Materiallieferungen zum Ausbau eines Telekommunikationsnetzes / Glasfasernetz von Gebäuden im Main-Kinzig-Kreis (FTTH)
Der Main-Kinzig-Kreis (MKK) ist der größte Landkreis Hessens und reicht von Maintal im Westen an Frankfurt grenzend bis etwa 100 Kilometer weiter nach Sinntal im Osten. Von Norden nach Süden erstreckt sich der Kreis über ca. 50 Kilometer Länge. Der Main-Kinzig-Kreis hatte 2012 entschieden, selbst den notwendigen Aufbau...
Angebotsfrist:29. Mai 2026
Typ:Ausschreibung
Ohne Kreditkarte · Sofortiger Zugang
Inhalt auf einen Blick
Der Main-Kinzig-Kreis (MKK) ist der größte Landkreis Hessens und reicht von Maintal im Westen an Frankfurt grenzend bis etwa 100 Kilometer weiter nach Sinntal im Osten. Von Norden nach Süden erstreckt sich der Kreis über ca. 50 Kilometer Länge. Der Main-Kinzig-Kreis hatte 2012 entschieden, selbst den notwendigen Aufbau des Glasfasernet...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Breitband Main-Kinzig GmbH
- Veröffentlicht: 28. April 2026
- Frist: 29. Mai 2026
Ausschreibungsbeschreibung
Der Main-Kinzig-Kreis (MKK) ist der größte Landkreis Hessens und reicht von Maintal im Westen an Frankfurt grenzend bis etwa 100 Kilometer weiter nach Sinntal im Osten. Von Norden nach Süden erstreckt sich der Kreis über ca. 50 Kilometer Länge. Der Main-Kinzig-Kreis hatte 2012 entschieden, selbst den notwendigen Aufbau des Glasfasernetzes zur Realisierung von Breitbandinternet voranzutreiben. Auf Basis des Ausgangs der Markterkundung, einer Machbarkeitsstudie, der Next-Generation-Access-Novelle der EU (NGA-Ausbau) und der Bundesrahmenregelung Leerrohre wurde ein eigengetriebener Ausbau der passiven Infrastruktur durchgeführt. Das Projekt wurde durch die 100% kreiseigene Breitband Main-Kinzig GmbH, die am 03.05.2012 gegründet wurde, umgesetzt. Gegenstand des Unternehmens ist die Planung, Erstellung und Vermietung von Kommunikationsnetzen für die Versorgung mit Breitband-Internet. Es werden von der Gesellschaft keine aktiven Telekommunikationsdienste angeboten. Durch die Erschließung der Kabelverzweiger der Deutschen Telekom von 2013 bis Mitte 2015 über seine Tochter, die Breitband Main-Kinzig GmbH, ist der MKK gut mit Bandbreiten von ca. 30 Mbit/s bis 50 Mbit/s versorgt. Von 2016 bis Anfang 2020 wurden zusätzlich noch weiße Flecken (Höfe, Weiler, sowie alle Schulen, Rathäuser und Liegenschaften des Kreises) mittels FTTH ausgebaut (Nachverdichtung). Seit 2022 sind zudem ca. 150 kommunale Gewerbegebiete im Main-Kinzig-Kreis mit Hilfe von Fördermitteln mit Glasfaser erschlossen worden (Gigabit, FTTH bis ins Gebäude). Anfang 2021 wurde entschieden, dass nun sämtliche Gebäude im Main-Kinzig-Kreis mit FTTH erschlossen werden sollen, sofern die Gebäude gemäß Förderrichtlinien erschlossen werden können (dürfen) (Gigabit; FTTH-Migration). Die Maßnahme basiert auf der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen in "grauen Flecken" vom 13.11.2020 (Gigabit-Richtlinie), der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 26.04.2021 (Förderrichtlinie) nebst aller Nebenbestimmungen und den Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (Breitbandleitlinien) vom 26.01.2013. Speziell auf das darin enthaltene Materialkonzept wird hier bereits verwiesen. Dazu erfolgte im Januar 2022 eine Vergabeverfahren mit dem Ziel, diverse Tiefbauunternehmen als Rahmenvertragspartner zu beauftragen. Bis dato sind an diese Rahmenvertragspartner Ausbauvolumina vergeben, die bis Mitte 2027 abgearbeitet werden müssen. Des Weiteren wurden Anfang Juni 2025 weitere Generalunternehmen mit weiteren Volumina für den FTTH-Ausbau (Bauleistung) beauftragt. Die wesentlichen Materialien für den Breitband-Ausbau werden den beauftragten Bauunternehmen von der Breitband Main-Kinzig GmbH beigestellt. Hierzu wurde bereits am 21.12.2021 eine Ausschreibung diesbezüglich veröffentlicht und am 28.03.2022 an diverse Lieferanten vergeben. Da die beauftragten Kontingente zum Teil erschöpft sind, wird ein Teil des Materials mit dieser Ausschreibung neu ausgeschrieben. Ein Abruf der neu beauftragten Kontingente (diese Ausschreibung) erfolgt aber erst, wenn die alten Kontingente (bestehender Rahmenvertrag) mit den aktuellen Lieferanten vollständig abgerufen sind. Zum notwendigen Ausbau der passiven Infrastruktur werden mit dieser Ausschreibung zwei (2) Lose für die Materiallieferungen des NGA-Netzes ausgeschrieben: Los-Nr. 1: Bezeichnung: Glasfaserkabel (LWL) Los-Nr. 2: Bezeichnung: Kabelschächte P2 (140/80) Ziel dieser Ausschreibung ist es, qualifizierte Lieferanten (nachfolgend Auftragnehmer genannt) mit der Materiallieferung für den Ausbau des Main-Kinzig-Kreises mittels FTTH zu beauftragen. Der Lieferprozess und die von dem Auftragnehmer zu liefernden Materialien gemäß Spezifikation für das Netz sollen in enger Abstimmung mit der Breitband Main-Kinzig GmbH erfolgen. Sämtliche vom Bieter angebotenen Materialien müssen dem Materialkonzept des Bundes entsprechen, sofern diese im Materialkonzept aufgeführt sind: „Einheitliches Materialkonzept und Vorgaben für die Dimensionierung passiver Infrastruktur im Rahmen des geförderten Breitbandausbaus“. Es ist, auch während den späteren Lieferungen, die jeweils aktuelle Version zu Grunde zu legen. Diese ist aktuell Stand August 2024 die Version 5.0.2.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
49 Dateien erfasst- PDF Notice (BUL)
- PDF Notice (SPA)
- PDF Notice (CES)
- PDF Notice (DAN)
- PDF Notice (DEU)
- PDF Notice (EST)
Ähnliche Bekanntmachungen
7- Freie und Hansestadt Hamburg - Behörde für Wirtschaft, Arbeit und Innovation (BWAI)HamburgFrist: 18. Mai
Main-Kinzig-Kreis - Losweise Vergabe von Grundschulbetreuungsleistungen im Rahmen des Hessischen Landesprogramms "Pakt für den Ganztag" ab dem Schuljahr 2026/2027
Der Main-Kinzig-Kreis schreibt losweise Grundschulbetreuungsleistungen im Rahmen des Hessischen Landesprogramms "Pakt für den Ganztag" ab dem Schuljahr 2026/2027 aus. Die Umsetzung erfolgt im Auftrag des Schulträgers gemäß Hessischem Schulgesetz. Ziel ist ein integriertes Bildungs- und Betreuungsangebot für Grundschulen und Grundstufen von Förderschulen im Kreisgebiet.
- Frist: 22. Apr.
Planungs- und Ingenieurleistungen zur Errichtung eines Glasfasernetzes - ZVBVRV Cluster 1
Auftraggeber ist der Zweckverband Breitbandversorgung im Landkreis Ravensburg. Aufgabe des Zweckverbands ist es, im Verbandsgebiet einen Ausbau mit Glasfaser für unterversorgte Haushalte und Gewerbebetriebe sicherzustellen. Derzeit wird im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung der Betreiber für den Netzbetrieb der Gigabit-Netze gemäß Abschnitt A.3 der Anlage Aufgabenbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen ermittelt. Mir einer Zuschlagserteilung ist im ersten Halbjahr 2026 zu rechnen. Der Auftraggeber plant die Errichtung eines Gigabit-Netzes (FTTB) im Gemarkungsgebiet Aichstetten. Ziel ist die Beseitigung noch vorhandener grauer NGA-Flecken gemäß Gigabit-Richtlinie und Gigabit-Richtlinie 2.0 förderfähiger Anschlüsse im Ausbaugebiet. Der Auftraggeber hat eine flächendeckende FTTB-Strukturplanung sowie eine Ausbaukonzeption erstellt. Dieser vorliegende Planungsstand ist in eine Genehmigungsplanung zu überführen. Teile der zu planenden Infrastruktur gemäß oben genannter Ausbaukonzeption wurden bereits durch Ausbauten sowie Mitverlegungen im Zuge früheren Maßnahmen umgesetzt. Die nachfolgenden Massenangaben stellen die zu erwartenden Massen unter der Berücksichtigung der gesamten zu berücksichtigenden Bestandsinfrastruktur dar. Das Projekt umfasst für Los 1 nachfolgend aufgeführte Massenangaben: - Trassenneubau (befestigte und unbefestigte Oberfläche) bis zur privaten Grundstücksgrenze: ca. 55.400,00 m - Kabeleinzug in vorhandene Leerrohre (Trassenmeter, ggf. Paralleleinzug): ca. 0,00 m - POP-Fertiggebäude und/oder Schränke (Neubau): 2 Stück - POP-Fertiggebäude und/oder Schränke (Bestand): 0 Stück - Netzverteiler NVt (Neubau und Bestand): 35 Stück - Anzahl Hausanschlüsse gemäß Ausbaukonzept: 957 Stück Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beschaffung folgender Leistungen: (1) Weitere, bisher noch nicht erbrachte Planungs- und Ingenieurleistungen für die Errichtung einer passiven Gigabit-Netzinfrastruktur (FTTB) in den unter Abschnitt A.3 genannten Ausbaugebieten unter Beachtung spezifischer Vorgaben der vorgenannten Förderprogramme sowie der Vorgaben des Auftraggebers in aktueller Version. (2) Hausanschlussmanagement – insbesondere Erstellung der Hausanschlussliste, Kontaktermittlung einschließlich Aktualisierung von Kundendaten, Terminvereinbarung, Gebäudebegehung im Zuge der Planung, Abstimmung Trassenverlauf Privatgrund nebst Festlegung und Abstimmung der Hauseinführung und Übergabepunkt/-e NE 3 / NE 4 einschließlich Dokumentation der Begehung und Abstimmung mit Unterschrift des Grundstückseigentümers, Kostenermittlung je Hausanschluss inkl. Einfügen in Hausanschlussliste, Bearbeitung von Reklamationen und Änderungserfassung. (3) Arbeitssicherheitsmanagement – Leistungserbringung nach der Baustellenverordnung in Anlehnung an das AHO-Leistungsbild. Insbesondere Übernahme von Koordinationsaufgaben nach § 3 BaustellV hinsichtlich der in § 2 Abs. 1 BaustellV vorgesehenen Maßnahmen sowie Ausarbeiten des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes, Zusammenstellung der Unterlagen, Vornahme erforderlicher Anpassungen desselben, Analyse der Vor- oder Entwurfsplanungen und Feststellen von arbeitssicherheits- und gesundheitsrelevanten Wechselwirkungen, Vorbereiten und Mitwirken bei der Vergabe sicherheitstechnischer Einrichtungen sowie Überprüfen von Angeboten in sicherheitstechnischer Hinsicht und dazugehöriger Aufgaben. (4) Qualitätsmanagement – Qualitätsmerkmale / Anforderungen sind in Kooperation zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer abzustimmen. Zielwerte der Vermessung der Qualitätsmerkmale sind zu definieren und feinzujustieren. Verfahren und Ressourcen für die Qualitätslenkung, -sicherung und -verbesserung sind festzulegen. Ferner gehören hierzu auch die Qualitätslenkung, Qualitätssicherung und Qualitätsverbesserung. (5) Projektmanagement – Durchführung der gesamten Projektleitung und Koordinierung aller fachlichen Beteiligten. (6) Vermessung und Netzdokumentation und Datenlieferung unter Beachtung spezifischer Vorgaben der vorgenannten Förderprogramme und Vorgaben des Auftraggebers in aktueller Version, inkl. Erarbeitung und Lieferung der notwendigen Daten für Mittelabruf und Schlussverwendungsnachweis, zur Einholung des endgültigen Zuwendungsbescheids sowie zur Erfüllung aller Reporting-Verpflichtungen des Auftraggebers gegenüber dem Fördermittelgeber Auf die Ausführungen in der Anlage Aufgabenbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen wird vollumfänglich verwiesen. Das Projekt wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 31.03.2023 (Gigabit-Richtlinie-2.0) - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 27.07.2023 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungs-bescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.
- Hansestadt HerfordHerfordFrist: 02. Juni
Gigabitausbau in der Hansestadt Herford-"Lückenschluss-Programm" (Nr. 9.1 d. Gigabit-Richtlinie 2.0)
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beauftragung eines Unternehmens mit der Errichtung und dem Betrieb einer bedarfsgerechten, nachhaltigen, flächendeckenden und ausbaufähigen Gigabitinfrastruktur im „Lückenschluss-Gebiet“ in der Hansestadt Herford. Das Markterkundungsverfahren hat ergeben, dass derzeit noch 504 Adressen in Projektgebiet im Stadtteil Eickum (nachfolgend „Adressen“) unterversorgt sind. Die Anbindung dieser Adressen an ein Gigabitnetz ist Gegenstand dieser Ausschreibung. Die zu versorgenden Adressen werden hausnummerngenau durch Geodaten der durch den Fördermittelgeber zur Verfügung gestellten Hauskoordinaten in den Ausschreibungsunterlagen B.1, B.2 und B.3 beschrieben. I.R.d. Lückenschluss-Programms gem. Ziff. 9.2 der „Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0“ i.d.F. der 2. Änderung vom 13.01.2025 ist das Hauptgebiet der betroffenen Kommune von besonderer Bedeutung, da die Antragstellung nur möglich ist, wenn ein gigabitfähiger Ausbau verbindliche zugesichert oder bereits erfolgt ist. Das Hauptgebiet der Kommune wird/wurde von einem Telekommunikationsunternehmen eigenwirtschaftlich erschlossen. Ein Telekommunikationsunternehmen hat durch eine Verbindlichkeitserklärung die Errichtung und den Betrieb eines Breitbandnetzes zugesagt, welches Bandbreiten von mindestens 1 Gigabit/s zu Spitzenlastzeitbedingungen für jeden Anschluss in dem „Lückenschluss-Gebiet“ gewährleistet. Der Auftragnehmer ist gehalten, sein – sofern vorhanden – eigenes NGA-Netz, angemietete Netzteile Dritter sowie die vorhandene öffentliche Infrastruktur bei der Planung des Netzes zu berücksichtigen und, soweit dies wirtschaftlich sinnvoll und technisch möglich ist, dieses bei der Errichtung des Gigabitnetzes einzubringen Dies gilt insbesondere für Infrastrukturen, die bereits im Rahmen einer anderen Fördermaßnahme errichtet wurden. Diesbezüglich wird insbesondere auf den Infrastrukturatlas des Bundes verwiesen. Im Gegenzug für die Bereitstellung des Investitionszuschusses zur Deckung seiner Wirtschaftlichkeitslücke erhält der Auftragnehmer das Recht und übernimmt die Pflicht, das Gigabitnetz zu errichten, zu betreiben und den interessierten Endkunden sowie Drittanbietern Dienstleistungen und Angebote (Telefonie, Internet, Mehrwertdienste wie z. B. IP-TV, ebenso wie Vorleistungsprodukte auf Open-Access-Basis) zu marktüblichen Konditionen zu erbringen. Sofern der Auftragnehmer ausschließlich Vorleistungsprodukte für dritte Telekommunikationsunternehmen anbietet, muss er Gewähr dafür bieten, dass für den gesamten Zeitraum der Zweckbindungsfrist stets mindestens ein Unternehmen die erforderlichen Endkundendienstleistungen effektiv im geförderten Gebiet erbringt. In dem Fall, dass eine Grundstücksnutzungsvereinbarung nicht zustande kommt, ist der jeweilige Teilnehmeranschluss darüber hinaus i.S.d. Rn. 14 des Materialkonzeptes vorzubereiten. Alle Teilnehmeranschlüsse, welche im Zuge des zugrundeliegenden Bundesförderprogramms Gigabitausbau errichtet werden, sind den Teilnehmenden – auch wenn sie keine Endkundenverträge abschließen – ohne gesondertes Entgelt zur Verfügung zu stellen. Über diese Möglichkeit sind die Teilnehmenden mindestens über einen Zeitraum von drei Monaten vor dem Beginn des tatsächlichen Ausbaus zu informieren. Soweit die Baumaßnahmen bereits als abgeschlossen gelten, haben Anschlüsse nachfragender Teilnehmender – während der Zweckbindungsfrist – zu erschwinglichen Kosten zu erfolgen. Sollte der Auftragnehmer die geförderten Bauarbeiten für die „Eigen-Mitverlegung“ von weiteren Rohren, einschließlich unbeschalteter Glasfasern, für einen eigenwirtschaftlichen Ausbau in benachbarten, nicht gefördert ausgebauten Gebieten nutzen, hat er dies der Bewilligungsbehörde gegenüber anzuzeigen. Im Einklang mit § 8 Gigabit-Rahmenregelung ist unabhängig von Veränderungen bei den Eigentumsverhältnissen, der Verwaltung oder dem Betrieb der Infrastruktur ein offener und diskriminierungsfreier Zugang (Open Access) zu der errichteten Infrastruktur zu gewährleisten. Im gesamten Netz müssen dieselben Zugangsbedingungen gelten, auch in den Teilen des Netzes, in denen bestehende Infrastruktur genutzt wurde. Ziel der Maßnahme ist es – durch die Gewährung eines Investitionszuschusses – zu ermöglichen, die in der Hansestadt Herford gelegenen noch zu versorgenden Adressen über ein Gigabitnetz zu erschließen. Dabei müssen nach Ende der Maßnahme allen ausgewiesenen 504 Adressen zuverlässig Bandbreiten von mindestens 1 Gbit/s im Download und mindestens 1 Gbit/s im Upload zur Verfügung stehen. Mit dem Ausbau des Lückenschluss-Gebietes sind alle förderfähigen Adressen der Gemeinde bzw. abgrenzbaren Verwaltungsbezirke/Ortsteile gemäß den Bedingungen des nachfolgend benannten Förderprogramms gigabitfähig zu erschließen (Ortsteilprinzip). Das Gigabitausbauvorhaben des Auftraggebers wird mit Fördermitteln des Bundes sowie des Landes Nordrhein-Westfalen gefördert. Die Fördermittel des Bundes werden auf der Grundlage der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland – Gigabit-Richtlinie 2.0 (Gigabit-RL 2.0)“ vom 31.03.2023 gewährt (nachfolgend „Förderrichtlinie des Bundes“). Abweichend von Nr. 6.12 bis 6.14 der Gigabit-Richtlinie 2.0 ist eine Erhöhung der Fördersumme ausgeschlossen. Die Fördermittel des Landes Nordrhein-Westfalen werden auf der Grundlage der „Richtlinie des Landes zur Kofinanzierung des Bundesprogramms „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland – Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0)“, RdErl. des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie vom 01.08.2023 gewährt (nachfolgend „Förderrichtlinie des Landes“). Der Auftragnehmer hat daher das Gigabitnetz unter Berücksichtigung der Zuwendungsvoraussetzungen der Förderrichtlinien des Bundes sowie des Landes und aller dazugehöriger Nebenbestimmungen zu errichten und zu betreiben.
- Zweckverband Breitbandversorgung im Landkreis Ravensburg
Los 5 Waldburg
Auftraggeber ist der Zweckverband Breitbandversorgung im Landkreis Ravensburg. Aufgabe des Zweckverbands ist es, im Verbandsgebiet einen Ausbau mit Glasfaser für unterversorgte Haushalte und Gewerbebetriebe sicherzustellen. Derzeit wird im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung der Betreiber für den Netzbetrieb der Gigabit-Netze gemäß Abschnitt A.3 der Anlage Aufgabenbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen ermittelt. Mir einer Zuschlagserteilung ist im ersten Halbjahr 2026 zu rechnen. Der Auftraggeber plant die Errichtung eines Gigabit-Netzes (FTTB) im Gemarkungsgebiet Waldburg. Ziel ist die Beseitigung noch vorhandener grauer NGA-Flecken gemäß Gigabit-Richtlinie und Gigabit-Richtlinie 2.0 förderfähiger Anschlüsse im Ausbaugebiet. Der Auftraggeber hat eine flächendeckende FTTB-Strukturplanung sowie eine Ausbaukonzeption erstellt. Dieser vorliegende Planungsstand ist in eine Genehmigungsplanung zu überführen. Teile der zu planenden Infrastruktur gemäß oben genannter Ausbaukonzeption wurden bereits durch Ausbauten sowie Mitverlegungen im Zuge früheren Maßnahmen umgesetzt. Die nachfolgenden Massenangaben stellen die zu erwartenden Massen unter der Berücksichtigung der gesamten zu berücksichtigenden Bestandsinfrastruktur dar. Das Projekt umfasst für Los 5 nachfolgend aufgeführte Massenangaben: - Trassenneubau (befestigte und unbefestigte Oberfläche) bis zur privaten Grundstücksgrenze: ca. 11.100,00 m - Kabeleinzug in vorhandene Leerrohre (Trassenmeter, ggf. Paralleleinzug): ca. 7.500,00 m - POP-Fertiggebäude und/oder Schränke (Neubau): 0 Stück - POP-Fertiggebäude und/oder Schränke (Bestand): 1 Stück - Netzverteiler NVt (Neubau und Bestand): 7 Stück - Anzahl Hausanschlüsse gemäß Ausbaukonzept: 242 Stück Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beschaffung folgender Leistungen: (1) Weitere, bisher noch nicht erbrachte Planungs- und Ingenieurleistungen für die Errichtung einer passiven Gigabit-Netzinfrastruktur (FTTB) in den unter Abschnitt A.3 genannten Ausbaugebieten unter Beachtung spezifischer Vorgaben der vorgenannten Förderprogramme sowie der Vorgaben des Auftraggebers in aktueller Version. (2) Hausanschlussmanagement – insbesondere Erstellung der Hausanschlussliste, Kontaktermittlung einschließlich Aktualisierung von Kundendaten, Terminvereinbarung, Gebäudebegehung im Zuge der Planung, Abstimmung Trassenverlauf Privatgrund nebst Festlegung und Abstimmung der Hauseinführung und Übergabepunkt/-e NE 3 / NE 4 einschließlich Dokumentation der Begehung und Abstimmung mit Unterschrift des Grundstückseigentümers, Kostenermittlung je Hausanschluss inkl. Einfügen in Hausanschlussliste, Bearbeitung von Reklamationen und Änderungserfassung. (3) Arbeitssicherheitsmanagement – Leistungserbringung nach der Baustellenverordnung in Anlehnung an das AHO-Leistungsbild. Insbesondere Übernahme von Koordinationsaufgaben nach § 3 BaustellV hinsichtlich der in § 2 Abs. 1 BaustellV vorgesehenen Maßnahmen sowie Ausarbeiten des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes, Zusammenstellung der Unterlagen, Vornahme erforderlicher Anpassungen desselben, Analyse der Vor- oder Entwurfsplanungen und Feststellen von arbeitssicherheits- und gesundheitsrelevanten Wechselwirkungen, Vorbereiten und Mitwirken bei der Vergabe sicherheitstechnischer Einrichtungen sowie Überprüfen von Angeboten in sicherheitstechnischer Hinsicht und dazugehöriger Aufgaben. (4) Qualitätsmanagement – Qualitätsmerkmale / Anforderungen sind in Kooperation zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer abzustimmen. Zielwerte der Vermessung der Qualitätsmerkmale sind zu definieren und feinzujustieren. Verfahren und Ressourcen für die Qualitätslenkung, -sicherung und -verbesserung sind festzulegen. Ferner gehören hierzu auch die Qualitätslenkung, Qualitätssicherung und Qualitätsverbesserung. (5) Projektmanagement – Durchführung der gesamten Projektleitung und Koordinierung aller fachlichen Beteiligten. (6) Vermessung und Netzdokumentation und Datenlieferung unter Beachtung spezifischer Vorgaben der vorgenannten Förderprogramme und Vorgaben des Auftraggebers in aktueller Version, inkl. Erarbeitung und Lieferung der notwendigen Daten für Mittelabruf und Schlussverwendungsnachweis, zur Einholung des endgültigen Zuwendungsbescheids sowie zur Erfüllung aller Reporting-Verpflichtungen des Auftraggebers gegenüber dem Fördermittelgeber Auf die Ausführungen in der Anlage Aufgabenbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen wird vollumfänglich verwiesen. Das Projekt wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikations-netze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie) in der Fassung vom 27.12.2022 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10.09.2021 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.
- Zweckverband Breitbandversorgung im Landkreis Ravensburg
Los 5 Waldburg
Auftraggeber ist der Zweckverband Breitbandversorgung im Landkreis Ravensburg. Aufgabe des Zweckverbands ist es, im Verbandsgebiet einen Ausbau mit Glasfaser für unterversorgte Haushalte und Gewerbebetriebe sicherzustellen. Derzeit wird im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung der Betreiber für den Netzbetrieb der Gigabit-Netze gemäß Abschnitt A.3 der Anlage Aufgabenbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen ermittelt. Mir einer Zuschlagserteilung ist im ersten Halbjahr 2026 zu rechnen. Der Auftraggeber plant die Errichtung eines Gigabit-Netzes (FTTB) im Gemarkungsgebiet Waldburg. Ziel ist die Beseitigung noch vorhandener grauer NGA-Flecken gemäß Gigabit-Richtlinie und Gigabit-Richtlinie 2.0 förderfähiger Anschlüsse im Ausbaugebiet. Der Auftraggeber hat eine flächendeckende FTTB-Strukturplanung sowie eine Ausbaukonzeption erstellt. Dieser vorliegende Planungsstand ist in eine Genehmigungsplanung zu überführen. Teile der zu planenden Infrastruktur gemäß oben genannter Ausbaukonzeption wurden bereits durch Ausbauten sowie Mitverlegungen im Zuge früheren Maßnahmen umgesetzt. Die nachfolgenden Massenangaben stellen die zu erwartenden Massen unter der Berücksichtigung der gesamten zu berücksichtigenden Bestandsinfrastruktur dar. Das Projekt umfasst für Los 5 nachfolgend aufgeführte Massenangaben: - Trassenneubau (befestigte und unbefestigte Oberfläche) bis zur privaten Grundstücksgrenze: ca. 11.100,00 m - Kabeleinzug in vorhandene Leerrohre (Trassenmeter, ggf. Paralleleinzug): ca. 7.500,00 m - POP-Fertiggebäude und/oder Schränke (Neubau): 0 Stück - POP-Fertiggebäude und/oder Schränke (Bestand): 1 Stück - Netzverteiler NVt (Neubau und Bestand): 7 Stück - Anzahl Hausanschlüsse gemäß Ausbaukonzept: 242 Stück Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beschaffung folgender Leistungen: (1) Weitere, bisher noch nicht erbrachte Planungs- und Ingenieurleistungen für die Errichtung einer passiven Gigabit-Netzinfrastruktur (FTTB) in den unter Abschnitt A.3 genannten Ausbaugebieten unter Beachtung spezifischer Vorgaben der vorgenannten Förderprogramme sowie der Vorgaben des Auftraggebers in aktueller Version. (2) Hausanschlussmanagement – insbesondere Erstellung der Hausanschlussliste, Kontaktermittlung einschließlich Aktualisierung von Kundendaten, Terminvereinbarung, Gebäudebegehung im Zuge der Planung, Abstimmung Trassenverlauf Privatgrund nebst Festlegung und Abstimmung der Hauseinführung und Übergabepunkt/-e NE 3 / NE 4 einschließlich Dokumentation der Begehung und Abstimmung mit Unterschrift des Grundstückseigentümers, Kostenermittlung je Hausanschluss inkl. Einfügen in Hausanschlussliste, Bearbeitung von Reklamationen und Änderungserfassung. (3) Arbeitssicherheitsmanagement – Leistungserbringung nach der Baustellenverordnung in Anlehnung an das AHO-Leistungsbild. Insbesondere Übernahme von Koordinationsaufgaben nach § 3 BaustellV hinsichtlich der in § 2 Abs. 1 BaustellV vorgesehenen Maßnahmen sowie Ausarbeiten des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes, Zusammenstellung der Unterlagen, Vornahme erforderlicher Anpassungen desselben, Analyse der Vor- oder Entwurfsplanungen und Feststellen von arbeitssicherheits- und gesundheitsrelevanten Wechselwirkungen, Vorbereiten und Mitwirken bei der Vergabe sicherheitstechnischer Einrichtungen sowie Überprüfen von Angeboten in sicherheitstechnischer Hinsicht und dazugehöriger Aufgaben. (4) Qualitätsmanagement – Qualitätsmerkmale / Anforderungen sind in Kooperation zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer abzustimmen. Zielwerte der Vermessung der Qualitätsmerkmale sind zu definieren und feinzujustieren. Verfahren und Ressourcen für die Qualitätslenkung, -sicherung und -verbesserung sind festzulegen. Ferner gehören hierzu auch die Qualitätslenkung, Qualitätssicherung und Qualitätsverbesserung. (5) Projektmanagement – Durchführung der gesamten Projektleitung und Koordinierung aller fachlichen Beteiligten. (6) Vermessung und Netzdokumentation und Datenlieferung unter Beachtung spezifischer Vorgaben der vorgenannten Förderprogramme und Vorgaben des Auftraggebers in aktueller Version, inkl. Erarbeitung und Lieferung der notwendigen Daten für Mittelabruf und Schlussverwendungsnachweis, zur Einholung des endgültigen Zuwendungsbescheids sowie zur Erfüllung aller Reporting-Verpflichtungen des Auftraggebers gegenüber dem Fördermittelgeber Auf die Ausführungen in der Anlage Aufgabenbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen wird vollumfänglich verwiesen. Das Projekt wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikations-netze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie) in der Fassung vom 27.12.2022 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10.09.2021 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.
- Pfarrkirchenstiftung St. Sebastian
Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume, LPH 6-9
Gegenstand ist die Objektpl. Gebäude u. Inn.räume gem. §33 HOAI 2021, LPH 6-9. Ggf. werden besond. Leistungen beauftragt: - LPH 7: Mitwirk. bei d. Prüfung von bauwirtschaftlich begründeten Nachtragsangeboten (gem. HOAI 2021 Anl. 10) - LPH 9: Mitwirken b. der Erstellung d. Verwendungsnachweises für Förderstellen u. Kostenfeststellung nach Anforder. Förderbehörde - LPH 9: Überwachen d. Mängelbeseitigung innerhalb d. Verjährungsfrist (gem. HOAI 2021 Anl. 10)---Die Kirchenstiftung St. Sebastian, in Ebersberg, vertr. d. die Erzdiözese München u. Freising, plant die Errichtung eines Kinder- u. Familienzentrums in der Pfarrer-Bauer-Str. 5, 85560 Ebersberg, bestehend aus einem denkmalgeschützten Altbau ("Klösterl") u. einem Neubau in Holzhybridbauweise. Grundlage ist das Wettbewerbsergebnis vom 14.11.2013. Der 1. Preisträger wurde für die weitere Planung (bis einschl. aktuell laufender LPH 5) beauftragt. Es ist beabsichtigt dieses Büro für die künstlerische Oberleitung zu beauftragen. Das denkmalgeschützte Klösterl (2004m³) soll in sein bauzeitl. Erscheinungsbild innen und außen zurückversetzt werden. Dies beinhaltet den Abbruch nicht denkmalgeschützter Anbauten, Fensteraustausch, Fassadensanierung. Im Klösterl werden Familienzentrum und kath. Kreisbildungswerk untergebracht. Der Altbau wird über einen Steg im 1. OG mit dem Neubau verbunden u. darüber im OG barrierefrei zugänglich. Die Vorgaben d. Denkmalschutzbehörde sind einzuhalten. Nach den Abbrucharbeiten wird d. rechteckige Neubau (LxBxH: 80x14x9m) entlang d. nördl. Grundstücksgrenze errichtet, m. Zugang an d. nördl. Längsseite u. von Westen über den Bgm.-Müller-Weg. Das Grundstück befindet sich in Hanglage mit vom Westen nach Osten abfallender Topographie. Dieser folgend wird d. Neubau 2- bzw. 3-geschossig errichtet. Der westl. Gebäudeteil wird unterkellert. Unter d. Bodenplatte d. östl. Teils ist ein Bodenaustausch erforderl. Im Neubau werden KiTa mit 8 Gruppen (1x Krippe, 3x KiGa, 4x Hort) u. Therapieräume des Kreisbildungswerks untergebracht. Mehrzweckraum, Verteilerküche m. Speiseraum u. Personalräume sind für gemeinschaftl. Nutzung vorgesehen. Weitere Gemeinschafts- u. Technikräume sind im Keller geplant. Zentraler Begegnungsort ist ein 2-geschoss. Foyer m. flexibl. Nutzungen, das vom nördl. Eingang über Windfang u. Kinderwagenraum erreichbar ist. D. Neubau wird in Holzbauweise aus Brettsperrholzelementen (BSPE) auf einem UG aus Stahlbeton errichtet, m. hoch gedämmter Gebäudehülle. Bei den oberird. Geschoßdecken handelt es sich um Holz-Beton-Verbunddecken aus massiven BSPE (m. Sichtoberfläche) u. Aufbeton. Die Decken zw. EG und UG, Bodenplatte u. zentraler Treppenhauskern werden in Stahlbeton ausgeführt. Dach u. Hortgalerien sind als reine BSP- Konstrukt. vorgesehen. Die Fassade ist m. vertik. Bretterschalung, farbig, mineralisch, deckendem Anstrich ggf. aus Holzbeständen d. Erzdiözese geplant. Die Nordfassade wird durch die vertikale Zäsur d. Aufzugsturms strukturiert u. m. unterschied. dimensionierten Vordächern m. Blecheindeckung versehen. Die spärliche Befensterung, ggf. m. wartungsarmen Holz-Alu-Fenster m. integriert. Sonnenschutz, an Nord-, Ost- u. Westseite dient dem Schallschutz. Südseitig sind großzüg. ebenerdig öffnende Fenster m. vorgesetzten Vertikalmarkisen geplant. Das gestalt.konzept für die Innenräume sieht die Verwendung hochwertiger, langlebiger Materialien vor, die den unterschiedl. Nutzungsanforderungen gerecht werden. Die Obj.pl. der Freianlagen (FA) sieht die Einfriedung und sep. Nutzbarkeit d. Gartenbereiche d. Krippen-, KiGa- u. Hortgruppen, sowie die Abgrenzung zu den Nachbargrundstücken vor. Zugang v. Neubau zu FA erfolgt f. Krippe u. KiGa über den Flur, für den Hort über eine Außentreppe. D. westl. Zugang des Klösterls wird beidseit. zw. den FA v. Krippe u. Hort eingezäunt. Entlang d. Pfarrer- Bauer-Str. sind 12 oberird. Stellplätze inkl. barrierefreiem Stp vorgesehen. Die Müllentsorgung ist üb. mehrere Sammelstellen geplant. Die Maßnahme soll energieeffizient, nachhaltig, wartungsarm u. wirtschaftl. umgesetzt werden u. eine hohe Aufenthaltsqualität gewährleisten. Wärmeversorgung ist über 2 Luftwärmepumpen v. Treppenhausdach d. Neubaus aus vorgesehen. Die Lüftung ist dezentral geplant. Versickerung ist auf dem Grd.stk. nicht möglich, ein Flachdach mit 2°-Gefälle, dazu eine außenliegende Entwässerung, Begrünung u. PV-Anlage ist geplant. Der AG ordnet d. Obj.pl. Gebäude u. Inn.räume der Honorarzone IV zu. Die Büros, die mit der bish. Planung, Untersuchungen u. Gutachten beauftragt wurden und zur Erbringung v. Leistungen der Obj.pl. Gebäude u. Innenräume gem. §§ 33 ff HOAI 2021 qualifiziert sind, gelten, sofern sie am Verfahren teilnehmen, als vorbefasste Bewerber. Die Unterlagen des akt. Planungsstands, Gutachten u. Untersuchungen (s. Anlagenverzeichnis) werden vom AG, auch ohne Teilnahme vorbefasster Büros, allen Teilnehmern in der 2. Verfahrensstufe bestmögl. zur Verfügung gestellt, um alle Bieter auf denselben Informationsstand zu bringen. Termine /Ablauf: Vergabeverhandl. voraussichtl. Mai 2026. Auftragsvergabe u Projektstart LPH 6: ca. Ende 05/Anfang 06/2026. Beginn Abbruch vsl: Q3 2027, Baubeginn Rohbau: Q1 2028 + 2 Jahre Bauzeit, Vorgeseh. Fertigstell.: Q1 2030 u. Inbetriebnahme: 01.09.2030. Zw.termine sind abzustimmen. Umzug, Abbruch, Rückbau u. Beginn Rohbau erst nach Bereitstellung Interimsgebäude Kita (vorauss. Q2 2027 durch Stadt Ebersberg, nicht im Verantwortungsbereich d. AG). Hinweise: Ein ggf. erhöhter Abstimmungsaufwand hinsichtl. LPH7-Vergaben, kritische Materialien Holz/Alu, Winterbau wird im Rahmen der Grundleistungen erwartet. Die Projektbesprechungen finden in deutscher Sprache statt.
- Frist: 20. Apr.
Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume, LPH 6-9
Gegenstand ist die Objektpl. Gebäude u. Inn.räume gem. §33 HOAI 2021, LPH 6-9. Ggf. werden besond. Leistungen beauftragt: - LPH 7: Mitwirk. bei d. Prüfung von bauwirtschaftlich begründeten Nachtragsangeboten (gem. HOAI 2021 Anl. 10) - LPH 9: Mitwirken b. der Erstellung d. Verwendungsnachweises für Förderstellen u. Kostenfeststellung nach Anforder. Förderbehörde - LPH 9: Überwachen d. Mängelbeseitigung innerhalb d. Verjährungsfrist (gem. HOAI 2021 Anl. 10)---Die Kirchenstiftung St. Sebastian, in Ebersberg, vertr. d. die Erzdiözese München u. Freising, plant die Errichtung eines Kinder- u. Familienzentrums in der Pfarrer-Bauer-Str. 5, 85560 Ebersberg, bestehend aus einem denkmalgeschützten Altbau ("Klösterl") u. einem Neubau in Holzhybridbauweise. Grundlage ist das Wettbewerbsergebnis vom 14.11.2013. Der 1. Preisträger wurde für die weitere Planung (bis einschl. aktuell laufender LPH 5) beauftragt. Es ist beabsichtigt dieses Büro für die künstlerische Oberleitung zu beauftragen. Das denkmalgeschützte Klösterl (2004m³) soll in sein bauzeitl. Erscheinungsbild innen und außen zurückversetzt werden. Dies beinhaltet den Abbruch nicht denkmalgeschützter Anbauten, Fensteraustausch, Fassadensanierung. Im Klösterl werden Familienzentrum und kath. Kreisbildungswerk untergebracht. Der Altbau wird über einen Steg im 1. OG mit dem Neubau verbunden u. darüber im OG barrierefrei zugänglich. Die Vorgaben d. Denkmalschutzbehörde sind einzuhalten. Nach den Abbrucharbeiten wird d. rechteckige Neubau (LxBxH: 80x14x9m) entlang d. nördl. Grundstücksgrenze errichtet, m. Zugang an d. nördl. Längsseite u. von Westen über den Bgm.-Müller-Weg. Das Grundstück befindet sich in Hanglage mit vom Westen nach Osten abfallender Topographie. Dieser folgend wird d. Neubau 2- bzw. 3-geschossig errichtet. Der westl. Gebäudeteil wird unterkellert. Unter d. Bodenplatte d. östl. Teils ist ein Bodenaustausch erforderl. Im Neubau werden KiTa mit 8 Gruppen (1x Krippe, 3x KiGa, 4x Hort) u. Therapieräume des Kreisbildungswerks untergebracht. Mehrzweckraum, Verteilerküche m. Speiseraum u. Personalräume sind für gemeinschaftl. Nutzung vorgesehen. Weitere Gemeinschafts- u. Technikräume sind im Keller geplant. Zentraler Begegnungsort ist ein 2-geschoss. Foyer m. flexibl. Nutzungen, das vom nördl. Eingang über Windfang u. Kinderwagenraum erreichbar ist. D. Neubau wird in Holzbauweise aus Brettsperrholzelementen (BSPE) auf einem UG aus Stahlbeton errichtet, m. hoch gedämmter Gebäudehülle. Bei den oberird. Geschoßdecken handelt es sich um Holz-Beton-Verbunddecken aus massiven BSPE (m. Sichtoberfläche) u. Aufbeton. Die Decken zw. EG und UG, Bodenplatte u. zentraler Treppenhauskern werden in Stahlbeton ausgeführt. Dach u. Hortgalerien sind als reine BSP- Konstrukt. vorgesehen. Die Fassade ist m. vertik. Bretterschalung, farbig, mineralisch, deckendem Anstrich ggf. aus Holzbeständen d. Erzdiözese geplant. Die Nordfassade wird durch die vertikale Zäsur d. Aufzugsturms strukturiert u. m. unterschied. dimensionierten Vordächern m. Blecheindeckung versehen. Die spärliche Befensterung, ggf. m. wartungsarmen Holz-Alu-Fenster m. integriert. Sonnenschutz, an Nord-, Ost- u. Westseite dient dem Schallschutz. Südseitig sind großzüg. ebenerdig öffnende Fenster m. vorgesetzten Vertikalmarkisen geplant. Das gestalt.konzept für die Innenräume sieht die Verwendung hochwertiger, langlebiger Materialien vor, die den unterschiedl. Nutzungsanforderungen gerecht werden. Die Obj.pl. der Freianlagen (FA) sieht die Einfriedung und sep. Nutzbarkeit d. Gartenbereiche d. Krippen-, KiGa- u. Hortgruppen, sowie die Abgrenzung zu den Nachbargrundstücken vor. Zugang v. Neubau zu FA erfolgt f. Krippe u. KiGa über den Flur, für den Hort über eine Außentreppe. D. westl. Zugang des Klösterls wird beidseit. zw. den FA v. Krippe u. Hort eingezäunt. Entlang d. Pfarrer- Bauer-Str. sind 12 oberird. Stellplätze inkl. barrierefreiem Stp vorgesehen. Die Müllentsorgung ist üb. mehrere Sammelstellen geplant. Die Maßnahme soll energieeffizient, nachhaltig, wartungsarm u. wirtschaftl. umgesetzt werden u. eine hohe Aufenthaltsqualität gewährleisten. Wärmeversorgung ist über 2 Luftwärmepumpen v. Treppenhausdach d. Neubaus aus vorgesehen. Die Lüftung ist dezentral geplant. Versickerung ist auf dem Grd.stk. nicht möglich, ein Flachdach mit 2°-Gefälle, dazu eine außenliegende Entwässerung, Begrünung u. PV-Anlage ist geplant. Der AG ordnet d. Obj.pl. Gebäude u. Inn.räume der Honorarzone IV zu. Die Büros, die mit der bish. Planung, Untersuchungen u. Gutachten beauftragt wurden und zur Erbringung v. Leistungen der Obj.pl. Gebäude u. Innenräume gem. §§ 33 ff HOAI 2021 qualifiziert sind, gelten, sofern sie am Verfahren teilnehmen, als vorbefasste Bewerber. Die Unterlagen des akt. Planungsstands, Gutachten u. Untersuchungen (s. Anlagenverzeichnis) werden vom AG, auch ohne Teilnahme vorbefasster Büros, allen Teilnehmern in der 2. Verfahrensstufe bestmögl. zur Verfügung gestellt, um alle Bieter auf denselben Informationsstand zu bringen. Termine /Ablauf: Vergabeverhandl. voraussichtl. Mai 2026. Auftragsvergabe u Projektstart LPH 6: ca. Ende 05/Anfang 06/2026. Beginn Abbruch vsl: Q3 2027, Baubeginn Rohbau: Q1 2028 + 2 Jahre Bauzeit, Vorgeseh. Fertigstell.: Q1 2030 u. Inbetriebnahme: 01.09.2030. Zw.termine sind abzustimmen. Umzug, Abbruch, Rückbau u. Beginn Rohbau erst nach Bereitstellung Interimsgebäude Kita (vorauss. Q2 2027 durch Stadt Ebersberg, nicht im Verantwortungsbereich d. AG). Hinweise: Ein ggf. erhöhter Abstimmungsaufwand hinsichtl. LPH7-Vergaben, kritische Materialien Holz/Alu, Winterbau wird im Rahmen der Grundleistungen erwartet. Die Projektbesprechungen finden in deutscher Sprache statt.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf auftrag.ai. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 29. Mai 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Breitband Main-Kinzig GmbH.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.