Abschluss eines Vertrages über die Versorgung mit Sauerstofftherapiegeräten nach § 127 Abs. 1 SGB V
Die AOK Niedersachsen beabsichtigt den Vertrag über die Versorgung mit Sauerstofftherapiegeräten (Verhandlungsvertrag nach § 127 Abs. 1 SGB V mit Beitrittsoption nach § 127 Abs. 2 SGB V) neu zu vereinbaren. Die Beschaffenheit der Produkte und Dienstleistungen kann der Produktbeschreibung des Hilfsmittelverzeichnis gem....
Angebotsfrist:26. Mai 2026
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Die AOK Niedersachsen beabsichtigt den Vertrag über die Versorgung mit Sauerstofftherapiegeräten (Verhandlungsvertrag nach § 127 Abs. 1 SGB V mit Beitrittsoption nach § 127 Abs. 2 SGB V) neu zu vereinbaren. Die Beschaffenheit der Produkte und Dienstleistungen kann der Produktbeschreibung des Hilfsmittelverzeichnis gem. § 139 SGB V entn...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen
- Veröffentlicht: 27. April 2026
- Frist: 26. Mai 2026
Ausschreibungsbeschreibung
Die AOK Niedersachsen beabsichtigt den Vertrag über die Versorgung mit Sauerstofftherapiegeräten (Verhandlungsvertrag nach § 127 Abs. 1 SGB V mit Beitrittsoption nach § 127 Abs. 2 SGB V) neu zu vereinbaren. Die Beschaffenheit der Produkte und Dienstleistungen kann der Produktbeschreibung des Hilfsmittelverzeichnis gem. § 139 SGB V entnommen werden. Die AOK Niedersachsen ist bereit, mit jedem interessierten und nach § 126 Abs. 1 Satz 2 SGB V präqualifiziertem Leistungserbringer, Vertragsverhandlungen zu führen. Der Vertrag beinhaltet keinen Anspruch auf die Durchführung einer bestimmten Anzahl von Versorgungen der gesetzlich Versicherten bzw. keine bestimmte Abgabemenge.
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Bekanntmachung nach § 127 Abs. 1 SGB V
Vertrag nach § 127 Absatz 1 SGB V über die Versorgung mit Hilfsmitteln der PG10 Gehhilfen inkl. aller damit zusammenhängenden Dienst- und Serviceleistungen
- AOK Sachsen - Anhalt - Die Gesundheitskasse
Versorgung mit Hilfsmitteln der Produktgruppe 03, Verbandmittel und Nahrung bei enteraler Ernährung
Die vertragsgegenständliche Leistung umfasst die aufzahlungsfreie Versorgung mit folgenden Positionen: - Versorgung mit Hilfsmitteln zur Verabreichung enteraler Nahrung der Produktgruppe 03, - Zubehör, Verbrauchsmaterial der Hilfsmittel der Produktgruppe 03, - Verbandmittel, - Nahrung bei enteraler Nahrung. Bezüglich der Hilfsmittelversorgung sind die nachstehenden Gebührenpositionen entsprechend des Hilfsmittelverzeichnisses umfasst: 03.36.01.; 03.36.08. - 03.36.09.; 03.29.01. - 03.29.03.; 03.29.12. - 03.29.13.; 03.36.02. - 03.36.06.; 03.36.10.; 03.99.07. - 03.99.11.; 03.99.13.; 03.29.07. - 03.29.11.; 03.36.07. Die Produktartbeschreibungen und Anforderungen an die Produkte sind dem Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes zu entnehmen https://hilfsmittel.gkv-spitzenverband.de/home. Anbieter müssen die Voraussetzungen für eine ausreichende, zweckmäßige und funktionsgerechte Herstellung, Abgabe und Anpassung der Hilfsmittel, Verbandmittel sowie der enteralen Nahrung gemäß den gemeinsamen Empfehlungen des Spitzenverband Bund der Krankenkassen nach § 126 Abs. 1 SGB V in der jeweils gültigen Fassung erfüllen und über die entsprechende Präqualifizierung für jede teilnehmende Betriebsstätte verfügen. Es können nur Leistungserbringer, die die Voraussetzungen nach § 126 SGB V erfüllen, am Vertrag teilnehmen. Eine Aufnahme von Vertragsverhandlungen oder ein Beitritt zu einem abgeschlossenen Vertrag ist nur nach Vorlage der entsprechenden Nachweise möglich. Es handelt sich bei dem vorgesehenen Vertrag nicht um einen öffentlichen Auftrag im Sinne von § 103 Absatz 1 GWB, weshalb der 4. Teil des GWB sowie die Vergabeverordnung keine Anwendung finden und die Möglichkeit zum vergaberechtlichen Primärrechtsschutz nicht besteht. Die Bekanntmachung der Vertragsabsicht erfolgt gemäß § 127 Absatz 1 Satz 5 SGB V. Für die Bekanntmachung wird das DE Standardformular 1 - Vorinformation genutzt, weil für Bekanntmachungen gemäß § 127 Absatz 1 Satz 5 SGB V kein gesondertes Formular zur Verfügung steht. Auch § 38 VgV findet keine Anwendung. Eine weitere Bekanntmachung der Vertragsabsicht auf einem anderen Standardformular erfolgt nicht. Es handelt sich um einen Vertrag, der keinen Anspruch auf Durchführung einer bestimmten Anzahl von Versorgungen der gesetzlich Versicherten bzw. auf eine bestimmte Abgabemenge begründet. Der Vertrag soll zum 01.07.2026 beginnen und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Während der gesamten Vertragsdauer können geeignete und entsprechend präqualifizierte Leistungserbringer dem Vertrag jederzeit beitreten. Interessierte Leistungserbringer, die die Voraussetzungen nach § 126 SGB V erfüllen, können ihr Verhandlungsinteresse mit einem Angebot in Form der ausgefüllten Preisliste (Anlage 6 zum Vertrag) unter dem Kennwort: "Preisangebot PG 03" bis zum 26.04.2026 an folgende E-Mail-Adresse: hilfsmittel@san.aok.de senden. Unter https://www.aok.de/gp/ausschreibung/hilfsmittelversorgung/homecare finden Sie weitere Informationen sowie die Vertragsunterlagen nebst Anlagen; u.a, die auszufüllende Preisliste (Anlage 6).
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Der Auftraggeber ist AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen.
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