Lieferung/Montage eines Bauprovisoriums für die Technische Gebäudeausrüstung und Nachrichtentechnik am U-Bf. Berliner Platz in Essen
Die Ruhrbahn GmbH (im Nachfolgenden Ruhrbahn, bzw. Auftraggeber) ist ein Verkehrsunternehmen im Ruhrgebiet, welche die Mobilität in den Städten Essen und Mülheim durch die Erbringung eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages sicherstellt. Im Rahmen der brandschutztechnischen Ertüchtigung des U-Bahnhofs Berliner Platz...
Angebotsfrist:27. Mai 2026
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Die Ruhrbahn GmbH (im Nachfolgenden Ruhrbahn, bzw. Auftraggeber) ist ein Verkehrsunternehmen im Ruhrgebiet, welche die Mobilität in den Städten Essen und Mülheim durch die Erbringung eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages sicherstellt. Im Rahmen der brandschutztechnischen Ertüchtigung des U-Bahnhofs Berliner Platz in Essen sind um...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Ruhrbahn GmbH
- Veröffentlicht: 27. April 2026
- Frist: 27. Mai 2026
Ausschreibungsbeschreibung
Die Ruhrbahn GmbH (im Nachfolgenden Ruhrbahn, bzw. Auftraggeber) ist ein Verkehrsunternehmen im Ruhrgebiet, welche die Mobilität in den Städten Essen und Mülheim durch die Erbringung eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages sicherstellt. Im Rahmen der brandschutztechnischen Ertüchtigung des U-Bahnhofs Berliner Platz in Essen sind umfangreiche Vorabmaßnahmen erforderlich, welche unter anderem die Schadstoffsanierung und diverse Rückbauarbeiten auf der Ebene -2 des Bahnhofs, einschließlich der zugehörigen Betriebsräume beinhaltet. Gegenstand der Vergabe ist unter anderem die Lieferung und Montage eines Bauprovisoriums für die Technische Gebäudeausstattung und die Nachrichtentechnik als Vormaßnahme des gesamten brandschutztechnischen Umbaus. Im Rahmen der Schadstoffsanierung werden im Vorfeld sämtliche elektrischen Komponenten im Deckenbereich durch einen gesondert beauftragten Unternehmer demontiert und fachgerecht entsorgt. Die hier ausgeschriebene Maßnahme umfasst unter anderem Leistungen der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) im Zuge der baulichen Maßnahme, die abschnittsweise nach erfolgter Schadstoffsanierung auszuführen sind. Leistungsbestandteil ist die Errichtung eines Bauprovisoriums zur Sicherstellung des sicheren Personenverkehrs nach Abschluss der Schadstoffsanierung. Dieses umfasst insbesondere die Installation temporärer Kabeltrassen sowie einer Beleuchtungsanlage. Die Ausführung hat gemäß den planerischen Vorgaben und unter Berücksichtigung der betrieblichen Anforderungen sowie aller relevanten Sicherheitsbestimmungen zu erfolgen. Dabei ist insbesondere die getrennte Führung von Stark- und Schwachstromleitungen sicherzustellen. Die elektrische Installation ist normgerecht auszuführen. Die Beleuchtungsanlage ist an bestehende elektrische Systeme anzubinden und entsprechend der Planung auf die vorgesehenen Stromkreise zu verteilen. Nach Fertigstellung sind Funktionsfähigkeit und Betriebssicherheit der Anlage durch den Auftragnehmer zu prüfen und zu dokumentieren. Die Montage der Leuchten erfolgt unterhalb der Kabeltrassen, wobei geeignete Befestigungssysteme (u. a. Schraubverbindungen mit selbstsichernden Muttern) einzusetzen sind, um eine dauerhafte und vibrationssichere Installation zu gewährleisten. Die statischen und sicherheitstechnischen Anforderungen sind einzuhalten. Zur Durchführung der Vorabmaßnahmen wird der Fahrbetrieb eingestellt. Eine Sperrzeit vom 04.07.2026 – 01.09.2026 wird eingerichtet. Innerhalb dieses Zeitraums sind werktags sowie samstags tägliche Arbeitszeitfenster von jeweils ca. 16 Stunden (06:00–14:00 Uhr und 14:00–22:00 Uhr) einzuhalten. Innerhalb dieser Zeitfenster sind sowohl die Einrichtung der Baustelle als auch sämtliche Installationsleistungen durchzuführen. Die Ausführung der TGA-Leistungen erfolgt in durch den fachgutachterlich begleiteten Schadstoffsanierer freigegebenen Teilbereichen. Die Bearbeitung erfolgt schrittweise, wobei jede Teilfläche erst nach schriftlicher Freigabe durch den Auftraggeber bearbeitet werden darf. Sämtliche Leistungen sind entsprechend der Bauablaufplanung sowie unter Einhaltung aller einschlägigen sicherheitstechnischen, arbeitsschutzrechtlichen und baurechtlichen Vorschriften auszuführen. Detaillierte Informationen sind dem Leistungsverzeichnis/ den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
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Dokumente und Anhänge
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10- Ruhrbahn GmbH
Lieferung/Montage: Bauprovisorium Technische Gebäudeausrüstung (TGA) und Nachrichtentechnik (NT)
Gegenstand der Vergabe ist unter anderem die Lieferung und Montage eines Bauprovisoriums für die Technische Gebäudeausstattung und die Nachrichtentechnik als Vormaßnahme des gesamten brandschutztechnischen Umbaus am U-Bahnhof Berliner Platz (Ebene -2, sowie den zugehörigen Betriebsräumen) in Essen. Die Errichtung des Bauprovisoriums erfolgt im Zuge einer abschnittsweisen Baumaßnahme nach vorheriger Schadstoffsanierung. Die Arbeiten umfassen insbesondere die Installation temporärer Kabeltrassen und einer Beleuchtungsanlage zur Sicherstellung eines sicheren Personenverkehrs. Die Ausführung erfolgt schrittweise in freigegebenen Teilbereichen gemäß Bauablaufplanung unter Einhaltung aller sicherheits-, arbeits- und baurechtlichen Vorschriften. Die elektrotechnischen Installationen sind normgerecht auszuführen, einschließlich der getrennten Verlegung von Stark- und Schwachstromleitungen sowie der Prüfung und Dokumentation der Anlagen. Die Bauausführung ist für den Zeitraum vom 04.07.2026 bis 01.09.2026 vorgesehen und erfolgt in erweiterten täglichen Arbeitszeitfenstern. Detaillierte Informationen sind dem Leistungsverzeichnis/ den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
- Ruhrbahn GmbHFrist: 20. Apr.
Rückbau- und Abbrucharbeiten: Schadstoffsanierung in der Stadtbahnebene am U-Bhf. Berliner Platz in Essen
Die Ruhrbahn GmbH schreibt Schadstoffsanierungsarbeiten am U-Bahnhof Berliner Platz in Essen aus. Die Leistungen umfassen die fachgerechte Demontage und Entsorgung von Fliesenwänden im Gleisbereich sowie abgehangener Paneeldecken oberhalb des Bahnsteigs. Beide Bauteile enthalten schadstoffhaltige Materialien (Asbest, künstliche Mineralfasern), die gemäß TRGS 519 und TRGS 521 unter besonderen Sicherheitsvorkehrungen rückstandslos entfernt werden müssen. Die Arbeiten finden auf der Bahnsteigebene -2 und den zugehörigen Betriebsräumen statt. Emissionsarme Verfahren in abgeschotteten Bereichen mit vollständiger Schleusentechnik sind erforderlich. Nebenleistungen wie Abschottungen, Unterdruckhaltung, Messtechnik und Entsorgungslogistik sind Bestandteil der Leistung.
- Stadt Essen - ImmobilienwirtschaftFrist: 06. Mai
Grundschule Andreasschule, Von-Einem-Str. 56, 45130 Essen, Lieferung, Montage und Inbetriebnahme der Medientechnik für die Aula
Art der Leistung Lieferung, Montage und Inbetriebnahme der Medientechnik für die Aula Umfang der Leistung Gegenstand der Vergabe ist die Ausführung der Leistungen gemäß Kostengruppe 450 - Veranstaltungstechnik. Leistungsumfang Der Leistungsumfang umfasst die Lieferung, Montage, Installation und Inbetriebnahme der vollständigen Medientechnik für die Aula im Rahmen der Erweiterung der Andreas?Grundschule in Essen. Bestandteil der Leistung sind sämtliche zur funktionsfähigen Nutzung erforderlichen Komponenten der Bühnen?, Projektions?, Licht? und Tontechnik, einschließlich der zugehörigen Traversen?, Signal?, Steuer? und Verkabelungstechnik sowie aller notwendigen System? und Montagekomponenten. Weiterhin umfasst der Leistungsumfang die fachgerechte Montage und Ausrichtung aller medientechnischen Anlagen, die Inbetriebnahme und das Einmessen der Systeme, die Erstellung der vollständigen technischen Dokumentation einschließlich Revisionsunterlagen sowie die Einweisung des Bedienpersonals. Alle Leistungen sind komplett, betriebsfertig, normgerecht und gemäß dem Stand der Technik auszuführen. Grundlage der Ausführung ist das beigefügte Leistungsverzeichnis der Kostengruppe 450 - Veranstaltungstechnik einschließlich aller zugehörigen technischen Vorbemerkungen und Planunterlagen. Folgende Plan und Ausschreibungsunterlagen sind Bestandteil der Vergabe: - Leistungsverzeichnis (GAEB Format und PDF) - Planunterlagen der Medientechnik (Grundrisse, Schnitte, Systemschemata)
- Landratsamt BautzenArnsdorfFrist: 04. Mai
Beschaffung einer Stanz-Laser-Maschine sowie einer Blechbiegema-schine inkl. Lieferung, Montage und Inbetriebnahme
Das BIBA - Bremer Institut für Produktion und Logistik GmbH - als Auftraggeber (AG) - beabsichtigt eine Stanz-Laser-Maschine sowie eine Blechbiegemaschine zu beschaffen. Ziel dieser Ausschreibung ist es, einen geeigneten Auftragnehmer (AN) für die Lieferung, Montage und Inbetriebnahme einer Stanz-Laser-Maschine sowie einer Blechbiegemaschine zu beauftragen. Die Ausschreibung umfasst die Lieferung, Montage, Inbetriebnahme sowie die dazugehörigen Dienstleistungen, wie Einweisung, Installation von Software, Schulung sowie die Versorgung mit den erforderlichen Werkzeugen je Maschine. Die Lieferung, Montage, Inbetriebnahme inkl. Installation der erforderlichen Software muss spätes-tens bis 15.12.2026 erfolgen. Die zu erwartende Lieferfrist für die Stanz-Laser-Maschine ist in der Anlage 1 Leistungsverzeichnis Stanz-Laser-Maschine unter Pkt. 14.1 anzugeben sowie in der Anlage 2 Leistungsverzeichnis Blechbiegemaschine unter Pkt. 8.1. Erfüllungsort ist der folgende Aufstell- und Lieferort: BIBA - Bremer Institut für Produktion und Logistik GmbH Hochschulring 20 28359 Bremen Forschungshalle (Erdgeschoss) Ortsbesichtigung: Eine Vorortbesichtigung des Lieferortes (Gebäude des BIBA-Bremer Institut für Produktion und Logistik, Hochschulring 20 in 28359 Bremen) und Aufnahme des Aufstellungsbereichs für die beiden Maschinen ist Voraussetzung für die Teilnahme am Ausschreibungsverfahren. Eine Nichtteilnahme führt zum Ausschluss vom weiteren Verfahren. Die Bieter werden über den Ausschluss unverzüglich in Textform informiert. Für die Ortsbesichtigung stehen der 14.04.2026; alternativ der 15.04.2026 oder der 16.04.2026 in der Zeit von 08:00 Uhr bis max. 15:00 Uhr zur Verfügung. Für die Begehung sind max. 2 Stunden einzuplanen (Besichtigung der Anlieferungsbedingungen und Aufmaß für beide Maschinen). Die Teilnahme an der Ortsbesichtigung ist auf max. 2 Vertreter pro Bieter beschränkt und wird in Einzelterminen je Bieter durchgeführt. Für die Anlieferung sind folgende Informationen zu berücksichtigen: • Die Hoftorbreite beträgt ca. 3,8 m. Eine Anlieferung über LKW ist möglich. • Die Hallentorbreite beträgt ca. 4,6 m und die Hallentorhöhe ca. 6,1 m. • Der AG besitzt einen Hallendeckenkran mit einer Traglast von 63,00 kN • Der AG besitzt einen Gabelstapler sowie weitere elektrische und nicht elektrische Flurförderfahrzeuge und Mitgänger. Übergabe und Zustand der Anlage: Der Auftragnehmer (AN) ist verpflichtet, die vollständige Anlage, bestehend aus beiden Maschinen, in vollständig funktionsfähigem, mangelfreiem und betriebs-bereitem Zustand zu liefern und zu übergeben. Die Betriebsbereitschaft ist vom AN nachzuweisen. Erstinspektion: Nach Lieferung und Aufstellung führt der AN eine Erstinspektion durch. Diese er-folgt im Beisein von Vertretern des Auftraggebers (AG). Der AN hat den Termin rechtzeitig anzu-kündigen und sich nach den terminlichen Möglichkeiten des AG zu richten. Bauseitige Voraussetzungen: Der AG stellt die erforderlichen Strom- und Druckluftanschlüsse bauseits bereit. Der AN hat den AG rechtzeitig und schriftlich über sämtliche technische Anforderungen, Anschlusswerte und notwendigen Vorbereitungen zu informieren. Unterbleibt eine rechtzeitige Information, trägt der AN die daraus entstehenden Verzögerungen und Mehrkosten. Anschluss der Maschinen: Der Anschluss der Maschinen an Strom und Druckluft erfolgt ausschließlich durch den AN. Der AG oder ein von ihm benannter Dritter ist berechtigt, dem Vorgang beizu-wohnen. Der AN hat den Anschluss fachgerecht, sicher und gemäß allen geltenden Normen vorzu-nehmen. Versand, Gefahrenübergang und Versicherung: Versand, Gefahrübergang und Versicherung des Liefergegenstands richten sich nach der INCOTERMS Versandklausel DPU (Delivered at Place Unloaded). Bis zur vollständigen Übergabe am vereinbarten Bestimmungsort trägt der AN sämtliche Risiken, Kosten und Versicherungsaufwendungen. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers: Der AG erbringt lediglich diejenigen Mitwirkungsleistungen, die ausdrücklich in der Leistungsbeschreibung und den Vertragsbedingungen genannt sind. Darüber hinausgehende Mitwirkungspflichten bestehen nicht. Der AN trägt die Verantwortung da-für, dass alle für Lieferung, Installation, Inbetriebnahme und Erstinspektion erforderlichen Maßnahmen von ihm selbst oder durch ihn beauftragte Dritte ordnungsgemäß durchgeführt werden. Schulungen/Schulungspaket: Es ist ein Schulungspaket je Maschine in dem Angebot zu berücksichtigen. Das jeweilige Schulungspaket soll für mindestens zwei und maximal 4 Personen ausgestellt sein. Inhaltlich sollen die Schulungen die Teilnehmer der Kurse befähigen die Maschinen zu bedienen, ggf. zu warten und zu programmieren (Programmierkurs, Bedienerkurs, Wartungskurs). Es sind die jeweiligen Umfänge der Kurse mitzuteilen (Vorort-Kurs oder Online-Kurs, Anzahl der Schulungstage, etc.).
- Flughafen München GmbHFrist: 18. Mai
2026-1004890_Flughafen München_T1 Siko C-Nord_Elektroanlagen
Umwidmung/ Schaffung Sicherheitskontrollstelle im Bereich Abflug Flughafen München Terminal 1 E05, öffentlicher Bereich Bauteil Nr. 111.04 Ort des Bauvorhabens: Flughafen München Terminal 1 C Siko Nord, Ebene 05 Achsen W13-W17 / S06- S10 Bauliche Maßnahmen: Im Rahmen der vorgesehenen Maßnahme soll bei der bestehenden Fläche der Emirates (Brutto-Grundfläche von ca. 1.120qm ) eine Umwidmung erfolgen. Die Umwidmung, dient der Schaffung einer neuen Sicherheitskontrollstelle (Siko C Nord) im Abflugbereich des Flughafen Münchens im öffentlichen Bereich vom Terminal 1, Ebene 05, Bauteil Nr. 111.04. Der Zugang erfolgt über den bestehende Transfergang, mit Anbindung an die vorhandene technische Infrastruktur (Strom, Lüftung, IT, Wasser). Bei der geplanten Maßnahme werden die bestehenden Räumlichkeiten der Emirates Lounge bis zum Rohbauzustand zurückgebaut. Im Anschluss erfolgt der Umbau zur Sicherheitskontrollstelle mit neuen CT-Scannern. Diese Maßnahme dient der weiteren Kapazitätssteigerung der Sicherheitskontrollen, sowie zur Anpassung an den aktuellen Sicherheitsstandard. Neben den eigentlichen Kontrollspuren werden auch die vorhandenen Nebenräume (d.h. Büro, Aufenthalt, Raucher) umgebaut und angepasst. Alle tragenden und aussteifende Bauteile, sowie die Außenwände werden nicht geändert. Die Anforderungen an die Bauteile, sowie die Rettungswege, werden in einer brandschutztechnischen Stellungnahme neu definiert. Aufgrund der Beibehaltung des statischen Systems wird, in Abstimmung zwischen der FMG mit dem Landratsamt Erding (LRA ED), eine Baufreigabe für ausreichend erachtet. Im Gesamten stehen für die Fläche weiterhin und unverändert die drei nächstgelegenen notwendigen Treppen (in notwendigen Treppenräumen) zur Verfügung. Sicherheits- und behördliche Anforderungen: Die Umsetzung erfolgt gemäß Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) und EU-Verordnung (EU) 2015/1998. Abstimmungen erfolgen mit Luftsicherheitsbehörde, Bundespolizei und der Flughafen München GmbH. Umwelt- und Lärmaspekte: Die Bauarbeiten erfolgen mit minimaler Staub- und Lärmentwicklung. Abfälle werden ordnungsgemäß getrennt und entsorgt. Die Arbeiten finden ausschließlich während genehmigter Terminalarbeitszeiten statt. Nutzungsbeschreibung: Aufgrund von geänderten betrieblichen Anforderungen und der Anpassung der Passagierströme am Flughafen München soll die bisherige Emirates Lounge einer neuen Nutzung zugeführt werden. Ziel der Maßnahme ist die Umwidmung und bauliche Anpassung der Räumlichkeiten zu einer Sicherheitskontrolleinheit gemäß den geltenden Anforderungen der Luftsicherheitsbehörden (LuftSiG, EU-Verordnungen sowie Vorgaben des Flughafenbetreibers FMG). Daher soll die Fläche künftig als Sicherheitskontrollstelle für Passagiere und Handgepäck genutzt werden. Die Einheit umfasst Kontrolllinien, Wartebereiche, Personalräume, Aufenthaltsräume und technische Zonen. Zugänglichkeit Das Baufeld wird in einen öffentlichen Bereich umgewidmet. Dies erfolgte bereits durch die FMG. Die Zu- und Ausfahrt zum Baufeld erfolgt über Baustellen Ein-/Ausfahrten am Flughafen Nordring (Erdin-ger Allee). Der Zutritt zur Baustelle ist ab 06:00 Uhr möglich, die Schließung der Baustellentore durch den Sicherheitsdienst der FMG erfolgt ab 18:00 Uhr. Baubeschreibung Elektro: Die elektrotechnischen Leistungen umfassen den Umbau, die Anpassung und den Neubau bestehender und neuer Trassensysteme sowie die Installation eines durchgehenden Unterflursystems einschließlich aller zugehörigen Elektroinstallationsarbeiten. Der Großteil der Arbeiten erfolgt im öffentlichen Bereich des Terminals, ein kleinerer Teil in sicherheitsrelevanten Zonen. Aufgrund des laufenden Betriebs sind einzelne Arbeitsschritte in Nacht und Wochenendarbeit auszuführen; Tätigkeiten in sicherheitskritischen Bereichen dürfen erst nach Freigabe der Bauleitung beginnen. Auf Ebene E06 (Außenbereich/Flachdach) werden ein neues Trassensystem installiert und der vorhandene Blitzschutz angepasst. In den betroffenen Unterverteilungen kommen die Netzformen Normalnetz (NN), Allgemeine Ersatzversorgung (AEV) und Sicherheitsbeleuchtung (SBEL) zur Anwendung. Der Umbaubereich umfasst vier Verteilerstandorte, in denen insgesamt neun neue Unterverteilungen zu errichten sind. Zusätzlich ist ein Unterflursystem mit Bodentanks und flexibler Verrohrung aufzubauen sowie neue Kabeltragsysteme zu montieren und bestehende Trassen fachgerecht anzupassen. Der Leistungsumfang beinhaltet außerdem die Anpassung des Blitzschutzes auf Ebene E06 sowie den Einbau neuer Beleuchtung mit entsprechender Steuerung. Der Auftragnehmer stellt sämtliche passive Infrastruktur bereit, darunter Kabeltragsysteme, Steigzonen, Trassenwege und Unterflursysteme. Diese sind mit einer Ausbaureserve von mindestens 30 % herzustellen, um zukünftige Erweiterungen ohne bauliche Eingriffe zu ermöglichen. Sämtliche Schnittstellen sind technisch einwandfrei, normgerecht und voll funktionsfähig vorzubereiten. Der Auftragnehmer koordiniert die erforderlichen Zuarbeiten, die gemeinsame Inbetriebnahme sowie die Abnahme mit allen beteiligten Gewerken und berücksichtigt die Schnittstellenanforderungen im Terminplan. Da bestimmte betriebliche Anlagen wie ELA Systeme, EDV Technik, Brandmeldeanlagen und Kontrollspuren durch spezialisierte Errichter im Auftrag der FMG umgesetzt werden, sind deren technische und bauliche Anforderungen einzubeziehen. Insbesondere für die IT Verkabelung sind alle benötigten Trassenwege und Verlegesysteme betriebsfertig herzustellen. Die aktive Netzwerktechnik (Switches, Router, Endgeräte) wird ausschließlich durch die FMG bereitgestellt und in Betrieb genommen; die Schnittstellen sind daher so auszuführen, dass eine nahtlose Integration ohne Nacharbeiten möglich ist. Ausführungszeitraum: voraussichtlich 05.10.2026 bis 01.02.2027 Baustelleneinrichtung / Vorabmaßnahmen voraussichtlich 01.02.2027 bis 20.08.2027
- Klinikum Esslingen GmbHEsslingen a. N.Frist: 05. Mai
Lieferung, Installation und Inbetriebnahme eines biplanaren Angiographiesystems für die interventionelle Neuroradiologie sowie Erbringung zugehöriger Dienst- und Servicevertragsleistungen
Gefordert wird ein biplanares Angiographiesystem für die interventionelle Neuroradiologie. Das anzubietende System muss die nachfolgenden Mindestanforderungen erfüllen. ALLGEMEINE MINDESTANFORDERUNGEN: - Das angebotene System ist ein biplanares Angiographiesystem, das für interventionelle neuroradiologische Eingriffe geeignet ist. - Zulässig sind neue sowie neuwertige Gebrauchtsysteme / generalüberholte bzw. factory-refurbished Systeme, sofern diese die nachfolgenden Anforderungen erfüllen. - Für gebrauchte / generalüberholte Systeme ist ein nachvollziehbares Refurbishment-Konzept vorzulegen. Dieses hat mindestens Angaben zu Herkunft, Erstinbetriebnahme, Umfang der Aufarbeitung, ausgetauschten Hauptkomponenten, Qualitätsprozess, Hygienefreigabe, Sicherheitsprüfung, aktuellem Software- und Betriebssystemstand sowie verbleibender Hersteller- bzw. Ersatzteilunterstützung zu enthalten. - Das angebotene System muss den in Deutschland einschlägigen Anforderungen des Medizinprodukterechts, des Strahlenschutzrechts sowie den einschlägigen Sicherheits-, EMV- und Arbeitsschutzbestimmungen entsprechen. - Für alle angebotenen Systembestandteile ist eine rechtmäßige CE-Kennzeichnung bzw. eine für die angebotene Konfiguration rechtlich zulässige Konformitätslage nachzuweisen. - Das System muss bei Abnahme einen aktuellen, supportfähigen Softwarestand sowie ein aktuelles, supportfähiges Betriebssystem aufweisen. - Der Bieter hat eine Mindest-Sachmängelhaftung von 12 Monaten ab Abnahme zu gewährleisten. - Die Ersatzteilversorgung ist für mindestens 10 Jahre ab Abnahme verbindlich zu gewährleisten. - Betriebs-, Service- und Anwenderdokumentation sind in deutscher Sprache bereitzustellen. - Der vollständige Liefer- und Leistungsumfang einschließlich aller für den bestimmungsgemäßen Betrieb erforderlichen Komponenten ist transparent aufzulisten. STATIVSYSTEM: - Das System ist als biplanare Konfiguration mit zwei simultan nutzbaren Bildebenen auszuführen. - Das Stativsystem ist decken- und/oder bodenmontiert oder in technisch gleichwertiger Weise auszuführen und muss motorisierte, freie sowie reproduzierbare Positionierungen ermöglichen. - Es müssen speicher- und abrufbare Arbeits- und Parkpositionen vorhanden sein. - Kollisionsschutz und definierte Parkpositionen zur Gewährleistung von Patiententransfer, Notfallzugang und Anästhesiezugang sind vorzusehen. - Die Geometrie des Systems muss einen freien Zugang zum Kopfbereich des Patienten im klinischen Routinebetrieb ermöglichen. RÖNTGENGENERATORSYSTEM: - Mikroprozessorgesteuerter Hochfrequenzgenerator mit automatischer Dosisleistungsregelung für Durchleuchtung und Akquisition. - Generatorleistung mindestens 100 kW bei 100 kV oder ein gleichwertiger, für biplanare neurointerventionelle Anwendungen geeigneter Leistungsnachweis. - Spannungsbereich mindestens 40 bis 125 kV oder gleichwertig. - Unterstützung gepulster Durchleuchtung sowie biplanarer Akquisitions- und Roadmap-Anwendungen. - Unterstützte Bildgebungsmodi müssen mindestens Fluoroskopie inkl. Last-Image-Hold und Fluoro-Store/Loop, DSA inkl. Roadmap/Overlay sowie rotationsbasierte 3D-Akquisitionen umfassen. - Die maßgeblichen Generatorleistungsdaten sind im Angebot nachvollziehbar anzugeben. RÖNTGENSTRAHLER: - Hochleistungs-Röntgenröhrensystem, geeignet für längere neurointerventionelle Prozeduren mit Durchleuchtung, Serien, DSA und 3D-Rotationsangiographie. - Mindestens zwei Fokus- / Betriebsarten oder eine technisch gleichwertige Lösung zur Sicherstellung hoher Bildqualität und thermischer Belastbarkeit. - Gepulste Durchleuchtung mit optimiertem Dosismanagement für kurze Pulszeiten. - Die angebotene Konfiguration muss unter klinisch relevanten Randbedingungen eine für neurointerventionelle Eingriffe ausreichende thermische Reserve aufweisen; die maßgeblichen Leistungsdaten sind im Angebot darzustellen. ERBRINGUNG ZUGEHÖRIGER DIENSTLEISTUNGEN: - Projektmanagementleistungen einschließlich Benennung eines verantwortlichen Projektleiters. - Bereitstellung sämtlicher gerätebezogener Planungsunterlagen, Anschlusswerte, Lastangaben, Aufstellungs- und Schnittstellenpläne sowie Angaben zu Sicherheits- und Freihaltebereichen. - Lieferung, Transport, Transportversicherung, Einbringung, Montage, Positionierung, Installation und Inbetriebnahme des Systems. - Überprüfung und Justage der Systemparameter, Bildqualität, Sicherheitsfunktionen, Tisch- und Stativbewegungen sowie der bestellten Optionen und Schnittstellen. - Initiale Einweisung / Schulung der vom Auftraggeber benannten Key-User durch qualifiziertes Fachpersonal einschließlich Anwendungs- und Bedienerschulung. - Übergabe der Dokumentation, Wartungs- und Prüfunterlagen sowie der Abnahme- / Inbetriebnahmeprotokolle. - Durchführung der Funktions- und Abnahmeprüfung sowie Unterstützung des Auftraggebers bei den für die Inbetriebnahme erforderlichen qualitätssichernden bzw. sachverständigenbezogenen Prüfungen nach den einschlägigen strahlenschutzrechtlichen Vorgaben. - Bauseitige Maßnahmen sind nicht Gegenstand des Auftrags. Der Auftragnehmer hat jedoch die hierfür erforderlichen Schnittstellen- und Planungsinformationen rechtzeitig und vollständig bereitzustellen. ABSCHLUSS SERVICEVERTRAG: Zum Auftrag gehört der Abschluss eines Vollservicevertrages mit einer Laufzeit von 8 Jahren: Erbringung von Vollservicevertragsleistungen für den gesamten Lieferumfang einschließlich der wesentlichen Systemkomponenten, Workstations, Displays und der USV; Weitere Anforderungen an das Gesamtsystem (u. a. Tiefenblende/Kollimation, Detektor, Patiententisch, Displaysystem, Bildverarbeitungssystem, Softwarepakete, Anzeige-/Bedienkonzept, Video-Integration, DMS, Notstromversorgung/USV, Zubehör, IT-Systemintegration) sowie an die Dienst- und Servicevertragsleistungen können dem Dokument 01 Leistungsbeschreibung entnommen werden.
- Stadt Bernau bei BerlinFrist: 03. Mai
Reinigung von öffentlichen Grünflächen und Spielplätzen der Stadt Bernau bei Berlin
§ 1 Allgemeines (1) Die Stadt Bernau bei Berlin beabsichtigt die Leistung der Reinigung und Unterhaltung von Stadtflächen zu vergeben. (2) Auskünfte über Arbeiten, Planunterlagen, Baustellenbesichtigungstermin erfolgen über den Auftraggeber Stadt Bernau bei Berlin, Dezernat IV, Amt 70.2, Frau Bartaune, Tel. 03338 - 365 328. § 2 Gegenstand der Leistung (1) Die zu vergebene Leistung beinhaltet Reinigungsarbeiten von öffentlichen Grünflächen, Parks und von städtischen Stadtplätzen. (2) Die Leistungen werden in Gebietslose (Lose) aufgeteilt. Der genaue Leistungsinhalt ist dem entsprechenden Leistungsverzeichnis zu entnehmen. (3) Die Teilnahme an dem Vergabeverfahren kann sich auf ein einzelnes, mehrere oder sämtliche Gebietslose beziehen. Übersicht der Gebietslose zur Reinigung der öffentlichen Grünanlagen und Spielplätze: LOS 1: Stadtflächen entlang der Stadtmauer LOS 2: Stadtflächen innerhalb der Stadtmauer LOS 3: Stadtflächen zwischen Stadtmauer und Bahnstrecke LOS 4: Stadtflächen nördlich der Bundesstraße (B2) und Mühlenstraße LOS 5: Stadtflächen südlich der Bahnstrecke LOS 6: Stadtflächen südlich Mühlenstraße/Oranienburger Straße Die Bieter können jeweils für einzelne, mehrere oder auch für alle Gebietslose Angebote abgeben. Die Angebotsabgabe hat losweise (LOS 1 bis LOS 6) zu erfolgen. Für jedes einzelne Gebietslos ist somit ein eigenständiges Angebot über den jeweiligen Projektraum des Vergabeverfahrens einzureichen. § 3 Ort und Zeitraum der Leistungserbringung (1) Die zur Reinigung ausgeschriebenen Flächen befinden sich in den Stadtgrenzen der Stadt Bernau bei Berlin.. (2) Die Flächengrößen beziffern die derzeitige Gesamtgröße, auf der die Leistungen ganzjährig zu erbringen sind. Die Fläche kann sich im Leistungszeitraum durch Zu- oder Abgänge verändern. (3) Die erforderlichen Teilleistungen sind nach Absprache mit dem Auftraggeber rechtzeitig auszuführen. Die Ausführung jeder Teilleistung ist dem Auftraggeber wöchentlich in Textform anzuzeigen. Die Ausführungsmitteilung vom Auftragnehmer an den Auftraggeber soll a. Angaben zum Auftrag (Maßnahmenbezeichnung), b. Angaben des Auftragnehmers (allg. Kontaktdaten, Ansprechpartner) und c. Beschreibung der erbrachten Leistung (Konkrete Tätigkeit, Umfang der Leistungsausführung, Datum und Ort der Leistungsausführung) enthalten. (4) Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn die nach dem Kalender (Turnusplan) bestimmte Leistung nicht durchgeführt wurde. § 4 Qualitätsanforderungen (1) Der Auftragnehmer hat die vorgeschriebenen Sicherheitsvorschriften einzuhalten. Er hat erforderliche Maßnahmen zu treffen und treffen zu lassen. Dies gilt für den gesamten Leistungszeitraum. Er trägt sämtliche Maßnahmen eigenverantwortlich. (2) Bei der Durchführung sind insbesondere die jeweiligen naturschutzrechtlichen Regelungen zum Artenschutz zu beachten. (3) Bei Arbeiten im Kronentrauf- und Wurzelbereich von Bäumen ist neben der BarBaumSchVO die DIN 18 920 zu beachten. (4) Beim Einsatz maschineller Technik (speziell bestimmte Geräte wie Laubbläser, Laubsammler, Freischneider, Graskantenschneider) ist auf die Einhaltung der Einsatzzeiten nach der Ordnungsbehördlichen Verordnung i.V.m. der 32. BImschV zu achten. Hier sind die Betriebsregelungen aus § 7 hervorzuheben. § 5 Ausführungsbedingungen und Besonderheiten (1) An Samstagen ist der Einsatz von maschineller Technik nur nach vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber gestattet. (2) Die Durchführung der Einzelleistungen erfolgt von März bis Ende November. Eine Ausnahme stellt das Jahr 2026 dar, da der Leistungsbeginn von der Zuschlagserteilung abhängt. Übersicht der Durchführung der Einzelleistungen: 2026: voraussichtlich Juni bis Ende November 2027: März bis Ende November 2028: März bis Ende November 2029: März bis Ende November (3) Feiertage und Stadtfeste sind im Pflegeplan zu berücksichtigen. Nach Auftragsvergabe werden im Zuge der Anlaufberatung alle nennenswerten Veranstaltungen mitgeteilt. Bei Änderungen wird der Auftraggeber den Auftragnehmer in Textform unverzüglich informieren, um entsprechende terminliche Planungen bzw. Änderungen im Pflegeplan vornehmen zu können. (4) Die Zufahrten und Zugänge dürfen nicht beschädigt oder verändert werden. Die Arbeiten bzw. Hilfsmittel sind den Gegebenheiten anzupassen. Beschädigungen sind dem Auftraggeber anzuzeigen und werden kostenpflichtig in Rechnung gestellt. (5) Der Auftragnehmer sowie dessen Nachauftragnehmer sind verpflichtet, Listen über die auf der Baustelle beschäftigten Arbeitnehmer zu führen. Die Listen sind auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen. Es wird vorausgesetzt, dass das beschäftige Personal bzw. der Vorarbeiter die deutsche Sprache beherrschen. Die reibungslose Kommunikation aufgrund von Sprachbarrieren müssen durch den Auftragnehmer sichergestellt werden. (6) Das Lagern von Material im Gehweg- oder Straßenbereich ist dem Ordnungsamt anzuzeigen. Dies gilt nicht für Tagesarbeiten, ausschließlich bei Verkehrsbehinderungen u.ä. erforderliche Absicherungen von Baustellen sind ebenfalls dem Ordnungsamt anzuzeigen. Dem Auftragnehmer obliegt das Vorhalten sämtlicher Absperrungen und Verkehrsschilder. Notwendige straßenverkehrliche Anordnungen sind in den Einzelpreisen einzukalkulieren. (7) Fahrbahn und Gehwege sind täglich zum Arbeitsschluss freizugeben bzw. gründlich zu säubern. Sämtliche Beschädigungen an Ausstattungselementen, Geh- und Parkwegen, Teich- und Wasseranlagen sind dem Auftraggeber innerhalb von 3 Tagen anzuzeigen. (8) Unvorhersehbare Behinderungen auf ausgeschriebenen Flächen sind dem Auftraggeber innerhalb von 3 Tagen anzuzeigen. Der uneingeschränkte Fußgängerbetrieb muss gewährleistet werden. Gefahrenstellen sind unverzüglich abzusichern und dem Auftraggeber zu melden. Werkzeuge u.ä. sind sicher zu lagern und stets zu beaufsichtigen. (9) Rasen- und Grünflächen werden nicht beparkt. [...] Näheres ist den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung, zu entnehmen.
- Stadt Bernau bei BerlinFrist: 03. Mai
Reinigung von öffentlichen Grünflächen und Spielplätzen der Stadt Bernau bei Berlin
§ 1 Allgemeines (1) Die Stadt Bernau bei Berlin beabsichtigt die Leistung der Reinigung und Unterhaltung von Stadtflächen zu vergeben. (2) Auskünfte über Arbeiten, Planunterlagen, Baustellenbesichtigungstermin erfolgen über den Auftraggeber Stadt Bernau bei Berlin, Dezernat IV, Amt 70.2, Frau Bartaune, Tel. 03338 - 365 328. § 2 Gegenstand der Leistung (1) Die zu vergebene Leistung beinhaltet Reinigungsarbeiten von öffentlichen Grünflächen, Parks und von städtischen Stadtplätzen. (2) Die Leistungen werden in Gebietslose (Lose) aufgeteilt. Der genaue Leistungsinhalt ist dem entsprechenden Leistungsverzeichnis zu entnehmen. (3) Die Teilnahme an dem Vergabeverfahren kann sich auf ein einzelnes, mehrere oder sämtliche Gebietslose beziehen. Übersicht der Gebietslose zur Reinigung der öffentlichen Grünanlagen und Spielplätze: LOS 1: Stadtflächen entlang der Stadtmauer LOS 2: Stadtflächen innerhalb der Stadtmauer LOS 3: Stadtflächen zwischen Stadtmauer und Bahnstrecke LOS 4: Stadtflächen nördlich der Bundesstraße (B2) und Mühlenstraße LOS 5: Stadtflächen südlich der Bahnstrecke LOS 6: Stadtflächen südlich Mühlenstraße/Oranienburger Straße Die Bieter können jeweils für einzelne, mehrere oder auch für alle Gebietslose Angebote abgeben. Die Angebotsabgabe hat losweise (LOS 1 bis LOS 6) zu erfolgen. Für jedes einzelne Gebietslos ist somit ein eigenständiges Angebot über den jeweiligen Projektraum des Vergabeverfahrens einzureichen. § 3 Ort und Zeitraum der Leistungserbringung (1) Die zur Reinigung ausgeschriebenen Flächen befinden sich in den Stadtgrenzen der Stadt Bernau bei Berlin.. (2) Die Flächengrößen beziffern die derzeitige Gesamtgröße, auf der die Leistungen ganzjährig zu erbringen sind. Die Fläche kann sich im Leistungszeitraum durch Zu- oder Abgänge verändern. (3) Die erforderlichen Teilleistungen sind nach Absprache mit dem Auftraggeber rechtzeitig auszuführen. Die Ausführung jeder Teilleistung ist dem Auftraggeber wöchentlich in Textform anzuzeigen. Die Ausführungsmitteilung vom Auftragnehmer an den Auftraggeber soll a. Angaben zum Auftrag (Maßnahmenbezeichnung), b. Angaben des Auftragnehmers (allg. Kontaktdaten, Ansprechpartner) und c. Beschreibung der erbrachten Leistung (Konkrete Tätigkeit, Umfang der Leistungsausführung, Datum und Ort der Leistungsausführung) enthalten. (4) Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn die nach dem Kalender (Turnusplan) bestimmte Leistung nicht durchgeführt wurde. § 4 Qualitätsanforderungen (1) Der Auftragnehmer hat die vorgeschriebenen Sicherheitsvorschriften einzuhalten. Er hat erforderliche Maßnahmen zu treffen und treffen zu lassen. Dies gilt für den gesamten Leistungszeitraum. Er trägt sämtliche Maßnahmen eigenverantwortlich. (2) Bei der Durchführung sind insbesondere die jeweiligen naturschutzrechtlichen Regelungen zum Artenschutz zu beachten. (3) Bei Arbeiten im Kronentrauf- und Wurzelbereich von Bäumen ist neben der BarBaumSchVO die DIN 18 920 zu beachten. (4) Beim Einsatz maschineller Technik (speziell bestimmte Geräte wie Laubbläser, Laubsammler, Freischneider, Graskantenschneider) ist auf die Einhaltung der Einsatzzeiten nach der Ordnungsbehördlichen Verordnung i.V.m. der 32. BImschV zu achten. Hier sind die Betriebsregelungen aus § 7 hervorzuheben. § 5 Ausführungsbedingungen und Besonderheiten (1) An Samstagen ist der Einsatz von maschineller Technik nur nach vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber gestattet. (2) Die Durchführung der Einzelleistungen erfolgt von März bis Ende November. Eine Ausnahme stellt das Jahr 2026 dar, da der Leistungsbeginn von der Zuschlagserteilung abhängt. Übersicht der Durchführung der Einzelleistungen: 2026: voraussichtlich Mitte Mai bis Ende November 2027: März bis Ende November 2028: März bis Ende November 2029: März bis Ende November (3) Feiertage und Stadtfeste sind im Pflegeplan zu berücksichtigen. Nach Auftragsvergabe werden im Zuge der Anlaufberatung alle nennenswerten Veranstaltungen mitgeteilt. Bei Änderungen wird der Auftraggeber den Auftragnehmer in Textform unverzüglich informieren, um entsprechende terminliche Planungen bzw. Änderungen im Pflegeplan vornehmen zu können. (4) Die Zufahrten und Zugänge dürfen nicht beschädigt oder verändert werden. Die Arbeiten bzw. Hilfsmittel sind den Gegebenheiten anzupassen. Beschädigungen sind dem Auftraggeber anzuzeigen und werden kostenpflichtig in Rechnung gestellt. (5) Der Auftragnehmer sowie dessen Nachauftragnehmer sind verpflichtet, Listen über die auf der Baustelle beschäftigten Arbeitnehmer zu führen. Die Listen sind auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen. Es wird vorausgesetzt, dass das beschäftige Personal bzw. der Vorarbeiter die deutsche Sprache beherrschen. Die reibungslose Kommunikation aufgrund von Sprachbarrieren müssen durch den Auftragnehmer sichergestellt werden. (6) Das Lagern von Material im Gehweg- oder Straßenbereich ist dem Ordnungsamt anzuzeigen. Dies gilt nicht für Tagesarbeiten, ausschließlich bei Verkehrsbehinderungen u.ä. erforderliche Absicherungen von Baustellen sind ebenfalls dem Ordnungsamt anzuzeigen. Dem Auftragnehmer obliegt das Vorhalten sämtlicher Absperrungen und Verkehrsschilder. Notwendige straßenverkehrliche Anordnungen sind in den Einzelpreisen einzukalkulieren. (7) Fahrbahn und Gehwege sind täglich zum Arbeitsschluss freizugeben bzw. gründlich zu säubern. Sämtliche Beschädigungen an Ausstattungselementen, Geh- und Parkwegen, Teich- und Wasseranlagen sind dem Auftraggeber innerhalb von 3 Tagen anzuzeigen. (8) Unvorhersehbare Behinderungen auf ausgeschriebenen Flächen sind dem Auftraggeber innerhalb von 3 Tagen anzuzeigen. Der uneingeschränkte Fußgängerbetrieb muss gewährleistet werden. Gefahrenstellen sind unverzüglich abzusichern und dem Auftraggeber zu melden. Werkzeuge u.ä. sind sicher zu lagern und stets zu beaufsichtigen. (9) Rasen- und Grünflächen werden nicht beparkt. [...] Näheres ist den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung, zu entnehmen.
- Stadt Bernau bei BerlinFrist: 03. Mai
Reinigung von öffentlichen Grünflächen und Spielplätzen der Stadt Bernau bei Berlin
§ 1 Allgemeines (1) Die Stadt Bernau bei Berlin beabsichtigt die Leistung der Reinigung und Unterhaltung von Stadtflächen zu vergeben. (2) Auskünfte über Arbeiten, Planunterlagen, Baustellenbesichtigungstermin erfolgen über den Auftraggeber Stadt Bernau bei Berlin, Dezernat IV, Amt 70.2, Frau Bartaune, Tel. 03338 - 365 328. § 2 Gegenstand der Leistung (1) Die zu vergebene Leistung beinhaltet Reinigungsarbeiten von öffentlichen Grünflächen, Parks und von städtischen Stadtplätzen. (2) Die Leistungen werden in Gebietslose (Lose) aufgeteilt. Der genaue Leistungsinhalt ist dem entsprechenden Leistungsverzeichnis zu entnehmen. (3) Die Teilnahme an dem Vergabeverfahren kann sich auf ein einzelnes, mehrere oder sämtliche Gebietslose beziehen. Übersicht der Gebietslose zur Reinigung der öffentlichen Grünanlagen und Spielplätze: LOS 1: Stadtflächen entlang der Stadtmauer LOS 2: Stadtflächen innerhalb der Stadtmauer LOS 3: Stadtflächen zwischen Stadtmauer und Bahnstrecke LOS 4: Stadtflächen nördlich der Bundesstraße (B2) und Mühlenstraße LOS 5: Stadtflächen südlich der Bahnstrecke LOS 6: Stadtflächen südlich Mühlenstraße/Oranienburger Straße Die Bieter können jeweils für einzelne, mehrere oder auch für alle Gebietslose Angebote abgeben. Die Angebotsabgabe hat losweise (LOS 1 bis LOS 6) zu erfolgen. Für jedes einzelne Gebietslos ist somit ein eigenständiges Angebot über den jeweiligen Projektraum des Vergabeverfahrens einzureichen. § 3 Ort und Zeitraum der Leistungserbringung (1) Die zur Reinigung ausgeschriebenen Flächen befinden sich in den Stadtgrenzen der Stadt Bernau bei Berlin.. (2) Die Flächengrößen beziffern die derzeitige Gesamtgröße, auf der die Leistungen ganzjährig zu erbringen sind. Die Fläche kann sich im Leistungszeitraum durch Zu- oder Abgänge verändern. (3) Die erforderlichen Teilleistungen sind nach Absprache mit dem Auftraggeber rechtzeitig auszuführen. Die Ausführung jeder Teilleistung ist dem Auftraggeber wöchentlich in Textform anzuzeigen. Die Ausführungsmitteilung vom Auftragnehmer an den Auftraggeber soll a. Angaben zum Auftrag (Maßnahmenbezeichnung), b. Angaben des Auftragnehmers (allg. Kontaktdaten, Ansprechpartner) und c. Beschreibung der erbrachten Leistung (Konkrete Tätigkeit, Umfang der Leistungsausführung, Datum und Ort der Leistungsausführung) enthalten. (4) Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn die nach dem Kalender (Turnusplan) bestimmte Leistung nicht durchgeführt wurde. § 4 Qualitätsanforderungen (1) Der Auftragnehmer hat die vorgeschriebenen Sicherheitsvorschriften einzuhalten. Er hat erforderliche Maßnahmen zu treffen und treffen zu lassen. Dies gilt für den gesamten Leistungszeitraum. Er trägt sämtliche Maßnahmen eigenverantwortlich. (2) Bei der Durchführung sind insbesondere die jeweiligen naturschutzrechtlichen Regelungen zum Artenschutz zu beachten. (3) Bei Arbeiten im Kronentrauf- und Wurzelbereich von Bäumen ist neben der BarBaumSchVO die DIN 18 920 zu beachten. (4) Beim Einsatz maschineller Technik (speziell bestimmte Geräte wie Laubbläser, Laubsammler, Freischneider, Graskantenschneider) ist auf die Einhaltung der Einsatzzeiten nach der Ordnungsbehördlichen Verordnung i.V.m. der 32. BImschV zu achten. Hier sind die Betriebsregelungen aus § 7 hervorzuheben. § 5 Ausführungsbedingungen und Besonderheiten (1) An Samstagen ist der Einsatz von maschineller Technik nur nach vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber gestattet. (2) Die Durchführung der Einzelleistungen erfolgt von März bis Ende November. Eine Ausnahme stellt das Jahr 2026 dar, da der Leistungsbeginn von der Zuschlagserteilung abhängt. Übersicht der Durchführung der Einzelleistungen: 2026: voraussichtlich Mitte Mai bis Ende November 2027: März bis Ende November 2028: März bis Ende November 2029: März bis Ende November (3) Feiertage und Stadtfeste sind im Pflegeplan zu berücksichtigen. Nach Auftragsvergabe werden im Zuge der Anlaufberatung alle nennenswerten Veranstaltungen mitgeteilt. Bei Änderungen wird der Auftraggeber den Auftragnehmer in Textform unverzüglich informieren, um entsprechende terminliche Planungen bzw. Änderungen im Pflegeplan vornehmen zu können. (4) Die Zufahrten und Zugänge dürfen nicht beschädigt oder verändert werden. Die Arbeiten bzw. Hilfsmittel sind den Gegebenheiten anzupassen. Beschädigungen sind dem Auftraggeber anzuzeigen und werden kostenpflichtig in Rechnung gestellt. (5) Der Auftragnehmer sowie dessen Nachauftragnehmer sind verpflichtet, Listen über die auf der Baustelle beschäftigten Arbeitnehmer zu führen. Die Listen sind auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen. Es wird vorausgesetzt, dass das beschäftige Personal bzw. der Vorarbeiter die deutsche Sprache beherrschen. Die reibungslose Kommunikation aufgrund von Sprachbarrieren müssen durch den Auftragnehmer sichergestellt werden. (6) Das Lagern von Material im Gehweg- oder Straßenbereich ist dem Ordnungsamt anzuzeigen. Dies gilt nicht für Tagesarbeiten, ausschließlich bei Verkehrsbehinderungen u.ä. erforderliche Absicherungen von Baustellen sind ebenfalls dem Ordnungsamt anzuzeigen. Dem Auftragnehmer obliegt das Vorhalten sämtlicher Absperrungen und Verkehrsschilder. Notwendige straßenverkehrliche Anordnungen sind in den Einzelpreisen einzukalkulieren. (7) Fahrbahn und Gehwege sind täglich zum Arbeitsschluss freizugeben bzw. gründlich zu säubern. Sämtliche Beschädigungen an Ausstattungselementen, Geh- und Parkwegen, Teich- und Wasseranlagen sind dem Auftraggeber innerhalb von 3 Tagen anzuzeigen. (8) Unvorhersehbare Behinderungen auf ausgeschriebenen Flächen sind dem Auftraggeber innerhalb von 3 Tagen anzuzeigen. Der uneingeschränkte Fußgängerbetrieb muss gewährleistet werden. Gefahrenstellen sind unverzüglich abzusichern und dem Auftraggeber zu melden. Werkzeuge u.ä. sind sicher zu lagern und stets zu beaufsichtigen. (9) Rasen- und Grünflächen werden nicht beparkt. [...] Näheres ist den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung, zu entnehmen.
- Amt für Recht, Vergabe und VersicherungenKöln
Leistungen der Technischen Ausrüstung, Ertüchtigung Baulicher Brandschutz, Bezirksrathaus Mühlheim, Wiener-Platz 2 A, 51065 Köln
Leistungen der Technischen Ausrüstung gemäß § 55 HOAI 2021, Anlagengruppen (ALG) 3, 4, 5, 7 und 8 nach § 53 2 HOAI, Leistungsphasen 1-9 (ALG 3, 4, 8) und Leistungsphasen 4-9 (ALG 5+7). Die Leistungen aller Anlagengruppen sind nach VDI 6026 zu erbringen. Der Abruf der Leistungen erfolgt stufenweise, zunächst für die ALG 3,4,8 die Leistungsphasen 1-3 und für die ALG 5 und 7, die Leistungsphase 4. Optional ist die Vergabe der Leistungsphasen 5,6,7,8 und 9 vorgesehen. Ein Recht auf Weiterbeauftragung besteht nicht. Projektbeschreibung Bei dem Bezirksrathaus Mülheim handelt es sich um ein 6-stöckiges, freistehendes Gebäude im Innenstadtbereich von Köln-Mülheim, Wiener Platz. Es wurde im Jahr 1997 fertiggestellt und wird seitdem als Verwaltungsgebäude mit angegliederter Bibliothek genutzt. Die Volkshochschule unterhält ebenfalls mehrere Seminarräume, die bis in die Abendstunden genutzt werden. Das Gebäude ist einseitig an öffentliche Verkehrsflächen angebunden, womit die An- und Ablieferungen für Baumaterialien sichergestellt sind. Die Zugangs- und Park- möglichkeiten sind begrenzt. Firmenfahrzeuge können kostenpflichtig im hauseigenen Parkhaus abgestellt werden. Das Gebäude ist überwiegend in Massivbauweise in einer Stahlbetonskelettkonstrukt- ion erstellt. Die tragenden Wände bestehen aus Stahlbeton, beziehungsweise Mauerwerk. Die nicht tragenden Trennwände bestehen überwiegend ausTrockenbau wänden. Die Sanierungsmaßnahmen müssen im laufenden Betrieb durchgeführt werden. Dadurch ist bereits bei der Planungsphase ein besonderes Augenmerk auf ausreichende Kompensationsmaßnahmen zu legen, bei denen die unterschiedlichen Nutzer des Gebäudes mit einzubinden sind. Für das Gebäude liegt ein Brandschutz- konzept aus dem Jahr 2022 vor. Infolgedessen müssen mehrere brandschutzver- bessernde Maßnahmen umgesetzt werden. Diese werden im im Einzelnen hier aufgeführt: KG 430 Lufttechnische Anlagen Planung der Lüftungsanlagen inklusive Brandschutz- klappen im Erdgeschoss und 1. Obergeschoss, sowie Gefahrenmelde- und Alarm- anlagen, und Niederspannungsinstallation für Rauchabzugsanlagen im gesamten Gebäude (Meldehalle, Büro, Bibliothek und Teilbereiche des Bistro). Die technischen Spezifikationen und Anforderungen sind detailliert in den Ausschreibungsunterlagen beschrieben. Insgesamt circa 22.061 qm Leistungsphase 1-9 (HOAI 2021) Anrechenbare Kosten: 476.254,04 € KG 440 Starkstrom /Beleuchtung Planung und Erneuerung der Beleuchtungsanlagen im Erdgeschoss und 1. OG des Verwaltungsgebäudes. Insgesamt circa 6.019 qm Leistungsphase 1-9 (HOAI 2021) Planung der Starkstromanlagen im gesamten Gebäude: Erneuerung und Optimierung der Starkstromanlagen im gesamten Verwaltungsgebäude. Insgesamt circa 22.061 qm Leistungsphase 1-9 (HOAI 2021) Anrechenbare Kosten: 505.117,93 € KG 450 Fernmeldeanlagen Planung der Brandmelde- und Sprachalarmierungsanlagen im Erdgeschoss und 1. OG des Verwaltungsgebäudes. Insgesamt circa 6.019 qm Leistungsphase 4-9 (HOAI 2021) Anrechenbare Kosten: 432.958,22 € KG 474 Feuerlöschanlagen Planung von selbstständigen Feuerlöschsystemen im gesamten Verwaltungsgebäude. Insgesamt circa 22.061 qm Leistungsphase 4-9 (HOAI 2021) Anrechenbare Kosten: 998.690,30 € KG 480 Gebäudeautomation Planung der Gebäudeautomation im gesamten Verwaltungsgebäude. Insgesamt circa 22.061 qm Leistungsphase 1-3 +5-9 (HOAI 2021) Anrechenbare Kosten: 707.165,10 € Schnittstelle Projekt 21-12088-003 Das Projekt 21-12088-003 beinhaltet die Erneuerung der Sicherheitsbeleuchtung, Sprachalarmierungsanlagen, und Brandmeldeanlage durch das Ingenieurbüro Göbel. Wegen der Änderung des Brandschutzkonzeptes durch den Einbau einer Sprinkler- anlage, müssen diese Anlagen in ihrer Nutzung angepasst werden. Eine Ausführungs- planung für die oben genannten Systeme ist bereits vorhanden. Die Anlage 1 zu dieser Auftragsbekanntmachung beinhaltet die vollständige Projektbeschreibung inklusive Maßnahmenbeschreibung und Kostenangaben und ist zu beachten. Die vollständige Beschreibung der Beschaffung ist in Anlage 1 zur Auftragsbekannt- machung Datei: 20250507_Anlage_1_BA_Muehlheim.pdf aufgeführt und ist zu beachten. Für den Teilnahmeantrag ist ein Bewerbungsformular (Anlage 2 Teilnahmeantrag/ Bewerbungsbogen zur Auftragsbekanntmachung) zu verwenden.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 27. Mai 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Ruhrbahn GmbH.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.