Rahmenvereinbarung für das Veranstaltungs-Catering (Los 2) sowie die Getränkeversorgung von Besprechungen (optional bei Los 1 und Los 2)
Los 2: Veranstaltungs-Catering Ausgeschrieben wird eine Rahmenvereinbarung, die es dem Auftraggeber erlaubt, für Veranstaltungen (Empfänge, Besprechungen, Schulungen, Konferenzen o.ä.) Catering-Leistungen bei Bedarf abzurufen. Die Veranstaltungen finden ausschließlich in Räumlichkeiten des Auftraggebers in Düsseldorf a...
Typ:Ausschreibung
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Los 2: Veranstaltungs-Catering Ausgeschrieben wird eine Rahmenvereinbarung, die es dem Auftraggeber erlaubt, für Veranstaltungen (Empfänge, Besprechungen, Schulungen, Konferenzen o.ä.) Catering-Leistungen bei Bedarf abzurufen. Die Veranstaltungen finden ausschließlich in Räumlichkeiten des Auftraggebers in Düsseldorf am Emilie-Preyer-P...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes NRW
- Veröffentlicht: 27. April 2026
- Frist: Nicht angegeben
Ausschreibungsbeschreibung
Los 2: Veranstaltungs-Catering Ausgeschrieben wird eine Rahmenvereinbarung, die es dem Auftraggeber erlaubt, für Veranstaltungen (Empfänge, Besprechungen, Schulungen, Konferenzen o.ä.) Catering-Leistungen bei Bedarf abzurufen. Die Veranstaltungen finden ausschließlich in Räumlichkeiten des Auftraggebers in Düsseldorf am Emilie-Preyer-Platz 1 statt. Art, Umfang und Qualität des Caterings richten sich nach der jeweiligen Veranstaltungsart, ihrer voraussichtlichen Dauer und der Anzahl der Teilnehmenden. Unterschieden wird grundsätzlich nach Catering-Leistungen für halbtägige sowie ganztägige Veranstaltungen. Im Vorfeld der Catering-Leistungen sind durch die Auftragnehmerin kostenfrei zu erbringen: - eine Beratung jeweils nach einem ausführlichen Briefing - telefonisch und/oder per Mail - durch die Bedarfsabfragenden des Auftraggebers oder der vom Auftraggeber mit der Organisation von Veranstaltungen beauftragten Agentur (Kontakt wird bei Beauftragung bekannt gegeben), - die Erstellung eines Angebots basierend auf den im Preisblatt "Catering" aufgeführten Positionen und ggf. unter Hinzufügung von Zusatzleistungen. Zusatzleistungen sind jegliche Leistungen, die grundsätzlich zu den nachstehend aufgeführten Catering-Leistungen zählen, jedoch quantitäts- oder qualitätsmäßig über den im Preisblatt "Catering" beschriebenen Positionen hinausgehen und die Aufwände für deren Erbringung in der Angebotsphase nicht in die Kostenkalkulation eingeflossen sind. Die Catering-Leistungen umfassen grundsätzlich: o im Bedarfsfall eine über das übliche Maß (telefonisch bzw. per Mail) hinausgehende Beratung der jeweiligen Bedarfsabfragenden durch die Auftragnehmerin im Dienstgebäude des MUNV, o die Zubereitung von warmen Gerichten sowie warmen oder kalten Speisen als Teil eines Buffets oder als eigenständige Mahlzeit, o die Bereitstellung von Obst, Backwaren oder Eis, o die Bereitstellung von nicht-alkoholischen Kalt- und Warmgetränken (Kaffee und Tee, Mineralwasser, Säfte, Softgetränke); in Ausnahmefällen ggfs. alkoholische Getränke (Bier, Sekt und Wein), jedoch keine Spirituosen, o sofern erforderlich, die Bereitstellung von geeigneten und ausreichenden Kühl- und Warmhaltevorrichtungen für die im Einzelfall bestellten Speisen und Getränke, o die Bereitstellung von zu den Speisen und Getränken passenden Gläsern, Geschirr (Porzellan) und Besteck (Metall) sowie Plattmenagen und Servietten (neutral - ohne Werbung) in ausreichender Menge (falls von Seiten der Bedarfsträgerin gewünscht), o die rechtzeitige Anlieferung der vorgenannten Speisen, Waren und des Equipments; je nach Bedarf sind ggf. auch zwei oder mehr Anlieferungen einzuplanen, o den Aufbau von Ausgabestellen (Buffettische sind vor Ort vorhanden), ohne dass weitere Arbeiten durch den Auftraggeber erforderlich sind, o die Deklaration von Speisen sowie ihren Komponenten (in Deutsch und optional auf Anforderung zusätzlich in Englisch), einschl. Hinweisen auf vegetarisch bzw. vegane Speisen, Gluten- oder Laktosefreiheit, Allergenkennzeichnung sowie bei Fleisch- bzw. Fischgerichten Angabe der Tierart, o Gestellung von Cateringpersonal (Koch, Service) o die Aufräumarbeiten nach den Verpflegungszeiten (Abräumen und fachgerechte Abfallentsorgung) o den Abbau (Versetzen der Ausgabestellen in den Ursprungszustand, der vor dem Aufbau des Caterings vorgeherrscht hat). Die Anzahl von Veranstaltungen, für die Cateringleistungen erforderlich sind, werden wie folgt geschätzt: Catering-Leistungen für halbtägige Veranstaltungen: - 2026: 80 Veranstaltungen/Catering-Leistungen (82.850,00 EUR) - 2027: 78 Veranstaltungen/Catering-Leistungen (77.600,00 EUR) - 2028: 78 Veranstaltungen/Catering-Leistungen (67.600,00 EUR) - 2029: 80 Veranstaltungen/Catering-Leistungen (82.850,00 EUR). Catering-Leistungen für ganztägige Veranstaltungen: - 2026: 26 Veranstaltungen/Catering-Leistungen (220.200,00 EUR) - 2027: 19 Veranstaltungen/Catering-Leistungen (201.000,00 EUR) - 2028: 19 Veranstaltungen/Catering-Leistungen (205.000,00 EUR) - 2029: 26 Veranstaltungen/Catering-Leistungen (220.200,00 EUR). Die vorgenannten Schätzungen für halbtägige und für ganztägige Cateringleistungen könnten pro Jahr um jeweils 30 v.H. überstiegen werden. Mindest- oder Höchstabnahmemengen können jedoch nicht garantiert werden. Bedarfsabrufe Die Kontaktaufnahme mit der Auftragnehmerin zur Erstellung eines Angebots erfolgt in der Regel spätestens 4 Wochen vor der jeweiligen Veranstaltung. Letzte kleinere Änderungen, wie z.B. die Mitteilung der endgültigen Teilnehmendenzahl, können auch kurzfristig vor dem Veranstaltungsbeginn, spätestens jedoch 5 Werktage vorher, mitgeteilt werden. In Ausnahmefällen sind Cateringleistungen für kurzfristig angesetzte Veranstaltungen zu erbringen, wenn die Beauftragung spätestens 8 Werktage vorher erfolgt. Das jeweilige Angebot hat folgende Angaben zu enthalten: Datum, Beginn und Ende der Veranstaltung, Anzahl der Teilnehmenden, Räumlichkeit (im Gebäude des MUNV), Uhrzeit der Lieferung und Abholung, Aufstellung des konkreten Bedarfs und die Ansprechperson(en). Anmerkungen / Hinweise: ? Bezüglich der Durchführung des Caterings ist der Leitfaden für die nachhaltige Organisation von Veranstaltungen des BMU und UBA zu beachten (dieser ist zu finden unter: https://www.bmuv.de/publikation/leitfaden-fuer-die-nachhaltige-organisation-von-veranstaltungen). ? Sollte die Auftragnehmerin auch den Zuschlag für Los 1 "Verpflegung der Beschäftigten" erhalten, soll die Nutzung der Küchen für externes Catering der Auftragnehmerin nach einer schriftlichen gesonderten Vereinbarung mit dem MUNV ermöglicht werden. Eine Nutzung der Produktionsküche am Wochenende ist zwischen 06:30 Uhr und 20:00 Uhr möglich. Der Dienstbetrieb des MUNV darf zu keiner Zeit durch ein evtl. externes Catering beeinträchtigt werden. Vertragsbedingungen wie z.B. über kostendeckende Regelungen entsprechend der Kantinenrichtlinien sind hierzu separat zu verhandeln und zu vereinbaren.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
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4- Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes NRW
Konzession "Verpflegung der Beschäftigten" (Los 1) und Rahmenvereinbarung für das Veranstaltungs-Catering (Los 2) sowie die Getränkeversorgung bei Besprechungen (optional bei Los 1 und Los 2)
Los 1: Verpflegung der Beschäftigten Im MUNV soll die Verpflegung der Beschäftigten gewährleistet werden. Die Anzahl der Bediensteten des MUNV beträgt zurzeit ca. 630 Personen, welche bis zu 60 % im Homeoffice arbeiten dürfen. Eine Umfrage hat ergeben, dass von montags bis donnerstags zwischen 177 und 271 Beschäftigte sich eine Mittagsverpflegung wünschen. Darunter sind aber auch Mitarbeitende, die Heimarbeit und Teilzeit in Anspruch nehmen. Darüber hinaus dürfen noch Gäste des Hauses ohne Aufpreis an der Verpflegung teilnehmen. Mindestens montags bis donnerstags ist zwischen 11:30 Uhr und 14:00 Uhr ein warmes Speisenangebot zur Verfügung zu stellen. Bei der Verpflegung muss täglich eine fleischhaltige, eine vegetarische sowie eine vegane Option angeboten werden. Zum Angebot sollen warme und kalte alkoholfreie Getränke gehören. Nach Möglichkeit sollen Gerichte mit biologisch-zertifizierten Zutaten und mit saisonalen Zutaten (entsprechend dem "Saisonkalender Obst und Gemüse") angeboten werden. Es steht der Konzessionsnehmerin frei, Ihr Angebot um folgende oder weitere Leistungen zu ergänzen: - Mittagsangebot um kalte Speisen (z.B. Quiche, Backwaren, Obst, Salate o.ä.), - Frühstücksangebot vor 11:30 Uhr (z.B. belegte Brötchen, kleine Backwaren), - Verpflegungsangebot an Freitagen. Entsprechend Punkt 3 der Richtlinien für Kantinen bei Dienststellen des Landes (Kantinenrichtlinien) haben die Speisen ernährungsphysiologischen Anforderungen zu genügen und sollen den DGE-Empfehlungen für die Betriebsverpflegung entsprechen. Anmerkungen / Hinweise: - Für die Nutzung der Kücheneinrichtung und sämtlicher Räume, wie Kantine, Speisesaal/Terrasse, Bistro, Sanitäranlagen und Sozialräume wird keine Pacht und keine Betriebskosten (Strom und Wasser) erhoben. - Das MUNV übernimmt die Kosten der Reinigung der Sanitärräume, der Fußböden im Bistro und des Speisesaals sowie der Lüftungsdecken in der Produktionsküche. - Durch das MUNV werden keine Zuschüsse zur Verpflegung der Beschäftigten gewährt. - Die Vorgaben gem. §§ 42 und 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG) und Nr. 9 der Kantinenrichtlinien sind durch die Konzessionsnehmerin einzuhalten. Die Dokumentationen nach § 43 Abs. 4 IfSG sind dem Konzessionsgeber nach Aufforderung vorzulegen. - Ab Betriebsbeginn sind von der Auftragnehmerin die nach Punkt 17 der "Ergänzenden Vertragsbedingungen" erforderlichen Versicherungen nachzuweisen. Optional bei Los 1 und Los 2: Getränkeversorgung von Besprechungen Bei einer Vielzahl von Besprechungen und kleineren Veranstaltungen ist aufgrund deren Art, Teilnehmendenzahl (max. 40 Personen) und/oder Dauer aus Gründen der Höflichkeit und zur Beachtung von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit lediglich eine Getränkeversorgung mit Kaffee, Tee, Wasser und Süßungsmitteln sowie ggf. Kleingebäck erforderlich. Die betreffenden Besprechungen können an allen Arbeitstagen stattfinden, üblicherweise zwischen 8:30 Uhr und 16:00 Uhr. Zum Leistungsumfang zählen das Eindecken der betreffenden Besprechungsräume mit dem benötigten Equipment, die Bereitstellung der geforderten Getränke und ggf. des Kleingebäcks, das Abräumen der Besprechungsräume sowie der Reinigung des genutzten Equipments. Kaffeemaschinen, Kaffeekannen, Kaffeegeschirr (einschl. Kaffeelöffel) und Gläser können vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden. Schätzmengen Die Anzahl der Veranstaltungen, bei denen nur Getränke erforderlich sind, werden wie folgt geschätzt: - 2026: 253 Besprechungen (22.014,00 EUR) - 2027: 236 Besprechungen (21.114,00 EUR) - 2028: 226 Besprechungen (20.014,00 EUR) - 2029: 253 Besprechungen (22.014,00 EUR). Die vorgenannten Schätzungen für Konferenzbewirtungen könnten pro Jahr um jeweils 30 v.H. überstiegen werden. Mindest- oder Höchstabnahmevolumen können jedoch nicht garantiert werden. Einzelbeauftragungen Die Beauftragung einer Getränkeversorgung von Besprechungen erfolgt jeweils per Bestellung auf der Grundlage des Preisblatts "Getränkeversorgung" durch die für die jeweilige Veranstaltung zuständige Ansprechperson des MUNV. Die Bestellungen des MUNV haben spätestens mit einer noch mit der Auftragnehmerin abzustimmenden Frist vor dem Besprechungstermin zu erfolgen. Letzte Bestelländerungen, wie die Mitteilung einer ggf. endgültigen Teilnehmendenzahl, können auch kurzfristig vor dem Veranstaltungsbeginn, spätestens jedoch 1-2 Werktage vor dem Besprechungstermin, mitgeteilt werden. Das anzuwendende Bestellverfahren (Ablauf und Formular) wird unverzüglich nach Beauftragung zwischen Auftragnehmerin und Auftraggeber abgestimmt.
- Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes NRW
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Konzession "Verpflegung der Beschäftigten" (Los 1) und die Rahmenvereinbarung für das Veranstaltungs-Catering (Los 2) sowie die Getränkeversorgung von Besprechungen (optional bei Los 1 und Los 2) Die genaue Beschreibung erfolgt bei dem jeweiligen Los.
- Universitätsklinikum Halle (Saale) AöRHalle (Saale)
Rahmenvereinbarung für 4 Jahre zur Belieferung der Universitätsmedizin Halle (Saale) mit Büromöbelsystemen (Tische, Akustik-Schutz Schränke, Container)
Es ist ein Büromöbelsystem anzubieten, das als Baukastensystem mit hoher Modularität konzipiert ist. Das beinhaltet entsprechende Tischkonzepte für Einflächen-Arbeitsplätze, Schrankelemente bis zur 5. Ebene sowie reichhaltiges Zubehör. Beim Akustik-Schutz handelt es sich um ein Wandsystem in Leichtbauweise, welches als Schallabsorber dient. Es ist durch ein funktionelles Design, Flexibilität in den Kombinationsmöglichkeiten und seine unkomplizierte Handhabung ausgezeichnet. Weitere Anforderungen sind im jeweiligen Leistungsverzeichnis beschrieben. Die Mindestanforderungen ergeben sich aus den A-Kriterien gemäß Leistungsverzeichnis. Das anzubietende Büromöbelsystem soll mindestens folgende Typen umfassen: - Tischsysteme in verschiedenen Größen - Schreibtische, höhenverstellbar - Sitz-Steh-Schreibtisch, elektrisch höhenverstellbar - Besprechungstisch, rechteckig o Besprechungstisch, rund - Schrankanlagen in Korpus-Bauweise in den im Leistungsverzeichnis zu LOS 3 aufgeführten verschiedenen Größen und Ausführungen - Roll- und Standcontainer - Auftischwand (Akkustikschutz) Alle angebotenen Elemente sollen technisch, organisatorisch, ergonomisch und optisch eine Einheit darstellen und so gestaltet sein, dass sie frei im Raum aufstellbar sind. Ebenfalls müssen die Elemente aus einem Serienprogramm stammen, so dass im Rahmen der garantierten Nachlieferungsfrist spätere Aufträge aus diesem Programm jederzeit erfüllt werden können. Das Programm hat in Konstruktion und Gestaltung eine Einheit zu bilden, in Form und Farbgebung abgestimmt, sachlich klar und ästhetisch ansprechend zu sein. Bei der Preiskalkulation ist zu berücksichtigen, dass Planungsleistungen, wie nachfolgend be-chrieben, in die Preise einzukalkulieren sind. Es erfolgt für diese Leistungen keine gesonderte Vergütung. Aufgrund unterschiedlicher Raumnutzungskonzepte besteht im Vertragszeitraum in unterschied-ichen Situationen der Bedarf an kompetenter Planungs- und Beratungsleistung. Hierbei sind u.a. folgende Leistungen zu erbringen: 1. Übernahme von Grundrissplänen in Form von Skizzen im PDF-Format oder dwg-Format zur Vorbereitung 2. Feinaufmaß vor Ort 3. Bestandsaufnahme Material (Technik, Ablagen, Mobiliar) 4. Bestandsaufnahme Funktionen (wer arbeitet wie, Kommunikationswege) 5. Erarbeitung von Gestaltungs-/Einrichtungsvorschlägen (PDF) und anschließende Über-mittlung an den Auftraggeber 6. Fachliche Beratung über vorgesehene Einrichtungen in den auszustattenden Räumlich-keiten 7. Qualifizierte und spezifizierte Einrichtungsvorschläge mit Grundrisszeichnungen, 3D-Ansicht, Farbansicht und spezifizierten schriftlichen Preisangeboten gem. Rahmenver-inbarung 8. Zurverfügungstellung von entsprechenden Planungsmaterialien, wie Prospekten, Katalo-gen, Holzmuster, Plänen, Farbkarten, etc. 9. Für jedes Einzelbeschaffungsvorhaben wird ein Angebot übermittelt Diese vorgenannten Leistungen stellen das Maximum an Leistungen dar, sie werden jedoch nicht in jedem Fall im kompletten Umfang zu erbringen sein. Es ist davon auszugehen, dass im Rahmen der Vertragszeit detaillierte Planungsleistungen nur punktuell und bei schwierig zu möblierenden Räumen und Bereichen in Anspruch genommen werden. Ein genaues Volumen dieser Leistung kann daher im Vorfeld nicht beziffert werden. Der Auftraggeber bemüht sich, zu standardisieren und möglichst Arbeitsplatztypen zu bestellen, für die ein eigener Planungsaufwand nicht notwendig ist. Bei der Auswahl des Verpackungsmaterials ist den Erfordernissen des Umweltschutzes Rech-ung zu tragen. Das Verpackungsmaterial muss grundsätzlich recyclebar sein. Der Bieter ist verpflichtet die mitgelieferten Verpackungsmaterialien auf eigene Kosten zu übernehmen, abzu-transportieren und vorschriftsmäßig zu entsorgen bzw. zu verwerten.
- Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Vergabe von Dienstleistungen für die Erstellung von FoBIS-Forsteinrichtungen in Baden-Württemberg (Los 1) und Thüringen (Los 2), Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (VOEK 538-25)
Die ausgeschriebene Leistung unterteilt sich auf zwei Gebietslose: Los 1: Forsteinrichtung FoBIS Variante A BFB Heuberg Los 2: Forsteinrichtung FoBIS Variante A BFB Thüringen-Erzgebirge --- Forsteinrichtung (Los 1 und 2): Leistungsgegenstand ist die Durchführung der integrierenden Forsteinrichtung auf Liegenschaften des Bundes, die durch die Sparte Bundesforst der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben betreut werden, nach den Vorgaben der Geschäftsanweisung Forsteinrichtung (Anlage „03.4_GA_FE07_V04.01.pdf“, Ordner C-03a_FOBIS-FE). Die Auftragnehmerin erfasst bzw. übernimmt (inventarisiert) alle örtlich relevanten, nutzerspezifischen und allgemeinen Funktionen, rechtlichen Verpflichtungen, ökologischen Standorts- und Biotopmerkmale, naturalen und nutzerbezogenen Eigenschaften des Bundeswaldes sowie seiner räumlich verbundenen sonstigen Biotoptypen. Die Liegenschaften (FEBU-Projekte) sind in Form eines Forsteinrichtungsprojektes mit dem Ziel der Erstellung eines Forsteinrichtungswerkes (Forstbetriebsgutachtens) zu bearbeiten. Die Eingabe der Erfassungsergebnisse erfolgt in das FE-Programm FEBU. Die Forsteinrichtung kann gemäß GA FE 2007 nach den folgenden FE Verfahren durchgeführt werden: Fortschreibung, Pflichtfeld, Normal sowie in Ausnahmefällen als Stichprobeninventur. Welches Verfahren zum Einsatz kommt, wird im Leistungsverzeichnis bestimmt. Der Auftraggeberin sind die qualitätsgesicherten Ergebnisse zunächst digital als Entwurf zu übergeben. Nach erfolgter Abstimmung (Abnahme) sind mit Abschluss der Forsteinrichtung folgende Unterlagen zu liefern: - FE-Werk und Erläuterungsbericht gemäß Standard (Anlage „03.4_GA_FE07_Anlage_F_FEwerk_1_0.pdf“, Ordner C-03a_FOBIS-FE) im Format *.docx, *.xlsx, *.pdf und als Ausdruck (die exakte Anzahl der nötigen Ausdrucke wird im Leistungsverzeichnis bestimmt) - FEBU-Datensatz im Format *.feb und *.xlsm - alle weiteren schriftlichen Unterlagen wie Protokolle, Festlegungen, Absprachen, Präsentationen, Gesamtauswertungen, in den für den jeweiligen Anwendungszweck gängigen Microsoft-Formaten Alle oben aufgelisteten Unterlagen sind strukturiert als Gesamtprojekt der Auftraggeberin auf Daten CD/DVD zu übergeben. Den Datenträgern sind ergänzend ein vollständiges Inhaltsverzeichnis mit Verzeichnisstruktur und Dateinamen mit entsprechendem Booklet beizulegen. Die AN erstellt das Kartenlayout sowie die Plots und Klappkarten (inklusive Versand der Plots und Klappkarten). Standortkartierung (NUR Los 1): Die Forstliche Standortskartierung erfasst waldökologische Grundlagen für einen naturnahen Waldbau und stellt die Ergebnisse flächenhaft dar. Die Ergebnisse der Standortskartierung werden digital erfasst und fließen in den digitalen Geodatenbestand der Landesforstverwaltung Baden-Württemberg ein. Die Sachdaten sind in einer Datenbank zusammengefasst und werden für Auswertungen bereitgestellt. Die Standortskarten werden analog in Atlasform (Maßstab 1:10.000) mit Beiheften und Berichten herausgegeben. Digital werden die Daten über das Geoinformationssystem FOKUS 2000 / Modul InFoGIS bereitgestellt. Neben der Dokumentation der Ergebnisse erfolgt die am Ziel der naturnahen Waldwirtschaft orientierte standortskundliche Beratung, Aus- und Fortbildung der Forstbediensteten und Waldbesitzer. Die Standortsdaten stehen darüber hinaus für vielerlei Auswertungen und wissenschaftliche Arbeiten zur Verfügung.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes NRW.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.