Grünraumpflege im Bereich der ABM Jettsdorf
Leistungsumfang gegenständlicher Dienstleistung ist die Durchführung von Pflegeleistungen an Grünflächen im Verantwortungsbereich der ABM Jettsdorf. Leistungsziel ist die ordnungsgemäße Durchführung der ausgeschriebenen Leistungen bis Ende 2027. Optional werden die Leistungen um ein weiteres Jahr (bis Ende 2028) verlän...
Angebotsfrist:01. Juni 2026
Typ:Ausschreibung
Ohne Kreditkarte · Sofortiger Zugang
Inhalt auf einen Blick
Leistungsumfang gegenständlicher Dienstleistung ist die Durchführung von Pflegeleistungen an Grünflächen im Verantwortungsbereich der ABM Jettsdorf. Leistungsziel ist die ordnungsgemäße Durchführung der ausgeschriebenen Leistungen bis Ende 2027. Optional werden die Leistungen um ein weiteres Jahr (bis Ende 2028) verlängert.
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: ASFINAG Service GmbH
- Veröffentlicht: 27. April 2026
- Frist: 01. Juni 2026
Ausschreibungsbeschreibung
Leistungsumfang gegenständlicher Dienstleistung ist die Durchführung von Pflegeleistungen an Grünflächen im Verantwortungsbereich der ABM Jettsdorf. Leistungsziel ist die ordnungsgemäße Durchführung der ausgeschriebenen Leistungen bis Ende 2027. Optional werden die Leistungen um ein weiteres Jahr (bis Ende 2028) verlängert.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
49 Dateien erfasst- PDF Notice (BUL)
- PDF Notice (SPA)
- PDF Notice (CES)
- PDF Notice (DAN)
- PDF Notice (DEU)
- PDF Notice (EST)
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Grünflächenpflege im Bereich der ABM Wels
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- Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt ElbeMagdeburgFrist: 20. Mai
Pflegemaßnahmen und Winterdienst Schleuse Lauenburg 2026 bis 2028/29
Im Zuge einer öffentlichen Ausschreibung möchte der Außenbezirk Mölln im Rahmen eines 3-Jahresvertrages umfangreiche Pflegemaßnahmen sowie den Winterdienst an der Schleuse Lauenburg vergeben. Die auszuführenden Pflegemaßnahmen beinhalten schwerpunktmäßig folgende, jährlich zu erbringende Leistung: - 3x Mahd von ca. 9200 m² Grünfläche im Jahr 2026 - 5x Mahd von ca. 9200 m² Grünfläche im Jahr 2027 und 2028 - 4x Entfernen von Unkraut auf ca. 5200 m² Verkehrsfläche und deren Reinigung im Jahr 2026 - 7x Entfernen von Unkraut auf ca. 5200 m² Verkehrsfläche und deren Reinigung im Jahr 2027 und 2028 - 1x Gehölzpflege Die Winterdienstarbeiten betreffen Verkehrsflächen von ca. 2939 m² im Zeitraum 01.11.2026-31.03.2027, 01.11.2027-31.03.2028 und 01.11.2028-31.03.2029
- AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
Prüfung der Jahresrechnung ab 2026
Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens war der Abschluss eines Dienstleistungsvertrages über die Durchführung der Jahresrechnung für die AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Der Auftragnehmer hat gemäß den Vorgaben des § 31 SVHV (Verordnung über das Haushaltswesen in der Sozialversicherung) und den weiteren für die gesetzliche Krankenversicherung geltenden Rechtsvorschriften die Jahresrechnungen für die Jahre 2026, 2027 und 2028 sowie optional für die Jahre 2029 und 2030 für die AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen (Krankenversicherung inkl. Ausgleichskassen nach dem AAG) sowie deren Pflegekasse zu prüfen und jeweils einen Prüfbericht hierzu zu erstellen. Eine detaillierte Leistungsbeschreibung war den Bewerbungsbedingungen als Anlage 1 beigefügt.
- AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
Prüfung der Jahresrechnung ab 2026
Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens war der Abschluss eines Dienstleistungsvertrages über die Durchführung der Jahresrechnung für die AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Der Auftragnehmer hat gemäß den Vorgaben des § 31 SVHV (Verordnung über das Haushaltswesen in der Sozialversicherung) und den weiteren für die gesetzliche Krankenversicherung geltenden Rechtsvorschriften die Jahresrechnungen für die Jahre 2026, 2027 und 2028 sowie optional für die Jahre 2029 und 2030 für die AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen (Krankenversicherung inkl. Ausgleichskassen nach dem AAG) sowie deren Pflegekasse zu prüfen und jeweils einen Prüfbericht hierzu zu erstellen. Eine detaillierte Leistungsbeschreibung war den Bewerbungsbedingungen als Anlage 1 beigefügt.
- Landkreis Osnabrück - Abt. 13.3 Zentrale Vergabestelle
Gemeinde Bad Essen / Kurpark und weitere Bereiche - Pflegearbeiten
Gegenstand der zu vergebenden Leistung ist die Pflege des Geländes / der Anlagen überwiegend im Bereich des Kurparks Bad Essen. Das Gelände liegt zum Großteil südlich des Ortskerns der Gemeinde Bad Essen, oberhalb der Straße "Am Freibad" zwischen Ludwigsweg im Westen und dem Bornweg im Osten. Es umfasst den Solepark, den Serpentinengarten, den Familienpark und einen Teil der nach der Gartenschau und dem Abriss des Hallenbades neu angelegten Freianlagen. Die Parkanlage kann über den Ludwigsweg oder die Platanenallee angefahren werden. Des Weiteren umfassen die Flächen den Landschaftspark an der Bergstraße (bzw. "An der Breede") ohne Rasen mähen sowie einzelne Flächen des Straßenbegleitgrüns von Lindenstraße, Platanenallee und Am Freibad. Die Teilflächen sind den Planausschnitten, die den Vergabeunterlagen beiliegen, zu entnehmen. Gefälle Ein Großteil der Flächen befinden sich am Nordhang des Wiehengebirges. Ein Teil der Flächen weist also eine erhebliche Neigung auf. Es wird daher geraten, sich die Flächen vor Angebotsabgabe anzusehen. Pflanzflächen Die Anlage ist ein vielschichtiger Park mit einer großen Bandbreite an zu pflegenden Pflanzen und Flächen. Es gibt alte Bestandsbäume und Strauchpflanzungen sowie Pflanzungen, die stetig überarbeitet werden. Dabei stehen im Park sowohl Landschaftsgehölze als auch Ziergehölze, freiwachsende Hecken und Hecken, die in Form geschnitten werden müssen. Es gibt bodendeckende Gehölze, dauerhafte Staudenpflanzungen und Zwiebeln. Die Flächen sind auch in den Vorjahren durch Fachfirmen gepflegt worden. Der alte Baumbestand soll erhalten, die Neupflanzungen im Sinne der Kurparkanlage zu Solitären mit artgerechtem Habitus entwickelt werden. Die Staudenflächen sollen zu einem dauerhaften Rückrad der Pflanzungen gebildet werden. Durch individuelle, artgerechte Pflege sollen Blühaspekte über die gesamte Vegetationsperiode gezogen werden. Die Zwiebelpflanzen sollen sich dauerhaft etablieren. Die Mengen im Leistungsverzeichnis beziehen sich auf ein Jahr. Die Maßnahme wird für 2 Jahre vergeben. Laufzeit: Start unmittelbar nach Auftragserteilung - 31.03.2028. Der Auftraggeber behält sich vor, den laufenden Pflegevertrag bei beidseitigem Einverständnis um weitere 2 Jahre zu verlängern (31.03.2028 - 29.03.2030). Der Auftraggeber behält sich vor, nach ordentlicher Fristsetzung bei wiederholender Nichterfüllung der Leistungen, den Pflegevertrag vorzeitig zu kündigen. Das Ziel der Pflege ist es, die Grünanlagen ständig in einem gut gepflegten Zustand, und besonders an Wochenenden und Feiertagen einen sehr guten Pflegezustand zu präsentieren. Da es sich in großen Teilen um eine repräsentative Anlage handelt, werden von Seiten des Auftraggebers an die Pflege und Reinigung aller Flächen, Gehölze und Ausstattungen besonders hohe Qualitätsansprüche gestellt. Es wird von allen Bietern erwartet, dass sie ihre Erfahrungen bei Pflege von gärtnerischen Anlagen und Objekten dieser Größenordnung und Qualität einbringen, sowie zur Erlangung des Pflegeziels optimal entsprechende funktionale Lösungen finden. Das Pflegepersonal sollte durch gepflegte Erscheinung und ordentlicher sowie möglichst in einheitlicher Kleidung in Erscheinung treten. Pflege- und Reinigungsarbeiten, die zu Belästigungen der Besucher jeglicher Art führen, sind zu vermeiden. Termine/Ausführung Die Einhaltung der Termine ist unerlässlich. Zu folgenden Terminen sind die zu pflegenden Bereiche in einem besonders guten Pflegezustand zu präsentieren: - Einkaufsfrühling Mitte März - Culinaria Kirchplatz Mitte Juni - Ostern - Pfingsten - Hafenfest - Historischer Markt Ende August - Lichterfest Solepark Mitte September - Landmarkt Mitte September - Weihnachtsmarkt (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) Entsprechende Leistungsfähigkeit der ausführenden Firma und entsprechender Maschinen- und Personaleinsatz wird vorausgesetzt. Die erforderlichen Einzelleistungen innerhalb der Pflege sind ohne besondere Anordnung rechtzeitig und kontinuierlich auszuführen. Die Notwendigkeit der Maßnahmen ist eigenständig zu kontrollieren. Pflegearbeiten sind zwingend vor Beginn bei der Bauleitung des AG anzumelden und nach Beendigung schriftlich bestätigen zu lassen. Alle planmäßigen Pflege - und Reinigungsmaßnahmen sind durch den AN vorher dem AG (mindestens 2 Tage im Voraus) anzumelden. Kommt der AN seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nach, kann die Bauleitung einen Arbeitsgang anweisen. Bei der Anordnung von Pflegegängen durch den AG oder der Objektüberwachung muss die Ausführung durch den AN innerhalb von zwei Tagen Reaktionszeit erfolgen. Es wird eine einmalige Inverzugsetzung mit Nachfrist von 2 Tagen eingeräumt. Bei Nichteinhaltung erfolgt ohneweitere Nachfrist eine Ersatzvornahme auf Kosten des AN. Damit soll gewährleistet werden, dass die Anlagen insbesondere zu Wochenenden und Feiertage in einem guten Zustand sind. Das Schneiden der Pflanzen, Pflanzenschutzmaßnahmen, die Durchführung von Baum- und Gerätekontrollen darf nur von gelernten Fachkräften ausgeführt werden. Bei der Pflege dürfen Rasenmäher, Heckenscheren, Laubbläser etc. an Sonn- und Feiertagen ganztägig sowie an Werktagen in der Zeit von 20.00 Uhr bis 07.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr nicht betrieben werden. (Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf dem Gebiet der Gemeinde Bad Essen).Es sind alle handgeführten Gartengeräte (Kettensäge, Hochentaster, Heckenschere, Freischneider, Laubbläser) in Form von Akku-betriebenen Geräte zu verwenden. Der Zweck dieser Anweisung ist die Reduzierung von Lärm und Abgas und ein geringeres Gewicht der Geräte und damit eine Entlastung der Pflegekräfte.
- Landkreis Osnabrück - Abt. 13.3 Zentrale Vergabestelle - im Auftrag der Gemeinde Bad Essen
Gemeinde Bad Essen / Kurpark und weitere Bereiche - Pflegearbeiten
Gegenstand der zu vergebenden Leistung ist die Pflege des Geländes / der Anlagen überwiegend im Bereich des Kurparks Bad Essen. Das Gelände liegt zum Großteil südlich des Ortskerns der Gemeinde Bad Essen, oberhalb der Straße "Am Freibad" zwischen Ludwigsweg im Westen und dem Bornweg im Osten. Es umfasst den Solepark, den Serpentinengarten, den Familienpark und einen Teil der nach der Gartenschau und dem Abriss des Hallenbades neu angelegten Freianlagen. Die Parkanlage kann über den Ludwigsweg oder die Platanenallee angefahren werden. Des Weiteren umfassen die Flächen den Landschaftspark an der Bergstraße (bzw. "An der Breede") ohne Rasen mähen sowie einzelne Flächen des Straßenbegleitgrüns von Lindenstraße, Platanenallee und Am Freibad. Die Teilflächen sind den Planausschnitten, die den Vergabeunterlagen beiliegen, zu entnehmen. Gefälle Ein Großteil der Flächen befinden sich am Nordhang des Wiehengebirges. Ein Teil der Flächen weist also eine erhebliche Neigung auf. Es wird daher geraten, sich die Flächen vor Angebotsabgabe anzusehen. Pflanzflächen Die Anlage ist ein vielschichtiger Park mit einer großen Bandbreite an zu pflegenden Pflanzen und Flächen. Es gibt alte Bestandsbäume und Strauchpflanzungen sowie Pflanzungen, die stetig überarbeitet werden. Dabei stehen im Park sowohl Landschaftsgehölze als auch Ziergehölze, freiwachsende Hecken und Hecken, die in Form geschnitten werden müssen. Es gibt bodendeckende Gehölze, dauerhafte Staudenpflanzungen und Zwiebeln. Die Flächen sind auch in den Vorjahren durch Fachfirmen gepflegt worden. Der alte Baumbestand soll erhalten, die Neupflanzungen im Sinne der Kurparkanlage zu Solitären mit artgerechtem Habitus entwickelt werden. Die Staudenflächen sollen zu einem dauerhaften Rückrad der Pflanzungen gebildet werden. Durch individuelle, artgerechte Pflege sollen Blühaspekte über die gesamte Vegetationsperiode gezogen werden. Die Zwiebelpflanzen sollen sich dauerhaft etablieren. Die Mengen im Leistungsverzeichnis beziehen sich auf ein Jahr. Die Maßnahme wird für 2 Jahre vergeben. Laufzeit: Start unmittelbar nach Auftragserteilung - 31.03.2028. Der Auftraggeber behält sich vor, den laufenden Pflegevertrag bei beidseitigem Einverständnis um weitere 2 Jahre zu verlängern (31.03.2028 - 29.03.2030). Der Auftraggeber behält sich vor, nach ordentlicher Fristsetzung bei wiederholender Nichterfüllung der Leistungen, den Pflegevertrag vorzeitig zu kündigen. Das Ziel der Pflege ist es, die Grünanlagen ständig in einem gut gepflegten Zustand, und besonders an Wochenenden und Feiertagen einen sehr guten Pflegezustand zu präsentieren. Da es sich in großen Teilen um eine repräsentative Anlage handelt, werden von Seiten des Auftraggebers an die Pflege und Reinigung aller Flächen, Gehölze und Ausstattungen besonders hohe Qualitätsansprüche gestellt. Es wird von allen Bietern erwartet, dass sie ihre Erfahrungen bei Pflege von gärtnerischen Anlagen und Objekten dieser Größenordnung und Qualität einbringen, sowie zur Erlangung des Pflegeziels optimal entsprechende funktionale Lösungen finden. Das Pflegepersonal sollte durch gepflegte Erscheinung und ordentlicher sowie möglichst in einheitlicher Kleidung in Erscheinung treten. Pflege- und Reinigungsarbeiten, die zu Belästigungen der Besucher jeglicher Art führen, sind zu vermeiden. Termine/Ausführung Die Einhaltung der Termine ist unerlässlich. Zu folgenden Terminen sind die zu pflegenden Bereiche in einem besonders guten Pflegezustand zu präsentieren: - Einkaufsfrühling Mitte März - Culinaria Kirchplatz Mitte Juni - Ostern - Pfingsten - Hafenfest - Historischer Markt Ende August - Lichterfest Solepark Mitte September - Landmarkt Mitte September - Weihnachtsmarkt (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) Entsprechende Leistungsfähigkeit der ausführenden Firma und entsprechender Maschinen- und Personaleinsatz wird vorausgesetzt. Die erforderlichen Einzelleistungen innerhalb der Pflege sind ohne besondere Anordnung rechtzeitig und kontinuierlich auszuführen. Die Notwendigkeit der Maßnahmen ist eigenständig zu kontrollieren. Pflegearbeiten sind zwingend vor Beginn bei der Bauleitung des AG anzumelden und nach Beendigung schriftlich bestätigen zu lassen. Alle planmäßigen Pflege - und Reinigungsmaßnahmen sind durch den AN vorher dem AG (mindestens 2 Tage im Voraus) anzumelden. Kommt der AN seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nach, kann die Bauleitung einen Arbeitsgang anweisen. Bei der Anordnung von Pflegegängen durch den AG oder der Objektüberwachung muss die Ausführung durch den AN innerhalb von zwei Tagen Reaktionszeit erfolgen. Es wird eine einmalige Inverzugsetzung mit Nachfrist von 2 Tagen eingeräumt. Bei Nichteinhaltung erfolgt ohneweitere Nachfrist eine Ersatzvornahme auf Kosten des AN. Damit soll gewährleistet werden, dass die Anlagen insbesondere zu Wochenenden und Feiertage in einem guten Zustand sind. Das Schneiden der Pflanzen, Pflanzenschutzmaßnahmen, die Durchführung von Baum- und Gerätekontrollen darf nur von gelernten Fachkräften ausgeführt werden. Bei der Pflege dürfen Rasenmäher, Heckenscheren, Laubbläser etc. an Sonn- und Feiertagen ganztägig sowie an Werktagen in der Zeit von 20.00 Uhr bis 07.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr nicht betrieben werden. (Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf dem Gebiet der Gemeinde Bad Essen).Es sind alle handgeführten Gartengeräte (Kettensäge, Hochentaster, Heckenschere, Freischneider, Laubbläser) in Form von Akku-betriebenen Geräte zu verwenden. Der Zweck dieser Anweisung ist die Reduzierung von Lärm und Abgas und ein geringeres Gewicht der Geräte und damit eine Entlastung der Pflegekräfte.
- Land Baden-Württemberg vertreten durch die IT Baden-Württemberg
Rahmenvereinbarung zum Bezug von Blade-Systemen
Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist die Beschaffung von von Blade-Systemen, -Software und Pflege- und Instandhaltungsleistungen sowie Beratungsleistungen/ Dienstleistungen. Das geschätzte Abnahmemenge während der Vertragslaufzeit werden wie folgt geschätzt gemäß Anlage 3 zum Vertrag - Preisblatt: 20 x Frame-Grundmodell 20 x Satelitte-Module 20 x SAN-Ports 20 x Garantie 240 x Blade-Grundmodell 4480 x RAM 480 x CPU 240 x Garantie 40 x Erweiterung Grundmodell 40 x Satelitte-Module 40 x Garantie 720 x Stunden Dienstleistung Hierbei handelt es sich um konservativ geschätzte Werte. Die angegebenen Mengen dienen der Kalkulationsgrundlage. Eine Mindestabnahme wird nicht vereinbart. Für die geschätzten Abrufmengen besteht keine Abnahmeverpflichtung. Die Abrufmenge kann sich daher verringern bzw. vergrößern. Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlagserteilung und beträgt, sofern vorher keine Kündigung erfolgt, zunächst ein Jahr (Mindestvertragslaufzeit). Die Auftraggeberin behält sich vor, den Vertrag einmal um ein Jahr zu verlängern (optionaler Vertragszeitraum). Die Mindestvertragslaufzeit verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern nicht drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit eine Kündigung durch die Auftraggeberin erfolgt. Der Vertrag endet in jedem Fall mit dem Erreichen der maximalen Gesamtauftragsgrenze von 15.000.000,00 EUR netto; 17.850.000,00 EUR brutto (inkl. optionaler Leistungen). Die geschätzte Abnahmemenge ist der Anlage 3 zum Vertrag - Preisblatt zu entnehmen. Wird der Auftragswert durch eine Auftragsänderung während der Vertragslaufzeit gem. § 132 GWB erhöht, so endet der Vertrag mit dem Erreichen dieses neuen Auftragswertes. Vom Vertragsende unberührt bleibt die Verpflichtung des Auftragnehmers zur vertragskonformen Leistungserbringung der im Vertragszeitraum erfolgten Beauftragungen.
- Land Baden-Württemberg vertreten durch die IT Baden-Württemberg
Rahmenvereinbarung zum Bezug von Blade-Systemen
Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist die Beschaffung von von Blade-Systemen, -Software und Pflege- und Instandhaltungsleistungen sowie Beratungsleistungen/ Dienstleistungen. Das geschätzte Abnahmemenge während der Vertragslaufzeit werden wie folgt geschätzt gemäß Anlage 3 zum Vertrag - Preisblatt: 20 x Frame-Grundmodell 20 x Satelitte-Module 20 x SAN-Ports 20 x Garantie 240 x Blade-Grundmodell 4480 x RAM 480 x CPU 240 x Garantie 40 x Erweiterung Grundmodell 40 x Satelitte-Module 40 x Garantie 720 x Stunden Dienstleistung Hierbei handelt es sich um konservativ geschätzte Werte. Die angegebenen Mengen dienen der Kalkulationsgrundlage. Eine Mindestabnahme wird nicht vereinbart. Für die geschätzten Abrufmengen besteht keine Abnahmeverpflichtung. Die Abrufmenge kann sich daher verringern bzw. vergrößern. Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlagserteilung und beträgt, sofern vorher keine Kündigung erfolgt, zunächst ein Jahr (Mindestvertragslaufzeit). Die Auftraggeberin behält sich vor, den Vertrag einmal um ein Jahr zu verlängern (optionaler Vertragszeitraum). Die Mindestvertragslaufzeit verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern nicht drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit eine Kündigung durch die Auftraggeberin erfolgt. Der Vertrag endet in jedem Fall mit dem Erreichen der maximalen Gesamtauftragsgrenze von 15.000.000,00 EUR netto; 17.850.000,00 EUR brutto (inkl. optionaler Leistungen). Die geschätzte Abnahmemenge ist der Anlage 3 zum Vertrag - Preisblatt zu entnehmen. Wird der Auftragswert durch eine Auftragsänderung während der Vertragslaufzeit gem. § 132 GWB erhöht, so endet der Vertrag mit dem Erreichen dieses neuen Auftragswertes. Vom Vertragsende unberührt bleibt die Verpflichtung des Auftragnehmers zur vertragskonformen Leistungserbringung der im Vertragszeitraum erfolgten Beauftragungen.
- Land Berlin vertreten durch Bezirksamt Lichtenberg von BerlinFrist: 29. Mai
Baumpflegemaßnahmen
Im Berliner Bezirk Lichtenberg sind diverse Baumpflegearbeiten, aufgeteilt in sechs Losen, wie Komplexmaßnahme Kronenpflege, Komplexmaßnahme Kroneneinkürzung sowie Fällungen samt Fräsung des Stubbens durchzuführen. Es handelt sich ausnahmslos um laufende Pflege- und Sicherungsleistungen und nicht um eine Herstellung und / oder Änderung eines Bauwerks. Insofern sind vorliegende Leistungen als Dienstleistung einzuordnen. Die Bäume sind bis auf die vorhandenen Stubben nummeriert. Die Liste mit den zu bearbeitenden Bäumen sowie eine Verortung ist den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen. Die Durchführung sollte überwiegend mittels eines Hubsteigers erfolgen. Nichtsdestotrotz kann eine Befahrung erheblich erschwert bis unmöglich sein, sodass die Bearbeitung mittels Seilklettertechnik (SKT) zu erfolgen hat. Die erforderliche Genehmigung für die notwendigen Absperrungen und Aufstellungen von Halteverbotsschildern ist durch den Auftragnehmer bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde (Verkehrsrechtliche Anordnung) einzuholen. Die anfallenden Gebühren sind in die Position Baustelleneinrichtung einzukalkulieren. Bei der Baustelleneinrichtung handelt es sich um eine Pauschale, die sich auf die gesamte Ausschreibung bezieht. Folgende Ausführungsfristen sind verbindlich: Der geplante Ausführungszeitraum beginnt zehn Werktage nach Auftragserteilung und endet für das Jahr 2026 am 27.11.2026 (Kalenderwoche 48). Ggf. werden Sondermaßnahmen bei Sturm und Gefahrensituationen notwendig. Für die kommenden Vertragsjahre gelten als re-gelmäßige Ausführungszeiträume die Monate Februar bis Ende November Eine Teilung der Vergabe ist in 6 Lose vorgesehen: Los 1: Baumpflege Schulen Lichtenberg Los 2: Baumpflege Sport Kleinanlagen Lichtenberg Los 3: Baumpflege Friedhof Lichtenberg Los 4: Baumpflege Straßen Lichtenberg Nord Los 5: Baumpflege Straßen Lichtenberg Süd Los 6: Baumpflege Grünanlagen Lichtenberg Für dieses Verfahren wird eine Zuschlagslimitierung festgelegt, ohne Definition einer Ange-botslimitierung! Die Bieter haben zwingend für die jeweiligen Loskombinationen ein Angebot abzugeben. In-sofern führt die Abgabe eines Angebotes für nur ein Los einer Loskombination zum Ausschluss des abgegebenen Angebotes. Der Zuschlag wird dabei für die Kombinationen wie folgt stu-fenweise erteilt: 1. Paar „SchulStra“: Los 1 + Los 4 2. Paar „FriedStra“: Los 3 + Los 5 3. Paar „SpoGrü“: Los 2 + Los 6 Der Bieter der das wirtschaftlichste Angebot (Angebotspreis Los 1 + Angebotspreis Los3) ab-gegeben hat, erhält den Zuschlag für das Lospaar „SchulStra“. Ein Bieter kann nur für ein einziges Paar von Losen den Zuschlag erhalten, auch wenn er für andere Paare ebenfalls das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat. Der Zuschlag für das zweite Paar „FriedStra“ wird an den nächstplatzierten Bieter bzw. den Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot der Loskombination vergeben, sofern dieser noch nicht für einen Zuschlag vorgesehen ist (Ange-botspreis Los 2 + Angebotspreis Los4). Im Anschluss folgt nach diesem Schema die Vergabe des Lospaares „SpoGrü“. Die auftraggebende Stelle hat sich für diese Limitierung und Kopplung entschieden, um: • eine Streuung der wirtschaftlichen und technischen Risiken zu erreichen, • die Abhängigkeit von einem auftragnehmenden Unternehmen zu vermeiden, • eine Verbesserung der Wettbewerbsmöglichkeiten auch für kleinere Unternehmen zu wahren, • den Schutz eines ausreichenden Wettbewerbs in Zukunft zu erhalten, • eine Leistungserbringung in allen Losen zu sichern. Die Anzahl der Lose, für die ein bietendes Unternehmen den Zuschlag erhalten kann, wird ist daher auf maximal 2 Lose (1 Lospaar) limitiert.
- Stadt Bad Oeynhausen über Kreis Minden-LübbeckeMinden
Naturnahe Umgestaltung der unteren Werre, Umsetzungsschritt 1 - Pflege- und Entwicklungsplan
Die Städte Bad Oeynhausen und Löhne beabsichtigen eine naturnahe und hochwassersichere Gestaltung der unteren Werre von Flusskilometer 4,4 bis 9,0 im Einfluss- und Rückstaubereich des Sielwehres. Das Wehr soll in eine Sohlgleite umgestaltet und der Wasserspiegel oberhalb abgesenkt werden. Das Gewässerprofil soll erheblich verbreitert und die Gewässersohle im derzeitigen Rückstaubereich aufgehöht werden. Das Gesamtprojekt untergliedert sich in zwei Umsetzungsschritte: - Umsetzungsschritt 1: Fluss-km 4,4 bis 5,7 - Umsetzungsschritt 2: Fluss-km 5,7 bis 9,0 Das Planfeststellungsverfahren für den Umsetzungsschritt 1 ist abgeschlossen. Ein Planfeststellungsbeschluss des Kreis Minden-Lübbecke sowie ein Zuwendungsbescheid der Bezirksregierung Detmold liegen vor. Die Ausführungsplanung wurde erarbeitet und die Vergabe der wesentlichen Arbeiten zur baulichen Umsetzung des Projektes ist erfolgt. Mit der Durchführung der Arbeiten wurde am 01.09.2025 begonnen. Gemäß Planfeststellungsbeschluss ist für das rund 17,5 ha umfassende Vorha-bengebiet des Umsetzungsschrittes 1 ein Pflege- und Entwicklungsplan aufzustellen. Dieser soll die Entwicklungsziele zur Errei-chung des guten Zustandes der Werre und ihrer Aue konkretisiert und die zur Zielerreichung notwendigen Detailmaßnahmen aufführen. Gemäß Bauzeitenplan werden die Arbeiten im westlichen Baufeld mit der Anla-ge flächiger Flutrinnen und Gewässerprofilen überwiegend in 2026 und im öst-lichen Baufeld mit Errichtung einer breiten rauen Gleite im 3. Quartal 2027 ab-geschlossen. Vor dem Hintergrund der relativ langen Bauzeit und der Größe des Vorhabengebietes muss in einzelnen, dann bereits umgestalteten Abschnitten schon während der Bauphase mit der Maßnahmenumsetzung begonnen werden. Die weitere Entwicklung im Vorhabengebiet ist zu dokumentieren und in enger Abstimmung mit den projektbeteiligten Behörden weiterzuentwickeln. Die Bearbeitungszeit endet nach Abschluss der Gesamtmaßnahme voraussichtlich Anfang 2028 und beträgt somit etwa 2 Jahre. Neben den Grundleistungen sind verschiedene Besondere Leistungen zu erbringen. Diese erfordern u.a. vertiefende Kenntnisse insbesondere in der Analyse sich vollziehender floristischer Sukzessionsprozesse.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 01. Juni 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist ASFINAG Service GmbH.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.