Vertrag über die Versorgung mit Verbandmitteln im Sinne des § 31 Abs. 1a SGB V
Gegenstand des Vertrages ist die qualitätsgesicherte, bedarfsgerechte und wirtschaftliche Versorgung von Versicherten der AOK mit Verbandmitteln nach § 31 Abs. 1a Sozialgesetzbuch (SGB) V fallen im Rahmen eines sogenannten "Open-House-Modells". Ausgeschlossen sind Arzneimittel im Sinne des § 2 Abs. 1 und 2 Arzneimittel...
Angebotsfrist:31. Mai 2028
Typ:Ausschreibung
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Gegenstand des Vertrages ist die qualitätsgesicherte, bedarfsgerechte und wirtschaftliche Versorgung von Versicherten der AOK mit Verbandmitteln nach § 31 Abs. 1a Sozialgesetzbuch (SGB) V fallen im Rahmen eines sogenannten "Open-House-Modells". Ausgeschlossen sind Arzneimittel im Sinne des § 2 Abs. 1 und 2 Arzneimittelgesetzes (AMG), H...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen
- Veröffentlicht: 03. Mai 2026
- Frist: 31. Mai 2028
- Thema: Medizinischer Bedarf
Ausschreibungsbeschreibung
Gegenstand des Vertrages ist die qualitätsgesicherte, bedarfsgerechte und wirtschaftliche Versorgung von Versicherten der AOK mit Verbandmitteln nach § 31 Abs. 1a Sozialgesetzbuch (SGB) V fallen im Rahmen eines sogenannten "Open-House-Modells". Ausgeschlossen sind Arzneimittel im Sinne des § 2 Abs. 1 und 2 Arzneimittelgesetzes (AMG), Hilfsmittel nach § 33 SGB V, Lebensmittel im Sinne § 2 Abs. 2 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzes, kosmetische Mittel im Sinne des § 2 Abs. 5 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzes und Stoffe oder Zubereitungen, die ausschließlich dazu bestimmt sind, äußerlich zur Reinigung oder Pflege oder zur Beeinflussung des Aussehens oder des Körpergeruches angewendet werden. Von diesem Vertrag ausgeschlossen sind zudem Verbandmittel, die im Rahmen des Sprechstundenbedarfs verordnet werden. Der Leistungserbringer hat eine bedarfsgerechte, ausreichende zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung nach §§ 12 und 70 SGB V und § 135a SGB V sicherzustellen. Jede Versorgung muss insbesondere ausreichend und zweckmäßig erbracht werden und dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse entsprechen. Die Versichertenversorgung muss wirtschaftlich und in der fachlich gebotenen Qualität erbracht werden. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahren wird allen geeigneten und interessierten Leistungserbringern der Abschluss bzw. Beitritt zu diesem Vertrag im Sinne des § 31 Abs. 1a SGB V während der gesamten definierten Vertragslaufzeit angeboten. Interessierte Leistungserbringer können die Vertrags- und Teilnahmeunterlagen wie folgt anfordern: Nutzen Sie dafür bitte folgenden Link: www.aok.de/gp/service/ ansprechpartnersuche Die Kontaktaufnahme ist über folgende Auswahlschritte möglich: 1. Region: AOK Hessen 2. Berufsfeld: Apotheke 3. Thema: Verbandmittel-Vertrag Einzelverordnung. Füllen Sie das dort hinterlegte Kontaktformular bitte vollständig aus und wählen den Kontaktweg E-Mail. Die Vertragsunterlagen werden Ihnen anschließend übersandt. Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass der interessierte Leistungserbringer die angeforderten Teilnahmeunterlagen vollständig ausgefüllt und unterzeichnet vorlegt. Jeder interessierte Leistungserbringer, der die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, kann dem Vertrag beitreten. Für das Ausfüllen und Übersenden ist folgendes zu beachten: Wenn Sie dem Vertrag beitreten möchten, füllen Sie bitte unter § 19 Abs. 1 des Vertrages das entsprechende Startdatum aus (frühestens 01.07.2026) und übersenden uns rechtzeitig die vollständig unterzeichneten Unterlagen in zweifacher Ausfertigung per Post an die AOK Hessen, z. Hd. Doris Budasch, 64520 Groß-Gerau. Senden Sie uns darüber hinaus gerne vorab eine digitale Version (Scan) an die E-Mail-Adresse verbandmittel@he.aok.de. Wir senden Ihnen dann nach Prüfung der zu erfüllenden Teilnahmevoraussetzungen ein unterzeichnetes Exemplar zurück. Als Startdatum kann jeweils der 1. oder der 15. eines Monats gewählt werden. Eine Exklusivität bzw. ein Recht auf exklusive Versorgung auf Seiten des Leistungserbringers besteht nicht. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht geführt. Der Beitritt zum Vertrag kann jederzeit zum 1. oder 15. eines jeden Monats und bis zum 30.06.2028 sowie zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU bzw. des Vergaberechts. Um ein weitestgehend es Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars für Open-House-Verfahren wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung "Offenes Verfahren" oder die Angaben "Schlusstermin für den Eingang der Angebote" oder "Bedingungen für die Öffnung der Angebote" sind einzig der Nutzung der eForms Standards sowie der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Die Angabe der Daten dieser Punkte sind dementsprechend als fiktive Angaben zu sehen. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden.
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Versorgung mit Hilfsmitteln der Produktgruppe 03, Verbandmittel und Nahrung bei enteraler Ernährung
Die vertragsgegenständliche Leistung umfasst die aufzahlungsfreie Versorgung mit folgenden Positionen: - Versorgung mit Hilfsmitteln zur Verabreichung enteraler Nahrung der Produktgruppe 03, - Zubehör, Verbrauchsmaterial der Hilfsmittel der Produktgruppe 03, - Verbandmittel, - Nahrung bei enteraler Nahrung. Bezüglich der Hilfsmittelversorgung sind die nachstehenden Gebührenpositionen entsprechend des Hilfsmittelverzeichnisses umfasst: 03.36.01.; 03.36.08. - 03.36.09.; 03.29.01. - 03.29.03.; 03.29.12. - 03.29.13.; 03.36.02. - 03.36.06.; 03.36.10.; 03.99.07. - 03.99.11.; 03.99.13.; 03.29.07. - 03.29.11.; 03.36.07. Die Produktartbeschreibungen und Anforderungen an die Produkte sind dem Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes zu entnehmen https://hilfsmittel.gkv-spitzenverband.de/home. Anbieter müssen die Voraussetzungen für eine ausreichende, zweckmäßige und funktionsgerechte Herstellung, Abgabe und Anpassung der Hilfsmittel, Verbandmittel sowie der enteralen Nahrung gemäß den gemeinsamen Empfehlungen des Spitzenverband Bund der Krankenkassen nach § 126 Abs. 1 SGB V in der jeweils gültigen Fassung erfüllen und über die entsprechende Präqualifizierung für jede teilnehmende Betriebsstätte verfügen. Es können nur Leistungserbringer, die die Voraussetzungen nach § 126 SGB V erfüllen, am Vertrag teilnehmen. Eine Aufnahme von Vertragsverhandlungen oder ein Beitritt zu einem abgeschlossenen Vertrag ist nur nach Vorlage der entsprechenden Nachweise möglich. Es handelt sich bei dem vorgesehenen Vertrag nicht um einen öffentlichen Auftrag im Sinne von § 103 Absatz 1 GWB, weshalb der 4. Teil des GWB sowie die Vergabeverordnung keine Anwendung finden und die Möglichkeit zum vergaberechtlichen Primärrechtsschutz nicht besteht. Die Bekanntmachung der Vertragsabsicht erfolgt gemäß § 127 Absatz 1 Satz 5 SGB V. Für die Bekanntmachung wird das DE Standardformular 1 - Vorinformation genutzt, weil für Bekanntmachungen gemäß § 127 Absatz 1 Satz 5 SGB V kein gesondertes Formular zur Verfügung steht. Auch § 38 VgV findet keine Anwendung. Eine weitere Bekanntmachung der Vertragsabsicht auf einem anderen Standardformular erfolgt nicht. Es handelt sich um einen Vertrag, der keinen Anspruch auf Durchführung einer bestimmten Anzahl von Versorgungen der gesetzlich Versicherten bzw. auf eine bestimmte Abgabemenge begründet. Der Vertrag soll zum 01.07.2026 beginnen und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Während der gesamten Vertragsdauer können geeignete und entsprechend präqualifizierte Leistungserbringer dem Vertrag jederzeit beitreten. Interessierte Leistungserbringer, die die Voraussetzungen nach § 126 SGB V erfüllen, können ihr Verhandlungsinteresse mit einem Angebot in Form der ausgefüllten Preisliste (Anlage 6 zum Vertrag) unter dem Kennwort: "Preisangebot PG 03" bis zum 26.04.2026 an folgende E-Mail-Adresse: hilfsmittel@san.aok.de senden. Unter https://www.aok.de/gp/ausschreibung/hilfsmittelversorgung/homecare finden Sie weitere Informationen sowie die Vertragsunterlagen nebst Anlagen; u.a, die auszufüllende Preisliste (Anlage 6).
- BKK mkk - meine krankenkasseBerlinFrist: 27. Mai
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- AOK Niedersachsen. Die Gesundheitskasse.HannoverFrist: 27. März
Abschluss eines nicht exklusiven Rabattvertrages nach § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Flupentixol (ATC-Code: N05AF01).
Die AOK Niedersachsen schließt nicht exklusive Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V für Arzneimittel mit dem Wirkstoff Flupentixol (ATC: N05AF01) im Open-House-Modell ab. Das Angebot richtet sich an alle interessierten pharmazeutischen Unternehmen zu einheitlichen Bedingungen. Die Laufzeit beträgt maximal 24 Monate, frühestmöglicher Beginn ist der 01.06.2026, Ende spätestens 31.05.2028. Die Verträge enden automatisch bei Inkrafttreten exklusiver Rabattverträge.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf auftrag.ai. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 31. Mai 2028.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.