Grünflächenpflege im Bereich der ABM Seewalchen
Leistungsumfang gegenständlicher Dienstleistung ist die Durchführung von Pflegeleistungen an Grünflächen im Verantwortungsbereich der ABM Seewalchen. Leistungsziel ist die ordnungsgemäße Durchführung der ausgeschriebenen Leistungen bis Ende 2029. Optional werden die Leistungen um 1 + 1 Jahre bis 2031 verlängert.
Angebotsfrist:08. Juni 2026
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Leistungsumfang gegenständlicher Dienstleistung ist die Durchführung von Pflegeleistungen an Grünflächen im Verantwortungsbereich der ABM Seewalchen. Leistungsziel ist die ordnungsgemäße Durchführung der ausgeschriebenen Leistungen bis Ende 2029. Optional werden die Leistungen um 1 + 1 Jahre bis 2031 verlängert.
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: ASFINAG Service GmbH
- Veröffentlicht: 03. Mai 2026
- Frist: 08. Juni 2026
- Thema: Grünpflege
Ausschreibungsbeschreibung
Leistungsumfang gegenständlicher Dienstleistung ist die Durchführung von Pflegeleistungen an Grünflächen im Verantwortungsbereich der ABM Seewalchen. Leistungsziel ist die ordnungsgemäße Durchführung der ausgeschriebenen Leistungen bis Ende 2029. Optional werden die Leistungen um 1 + 1 Jahre bis 2031 verlängert.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
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Dokumente und Anhänge
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- PDF Notice (EST)
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Monitoring- und Evaluationsdienstleistungen für die Games-Förderung des Bundes
Gegenstand des Auftrags ist die Erbringung von Monitoring- und Evaluationsdienstleistungen für die Games-Förderung des Bundes. In diesem Zusammenhang umfasst der Auftrag eine Zielerreichungs-, Wirksamkeits- und Wirtschaftlichkeitskontrolle im Sinne der Erfolgskontrolle nach § 7 Abs. 2 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazugehörigen Verwaltungsvorschriften (VV) und die Erbringung von nachfolgenden Dienstleistungen für 2024‑2029 (Grundlaufzeit). Optional kann der Vertrag bis 2031 verlängert werden. Monitoring während der Grundlaufzeit und im optionalen Verlängerungszeitraum Ziel: Jährliche Berichte mit Darstellung der zentralen Entwicklungen, Erfolge und Herausforderungen der Games-Branche in Deutschland und daraus abgeleitet ggf. neue Förderimpulse und Optimierungsvorschläge für die laufende Förderung. Enthalten ist die Auswertung von Online‑Umfragen, akademischen Studien, Verbands- und Sekundärdaten sowie die Durchführung von Interviews und Fokusgruppendiskussionen. Begleitende Evaluation während der Grundlaufzeit Ziel: Bis spätestens 01.10.2028 Vorlage eines Zwischen-Berichts inklusive Handlungsempfehlungen, so dass diese in die Weiterentwicklung der 2029 auslaufenden Förderrichtlinie fließen können. Bis spätestens 31.07.2029 Vorlage eines Abschluss-Berichts zur begleitenden Evaluation. Abschließende Evaluation im optionalen Verlängerungszeitraum Ziel: Bis spätestens 31.07.2031 Vorlage eines Abschlussberichts für den Förderzeitraum 2024-2031 inklusive Handlungsempfehlungen.
- AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
Prüfung der Jahresrechnung ab 2026
Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens war der Abschluss eines Dienstleistungsvertrages über die Durchführung der Jahresrechnung für die AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Der Auftragnehmer hat gemäß den Vorgaben des § 31 SVHV (Verordnung über das Haushaltswesen in der Sozialversicherung) und den weiteren für die gesetzliche Krankenversicherung geltenden Rechtsvorschriften die Jahresrechnungen für die Jahre 2026, 2027 und 2028 sowie optional für die Jahre 2029 und 2030 für die AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen (Krankenversicherung inkl. Ausgleichskassen nach dem AAG) sowie deren Pflegekasse zu prüfen und jeweils einen Prüfbericht hierzu zu erstellen. Eine detaillierte Leistungsbeschreibung war den Bewerbungsbedingungen als Anlage 1 beigefügt.
- AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
Prüfung der Jahresrechnung ab 2026
Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens war der Abschluss eines Dienstleistungsvertrages über die Durchführung der Jahresrechnung für die AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Der Auftragnehmer hat gemäß den Vorgaben des § 31 SVHV (Verordnung über das Haushaltswesen in der Sozialversicherung) und den weiteren für die gesetzliche Krankenversicherung geltenden Rechtsvorschriften die Jahresrechnungen für die Jahre 2026, 2027 und 2028 sowie optional für die Jahre 2029 und 2030 für die AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen (Krankenversicherung inkl. Ausgleichskassen nach dem AAG) sowie deren Pflegekasse zu prüfen und jeweils einen Prüfbericht hierzu zu erstellen. Eine detaillierte Leistungsbeschreibung war den Bewerbungsbedingungen als Anlage 1 beigefügt.
- Land Berlin vertreten durch Bezirksamt Lichtenberg von BerlinFrist: 29. Mai
Baumpflegemaßnahmen
Im Berliner Bezirk Lichtenberg sind diverse Baumpflegearbeiten, aufgeteilt in sechs Losen, wie Komplexmaßnahme Kronenpflege, Komplexmaßnahme Kroneneinkürzung sowie Fällungen samt Fräsung des Stubbens durchzuführen. Es handelt sich ausnahmslos um laufende Pflege- und Sicherungsleistungen und nicht um eine Herstellung und / oder Änderung eines Bauwerks. Insofern sind vorliegende Leistungen als Dienstleistung einzuordnen. Die Bäume sind bis auf die vorhandenen Stubben nummeriert. Die Liste mit den zu bearbeitenden Bäumen sowie eine Verortung ist den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen. Die Durchführung sollte überwiegend mittels eines Hubsteigers erfolgen. Nichtsdestotrotz kann eine Befahrung erheblich erschwert bis unmöglich sein, sodass die Bearbeitung mittels Seilklettertechnik (SKT) zu erfolgen hat. Die erforderliche Genehmigung für die notwendigen Absperrungen und Aufstellungen von Halteverbotsschildern ist durch den Auftragnehmer bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde (Verkehrsrechtliche Anordnung) einzuholen. Die anfallenden Gebühren sind in die Position Baustelleneinrichtung einzukalkulieren. Bei der Baustelleneinrichtung handelt es sich um eine Pauschale, die sich auf die gesamte Ausschreibung bezieht. Folgende Ausführungsfristen sind verbindlich: Der geplante Ausführungszeitraum beginnt zehn Werktage nach Auftragserteilung und endet für das Jahr 2026 am 27.11.2026 (Kalenderwoche 48). Ggf. werden Sondermaßnahmen bei Sturm und Gefahrensituationen notwendig. Für die kommenden Vertragsjahre gelten als re-gelmäßige Ausführungszeiträume die Monate Februar bis Ende November Eine Teilung der Vergabe ist in 6 Lose vorgesehen: Los 1: Baumpflege Schulen Lichtenberg Los 2: Baumpflege Sport Kleinanlagen Lichtenberg Los 3: Baumpflege Friedhof Lichtenberg Los 4: Baumpflege Straßen Lichtenberg Nord Los 5: Baumpflege Straßen Lichtenberg Süd Los 6: Baumpflege Grünanlagen Lichtenberg Für dieses Verfahren wird eine Zuschlagslimitierung festgelegt, ohne Definition einer Ange-botslimitierung! Die Bieter haben zwingend für die jeweiligen Loskombinationen ein Angebot abzugeben. In-sofern führt die Abgabe eines Angebotes für nur ein Los einer Loskombination zum Ausschluss des abgegebenen Angebotes. Der Zuschlag wird dabei für die Kombinationen wie folgt stu-fenweise erteilt: 1. Paar „SchulStra“: Los 1 + Los 4 2. Paar „FriedStra“: Los 3 + Los 5 3. Paar „SpoGrü“: Los 2 + Los 6 Der Bieter der das wirtschaftlichste Angebot (Angebotspreis Los 1 + Angebotspreis Los3) ab-gegeben hat, erhält den Zuschlag für das Lospaar „SchulStra“. Ein Bieter kann nur für ein einziges Paar von Losen den Zuschlag erhalten, auch wenn er für andere Paare ebenfalls das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat. Der Zuschlag für das zweite Paar „FriedStra“ wird an den nächstplatzierten Bieter bzw. den Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot der Loskombination vergeben, sofern dieser noch nicht für einen Zuschlag vorgesehen ist (Ange-botspreis Los 2 + Angebotspreis Los4). Im Anschluss folgt nach diesem Schema die Vergabe des Lospaares „SpoGrü“. Die auftraggebende Stelle hat sich für diese Limitierung und Kopplung entschieden, um: • eine Streuung der wirtschaftlichen und technischen Risiken zu erreichen, • die Abhängigkeit von einem auftragnehmenden Unternehmen zu vermeiden, • eine Verbesserung der Wettbewerbsmöglichkeiten auch für kleinere Unternehmen zu wahren, • den Schutz eines ausreichenden Wettbewerbs in Zukunft zu erhalten, • eine Leistungserbringung in allen Losen zu sichern. Die Anzahl der Lose, für die ein bietendes Unternehmen den Zuschlag erhalten kann, wird ist daher auf maximal 2 Lose (1 Lospaar) limitiert.
- Frist: 15. Apr.
Dienstleistungen im Bereich IT-Infrastrukturdienste in mehreren Losen (8 Lose)
Gegenstand der Ausschreibung ist die Ermittlung eines Auftragnehmers je Los (8 Lose) für die Erbringung von IT-Dienstleistungen für die Auftraggeberin im Bereich IT-Infrastrukturdienste sowohl für den laufenden Betrieb als auch für anstehende Projekte durch entsprechend qualifizierte Consultants mit unterschiedlichen Qualifikationsstufen. Die Ausschreibung umfasst folgende Leistungen (pro Jahr): Los 1: - Rolle 1: System Engineer VMware - Remote und Vor Ort: 800 PT pro Rolle - Rolle 2: Virtualisierungsspezialist/in - Remote und Vor Ort: 200 PT pro Rolle - Rolle 3: Cloud Infrastructure Engineer - Remote und Vor Ort: 400 PT pro Rolle - Rolle 4: Cloud Systems Administrator (Cloud Operations Engineer) - Remote und Vorort: 600 PT pro Rolle - Rolle 5: Service Manager/in Infrastructure as a Service (IaaS) - Remote und Vor Ort: 400 PT pro Rolle Los 2: - Rolle 1: System Administrator/in Windows Server und Windows Server Dienste - Remote und Vor Ort: 600 PT pro Rolle - Rolle 2: System Administrator/in Active Directory - Remote und Vor Ort: 600 PT pro Rolle - Rolle 3: System Administrator/in Exchange - Remote und Vor Ort: 600 PT pro Rolle Los 3: - Rolle 1: Datenbankadministrator/in Oracle Engineered Systems - Remote und Vor Ort: 1.000 PT pro Rolle Los 4: - Rolle 1 Plattform- und Basissysteme - Linux OS - Remote und Vor Ort: 1000 PT pro Rolle - Rolle 2 Plattform- und Basissysteme - Middleware Remote und Vor Ort: 1000 PT pro Rolle - Rolle 3 Automatisierung - Remote und Vor Ort: 1000 PT pro Rolle Los 5: - Rolle 1: MS/Citrix VDI Spezialist/in - Remote und Vor Ort: 200 PT pro Rolle - Rolle 2: MS/Citrix Architekt/in - Remote und Vor Ort: 200 PT pro Rolle - Rolle 3: MS/NetScaler-Gateway Spezialist/in - Remote und Vor Ort: 200 PT pro Rolle Los 6.1: - Rolle 1: Technische Projektleitung - Remote und Vor Ort: 400 PT pro Rolle - Rolle 2: Technisches Consulting - Remote und Vor Ort: 400 PT pro Rolle - Rolle 3: Technisches Consulting - Remote und Vor Ort: 400 PT pro Rolle - Rolle 3: Technisches Consulting (Montag bis Freitag, 18:00 - 22:00 Uhr): 8 PT pro Rolle - Rolle 3: Technisches Consulting (Samstag, Sonntag und Feiertage, 07:00 - 18:00 Uhr): 5 PT pro Rolle - Rolle 4. Technisches Consulting - Remote und Vor Ort: 400 PT pro Rolle - Rolle 4: Technisches Consulting (Montag bis Freitag, 18:00 - 22:00 Uhr): 8 PT pro Rolle - Rolle 4: Technisches Consulting (Samstag, Sonntag und Feiertage, 07:00 - 18:00 Uhr): 5 PT pro Rolle - Rolle 5: Technische Projektunterstützung - Remote und Vor Ort: 200 PT pro Rolle - Rolle 6: IT Assistenz - Remote und Vor Ort: 600 PT pro Rolle Los 6.2: - Rolle 1: Technische Projektleitung - Remote und Vor Ort: 400 PT pro Rolle - Rolle 2: Technisches Consulting - Remote und Vor Ort: 400 PT pro Rolle - Rolle 3: Technisches Consulting - Remote und Vor Ort: 400 PT pro Rolle - Rolle 3: Technisches Consulting (Montag bis Freitag, 18:00 - 22:00 Uhr): 8 PT pro Rolle - Rolle 3: Technisches Consulting (Samstag, Sonntag und Feiertage, 07:00 - 18:00 Uhr): 5 PT pro Rolle - Rolle 4. Technisches Consulting - Remote und Vor Ort: 400 PT pro Rolle - Rolle 4: Technisches Consulting (Montag bis Freitag, 18:00 - 22:00 Uhr): 8 PT pro Rolle - Rolle 4: Technisches Consulting (Samstag, Sonntag und Feiertage, 07:00 - 18:00 Uhr): 5 PT pro Rolle - Rolle 5: Technische Projektunterstützung - Remote und Vor Ort: 200 PT pro Rolle - Rolle 6: IT Assistenz - Remote und Vor Ort: 600 PT pro Rolle Los 7: - Rolle 1: Automation: Technische Projektberatung und Unterstützung - Remote und Vor Ort: 1000 PT pro Rolle - Rolle 2: Cloud, Container: Technische Projektberatung und Unterstützung - Remote und Vor Ort: 1000 PT pro Rolle - Rolle 3: Keycloak, Open LDAP: Technische Projektberatung und Unterstützung - Remote und Vor Ort: 1000 PT pro Rolle Los 8: - Rolle 1: System Administrator/in: Backup Spezialist/in - Remote und Vor Ort: 600 PT pro Rolle - Rolle 2: System Administrator/in: Storage Systeme - Remote und Vor Ort: 600 PT pro Rolle Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlagserteilung und beträgt, sofern vorher keine Kündigung erfolgt, zunächst 24 Monate (Mindestvertragslaufzeit). Die Auftraggeberin behält sich vor, den Vertrag zweimalig um jeweils ein Jahr zu verlängern (optionale Vertragszeiträume). Die Mindestvertragslaufzeit verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern nicht drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit eine Kündigung durch die Auftraggeberin erfolgt. Für den zweiten optionalen Verlängerungszeitraum gilt selbiges. Der Vertrag endet in jedem Fall mit dem Erreichen der maximalen Gesamtauftragsgrenze (je Los): - Los 1 - Virtualisierung und Cloud-Infrastrukturbetrieb: 11.059.200,00 EUR netto; 13.160.448,00 EUR brutto (inkl. optionaler Leistungen) - Los 2 - Microsoft Produkte: 8.294.400,00 EUR netto; 9.870.336,00 EUR brutto (inkl. optionaler Leistungen) - Los 3 - Oracle: 4.608.000,00 EUR netto; 5.483.520,00 EUR brutto (inkl. optionaler Leistungen) - Los 4 - Open Source Server: 13.824.000,00 EUR netto; 16.450.560,00 EUR brutto (inkl. optionaler Leistungen) - Los 5 - CITRIX: 2.764.800,00 EUR netto; 3.290.112,00 EUR brutto (inkl. optionaler Leistungen) - Los 6.1 und Los 6.2 jeweils - Technisches Projektmanagement: 11.174.400,00 EUR netto; 13.297.536,00 EUR brutto (inkl. optionaler Leistungen) - Los 7 - Open Source, Automation, Container und Cloud: 13.824.000,00 EUR netto; 16.450.560,00 EUR brutto (inkl. optionaler Leistungen) - Los 8 - Backup und Storage: 5.529.600,00 EUR netto; 6.580.224,00 EUR brutto (inkl. optionaler Leistungen) Die geschätzte Abnahmemenge je Los ist der Anlage 3.x zum Vertrag - Preisblatt zu entnehmen. Wird der Auftragswert durch eine Auftragsänderung während der Vertragslaufzeit gem. § 132 GWB erhöht, so endet der Vertrag mit dem Erreichen dieses neuen Auftragswertes. Vom Vertragsende unberührt bleibt die Verpflichtung des Auftragnehmers zur vertragskonformen Leistungserbringung der im Vertragszeitraum erfolgten Beauftragungen.
- Stadt Bernau bei BerlinFrist: 03. Mai
Reinigung von öffentlichen Grünflächen und Spielplätzen der Stadt Bernau bei Berlin
§ 1 Allgemeines (1) Die Stadt Bernau bei Berlin beabsichtigt die Leistung der Reinigung und Unterhaltung von Stadtflächen zu vergeben. (2) Auskünfte über Arbeiten, Planunterlagen, Baustellenbesichtigungstermin erfolgen über den Auftraggeber Stadt Bernau bei Berlin, Dezernat IV, Amt 70.2, Frau Bartaune, Tel. 03338 - 365 328. § 2 Gegenstand der Leistung (1) Die zu vergebene Leistung beinhaltet Reinigungsarbeiten von öffentlichen Grünflächen, Parks und von städtischen Stadtplätzen. (2) Die Leistungen werden in Gebietslose (Lose) aufgeteilt. Der genaue Leistungsinhalt ist dem entsprechenden Leistungsverzeichnis zu entnehmen. (3) Die Teilnahme an dem Vergabeverfahren kann sich auf ein einzelnes, mehrere oder sämtliche Gebietslose beziehen. Übersicht der Gebietslose zur Reinigung der öffentlichen Grünanlagen und Spielplätze: LOS 1: Stadtflächen entlang der Stadtmauer LOS 2: Stadtflächen innerhalb der Stadtmauer LOS 3: Stadtflächen zwischen Stadtmauer und Bahnstrecke LOS 4: Stadtflächen nördlich der Bundesstraße (B2) und Mühlenstraße LOS 5: Stadtflächen südlich der Bahnstrecke LOS 6: Stadtflächen südlich Mühlenstraße/Oranienburger Straße Die Bieter können jeweils für einzelne, mehrere oder auch für alle Gebietslose Angebote abgeben. Die Angebotsabgabe hat losweise (LOS 1 bis LOS 6) zu erfolgen. Für jedes einzelne Gebietslos ist somit ein eigenständiges Angebot über den jeweiligen Projektraum des Vergabeverfahrens einzureichen. § 3 Ort und Zeitraum der Leistungserbringung (1) Die zur Reinigung ausgeschriebenen Flächen befinden sich in den Stadtgrenzen der Stadt Bernau bei Berlin.. (2) Die Flächengrößen beziffern die derzeitige Gesamtgröße, auf der die Leistungen ganzjährig zu erbringen sind. Die Fläche kann sich im Leistungszeitraum durch Zu- oder Abgänge verändern. (3) Die erforderlichen Teilleistungen sind nach Absprache mit dem Auftraggeber rechtzeitig auszuführen. Die Ausführung jeder Teilleistung ist dem Auftraggeber wöchentlich in Textform anzuzeigen. Die Ausführungsmitteilung vom Auftragnehmer an den Auftraggeber soll a. Angaben zum Auftrag (Maßnahmenbezeichnung), b. Angaben des Auftragnehmers (allg. Kontaktdaten, Ansprechpartner) und c. Beschreibung der erbrachten Leistung (Konkrete Tätigkeit, Umfang der Leistungsausführung, Datum und Ort der Leistungsausführung) enthalten. (4) Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn die nach dem Kalender (Turnusplan) bestimmte Leistung nicht durchgeführt wurde. § 4 Qualitätsanforderungen (1) Der Auftragnehmer hat die vorgeschriebenen Sicherheitsvorschriften einzuhalten. Er hat erforderliche Maßnahmen zu treffen und treffen zu lassen. Dies gilt für den gesamten Leistungszeitraum. Er trägt sämtliche Maßnahmen eigenverantwortlich. (2) Bei der Durchführung sind insbesondere die jeweiligen naturschutzrechtlichen Regelungen zum Artenschutz zu beachten. (3) Bei Arbeiten im Kronentrauf- und Wurzelbereich von Bäumen ist neben der BarBaumSchVO die DIN 18 920 zu beachten. (4) Beim Einsatz maschineller Technik (speziell bestimmte Geräte wie Laubbläser, Laubsammler, Freischneider, Graskantenschneider) ist auf die Einhaltung der Einsatzzeiten nach der Ordnungsbehördlichen Verordnung i.V.m. der 32. BImschV zu achten. Hier sind die Betriebsregelungen aus § 7 hervorzuheben. § 5 Ausführungsbedingungen und Besonderheiten (1) An Samstagen ist der Einsatz von maschineller Technik nur nach vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber gestattet. (2) Die Durchführung der Einzelleistungen erfolgt von März bis Ende November. Eine Ausnahme stellt das Jahr 2026 dar, da der Leistungsbeginn von der Zuschlagserteilung abhängt. Übersicht der Durchführung der Einzelleistungen: 2026: voraussichtlich Juni bis Ende November 2027: März bis Ende November 2028: März bis Ende November 2029: März bis Ende November (3) Feiertage und Stadtfeste sind im Pflegeplan zu berücksichtigen. Nach Auftragsvergabe werden im Zuge der Anlaufberatung alle nennenswerten Veranstaltungen mitgeteilt. Bei Änderungen wird der Auftraggeber den Auftragnehmer in Textform unverzüglich informieren, um entsprechende terminliche Planungen bzw. Änderungen im Pflegeplan vornehmen zu können. (4) Die Zufahrten und Zugänge dürfen nicht beschädigt oder verändert werden. Die Arbeiten bzw. Hilfsmittel sind den Gegebenheiten anzupassen. Beschädigungen sind dem Auftraggeber anzuzeigen und werden kostenpflichtig in Rechnung gestellt. (5) Der Auftragnehmer sowie dessen Nachauftragnehmer sind verpflichtet, Listen über die auf der Baustelle beschäftigten Arbeitnehmer zu führen. Die Listen sind auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen. Es wird vorausgesetzt, dass das beschäftige Personal bzw. der Vorarbeiter die deutsche Sprache beherrschen. Die reibungslose Kommunikation aufgrund von Sprachbarrieren müssen durch den Auftragnehmer sichergestellt werden. (6) Das Lagern von Material im Gehweg- oder Straßenbereich ist dem Ordnungsamt anzuzeigen. Dies gilt nicht für Tagesarbeiten, ausschließlich bei Verkehrsbehinderungen u.ä. erforderliche Absicherungen von Baustellen sind ebenfalls dem Ordnungsamt anzuzeigen. Dem Auftragnehmer obliegt das Vorhalten sämtlicher Absperrungen und Verkehrsschilder. Notwendige straßenverkehrliche Anordnungen sind in den Einzelpreisen einzukalkulieren. (7) Fahrbahn und Gehwege sind täglich zum Arbeitsschluss freizugeben bzw. gründlich zu säubern. Sämtliche Beschädigungen an Ausstattungselementen, Geh- und Parkwegen, Teich- und Wasseranlagen sind dem Auftraggeber innerhalb von 3 Tagen anzuzeigen. (8) Unvorhersehbare Behinderungen auf ausgeschriebenen Flächen sind dem Auftraggeber innerhalb von 3 Tagen anzuzeigen. Der uneingeschränkte Fußgängerbetrieb muss gewährleistet werden. Gefahrenstellen sind unverzüglich abzusichern und dem Auftraggeber zu melden. Werkzeuge u.ä. sind sicher zu lagern und stets zu beaufsichtigen. (9) Rasen- und Grünflächen werden nicht beparkt. [...] Näheres ist den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung, zu entnehmen.
- Stadt Bernau bei BerlinFrist: 03. Mai
Reinigung von öffentlichen Grünflächen und Spielplätzen der Stadt Bernau bei Berlin
§ 1 Allgemeines (1) Die Stadt Bernau bei Berlin beabsichtigt die Leistung der Reinigung und Unterhaltung von Stadtflächen zu vergeben. (2) Auskünfte über Arbeiten, Planunterlagen, Baustellenbesichtigungstermin erfolgen über den Auftraggeber Stadt Bernau bei Berlin, Dezernat IV, Amt 70.2, Frau Bartaune, Tel. 03338 - 365 328. § 2 Gegenstand der Leistung (1) Die zu vergebene Leistung beinhaltet Reinigungsarbeiten von öffentlichen Grünflächen, Parks und von städtischen Stadtplätzen. (2) Die Leistungen werden in Gebietslose (Lose) aufgeteilt. Der genaue Leistungsinhalt ist dem entsprechenden Leistungsverzeichnis zu entnehmen. (3) Die Teilnahme an dem Vergabeverfahren kann sich auf ein einzelnes, mehrere oder sämtliche Gebietslose beziehen. Übersicht der Gebietslose zur Reinigung der öffentlichen Grünanlagen und Spielplätze: LOS 1: Stadtflächen entlang der Stadtmauer LOS 2: Stadtflächen innerhalb der Stadtmauer LOS 3: Stadtflächen zwischen Stadtmauer und Bahnstrecke LOS 4: Stadtflächen nördlich der Bundesstraße (B2) und Mühlenstraße LOS 5: Stadtflächen südlich der Bahnstrecke LOS 6: Stadtflächen südlich Mühlenstraße/Oranienburger Straße Die Bieter können jeweils für einzelne, mehrere oder auch für alle Gebietslose Angebote abgeben. Die Angebotsabgabe hat losweise (LOS 1 bis LOS 6) zu erfolgen. Für jedes einzelne Gebietslos ist somit ein eigenständiges Angebot über den jeweiligen Projektraum des Vergabeverfahrens einzureichen. § 3 Ort und Zeitraum der Leistungserbringung (1) Die zur Reinigung ausgeschriebenen Flächen befinden sich in den Stadtgrenzen der Stadt Bernau bei Berlin.. (2) Die Flächengrößen beziffern die derzeitige Gesamtgröße, auf der die Leistungen ganzjährig zu erbringen sind. Die Fläche kann sich im Leistungszeitraum durch Zu- oder Abgänge verändern. (3) Die erforderlichen Teilleistungen sind nach Absprache mit dem Auftraggeber rechtzeitig auszuführen. Die Ausführung jeder Teilleistung ist dem Auftraggeber wöchentlich in Textform anzuzeigen. Die Ausführungsmitteilung vom Auftragnehmer an den Auftraggeber soll a. Angaben zum Auftrag (Maßnahmenbezeichnung), b. Angaben des Auftragnehmers (allg. Kontaktdaten, Ansprechpartner) und c. Beschreibung der erbrachten Leistung (Konkrete Tätigkeit, Umfang der Leistungsausführung, Datum und Ort der Leistungsausführung) enthalten. (4) Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn die nach dem Kalender (Turnusplan) bestimmte Leistung nicht durchgeführt wurde. § 4 Qualitätsanforderungen (1) Der Auftragnehmer hat die vorgeschriebenen Sicherheitsvorschriften einzuhalten. Er hat erforderliche Maßnahmen zu treffen und treffen zu lassen. Dies gilt für den gesamten Leistungszeitraum. Er trägt sämtliche Maßnahmen eigenverantwortlich. (2) Bei der Durchführung sind insbesondere die jeweiligen naturschutzrechtlichen Regelungen zum Artenschutz zu beachten. (3) Bei Arbeiten im Kronentrauf- und Wurzelbereich von Bäumen ist neben der BarBaumSchVO die DIN 18 920 zu beachten. (4) Beim Einsatz maschineller Technik (speziell bestimmte Geräte wie Laubbläser, Laubsammler, Freischneider, Graskantenschneider) ist auf die Einhaltung der Einsatzzeiten nach der Ordnungsbehördlichen Verordnung i.V.m. der 32. BImschV zu achten. Hier sind die Betriebsregelungen aus § 7 hervorzuheben. § 5 Ausführungsbedingungen und Besonderheiten (1) An Samstagen ist der Einsatz von maschineller Technik nur nach vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber gestattet. (2) Die Durchführung der Einzelleistungen erfolgt von März bis Ende November. Eine Ausnahme stellt das Jahr 2026 dar, da der Leistungsbeginn von der Zuschlagserteilung abhängt. Übersicht der Durchführung der Einzelleistungen: 2026: voraussichtlich Mitte Mai bis Ende November 2027: März bis Ende November 2028: März bis Ende November 2029: März bis Ende November (3) Feiertage und Stadtfeste sind im Pflegeplan zu berücksichtigen. Nach Auftragsvergabe werden im Zuge der Anlaufberatung alle nennenswerten Veranstaltungen mitgeteilt. Bei Änderungen wird der Auftraggeber den Auftragnehmer in Textform unverzüglich informieren, um entsprechende terminliche Planungen bzw. Änderungen im Pflegeplan vornehmen zu können. (4) Die Zufahrten und Zugänge dürfen nicht beschädigt oder verändert werden. Die Arbeiten bzw. Hilfsmittel sind den Gegebenheiten anzupassen. Beschädigungen sind dem Auftraggeber anzuzeigen und werden kostenpflichtig in Rechnung gestellt. (5) Der Auftragnehmer sowie dessen Nachauftragnehmer sind verpflichtet, Listen über die auf der Baustelle beschäftigten Arbeitnehmer zu führen. Die Listen sind auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen. Es wird vorausgesetzt, dass das beschäftige Personal bzw. der Vorarbeiter die deutsche Sprache beherrschen. Die reibungslose Kommunikation aufgrund von Sprachbarrieren müssen durch den Auftragnehmer sichergestellt werden. (6) Das Lagern von Material im Gehweg- oder Straßenbereich ist dem Ordnungsamt anzuzeigen. Dies gilt nicht für Tagesarbeiten, ausschließlich bei Verkehrsbehinderungen u.ä. erforderliche Absicherungen von Baustellen sind ebenfalls dem Ordnungsamt anzuzeigen. Dem Auftragnehmer obliegt das Vorhalten sämtlicher Absperrungen und Verkehrsschilder. Notwendige straßenverkehrliche Anordnungen sind in den Einzelpreisen einzukalkulieren. (7) Fahrbahn und Gehwege sind täglich zum Arbeitsschluss freizugeben bzw. gründlich zu säubern. Sämtliche Beschädigungen an Ausstattungselementen, Geh- und Parkwegen, Teich- und Wasseranlagen sind dem Auftraggeber innerhalb von 3 Tagen anzuzeigen. (8) Unvorhersehbare Behinderungen auf ausgeschriebenen Flächen sind dem Auftraggeber innerhalb von 3 Tagen anzuzeigen. Der uneingeschränkte Fußgängerbetrieb muss gewährleistet werden. Gefahrenstellen sind unverzüglich abzusichern und dem Auftraggeber zu melden. Werkzeuge u.ä. sind sicher zu lagern und stets zu beaufsichtigen. (9) Rasen- und Grünflächen werden nicht beparkt. [...] Näheres ist den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung, zu entnehmen.
- Stadt Bernau bei BerlinFrist: 03. Mai
Reinigung von öffentlichen Grünflächen und Spielplätzen der Stadt Bernau bei Berlin
§ 1 Allgemeines (1) Die Stadt Bernau bei Berlin beabsichtigt die Leistung der Reinigung und Unterhaltung von Stadtflächen zu vergeben. (2) Auskünfte über Arbeiten, Planunterlagen, Baustellenbesichtigungstermin erfolgen über den Auftraggeber Stadt Bernau bei Berlin, Dezernat IV, Amt 70.2, Frau Bartaune, Tel. 03338 - 365 328. § 2 Gegenstand der Leistung (1) Die zu vergebene Leistung beinhaltet Reinigungsarbeiten von öffentlichen Grünflächen, Parks und von städtischen Stadtplätzen. (2) Die Leistungen werden in Gebietslose (Lose) aufgeteilt. Der genaue Leistungsinhalt ist dem entsprechenden Leistungsverzeichnis zu entnehmen. (3) Die Teilnahme an dem Vergabeverfahren kann sich auf ein einzelnes, mehrere oder sämtliche Gebietslose beziehen. Übersicht der Gebietslose zur Reinigung der öffentlichen Grünanlagen und Spielplätze: LOS 1: Stadtflächen entlang der Stadtmauer LOS 2: Stadtflächen innerhalb der Stadtmauer LOS 3: Stadtflächen zwischen Stadtmauer und Bahnstrecke LOS 4: Stadtflächen nördlich der Bundesstraße (B2) und Mühlenstraße LOS 5: Stadtflächen südlich der Bahnstrecke LOS 6: Stadtflächen südlich Mühlenstraße/Oranienburger Straße Die Bieter können jeweils für einzelne, mehrere oder auch für alle Gebietslose Angebote abgeben. Die Angebotsabgabe hat losweise (LOS 1 bis LOS 6) zu erfolgen. Für jedes einzelne Gebietslos ist somit ein eigenständiges Angebot über den jeweiligen Projektraum des Vergabeverfahrens einzureichen. § 3 Ort und Zeitraum der Leistungserbringung (1) Die zur Reinigung ausgeschriebenen Flächen befinden sich in den Stadtgrenzen der Stadt Bernau bei Berlin.. (2) Die Flächengrößen beziffern die derzeitige Gesamtgröße, auf der die Leistungen ganzjährig zu erbringen sind. Die Fläche kann sich im Leistungszeitraum durch Zu- oder Abgänge verändern. (3) Die erforderlichen Teilleistungen sind nach Absprache mit dem Auftraggeber rechtzeitig auszuführen. Die Ausführung jeder Teilleistung ist dem Auftraggeber wöchentlich in Textform anzuzeigen. Die Ausführungsmitteilung vom Auftragnehmer an den Auftraggeber soll a. Angaben zum Auftrag (Maßnahmenbezeichnung), b. Angaben des Auftragnehmers (allg. Kontaktdaten, Ansprechpartner) und c. Beschreibung der erbrachten Leistung (Konkrete Tätigkeit, Umfang der Leistungsausführung, Datum und Ort der Leistungsausführung) enthalten. (4) Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn die nach dem Kalender (Turnusplan) bestimmte Leistung nicht durchgeführt wurde. § 4 Qualitätsanforderungen (1) Der Auftragnehmer hat die vorgeschriebenen Sicherheitsvorschriften einzuhalten. Er hat erforderliche Maßnahmen zu treffen und treffen zu lassen. Dies gilt für den gesamten Leistungszeitraum. Er trägt sämtliche Maßnahmen eigenverantwortlich. (2) Bei der Durchführung sind insbesondere die jeweiligen naturschutzrechtlichen Regelungen zum Artenschutz zu beachten. (3) Bei Arbeiten im Kronentrauf- und Wurzelbereich von Bäumen ist neben der BarBaumSchVO die DIN 18 920 zu beachten. (4) Beim Einsatz maschineller Technik (speziell bestimmte Geräte wie Laubbläser, Laubsammler, Freischneider, Graskantenschneider) ist auf die Einhaltung der Einsatzzeiten nach der Ordnungsbehördlichen Verordnung i.V.m. der 32. BImschV zu achten. Hier sind die Betriebsregelungen aus § 7 hervorzuheben. § 5 Ausführungsbedingungen und Besonderheiten (1) An Samstagen ist der Einsatz von maschineller Technik nur nach vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber gestattet. (2) Die Durchführung der Einzelleistungen erfolgt von März bis Ende November. Eine Ausnahme stellt das Jahr 2026 dar, da der Leistungsbeginn von der Zuschlagserteilung abhängt. Übersicht der Durchführung der Einzelleistungen: 2026: voraussichtlich Mitte Mai bis Ende November 2027: März bis Ende November 2028: März bis Ende November 2029: März bis Ende November (3) Feiertage und Stadtfeste sind im Pflegeplan zu berücksichtigen. Nach Auftragsvergabe werden im Zuge der Anlaufberatung alle nennenswerten Veranstaltungen mitgeteilt. Bei Änderungen wird der Auftraggeber den Auftragnehmer in Textform unverzüglich informieren, um entsprechende terminliche Planungen bzw. Änderungen im Pflegeplan vornehmen zu können. (4) Die Zufahrten und Zugänge dürfen nicht beschädigt oder verändert werden. Die Arbeiten bzw. Hilfsmittel sind den Gegebenheiten anzupassen. Beschädigungen sind dem Auftraggeber anzuzeigen und werden kostenpflichtig in Rechnung gestellt. (5) Der Auftragnehmer sowie dessen Nachauftragnehmer sind verpflichtet, Listen über die auf der Baustelle beschäftigten Arbeitnehmer zu führen. Die Listen sind auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen. Es wird vorausgesetzt, dass das beschäftige Personal bzw. der Vorarbeiter die deutsche Sprache beherrschen. Die reibungslose Kommunikation aufgrund von Sprachbarrieren müssen durch den Auftragnehmer sichergestellt werden. (6) Das Lagern von Material im Gehweg- oder Straßenbereich ist dem Ordnungsamt anzuzeigen. Dies gilt nicht für Tagesarbeiten, ausschließlich bei Verkehrsbehinderungen u.ä. erforderliche Absicherungen von Baustellen sind ebenfalls dem Ordnungsamt anzuzeigen. Dem Auftragnehmer obliegt das Vorhalten sämtlicher Absperrungen und Verkehrsschilder. Notwendige straßenverkehrliche Anordnungen sind in den Einzelpreisen einzukalkulieren. (7) Fahrbahn und Gehwege sind täglich zum Arbeitsschluss freizugeben bzw. gründlich zu säubern. Sämtliche Beschädigungen an Ausstattungselementen, Geh- und Parkwegen, Teich- und Wasseranlagen sind dem Auftraggeber innerhalb von 3 Tagen anzuzeigen. (8) Unvorhersehbare Behinderungen auf ausgeschriebenen Flächen sind dem Auftraggeber innerhalb von 3 Tagen anzuzeigen. Der uneingeschränkte Fußgängerbetrieb muss gewährleistet werden. Gefahrenstellen sind unverzüglich abzusichern und dem Auftraggeber zu melden. Werkzeuge u.ä. sind sicher zu lagern und stets zu beaufsichtigen. (9) Rasen- und Grünflächen werden nicht beparkt. [...] Näheres ist den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung, zu entnehmen.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Die Angebotsfrist endet am 08. Juni 2026.
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- Der Auftraggeber ist ASFINAG Service GmbH.
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