Abschluss eines Vertrages über die Versorgung mit Kommunikationshilfen- und Adaptionshilfen nach § 127 Abs. 1 SGB V
Die AOK Niedersachsen beabsichtigt den Abschluss von Verhandlungsverträgen zur Versorgung Versicherter mit Kommunikationshilfen (PG 16) und Adaptionshilfen (PG 02.99) gemäß § 127 Abs. 1 SGB V. Interessierte, nach § 126 Abs. 1 SGB V präqualifizierte Leistungserbringer können Vertragsverhandlungen führen. Die Produktbesc...
Angebotsfrist:24. April 2026
Typ:Ausschreibung