Monitoring- und Evaluationsdienstleistungen für die Games-Förderung des Bundes
Gegenstand des Auftrags ist die Erbringung von Monitoring- und Evaluationsdienstleistungen für die Games-Förderung des Bundes. In diesem Zusammenhang umfasst der Auftrag eine Zielerreichungs-, Wirksamkeits- und Wirtschaftlichkeitskontrolle im Sinne der Erfolgskontrolle nach § 7 Abs. 2 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) u...
Angebotsfrist:02. Juni 2026
Typ:Ausschreibung
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Gegenstand des Auftrags ist die Erbringung von Monitoring- und Evaluationsdienstleistungen für die Games-Förderung des Bundes. In diesem Zusammenhang umfasst der Auftrag eine Zielerreichungs-, Wirksamkeits- und Wirtschaftlichkeitskontrolle im Sinne der Erfolgskontrolle nach § 7 Abs. 2 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazugehöri...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
- Veröffentlicht: 23. April 2026
- Frist: 02. Juni 2026
Ausschreibungsbeschreibung
Gegenstand des Auftrags ist die Erbringung von Monitoring- und Evaluationsdienstleistungen für die Games-Förderung des Bundes. In diesem Zusammenhang umfasst der Auftrag eine Zielerreichungs-, Wirksamkeits- und Wirtschaftlichkeitskontrolle im Sinne der Erfolgskontrolle nach § 7 Abs. 2 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazugehörigen Verwaltungsvorschriften (VV) und die Erbringung von nachfolgenden Dienstleistungen für 2024‑2029 (Grundlaufzeit). Optional kann der Vertrag bis 2031 verlängert werden. Monitoring während der Grundlaufzeit und im optionalen Verlängerungszeitraum Ziel: Jährliche Berichte mit Darstellung der zentralen Entwicklungen, Erfolge und Herausforderungen der Games-Branche in Deutschland und daraus abgeleitet ggf. neue Förderimpulse und Optimierungsvorschläge für die laufende Förderung. Enthalten ist die Auswertung von Online‑Umfragen, akademischen Studien, Verbands- und Sekundärdaten sowie die Durchführung von Interviews und Fokusgruppendiskussionen. Begleitende Evaluation während der Grundlaufzeit Ziel: Bis spätestens 01.10.2028 Vorlage eines Zwischen-Berichts inklusive Handlungsempfehlungen, so dass diese in die Weiterentwicklung der 2029 auslaufenden Förderrichtlinie fließen können. Bis spätestens 31.07.2029 Vorlage eines Abschluss-Berichts zur begleitenden Evaluation. Abschließende Evaluation im optionalen Verlängerungszeitraum Ziel: Bis spätestens 31.07.2031 Vorlage eines Abschlussberichts für den Förderzeitraum 2024-2031 inklusive Handlungsempfehlungen.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
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Ergänzend wurden erste Grünindikatoren wie NDVI, Grünvolumen, Grünerreichbarkeit und Gross Primary Production (GPP) berechnet. Das ausschreibungsgegenständliche Monitoring durch Fernerkundung soll unmittelbar auf den Ergebnissen des FuE-Projekts aufbauen und Fachgrundlagen für verschiedene Fragestellungen in der räumlichen Planung in Hessen liefern. Das Monitoring ist für eine Laufzeit von insgesamt fünf Jahren vorgesehen, beginnend mit der Beauftragung im Laufe des Jahres 2026. Die Datenzusammenstellung und -auswertung hat alle zwei Jahre zu erfolgen. Der genaue Zyklus wird in Abstimmung mit dem Auftraggeber (AG) festgelegt; eine grobe Orientierung ist in der nachfolgenden Tabelle 1 in Ziff. 2 der Leistungsbeschreibung aufgeführt. Der AN hat für jeden Zyklus die Ergebnisse inklusive des Monitoringberichts innerhalb eines Jahres nach Datenerhalt bereitzustellen. Die Ergebnisse sind zunächst in einer Entwurfsfassung vorzulegen und nach Freigabe durch den AG als Endfassung zu übergeben. Der AN hat die Projektorganisation so auszurichten, dass eine kontinuierliche und fristgerechte Bearbeitung gewährleistet wird. Hierzu gehören die Einhaltung der vereinbarten Abgabetermine, die regelmäßige Bereitstellung der Zwischenstände sowie die Sicherstellung einer vollständigen Dokumentation aller Ergebnisse. Der AN hat hierfür eine geeignete Meilensteinplanung (mit zugeordneter Kostendarstellung) zu erstellen und diese mit dem AG abzustimmen. Sofern unvermeidbar, können einzelne Arbeitsschritte aus den Datenerfassungsjahren 2026 und 2028 in die Jahre 2027 und 2029 verschoben werden (z. B. Dokumentationsarbeiten). Dies ist transparent darzustellen und eine Modifizierung des Mittelflusses mit dem AG abzustimmen. Grundsätzlich ist durch eine geeignete Meilensteinplanung ein möglichst hoher Mittelabfluss der für das betreffende Datenerfassungsjahr vorgesehenen Summe zu gewährleisten. Die Meilensteinplanung sollte gewährleisten, dass der finale Monitoringbericht wie geplant 2030 bereitgestellt wird, da er lediglich eine Aktualisierung des vorhergehenden Monitoringberichts beinhaltet. Hierfür ist die finale Zeitplanung bei Bereitstellung der aktuellen Befliegungsdaten mit dem AG abzustimmen. Das zur Vergabe vorgesehene Projekt hat die fachlichen Ergebnisse und Methoden aus dem oben genannten FuE-Projekt als Orientierung aufzugreifen. Der AN hat darauf aufbauend ein eigenständiges, robustes Verfahren zu entwickeln, das die Ergebnisse methodisch fortführt, um sie für einen operativen Monitoringbetrieb nutzbar zu machen. Hierbei hat der AN insbesondere sicherzustellen, dass der Bestand und seine Veränderung bei der Vegetation, der Versiegelung und den Photovoltaikanlagen (Dach- und FF-PV) für die Dauer von fünf Jahren, beginnend ab 2026, automatisiert erfasst werden. Die Durchführung des Monitorings hat zweijährlich zu erfolgen. Zudem hat der AN die oben genannten vier Grünindikatoren in denselben Intervallen zu berechnen und fortzuschreiben (darunter GPP optional). Von besonderer Relevanz ist das PV-Monitoring: Die Erfassung von Dach-PV und Freiflächen-PV hat regelmäßig, transparent und nachvollziehbar zu erfolgen, um den Fortschritt bei der Umsetzung des gesetzlichen Ziels einer PV-Nutzung auf etwa 1 % der Landesfläche (davon ca. 50 % als FF-PV) belastbar zu dokumentieren. Da die im FuE-Projekt entwickelten Modelle ausschließlich im Forschungsbericht beschrieben sind und dem AN nicht direkt zur Verfügung gestellt werden, dienen sie ausschließlich als fachliche Leitplanke. Der AN hat anhand dieser Informationen eine neue, automatisch anwendbare Modelllösung zu entwickeln, die inhaltlich anschlussfähig ist und eine belastbare Vergleichbarkeit der gewonnenen Ergebnisse über Zeitreihen gewährleistet. Die Ergebnisse sollen in einem schlanken Monitoringbericht ausgewertet werden. Zusätzlich sollen die erfassten Parameter und die Auswertungen in der bestehenden WebGIS-Anwendung (WebGIS - Klimaschutz und Klimaanpassung (abgerufen Oktober 2025)) auf dem Landesplanungsportal veröffentlicht werden. Weitere Einzelheiten zur Auftragsausführung sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen (Datei "B 03 Leistungsbeschreibung")
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Der AN hat die Projektorganisation so auszurichten, dass eine kontinuierliche und fristgerechte Bearbeitung gewährleistet wird. Hierzu gehören die Einhaltung der vereinbarten Abgabetermine, die regelmäßige Bereitstellung der Zwischenstände sowie die Sicherstellung einer vollständigen Dokumentation aller Ergebnisse. Der AN hat hierfür eine geeignete Meilensteinplanung (mit zugeordneter Kostendarstellung) zu erstellen und diese mit dem AG abzustimmen. Sofern unvermeidbar, können einzelne Arbeitsschritte aus den Datenerfassungsjahren 2026 und 2028 in die Jahre 2027 und 2029 verschoben werden (z. B. Dokumentationsarbeiten). Dies ist transparent darzustellen und eine Modifizierung des Mittelflusses mit dem AG abzustimmen. Grundsätzlich ist durch eine geeignete Meilensteinplanung ein möglichst hoher Mittelabfluss der für das betreffende Datenerfassungsjahr vorgesehenen Summe zu gewährleisten. Die Meilensteinplanung sollte gewährleisten, dass der finale Monitoringbericht wie geplant 2030 bereitgestellt wird, da er lediglich eine Aktualisierung des vorhergehenden Monitoringberichts beinhaltet. Hierfür ist die finale Zeitplanung bei Bereitstellung der aktuellen Befliegungsdaten mit dem AG abzustimmen. Das zur Vergabe vorgesehene Projekt hat die fachlichen Ergebnisse und Methoden aus dem oben genannten FuE-Projekt als Orientierung aufzugreifen. Der AN hat darauf aufbauend ein eigenständiges, robustes Verfahren zu entwickeln, das die Ergebnisse methodisch fortführt, um sie für einen operativen Monitoringbetrieb nutzbar zu machen. Hierbei hat der AN insbesondere sicherzustellen, dass der Bestand und seine Veränderung bei der Vegetation, der Versiegelung und den Photovoltaikanlagen (Dach- und FF-PV) für die Dauer von fünf Jahren, beginnend ab 2026, automatisiert erfasst werden. Die Durchführung des Monitorings hat zweijährlich zu erfolgen. Zudem hat der AN die oben genannten vier Grünindikatoren in denselben Intervallen zu berechnen und fortzuschreiben (darunter GPP optional). Von besonderer Relevanz ist das PV-Monitoring: Die Erfassung von Dach-PV und Freiflächen-PV hat regelmäßig, transparent und nachvollziehbar zu erfolgen, um den Fortschritt bei der Umsetzung des gesetzlichen Ziels einer PV-Nutzung auf etwa 1 % der Landesfläche (davon ca. 50 % als FF-PV) belastbar zu dokumentieren. Da die im FuE-Projekt entwickelten Modelle ausschließlich im Forschungsbericht beschrieben sind und dem AN nicht direkt zur Verfügung gestellt werden, dienen sie ausschließlich als fachliche Leitplanke. Der AN hat anhand dieser Informationen eine neue, automatisch anwendbare Modelllösung zu entwickeln, die inhaltlich anschlussfähig ist und eine belastbare Vergleichbarkeit der gewonnenen Ergebnisse über Zeitreihen gewährleistet. Die Ergebnisse sollen in einem schlanken Monitoringbericht ausgewertet werden. Zusätzlich sollen die erfassten Parameter und die Auswertungen in der bestehenden WebGIS-Anwendung (WebGIS - Klimaschutz und Klimaanpassung (abgerufen Oktober 2025)) auf dem Landesplanungsportal veröffentlicht werden. Weitere Einzelheiten zur Auftragsausführung sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen (Datei "B 03 Leistungsbeschreibung")
- WVV Wiesbaden Holding GmbH
WVV Wiesbaden Holding GmbH - Konzernrevision, Allgemeine und IT-Revision; Beschaffung von Co-Sourcing-Dienstleistungen für die Durchführung von Prüfungen der Konzernrevision der LHW
Beschreibung: Auf der Basis des Beschlusses Nr. 0450 vom 17. Dezember 2015 der Stadtverordnetenversammlung der LHW wurde bei der WVV eine Konzernrevision implementiert, die die Funktion der Konzernrevision für die LHW sowie der Internen Revision in den Gesellschaften, bei denen die Landeshauptstadt Wiesbaden Prüfungsrechte besitzt, wahrnimmt. Die Konzernrevision sucht zur Wahrnehmung Ihrer Aufgabe Partner, mit denen sie zusammen in einem Co-Sourcing-Ansatz die Prüfungen durchführt. Zusätzlich kann die Konzernrevision auch Prüfungen ohne Partner durchführen. Die Rechtsstellung der Konzernrevision ist an die Rechtsstellung des kommunalen Revisionsamtes angelehnt und ist in den jeweiligen Satzungen der zu prüfenden Gesellschaften verbindlich geregelt und verankert. Die Regelungen basieren auf einer, von der Stadtverordnetenversammlung der LHW erlassenen Revisionsordnung sowie einer Mustersatzung, die für alle relevanten Gesellschaften verbindlich umgesetzt wurde. Zum Konsolidierungskreis der LHW gehört auch eine IT-Gesellschaft die insbesondere für die Kernverwaltung Anbieter und Lösungsgeber im Bereich der Hard- und Software- Solutions, der Netzwerke, TK-Anlagen und Rechenzentrumsdienstleistungen. Nach einem risikoorientierten Ansatz sollen in allen relevanten Gesellschaften, auf der Basis einer Prüfungsplanung, einzelne Prüfungen der Ordnungsmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Geschäftstätigkeit durchgeführt werden. Dabei sind alle Prozesse und Aktivitäten, die einer Gesellschaft zuzuordnen sind, in die Prüfung mit einzubeziehen. Die risikoorientierte Prüfungsplanung wird der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis gegeben. Es besteht die Möglichkeit, dass die Konzernrevision anlassbezogene Sonderprüfungen durchführt. Diese können u.a. durch die Stadtverordnetenversammlung bzw. durch den Oberbürgermeister der LHW erteilt werden. Sonderprüfungen sind dabei je nach Aufgabenstellung sehr zeitnah zu beginnen. Der Auftragnehmer erklärt mit der Abgabe seines Angebotes, dass er in der Lage ist bei Bedarf solche Sonderprüfung binnen 2 Wochen zu beginnen. In die Erstellung zukünftiger Prüfungspläne soll der Co-Sourcing-Partner aktiv eingebunden werden. Im Co-Sourcing sollen die Prüfungen in Abstimmung mit der Konzernrevision gemeinsam geplant, durchgeführt und dokumentiert werden. Die Durchführung soll nach allgemein anerkannten Standards (bspw. DIIR, IDW, IDR) erfolgen. Die Berichtserstellung erfolgt analog. Die Berichtslegung erfolgt dabei im Namen und Layout der Konzernrevision und wird sowohl vom Auftragnehmer wie auch von der Konzernrevision unterzeichnet. Die Berichtswege sind der Revisionsordnung zu entnehmen. Arbeitspapiere und Prüfungsunterlagen verbleiben bei der Konzernrevision bzw. sind spätestens mit Berichtslegung der Konzernrevision zu übergeben. Zu eigenen Dokumentationszwecken können durch den Auftragnehmer Kopien angefertigt werden. Gegebenenfalls sind die Prüfungsergebnisse in den relevanten Gremien (Vorstand, Aufsichtsrat, Revisionsausschuss bzw. Beteiligungsausschuss der Stadtverordnetenversammlung der LHW) zu vertreten. Gegenstand der zu beauftragenden Leistung: (1) Allgemeine Revision mit den Schwerpunkten: a) systematische Überprüfung aller Prozesse und Strukturen, um die Einhaltung von Gesetzen, Richtlinien, Verordnungen und internen Vorgaben sicherzustellen b) Prüfung der Ordnungsmäßigkeit c) Prüfung der Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit d) Prüfung des Internen Kontrollsystems (IKS) e) Prüfung des Risikomanagementsystems (RMS) f) Prüfung des Compliancemanagementsystems (CMS) g) Prüfung von regulatorischen Änderungen mit Auswirkungen auf das operative Geschäft (z.B. Energiewende, Verkehrswende) (2) IT-Revision mit den Schwerpunkten: a) Prüfung und Bewertung der IT-Systeme, b) Prüfung und Bewertung der IT-Infrastruktur c) Prüfung und Bewertung der IT-Prozesse hinsichtlich ihrer Sicherheit, Ordnungsmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und Effizienz. Der Bewerber muss alle Leistungen in seinem Namen anbieten und später den Auftrag in seinem Namen durchführen, so dass die Auftraggeberin im Falle der Zuschlagserteilung nur einen Ansprechpartner hat. Bietergemeinschaften sind grundsätzlich zulässig; in diesem Falle haften alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft gegenüber der Auftraggeberin gesamtschuldnerisch. Mit Abgabe des Teilnahmeantrags in diesem Vergabeverfahren erklärt der Anbieter, dass er in den Jahren 2020-2024 in keiner der zugeordneten Gesellschaften als Jahresabschlussprüfer, Gutachter oder als Berater bzw. Projektsteuer o.ä. tätig war bzw. keine operativen Tätigkeiten in den zu prüfenden Gesellschaften als Auftragnehmer übernommen hat und das keinerlei relevante vertragliche Beziehungen für den Bewerbungszeitraum (2026 - 2029) bestehen. Sofern kein offensichtlicher Konflikt besteht, kann ein Auftrag im Beauftragungszeitraum mit vorheriger Zustimmung der Konzernrevision erteilt werden. Optionen: Angestrebt wird der Abschluss eines Vertrages mit einer Laufzeit von 3 Jahren mit einer Verlängerungsoption von zweimal einem Jahr. Die Ausübung dieser Option steht lediglich der Auftraggeberin zu. Bedarf gesondert auszuschreiben. Sie behält sich ferner im Einzelfall vor, bei Bedarf, während des Beauftragungszeitraums, weitere Prüfungsleistungen gesondert auszuschreiben. Es besteht kein Anspruch der Bewerber, bei einer Prüfung entsprechend berücksichtigt zu werden. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf den Abruf von einzelnen und / oder sämtlichen Optionen und kann aus einem Nichtabruf auch keine weitergehenden Ansprüche (z. B. auf Schadensersatz oder Honorarerhöhung) herleiten. Projekttermine: Beginn der Leistungserbringung: April 2026
- Land Berlin vertr. durch BA Mitte v. BerlinFrist: 21. Mai
Leistungen der Objektplanung Gebäude für die Gesamtsanierung des Hortgebäudes der Gesundbrunnen-Grundschule in der Prinzenallee 9, 13357 Berlin
Der Auftrag beinhaltet Architektenleistungen entsprechend der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) Teil 3 Objektplanung Abschnitt 1 Gebäude und Innenräume. Es ist beabsichtigt, die Leistungsphasen (LPh) 1 bis 9 gemäß § 34 HOAI ganz oder teilweise sowie besondere Leistungen zu vergeben. Die Leistungen werden stufenweise beauftragt, mit Vertragsschluss zunächst LPh 1 bis 2, im Anschluss folgen weitere Leistungen nach § 5 des Vertrags. Dies beinhaltet: LPh 1 Grundlagenermittlung LPh 2 Vorplanung LPh 3 Entwurfsplanung LPh 4 Genehmigungsplanung LPh 5 Ausführungsplanung LPh 6 Vorbereitung der Vergabe LPh 7 Mitwirkung bei der Vergabe LPh 8 Objektüberwachung, Bauüberwachung, Dokumentation und LPh 9 Objektbetreuung. Der Bezirk Mitte plant auf dem Standort der Gesundbrunnen-Grundschule in der Prinzenallee 9, 13357 Berlin, eine Gesamtsanierung des Bauteils 2 (Hortgebäude). Dabei sollen die Sanitäranlagen umgebaut und ergänzt werden, die Haustechnik soll instandgesetzt werden, Barrierefreiheit für das Gebäude (u.a. durch An-/Einbau eines Aufzuges) geschaffen werden, Brandschutz-, AMOK- sowie Akustikkonzepte erstellt und umgesetzt werden und eine energetische Fenstersanierung einschl. Sonnenschutz erfolgen. Des Weiteren sind kleinere Umbauarbeiten im Innenraum sowie eine Schadstoffsanierung notwendig. Während der Baumaßnahmen sollen Mensa, Toiletten und GE-Klassen (Klassen mit dem Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“) in Container auf dem Schulhof ausgelagert werden. Zudem soll das Dach nach Möglichkeit Photovoltaik-Elemente erhalten. Es sind Leistungen der Objektplanung Gebäude Leistungsphase 1 bis 9 gem. § 34 HOAI zu erbringen. Weiterhin ist angedacht den aktuell eingeschossigen Gebäudeteil am Ost-Giebel wieder in den dreigeschossigen Zustand von 1951 zurückzuführen. In den zusätzlichen Räumen sollen die Aufzugsanlage, Sanitäranlagen und ggf. die GE-Klassen untergebracht werden. Die Finanzierung für die Wiederherstellung ist noch in Klärung. Daher wird die Wiederherstellung als optionales Leistungspaket angefragt. Der aktuell geschätzte Kostenrahmen nach Grobkostenschätzung (KG 300/400), ohne Wiederherstellung Giebelseite Ost, beträgt 7.306.657 Euro brutto. Das Hortgebäude der Gesundbrunnen-Grundschule wurde zwischen 1893 und 1894 als 9. Realschule von Hermann Blankenstein und Paul Hesse erbaut. Das in Backsteinbauweise errichtete Gebäude gehört zu den typischen Schulbauten des Stadtbaurats Hermann Blankenstein. Es steht mit dem gesamten Ensemble aus Hauptgebäude, Turnhalle und Dienstwohngebäude unter Denkmalschutz. Das Gebäude wird für schulische Zwecke – Unterrichtsräume, Hort und Mensa – genutzt. Zukünftig sollen im Gebäude auch Integrationsklassen mit GE-Kindern untergebracht werden. Folgende Maßnahmen sind geplant: - Energetische Ertüchtigung des Gebäudes mit Wiederaufarbeitung der Fenster und der Fassade in Abstimmung mit dem Denkmalamt - Sanierung des Kellers mit Feuchteschäden und der notwendigen Abdichtung - Sonnenschutz an den Fenstern der Südseite in Abstimmung mit dem Denkmalamt - Blendschutz für ausgewählte Räume (für Smartboard- oder Projektornutzung) - Barrierefreie Erschließung des Gebäudes mit Einbau/Anbau einer Aufzugsanlage - Barrierefreie, für GE-Klassen geeignete Sanitärräume herstellen einschl. Wickelbereich - Erhöhung der Anzahl der Sanitärräume (getrennte Toilette, Wasch- und Vorräume für Jungen und Mädchen jeweils im EG, im 1. OG nur Mädchen, im 2. OG nur Jungen) - Anpassung von zwei Räumen an Bedürfnisse der GE-Kinder - Akustische Maßnahmen in Fluren, Mensa und GE-Klassenräumen, ggf. Schallschutz-Ertüchtigung der Fenster und Türen aufgrund besonderer Empfindlichkeit der GE-Kinder sowie zum Schutz des Personals - Herrichtung eines Ruheraumes bzw. abtrennbarem Bereich für reizüberforderte Kinder - Ersetzen von Glastüren im Gebäude zur Erhöhung der Sicherheit - Erstellen von AMOK-Übersichtsplänen und Türbeschilderung mit Vereinheitlichung der Raumnummerierung - Prüfung und ggf. Erneuerung der Fußbodenbeläge und der Deckenverkleidung je nach Ergebnis der Schadstoffuntersuchung - Prüfung und ggf. Sanierung der Dachflächen und evtl. Bestückung mit PV-Anlage (nach entsprechender statischer Untersuchung) - Ggf. Verstärkung der Deckenbalkenlage nach statischer Untersuchung des Gebäudes Besondere Leistungen: - Baustelleneinrichtungsplan, insbesondere unter Beachtung des Abfallmanagements (Zufahrtsmöglichkeiten, Lagerflächen) in LPh 2 - Präsentationsleistung zur Darstellung der Varianten mit und ohne Änderung der Gebäudekubatur des Anbaus in Lph 2 - Aufstellen einer vertieften Kostenschätzung nach Positionen einzelner Gewerke - Untersuchen der beiden Varianten: Aufstockung Anbau vs. Erhalt aktueller Kubatur nach verschiedenen Anforderungen einschl. Kostenbewertung in Lph 2 - Bauablaufplan unter speziellen Anforderungen, v.a. Berücksichtigung des laufenden Betriebs während der Baumaßnahme in Lph 3 - Mitwirken bei Beschaffung nachbarschaftlicher Zustimmung bzgl. Rückschnitt Fassadenbegrünung in Lph 4 Folgende Termine sind zu beachten: LPh 1 (VPU): I.Quartal 2027 LPh 2 und 3: III. Quartal 2027 LPh 4: IV. Quartal 2027 LPh 5: III. Quartal 2028 LPh 6 und 7: IV. Quartal 2028 Baubeginn: I. Quartal 2029 Baufertigstellung: I. Quartal 2031 Grundlage der Beauftragung ist das gültige Vertragsmuster IV 410.H F der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen für Architektenleistungen einschließlich AVB (abrufbar unter: https://www.berlin.de/sen/sbw/service/rechtsvorschriften/bereich-bauen/anweisung-bau-abau/). Die Planungs- und Arbeitssprache ist deutsch.
- Land Berlin vertr. durch BA Mitte v. Berlin
Leistungen der Objektplanung Gebäude für die Gesamtsanierung des Hortgebäudes der Gesundbrunnen-Grundschule in der Prinzenallee 9, 13357 Berlin
Der Auftrag beinhaltet Architektenleistungen entsprechend der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) Teil 3 Objektplanung Abschnitt 1 Gebäude und Innenräume. Es ist beabsichtigt, die Leistungsphasen (LPh) 1 bis 9 gemäß § 34 HOAI ganz oder teilweise sowie besondere Leistungen zu vergeben. Die Leistungen werden stufenweise beauftragt, mit Vertragsschluss zunächst LPh 1 bis 2, im Anschluss folgen weitere Leistungen nach § 5 des Vertrags. Dies beinhaltet: LPh 1 Grundlagenermittlung LPh 2 Vorplanung LPh 3 Entwurfsplanung LPh 4 Genehmigungsplanung LPh 5 Ausführungsplanung LPh 6 Vorbereitung der Vergabe LPh 7 Mitwirkung bei der Vergabe LPh 8 Objektüberwachung, Bauüberwachung, Dokumentation und LPh 9 Objektbetreuung. Der Bezirk Mitte plant auf dem Standort der Gesundbrunnen-Grundschule in der Prinzenallee 9, 13357 Berlin, eine Gesamtsanierung des Bauteils 2 (Hortgebäude). Dabei sollen die Sanitäranlagen umgebaut und ergänzt werden, die Haustechnik soll instandgesetzt werden, Barrierefreiheit für das Gebäude (u.a. durch An-/Einbau eines Aufzuges) geschaffen werden, Brandschutz-, AMOK- sowie Akustikkonzepte erstellt und umgesetzt werden und eine energetische Fenstersanierung einschl. Sonnenschutz erfolgen. Des Weiteren sind kleinere Umbauarbeiten im Innenraum sowie eine Schadstoffsanierung notwendig. Während der Baumaßnahmen sollen Mensa, Toiletten und GE-Klassen (Klassen mit dem Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“) in Container auf dem Schulhof ausgelagert werden. Zudem soll das Dach nach Möglichkeit Photovoltaik-Elemente erhalten. Es sind Leistungen der Objektplanung Gebäude Leistungsphase 1 bis 9 gem. § 34 HOAI zu erbringen. Weiterhin ist angedacht den aktuell eingeschossigen Gebäudeteil am Ost-Giebel wieder in den dreigeschossigen Zustand von 1951 zurückzuführen. In den zusätzlichen Räumen sollen die Aufzugsanlage, Sanitäranlagen und ggf. die GE-Klassen untergebracht werden. Die Finanzierung für die Wiederherstellung ist noch in Klärung. Daher wird die Wiederherstellung als optionales Leistungspaket angefragt. Der aktuell geschätzte Kostenrahmen nach Grobkostenschätzung (KG 300/400), ohne Wiederherstellung Giebelseite Ost, beträgt 7.306.657 Euro brutto. Das Hortgebäude der Gesundbrunnen-Grundschule wurde zwischen 1893 und 1894 als 9. Realschule von Hermann Blankenstein und Paul Hesse erbaut. Das in Backsteinbauweise errichtete Gebäude gehört zu den typischen Schulbauten des Stadtbaurats Hermann Blankenstein. Es steht mit dem gesamten Ensemble aus Hauptgebäude, Turnhalle und Dienstwohngebäude unter Denkmalschutz. Das Gebäude wird für schulische Zwecke – Unterrichtsräume, Hort und Mensa – genutzt. Zukünftig sollen im Gebäude auch Integrationsklassen mit GE-Kindern untergebracht werden. Folgende Maßnahmen sind geplant: - Energetische Ertüchtigung des Gebäudes mit Wiederaufarbeitung der Fenster und der Fassade in Abstimmung mit dem Denkmalamt - Sanierung des Kellers mit Feuchteschäden und der notwendigen Abdichtung - Sonnenschutz an den Fenstern der Südseite in Abstimmung mit dem Denkmalamt - Blendschutz für ausgewählte Räume (für Smartboard- oder Projektornutzung) - Barrierefreie Erschließung des Gebäudes mit Einbau/Anbau einer Aufzugsanlage - Barrierefreie, für GE-Klassen geeignete Sanitärräume herstellen einschl. Wickelbereich - Erhöhung der Anzahl der Sanitärräume (getrennte Toilette, Wasch- und Vorräume für Jungen und Mädchen jeweils im EG, im 1. OG nur Mädchen, im 2. OG nur Jungen) - Anpassung von zwei Räumen an Bedürfnisse der GE-Kinder - Akustische Maßnahmen in Fluren, Mensa und GE-Klassenräumen, ggf. Schallschutz-Ertüchtigung der Fenster und Türen aufgrund besonderer Empfindlichkeit der GE-Kinder sowie zum Schutz des Personals - Herrichtung eines Ruheraumes bzw. abtrennbarem Bereich für reizüberforderte Kinder - Ersetzen von Glastüren im Gebäude zur Erhöhung der Sicherheit - Erstellen von AMOK-Übersichtsplänen und Türbeschilderung mit Vereinheitlichung der Raumnummerierung - Prüfung und ggf. Erneuerung der Fußbodenbeläge und der Deckenverkleidung je nach Ergebnis der Schadstoffuntersuchung - Prüfung und ggf. Sanierung der Dachflächen und evtl. Bestückung mit PV-Anlage (nach entsprechender statischer Untersuchung) - Ggf. Verstärkung der Deckenbalkenlage nach statischer Untersuchung des Gebäudes Besondere Leistungen: - Baustelleneinrichtungsplan, insbesondere unter Beachtung des Abfallmanagements (Zufahrtsmöglichkeiten, Lagerflächen) in LPh 2 - Präsentationsleistung zur Darstellung der Varianten mit und ohne Änderung der Gebäudekubatur des Anbaus in Lph 2 - Aufstellen einer vertieften Kostenschätzung nach Positionen einzelner Gewerke - Untersuchen der beiden Varianten: Aufstockung Anbau vs. Erhalt aktueller Kubatur nach verschiedenen Anforderungen einschl. Kostenbewertung in Lph 2 - Bauablaufplan unter speziellen Anforderungen, v.a. Berücksichtigung des laufenden Betriebs während der Baumaßnahme in Lph 3 - Mitwirken bei Beschaffung nachbarschaftlicher Zustimmung bzgl. Rückschnitt Fassadenbegrünung in Lph 4 Folgende Termine sind zu beachten: LPh 1 (VPU): I.Quartal 2027 LPh 2 und 3: III. Quartal 2027 LPh 4: IV. Quartal 2027 LPh 5: III. Quartal 2028 LPh 6 und 7: IV. Quartal 2028 Baubeginn: I. Quartal 2029 Baufertigstellung: I. Quartal 2031 Grundlage der Beauftragung ist das gültige Vertragsmuster IV 410.H F der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen für Architektenleistungen einschließlich AVB (abrufbar unter: https://www.berlin.de/sen/sbw/service/rechtsvorschriften/bereich-bauen/anweisung-bau-abau/). Die Planungs- und Arbeitssprache ist deutsch.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 02. Juni 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.