Funkwasserzähler 2027 - 2034
Gegenstand sind Funkwasserzähler für Wasserwerke Zwickau, vorwiegend kleine Größen (Q3=2,5 m³/h), sowie mittlere und große. Rahmenvertrag über max. 8 Jahre (3+5 optional). Mindestabnahme: 20.000 kleine Zähler in ersten 3 Jahren, danach 500 pro Jahr (keine Mindestmenge). Optionale mittlere/große Zähler. Maximale Abrufme...
Angebotsfrist:09. Juni 2026
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Gegenstand sind Funkwasserzähler für Wasserwerke Zwickau, vorwiegend kleine Größen (Q3=2,5 m³/h), sowie mittlere und große. Rahmenvertrag über max. 8 Jahre (3+5 optional). Mindestabnahme: 20.000 kleine Zähler in ersten 3 Jahren, danach 500 pro Jahr (keine Mindestmenge). Optionale mittlere/große Zähler. Maximale Abrufmengen +10% Sicherh...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Wasserwerke Zwickau GmbH
- Veröffentlicht: 30. April 2026
- Frist: 09. Juni 2026
Ausschreibungsbeschreibung
Gegenstand sind Funkwasserzähler für Wasserwerke Zwickau, vorwiegend kleine Größen (Q3=2,5 m³/h), sowie mittlere und große. Rahmenvertrag über max. 8 Jahre (3+5 optional). Mindestabnahme: 20.000 kleine Zähler in ersten 3 Jahren, danach 500 pro Jahr (keine Mindestmenge). Optionale mittlere/große Zähler. Maximale Abrufmengen +10% Sicherheitsaufschlag. Lieferung spätestens 4 Wochen nach Abruf. Einmalige Schulung für ca. 10 Mitarbeiter vor Ort.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
1 Datei erfasst- Vergabeunterlagen_CXP4YWLMFT7.zip
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10- Wasserwerke Zwickau GmbH
Funkwasserzähler 2027 - 2034
Gegenstand der Beschaffung sind Funkwasserzähler für das Gebiet des der Wasserwerke Zwickau. Es werden vor allem kleine Größen (vor allem Q3 = 2,5 m³/h) beschafft. Darüber hinaus werden vereinzelt auch Wasserzähler mittlerer und großer Größe abgerufen. Das genaue Mengengerüst ist dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen. Die Beauftragung erfolgt als Rahmenvertrag über die Laufzeit von maximal 8 Jahren (Grundlaufzeit 3 Jahre, danach Verlängerung um jeweils ein Jahr, bis die maximale Laufzeit erreicht ist.). Für die Grundlaufzeit wird eine Menge von 20.000 kleinen Funkwasserzählern (Q3 = 2,5 m³/h) geschätzt. Hierbei handelt es sich um eine Mindestabnahmemenge. Die maximal abrufbare Mengen wird mit einem Sicherheitsaufschlag von 10 % der abrufbaren Wasserzähler berechnet. Für die Jahre 2030 - 2034 wird mit jeweils 500 kleinen Wasserzählern gerechnet, die maximale Abrufmengen wird auch hier mit einem Sicherheitsaufschlag von 10 % berechnet. Für die Jahre 2030 - 2034 werden keine Mindestabnahmemengen vereinbart. Neben den kleinen Wasserzählern sollen auch mittlere und große Wasserzähler in der im LV aufgeführten Menge und Größe beschafft werden. Hierbei handelt es sich nicht um Mindestabnahmemengen, sondern optionale Leistungen, die einzeln und je nach Bedarf während der gesamten Laufzeit, d.h. auch während der Verlängerungen abgerufen werden können. Hier hier wird die maximale Abrufmenge mit einem Sicherheitsaufschlag von 10 % berechnet. Neben der Erstlieferung der Wasserzähler, die spätestens 4 Wochen nach dem jeweiligen Abruf zu liefern sind, soll eine einmalige Einführungsschulung für ca. 10 Mitarbeiter vor Ort (Sitz des Auftraggebers) angeboten werden.
- Land Baden-Württemberg vertreten durch die IT Baden-Württemberg
Digitale Barrierefreiheit
Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung war die Beschaffung von Leistungen zur Gestaltung barrierefreier Dokumente und Mustervorlagen sowie Beratungs- und Schulungsleistungen. Das geschätzte Abnahmemenge während der Vertragslaufzeit werden wie folgt geschätzt: gemäß Anlage 3 zum Vertrag - Preisblatt. - 420 Dokumente - Dokumentenerstellung und Überarbeitung (Redaktion) - 4000 Seite - Dokumentenerstellung und Überarbeitung - 736 Std. - Beratungsleistung Consultant digitale Barrierefreiheit der Dokumente (Consultant) - 128 Std. - Beratungsleistung Schulungsleitung (Schulungsleitung) Der Bedarf ist jedoch nicht verbindlich und abschließend festlegbar. Hierbei handelt es sich um konservativ geschätzte Werte. Die angegebenen Personentagen dienen der Kalkulationsgrundlage. Eine Mindestabnahme wird nicht vereinbart. Für die geschätzten Abrufmengen besteht keine Abnahmeverpflichtung. Die Abrufmenge kann sich daher verringern. Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlagserteilung und beträgt, sofern vorher keine Kündigung erfolgt, zunächst zwei Jahre (Mindestvertragslaufzeit). Die Auftraggeberin behält sich vor, den Vertrag einmalig um ein Jahr zu verlängern (optionaler Vertragszeitraum). Die Mindestvertragslaufzeit verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern nicht drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit eine Kündigung durch die Auftraggeberin erfolgt. Der Vertrag endet in jedem Fall mit dem Erreichen der maximalen Gesamtauftragsgrenze von 597.500,00 EUR netto; 711.025,00 EUR brutto (inkl. optionaler Leistungen). Vom Vertragsende unberührt bleibt die Verpflichtung des Auftragnehmers zur vertragskonformen Leistungserbringung der im Vertragszeitraum erfolgten Abrufe. Wird der Auftragswert durch eine Auftragsänderung während der Vertragslaufzeit gem. § 132 GWB erhöht, so endet der Vertrag mit dem Erreichen dieses neuen Auftragswertes. Vom Vertragsende unberührt bleibt die Verpflichtung des Auftragnehmers zur vertragskonformen Leistungserbringung der im Vertragszeitraum erfolgten Beauftragungen.
- Land Baden-Württemberg vertreten durch die IT Baden-Württemberg
Digitale Barrierefreiheit
Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung war die Beschaffung von Leistungen zur Gestaltung barrierefreier Dokumente und Mustervorlagen sowie Beratungs- und Schulungsleistungen. Das geschätzte Abnahmemenge während der Vertragslaufzeit werden wie folgt geschätzt: gemäß Anlage 3 zum Vertrag - Preisblatt. - 420 Dokumente - Dokumentenerstellung und Überarbeitung (Redaktion) - 4000 Seite - Dokumentenerstellung und Überarbeitung - 736 Std. - Beratungsleistung Consultant digitale Barrierefreiheit der Dokumente (Consultant) - 128 Std. - Beratungsleistung Schulungsleitung (Schulungsleitung) Der Bedarf ist jedoch nicht verbindlich und abschließend festlegbar. Hierbei handelt es sich um konservativ geschätzte Werte. Die angegebenen Personentagen dienen der Kalkulationsgrundlage. Eine Mindestabnahme wird nicht vereinbart. Für die geschätzten Abrufmengen besteht keine Abnahmeverpflichtung. Die Abrufmenge kann sich daher verringern. Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlagserteilung und beträgt, sofern vorher keine Kündigung erfolgt, zunächst zwei Jahre (Mindestvertragslaufzeit). Die Auftraggeberin behält sich vor, den Vertrag einmalig um ein Jahr zu verlängern (optionaler Vertragszeitraum). Die Mindestvertragslaufzeit verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern nicht drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit eine Kündigung durch die Auftraggeberin erfolgt. Der Vertrag endet in jedem Fall mit dem Erreichen der maximalen Gesamtauftragsgrenze von 597.500,00 EUR netto; 711.025,00 EUR brutto (inkl. optionaler Leistungen). Vom Vertragsende unberührt bleibt die Verpflichtung des Auftragnehmers zur vertragskonformen Leistungserbringung der im Vertragszeitraum erfolgten Abrufe. Wird der Auftragswert durch eine Auftragsänderung während der Vertragslaufzeit gem. § 132 GWB erhöht, so endet der Vertrag mit dem Erreichen dieses neuen Auftragswertes. Vom Vertragsende unberührt bleibt die Verpflichtung des Auftragnehmers zur vertragskonformen Leistungserbringung der im Vertragszeitraum erfolgten Beauftragungen.
- Land Baden-Württemberg vertreten durch die IT Baden-Württemberg
Digitale Barrierefreiheit
Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung war die Beschaffung von Leistungen zur Gestaltung barrierefreier Dokumente und Mustervorlagen sowie Beratungs- und Schulungsleistungen. Das geschätzte Abnahmemenge während der Vertragslaufzeit werden wie folgt geschätzt: gemäß Anlage 3 zum Vertrag - Preisblatt. - 420 Dokumente - Dokumentenerstellung und Überarbeitung (Redaktion) - 4000 Seite - Dokumentenerstellung und Überarbeitung - 736 Std. - Beratungsleistung Consultant digitale Barrierefreiheit der Dokumente (Consultant) - 128 Std. - Beratungsleistung Schulungsleitung (Schulungsleitung) Der Bedarf ist jedoch nicht verbindlich und abschließend festlegbar. Hierbei handelt es sich um konservativ geschätzte Werte. Die angegebenen Personentagen dienen der Kalkulationsgrundlage. Eine Mindestabnahme wird nicht vereinbart. Für die geschätzten Abrufmengen besteht keine Abnahmeverpflichtung. Die Abrufmenge kann sich daher verringern. Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlagserteilung und beträgt, sofern vorher keine Kündigung erfolgt, zunächst zwei Jahre (Mindestvertragslaufzeit). Die Auftraggeberin behält sich vor, den Vertrag einmalig um ein Jahr zu verlängern (optionaler Vertragszeitraum). Die Mindestvertragslaufzeit verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern nicht drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit eine Kündigung durch die Auftraggeberin erfolgt. Der Vertrag endet in jedem Fall mit dem Erreichen der maximalen Gesamtauftragsgrenze von 597.500,00 EUR netto; 711.025,00 EUR brutto (inkl. optionaler Leistungen). Vom Vertragsende unberührt bleibt die Verpflichtung des Auftragnehmers zur vertragskonformen Leistungserbringung der im Vertragszeitraum erfolgten Abrufe. Wird der Auftragswert durch eine Auftragsänderung während der Vertragslaufzeit gem. § 132 GWB erhöht, so endet der Vertrag mit dem Erreichen dieses neuen Auftragswertes. Vom Vertragsende unberührt bleibt die Verpflichtung des Auftragnehmers zur vertragskonformen Leistungserbringung der im Vertragszeitraum erfolgten Beauftragungen.
- Stadtwerke Bitterfeld-Wolfen GmbHFrist: 22. Mai
Zähler Trinkwasser und Fernwärme
1) Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle: Los 1, Los 1 Trinkwasserzähler 2026/ 2027/ 2028 bis Q3=16: Offizielle Bezeichnung: Stadtwerke Bitterfeld-Wolfen GmbH; Straße, Hausnummer: Steinfurther Straße 46; Postleitzahl: 06766; Ort: Bitterfeld-Wolfen; Land: DE; Telefon: +49 349438161; E-Mail: doreen.knorr@swb-w.de Los 2, Los 2 Trinkwasserzähler 2026/ 2027/ 2028 ab Q3=25: Offizielle Bezeichnung: Stadtwerke Bitterfeld-Wolfen GmbH; Straße, Hausnummer: Steinfurther Straße 46; Postleitzahl: 06766; Ort: Bitterfeld-Wolfen; Land: DE; Telefon: +49 349438161; E-Mail: doreen.knorr@swb-w.de Los 3, Los 3 Wärmemengenzähler 2026/2027/2028: Offizielle Bezeichnung: Stadtwerke Bitterfeld-Wolfen GmbH; Straße, Hausnummer: Steinfurther Straße 46; Postleitzahl: 06766; Ort: Bitterfeld-Wolfen; Land: DE; Telefon: +49 349438161; E-Mail: doreen.knorr@swb-w.de Den Zuschlag erteilende Stelle: s.o. Stelle, bei der die Angebote oder Teilnahmeanträge einzureichen sind: s.o. 2) Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung, Vergabenummer: 2026_04_20 VG00014 3) Form, in der Teilnahmeanträge oder Angebote einzureichen sind: Angebote können nur elektronisch abgegeben werden. 4) Ggf. in den Fällen des § 29 (3) die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen: nicht angegeben 5) Art und : Lieferung der Zähler für die geplanten Turnuswechsel 2026/ 2027/ 2028 für die Sparten Trinkwasser und Fernwärme Ort(e) der Leistungserbringung: Los 1, Los 1 Trinkwasserzähler 2026/ 2027/ 2028 bis Q3=16: Straße, Hausnummer: Steinfurther Straße 46; Postleitzahl: 06766; Ort: Bitterfeld-Wolfen; Land: DE Los 2, Los 2 Trinkwasserzähler 2026/ 2027/ 2028 ab Q3=25: Straße, Hausnummer: Steinfurther Straße 46; Postleitzahl: 06766; Ort: Bitterfeld-Wolfen; Land: DE Los 3, Los 3 Wärmemengenzähler 2026/2027/2028: Straße, Hausnummer: Steinfurther Straße 46; Postleitzahl: 06766; Ort: Bitterfeld-Wolfen; Land: DE 6) Ggf. Anzahl, Größe und Art der einzelnen Lose: Man kann maximal auf 3 Lose anbieten. Es besteht aber auch die Möglichkeit nur auf ein oder zwei Lose zu bieten. Bitte immer die Gesamtsummen pro Los in EUR netto und brutto angeben und die Einzelpreise in einer separaten Liste in EUR netto ausweisen. Für Alternativangebote bitte die beiliegende Beschreibung für das Verfahren lesen. 7) Nebenangebote sind nicht zugelassen. 8) Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist: Los 1, Los 1 Trinkwasserzähler 2026/ 2027/ 2028 bis Q3=16: Beginn: 30.06.2026, Ende: 30.06.2028; Los 2, Los 2 Trinkwasserzähler 2026/ 2027/ 2028 ab Q3=25: Beginn: 30.06.2026, Ende: 30.06.2028; Los 3, Los 3 Wärmemengenzähler 2026/2027/2028: Beginn: 30.06.2026, Ende: 30.06.2028 9) Die Vergabeunterlagen werden auf der Vergabeplattform evergabe.de bereitgestellt. Ein unentgeltlicher Abruf ohne Registrierung ist möglich unter https://www.evergabe.de/unterlagen/3371787/zustellweg-auswaehlen. 10) Angebotsfrist: 22.05.2026, 10:00 Uhr; Bindefrist: 30.06.2026 11) Höhe etwa geforderter Sicherheitsleistungen: nicht angegeben 12) Wesentliche Zahlungsbedingungen oder Angabe der Unterlagen, in denen sie enthalten sind: Zahlungsbedingungen 30 Tage netto 13) Mit dem Angebot oder dem Teilnahmeantrag vorzulegenden Unterlagen, die der Auftraggeber für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen verlangt: Mit dem Angebot sind diverse Unterlagen zu hinterlegen, die in der Beschreibung zum Verfahren aufgelistet sind. Unvollständige Angebote können zum Ausschluss führen, wenn der Aufforderung zur Nachforderung zweimal nicht nachgekommen ist. 14) Angabe der Zuschlagskriterien, sofern diese nicht in den Vergabeunterlagen genannt werden: entfällt, siehe Vergabeunterlagen Heizung,Sanitär
- Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRWFrist: 19. Mai
Weiterentwicklung des landesweiten Grundwassermodells für NRW
Art der Leistung Rahmenvereinbarung über die Fortentwicklung des Grundwasserbilanzmodells für die Jahre 2026 bis 2030 Umfang der Leistung Das Ziel der hier ausgeschriebenen Arbeiten besteht in der kontinuierlichen Verfeinerung und Weiterentwicklung des Grundwassermodells für die Fläche NRWs, insbesondere in den Festgesteinsbereichen. Insbesondere steht die Weiterentwicklung zu einem Grundwasserbilanzmodell mit Analysentools zur Bestimmung und Darstellung lateraler Zu-/Abflüsse für vorgegebene Bilanzierungseinheiten, sowie zur Bestimmung und Darstellung der Interaktion Grundwasser / Oberflächenwasser und zur Bilanzierung der Zu-/Abflüsse grundwasserabhängiger Landökosysteme, aber auch relevanter Leakagekomponenten, in vorgegebenen Bilanzierungseinheiten NRWs im Fokus. Optional ist die Prüfung (Machbarkeitsstudie, ggf. für ausgewählte Teilregionen) des Nutzens und Aufwands einer Kopplung des mGROWA-Wasserhaushaltsmodells an das Grundwassermodell von Interesse. Eine Verbesserung des Modells soll durch die Integration zusätzlicher Daten sowie durch Weiterentwicklung der Modellstruktur erzielt werden. Dabei ist vor allem die Weiterentwicklung der im Modell enthaltenen Mächtigkeiten des oberen Grundwasserleiters in den Festgesteinsgebieten zu nennen. Hier kann durch die Integration aktueller Daten des Geologischen Dienstes (Geologische Strukturmodelle / Aquifermächtigkeiten, Durchlässigkeiten, Bohrungsdatenbank des GD NRW, Quellen aus dem Quellkataster des GD NRW) voraussichtlich eine Verbesserung der Modellstruktur hinsichtlich der Mächtigkeiten und darauf aufbauend eine Verbesserung der Kalibrierung erzielt werden. Im Bereich der Tätigkeitsgebiete von Erftverband und LINEG wurden im bisherigen Modell als Grundlage für die Ergebnispotentiale (Grundwasserstand) die von den Verbänden herausgegebenen Grundwassergleichenkarten verwendet. Um die oben genannten Zielsetzungen zu erreichen, soll insbesondere im Erftverbandsgebiet / Rheinischen Revier die Modellstruktur durch Einbeziehung / Abgleich mit Daten des Geologischen Dienstes verbessert werden. Modellrandbedingungen können zudem aus dem Grundwassergroßraummodell des LANUK für das Rheinische Revier (Venloer Scholle, Erftscholle, Rurscholle) übernommen werden. Damit soll es zukünftig möglich sein, auch in diesen Gebieten unabhängig von vorgegebenen Potentialen Grundwasserstände für bestimmte Zeiträume oder Zielzustände zu erstellen bzw. Prognosen zu erstellen. Darüber hinaus sollen alle im Modell enthaltenen weiteren Eingangsdaten aktualisiert und wenn möglich verfeinert werden. Hierzu zählen aktuelle Daten zur Geländehöhe in bestverfügbarer Auflösung (DGM 1, Geobasis NRW). Für die Geländehöhe ist zu prüfen, ob innerhalb der Zeitspanne der instationären Modellrechnung bzw. für Zielzustände an unterschiedlichen Zeitpunkten im Modell verschiedene Versionen des DGM 1 (sofern verfügbar) mit unterschiedlicher Aktualität verwendet werden sollten. Auch liegen für einige Gewässer detaillierte Gewässerstrukturdaten vor (z.B. FLYS Rhein der BfG), die in das Modell ggf. einzupflegen sind. Des Weiteren sind die Daten zu aktuellen und historischen Grundwasserentnahmen und Entnahmestandorten sowie die Eingangsdaten für die instationäre Berechnung des Bodenwasserhaushalts (bspw. Bodeneigenschaften, Landnutzung, Versiegelung) zu aktualisieren und ggf. zu verfeinern. Als Grundlage für die Kalibrierung und Validierung sind die Daten der Wasserstands-Messungen (Grundwasserstände, Pegelstände) des LANUK sowie der Wasserverbände in NRW) zu aktualisieren und ggf. zu erweitern. Aufgrund der hohen Dynamik der Wasserstände bei Grundwassermessstellen (GWM) im Bereich verkarstungsfähiger Gesteine muss mindestens in diesen Bereichen eine instationäre Kalibrierung anhand von Zeitreihen des Wasserstands an GWM sowie ggf. in Bereichen mit geringer GWM-Dichte an Abflusspegeln durchgeführt werden. Die Aufgabenstellung ist in 4 Arbeitspakete (AP) untergliedert. Es wird davon ausgegangen, dass insbesondere AP 2, AP 3 und AP 4 sich grundsätzlich nur mit einer instationären Modellrechnung und zumindest in Teilbereichen auch nur mittels instationärer Kalibrierungen zufriedenstellend entwickeln oder in der Ergebnisqualität deutlich verbessern lassen. Anwendungsmöglichkeiten eines instationären Modells sind die Darstellung verschiedener Szenarien (niedriger, mittlerer und hoher Grundwasserstände), die Analyse (saisonaler) Grundwasserabhängigkeiten von Oberflächengewässern und Feuchtgebieten (ggf. Austauschraten) sowie eine eventuelle Verknüpfung einerseits mit dem instationären Wasserhaushaltsmodell des Forschungszentrums Jülich (mGROWA), und andererseits für das Rheinische Braunkohlerevier mit dem instationären (3D-) Grundwassergroßraummodell des LANUK.
- Stadt Rastatt vertreten durch die Zentrale Vergabestelle der Stadt
Projektsteuerung Hochwasserschutz Murg Rastatt
Die Stadt Rastatt beabsichtigt (zusammen mit dem Projektpartner, dem Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Regierungspräsidium Karlsruhe) Maßnahmen zum Hochwasserschutz, zur Dammsanierung und zur Verbesserung der Gewässerökologie an der Murg in Rastatt durchzuführen. Der Gesamtkostenrahmen liegt für die Teilprojekte B-D: im Bereich von 50 bis 60 Mio. EUR. Die Herstellungskosten für Teilprojekt E sind derzeit schwer abzuschätzen können aber bis zu 20 Mio. € betragen. Hierzu soll im nächsten Schritt (Leistungsphasen 1und 2 sind abgeschlossen) die Planfeststellung für die Teilprojekte B, C und D (bis spätestens Ende 2027) beantragt und erreicht werden (voraussichtlich im Zeitraum Mitte 2029). Ferner sollen die Planungen des Teilprojekts E fortgeführt werden, damit auch dieses in das Planfeststellungsverfahren aufgenommen wird. /// Hierzu sollen Leistungen der Projektsteuerung vergeben werden. Ein entsprechender Grundsatzbeschluss des Gemeinderats zum weiteren Vorgehen liegt bereits vor. /// Ziel des Ausschreibungsverfahren ist die Beschaffung einer leistungsfähigen Projektsteuerung, die die komplexen Randbedingungen (Bauen von Hochwasserschutz, Bauen in der Ortslage, mehrere Teilprojekte, Öffentlichkeitsbeteiligung, Schnittstellen „Urbane Murg“ / Landesgartenschau 2036, mehrere Fachplaner, Privatflächen, Denkmalschutz, Schutzgebiete (FFH), Naturdenkmal Baumallee, Förderung / Kostenteilung, …) beherrscht und eine termin- und kostensichere Umsetzung ermöglicht. /// Derzeit werden bereits Leistungen der Projektsteuerung erbracht (Bietergemeinschaft wat (wat Ingenieurgesellschaft mbH, Karlsruhe) / ICL (ICL Ingenieur Consult GmbH, Leipzig)). Aus vergaberechtlichen Gründen sind die weiteren Leistungen neu auszuschreiben. /// Die ausgeschriebenen Leistungen der Projektsteuerung haben als Ziel die Planfeststellung der Teilprojekte B, C, D und E. Weitere Leistungen der Projektsteuerung zur Umsetzung der Maßnahmen werden rechtzeitig neu ausgeschrieben. /// Für aktuelle Informationen zum Gesamtprojekt siehe: https://www.rastatt.de/zukunft-gestalten/aktuelle-stadtentwicklungsprojekte/hochwasserschutz/projektuebersicht-hws /// Teilprojekt A (Vorlandabgrabungen sowie die Dammrückverlegungen in den Gemarkungen Rastatt und Steinmauern) ist bereits umgesetzt. /// Teilprojekt B betrachtet die Abschnitte im Planungsbereich zwischen Rheinauer Brücke im Norden bis zur Brücke der Bundesautobahn 5, in denen eine Freibordunterschreitung für ein 100-jährliches Hochwasser vorliegt. Zur Erreichung der notwendigen Freibordhöhe sind in diesem Abschnitt Dammerhöhungen sowie der Neubau bzw. die Erhöhung von Ufermauern erforderlich. In Bereichen, in denen aufgrund der Platzverhältnisse keine Dammerhöhung möglich ist bzw. keine Mauer vorhanden ist, ist der Einbau von Spundwänden vorgesehen. Bei vorhandenem Standsicherheitsdefizit sind zudem Maßnahmen zur Verbesserung der Standsicherheit vorgesehen. /// Teilprojekt C betrachtet die Abschnitte im Planungsbereich zwischen Rheinauer Brücke im Norden bis zur Brücke der Bundesautobahn 5, in denen keine Freibordunterschreitung vorliegt, allerdings die Standsicherheit des Dammes nicht nachgewiesen werden kann. Dort sind geeignete Maßnahmen zur Sanierung wie Böschungsabflachungen oder konstruktive Sicherungsmaßnahmen, wie z. B. Spundwände oder Auflastfilterschüttungen, erforderlich. /// Im Teilprojekt D soll die Gewässerökologie der Murg aufgewertet und damit die Lebensraumqualität im Gewässer verbessert werden. Die aktuellen Planungen konzentrieren sich auf die Bereiche 3 und 4, die sich von der Eisenbahnbrücke bis zur Autobahnbrücke erstrecken. In den Bereichen 1 und 2 wurden bereits im Rahmen des HÖP Rastatt (Teilprojekt A) gewässerökologische Verbesserungsmaßnahmen umgesetzt. Im Zuge der bereits abgeschlossenen Vorplanung wurden durch die Wasserbauplanung umfangreiche Gewässerstrukturmaßnahmen erarbeitet. Zudem sind laut Planung große V-förmige Strukturen zur Herstellung und zum Erhalt von drei geplanten Tiefkolken Bestandteil der Maßnahmen. Für diese drei Konstruktionen erfolgte ein fachlicher Austausch mit dem KIT, das unabhängig davon ein Forschungsprojekt zu vergleichbaren Strukturen durchführt und bei der Dimensionierung unterstützend tätig war. /// Das Teilprojekt E umfasst die Untersuchung des Rückstaubereichs am Flößerbach (Gewann Schwalbenrein). Dort treffen die Gewässer Murg, Gewerbekanal sowie der Ooser Landgraben – der im Bereich des Dükers in den Flößerbach übergeht – aufeinander. Aufgrund der Unterbrechung des Murgdamms im Bereich der Flößerbachmündung kommt es bei einem Hochwasserereignis der Murg mit einer statistischen Wiederkehrzeit von 100 Jahren (HQ100) zu einem Einstau der rückwärtigen Flächen. Der dabei entstehende Wasserspiegel überschreitet die Dammkrone des Gewerbekanals, was zu einem Überströmen der Kanaldämme führt. Infolgedessen wird die hydraulische Leistungsfähigkeit des Systems überschritten, wodurch es zu großflächigen Überflutungen insbesondere im Bereich der Südstadt kommt. Zur Gewährleistung eines Hochwasserschutzes bis zum Bemessungsereignis HQ100 in der Murg werden derzeit verschiedene Maßnahmenvarianten untersucht und vergleichend bewertet. Hierzu zählen insbesondere: die Erhöhung der Dämme des Gewerbekanals sowie das Verschließen der Flößerbachmündung. In beiden Varianten ist im Bereich der Gewässerkreuzung die Errichtung eines kombinierten Pump- und Absperrbauwerks erforderlich, um die Entwässerung sicherzustellen. Die technisch und wirtschaftlich sinnvollste Variante soll Anfang 2027 auf Vorplanungsniveau festgelegt und dann weiter verfolgt werden.
- Stadtverwaltung RastattFrist: 26. Mai
Projektsteuerung Hochwasserschutz Murg Rastatt
Die Stadt Rastatt beabsichtigt (zusammen mit dem Projektpartner, dem Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Regierungspräsidium Karlsruhe) Maßnahmen zum Hochwasserschutz, zur Dammsanierung und zur Verbesserung der Gewässerökologie an der Murg in Rastatt durchzuführen. Der Gesamtkostenrahmen liegt für die Teilprojekte B-D: im Bereich von 50 bis 60 Mio. EUR. Die Herstellungskosten für Teilprojekt E sind derzeit schwer abzuschätzen können aber bis zu 20 Mio. € betragen. Hierzu soll im nächsten Schritt (Leistungsphasen 1und 2 sind abgeschlossen) die Planfeststellung für die Teilprojekte B, C und D (bis spätestens Ende 2027) beantragt und erreicht werden (voraussichtlich im Zeitraum Mitte 2029). Ferner sollen die Planungen des Teilprojekts E fortgeführt werden, damit auch dieses in das Planfeststellungsverfahren aufgenommen wird. /// Hierzu sollen Leistungen der Projektsteuerung vergeben werden. Ein entsprechender Grundsatzbeschluss des Gemeinderats zum weiteren Vorgehen liegt bereits vor. /// Ziel des Ausschreibungsverfahren ist die Beschaffung einer leistungsfähigen Projektsteuerung, die die komplexen Randbedingungen (Bauen von Hochwasserschutz, Bauen in der Ortslage, mehrere Teilprojekte, Öffentlichkeitsbeteiligung, Schnittstellen „Urbane Murg“ / Landesgartenschau 2036, mehrere Fachplaner, Privatflächen, Denkmalschutz, Schutzgebiete (FFH), Naturdenkmal Baumallee, Förderung / Kostenteilung, …) beherrscht und eine termin- und kostensichere Umsetzung ermöglicht. /// Derzeit werden bereits Leistungen der Projektsteuerung erbracht (Bietergemeinschaft wat (wat Ingenieurgesellschaft mbH, Karlsruhe) / ICL (ICL Ingenieur Consult GmbH, Leipzig)). Aus vergaberechtlichen Gründen sind die weiteren Leistungen neu auszuschreiben. /// Die ausgeschriebenen Leistungen der Projektsteuerung haben als Ziel die Planfeststellung der Teilprojekte B, C, D und E. Weitere Leistungen der Projektsteuerung zur Umsetzung der Maßnahmen werden rechtzeitig neu ausgeschrieben. /// Für aktuelle Informationen zum Gesamtprojekt siehe: https://www.rastatt.de/zukunft-gestalten/aktuelle-stadtentwicklungsprojekte/hochwasserschutz/projektuebersicht-hws /// Teilprojekt A (Vorlandabgrabungen sowie die Dammrückverlegungen in den Gemarkungen Rastatt und Steinmauern) ist bereits umgesetzt. /// Teilprojekt B betrachtet die Abschnitte im Planungsbereich zwischen Rheinauer Brücke im Norden bis zur Brücke der Bundesautobahn 5, in denen eine Freibordunterschreitung für ein 100-jährliches Hochwasser vorliegt. Zur Erreichung der notwendigen Freibordhöhe sind in diesem Abschnitt Dammerhöhungen sowie der Neubau bzw. die Erhöhung von Ufermauern erforderlich. In Bereichen, in denen aufgrund der Platzverhältnisse keine Dammerhöhung möglich ist bzw. keine Mauer vorhanden ist, ist der Einbau von Spundwänden vorgesehen. Bei vorhandenem Standsicherheitsdefizit sind zudem Maßnahmen zur Verbesserung der Standsicherheit vorgesehen. /// Teilprojekt C betrachtet die Abschnitte im Planungsbereich zwischen Rheinauer Brücke im Norden bis zur Brücke der Bundesautobahn 5, in denen keine Freibordunterschreitung vorliegt, allerdings die Standsicherheit des Dammes nicht nachgewiesen werden kann. Dort sind geeignete Maßnahmen zur Sanierung wie Böschungsabflachungen oder konstruktive Sicherungsmaßnahmen, wie z. B. Spundwände oder Auflastfilterschüttungen, erforderlich. /// Im Teilprojekt D soll die Gewässerökologie der Murg aufgewertet und damit die Lebensraumqualität im Gewässer verbessert werden. Die aktuellen Planungen konzentrieren sich auf die Bereiche 3 und 4, die sich von der Eisenbahnbrücke bis zur Autobahnbrücke erstrecken. In den Bereichen 1 und 2 wurden bereits im Rahmen des HÖP Rastatt (Teilprojekt A) gewässerökologische Verbesserungsmaßnahmen umgesetzt. Im Zuge der bereits abgeschlossenen Vorplanung wurden durch die Wasserbauplanung umfangreiche Gewässerstrukturmaßnahmen erarbeitet. Zudem sind laut Planung große V-förmige Strukturen zur Herstellung und zum Erhalt von drei geplanten Tiefkolken Bestandteil der Maßnahmen. Für diese drei Konstruktionen erfolgte ein fachlicher Austausch mit dem KIT, das unabhängig davon ein Forschungsprojekt zu vergleichbaren Strukturen durchführt und bei der Dimensionierung unterstützend tätig war. /// Das Teilprojekt E umfasst die Untersuchung des Rückstaubereichs am Flößerbach (Gewann Schwalbenrein). Dort treffen die Gewässer Murg, Gewerbekanal sowie der Ooser Landgraben – der im Bereich des Dükers in den Flößerbach übergeht – aufeinander. Aufgrund der Unterbrechung des Murgdamms im Bereich der Flößerbachmündung kommt es bei einem Hochwasserereignis der Murg mit einer statistischen Wiederkehrzeit von 100 Jahren (HQ100) zu einem Einstau der rückwärtigen Flächen. Der dabei entstehende Wasserspiegel überschreitet die Dammkrone des Gewerbekanals, was zu einem Überströmen der Kanaldämme führt. Infolgedessen wird die hydraulische Leistungsfähigkeit des Systems überschritten, wodurch es zu großflächigen Überflutungen insbesondere im Bereich der Südstadt kommt. Zur Gewährleistung eines Hochwasserschutzes bis zum Bemessungsereignis HQ100 in der Murg werden derzeit verschiedene Maßnahmenvarianten untersucht und vergleichend bewertet. Hierzu zählen insbesondere: die Erhöhung der Dämme des Gewerbekanals sowie das Verschließen der Flößerbachmündung. In beiden Varianten ist im Bereich der Gewässerkreuzung die Errichtung eines kombinierten Pump- und Absperrbauwerks erforderlich, um die Entwässerung sicherzustellen. Die technisch und wirtschaftlich sinnvollste Variante soll Anfang 2027 auf Vorplanungsniveau festgelegt und dann weiter verfolgt werden.
- Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes NRW
Konzession "Verpflegung der Beschäftigten" (Los 1) und Rahmenvereinbarung für das Veranstaltungs-Catering (Los 2) sowie die Getränkeversorgung bei Besprechungen (optional bei Los 1 und Los 2)
Los 1: Verpflegung der Beschäftigten Im MUNV soll die Verpflegung der Beschäftigten gewährleistet werden. Die Anzahl der Bediensteten des MUNV beträgt zurzeit ca. 630 Personen, welche bis zu 60 % im Homeoffice arbeiten dürfen. Eine Umfrage hat ergeben, dass von montags bis donnerstags zwischen 177 und 271 Beschäftigte sich eine Mittagsverpflegung wünschen. Darunter sind aber auch Mitarbeitende, die Heimarbeit und Teilzeit in Anspruch nehmen. Darüber hinaus dürfen noch Gäste des Hauses ohne Aufpreis an der Verpflegung teilnehmen. Mindestens montags bis donnerstags ist zwischen 11:30 Uhr und 14:00 Uhr ein warmes Speisenangebot zur Verfügung zu stellen. Bei der Verpflegung muss täglich eine fleischhaltige, eine vegetarische sowie eine vegane Option angeboten werden. Zum Angebot sollen warme und kalte alkoholfreie Getränke gehören. Nach Möglichkeit sollen Gerichte mit biologisch-zertifizierten Zutaten und mit saisonalen Zutaten (entsprechend dem "Saisonkalender Obst und Gemüse") angeboten werden. Es steht der Konzessionsnehmerin frei, Ihr Angebot um folgende oder weitere Leistungen zu ergänzen: - Mittagsangebot um kalte Speisen (z.B. Quiche, Backwaren, Obst, Salate o.ä.), - Frühstücksangebot vor 11:30 Uhr (z.B. belegte Brötchen, kleine Backwaren), - Verpflegungsangebot an Freitagen. Entsprechend Punkt 3 der Richtlinien für Kantinen bei Dienststellen des Landes (Kantinenrichtlinien) haben die Speisen ernährungsphysiologischen Anforderungen zu genügen und sollen den DGE-Empfehlungen für die Betriebsverpflegung entsprechen. Anmerkungen / Hinweise: - Für die Nutzung der Kücheneinrichtung und sämtlicher Räume, wie Kantine, Speisesaal/Terrasse, Bistro, Sanitäranlagen und Sozialräume wird keine Pacht und keine Betriebskosten (Strom und Wasser) erhoben. - Das MUNV übernimmt die Kosten der Reinigung der Sanitärräume, der Fußböden im Bistro und des Speisesaals sowie der Lüftungsdecken in der Produktionsküche. - Durch das MUNV werden keine Zuschüsse zur Verpflegung der Beschäftigten gewährt. - Die Vorgaben gem. §§ 42 und 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG) und Nr. 9 der Kantinenrichtlinien sind durch die Konzessionsnehmerin einzuhalten. Die Dokumentationen nach § 43 Abs. 4 IfSG sind dem Konzessionsgeber nach Aufforderung vorzulegen. - Ab Betriebsbeginn sind von der Auftragnehmerin die nach Punkt 17 der "Ergänzenden Vertragsbedingungen" erforderlichen Versicherungen nachzuweisen. Optional bei Los 1 und Los 2: Getränkeversorgung von Besprechungen Bei einer Vielzahl von Besprechungen und kleineren Veranstaltungen ist aufgrund deren Art, Teilnehmendenzahl (max. 40 Personen) und/oder Dauer aus Gründen der Höflichkeit und zur Beachtung von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit lediglich eine Getränkeversorgung mit Kaffee, Tee, Wasser und Süßungsmitteln sowie ggf. Kleingebäck erforderlich. Die betreffenden Besprechungen können an allen Arbeitstagen stattfinden, üblicherweise zwischen 8:30 Uhr und 16:00 Uhr. Zum Leistungsumfang zählen das Eindecken der betreffenden Besprechungsräume mit dem benötigten Equipment, die Bereitstellung der geforderten Getränke und ggf. des Kleingebäcks, das Abräumen der Besprechungsräume sowie der Reinigung des genutzten Equipments. Kaffeemaschinen, Kaffeekannen, Kaffeegeschirr (einschl. Kaffeelöffel) und Gläser können vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden. Schätzmengen Die Anzahl der Veranstaltungen, bei denen nur Getränke erforderlich sind, werden wie folgt geschätzt: - 2026: 253 Besprechungen (22.014,00 EUR) - 2027: 236 Besprechungen (21.114,00 EUR) - 2028: 226 Besprechungen (20.014,00 EUR) - 2029: 253 Besprechungen (22.014,00 EUR). Die vorgenannten Schätzungen für Konferenzbewirtungen könnten pro Jahr um jeweils 30 v.H. überstiegen werden. Mindest- oder Höchstabnahmevolumen können jedoch nicht garantiert werden. Einzelbeauftragungen Die Beauftragung einer Getränkeversorgung von Besprechungen erfolgt jeweils per Bestellung auf der Grundlage des Preisblatts "Getränkeversorgung" durch die für die jeweilige Veranstaltung zuständige Ansprechperson des MUNV. Die Bestellungen des MUNV haben spätestens mit einer noch mit der Auftragnehmerin abzustimmenden Frist vor dem Besprechungstermin zu erfolgen. Letzte Bestelländerungen, wie die Mitteilung einer ggf. endgültigen Teilnehmendenzahl, können auch kurzfristig vor dem Veranstaltungsbeginn, spätestens jedoch 1-2 Werktage vor dem Besprechungstermin, mitgeteilt werden. Das anzuwendende Bestellverfahren (Ablauf und Formular) wird unverzüglich nach Beauftragung zwischen Auftragnehmerin und Auftraggeber abgestimmt.
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Rahmenvereinbarung für das Veranstaltungs-Catering (Los 2) sowie die Getränkeversorgung von Besprechungen (optional bei Los 1 und Los 2)
Los 2: Veranstaltungs-Catering Ausgeschrieben wird eine Rahmenvereinbarung, die es dem Auftraggeber erlaubt, für Veranstaltungen (Empfänge, Besprechungen, Schulungen, Konferenzen o.ä.) Catering-Leistungen bei Bedarf abzurufen. Die Veranstaltungen finden ausschließlich in Räumlichkeiten des Auftraggebers in Düsseldorf am Emilie-Preyer-Platz 1 statt. Art, Umfang und Qualität des Caterings richten sich nach der jeweiligen Veranstaltungsart, ihrer voraussichtlichen Dauer und der Anzahl der Teilnehmenden. Unterschieden wird grundsätzlich nach Catering-Leistungen für halbtägige sowie ganztägige Veranstaltungen. Im Vorfeld der Catering-Leistungen sind durch die Auftragnehmerin kostenfrei zu erbringen: - eine Beratung jeweils nach einem ausführlichen Briefing - telefonisch und/oder per Mail - durch die Bedarfsabfragenden des Auftraggebers oder der vom Auftraggeber mit der Organisation von Veranstaltungen beauftragten Agentur (Kontakt wird bei Beauftragung bekannt gegeben), - die Erstellung eines Angebots basierend auf den im Preisblatt "Catering" aufgeführten Positionen und ggf. unter Hinzufügung von Zusatzleistungen. Zusatzleistungen sind jegliche Leistungen, die grundsätzlich zu den nachstehend aufgeführten Catering-Leistungen zählen, jedoch quantitäts- oder qualitätsmäßig über den im Preisblatt "Catering" beschriebenen Positionen hinausgehen und die Aufwände für deren Erbringung in der Angebotsphase nicht in die Kostenkalkulation eingeflossen sind. Die Catering-Leistungen umfassen grundsätzlich: o im Bedarfsfall eine über das übliche Maß (telefonisch bzw. per Mail) hinausgehende Beratung der jeweiligen Bedarfsabfragenden durch die Auftragnehmerin im Dienstgebäude des MUNV, o die Zubereitung von warmen Gerichten sowie warmen oder kalten Speisen als Teil eines Buffets oder als eigenständige Mahlzeit, o die Bereitstellung von Obst, Backwaren oder Eis, o die Bereitstellung von nicht-alkoholischen Kalt- und Warmgetränken (Kaffee und Tee, Mineralwasser, Säfte, Softgetränke); in Ausnahmefällen ggfs. alkoholische Getränke (Bier, Sekt und Wein), jedoch keine Spirituosen, o sofern erforderlich, die Bereitstellung von geeigneten und ausreichenden Kühl- und Warmhaltevorrichtungen für die im Einzelfall bestellten Speisen und Getränke, o die Bereitstellung von zu den Speisen und Getränken passenden Gläsern, Geschirr (Porzellan) und Besteck (Metall) sowie Plattmenagen und Servietten (neutral - ohne Werbung) in ausreichender Menge (falls von Seiten der Bedarfsträgerin gewünscht), o die rechtzeitige Anlieferung der vorgenannten Speisen, Waren und des Equipments; je nach Bedarf sind ggf. auch zwei oder mehr Anlieferungen einzuplanen, o den Aufbau von Ausgabestellen (Buffettische sind vor Ort vorhanden), ohne dass weitere Arbeiten durch den Auftraggeber erforderlich sind, o die Deklaration von Speisen sowie ihren Komponenten (in Deutsch und optional auf Anforderung zusätzlich in Englisch), einschl. Hinweisen auf vegetarisch bzw. vegane Speisen, Gluten- oder Laktosefreiheit, Allergenkennzeichnung sowie bei Fleisch- bzw. Fischgerichten Angabe der Tierart, o Gestellung von Cateringpersonal (Koch, Service) o die Aufräumarbeiten nach den Verpflegungszeiten (Abräumen und fachgerechte Abfallentsorgung) o den Abbau (Versetzen der Ausgabestellen in den Ursprungszustand, der vor dem Aufbau des Caterings vorgeherrscht hat). Die Anzahl von Veranstaltungen, für die Cateringleistungen erforderlich sind, werden wie folgt geschätzt: Catering-Leistungen für halbtägige Veranstaltungen: - 2026: 80 Veranstaltungen/Catering-Leistungen (82.850,00 EUR) - 2027: 78 Veranstaltungen/Catering-Leistungen (77.600,00 EUR) - 2028: 78 Veranstaltungen/Catering-Leistungen (67.600,00 EUR) - 2029: 80 Veranstaltungen/Catering-Leistungen (82.850,00 EUR). Catering-Leistungen für ganztägige Veranstaltungen: - 2026: 26 Veranstaltungen/Catering-Leistungen (220.200,00 EUR) - 2027: 19 Veranstaltungen/Catering-Leistungen (201.000,00 EUR) - 2028: 19 Veranstaltungen/Catering-Leistungen (205.000,00 EUR) - 2029: 26 Veranstaltungen/Catering-Leistungen (220.200,00 EUR). Die vorgenannten Schätzungen für halbtägige und für ganztägige Cateringleistungen könnten pro Jahr um jeweils 30 v.H. überstiegen werden. Mindest- oder Höchstabnahmemengen können jedoch nicht garantiert werden. Bedarfsabrufe Die Kontaktaufnahme mit der Auftragnehmerin zur Erstellung eines Angebots erfolgt in der Regel spätestens 4 Wochen vor der jeweiligen Veranstaltung. Letzte kleinere Änderungen, wie z.B. die Mitteilung der endgültigen Teilnehmendenzahl, können auch kurzfristig vor dem Veranstaltungsbeginn, spätestens jedoch 5 Werktage vorher, mitgeteilt werden. In Ausnahmefällen sind Cateringleistungen für kurzfristig angesetzte Veranstaltungen zu erbringen, wenn die Beauftragung spätestens 8 Werktage vorher erfolgt. Das jeweilige Angebot hat folgende Angaben zu enthalten: Datum, Beginn und Ende der Veranstaltung, Anzahl der Teilnehmenden, Räumlichkeit (im Gebäude des MUNV), Uhrzeit der Lieferung und Abholung, Aufstellung des konkreten Bedarfs und die Ansprechperson(en). Anmerkungen / Hinweise: ? Bezüglich der Durchführung des Caterings ist der Leitfaden für die nachhaltige Organisation von Veranstaltungen des BMU und UBA zu beachten (dieser ist zu finden unter: https://www.bmuv.de/publikation/leitfaden-fuer-die-nachhaltige-organisation-von-veranstaltungen). ? Sollte die Auftragnehmerin auch den Zuschlag für Los 1 "Verpflegung der Beschäftigten" erhalten, soll die Nutzung der Küchen für externes Catering der Auftragnehmerin nach einer schriftlichen gesonderten Vereinbarung mit dem MUNV ermöglicht werden. Eine Nutzung der Produktionsküche am Wochenende ist zwischen 06:30 Uhr und 20:00 Uhr möglich. Der Dienstbetrieb des MUNV darf zu keiner Zeit durch ein evtl. externes Catering beeinträchtigt werden. Vertragsbedingungen wie z.B. über kostendeckende Regelungen entsprechend der Kantinenrichtlinien sind hierzu separat zu verhandeln und zu vereinbaren.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Die Angebotsfrist endet am 09. Juni 2026.
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- Der Auftraggeber ist Wasserwerke Zwickau GmbH.
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