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Stadt Bad Schwartau·N/A·29. April 2026

Mittagsverpflegung, Lieferung von ca. 30-50 Essen für Schülerinnen und Schüler

Die Stadt Bad Schwartau beauftragt einen Dienstleister mit der Organisation und Lieferung von Mittagessen für Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums am Mühlenberg zum Schuljahresbeginn 2026/2027. Die Lieferung umfasst etwa 30-50 Essen und erfolgt direkt zwischen dem Auftragnehmer und den Erziehungsberechtigten.

Angebotsfrist:21. Mai 2026

Typ:Ausschreibung

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Inhalt auf einen Blick

Die Stadt Bad Schwartau beauftragt einen Dienstleister mit der Organisation und Lieferung von Mittagessen für Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums am Mühlenberg zum Schuljahresbeginn 2026/2027. Die Lieferung umfasst etwa 30-50 Essen und erfolgt direkt zwischen dem Auftragnehmer und den Erziehungsberechtigten.

  • Ausschreibungstyp: Ausschreibung
  • Auftraggeber: Stadt Bad Schwartau
  • Veröffentlicht: 29. April 2026
  • Frist: 21. Mai 2026

Ausschreibungsbeschreibung

Die Stadt Bad Schwartau beauftragt einen Dienstleister mit der Organisation und Lieferung von Mittagessen für Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums am Mühlenberg zum Schuljahresbeginn 2026/2027. Die Lieferung umfasst etwa 30-50 Essen und erfolgt direkt zwischen dem Auftragnehmer und den Erziehungsberechtigten.

Weiterführende Details

Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.

  • Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
  • Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
  • Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
  • Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
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2 Dateien erfasst
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  • Ruhrbahn GmbH·Frist: 27. Mai

    Lieferung/Montage eines Bauprovisoriums für die Technische Gebäudeausrüstung und Nachrichtentechnik am U-Bf. Berliner Platz in Essen

    Die Ruhrbahn GmbH (im Nachfolgenden Ruhrbahn, bzw. Auftraggeber) ist ein Verkehrsunternehmen im Ruhrgebiet, welche die Mobilität in den Städten Essen und Mülheim durch die Erbringung eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages sicherstellt. Im Rahmen der brandschutztechnischen Ertüchtigung des U-Bahnhofs Berliner Platz in Essen sind umfangreiche Vorabmaßnahmen erforderlich, welche unter anderem die Schadstoffsanierung und diverse Rückbauarbeiten auf der Ebene -2 des Bahnhofs, einschließlich der zugehörigen Betriebsräume beinhaltet. Gegenstand der Vergabe ist unter anderem die Lieferung und Montage eines Bauprovisoriums für die Technische Gebäudeausstattung und die Nachrichtentechnik als Vormaßnahme des gesamten brandschutztechnischen Umbaus. Im Rahmen der Schadstoffsanierung werden im Vorfeld sämtliche elektrischen Komponenten im Deckenbereich durch einen gesondert beauftragten Unternehmer demontiert und fachgerecht entsorgt. Die hier ausgeschriebene Maßnahme umfasst unter anderem Leistungen der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) im Zuge der baulichen Maßnahme, die abschnittsweise nach erfolgter Schadstoffsanierung auszuführen sind. Leistungsbestandteil ist die Errichtung eines Bauprovisoriums zur Sicherstellung des sicheren Personenverkehrs nach Abschluss der Schadstoffsanierung. Dieses umfasst insbesondere die Installation temporärer Kabeltrassen sowie einer Beleuchtungsanlage. Die Ausführung hat gemäß den planerischen Vorgaben und unter Berücksichtigung der betrieblichen Anforderungen sowie aller relevanten Sicherheitsbestimmungen zu erfolgen. Dabei ist insbesondere die getrennte Führung von Stark- und Schwachstromleitungen sicherzustellen. Die elektrische Installation ist normgerecht auszuführen. Die Beleuchtungsanlage ist an bestehende elektrische Systeme anzubinden und entsprechend der Planung auf die vorgesehenen Stromkreise zu verteilen. Nach Fertigstellung sind Funktionsfähigkeit und Betriebssicherheit der Anlage durch den Auftragnehmer zu prüfen und zu dokumentieren. Die Montage der Leuchten erfolgt unterhalb der Kabeltrassen, wobei geeignete Befestigungssysteme (u. a. Schraubverbindungen mit selbstsichernden Muttern) einzusetzen sind, um eine dauerhafte und vibrationssichere Installation zu gewährleisten. Die statischen und sicherheitstechnischen Anforderungen sind einzuhalten. Zur Durchführung der Vorabmaßnahmen wird der Fahrbetrieb eingestellt. Eine Sperrzeit vom 04.07.2026 – 01.09.2026 wird eingerichtet. Innerhalb dieses Zeitraums sind werktags sowie samstags tägliche Arbeitszeitfenster von jeweils ca. 16 Stunden (06:00–14:00 Uhr und 14:00–22:00 Uhr) einzuhalten. Innerhalb dieser Zeitfenster sind sowohl die Einrichtung der Baustelle als auch sämtliche Installationsleistungen durchzuführen. Die Ausführung der TGA-Leistungen erfolgt in durch den fachgutachterlich begleiteten Schadstoffsanierer freigegebenen Teilbereichen. Die Bearbeitung erfolgt schrittweise, wobei jede Teilfläche erst nach schriftlicher Freigabe durch den Auftraggeber bearbeitet werden darf. Sämtliche Leistungen sind entsprechend der Bauablaufplanung sowie unter Einhaltung aller einschlägigen sicherheitstechnischen, arbeitsschutzrechtlichen und baurechtlichen Vorschriften auszuführen. Detaillierte Informationen sind dem Leistungsverzeichnis/ den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

  • Breitband Main-Kinzig GmbH·Gelnhausen·Frist: 29. Mai

    Materiallieferungen zum Ausbau eines Telekommunikationsnetzes / Glasfasernetz von Gebäuden im Main-Kinzig-Kreis (FTTH)

    Der Main-Kinzig-Kreis (MKK) ist der größte Landkreis Hessens und reicht von Maintal im Westen an Frankfurt grenzend bis etwa 100 Kilometer weiter nach Sinntal im Osten. Von Norden nach Süden erstreckt sich der Kreis über ca. 50 Kilometer Länge. Der Main-Kinzig-Kreis hatte 2012 entschieden, selbst den notwendigen Aufbau des Glasfasernetzes zur Realisierung von Breitbandinternet voranzutreiben. Auf Basis des Ausgangs der Markterkundung, einer Machbarkeitsstudie, der Next-Generation-Access-Novelle der EU (NGA-Ausbau) und der Bundesrahmenregelung Leerrohre wurde ein eigengetriebener Ausbau der passiven Infrastruktur durchgeführt. Das Projekt wurde durch die 100% kreiseigene Breitband Main-Kinzig GmbH, die am 03.05.2012 gegründet wurde, umgesetzt. Gegenstand des Unternehmens ist die Planung, Erstellung und Vermietung von Kommunikationsnetzen für die Versorgung mit Breitband-Internet. Es werden von der Gesellschaft keine aktiven Telekommunikationsdienste angeboten. Durch die Erschließung der Kabelverzweiger der Deutschen Telekom von 2013 bis Mitte 2015 über seine Tochter, die Breitband Main-Kinzig GmbH, ist der MKK gut mit Bandbreiten von ca. 30 Mbit/s bis 50 Mbit/s versorgt. Von 2016 bis Anfang 2020 wurden zusätzlich noch weiße Flecken (Höfe, Weiler, sowie alle Schulen, Rathäuser und Liegenschaften des Kreises) mittels FTTH ausgebaut (Nachverdichtung). Seit 2022 sind zudem ca. 150 kommunale Gewerbegebiete im Main-Kinzig-Kreis mit Hilfe von Fördermitteln mit Glasfaser erschlossen worden (Gigabit, FTTH bis ins Gebäude). Anfang 2021 wurde entschieden, dass nun sämtliche Gebäude im Main-Kinzig-Kreis mit FTTH erschlossen werden sollen, sofern die Gebäude gemäß Förderrichtlinien erschlossen werden können (dürfen) (Gigabit; FTTH-Migration). Die Maßnahme basiert auf der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen in "grauen Flecken" vom 13.11.2020 (Gigabit-Richtlinie), der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 26.04.2021 (Förderrichtlinie) nebst aller Nebenbestimmungen und den Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (Breitbandleitlinien) vom 26.01.2013. Speziell auf das darin enthaltene Materialkonzept wird hier bereits verwiesen. Dazu erfolgte im Januar 2022 eine Vergabeverfahren mit dem Ziel, diverse Tiefbauunternehmen als Rahmenvertragspartner zu beauftragen. Bis dato sind an diese Rahmenvertragspartner Ausbauvolumina vergeben, die bis Mitte 2027 abgearbeitet werden müssen. Des Weiteren wurden Anfang Juni 2025 weitere Generalunternehmen mit weiteren Volumina für den FTTH-Ausbau (Bauleistung) beauftragt. Die wesentlichen Materialien für den Breitband-Ausbau werden den beauftragten Bauunternehmen von der Breitband Main-Kinzig GmbH beigestellt. Hierzu wurde bereits am 21.12.2021 eine Ausschreibung diesbezüglich veröffentlicht und am 28.03.2022 an diverse Lieferanten vergeben. Da die beauftragten Kontingente zum Teil erschöpft sind, wird ein Teil des Materials mit dieser Ausschreibung neu ausgeschrieben. Ein Abruf der neu beauftragten Kontingente (diese Ausschreibung) erfolgt aber erst, wenn die alten Kontingente (bestehender Rahmenvertrag) mit den aktuellen Lieferanten vollständig abgerufen sind. Zum notwendigen Ausbau der passiven Infrastruktur werden mit dieser Ausschreibung zwei (2) Lose für die Materiallieferungen des NGA-Netzes ausgeschrieben: Los-Nr. 1: Bezeichnung: Glasfaserkabel (LWL) Los-Nr. 2: Bezeichnung: Kabelschächte P2 (140/80) Ziel dieser Ausschreibung ist es, qualifizierte Lieferanten (nachfolgend Auftragnehmer genannt) mit der Materiallieferung für den Ausbau des Main-Kinzig-Kreises mittels FTTH zu beauftragen. Der Lieferprozess und die von dem Auftragnehmer zu liefernden Materialien gemäß Spezifikation für das Netz sollen in enger Abstimmung mit der Breitband Main-Kinzig GmbH erfolgen. Sämtliche vom Bieter angebotenen Materialien müssen dem Materialkonzept des Bundes entsprechen, sofern diese im Materialkonzept aufgeführt sind: „Einheitliches Materialkonzept und Vorgaben für die Dimensionierung passiver Infrastruktur im Rahmen des geförderten Breitbandausbaus“. Es ist, auch während den späteren Lieferungen, die jeweils aktuelle Version zu Grunde zu legen. Diese ist aktuell Stand August 2024 die Version 5.0.2.

  • Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes NRW

    Rahmenvereinbarung für das Veranstaltungs-Catering (Los 2) sowie die Getränkeversorgung von Besprechungen (optional bei Los 1 und Los 2)

    Los 2: Veranstaltungs-Catering Ausgeschrieben wird eine Rahmenvereinbarung, die es dem Auftraggeber erlaubt, für Veranstaltungen (Empfänge, Besprechungen, Schulungen, Konferenzen o.ä.) Catering-Leistungen bei Bedarf abzurufen. Die Veranstaltungen finden ausschließlich in Räumlichkeiten des Auftraggebers in Düsseldorf am Emilie-Preyer-Platz 1 statt. Art, Umfang und Qualität des Caterings richten sich nach der jeweiligen Veranstaltungsart, ihrer voraussichtlichen Dauer und der Anzahl der Teilnehmenden. Unterschieden wird grundsätzlich nach Catering-Leistungen für halbtägige sowie ganztägige Veranstaltungen. Im Vorfeld der Catering-Leistungen sind durch die Auftragnehmerin kostenfrei zu erbringen: - eine Beratung jeweils nach einem ausführlichen Briefing - telefonisch und/oder per Mail - durch die Bedarfsabfragenden des Auftraggebers oder der vom Auftraggeber mit der Organisation von Veranstaltungen beauftragten Agentur (Kontakt wird bei Beauftragung bekannt gegeben), - die Erstellung eines Angebots basierend auf den im Preisblatt "Catering" aufgeführten Positionen und ggf. unter Hinzufügung von Zusatzleistungen. Zusatzleistungen sind jegliche Leistungen, die grundsätzlich zu den nachstehend aufgeführten Catering-Leistungen zählen, jedoch quantitäts- oder qualitätsmäßig über den im Preisblatt "Catering" beschriebenen Positionen hinausgehen und die Aufwände für deren Erbringung in der Angebotsphase nicht in die Kostenkalkulation eingeflossen sind. Die Catering-Leistungen umfassen grundsätzlich: o im Bedarfsfall eine über das übliche Maß (telefonisch bzw. per Mail) hinausgehende Beratung der jeweiligen Bedarfsabfragenden durch die Auftragnehmerin im Dienstgebäude des MUNV, o die Zubereitung von warmen Gerichten sowie warmen oder kalten Speisen als Teil eines Buffets oder als eigenständige Mahlzeit, o die Bereitstellung von Obst, Backwaren oder Eis, o die Bereitstellung von nicht-alkoholischen Kalt- und Warmgetränken (Kaffee und Tee, Mineralwasser, Säfte, Softgetränke); in Ausnahmefällen ggfs. alkoholische Getränke (Bier, Sekt und Wein), jedoch keine Spirituosen, o sofern erforderlich, die Bereitstellung von geeigneten und ausreichenden Kühl- und Warmhaltevorrichtungen für die im Einzelfall bestellten Speisen und Getränke, o die Bereitstellung von zu den Speisen und Getränken passenden Gläsern, Geschirr (Porzellan) und Besteck (Metall) sowie Plattmenagen und Servietten (neutral - ohne Werbung) in ausreichender Menge (falls von Seiten der Bedarfsträgerin gewünscht), o die rechtzeitige Anlieferung der vorgenannten Speisen, Waren und des Equipments; je nach Bedarf sind ggf. auch zwei oder mehr Anlieferungen einzuplanen, o den Aufbau von Ausgabestellen (Buffettische sind vor Ort vorhanden), ohne dass weitere Arbeiten durch den Auftraggeber erforderlich sind, o die Deklaration von Speisen sowie ihren Komponenten (in Deutsch und optional auf Anforderung zusätzlich in Englisch), einschl. Hinweisen auf vegetarisch bzw. vegane Speisen, Gluten- oder Laktosefreiheit, Allergenkennzeichnung sowie bei Fleisch- bzw. Fischgerichten Angabe der Tierart, o Gestellung von Cateringpersonal (Koch, Service) o die Aufräumarbeiten nach den Verpflegungszeiten (Abräumen und fachgerechte Abfallentsorgung) o den Abbau (Versetzen der Ausgabestellen in den Ursprungszustand, der vor dem Aufbau des Caterings vorgeherrscht hat). Die Anzahl von Veranstaltungen, für die Cateringleistungen erforderlich sind, werden wie folgt geschätzt: Catering-Leistungen für halbtägige Veranstaltungen: - 2026: 80 Veranstaltungen/Catering-Leistungen (82.850,00 EUR) - 2027: 78 Veranstaltungen/Catering-Leistungen (77.600,00 EUR) - 2028: 78 Veranstaltungen/Catering-Leistungen (67.600,00 EUR) - 2029: 80 Veranstaltungen/Catering-Leistungen (82.850,00 EUR). Catering-Leistungen für ganztägige Veranstaltungen: - 2026: 26 Veranstaltungen/Catering-Leistungen (220.200,00 EUR) - 2027: 19 Veranstaltungen/Catering-Leistungen (201.000,00 EUR) - 2028: 19 Veranstaltungen/Catering-Leistungen (205.000,00 EUR) - 2029: 26 Veranstaltungen/Catering-Leistungen (220.200,00 EUR). Die vorgenannten Schätzungen für halbtägige und für ganztägige Cateringleistungen könnten pro Jahr um jeweils 30 v.H. überstiegen werden. Mindest- oder Höchstabnahmemengen können jedoch nicht garantiert werden. Bedarfsabrufe Die Kontaktaufnahme mit der Auftragnehmerin zur Erstellung eines Angebots erfolgt in der Regel spätestens 4 Wochen vor der jeweiligen Veranstaltung. Letzte kleinere Änderungen, wie z.B. die Mitteilung der endgültigen Teilnehmendenzahl, können auch kurzfristig vor dem Veranstaltungsbeginn, spätestens jedoch 5 Werktage vorher, mitgeteilt werden. In Ausnahmefällen sind Cateringleistungen für kurzfristig angesetzte Veranstaltungen zu erbringen, wenn die Beauftragung spätestens 8 Werktage vorher erfolgt. Das jeweilige Angebot hat folgende Angaben zu enthalten: Datum, Beginn und Ende der Veranstaltung, Anzahl der Teilnehmenden, Räumlichkeit (im Gebäude des MUNV), Uhrzeit der Lieferung und Abholung, Aufstellung des konkreten Bedarfs und die Ansprechperson(en). Anmerkungen / Hinweise: ? Bezüglich der Durchführung des Caterings ist der Leitfaden für die nachhaltige Organisation von Veranstaltungen des BMU und UBA zu beachten (dieser ist zu finden unter: https://www.bmuv.de/publikation/leitfaden-fuer-die-nachhaltige-organisation-von-veranstaltungen). ? Sollte die Auftragnehmerin auch den Zuschlag für Los 1 "Verpflegung der Beschäftigten" erhalten, soll die Nutzung der Küchen für externes Catering der Auftragnehmerin nach einer schriftlichen gesonderten Vereinbarung mit dem MUNV ermöglicht werden. Eine Nutzung der Produktionsküche am Wochenende ist zwischen 06:30 Uhr und 20:00 Uhr möglich. Der Dienstbetrieb des MUNV darf zu keiner Zeit durch ein evtl. externes Catering beeinträchtigt werden. Vertragsbedingungen wie z.B. über kostendeckende Regelungen entsprechend der Kantinenrichtlinien sind hierzu separat zu verhandeln und zu vereinbaren.

Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung

Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
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Bis wann läuft die Angebotsfrist?
Die Angebotsfrist endet am 21. Mai 2026.
Wer ist der Auftraggeber?
Der Auftraggeber ist Stadt Bad Schwartau.
Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.
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29. Apr.
Abgabeschluss
21. Mai

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