate wie Liederabende, Konzerte, Einführungsveranstaltungen und Matineen sowie Vorträge. Nach gesonderter Absprache findet zusätzlich zum regulären Vorstellungsbetrieb die gastronomische Publikumsbewirtung auf Sonderveranstaltungen, beispielsweise für den Förderkreis, den Bereich Partnership & Sponsoring, Eröffnungsfeste oder Gastspielproduktionen, statt. Auch in der Spielstätte Tischlerei, in der nur begrenzte räumliche Kapazitäten zur Verfügung stehen, sind kreative gastronomische Lösungen erforderlich. 3.4. Restaurant & Bar Im gastronomischen Konzept ist eine zeitgemäße, international ausgerichtete Küche vorgesehen, die zugleich Raum für eine individuelle kulinarische Handschrift lässt. Ergänzend ist die Einrichtung einer zusätzlichen Bar denkbar und ausdrücklich wünschenswert, um somit das Angebot zu erweitern. Die räumliche und inhaltliche Nähe zu Künstler*innen sowie zum Probenbetrieb verleiht dem Standort ein besonderes Flair und schafft eine lebendige Verbindung zwischen Gastronomie und künstlerischem Geschehen. Ziel ist es, dass sich das Restaurant als eigenständiger kulinarischer Treffpunkt für den Kiez sowie für die City West etabliert und damit bewusst über den reinen Opernbetrieb hinaus wirkt. Gäste sind ausdrücklich eingeladen, das Restaurant auch unabhängig von einem Vorstellungsbesuch zu nutzen. Eine besondere Chance liegt dabei in der möglichen Mehrfachbelegung der Tische durch unterschiedliche Gästeströme im Verlauf eines Abends. So können Opernbesucher*innen bis etwa 19:30 Uhr ein gastronomisches Angebot in Form eines "schnellen Operntellers" wahrnehmen, während in der Zeit von etwa 19:30 - 22:00 Uhr verstärkt Restaurantgäste angesprochen werden, die das Restaurant unabhängig vom Spielbetrieb besuchen. Ab etwa 22:00 Uhr verschmilzt das Publikum im Rahmen einer After-Show-Atmosphäre im Restaurant, wenn Operngäste und Gäste aus der Nachbarschaft zusammenkommen. Darüber hinaus bietet der Standort ein erhebliches Potenzial für Veranstaltungen, etwa für Brunchformate mit künstlerischem Programm, Sponsoren-Dinner oder After-Show-Events. 3.5. Außengastronomie Der hauseigene Götz-Friedrich-Platz liegt unmittelbar an der U-Bahn- Station "Deutsche Oper" und wird von Gästen sowie Mitarbeitenden genutzt. Kreative Außen- und Saisonangebote für die Gastronomie sind willkommen. 3.6. Vertragliche Eckpunkte Die Vertragslaufzeit beträgt 5 Jahre, beginnend ab dem Sommer 2027, konkret für den Zeitraum vom 01.08.2027 bis 31.07.2032 mit einer Verlängerungsoption von weiteren 5 Jahren. Der Vertrag wird in Form eines Pachtmodells mit Nebenkostenpauschale geschlossen. Mit Beginn der Vertragslaufzeit wird eine Anfangsinvestition für Inventar, Räumlichkeiten etc. (u.a. Mobiliar, Anstrich, Beleuchtung usw.) im sechsstelligen Bereich gefordert. Die Investitionsbereitschaft ist zwingende Voraussetzung für das Zustandekommen des Vertrages. Bereits vorhandene Ausstattung steht zur Verfügung und kann genutzt werden. Erfahrung in Veranstaltungs- und Eventgastronomie ist erwünscht.
- Stiftung Oper in Berlin - Staatsoper Unter den LindenFrist: 19. Mai
Konzession Gastronomie Deutsche Oper Berlin
3. Gegenstand des Verfahrens Gegenstand dieses Verfahrens ist die Übernahme sämtlicher Leistungen hinsichtlich der Gastronomie der Deutschen Oper Berlin. 3.1. Spielzeiten Der Opernbetrieb ist in Spielzeiten organisiert, die sich an die Berliner Schulferien orientieren. Tarifvertraglich ist eine Sommerpause von rund sechs Wochen geregelt, wodurch der Spielbetrieb unterbrochen wird. Während der Saison (September bis Juli) finden wöchentlich 4-7 Vorstellungen statt; im Dezember gibt es häufig Doppelvorstellungen. 3.2. Mitarbeiterbereich / Kantine Der Mitarbeiterbereich mit Kantine stellt eine verlässliche Versorgung für rund 630 Mitarbeitende der Deutschen Oper Berlin sowie des Staatsballetts sicher. Die Öffnungszeiten sind an den Vorstellungs- und Probenbetrieb angepasst und gewährleisten eine Versorgung an sieben Tagen pro Woche. Aus den Probepausen ergeben sich besondere Anforderungen. Diese dauern in der Regel 30 Minuten, in denen stoßartig bis zu 200 Personen zeitgleich mit Getränken und Speisen zu versorgen sind. Das Restaurant verfügt über 80 Plätze, die Kantine über 120 Plätze und der Terrassenbereich über ca. 100 Plätze. Darüber hinaus ist das Angebot auch für Unternehmen, Büros und Anwohner*innen aus der Nachbarschaft attraktiv. 3.3. Besucherbetrieb in Foyers und Tischlerei Der Besucherbetrieb erstreckt sich über die Foyers sowie die Spielstätte Tischlerei und ist durch einen intensiven Vorstellungsbetrieb geprägt. In der Saison 2024/25 fanden auf der Hauptbühne 193 Vorstellungen statt, ergänzt durch 31 Veranstaltungen im Foyer und 71 in der Tischlerei. Hinzu kommen 50 Vorstellungen des Staatsballetts Berlin am Haus. Insgesamt wurden damit rund 340.000 Besucher*innen gezählt. Die Hauptbühne verfügt über 1.865 Plätze, das Foyer über etwa 250 Plätze und die Tischlerei 150 bis 400 Plätze. Das Haus öffnet in der Regel eine Stunde vor Vorstellungsbeginn. Die etwa 30-minütigen Pausen während der Aufführungen führen zu einem besonders intensiven Stoßgeschäft mit ca. 1.000 Gästen, das eine schnelle, zugleich elegante und reibungslose Logistik erfordert. Dabei ist größtmögliche Rücksicht auf den Vorstellungsbetrieb zu nehmen. Insbesondere dürfen keinerlei Geräusche aus dem gastronomischen Betrieb in den Saal dringen. In den Foyers stehen insgesamt vier Bars zur Verfügung. Drei davon befinden sich in den Seitenfoyers (zwei auf Parkettebene und eine im Rangfoyer links) und verfügen über Wasseranschlüsse; eine weitere Bar befindet sich im Parkettfoyer. Darüber hinaus dienen die Foyers regelmäßig als Veranstaltungsorte für kleinere Formate wie Liederabende, Konzerte, Einführungsveranstaltungen und Matineen sowie Vorträge. Nach gesonderter Absprache findet zusätzlich zum regulären Vorstellungsbetrieb die gastronomische Publikumsbewirtung auf Sonderveranstaltungen, beispielsweise für den Förderkreis, den Bereich Partnership & Sponsoring, Eröffnungsfeste oder Gastspielproduktionen, statt. Auch in der Spielstätte Tischlerei, in der nur begrenzte räumliche Kapazitäten zur Verfügung stehen, sind kreative gastronomische Lösungen erforderlich. 3.4. Restaurant & Bar Im gastronomischen Konzept ist eine zeitgemäße, international ausgerichtete Küche vorgesehen, die zugleich Raum für eine individuelle kulinarische Handschrift lässt. Ergänzend ist die Einrichtung einer zusätzlichen Bar denkbar und ausdrücklich wünschenswert, um somit das Angebot zu erweitern. Die räumliche und inhaltliche Nähe zu Künstler*innen sowie zum Probenbetrieb verleiht dem Standort ein besonderes Flair und schafft eine lebendige Verbindung zwischen Gastronomie und künstlerischem Geschehen. Ziel ist es, dass sich das Restaurant als eigenständiger kulinarischer Treffpunkt für den Kiez sowie für die City West etabliert und damit bewusst über den reinen Opernbetrieb hinaus wirkt. Gäste sind ausdrücklich eingeladen, das Restaurant auch unabhängig von einem Vorstellungsbesuch zu nutzen. Eine besondere Chance liegt dabei in der möglichen Mehrfachbelegung der Tische durch unterschiedliche Gästeströme im Verlauf eines Abends. So können Opernbesucher*innen bis etwa 19:30 Uhr ein gastronomisches Angebot in Form eines "schnellen Operntellers" wahrnehmen, während in der Zeit von etwa 19:30 - 22:00 Uhr verstärkt Restaurantgäste angesprochen werden, die das Restaurant unabhängig vom Spielbetrieb besuchen. Ab etwa 22:00 Uhr verschmilzt das Publikum im Rahmen einer After-Show-Atmosphäre im Restaurant, wenn Operngäste und Gäste aus der Nachbarschaft zusammenkommen. Darüber hinaus bietet der Standort ein erhebliches Potenzial für Veranstaltungen, etwa für Brunchformate mit künstlerischem Programm, Sponsoren-Dinner oder After-Show-Events. 3.5. Außengastronomie Der hauseigene Götz-Friedrich-Platz liegt unmittelbar an der U-Bahn- Station "Deutsche Oper" und wird von Gästen sowie Mitarbeitenden genutzt. Kreative Außen- und Saisonangebote für die Gastronomie sind willkommen. 3.6. Vertragliche Eckpunkte Die Vertragslaufzeit beträgt 5 Jahre, beginnend ab dem Sommer 2027, konkret für den Zeitraum vom 01.08.2027 bis 31.07.2032 mit einer Verlängerungsoption von weiteren 5 Jahren. Der Vertrag wird in Form eines Pachtmodells mit Nebenkostenpauschale geschlossen. Mit Beginn der Vertragslaufzeit wird eine Anfangsinvestition für Inventar, Räumlichkeiten etc. (u.a. Mobiliar, Anstrich, Beleuchtung usw.) im sechsstelligen Bereich gefordert. Die Investitionsbereitschaft ist zwingende Voraussetzung für das Zustandekommen des Vertrages. Bereits vorhandene Ausstattung steht zur Verfügung und kann genutzt werden. Erfahrung in Veranstaltungs- und Eventgastronomie ist erwünscht.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
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- Der Auftraggeber ist Deutsche Bundesbank, Zentralbereich Beschaffungen.
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