Konzession Gastronomie Deutsche Oper Berlin
3. Gegenstand des Verfahrens Gegenstand dieses Verfahrens ist die Übernahme sämtlicher Leistungen hinsichtlich der Gastronomie der Deutschen Oper Berlin. 3.1. Spielzeiten Der Opernbetrieb ist in Spielzeiten organisiert, die sich an die Berliner Schulferien orientieren. Tarifvertraglich ist eine Sommerpause von rund sec...
Angebotsfrist:19. Mai 2026
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
3. Gegenstand des Verfahrens Gegenstand dieses Verfahrens ist die Übernahme sämtlicher Leistungen hinsichtlich der Gastronomie der Deutschen Oper Berlin. 3.1. Spielzeiten Der Opernbetrieb ist in Spielzeiten organisiert, die sich an die Berliner Schulferien orientieren. Tarifvertraglich ist eine Sommerpause von rund sechs Wochen geregel...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Stiftung Oper in Berlin - Staatsoper Unter den Linden
- Veröffentlicht: 20. April 2026
- Frist: 19. Mai 2026
Ausschreibungsbeschreibung
3. Gegenstand des Verfahrens Gegenstand dieses Verfahrens ist die Übernahme sämtlicher Leistungen hinsichtlich der Gastronomie der Deutschen Oper Berlin. 3.1. Spielzeiten Der Opernbetrieb ist in Spielzeiten organisiert, die sich an die Berliner Schulferien orientieren. Tarifvertraglich ist eine Sommerpause von rund sechs Wochen geregelt, wodurch der Spielbetrieb unterbrochen wird. Während der Saison (September bis Juli) finden wöchentlich 4-7 Vorstellungen statt; im Dezember gibt es häufig Doppelvorstellungen. 3.2. Mitarbeiterbereich / Kantine Der Mitarbeiterbereich mit Kantine stellt eine verlässliche Versorgung für rund 630 Mitarbeitende der Deutschen Oper Berlin sowie des Staatsballetts sicher. Die Öffnungszeiten sind an den Vorstellungs- und Probenbetrieb angepasst und gewährleisten eine Versorgung an sieben Tagen pro Woche. Aus den Probepausen ergeben sich besondere Anforderungen. Diese dauern in der Regel 30 Minuten, in denen stoßartig bis zu 200 Personen zeitgleich mit Getränken und Speisen zu versorgen sind. Das Restaurant verfügt über 80 Plätze, die Kantine über 120 Plätze und der Terrassenbereich über ca. 100 Plätze. Darüber hinaus ist das Angebot auch für Unternehmen, Büros und Anwohner*innen aus der Nachbarschaft attraktiv. 3.3. Besucherbetrieb in Foyers und Tischlerei Der Besucherbetrieb erstreckt sich über die Foyers sowie die Spielstätte Tischlerei und ist durch einen intensiven Vorstellungsbetrieb geprägt. In der Saison 2024/25 fanden auf der Hauptbühne 193 Vorstellungen statt, ergänzt durch 31 Veranstaltungen im Foyer und 71 in der Tischlerei. Hinzu kommen 50 Vorstellungen des Staatsballetts Berlin am Haus. Insgesamt wurden damit rund 340.000 Besucher*innen gezählt. Die Hauptbühne verfügt über 1.865 Plätze, das Foyer über etwa 250 Plätze und die Tischlerei 150 bis 400 Plätze. Das Haus öffnet in der Regel eine Stunde vor Vorstellungsbeginn. Die etwa 30-minütigen Pausen während der Aufführungen führen zu einem besonders intensiven Stoßgeschäft mit ca. 1.000 Gästen, das eine schnelle, zugleich elegante und reibungslose Logistik erfordert. Dabei ist größtmögliche Rücksicht auf den Vorstellungsbetrieb zu nehmen. Insbesondere dürfen keinerlei Geräusche aus dem gastronomischen Betrieb in den Saal dringen. In den Foyers stehen insgesamt vier Bars zur Verfügung. Drei davon befinden sich in den Seitenfoyers (zwei auf Parkettebene und eine im Rangfoyer links) und verfügen über Wasseranschlüsse; eine weitere Bar befindet sich im Parkettfoyer. Darüber hinaus dienen die Foyers regelmäßig als Veranstaltungsorte für kleinere Formate wie Liederabende, Konzerte, Einführungsveranstaltungen und Matineen sowie Vorträge. Nach gesonderter Absprache findet zusätzlich zum regulären Vorstellungsbetrieb die gastronomische Publikumsbewirtung auf Sonderveranstaltungen, beispielsweise für den Förderkreis, den Bereich Partnership & Sponsoring, Eröffnungsfeste oder Gastspielproduktionen, statt. Auch in der Spielstätte Tischlerei, in der nur begrenzte räumliche Kapazitäten zur Verfügung stehen, sind kreative gastronomische Lösungen erforderlich. 3.4. Restaurant & Bar Im gastronomischen Konzept ist eine zeitgemäße, international ausgerichtete Küche vorgesehen, die zugleich Raum für eine individuelle kulinarische Handschrift lässt. Ergänzend ist die Einrichtung einer zusätzlichen Bar denkbar und ausdrücklich wünschenswert, um somit das Angebot zu erweitern. Die räumliche und inhaltliche Nähe zu Künstler*innen sowie zum Probenbetrieb verleiht dem Standort ein besonderes Flair und schafft eine lebendige Verbindung zwischen Gastronomie und künstlerischem Geschehen. Ziel ist es, dass sich das Restaurant als eigenständiger kulinarischer Treffpunkt für den Kiez sowie für die City West etabliert und damit bewusst über den reinen Opernbetrieb hinaus wirkt. Gäste sind ausdrücklich eingeladen, das Restaurant auch unabhängig von einem Vorstellungsbesuch zu nutzen. Eine besondere Chance liegt dabei in der möglichen Mehrfachbelegung der Tische durch unterschiedliche Gästeströme im Verlauf eines Abends. So können Opernbesucher*innen bis etwa 19:30 Uhr ein gastronomisches Angebot in Form eines "schnellen Operntellers" wahrnehmen, während in der Zeit von etwa 19:30 - 22:00 Uhr verstärkt Restaurantgäste angesprochen werden, die das Restaurant unabhängig vom Spielbetrieb besuchen. Ab etwa 22:00 Uhr verschmilzt das Publikum im Rahmen einer After-Show-Atmosphäre im Restaurant, wenn Operngäste und Gäste aus der Nachbarschaft zusammenkommen. Darüber hinaus bietet der Standort ein erhebliches Potenzial für Veranstaltungen, etwa für Brunchformate mit künstlerischem Programm, Sponsoren-Dinner oder After-Show-Events. 3.5. Außengastronomie Der hauseigene Götz-Friedrich-Platz liegt unmittelbar an der U-Bahn- Station "Deutsche Oper" und wird von Gästen sowie Mitarbeitenden genutzt. Kreative Außen- und Saisonangebote für die Gastronomie sind willkommen. 3.6. Vertragliche Eckpunkte Die Vertragslaufzeit beträgt 5 Jahre, beginnend ab dem Sommer 2027, konkret für den Zeitraum vom 01.08.2027 bis 31.07.2032 mit einer Verlängerungsoption von weiteren 5 Jahren. Der Vertrag wird in Form eines Pachtmodells mit Nebenkostenpauschale geschlossen. Mit Beginn der Vertragslaufzeit wird eine Anfangsinvestition für Inventar, Räumlichkeiten etc. (u.a. Mobiliar, Anstrich, Beleuchtung usw.) im sechsstelligen Bereich gefordert. Die Investitionsbereitschaft ist zwingende Voraussetzung für das Zustandekommen des Vertrages. Bereits vorhandene Ausstattung steht zur Verfügung und kann genutzt werden. Erfahrung in Veranstaltungs- und Eventgastronomie ist erwünscht.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
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Diese dauern in der Regel 30 Minuten, in denen stoßartig bis zu 200 Personen zeitgleich mit Getränken und Speisen zu versorgen sind. Das Restaurant verfügt über 80 Plätze, die Kantine über 120 Plätze und der Terrassenbereich über ca. 100 Plätze. Darüber hinaus ist das Angebot auch für Unternehmen, Büros und Anwohner*innen aus der Nachbarschaft attraktiv. 3.3. Besucherbetrieb in Foyers und Tischlerei Der Besucherbetrieb erstreckt sich über die Foyers sowie die Spielstätte Tischlerei und ist durch einen intensiven Vorstellungsbetrieb geprägt. In der Saison 2024/25 fanden auf der Hauptbühne 193 Vorstellungen statt, ergänzt durch 31 Veranstaltungen im Foyer und 71 in der Tischlerei. Hinzu kommen 50 Vorstellungen des Staatsballetts Berlin am Haus. Insgesamt wurden damit rund 340.000 Besucher*innen gezählt. Die Hauptbühne verfügt über 1.865 Plätze, das Foyer über etwa 250 Plätze und die Tischlerei 150 bis 400 Plätze. Das Haus öffnet in der Regel eine Stunde vor Vorstellungsbeginn. Die etwa 30-minütigen Pausen während der Aufführungen führen zu einem besonders intensiven Stoßgeschäft mit ca. 1.000 Gästen, das eine schnelle, zugleich elegante und reibungslose Logistik erfordert. Dabei ist größtmögliche Rücksicht auf den Vorstellungsbetrieb zu nehmen. Insbesondere dürfen keinerlei Geräusche aus dem gastronomischen Betrieb in den Saal dringen. In den Foyers stehen insgesamt vier Bars zur Verfügung. Drei davon befinden sich in den Seitenfoyers (zwei auf Parkettebene und eine im Rangfoyer links) und verfügen über Wasseranschlüsse; eine weitere Bar befindet sich im Parkettfoyer. Darüber hinaus dienen die Foyers regelmäßig als Veranstaltungsorte für kleinere Formate wie Liederabende, Konzerte, Einführungsveranstaltungen und Matineen sowie Vorträge. Nach gesonderter Absprache findet zusätzlich zum regulären Vorstellungsbetrieb die gastronomische Publikumsbewirtung auf Sonderveranstaltungen, beispielsweise für den Förderkreis, den Bereich Partnership & Sponsoring, Eröffnungsfeste oder Gastspielproduktionen, statt. Auch in der Spielstätte Tischlerei, in der nur begrenzte räumliche Kapazitäten zur Verfügung stehen, sind kreative gastronomische Lösungen erforderlich. 3.4. Restaurant & Bar Im gastronomischen Konzept ist eine zeitgemäße, international ausgerichtete Küche vorgesehen, die zugleich Raum für eine individuelle kulinarische Handschrift lässt. Ergänzend ist die Einrichtung einer zusätzlichen Bar denkbar und ausdrücklich wünschenswert, um somit das Angebot zu erweitern. Die räumliche und inhaltliche Nähe zu Künstler*innen sowie zum Probenbetrieb verleiht dem Standort ein besonderes Flair und schafft eine lebendige Verbindung zwischen Gastronomie und künstlerischem Geschehen. Ziel ist es, dass sich das Restaurant als eigenständiger kulinarischer Treffpunkt für den Kiez sowie für die City West etabliert und damit bewusst über den reinen Opernbetrieb hinaus wirkt. Gäste sind ausdrücklich eingeladen, das Restaurant auch unabhängig von einem Vorstellungsbesuch zu nutzen. Eine besondere Chance liegt dabei in der möglichen Mehrfachbelegung der Tische durch unterschiedliche Gästeströme im Verlauf eines Abends. So können Opernbesucher*innen bis etwa 19:30 Uhr ein gastronomisches Angebot in Form eines "schnellen Operntellers" wahrnehmen, während in der Zeit von etwa 19:30 - 22:00 Uhr verstärkt Restaurantgäste angesprochen werden, die das Restaurant unabhängig vom Spielbetrieb besuchen. Ab etwa 22:00 Uhr verschmilzt das Publikum im Rahmen einer After-Show-Atmosphäre im Restaurant, wenn Operngäste und Gäste aus der Nachbarschaft zusammenkommen. Darüber hinaus bietet der Standort ein erhebliches Potenzial für Veranstaltungen, etwa für Brunchformate mit künstlerischem Programm, Sponsoren-Dinner oder After-Show-Events. 3.5. Außengastronomie Der hauseigene Götz-Friedrich-Platz liegt unmittelbar an der U-Bahn- Station "Deutsche Oper" und wird von Gästen sowie Mitarbeitenden genutzt. Kreative Außen- und Saisonangebote für die Gastronomie sind willkommen. 3.6. Vertragliche Eckpunkte Die Vertragslaufzeit beträgt 5 Jahre, beginnend ab dem Sommer 2027, konkret für den Zeitraum vom 01.08.2027 bis 31.07.2032 mit einer Verlängerungsoption von weiteren 5 Jahren. Der Vertrag wird in Form eines Pachtmodells mit Nebenkostenpauschale geschlossen. Mit Beginn der Vertragslaufzeit wird eine Anfangsinvestition für Inventar, Räumlichkeiten etc. (u.a. Mobiliar, Anstrich, Beleuchtung usw.) im sechsstelligen Bereich gefordert. Die Investitionsbereitschaft ist zwingende Voraussetzung für das Zustandekommen des Vertrages. Bereits vorhandene Ausstattung steht zur Verfügung und kann genutzt werden. Erfahrung in Veranstaltungs- und Eventgastronomie ist erwünscht.
- Direktion BundesbereitschaftspolizeiFrist: 31. Mai
Ausschreibung Kantine Bundespolizeiabteilung Blumberg
Kantine der Bundespolizeiabteilung Blumberg sucht Betreiber (m/w/d) Die Direktion Bundesbereitschaftspolizei bietet den Betrieb der Kantine in der Bundespolizeiabteilung Blumberg zur Neuvergabe an. Gesucht wird eine zuverlässige Betreiberin bzw. ein zuverlässiger Betreiber (m/w/d). Bundespolizeiabteilung Blumberg Bundespolizeiallee 1 16356 Ahrensfelde. Es handelt sich um eine Betriebskantine innerhalb eines Behördenstandorts mit festem Nutzerkreis. Sie bewirtschaften keine Laufkundschaft, sondern versorgen die Beschäftigten der Liegenschaft. Der Betrieb eignet sich auf Grund der zu erwartenden Umsatzzahlen besonders gut als Ergänzung zu einem bestehenden gastronomischen Angebot (z.B. Gastronomie- oder Cateringbetrieb) oder als Nebengewerbe. Ihre Vorteile fester Gästekreis statt unsicherer Laufkundschaft planbare Öffnungszeiten stabile Nachfrage geringer Werbeaufwand besonders geeignet für Caterer, bestehende Gastronomiebetriebe oder als zweites Standbein Ausstattung Die Kantinenräume werden betriebsbereit überlassen. Vorhanden sind: Möblierung des Gastraums Ausgabebereichs Kücheneinrichtung Ein Start ist daher ohne größere Anfangsinvestitionen möglich. Rahmenbedingungen Vertragsbeginn: möglichst 1. August 2026 sechsmonatige Probezeit unbefristet Vertragslaufzeit Die Kosten für Strom, Wasser und Heizung sowie anfallende Abfallentsorgung tragen wir als Verpächter. Bewerbung Bitte senden Sie Ihre Unterlagen in einem verschlossenen inneren Umschlag mit der Aufschrift „Ausschreibung Kantine Blumberg“ an: Direktion Bundesbereitschaftspolizei Sachbereich 33 Niedervellmarsche Straße 50 34233 Fuldatal Ende der Einsendefrist: 31. Mai 2026 (Poststempel) Beizufügen sind ein Lebenslauf, ein Führungszeugnis, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, eine Auskunft des Gewerbezentralregisters, Qualifikationsnachweise und ggf. Referenzen beizufügen. Geeignete Bewerberinnen/ Bewerber werden nach Auswertung der Bewerbung weitere Unterlagen übersandt und zu einem persönlichen Gespräch mit Ortsbesichtigung eingeladen. Ein Anspruch auf Beteiligung und/ oder Erstattung der Bewerbungskosten besteht nicht. Für Rückfragen steht Ihnen Frau Bera (030 93648 1310) zur Verfügung. Kantine, Gastgewerbe, Catering, Verpflegungsdienste, Cafeterias
- Berliner FeuerwehrBerlinFrist: 17. Mai
Markterkundung: Mobiler Fahrsimulator zu Aus‑ und Fortbildungszwecken an der Berliner Feuerwehr- und Rettungsdienst-Akademie (BFRA)
Die Berliner Feuerwehr (BFRA) führt eine unverbindliche Markterkundung zur möglichen zukünftigen Beschaffung eines mobilen Fahrsimulators durch. Ziel dieser Veröffentlichung ist die Einholung von Marktinformationen sowie die Identifikation von Anbietern, die ein geeignetes System bereitstellen können und bereit sind, einen Simulator zu Testzwecken zur Verfügung zu stellen. Der geplante mobile Fahrsimulator soll für die realitätsnahe Aus- und Fortbildung von Einsatzfahrern eingesetzt werden, insbesondere für Trainingsmaßnahmen im Zusammenhang mit Sonder- und Wegerechten gemäß StVO. Im Mittelpunkt stehen dabei das Fahren unter Inanspruchnahme von Sonder- und Wegerechten, das Verhalten im urbanen Großstadtverkehr, die Wahrnehmung von Gefahren, die Einschätzung von Risiken, die Entscheidungsfindung unter Zeitdruck sowie die Interaktion mit anderen Verkehrsteilnehmern. Der Simulator sollte verschiedene funktionale Anforderungen erfüllen. Erwartet werden die realitätsnahe Darstellung und Simulation von Einsatzfahrten einschließlich Blaulicht- und Martinshorn-Szenarien, die Möglichkeit zur Durchführung selbstständiger Trainings durch integrierte Lernmodule oder Lehrpfade ohne permanente Trainerbegleitung sowie die umfassende Erstellung, Speicherung und Auswertung von Trainingsfahrten. Zudem wird eine vollständige Aufzeichnung der Fahrten mit nachträglichen Analyse- und Bearbeitungsoptionen sowie Auswertungsfunktionen, beispielsweise zur Fehleranalyse, zum Fahrverhalten oder zu Reaktionszeiten, vorausgesetzt. Hinsichtlich der technischen Anforderungen wird ein mobiles und transportfähiges System benötigt, das an wechselnden Standorten eingesetzt werden kann und durch eine möglichst kompakte Bauweise überzeugt. Für die Darstellung sollten klassische Monitorlösungen, etwa durch Mehrbildschirmsysteme, verwendet werden können; optional können VR-Komponenten ergänzend zum Einsatz kommen. Der Simulator muss darüber hinaus in der Lage sein, unterschiedliche Fahrzeugklassen realistisch abzubilden, insbesondere Pkw der Klasse B, Rettungsdienstfahrzeuge der Klasse C1 sowie Großfahrzeuge der Feuerwehr der Klasse C wie beispielsweise Löschfahrzeuge. Ein wichtiges Kriterium ist zudem die Zukunftsfähigkeit des Systems. Der Simulator sollte grundsätzlich geeignet sein, zukünftige gesetzliche Entwicklungen im Bereich der Fahrschulausbildung zu berücksichtigen. Insbesondere wird erwartet, dass das System perspektivisch in der Lage ist, Anforderungen einer möglichen künftigen Anpassung der Fahrschulausbildungsordnung zu unterstützen, im Rahmen derer einzelne Bestandteile der praktischen Fahrausbildung durch Simulatortraining ergänzt oder ersetzt werden könnten. Dies umfasst die Bereitstellung geeigneter Trainingsszenarien für die Fahrerlaubnisklassen B, C1 und C, eine aussagekräftige Dokumentation und Nachvollziehbarkeit von Trainingsleistungen sowie Erweiterbarkeit und Anpassungsfähigkeit hinsichtlich regulatorischer Änderungen. Vor einer möglichen späteren Ausschreibung wird eine praktische Erprobung des Systems erwartet. Anbieter werden daher gebeten darzustellen, ob eine Teststellung in Form eines Leihgeräts bei der Berliner Feuerwehr möglich ist oder ob alternativ eine Vorführung bzw. Erprobung an einem vorhandenen Standort, beispielsweise bei einem Referenzkunden, in einem Schulungszentrum oder beim Hersteller, angeboten werden kann. Erwartet werden außerdem robuste, für den Ausbildungsbetrieb geeignete Hardwarekomponenten, eine kompakte Bauweise bei gleichzeitig hohem Realitätsgrad sowie die Möglichkeit zur schnellen und unkomplizierten Inbetriebnahme an wechselnden Einsatzorten. Sofern verfügbar, werden Anbieter gebeten, ergänzende Angaben zu Referenzen im BOS‑Bereich, Schulungs- und Supportkonzepten, Wartungs- und Serviceleistungen, Lieferzeiten sowie zu möglichen Preis- und Vertragsmodellen wie Kauf-, Leasing- oder Wartungsoptionen bereitzustellen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei dieser Veröffentlichung um eine unverbindliche Markterkundung und nicht um eine Ausschreibung handelt. Eine Vergabeabsicht ist mit dieser Anfrage nicht verbunden.
- Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM), vertreten durch das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR)
Gestaltungswettbewerb für ein Denkmal für die polnischen Opfer des Nationalsozialismus und der deutschen Gewaltherrschaft in Polen von 1939 bis 1945
Gegenstand des Wettbewerbs ist die Gestaltung eines Denkmals für die polnischen Opfer des Nationalsozialismus und der deutschen Gewaltherrschaft in Polen von 1939 bis 1945 für ein gemeinsames, individuelles oder offizielles Gedenken. Ziel des Wettbewerbs ist es, einen überzeugenden Entwurf für das Denkmal zu entwickeln, der als Grundlage der weiteren Planung und Realisierung dient. Als Standort ist der westliche Teil des Platzes der Republik vorgesehen, der westlich der Heinrich-von-Gagern-Straße liegt. Hier stand einst die Kroll-Oper, in der Adolf Hitler am 1. September 1939 den Angriff auf Polen bekannt gegeben und propagandistisch gerechtfertigt hatte. Seit Juni 2025 befindet sich in diesem Bereich bereits ein temporärer Gedenkort mit einem großen Findling, der aus einer zivilgesellschaftlichen Initiative heraus entstanden ist, und als vorläufiges Zeichen durch das hier ausgeschriebene Denkmal ersetzt werden soll. Nach einem Beschluss des Deutschen Bundestages soll ein Gestaltungswettbewerb eine Kontextualisierung einbeziehen. „Um die in Deutschland zu wenig bekannten Auswirkungen der deutschen Besatzungsherrschaft in Polen 1939 bis 1945 zu verdeutlichen“, soll nach den Vorstellungen der Koalitionsfraktionen in „unmittelbarer Nähe des Denkmals niedrigschwellig informiert und das Gedenken an die polnischen Opfer des Nationalsozialismus vertieft werden.“ Dies soll durch eine jederzeit zugängliche Freiluftausstellung erfolgen. Für die Umsetzung des Denkmals ist ein maximaler Budgetrahmen von 5 Mio. Euro (inkl. MwSt.) vorgesehen. Dieser Gesamtbetrag umfasst auch bauvorbereitende und begleitende Kosten. Im Wettbewerb ausgelobt wird ein Kostenrahmen von maximal 4,8 Mio. Euro (inkl. MwSt.) für die Realisierung des Denkmals einschließlich Honorar. Zur Übersicht des Verfahrens werden im Folgenden die einzelnen Verfahrensschritte unter A) und B) dargestellt: A) BEWERBUNGSVERFAHREN: Als erster Schritt erfolgt das Bewerbungsverfahren, in dem bis zu 25 geeignete Bewerber/innen / Bewerbergemeinschaften anhand der genannten Eignungskriterien zur Teilnahme am Wettbewerb ausgewählt werden. Der Bewerbungsbogen und die dazugehörigen Anlagen sowie die Referenzprojekte werden digital eingereicht. Die Bewerbungsunterlagen sind als Formularvordrucke unter der Adresse https://www.bbr.bund.de/denkmal-polnische-opfer-nationalsozialismus erhältlich. Es sind ausschließlich die vorgesehenen Formularvordrucke zu verwenden. Der unterzeichnete Bewerbungsbogen gemeinsam mit den Erklärungen und den geforderten Nachweisen muss über einen personalisierten Link hochgeladen werden. Dieser Link wird den Bewerbern/innen auf Anfrage via E-Mail an wbw.denkmal-pol@bbr.bund.de zugesandt. Die Anfrage des Links ist bis zum 04.05.2026, 14.00 Uhr (MEZ) möglich. Die ausgefüllten Bewerbungsunterlagen müssen bis zum 06.05.2026, 14.00 Uhr (MEZ) auf den Wettbewerbsserver hochgeladen werden. Nach diesem Zeitpunkt eingehende Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Der Bewerbungsbogen ist innerhalb der Bewerbungsfrist vollständig ausgefüllt und unterschrieben oder mit Namenszug versehen einzureichen. Sollte bei der Überprüfung der eingereichten Bewerbungsunterlagen festgestellt werden, dass die Bewerbung die geforderten Erklärungen und Anlagen nicht enthält, sind nur diese auf Anforderung innerhalb einer hierfür benannten Frist nachzureichen. Dies gilt ausdrücklich nicht für den unterschriebenen Bewerbungsbogen und die Präsentation der Referenzprojekte. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb dieser Frist hochgeladen, führt dies zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren. B) GESTALTUNGSWETTBEWERB: Daran anschließend, beginnt der Gestaltungswettbewerb mit der Bereitstellung der Auslobungsunterlagen voraussichtlich am 16.07.2026 und der Bearbeitungsphase der ausgewählten Teilnehmenden. Die Bearbeitungszeit beträgt 12 Wochen. Der Abgabetermin für die Wettbewerbsarbeiten ist voraussichtlich der 08.10.2026. Die Arbeiten können persönlich abgegeben werden beim Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung, Referat A 2, Betreff „Denkmal POL-NS“, Straße des 17. Juni 112, 10623 Berlin oder per Post oder andere Versandunternehmen versendet werden. Als Zeitpunkt der Einlieferung gilt das auf dem Einlieferungsschein angegebene Datum. Die eingereichten Arbeiten werden im Preisgericht anhand der genannten Beurteilungskriterien bewertet.
- Vestische FriseurinnungFrist: 30. Apr.
AR-Software für die Friseurinnung: Entwicklung und Bereitstellung
1) Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle: Offizielle Bezeichnung: Vestische Friseurinnung; Straße, Hausnummer: Dortmunder Straße 14; Postleitzahl: 45665; Ort: Recklinghausen; Land: DE; Telefon: +49 1637984988; E-Mail: cybee@vestische-friseurinnung.de Den Zuschlag erteilende Stelle: s.o. Stelle, bei der die Angebote oder Teilnahmeanträge einzureichen sind: s.o. 2) Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung, Vergabenummer: Cybee 3) Form, in der Teilnahmeanträge oder Angebote einzureichen sind: Angebote können nur elektronisch abgegeben werden. 4) Ggf. in den Fällen des § 29 (3) die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen: Die Vergabeunterlagen werden elektronisch über die Vergabeplattform bereitgestellt. Die Unterlagen sind vertraulich zu behandeln und ausschließlich zur Angebotserstellung zu verwenden. 5) Art und Umfang der Leistung: Art, Umfang und Leistung (das vollständige Dokument entnehmen Sie den Vergabeunterlagen) 1. Gegenstand des Auftrags Gegenstand des Auftrags ist die Lieferung von vier (4) autarken Augmented-Reality-fähigen Head-Mounted Displays, sowie die Konzeption, Entwicklung, Implementierung und betriebsbereite Bereitstellung einer modular aufgebauten Standalone-Softwarelösung für die überbetriebliche Ausbildung im Friseurhandwerk im Rahmen des Digitalisierungsprojekts „CYBEE“. Die produktive Bereitstellung der Software hat spätestens bis 30.03.2028 zu erfolgen. Ziel ist die nachhaltige Integration immersiver Technologien in die bestehende Ausbildungsstruktur mit messbarem didaktischem Mehrwert für Auszubildende und Ausbilder. Entwickelt wird agil. Der Auftragnehmer stellt einen zentralen Projektleiter als Ansprechpartner für den Auftraggeber. Der Auftraggeber übernimmt die Rolle des Product Owners und verantwortet die fachliche Priorisierung sowie die Abnahme der Leistungen. Der Auftragnehmer verantwortet die technische Umsetzung und stellt das erforderliche Entwicklungsteam. Details zu den Anforderungen entnehmen Sie den Vergabeunterlagen. Ort(e) der Leistungserbringung: Offizielle Bezeichnung: Vestische Friseurinnung; Straße, Hausnummer: Dortmunder Straße 14; Postleitzahl: 45665; Ort: Recklinghausen; Land: DE 6) Ggf. Anzahl, Größe und Art der einzelnen Lose: entfällt, da keine losweise Vergabe 7) Nebenangebote sind nicht zugelassen. 8) Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist: Beginn: 01.06.2026, Ende: 31.03.2028 9) Die Vergabeunterlagen werden auf der Vergabeplattform evergabe.de bereitgestellt. Ein unentgeltlicher Abruf ohne Registrierung ist möglich unter https://www.evergabe.de/unterlagen/3362567/zustellweg-auswaehlen. 10) Angebotsfrist: 30.04.2026, 12:00 Uhr; Bindefrist: 30.03.2029 11) Höhe etwa geforderter Sicherheitsleistungen: nicht angegeben 12) Wesentliche Zahlungsbedingungen oder Angabe der Unterlagen, in denen sie enthalten sind: Die Zahlung erfolgt entsprechend dem Leistungsfortschritt nach Meilensteinen und prüffähiger Rechnungsstellung. Abschlagszahlungen sind für abgeschlossene Teilleistungen zulässig. Die Schlusszahlung erfolgt nach vollständiger, mängelfreier Abnahme der Gesamtleistung. Zahlungsziel: 30 Tage netto. Vorauszahlungen werden nicht gewährt. 13) Mit dem Angebot oder dem Teilnahmeantrag vorzulegenden Unterlagen, die der Auftraggeber für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen verlangt: Mit dem Angebot sind das ausgefüllte Preisblatt sowie die Unterlagen gemäß Dokument „Zuschlagskriterien“ einzureichen. Darüber hinaus ist eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen vorzulegen. 14) Angabe der Zuschlagskriterien, sofern diese nicht in den Vergabeunterlagen genannt werden: entfällt, siehe Vergabeunterlagen
- BBS Bau- und Betriebsservice GmbH
BAU - VOB - LV6 Fassadenbauarbeiten - Schule GHS
Baubeschreibung: Der bestehende Schulkomplex befindet sich in der Wilhelm-Peters-Straße 76, 68219 Mannheim. Sowohl der fußläufige Zugang als auch die Zufahrt für den Fahrzeugverkehr erfolgen über die Wilhelm-Peters-Straße. Die zu erweiternde bzw. umzubauende Mensa mit integrierter Aufwärmküche liegt im Erdgeschoss des E-Gebäudes und damit im nördlichen Bereich der Gesamtschulanlage. Der dreigeschossige Baukörper befindet sich zwischen dem Parkplatz und dem Hauptgebäude der Schule. Ein eingeschossiger Anbau soll künftig die Mensa vergrößern und ausreichend Platz für die gestiegene Schülerzahl bieten. Die Erweiterung wird an die Westfassade des Bestandsgebäudes angeschlossen und ragt in westlicher Richtung in den Schulhof hinein. Mit der Vorderkante des Neubaus wird die Flucht der bestehenden Turnhalle aufgenommen und in Richtung Westen fortgeführt. Der ursprüngliche Hauptzugang des Gebäudes befindet sich auf der westlichen Fassadenseite, leicht zurückversetzt in der Mitte des Baukörpers. Auch zukünftig soll das Gebäude weiterhin von der Schulhofseite aus zugänglich sein. Aus Gründen der inneren Orientierung und der besseren Anbindung an den Speiseraum wird der neue Hauptzugang jedoch im nördlichen Bereich der Westfassade positioniert. Auf der schulhofabgewandten Seite, entlang der Ostfassade, befinden sich zwei weitere Zugänge. Eine Tür führt direkt in das Treppenhaus, das das Erdgeschoss mit den beiden darüberliegenden Geschossen verbindet. Dieser Zugang dient gleichzeitig als erster Flucht- und Rettungsweg für die oberen Etagen. Eine weitere Tür auf dieser Seite führt in den Küchenbereich und fungiert zugleich als Anlieferungszone für den Caterer. Um dem kontinuierlichen Anstieg der Schülerzahlen gerecht zu werden, soll die bestehende Mensa durch einen eingeschossigen Anbau erweitert werden. Der neue Speiseraum wird Platz für bis zu 146 Kinder bieten. Darüber hinaus sind Veranstaltungen mit freier Bestuhlung für bis zu 199 Personen möglich. Mit den wachsenden Schülerzahlen steigen auch die Anforderungen an die sanitären Einrichtungen und die Küche. Aus diesem Grund sind neben dem Erweiterungsbau auch umfassende Umbaumaßnahmen im Erdgeschoss des Bestandsgebäudes vorgesehen, um den gestiegenen funktionalen und betrieblichen Anforderungen gerecht zu werden. Geplant ist ein eingeschossiger Massivbau mit begrüntem Flachdach und einer vorgehängten, hinterlüfteten Fassade. Die erforderlichen Umbaumaßnahmen finden im Erdgeschoss des Bestandsgebäudes statt. Die oberen Geschosse bleiben während der Bauphase weiterhin durch die Schule nutzbar. Der Zugang zu diesen erfolgt über ein separates Treppenhaus, das von der Ostfassade erschlossen wird. Das zusammenhängende Erdgeschoss misst an seinen längsten Seiten 32 m × 30 m und umfasst eine Bruttogeschossfläche von etwa 800 m². Die wesentlichen Gebäudemaße im Einzelnen betragen für das Bestandsgebäude 31 m x 18 m x 13,5 m sowie für den eingeschossigen Anbau 31 m x 14 m x 5 m (L x B x H).
- BBS Bau- und Betriebsservice GmbH
BAU - VOB - LV7 Estricharbeiten - Schule GHS
Der bestehende Schulkomplex befindet sich in der Wilhelm-Peters-Straße 76, 68219 Mannheim. Sowohl der fußläufige Zugang als auch die Zufahrt für den Fahrzeugverkehr erfolgen über die Wilhelm-Peters-Straße. Die zu erweiternde bzw. umzubauende Mensa mit integrierter Aufwärmküche liegt im Erdgeschoss des E-Gebäudes und damit im nördlichen Bereich der Gesamtschulanlage. Der dreigeschossige Baukörper befindet sich zwischen dem Parkplatz und dem Hauptgebäude der Schule. Ein eingeschossiger Anbau soll künftig die Mensa vergrößern und ausreichend Platz für die gestiegene Schülerzahl bieten. Die Erweiterung wird an die Westfassade des Bestandsgebäudes angeschlossen und ragt in westlicher Richtung in den Schulhof hinein. Mit der Vorderkante des Neubaus wird die Flucht der bestehenden Turnhalle aufgenommen und in Richtung Westen fortgeführt. Der ursprüngliche Hauptzugang des Gebäudes befindet sich auf der westlichen Fassadenseite, leicht zurückversetzt in der Mitte des Baukörpers. Auch zukünftig soll das Gebäude weiterhin von der Schulhofseite aus zugänglich sein. Aus Gründen der inneren Orientierung und der besseren Anbindung an den Speiseraum wird der neue Hauptzugang jedoch im nördlichen Bereich der Westfassade positioniert. Auf der schulhofabgewandten Seite, entlang der Ostfassade, befinden sich zwei weitere Zugänge. Eine Tür führt direkt in das Treppenhaus, das das Erdgeschoss mit den beiden darüberliegenden Geschossen verbindet. Dieser Zugang dient gleichzeitig als erster Flucht- und Rettungsweg für die oberen Etagen. Eine weitere Tür auf dieser Seite führt in den Küchenbereich und fungiert zugleich als Anlieferungszone für den Caterer. Um dem kontinuierlichen Anstieg der Schülerzahlen gerecht zu werden, soll die bestehende Mensa durch einen eingeschossigen Anbau erweitert werden. Der neue Speiseraum wird Platz für bis zu 146 Kinder bieten. Darüber hinaus sind Veranstaltungen mit freier Bestuhlung für bis zu 199 Personen möglich. Mit den wachsenden Schülerzahlen steigen auch die Anforderungen an die sanitären Einrichtungen und die Küche. Aus diesem Grund sind neben dem Erweiterungsbau auch umfassende Umbaumaßnahmen im Erdgeschoss des Bestandsgebäudes vorgesehen, um den gestiegenen funktionalen und betrieblichen Anforderungen gerecht zu werden. Geplant ist ein eingeschossiger Massivbau mit begrüntem Flachdach und einer vorgehängten, hinterlüfteten Fassade. Die erforderlichen Umbaumaßnahmen finden im Erdgeschoss des Bestandsgebäudes statt. Die oberen Geschosse bleiben während der Bauphase weiterhin durch die Schule nutzbar. Der Zugang zu diesen erfolgt über ein separates Treppenhaus, das von der Ostfassade erschlossen wird. Das zusammenhängende Erdgeschoss misst an seinen längsten Seiten 32 m × 30 m und umfasst eine Bruttogeschossfläche von etwa 800 m². Die wesentlichen Gebäudemaße im Einzelnen betragen für das Bestandsgebäude 31 m x 18 m x 13,5 m sowie für den eingeschossigen Anbau 31 m x 14 m x 5 m (L x B x H).
- Frist: 06. Mai
Gestaltungswettbewerb für ein Denkmal für die polnischen Opfer des Nationalsozialismus und der deutschen Gewaltherrschaft in Polen von 1939 bis 1945 als nichtoffener Wettbewerb mit vorgeschaltetem offenen Bewerberverfahren für Künstler/innen und Architekt/innen oder für Arbeitsgemeinschaften aus den Disziplinen Kunst und Architektur.
Gegenstand des Wettbewerbs ist die Gestaltung eines Denkmals für die polnischen Opfer des Nationalsozialismus und der deutschen Gewaltherrschaft in Polen von 1939 bis 1945 für ein gemeinsames, individuelles oder offizielles Gedenken. Ziel des Wettbewerbs ist es, einen überzeugenden Entwurf für das Denkmal zu entwickeln, der als Grundlage der weiteren Planung und Realisierung dient. Als Standort ist der westliche Teil des Platzes der Republik vorgesehen, der westlich der Heinrich-von-Gagern-Straße liegt. Hier stand einst die Kroll-Oper, in der Adolf Hitler am 1. September 1939 den Angriff auf Polen bekannt gegeben und propagandistisch gerechtfertigt hatte. Seit Juni 2025 befindet sich in diesem Bereich bereits ein temporärer Gedenkort mit einem großen Findling, der aus einer zivilgesellschaftlichen Initiative heraus entstanden ist, und als vorläufiges Zeichen durch das hier ausgeschriebene Denkmal ersetzt werden soll. Nach einem Beschluss des Deutschen Bundestages soll ein Gestaltungswettbewerb eine Kontextualisierung einbeziehen. „Um die in Deutschland zu wenig bekannten Auswirkungen der deutschen Besatzungsherrschaft in Polen 1939 bis 1945 zu verdeutlichen“, soll nach den Vorstellungen der Koalitionsfraktionen in „unmittelbarer Nähe des Denkmals niedrigschwellig informiert und das Gedenken an die polnischen Opfer des Nationalsozialismus vertieft werden.“ Dies soll durch eine jederzeit zugängliche Freiluftausstellung erfolgen. Für die Umsetzung des Denkmals ist ein maximaler Budgetrahmen von 5 Mio. Euro (inkl. MwSt.) vorgesehen. Dieser Gesamtbetrag umfasst auch bauvorbereitende und begleitende Kosten. Im Wettbewerb ausgelobt wird ein Kostenrahmen von maximal 4,8 Mio. Euro (inkl. MwSt.) für die Realisierung des Denkmals einschließlich Honorar. Zur Übersicht des Verfahrens werden im Folgenden die einzelnen Verfahrensschritte unter A) und B) dargestellt: A) BEWERBUNGSVERFAHREN: Als erster Schritt erfolgt das Bewerbungsverfahren, in dem bis zu 25 geeignete Bewerber/innen / Bewerbergemeinschaften anhand der genannten Eignungskriterien zur Teilnahme am Wettbewerb ausgewählt werden. Der Bewerbungsbogen und die dazugehörigen Anlagen sowie die Referenzprojekte werden digital eingereicht. Die Bewerbungsunterlagen sind als Formularvordrucke unter der Adresse https://www.bbr.bund.de/denkmal-polnische-opfer-nationalsozialismus erhältlich. Es sind ausschließlich die vorgesehenen Formularvordrucke zu verwenden. Der unterzeichnete Bewerbungsbogen gemeinsam mit den Erklärungen und den geforderten Nachweisen muss über einen personalisierten Link hochgeladen werden. Dieser Link wird den Bewerbern/innen auf Anfrage via E-Mail an wbw.denkmal-pol@bbr.bund.de zugesandt. Die Anfrage des Links ist bis zum 04.05.2026, 14.00 Uhr (MEZ) möglich. Die ausgefüllten Bewerbungsunterlagen müssen bis zum 06.05.2026, 14.00 Uhr (MEZ) auf den Wettbewerbsserver hochgeladen werden. Nach diesem Zeitpunkt eingehende Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Der Bewerbungsbogen ist innerhalb der Bewerbungsfrist vollständig ausgefüllt und unterschrieben oder mit Namenszug versehen einzureichen. Sollte bei der Überprüfung der eingereichten Bewerbungsunterlagen festgestellt werden, dass die Bewerbung die geforderten Erklärungen und Anlagen nicht enthält, sind nur diese auf Anforderung innerhalb einer hierfür benannten Frist nachzureichen. Dies gilt ausdrücklich nicht für den unterschriebenen Bewerbungsbogen und die Präsentation der Referenzprojekte. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb dieser Frist hochgeladen, führt dies zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren. B) GESTALTUNGSWETTBEWERB: Daran anschließend, beginnt der Gestaltungswettbewerb mit der Bereitstellung der Auslobungsunterlagen voraussichtlich am 16.07.2026 und der Bearbeitungsphase der ausgewählten Teilnehmenden. Die Bearbeitungszeit beträgt 12 Wochen. Der Abgabetermin für die Wettbewerbsarbeiten ist voraussichtlich der 08.10.2026. Die Arbeiten können persönlich abgegeben werden beim Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung, Referat A 2, Betreff „Denkmal POL-NS“, Straße des 17. Juni 112, 10623 Berlin oder per Post oder andere Versandunternehmen versendet werden. Als Zeitpunkt der Einlieferung gilt das auf dem Einlieferungsschein angegebene Datum. Die eingereichten Arbeiten werden im Preisgericht anhand der genannten Beurteilungskriterien bewertet.
- Westdeutscher Rundfunk Köln
Rahmenvereinbarung Microsoft Handelspartner Enterprise Agreement
Bei den im Rahmen dieses Vergabeverfahrens angefragten Leistungen handelt es sich um die Fortführung von Software-Assurance sowie den Erwerb von Lizenzen inkl. Software-Assurance für Softwareprodukte der Fa. Microsoft und / oder den Erwerb von Online-Produkten der Firma Microsoft, die Microsoft über das Konzernprogramm anbietet, nach den Bedingungen des Rahmenvertrages (Konzernvertrages) des Bundesministeriums des Inneren (BMI) und der Fa. Microsoft über einen entsprechenden Handelspartner. Die im Rahmen dieses Vergabeverfahrens angefragten Leistungen sind in der Leistungsbeschreibung (Ziffer 6 der Vergabeunterlagen) einschl. der darin aufgeführten Anlagen beschrieben. Die technischen, rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen sind in Ziffer 5 enthalten. Der Westdeutsche Rundfunk Köln (WDR) schreibt eine Rahmenvereinbarung im Auftrag folgender Rundfunkanstalten und Einrichtungen der Rundfunkanstalten aus: ARD-Hauptstadtstudio (ARD-HSB, vertreten durch rbb), ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice (ZBS), Bayerischer Rundfunk (BR), Deutschlandradio (DLR), Deutsche Welle (DW), Hessischer Rundfunk (HR), Informationsverarbeitungszentrum (IVZ, vertreten durch rbb), Mitteldeutscher Rundfunk (MDR), Norddeutscher Rundfunk (NDR), Radio Bremen (RB), Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb), Saarländischer Rundfunk (SR), Südwestrundfunk (SWR), Westdeutscher Rundfunk (WDR) und Zweites Deutsches Fernsehen (ZDF). Bezugsberechtigt sind auch alle weiteren mit den vorgenannten Rundfunkanstalten und Einrichtungen verbundenen Unternehmen, soweit es sich bei diesen um "Berechtigte Einrichtungen" im Sinne der Öffnungsklausel des Vertrages des BMI handelt. Mit den vorgenannten Rundfunkanstalten und Einrichtungen verbundene und berechtigte Unternehmen, die die Mindestbestellmenge von 250 qualifizierten Geräten oder Nutzern nicht aufweisen, beabsichtigen sich bei Bedarf gemäß BMI-Vertrag, Anlage 1 Ziffer 3, a., (iii) mit den verbundenen Rundfunkanstalten und Einrichtungen zu einem gemeinsamen Beitritt zusammenzuschließen, um die Mindestbestellmenge zu erreichen. Die Rahmenvereinbarung tritt mit der Zuschlagserteilung in Kraft und endet mit Ablauf des Konzernvertrages des BMI, der am 01.06.2025 in Kraft getreten ist, zum 31.05.2028 bzw. unter Berücksichtigung dessen Verlängerungsoption zum 31.05.2029. Während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung können die Bezugsberechtigten Beitritte zum BMI-Konzernvertrag tätigen. Dabei kann jeder Bezugsberechtigte bei Bedarf ggf. auch Beitritte auf der Basis verschiedener Enrollments tätigen (bspw. EA-Enterprise-, EA-SCE-, EA-Subscription-Enrollment). Mit dem Wirksamkeitsdatum eines jeden Beitritts beginnt jeweils ein separater Rahmenvertrag (siehe Mustervertrag in der Anlage) zwischen dem jeweiligen Bezugsberechtigten als Auftraggeber und dem Handelspartner als Auftragnehmer. Diese einzelnen Rahmenverträge haben eigenständige Laufzeiten, die nachfolgend dargestellt sind, und gelten somit für die jeweiligen Vertragsparteien ggf. auch über das vorgenannte Laufzeitende der Rahmenvereinbarung hinaus. Jeder Bezugsberechtigte, der einen Beitritt tätigt / Rahmenvertrag abschließt, tritt eigenverantwortlich auf, bestellt und zahlt auf eigene Rechnung. Eine gesamtschuldnerische Haftung zwischen den verschiedenen Bezugsberechtigten ist ausgeschlossen. Soweit einzelne Auftraggeber Mindest-Abnahmemengen garantieren, ergeben sich diese aus der Anlage Mindestabnahmemengen.xlsx dieser Vergabeunterlagen. Darüber hinaus gehende Abnahmemengen werden nicht garantiert. Der jeweilige Rahmenvertrag endet nach 36 Monaten, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Rahmenvertragspartner räumt den Auftraggebern das Recht ein, den jeweiligen Rahmenvertrag einmal um ein Jahr zu gleichen Konditionen zu verlängern. Die Ausübung der Option hat der jeweilige Auftraggeber gegenüber dem Rahmenvertragspartner schriftlich vor Ablauf des Vertrages zu erklären. Die nachfolgende weitere Verlängerungsoption soll insbesondere dem Zweck dienen, die Möglichkeit einer unterbrechungsfreien Beauftragung der Softwareassurance sowie den Betrieb für den jeweiligen Auftraggeber sicherzustellen, falls ein Vergabeverfahren für eine solche Beauftragung nicht rechtzeitig durchgeführt/ abgeschlossen werden kann. Der Rahmenvertragspartner räumt den Auftraggebern daher jeweils das Recht ein, den jeweiligen Rahmenvertrag nochmals um bis zu 6 weitere Monate zu verlängern. Die Konditionen können sich für diesen Verlängerungszeitraum ändern. Eine Anpassung des Händler- Auf- bzw. Abschlages auf seine Einkaufspreise kann in diesem Fall einvernehmlich erfolgen. Der Händler hat die kalkulationsändernden Umstände zu erläutern. Sofern aufgrund lizenzprogrammlicher Änderungen von Microsoft ggf. weitere Anpassungen des Rahmenvertrages erfolgen müssen, werden diese ebenfalls einvernehmlich abgestimmt. Sofern und soweit zum Zeitpunkt der Ausübung der Verlängerungsoption um die weiteren 6 Monate bereits gültige Nachfolgeverträge zwischen dem Bundesministerium des Inneren und Microsoft bestehen - ggf. auch auf der Basis eines anderen Microsoft-Lizenzprogrammes -, können diese als Grundlage gewählt werden Der Rahmenvertragspartner stimmt ferner zu, dass während dieser Verlängerungslaufzeit jeder Auftraggeber jederzeit und ohne Einhaltung einer Frist den Rahmenvertrag kündigen und einen Wechsel des Handelspartners vornehmen kann. Die aktuell bestehenden EA-Beitritte laufen für alle Bezugsberechtigten am 31.05.2026 aus. Es ist beabsichtigt zu folgenden Terminen Beitritte zum neuen BMI-Konzernvertrags zu tätigen: 01.06.2026 Die Auftraggeber werden die Produkte und Mengen für ihre jeweiligen Anfangsbestellungen rechtzeitig bekanntgeben. Der Auftragnehmer stellt dem jeweiligen Auftraggeber daraufhin umgehend die für die Anfangsbestellung gültigen Preise unter Berücksichtigung des Microsoft-Preises und des Rabattes für die EA-Handelspartner gemäß BMI-Konzernvertrag sowie des anzubietenden Auf- oder Abschlags zur Verfügung.
- Westdeutscher Rundfunk Köln
Rahmenvereinbarung Microsoft Handelspartner Enterprise Agreement
Bei den im Rahmen dieses Vergabeverfahrens angefragten Leistungen handelt es sich um die Fortführung von Software-Assurance sowie den Erwerb von Lizenzen inkl. Software-Assurance für Softwareprodukte der Fa. Microsoft und / oder den Erwerb von Online-Produkten der Firma Microsoft, die Microsoft über das Konzernprogramm anbietet, nach den Bedingungen des Rahmenvertrages (Konzernvertrages) des Bundesministeriums des Inneren (BMI) und der Fa. Microsoft über einen entsprechenden Handelspartner. Die im Rahmen dieses Vergabeverfahrens angefragten Leistungen sind in der Leistungsbeschreibung (Ziffer 6 der Vergabeunterlagen) einschl. der darin aufgeführten Anlagen beschrieben. Die technischen, rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen sind in Ziffer 5 enthalten. Der Westdeutsche Rundfunk Köln (WDR) schreibt eine Rahmenvereinbarung im Auftrag folgender Rundfunkanstalten und Einrichtungen der Rundfunkanstalten aus: ARD-Hauptstadtstudio (ARD-HSB, vertreten durch rbb), ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice (ZBS), Bayerischer Rundfunk (BR), Deutschlandradio (DLR), Deutsche Welle (DW), Hessischer Rundfunk (HR), Informationsverarbeitungszentrum (IVZ, vertreten durch rbb), Mitteldeutscher Rundfunk (MDR), Norddeutscher Rundfunk (NDR), Radio Bremen (RB), Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb), Saarländischer Rundfunk (SR), Südwestrundfunk (SWR), Westdeutscher Rundfunk (WDR) und Zweites Deutsches Fernsehen (ZDF). Bezugsberechtigt sind auch alle weiteren mit den vorgenannten Rundfunkanstalten und Einrichtungen verbundenen Unternehmen, soweit es sich bei diesen um "Berechtigte Einrichtungen" im Sinne der Öffnungsklausel des Vertrages des BMI handelt. Mit den vorgenannten Rundfunkanstalten und Einrichtungen verbundene und berechtigte Unternehmen, die die Mindestbestellmenge von 250 qualifizierten Geräten oder Nutzern nicht aufweisen, beabsichtigen sich bei Bedarf gemäß BMI-Vertrag, Anlage 1 Ziffer 3, a., (iii) mit den verbundenen Rundfunkanstalten und Einrichtungen zu einem gemeinsamen Beitritt zusammenzuschließen, um die Mindestbestellmenge zu erreichen. Die Rahmenvereinbarung tritt mit der Zuschlagserteilung in Kraft und endet mit Ablauf des Konzernvertrages des BMI, der am 01.06.2025 in Kraft getreten ist, zum 31.05.2028 bzw. unter Berücksichtigung dessen Verlängerungsoption zum 31.05.2029. Während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung können die Bezugsberechtigten Beitritte zum BMI-Konzernvertrag tätigen. Dabei kann jeder Bezugsberechtigte bei Bedarf ggf. auch Beitritte auf der Basis verschiedener Enrollments tätigen (bspw. EA-Enterprise-, EA-SCE-, EA-Subscription-Enrollment). Mit dem Wirksamkeitsdatum eines jeden Beitritts beginnt jeweils ein separater Rahmenvertrag (siehe Mustervertrag in der Anlage) zwischen dem jeweiligen Bezugsberechtigten als Auftraggeber und dem Handelspartner als Auftragnehmer. Diese einzelnen Rahmenverträge haben eigenständige Laufzeiten, die nachfolgend dargestellt sind, und gelten somit für die jeweiligen Vertragsparteien ggf. auch über das vorgenannte Laufzeitende der Rahmenvereinbarung hinaus. Jeder Bezugsberechtigte, der einen Beitritt tätigt / Rahmenvertrag abschließt, tritt eigenverantwortlich auf, bestellt und zahlt auf eigene Rechnung. Eine gesamtschuldnerische Haftung zwischen den verschiedenen Bezugsberechtigten ist ausgeschlossen. Soweit einzelne Auftraggeber Mindest-Abnahmemengen garantieren, ergeben sich diese aus der Anlage Mindestabnahmemengen.xlsx dieser Vergabeunterlagen. Darüber hinaus gehende Abnahmemengen werden nicht garantiert. Der jeweilige Rahmenvertrag endet nach 36 Monaten, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Rahmenvertragspartner räumt den Auftraggebern das Recht ein, den jeweiligen Rahmenvertrag einmal um ein Jahr zu gleichen Konditionen zu verlängern. Die Ausübung der Option hat der jeweilige Auftraggeber gegenüber dem Rahmenvertragspartner schriftlich vor Ablauf des Vertrages zu erklären. Die nachfolgende weitere Verlängerungsoption soll insbesondere dem Zweck dienen, die Möglichkeit einer unterbrechungsfreien Beauftragung der Softwareassurance sowie den Betrieb für den jeweiligen Auftraggeber sicherzustellen, falls ein Vergabeverfahren für eine solche Beauftragung nicht rechtzeitig durchgeführt/ abgeschlossen werden kann. Der Rahmenvertragspartner räumt den Auftraggebern daher jeweils das Recht ein, den jeweiligen Rahmenvertrag nochmals um bis zu 6 weitere Monate zu verlängern. Die Konditionen können sich für diesen Verlängerungszeitraum ändern. Eine Anpassung des Händler- Auf- bzw. Abschlages auf seine Einkaufspreise kann in diesem Fall einvernehmlich erfolgen. Der Händler hat die kalkulationsändernden Umstände zu erläutern. Sofern aufgrund lizenzprogrammlicher Änderungen von Microsoft ggf. weitere Anpassungen des Rahmenvertrages erfolgen müssen, werden diese ebenfalls einvernehmlich abgestimmt. Sofern und soweit zum Zeitpunkt der Ausübung der Verlängerungsoption um die weiteren 6 Monate bereits gültige Nachfolgeverträge zwischen dem Bundesministerium des Inneren und Microsoft bestehen - ggf. auch auf der Basis eines anderen Microsoft-Lizenzprogrammes -, können diese als Grundlage gewählt werden Der Rahmenvertragspartner stimmt ferner zu, dass während dieser Verlängerungslaufzeit jeder Auftraggeber jederzeit und ohne Einhaltung einer Frist den Rahmenvertrag kündigen und einen Wechsel des Handelspartners vornehmen kann. Die aktuell bestehenden EA-Beitritte laufen für alle Bezugsberechtigten am 31.05.2026 aus. Es ist beabsichtigt zu folgenden Terminen Beitritte zum neuen BMI-Konzernvertrags zu tätigen: 01.06.2026 Die Auftraggeber werden die Produkte und Mengen für ihre jeweiligen Anfangsbestellungen rechtzeitig bekanntgeben. Der Auftragnehmer stellt dem jeweiligen Auftraggeber daraufhin umgehend die für die Anfangsbestellung gültigen Preise unter Berücksichtigung des Microsoft-Preises und des Rabattes für die EA-Handelspartner gemäß BMI-Konzernvertrag sowie des anzubietenden Auf- oder Abschlags zur Verfügung.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Die Angebotsfrist endet am 19. Mai 2026.
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- Der Auftraggeber ist Stiftung Oper in Berlin - Staatsoper Unter den Linden.
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