Prüfung der Jahresrechnung ab 2026
Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens war der Abschluss eines Dienstleistungsvertrages über die Durchführung der Jahresrechnung für die AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Der Auftragnehmer hat gemäß den Vorgaben des § 31 SVHV (Verordnung über das Haushaltswesen in der Sozialversicherung...
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens war der Abschluss eines Dienstleistungsvertrages über die Durchführung der Jahresrechnung für die AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Der Auftragnehmer hat gemäß den Vorgaben des § 31 SVHV (Verordnung über das Haushaltswesen in der Sozialversicherung) und den weitere...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
- Veröffentlicht: 22. April 2026
- Frist: Nicht angegeben
Ausschreibungsbeschreibung
Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens war der Abschluss eines Dienstleistungsvertrages über die Durchführung der Jahresrechnung für die AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Der Auftragnehmer hat gemäß den Vorgaben des § 31 SVHV (Verordnung über das Haushaltswesen in der Sozialversicherung) und den weiteren für die gesetzliche Krankenversicherung geltenden Rechtsvorschriften die Jahresrechnungen für die Jahre 2026, 2027 und 2028 sowie optional für die Jahre 2029 und 2030 für die AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen (Krankenversicherung inkl. Ausgleichskassen nach dem AAG) sowie deren Pflegekasse zu prüfen und jeweils einen Prüfbericht hierzu zu erstellen. Eine detaillierte Leistungsbeschreibung war den Bewerbungsbedingungen als Anlage 1 beigefügt.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
1 Datei erfasst- Bekanntmachung
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- AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
Prüfung der Jahresrechnung ab 2026
Dienstleistungsvertrag zur Prüfung der Jahresrechnungen der AOK PLUS (Krankenversicherung inkl. Ausgleichskassen nach AAG sowie Pflegekasse) für Sachsen und Thüringen. Der Auftrag umfasst die Prüfung gemäß § 31 SVHV und die Erstellung von Prüfberichten für die Jahre 2026 bis 2028, mit einer Option auf Verlängerung für 2029 und 2030.
- AOK - Die Gesundheitskasse für NiedersachsenFrist: 15. Apr.
Wirtschaftsprüferleistungen
Art der Leistung Wirtschaftsprüferleistungen Umfang der Leistung Gegenstand der Ausschreibung ist die Prüfung der Jahresrechnungen (Krankenversicherung inkl. Ausgleichskassen nach dem AAG sowie der Pflegekasse) der Jahre 2026 bis 2030, die Erstellung der Prüfberichte in deutscher Sprache und bei positivem Prüfergebnis die Ausstellung eines entsprechenden Testats.
- AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
2. Stufe (Angebotsphase) Rahmenvereinbarung zur strategischen Beratung
Gegenstand der Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern über Beratung und Unterstützung der AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Die AOK PLUS beabsichtigt, Rahmenvereinbarungen mit bis zu 5 Unternehmen zu schließen. Die Beratungsleistungen sollen insbesondere in folgenden Handlungsfeldern erbracht werden: - Unternehmensstrategie/Geschäftsfelder - Bedarfs- und qualitätsgerechte Gesundheitsangebote - Kundenmanagement und Kundenloyalität - Nachhaltige Finanzen und Steuerung - Performante Daten & IT - Prozessoptimierung - Organisationsentwicklung/Transformation Leistungsgegenstand von Einzelbeauftragungen können auch Beratungsleistungen im Zusammenhang mit dem gesamtunternehmerischen Steuerungsansatz der AOK PLUS sein. Auf Basis der Rahmenvereinbarung können von der Auftraggeberin Beratungsleistungen wie bspw. Management- und Strategieberatung, Konzept- und Methodenberatung und/oder Unterstützung bei Projekten und/oder Umsetzungsbegleitung in Form von einzelnen Arbeitspaketen bedarfsorientiert per Direktabruf oder nach Durchführung eines wettbewerblichen Abrufverfahrens unter Beteiligung der Rahmenvertragspartner beauftragt werden. Weitere Einzelheiten sind der den Bewerbungsbedingungen als Anlage 1 beigefügten Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Diese enthält auch eine Beschreibung des Verfahrens zur Vergabe der Einzelaufträge. Die AOK PLUS service GmbH (Tochtergesellschaft der AOK PLUS) und die kubus IT - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts eGbR (Tochtergesellschaft der AOK PLUS und der AOK Bayern) erhalten ein Abrufrecht. Diese sind jeweils berechtigt, aber nicht verpflichtet, ihren Bedarf aus dieser Rahmenvereinbarung zu decken. Bezüglich weiterer Einzelheiten wird u.a. auf Punkt II.2. der Teilnahmebedingungen verwiesen. Der konkrete Beratungsbedarf ist von verschiedenen internen und externen Faktoren und Entwicklungen abhängig, die vor allem in die Zukunft gerichtet nicht zuverlässig eingeschätzt werden können. Aufgrund der Entscheidung des EuGHs (EuGH, Urteil vom 17.06.2021, C- 23/20) ist die Auftraggeberin verpflichtet, für eine Rahmenvereinbarung eine Höchstmenge der Leistungen zu bestimmen, welche innerhalb der maximalen Laufzeit der Rahmenvereinbarung Gegenstand von Einzelaufträgen sein können. Über diese Rahmenvereinbarung können Beratungsleistungen insgesamt bis zu einer Höhe von 40 Mio. EUR (exklusive Umsatzsteuer) abgerufen werden. Maßgebend sind allein die Einzelbeauftragungen. Eine Abrufverpflichtung der Auftraggeberin aus der Rahmenvereinbarung besteht jedoch nicht. So ist es auch möglich, dass es im Zuge der Vertragsumsetzung zu keinerlei Einzelbeauftragungen kommen oder der Umfang der Einzelbeauftragungen deutlich geringer ausfallen kann. Verbindliche Umsatzvolumen werden nicht garantiert. Die Auftraggeberin behält sich vor, neben dieser Rahmenvereinbarung weiterhin Beratungsleistungen, insbesondere Spezialberatungen, zu beauftragen. In diesem Zusammenhang weist die Auftraggeberin auch darauf hin, dass sie verschiedene Vereinbarungen für bzw. mit Beratungsleistungen unterhält und sich vorbehält, künftig weitere Vereinbarungen abschließen zu können. Es besteht keine Exklusivität aufgrund dieser Rahmenvereinbarung. Dasselbe gilt für die weiteren Abrufberechtigten.
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Gegenstand der Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern über Beratung und Unterstützung der AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Die AOK PLUS beabsichtigt, Rahmenvereinbarungen mit bis zu 5 Unternehmen zu schließen. Die Beratungsleistungen sollen insbesondere in folgenden Handlungsfeldern erbracht werden: - Unternehmensstrategie/Geschäftsfelder - Bedarfs- und qualitätsgerechte Gesundheitsangebote - Kundenmanagement und Kundenloyalität - Nachhaltige Finanzen und Steuerung - Performante Daten & IT - Prozessoptimierung - Organisationsentwicklung/Transformation Leistungsgegenstand von Einzelbeauftragungen können auch Beratungsleistungen im Zusammenhang mit dem gesamtunternehmerischen Steuerungsansatz der AOK PLUS sein. Auf Basis der Rahmenvereinbarung können von der Auftraggeberin Beratungsleistungen wie bspw. Management- und Strategieberatung, Konzept- und Methodenberatung und/oder Unterstützung bei Projekten und/oder Umsetzungsbegleitung in Form von einzelnen Arbeitspaketen bedarfsorientiert per Direktabruf oder nach Durchführung eines wettbewerblichen Abrufverfahrens unter Beteiligung der Rahmenvertragspartner beauftragt werden. Weitere Einzelheiten sind der den Bewerbungsbedingungen als Anlage 1 beigefügten Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Diese enthält auch eine Beschreibung des Verfahrens zur Vergabe der Einzelaufträge. Die AOK PLUS service GmbH (Tochtergesellschaft der AOK PLUS) und die kubus IT - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts eGbR (Tochtergesellschaft der AOK PLUS und der AOK Bayern) erhalten ein Abrufrecht. Diese sind jeweils berechtigt, aber nicht verpflichtet, ihren Bedarf aus dieser Rahmenvereinbarung zu decken. Bezüglich weiterer Einzelheiten wird u.a. auf Punkt II.2. der Teilnahmebedingungen verwiesen. Der konkrete Beratungsbedarf ist von verschiedenen internen und externen Faktoren und Entwicklungen abhängig, die vor allem in die Zukunft gerichtet nicht zuverlässig eingeschätzt werden können. Aufgrund der Entscheidung des EuGHs (EuGH, Urteil vom 17.06.2021, C- 23/20) ist die Auftraggeberin verpflichtet, für eine Rahmenvereinbarung eine Höchstmenge der Leistungen zu bestimmen, welche innerhalb der maximalen Laufzeit der Rahmenvereinbarung Gegenstand von Einzelaufträgen sein können. Über diese Rahmenvereinbarung können Beratungsleistungen insgesamt bis zu einer Höhe von 40 Mio. EUR (exklusive Umsatzsteuer) abgerufen werden. Maßgebend sind allein die Einzelbeauftragungen. Eine Abrufverpflichtung der Auftraggeberin aus der Rahmenvereinbarung besteht jedoch nicht. So ist es auch möglich, dass es im Zuge der Vertragsumsetzung zu keinerlei Einzelbeauftragungen kommen oder der Umfang der Einzelbeauftragungen deutlich geringer ausfallen kann. Verbindliche Umsatzvolumen werden nicht garantiert. Die Auftraggeberin behält sich vor, neben dieser Rahmenvereinbarung weiterhin Beratungsleistungen, insbesondere Spezialberatungen, zu beauftragen. In diesem Zusammenhang weist die Auftraggeberin auch darauf hin, dass sie verschiedene Vereinbarungen für bzw. mit Beratungsleistungen unterhält und sich vorbehält, künftig weitere Vereinbarungen abschließen zu können. Es besteht keine Exklusivität aufgrund dieser Rahmenvereinbarung. Dasselbe gilt für die weiteren Abrufberechtigten.
- AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und ThüringenFrist: 30. Juni
Open-House-Verfahren "Programm/Schnupperangebot"
Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von nicht-exklusiven Kooperationsvereinbarungen zur Umsetzung von Programmen und/oder Schnupperangeboten im Rahmen der Betrieblichen Gesundheitsförderung der AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Die AOK PLUS unterstützt gesundheitsförderliche Aktivitäten in Unternehmen mit verhaltens- und verhältnispräventiven Interventionen. Damit soll das individuelle Verhalten der Mitarbeitenden als auch die Arbeitsbedingungen und das betriebliche Umfeld gezielt verbessert und langfristig die Gesundheit aller Beschäftigten gefördert werden. Mithilfe von spezifischen Programmen werden Beschäftigte befähigt, selbstbestimmt und zielorientiert ihre Gesundheitskompetenzen im Bereich Bewegung, mentalen Gesundheit, Ernährung und Sucht zu verbessern und zu sichern sowie negative Folgen für die körperliche und psychische Gesundheit aufgrund von chronischen beruflichen Belastungen sowie persönlichen Risiken bzw. Risikoverhaltensweisen zu vermeiden oder zu reduzieren. Mittels spezifischer Schnupperangebote soll die Belegschaft eines Unternehmens für die verschiedenen Gesundheitsthemen sensibilisiert und informiert werden. Zum Beispiel im Rahmen eines Gesundheitstages in Unternehmen sollen diese spezifischen Schnupperangebote einfach, niederschwellig und bedarfsorientiert angeboten und darüber hinaus der Stellenwert der Beschäftigtengesundheit in den Fokus gebracht werden. Der Kooperationspartner setzt dies bedarfsorientiert um und berät zur gesundheitsförderlichen Lebens- und Arbeitsweise nach näherer Maßgabe der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 des Teilnahmeantrages). Der Vertragsschluss erfolgt im Rahmen eines sog. Open-House-Verfahrens, d. h. mit jedem interessierten Unternehmen, welches die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, wird unter Vorgabe einheitlicher Konditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens eine Kooperationsvereinbarung abgeschlossen. Die Abnahmemenge ist bei Abschluss der Vereinbarung unbekannt und insbesondere vom Bedarf der Firmenkunden sowie der Auswahl unter den im Rahmen dieses Verfahrens vertraglich gebundenen Kooperationspartnern, welche ausschließlich der Firmenkunde trifft, abhängig. Die Beauftragung erfolgt bedarfsorientiert durch die AOK PLUS durch Einzelauftrag. Eine mengenmäßige oder exklusive Zusicherung besteht durch diese Vereinbarung nicht. Interessierte Unternehmen (Bewerber) können die Teilnahmeunterlagen über den unter Punkt 5.1.11 dieser Bekanntmachung genannten Link zum Projektraum des Deutschen Vergabeportals (DTVP) abrufen. Hierfür bedarf es einer Registrierung auf der Vergabeplattform (DTVP) und Freischaltung des Zugangs zum Projektraum durch die Auftraggeberin. Die Registrierung und die Freischaltung zum Projektraum ist kostenfrei. Die Teilnahmeunterlagen sind vollständig auszufüllen und über das Modul "Kommunikation" im Projektraum der Vergabeplattform einzureichen. Sofern keine Möglichkeit besteht, die Kooperationsvereinbarung mit qualifizierter elektronischer Signatur zu unterzeichnen, ist diese eigenhändig unterschrieben postalisch in 2-facher Ausfertigung einzureichen. In diesem Fall ist die unterschriebene Kooperationsvereinbarung vorab als Scan zusammen mit den weiteren Teilnahmeunterlagen über das Modul "Kommunikation" einzureichen. Die Teilnahmeunterlagen können erstmals bis zum 15.05.2026 (Teilnahmefrist) vollständig ausgefüllt über das Modul "Kommunikation" im Projektraum der Vergabeplattform (DTVP) eingereicht werden. Die Kooperationsvereinbarung beginnt bei Einreichung der vollständigen Teilnahmeunterlagen bis zum 15.05.2026 am 01.07.2026. Bei späterer Einreichung der vollständigen Teilnahmeunterlagen beginnt die Kooperationsvereinbarung am Monatsersten des nächsten Kalenderquartals, der auf die Einreichung bzw. Vervollständigung der Teilnahmeunterlagen folgt, sofern die Unterlagen bis zum 15. der aktuellen Quartalsmitte (jeweils immer der 15.02.; 15.05.; 15.08.; 15.11.) vollständig eingereicht wurden. Es kommt auf den Zugang bei der AOK PLUS an. Zur Fristwahrung ist der rechtzeitige Zugang der Teilnahmeunterlagen über die Vergabeplattform ausreichend. Fällt der 15. eines Monats auf einen Samstag, Sonntag oder bundesweit gesetzlichen Feiertag, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag. Bei späterem Eingang (nach dem 15.05.2026 bzw. nach dem 15. einer Quartalsmitte) werden die eingereichten Teilnahmeunterlagen zur Mitte des darauffolgenden Quartals berücksichtigt. Die Vereinbarung endet unabhängig vom Datum des Vertragsschlusses am 30.06.2030. Bei Unklarheiten und Fragen zur Kooperationsvereinbarung wenden Sie sich bitte ausschließlich über das Modul "Kommunikation" der Vergabeplattform an die AOK PLUS. Die AOK PLUS behält sich vor, solche Fragen und die Antworten hierauf in anonymisierter Form allen anderen interessierten Unternehmen zur Verfügung zu stellen, sofern diese im Rahmen des Verfahrens von Allgemeininteresse sind. Die AOK PLUS behält sich vor, das Open-House-Verfahren ganz oder teilweise insbesondere im Falle des Abschlusses von exklusiven Kooperationsvereinbarungen in Folge eines förmlichen Vergabeverfahrens nach den Regularien des 4. Teils des GWB vorzeitig zu beenden. In diesem Fall enden die bereits geschlossenen Verträge nach Maßgabe der vertraglichen Bestimmungen.
- BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH
Prüfung der Jahresabschlüsse der BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH (BGZ), Essen, der Brennelementlager Gorleben GmbH (BLG), Gorleben, der Brennelement-Zwischenlager Ahaus GmbH (BZA), Ahaus und der Kerntechnische Hilfsdienst Gesellschaft mit beschränkter Haftung (KHG) inklusive der jeweiligen Lageberichte sowie der Konzernabschluss und Konzernlagebericht der BGZ für die Jahre 2026 - 2029.
Auftragsgegenstand ist die Prüfung der Jahresabschlüsse der BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH und ihrer Standorte, der Brennelementlager Gorleben GmbH (BLG), Lüchower Straße 8, 29475 Gorleben, der Brennelement-Zwischenlager Ahaus GmbH (BZA), Ammeln 59, 48683 Ahaus, der Kerntechnische Hilfsdienst GmbH (KHG), Am Schröckertor 3, 76344 Eggenstein-Leopoldshafen sowie der jeweiligen Lageberichte. Des Weiteren ist der Konzernabschluss und Konzernlagebericht der BGZ zu prüfen. Neben der Prüfung nach § 316 ff. Handelsgesetzbuch (HGB) erfolgt die Prüfung insbesondere nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG), den hierzu vom Bundesminister der Finanzen im Ministerialblatt vom 15.05.2001 veröffentlichten "Grundsätzen für die Prüfung von Unternehmen nach § 53 HGrG" (Anlage zur Verwaltungsvorschrift [VV] Nr. 2 zu § 68 Bundeshaushaltsordnung [BHO]), sowie des aktuellen Fragenkataloges hierzu nach IDW-Prüfungsstandard (IDW PS 720). Die Prüfung der Jahresabschlüsse umfasst die Prüfung der Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und des Anhangs unter Einbeziehung der Buchführung sowie des Lageberichts nach § 316 ff. HGB. Des Weiteren umfasst der Auftrag auch die Konzernabschlussprüfung des von der BGZ als Muttergesellschaft der Tochtergesellschaften BLG, BZA und KHG erstellten Konzernjahresabschlusses bestehend aus Konzernbilanz, Konzerngewinn- und Verlustrechnung und des Konzernanhangs sowie des mit dem Lagebericht der BGZ zusammengefassten Konzernlageberichts nach § 316 ff. HGB. Die Prüfung des Lageberichtes beinhaltet auch die Prüfung der Nachhaltigkeitsangaben ab dem Inkrafttreten der gesetzlichen Anforderung zur Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Ebenfalls enthalten ist die Beratung zu Themen, die im direkten Zusammenhang mit der Jahresabschlussprüfung stehen. Die Prüfungsberichte müssen neben den vorgenannten gesetzlichen Anforderungen die folgenden vom Auftragnehmer zu erstellenden Anlagen enthalten: • Bilanz zum jeweiligen Stichtag • Gewinn- und Verlustrechnung • Anhang • Lagebericht inklusive Nachhaltigkeitsbericht, soweit gesetzlich erforderlich • Bestätigungsvermerk • Rechtliche und steuerliche Grundlagen • Wirtschaftliche Grundlagen • Konzernkapitalflussrechnung • Konzerneigenkapitalspiegel • Berichterstattung über die Erweiterung der Abschlussprüfung nach § 53 HGrG Gemäß dem Public Corporate Governance Kodex (PCGK) werden die Abschlüsse grundsätzlich nach den Regeln einer großen Kapitalgesellschaft aufgestellt. Der Prüfauftrag umfasst auch die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung sowie der wirtschaftlichen Verhältnisse nach § 53 HGrG (einschließlich der Prüfung des Vergütungsberichts) unter Beachtung des Fragenkatalogs nach IDW PS 720. Weitere Nichtprüfungsleistungen (Bestätigungsleistungen) • Betriebswirtschaftliche Prüfung der Jahresabrechnung der Aufwendungen der BGZ mbH aus der Führung des Betriebs der BLG GmbH • Betriebswirtschaftliche Prüfung der Jahresabrechnung der Aufwendungen der BLG GmbH aus der Erbringung von Dienstleistungen an Kunden • Betriebswirtschaftliche Prüfung der Jahresabrechnung der Aufwendungen der BGZ mbH aus der Führung des Betriebs der BZA GmbH • Betriebswirtschaftliche Prüfung der Jahresabrechnung der Aufwendungen der BZA GmbH aus der Erbringung von Dienstleistungen an Kunden • Betriebswirtschaftliche Prüfung der Jahresrechnung über die Einnahmen und Ausgaben gemäß § 4 Abs. 2 Entsorgungsübergangsgesetz (EntsorgÜG) Angestrebt ist die Vergabe der Prüfungen für vier Jahre (mit jährlichem Kündigungsrecht für den Auftraggeber), also für die Geschäftsjahre 2026 bis 2029. Die Vergabe erfolgt als Rahmenvertrag für die BGZ mbH. Der Auftraggeber sichert dem Auftragnehmer Exklusivität zu, d. h. für die Dauer der Gültigkeit des Rahmenvertrags werden seitens der einbezogenen Gesellschaften keine anderen Unternehmen mit der Prüfung der Jahresabschlüsse beauftragt. Die Prüfung der Jahresabschlüsse der zu prüfenden Gesellschaften hat zeitlich so zu erfolgen, dass spätestens zum 31.03. des Folgejahres (für 2026 also spätestens am 31.03.2027) sämtliche Prüfungsberichte und darüberhinausgehende im Vertrag beinhaltete Unterlagen (Testate, Bescheinigungen etc.) als „elektronisches Original“ (qualifizierte elektronische Signatur) dem Auftraggeber final vorliegen und diese beschlussreif für die Gremien der Gesellschafterversammlung sind.
- AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
Agenturleistungen
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist ein Rahmenvertrag über Agenturleistungen, auf deren Basis die jeweilige Agentur bedarfsorientiert mit projekt- und maßnahmenbezogenen Konzept-, Strategie-, Beratungs-, Kreativ-, Ausführungs- und Umsetzungsleistungen beauftragt werden kann. Diese umfassen Konzept-, Strategie-, Beratungs-, Kreativ-, Ausführungs- und Umsetzungsleistungen für regionale, kanalübergreifende und zielgerichtete Kommunikationsmaßnahmen im Omnikanal (offline/klassisch und online/digital) in Sachsen und Thüringen inklusive Definition der Zielsetzung und Kennzahlen zur Erfolgsmessung. Die Full-Thinking-Kommunikationsagentur soll die Auftraggeberin in Fragen der Markenführung, strategischen und operativen Markenkommunikation so-wie aller dazu gehörenden, bestehenden oder in der Entwicklung befindlichen Untermarken, Dienstleistungen und Produkten und bei dafür beauftragten Planungs-, Konzeptions-, Beratungs-, und Ausführungsleistungen im Omnikanal unterstützen. Das Auftragsvolumen umfasst auf Basis der Erfahrungen der Auftraggeberin der vergangenen Jahre ein jährliches Budget in Höhe von ca. 1 Mio. EUR brutto. Bei dem dargestellten Volumen handelt es sich lediglich um eine Schätzung der Auftraggeberin und stellt kein verbindliches Abnahmevolumen dar. Die Mengenangaben können aufgrund veränderlicher Situationen unter anderem im Bereich der Rechts-, Markt- oder Haushaltslage bzw. -entwicklung, der Budget- und Prioritätenplanungen während der Vertragslaufzeit deutlich nach oben oder unten abweichen. Auch bisher nicht absehbare Innovationen und technische sowie kommunikative Neuerungen können das Leistungsspektrum verringern. Folglich besteht kein Anspruch der jeweiligen Agentur auf Beauftragung bestimmter Leistungen oder eines bestimmten Umfangs von Leistungen. Insbesondere werden keine Mindestabnahmemengen zugesichert und die Auftraggeberin geht auch keine Abnahmeverpflichtung ein. Die weiteren Einzelheiten einschließlich der allgemeinen Anforderungen an die Zusammenarbeit sind der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 der Bewerbungsbedingungen) zu entnehmen. Eine Aufteilung in Lose ist nicht vorgesehen.
- Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg, Abt. Beschaffung, Zahlstelle (K13)Frist: 23. Apr.
Dienstleistungsvertrag zur Schädlingsbekämpfung an der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg über 4 Jahre
Nationale Ausschreibung nach UVgO Öffentliche Ausschreibung Vergabenr.: 2026/0126/K13 1. Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle, zuschlagserteilende Stelle: Name und Anschrift: Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg, Abt. Beschaffung, Zahlstelle (K13) Universitätsplatz 2 39106 Magdeburg Deutschland Telefonnummer: Telefaxnummer: E-Mail-Adresse: Internet-Adresse: Zuschlagserteilende Stelle: Siehe oben 2. Verfahrensart (§ 8 UVgO): Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung 3. Angebote können abgegeben werden: elektronisch in Textform Anschrift zur Einreichung schriftlicher Angebote: ENTFÄLLT- (es sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen) 4. Zugriff auf Vergabeunterlagen: Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen (§ 29 Abs. 3 UVgO): Entfällt (siehe 9.). 5. Art und Umfang sowie Ort der Leistung: Art der Leistung: Dienstleistungsvertrag zur Schädlingsbekämpfung an der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg über 4 Jahre Menge und Umfang: Dienstleistungsvertrag zur Schädlingsbekämpfung an der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg über 4 Jahre. Der geschätzte Auftrgswert beträgt ca. 32.000 EUR - netto. Weitere Anforderungen entnehemen Sie bitte dem Leistungsverzeichnis bzw. der Anlage 1. Ort der Leistung: Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg Universitätsplatz 2 39106 Magdeburg 6. Losaufteilung: Losweise Vergabe: Nein 7. Nebenangebote sind nicht zugelassen 8. Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist: Beginn der Ausführungsfrist: 01.06.2026 Ende der Ausführungsfrist: 31.05.2030 Bemerkung zur Ausführungsfrist: 9. Elektronische Adresse, unter der die Teilnahmewettbewerbsunterlagen/Vergabeunterlagen abgerufen werden können: unter (URL:): https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-19d70f08ea2-67a7aff07216615f 10. Ablauf der Angebots- und Bindefrist: Angebote sind einzureichen bis: 23.04.2026 24:00 Ablauf der Bindefrist: 31.05.2026 11. Höhe der etwa geforderten Sicherheitsleistungen: : 12. Wesentliche Zahlungsbedingungen: : Es gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen - Teil B (VOL/B) https://www.ovgu.de/unimagdeburg_media/VOLB.pdf Es werden keine Vorauszahlungen geleistet. Zahlungsziel 30 Tage, gegen Rechnung. Es wird ausschließlich eine elektronische Rechnung (PDF, XRechnung oder ZUGFeRD) per Email akzeptiert (http://www.ovgu.de/erechnung.de). 13. Ggf. mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen zur Eignungsprüfung des Bewerbers: : Liste der mit dem Angebot vorzulegenden Unterlagen: 1. Nachunternehmerverzeichnis (wenn beabsichtigt) 2. Bescheinigung einer Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis der Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt oder gültige Bescheinigung einer anerkannten Präqualifizierungsstelle z.B. DIHK PQ-VOL (https://sachsen-anhalt.abst.de/praequalifizierung-unternehmen/) oder folgender 3. Einzelnachweis: Eigenerklärung §§123, 124 GWB ( https://www.ovgu.de/unimagdeburg_media/Eigenerklärung_123_124_GWB.pdf) 4. Nachweise gemäß Leistungsbeschreibung (Referenzen, Nachweise zu den Anforderungen an das Personal, Nachweis Haftpflichtversichung) 14. Angabe der Zuschlagskriterien: Der niedrigste Preis: Nein Wirtschaftlich günstigstes Angebot in Bezug auf die nachstehenden Kriterien: 1 Preis (50%), 2 Referenzen und Erfahrung (25%), 3 Reaktionszeit (25%) 15. Sonstiges: 1. Es gelten ausschließlich die "Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen "(VOL/B), Stand: Ausgabe 2003. https://www.ovgu.de/unimagdeburg_media/VOLB.pdf 2.Hinweis zum Datenschutz: Die vom Auftraggeber erbetenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens und der Auftragsdurchführung verarbeitet und gespeichert, die gesetzlichen Archivierungszeiträume eingeschlossen. Der Bieter erklärt mit der Abgabe seines Angebotes hierzu sein Einverständnis. https://www.ovgu.de/datenschutzerklaerung.html
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf auftrag.ai. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.