Catering, Schulmittagessen am Doppelstandort Französisches Gymnasium
Am Standort Derfflinger Straße 7 in 10785 Berlin befindet sich das Französische Gymnasium. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen inklusive eines Rohkostanteils und eines Getränks je Portion sowie einschließlich Nebenleistungen, gemäß den Vergabeunterlagen "Bewer...
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Am Standort Derfflinger Straße 7 in 10785 Berlin befindet sich das Französische Gymnasium. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen inklusive eines Rohkostanteils und eines Getränks je Portion sowie einschließlich Nebenleistungen, gemäß den Vergabeunterlagen "Bewertungsbogen_Unterl...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Land Berlin – Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin (SILB) c/o BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH
- Veröffentlicht: 21. April 2026
- Frist: Nicht angegeben
Ausschreibungsbeschreibung
Am Standort Derfflinger Straße 7 in 10785 Berlin befindet sich das Französische Gymnasium. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen inklusive eines Rohkostanteils und eines Getränks je Portion sowie einschließlich Nebenleistungen, gemäß den Vergabeunterlagen "Bewertungsbogen_Unterlage_Doppelstandort", für die er den Auftrag erhalten hat. Der Auftragnehmer verpflichtet sich weiterhin, sofern dies entsprechend im Dokument "Bewertungsbogen_Unterlage_Doppelstandort", Register Losbeschreibung zugelassen ist, zur Bereitstellung eines Cafeteria-Angebots gemäß seinen Angaben in der von ihm selbst erstellten Anlage zum Angebot (vgl. "Bewertungsbogen_Unterlage_Doppelstandort" Register Speisekarte vegetarische Gerichte, Zellen A27:B27 und A28:B28). Für die Schüler der Jahrgangsstufe 1 bis 6 ist das Schulmittagessen kostenbeteiligungsfrei; es handelt sich insofern um einen öffentlichen Auftrag. Schüler der Jahrgangsstufen 7 bis 13 tragen die Kosten für das Schulmittagessen grundsätzlich selbst; es handelt sich insofern um eine Dienstleistungskonzession. Ferner ist in einigen Schulen der Betrieb einer Cafeteria möglich; bei dieser Leistung handelt es sich ebenfalls um eine Dienstleistungskonzession. Es gilt ein Brutto-Festpreis, dieser beträgt inklusive Umsatzsteuer pro Portion 4,64 Euro. Der vereinbarte Preis ist ein Festpreis im Sinne der Verordnung PR 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen vom 23. Dezember 1953 (GVBl. S. 1511) in der jeweils geltenden Fassung. Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen (einschließlich eines täglichen Rohkostanteils und Getränks je Portion und einschließlich Nebenleistungen z.B. Reinigungsleistungen sowie Entsorgung Speisereste und Abfälle) für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 7-13, sog. „Tellergericht“ (Dienstleistungskonzession). Der Preis wird nach Zuschlag vom Auftragnehmer in Abstimmung mit der Schule festgelegt, beträgt aber mindestens 4,64 Euro pro Portion inklusive Umsatzsteuer. Betrieb einer Cafeteria/eines Kiosks für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 7-13, wobei das Angebot und die Verfügbarkeit des Angebots (insbesondere die Öffnungszeiten des Cafeteria-/Kioskbetriebes) im Auftragsfall nach Zuschlag mit der Schule abzustimmen sind, um den Bedürfnissen und Anforderungen der Schule gerecht zu werden (Dienstleistungskonzession). Optional die Herstellung, Lieferung und Ausgabe eines warmen oder kalten Mittagssnacks zuzüglich Trinkwasser für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 7-13 (Dienstleistungskonzession). Der Vertrag endet automatisch ohne, dass er einer Kündigung bedarf, mit dem Ablauf der vereinbarten Festlaufzeit. Während der Festlaufzeit ist die ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund gemäß § 314 BGB bleibt unberührt.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
1 Datei erfasst- Bekanntmachung
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10- Land Berlin – Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin (SILB) c/o BIM Berliner Immobilienmanagement GmbHFrist: 26. Mai
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Am Standort Derfflinger Straße 7 in 10785 Berlin befindet sich das Französische Gymnasium. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen inklusive eines Rohkostanteils und eines Getränks je Portion sowie einschließlich Nebenleistungen, gemäß den Vergabeunterlagen "Bewertungsbogen_Unterlage_Doppelstandort", für die er den Auftrag erhalten hat. Der Auftragnehmer verpflichtet sich weiterhin, sofern dies entsprechend im Dokument "Bewertungsbogen_Unterlage_Doppelstandort", Register Losbeschreibung zugelassen ist, zur Bereitstellung eines Cafeteria-Angebots gemäß seinen Angaben in der von ihm selbst erstellten Anlage zum Angebot (vgl. "Bewertungsbogen_Unterlage_Doppelstandort" Register Speisekarte vegetarische Gerichte, Zellen A27:B27 und A28:B28). Für die Schüler der Jahrgangsstufe 1 bis 6 ist das Schulmittagessen kostenbeteiligungsfrei; es handelt sich insofern um einen öffentlichen Auftrag. Schüler der Jahrgangsstufen 7 bis 13 tragen die Kosten für das Schulmittagessen grundsätzlich selbst; es handelt sich insofern um eine Dienstleistungskonzession. Ferner ist in einigen Schulen der Betrieb einer Cafeteria möglich; bei dieser Leistung handelt es sich ebenfalls um eine Dienstleistungskonzession. Es gilt ein Brutto-Festpreis, dieser beträgt inklusive Umsatzsteuer pro Portion 4,64 Euro. Der vereinbarte Preis ist ein Festpreis im Sinne der Verordnung PR 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen vom 23. Dezember 1953 (GVBl. S. 1511) in der jeweils geltenden Fassung. Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen (einschließlich eines täglichen Rohkostanteils und Getränks je Portion und einschließlich Nebenleistungen z.B. Reinigungsleistungen sowie Entsorgung Speisereste und Abfälle) für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 7-13, sog. „Tellergericht“ (Dienstleistungskonzession). Der Preis wird nach Zuschlag vom Auftragnehmer in Abstimmung mit der Schule festgelegt, beträgt aber mindestens 4,64 Euro pro Portion inklusive Umsatzsteuer. Betrieb einer Cafeteria/eines Kiosks für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 7-13, wobei das Angebot und die Verfügbarkeit des Angebots (insbesondere die Öffnungszeiten des Cafeteria-/Kioskbetriebes) im Auftragsfall nach Zuschlag mit der Schule abzustimmen sind, um den Bedürfnissen und Anforderungen der Schule gerecht zu werden (Dienstleistungskonzession). Optional die Herstellung, Lieferung und Ausgabe eines warmen oder kalten Mittagssnacks zuzüglich Trinkwasser für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 7-13 (Dienstleistungskonzession). Der Vertrag endet automatisch ohne, dass er einer Kündigung bedarf, mit dem Ablauf der vereinbarten Festlaufzeit. Während der Festlaufzeit ist die ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund gemäß § 314 BGB bleibt unberührt.
- Land Berlin (Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin)Frist: 26. Mai
V-2026-000063 Catering, Schulmittagessen am Doppelstandort Französisches Gymnasium
Catering für das Französische Gymnasium: 1. Schulmittagessen (inkl. Rohkost/Getränk, Reinigung, Entsorgung) für Jgst. 5-6 zum Festpreis von 4,64 Euro/Portion. 2. Dienstleistungskonzession für Jgst. 7-12: Mittagessen (Tellergericht, mind. 4,64 Euro/Portion), Betrieb einer Cafeteria/eines Kiosks sowie optionaler Mittagssnack. Die Leistungen umfassen Herstellung, Lieferung und Ausgabe. Eine Ortsbesichtigung ist vorgesehen.
- Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von BerlinFrist: 21. Apr.
Dienstleistungskonzession: Schulmittagessen, Cafeteria- und Kioskbetrieb sowie Reinigung für Oberschulen
Dienstleistungskonzession für Oberschulen: Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen sowie Bewirtschaftung eines Cafeteria- und Kioskangebots. Der Auftrag umfasst zudem die Reinigung der genutzten Flächen.
- Schulspeisung für das Goethe-Gymnasium der Stadt NauenNauenFrist: 19. Apr.
Schulspeisung Goethe Gymnasium Stadt Nauen
Die Stadt Nauen vergibt eine Dienstleistungskonzession für die Mittagsverpflegung sowie den Betrieb eines Cafeteria- und Kioskangebots am Goethe-Gymnasium Nauen. Der Auftrag umfasst die Bereitstellung, Ausgabe und den Service der Speisen und Waren.
- Kreis HerfordHerfordFrist: 12. Mai
Kreis Herford, OGS-Trägerschaft Förderschulen
Schulbeschreibung Wittekindschule: Die Wittekindschule ist eine Förderschule im Halbtag mit dem Förderschwerpunkt Sprache der Jahrgangsstufen 1 bis 4. Die Unterrichtszeiten beginnen um 8 Uhr und enden spätestens um 13.15 Uhr. Der Unterricht findet zielgleich statt. Die Schwerpunkte der Arbeit liegen in der Förderung von Kindern, die Auffälligkeiten in den Bereichen Sprache, Sprechen oder Sprache verstehen haben. Die Kinder werden in der Witte-kindschule auf einen Wechsel und die erfolgreiche Teilhabe in der Regelschule vorbereitet. Das Kollegium der Wittekindschule besteht aus 18 Lehrkräften, einer Stelle Schulsozialarbeit, einem Hausmeister, einer Sekretärin und einer Stelle für den Bundesfreiwilligendienst. Im Schuljahr 2025/2026 wird die Schule von 161 Schülerinnen und Schülern besucht. Für die Schulform der Förderschulen wird kein Schulsozialindex ausgewiesen. Die Schülerschaft kann als heterogen und herausfordernd beschrieben werden. Der Anteil an männlichen Schülern und an Kindern mit Migrationshintergrund ist hoch. Das Schulgebäude liegt an der Erdbrügge 14 in 32120 Hiddenhausen im Ortsteil Eilshausen. Am Standort gibt es ein Hauptgebäude mit Erweiterungsbau. Zudem werden zwei Pavillons auf dem Schulhof genutzt. Zielgruppe: Zielgruppe sind die Schülerinnen und Schüler der Förderschule Wittekindschule. Dabei han-delt es sich um Kinder mit dem festgestellten sonderpädagogischen Förderbedarf Sprache. Zusätzlich bestehen Schnittmengen zu den angrenzenden Förderschwerpunkten Lernen sowie Emotionale und soziale Entwicklung. Ziele des Auftrags: Das Ziel des Auftrags liegt in dem jahrgangsweisen Aufbau eines kompletten OGS-Betriebs an der Wittekindschule. Dazu sind die Rahmenbedingungen des ab dem 01.08.2026 geltenden Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung zu beachten. Für das Schuljahr 2026/2027 soll die OGS ausschließlich Schülerinnen und Schülern der 1. Jahrgangsstufe aufnehmen. An der Wittekindschule werden im Schuljahr 2026/2027 zwei bis drei Eingangsklassen mit einer maximalen Klassenstärke von 17 Kindern gebildet. Wie viele Schülerinnen und Schüler davon einen OGS-Platz benötigen, kann aufgrund der fehlenden Vorerfahrung nicht genau prognostiziert werden. Der Träger soll für den jahrgangsweise aufwachsenden OGS-Betrieb an der Wittekindschule ein an den Bedarfen der Kinder und der Schule orientiertes Konzept entwickeln. Dazu soll das Konzept darstellen, wie die Förderbedarfe der Kinder berücksichtigt werden und welche inhalt-lichen Schwerpunkte vorgesehen sind. Zugleich muss das Konzept die Ausgangssituation bzw. den Startpunkt der Wittekindschule als Halbtagsschule berücksichtigen. D.h. für einen Übergangszeitraum ist es erwartbar, dass sich die OGS qualitativ und inhaltlich zunächst im Aufbau befinden und im laufenden Betrieb fortentwickelt wird. An dieser Stelle ist Flexibilität und Kooperation von allen Beteiligten erfor-derlich. Das Konzept sowie die darin festgelegten Verantwortlichkeiten und Kommunikationsstrukturen sollen so aufgebaut sein, dass eine enge Abstimmung mit der Schulleitung zur kontinuierlichen Weiterentwicklung der OGS erfolgen kann. Das grundsätzliche Ziel des Angebots liegt in der Stärkung des Selbstvertrauens bzw. der Selbstwirksamkeit der Kinder. Es soll dabei unterstützen, Schule als positiv besetzen Raum erleben zu können und neben der Stärkung von emotionalen und sozialen Fähigkeiten auch lebenspraktische Kenntnisse und Fähigkeiten vermitteln. Konzeption und Ausführung der Leistung: Der Bieter bewirbt sich über Los A auf die Konzeption und Umsetzung eines OGS-Angebotes für die Wittekindschule - Förderschule mit dem Schwerpunkt Sprache in der Primarstufe - im Anschluss an die Schulendzeiten an fünf Tagen in der Woche. Das Angebot endet täglich um 16.00 Uhr. Die Art und Weise der Umsetzung ist seitens des Bieters in dem vorzulegenden Konzept zu beschreiben. Dabei sind folgende grundsätzliche Aspekte zu berücksichtigen: Die Wittekindschule als Schule der Primarstufe stellt den jeweiligen Beginn der individuellen Schulbiographien der dort beschulten Kinder dar. Ein Schwerpunkt liegt demnach darauf zu verstehen, mit welchen Voraussetzungen die Kinder im Schulsystem ankommen. Die OGS umfasst damit unter anderem die Teilaspekte: - Beziehungsarbeit durch vertrauensbildende Maßnahmen, einschließlich der Vermitt-lung sozialer Schlüsselqualifikationen - Vermittlung von am Lernplan orientierten Inhalten: o Unterstützung bei der Bewältigung der Hausaufgaben o Enge Kooperation mit den zuständigen Klassenleitungen - Bewegungsangebote für die Schülerinnen und Schüler zur Förderung der Grob- und Feinmotorik In welcher Form und mit welchen Methoden mit den Kindern gearbeitet wird, obliegt dem Bie-ter. Hier kann es ggfls. sinnvoll sein, die Kinder und ihre Besonderheiten in der Anfangsphase zunächst kennenzulernen, die gewonnenen Erfahrungen im Umgang mit Ihnen zu berücksich-tigen und im weiteren Verlauf die gewählten Angebote und Methoden weiterzuentwickeln und anzupassen. Die Ausgestaltung sollte in enger Abstimmung mit dem Lehrpersonal der Witte-kindschule stattfinden. Das Angebot soll in Kooperation mit der Schule umgesetzt werden. Eine übergeordnete Ab-stimmungsfunktion hat zudem die Schulverwaltung des Kreises Herford. Die weitere Beschreibung und Vorgaben sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
- Frist: 20. Apr.
Wirtschaftsdienste für die NRW.BANK am Standort Münster
Gegenstand dieser Ausschreibung ist ein Vertrag über die Erbringung von Wirtschaftsdiensten an dem folgenden Standort der NRW.BANK: Friedrichstraße 1, 48145 Münster Die Wirtschaftsdienste an dem Standort der NRW.BANK in Münster umfassen den Betrieb und die Bewirtschaftung des Betriebsrestaurants und des Bistros "Tresor" einschließlich des Einkaufs und der Bereitstellung sämtlicher benötigter Speisen und Getränke, die Versorgung der Teeküchen einschließlich der Bestückung der Kaffeevollautomaten, Auffüllung der Wasservorräte und Leergutentsorgung, die Vorstands- und Gästebewirtung sowie die Erbringung von Reinigungs- und Spülleistungen in den hierfür vorgesehenen Bereichen, jeweils ergänzt um bedarfsabhängig abrufbare Zusatzleistungen (nachfolgend insgesamt "Wirtschaftsdienste" genannt). Die Bieter werden darauf hingewiesen, dass die beim bisherigen Auftragnehmer mit der Aufgabenerfüllung betrauten Mitarbeitenden im Falle der Zuschlagserteilung teilweise nach Maßgabe eines arbeitsrechtlich fingierten Betriebsübergangs entsprechend § 613a BGB auf den zukünftigen Auftragnehmer übergehen und unter Beibehaltung ihrer bisherigen Tätigkeiten im Rahmen der Erbringung der Wirtschaftsdienste an dem Standort der NRW.BANK in Münster weiter zu beschäftigen sind. Die Einzelheiten zum Personalübergang ergeben sich aus der Anlage 21: Übernahmevereinbarung. Eine Übersicht der hiervon betroffenen Mitarbeitenden ist in der Anlage 03: Personalliste enthalten. Die vorgenannten Unterlagen sind vertraulich und werden den Bietern erst im Erstangebotsverfahren nach Übermittlung einer unter-zeichneten Vertraulichkeitserklärung (Vordruck 08a) über die Kommunikationsfunktion des Vergabeportals zur Verfügung gestellt. Das in Aussicht genommene Auftragsvolumen für bedarfsabhängig abrufbaren Zusatzleistungen beträgt gestaltet sich wie folgt: Anlassbezogene Dienstleistungen: - Serviceleitung: 100 Personenstunden - Servicekraft: 1.730 Personenstunden - Spülkraft: 360 Personenstunden Anlassbezogene Reinigungsleistungen - Reinigungskraft: 1.520 Personenstunden Im Hinblick auf die bedarfsabhängig abrufbaren Zusatzleistungen beträgt die verbindliche Höchstabnahmegrenze 82.760 EUR brutto für anlassbezogene Dienstleistungen und 35.000 EUR brutto für anlassbezogene Reinigungsleistungen, jeweils bezogen auf die Gesamtlaufzeit des Vertrages einschließlich sämtlicher vorgesehener Verlängerungsmöglichkeiten. Eine Mindestabnahmeverpflichtung der NRW.BANK besteht insofern nicht. Der Vertrag tritt am 1. Mai 2027 in Kraft und hat eine Grundlaufzeit bis zum 30. April 2031. Er verlängert sich jeweils wiederkehrend um ein weiteres Jahr, soweit er nicht sechs Monate vor dem jeweiligen Ablauf von der NRW.BANK schriftlich gekündigt wird, höchstens aber bis zum 30. April 2035. Nach dem Ablauf der Höchstlaufzeit endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
- Stadtverwaltung Geyer - BauamtFrist: 06. Mai
Winterdienstleistungen im Stadtgebiet 09468 Geyer
1) Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle: Offizielle Bezeichnung: Stadtverwaltung Geyer - Bauamt; Straße, Hausnummer: Altmarkt 1; Postleitzahl: 09468; Ort: Geyer; Land: DE; Telefon: +49 3734610557; Fax: +49 3734610562; Internet-Adresse: www.stadt-geyer.com; E-Mail: antje.pemsel@stadt-geyer.com Den Zuschlag erteilende Stelle: s.o. Stelle, bei der die Angebote oder Teilnahmeanträge einzureichen sind: s.o. 2) Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung, Vergabenummer: WD-2026-01 3) Form, in der Teilnahmeanträge oder Angebote einzureichen sind: Angebote können schriftlich oder elektronisch abgegeben werden. 4) Ggf. in den Fällen des § 29 (3) die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen: nicht angegeben 5) Art und Umfang der Leistung: Die Stadt Geyer beabsichtigt Winterdienstleistungen ab der Wintersaison 2026 / 2027 neu zu vergeben. Gemäß der Satzung über die Straßenreinigung und den Winterdienst der Stadt Geyer hat diese für die öffentlichen Straßen Wege und Plätze die Räum- und Streupflicht. Der Auftragnehmer (AN) leistet für die Laufzeit des Vertrages, nach witterungsbedingtem Bedarf, die Schneeräum- und Streudienste auf den städtischen Verkehrswegen und Plätzen. Dazu wurden verschiedene Räumbereiche gebildet. Durch diese Ausschreibung sollen die in der Anlage näher beschriebenen Bereiche 3 und 4 neu vergeben werden. Angebote können für einen oder beide Räumbereich abgegeben werden. Die Beauftragung erfolgt für jedes Gebiete einzeln an den jeweils preis- günstigsten Bieter. Sollte der Zuschlag für beide Räumbereiche an den gleichen Bieter erfolgen, wird der Auftrag im Winterdienstvertrag zusammengefasst. Der Vertragsabschluss soll zunächst für 3 Jahre erfolgen. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn kein Kündigung erfolgt. Der AN verfolgt eigenständig die Wettervorhersagen und Wetterberichte des Deutschen Wetterdienstes. Bei entsprechenden plötzlichen Eisglättewarnungen, Niederschlags- vorhersagen oder angekündigten Schneeverwehungen, am Vorabend oder in der Nacht, trifft der Auftragnehmer selbständig die Entscheidung über die Notwendigkeit eines Einsatzes. Er ist verpflichtet, den Winterdienst eigenverantwortlich und unaufgefordert so durchzuführen, dass stets eine ordnungsgemäße und zeitgerechte Schneeräumung gewährleistet ist. Der verkehrssichere Zustand muss ausreichend gegeben sein. Bei entsprechender Witterung ist auch mehrmals am Tag auszurücken. Der AN gewährleistet eine kurzfristige Reaktionszeit (max. 1 Stunde) / kurze Entfernung Fuhrparksitz vom Erfüllungsstandort. Kosten für An- und Abfahrt werden nicht extra vergütet. Bei Ausfall eines Fahrzeuges während der Vertragslaufzeit ersetzt der AN es umgehend durch ein gleichwertiges Fahrzeug. Die dadurch entstehenden Kosten, auch für die erneute Umrüstung und Anpassung der Winterdienstgeräte und Ausstattungen trägt der AN. Der AN stellt für die Leistungserbringung erforderliche qualifizierte Personal zur Verfügung. Die Schnee- und Glättebeseitigung ist pro Wintersaison durchzuführen. Diese erstreckt sich jeweils vom 1.11. des Jahres bis zum 31.3. des Folgejahres, bei Bedarf jedoch bereits vom ersten bis zum letzten Schneefall bzw. Überfrieren auch außerhalb der definierten Wintersaison. Der AN teilt dem Auftraggeber (AG) eine Telefonnummer mit, unter der jederzeit eine zuständige Person zur Alarmierung von Winterdiensteinsätzen erreicht werden kann. Die Winterdienstmaßnahmen müssen werktags bis 7:00 Uhr bzw. an Sonn- und Feiertagen bis 9:00 Uhr von Schnee geräumt und bei Schnee- und Eisglätte gestreut sein, bei Erfordernis sind die Winterdienstmaßnahmen auch mehrfach am Tag durchzuführen. Für die Räumarbeiten sollen grundsätzlich der Örtlichkeit angepasste, umweltschonende Maschinen eingesetzt werden. Zur Bekämpfung der Winterglätte (auch bei Glättebildung ohne Schnee) ist Auftau-/Steinsalz als Streugut auf die Verkehrsflächen aufzubringen. Diese wird vom AG zur Verfügung gestell
- Stadtverwaltung Geyer - BauamtFrist: 06. Mai
Winterdienstleistungen im Stadtgebiet 09468 Geyer
1) Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle: Offizielle Bezeichnung: Stadtverwaltung Geyer - Bauamt; Straße, Hausnummer: Altmarkt 1; Postleitzahl: 09468; Ort: Geyer; Land: DE; Telefon: +49 3734610557; Fax: +49 3734610562; Internet-Adresse: www.stadt-geyer.com; E-Mail: antje.pemsel@stadt-geyer.com Den Zuschlag erteilende Stelle: s.o. Stelle, bei der die Angebote oder Teilnahmeanträge einzureichen sind: s.o. 2) Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung, Vergabenummer: WD-2026-01 3) Form, in der Teilnahmeanträge oder Angebote einzureichen sind: Angebote können schriftlich oder elektronisch abgegeben werden. 4) Ggf. in den Fällen des § 29 (3) die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen: nicht angegeben 5) Art und : Die Stadt Geyer beabsichtigt Winterdienstleistungen ab der Wintersaison 2026 / 2027 neu zu vergeben. Gemäß der Satzung über die Straßenreinigung und den Winterdienst der Stadt Geyer hat diese für die öffentlichen Straßen Wege und Plätze die Räum- und Streupflicht. Der Auftragnehmer (AN) leistet für die Laufzeit des Vertrages, nach witterungsbedingtem Bedarf, die Schneeräum- und Streudienste auf den städtischen Verkehrswegen und Plätzen. Dazu wurden verschiedene Räumbereiche gebildet. Durch diese Ausschreibung sollen die in der Anlage näher beschriebenen Bereiche 3 und 4 neu vergeben werden. Angebote können für einen oder beide Räumbereich abgegeben werden. Die Beauftragung erfolgt für jedes Gebiete einzeln an den jeweils preis- günstigsten Bieter. Sollte der Zuschlag für beide Räumbereiche an den gleichen Bieter erfolgen, wird der Auftrag im Winterdienstvertrag zusammengefasst. Der Vertragsabschluss soll zunächst für 3 Jahre erfolgen. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn kein Kündigung erfolgt. Der AN verfolgt eigenständig die Wettervorhersagen und Wetterberichte des Deutschen Wetterdienstes. Bei entsprechenden plötzlichen Eisglättewarnungen, Niederschlags- vorhersagen oder angekündigten Schneeverwehungen, am Vorabend oder in der Nacht, trifft der Auftragnehmer selbständig die Entscheidung über die Notwendigkeit eines Einsatzes. Er ist verpflichtet, den Winterdienst eigenverantwortlich und unaufgefordert so durchzuführen, dass stets eine ordnungsgemäße und zeitgerechte Schneeräumung gewährleistet ist. Der verkehrssichere Zustand muss ausreichend gegeben sein. Bei entsprechender Witterung ist auch mehrmals am Tag auszurücken. Der AN gewährleistet eine kurzfristige Reaktionszeit (max. 1 Stunde) / kurze Entfernung Fuhrparksitz vom Erfüllungsstandort. Kosten für An- und Abfahrt werden nicht extra vergütet. Bei Ausfall eines Fahrzeuges während der Vertragslaufzeit ersetzt der AN es umgehend durch ein gleichwertiges Fahrzeug. Die dadurch entstehenden Kosten, auch für die erneute Umrüstung und Anpassung der Winterdienstgeräte und Ausstattungen trägt der AN. Der AN stellt für die Leistungserbringung erforderliche qualifizierte Personal zur Verfügung. Die Schnee- und Glättebeseitigung ist pro Wintersaison durchzuführen. Diese erstreckt sich jeweils vom 1.11. des Jahres bis zum 31.3. des Folgejahres, bei Bedarf jedoch bereits vom ersten bis zum letzten Schneefall bzw. Überfrieren auch außerhalb der definierten Wintersaison. Der AN teilt dem Auftraggeber (AG) eine Telefonnummer mit, unter der jederzeit eine zuständige Person zur Alarmierung von Winterdiensteinsätzen erreicht werden kann. Die Winterdienstmaßnahmen müssen werktags bis 7:00 Uhr bzw. an Sonn- und Feiertagen bis 9:00 Uhr von Schnee geräumt und bei Schnee- und Eisglätte gestreut sein, bei Erfordernis sind die Winterdienstmaßnahmen auch mehrfach am Tag durchzuführen. Für die Räumarbeiten sollen grundsätzlich der Örtlichkeit angepasste, umweltschonende Maschinen eingesetzt werden. Zur Bekämpfung der Winterglätte (auch bei Glättebildung ohne Schnee) ist Auftau-/Steinsalz als Streugut auf die Verkehrsflächen aufzubringen. Diese wird vom AG zur Verfügung gestellt. Der AN entnimmt dieses aus dem Silo an der Bahnhofstraße in Geyer. Das Salz darf nur für den Winterdienst lt. Vertrag entnommen bzw. verwendet werden. Der Auftragnehmer hat alle ausgeführten Arbeiten ordentlich zu dokumentieren bzw. nachzuweisen. Pro Fahrzeug ist ein Räum- und Streubuch Einsatzbuch nach Vorgabe durch den AG zu führen. Alle Rapporte sind wöchentlich und auf Verlangen des Auftraggebers sofort nach dem Einsatz einzureichen. Ort(e) der Leistungserbringung: Offizielle Bezeichnung: Stadtgebiet der Stadt Geyer; Postleitzahl: 09468; Ort: Geyer; Land: DE 6) Ggf. Anzahl, Größe und Art der einzelnen Lose: entfällt, da keine losweise Vergabe 7) Nebenangebote sind nicht zugelassen. 8) Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist: Beginn: 01.11.2026, Ende: 31.03.2028 9) Die Vergabeunterlagen werden auf der Vergabeplattform evergabe.de bereitgestellt. Ein unentgeltlicher Abruf ohne Registrierung ist möglich unter https://www.evergabe.de/unterlagen/3367982/zustellweg-auswaehlen. 10) Angebotsfrist: 06.05.2026, 14:00 Uhr; Bindefrist: 05.06.2026 11) Höhe etwa geforderter Sicherheitsleistungen: siehe Vergabeunterlagen 12) Wesentliche Zahlungsbedingungen oder Angabe der Unterlagen, in denen sie enthalten sind: beschrieben in den Vergabeunterlagen und im LV 13) Mit dem Angebot oder dem Teilnahmeantrag vorzulegenden Unterlagen, die der Auftraggeber für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen verlangt: nicht angegeben 14) Angabe der Zuschlagskriterien, sofern diese nicht in den Vergabeunterlagen genannt werden: entfällt, siehe Vergabeunterlagen Winterdienst
- Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg, Abt. Beschaffung, Zahlstelle (K13)Frist: 05. Mai
Entwicklung einer modularen Leiststellensoftware
Nationale Ausschreibung nach UVgO Öffentliche Ausschreibung Vergabenr.: 2026/0136/K13_Ho 1. Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle, zuschlagserteilende Stelle: Name und Anschrift: Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg, Abt. Beschaffung, Zahlstelle (K13) Universitätsplatz 2 39106 Magdeburg Deutschland Telefonnummer: Telefaxnummer: E-Mail-Adresse: Internet-Adresse: www.ovgu.de Zuschlagserteilende Stelle: Siehe oben 2. Verfahrensart (§ 8 UVgO): Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung 3. Angebote können abgegeben werden: elektronisch in Textform Anschrift zur Einreichung schriftlicher Angebote: ENTFÄLLT- (es sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen) 4. Zugriff auf Vergabeunterlagen: Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen (§ 29 Abs. 3 UVgO): Entfällt (siehe 9.). 5. Art und Umfang sowie Ort der Leistung: : Entwicklung einer modularen Leistellensoftware zur Überwachung von automatisierten Routenzügen Menge und Umfang: 1x Entwicklung einer modularen Leistellensoftware zur Überwachung von automatisierten Routenzügen geschätzter Auftragswert ca. 100 TEUR brutto. Die genauen Anforderungen sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Ort der Leistung: Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg FMB/ IEPS Universitätsplatz 2 39106 Magdeburg 6. Losaufteilung: Losweise Vergabe: Nein 7. Nebenangebote sind nicht zugelassen 8. Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist: Beginn der Ausführungsfrist: Ende der Ausführungsfrist: Bemerkung zur Ausführungsfrist: 9. Elektronische Adresse, unter der die Teilnahmewettbewerbsunterlagen/Vergabeunterlagen abgerufen werden können: unter (URL:): https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-19da9a8af3f-5187788f1d1d2628 10. Ablauf der Angebots- und Bindefrist: Angebote sind einzureichen bis: 05.05.2026 14:19 Ablauf der Bindefrist: 01.06.2026 11. Höhe der etwa geforderten Sicherheitsleistungen: : 12. Wesentliche Zahlungsbedingungen: : Es gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen - Teil B (VOL/B) https://www.ovgu.de/unimagdeburg_media/VOLB.pdf Es werden keine Vorauszahlungen geleistet. Zahlungsziel 30 Tage, gegen Rechnung. Es wird ausschließlich eine elektronische Rechnung (PDF, XRechnung oder ZUGFeRD) per Email akzeptiert (http://www.ovgu.de/erechnung.de). 13. Ggf. mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen zur Eignungsprüfung des Bewerbers: : Erfahrung bei der Gestaltung, Konzeption und Umsetzung von Frontend-Komponenten für eine Betriebsleitstelle von automatisierten Fahrzeugen Erfahrung in der Gestaltung, Konzeption und Umsetzung von Datenbanken und ihrer Verknüpfung zu Webanwendungen Eigenerklärung gemäß § 123, 124 GWB 14. Angabe der Zuschlagskriterien: Der niedrigste Preis: Nein Wirtschaftlich günstigstes Angebot in Bezug auf die nachstehenden Kriterien: 1 Preis (60%), 2 Fachkunde (40%) 15. Sonstiges: 1.Folgende Erklärungen sind nach Aufforderung einzureichen und werden Vertragsbestandteil: Eigenerklärung zum TVergG-LSA § 11 Abs. 1, 3 und 5 zur Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit Eigenerklärung zum TVergG-LSA § 13, Abs. 1 zu den ILO Kernarbeitsnormen Eigenerklärung zum TVergG-LSA § 14, Abs. 2, 4 Nachunternehmer und Verleiher Eigenerklärung zum TVergG-LSA § 17 Abs. 1, 2 und 3 zur Nachweispflicht bei Kontrollen durch den Auftraggeber (Enthalten in den Vergabeunterlagen im Dokument "Ergänzende Vertragsbedingungen TVergGLSA.pdf") https://www.ovgu.de/unimagdeburg_media/Ergänzende_Vertragsbedingungen_TVergGLSA.pdf 2. Es gelten ausschließlich die "Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen "(VOL/B), Stand: Ausgabe 2003. https://www.ovgu.de/unimagdeburg_media/VOLB.pdf 3. Da nach einer Prüfung, des Verzeichnisses der für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge und einer Abfrage beim Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt, kein tarifvertraglich vereinbartes Entgelt (Tariflohn) für die Leistung als maßgeblich anzusehen ist, gilt entsprechend: Das für diese Vergabe geltende Mindeststundenendgeld das der Auftragnehmer seinen Mitarbeitern mind. Zahlen muss, beträgt laut § 11 Abs. 3 TVergG derzeit 15,49 € und berechnet sich anhand der Entgeltgruppe 1 Erfahrungsstufe 2 (inklusive Jahressonderzahlungen im Tarifgebiet Ost) des Tarifvertrages des öffentlichen Dienstes der Länder durch die Anzahl der Arbeitstage im jeweiligen Jahr. 4. Gem. TVergG-LSA § 17, Abs. 1 kann der öffentliche Auftraggeber Kontrollen durchführen, um die Einhaltung der aufgrund des Gesetzes auferlegten Vertragspflichten des Auftragnehmers und seiner Nachunternehmer zu überprüfen. Die Kontrolle wird vertraglich vereinbart (siehe Pkt. 4 der Ergänzenden Vertragsbedingungen zum TVergG LSA) 5.Hinweis zum Datenschutz: Die vom Auftraggeber erbetenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens und der Auftragsdurchführung verarbeitet und gespeichert, die gesetzlichen Archivierungszeiträume eingeschlossen. Der Bieter erklärt mit der Abgabe seines Angebotes hierzu sein Einverständnis. https://www.ovgu.de/datenschutzerklaerung.html 6.) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Rechtsnorm: § 19 TVergG LSA Labortechnik/ Messtechnik,Software,Programmierdienste,IT-Systemdienstleistungen,Beratung/ Gutachten/ Studie (IT)
- Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg, Abt. Beschaffung, Zahlstelle (K13)Frist: 23. Apr.
Dienstleistungsvertrag zur Schädlingsbekämpfung an der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg über 4 Jahre
Nationale Ausschreibung nach UVgO Öffentliche Ausschreibung Vergabenr.: 2026/0126/K13 1. Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle, zuschlagserteilende Stelle: Name und Anschrift: Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg, Abt. Beschaffung, Zahlstelle (K13) Universitätsplatz 2 39106 Magdeburg Deutschland Telefonnummer: Telefaxnummer: E-Mail-Adresse: Internet-Adresse: Zuschlagserteilende Stelle: Siehe oben 2. Verfahrensart (§ 8 UVgO): Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung 3. Angebote können abgegeben werden: elektronisch in Textform Anschrift zur Einreichung schriftlicher Angebote: ENTFÄLLT- (es sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen) 4. Zugriff auf Vergabeunterlagen: Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen (§ 29 Abs. 3 UVgO): Entfällt (siehe 9.). 5. Art und Umfang sowie Ort der Leistung: Art der Leistung: Dienstleistungsvertrag zur Schädlingsbekämpfung an der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg über 4 Jahre Menge und Umfang: Dienstleistungsvertrag zur Schädlingsbekämpfung an der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg über 4 Jahre. Der geschätzte Auftrgswert beträgt ca. 32.000 EUR - netto. Weitere Anforderungen entnehemen Sie bitte dem Leistungsverzeichnis bzw. der Anlage 1. Ort der Leistung: Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg Universitätsplatz 2 39106 Magdeburg 6. Losaufteilung: Losweise Vergabe: Nein 7. Nebenangebote sind nicht zugelassen 8. Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist: Beginn der Ausführungsfrist: 01.06.2026 Ende der Ausführungsfrist: 31.05.2030 Bemerkung zur Ausführungsfrist: 9. Elektronische Adresse, unter der die Teilnahmewettbewerbsunterlagen/Vergabeunterlagen abgerufen werden können: unter (URL:): https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-19d70f08ea2-67a7aff07216615f 10. Ablauf der Angebots- und Bindefrist: Angebote sind einzureichen bis: 23.04.2026 24:00 Ablauf der Bindefrist: 31.05.2026 11. Höhe der etwa geforderten Sicherheitsleistungen: : 12. Wesentliche Zahlungsbedingungen: : Es gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen - Teil B (VOL/B) https://www.ovgu.de/unimagdeburg_media/VOLB.pdf Es werden keine Vorauszahlungen geleistet. Zahlungsziel 30 Tage, gegen Rechnung. Es wird ausschließlich eine elektronische Rechnung (PDF, XRechnung oder ZUGFeRD) per Email akzeptiert (http://www.ovgu.de/erechnung.de). 13. Ggf. mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen zur Eignungsprüfung des Bewerbers: : Liste der mit dem Angebot vorzulegenden Unterlagen: 1. Nachunternehmerverzeichnis (wenn beabsichtigt) 2. Bescheinigung einer Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis der Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt oder gültige Bescheinigung einer anerkannten Präqualifizierungsstelle z.B. DIHK PQ-VOL (https://sachsen-anhalt.abst.de/praequalifizierung-unternehmen/) oder folgender 3. Einzelnachweis: Eigenerklärung §§123, 124 GWB ( https://www.ovgu.de/unimagdeburg_media/Eigenerklärung_123_124_GWB.pdf) 4. Nachweise gemäß Leistungsbeschreibung (Referenzen, Nachweise zu den Anforderungen an das Personal, Nachweis Haftpflichtversichung) 14. Angabe der Zuschlagskriterien: Der niedrigste Preis: Nein Wirtschaftlich günstigstes Angebot in Bezug auf die nachstehenden Kriterien: 1 Preis (50%), 2 Referenzen und Erfahrung (25%), 3 Reaktionszeit (25%) 15. Sonstiges: 1. Es gelten ausschließlich die "Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen "(VOL/B), Stand: Ausgabe 2003. https://www.ovgu.de/unimagdeburg_media/VOLB.pdf 2.Hinweis zum Datenschutz: Die vom Auftraggeber erbetenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens und der Auftragsdurchführung verarbeitet und gespeichert, die gesetzlichen Archivierungszeiträume eingeschlossen. Der Bieter erklärt mit der Abgabe seines Angebotes hierzu sein Einverständnis. https://www.ovgu.de/datenschutzerklaerung.html
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Land Berlin – Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin (SILB) c/o BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH.
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