Digitale Barrierefreiheit
Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung war die Beschaffung von Leistungen zur Gestaltung barrierefreier Dokumente und Mustervorlagen sowie Beratungs- und Schulungsleistungen. Das geschätzte Abnahmemenge während der Vertragslaufzeit werden wie folgt geschätzt: gemäß Anlage 3 zum Vertrag - Preisblatt. - 420 Dokumente - Dok...
Typ:Ausschreibung
Ohne Kreditkarte · Sofortiger Zugang
Inhalt auf einen Blick
Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung war die Beschaffung von Leistungen zur Gestaltung barrierefreier Dokumente und Mustervorlagen sowie Beratungs- und Schulungsleistungen. Das geschätzte Abnahmemenge während der Vertragslaufzeit werden wie folgt geschätzt: gemäß Anlage 3 zum Vertrag - Preisblatt. - 420 Dokumente - Dokumentenerstellung...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Land Baden-Württemberg vertreten durch die IT Baden-Württemberg
- Veröffentlicht: 16. April 2026
- Frist: Nicht angegeben
Ausschreibungsbeschreibung
Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung war die Beschaffung von Leistungen zur Gestaltung barrierefreier Dokumente und Mustervorlagen sowie Beratungs- und Schulungsleistungen. Das geschätzte Abnahmemenge während der Vertragslaufzeit werden wie folgt geschätzt: gemäß Anlage 3 zum Vertrag - Preisblatt. - 420 Dokumente - Dokumentenerstellung und Überarbeitung (Redaktion) - 4000 Seite - Dokumentenerstellung und Überarbeitung - 736 Std. - Beratungsleistung Consultant digitale Barrierefreiheit der Dokumente (Consultant) - 128 Std. - Beratungsleistung Schulungsleitung (Schulungsleitung) Der Bedarf ist jedoch nicht verbindlich und abschließend festlegbar. Hierbei handelt es sich um konservativ geschätzte Werte. Die angegebenen Personentagen dienen der Kalkulationsgrundlage. Eine Mindestabnahme wird nicht vereinbart. Für die geschätzten Abrufmengen besteht keine Abnahmeverpflichtung. Die Abrufmenge kann sich daher verringern. Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlagserteilung und beträgt, sofern vorher keine Kündigung erfolgt, zunächst zwei Jahre (Mindestvertragslaufzeit). Die Auftraggeberin behält sich vor, den Vertrag einmalig um ein Jahr zu verlängern (optionaler Vertragszeitraum). Die Mindestvertragslaufzeit verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern nicht drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit eine Kündigung durch die Auftraggeberin erfolgt. Der Vertrag endet in jedem Fall mit dem Erreichen der maximalen Gesamtauftragsgrenze von 597.500,00 EUR netto; 711.025,00 EUR brutto (inkl. optionaler Leistungen). Vom Vertragsende unberührt bleibt die Verpflichtung des Auftragnehmers zur vertragskonformen Leistungserbringung der im Vertragszeitraum erfolgten Abrufe. Wird der Auftragswert durch eine Auftragsänderung während der Vertragslaufzeit gem. § 132 GWB erhöht, so endet der Vertrag mit dem Erreichen dieses neuen Auftragswertes. Vom Vertragsende unberührt bleibt die Verpflichtung des Auftragnehmers zur vertragskonformen Leistungserbringung der im Vertragszeitraum erfolgten Beauftragungen.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
1 Datei erfasst- Bekanntmachung
Ähnliche Bekanntmachungen
10- Land Baden-Württemberg vertreten durch die IT Baden-Württemberg
Digitale Barrierefreiheit
Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung war die Beschaffung von Leistungen zur Gestaltung barrierefreier Dokumente und Mustervorlagen sowie Beratungs- und Schulungsleistungen. Das geschätzte Abnahmemenge während der Vertragslaufzeit werden wie folgt geschätzt: gemäß Anlage 3 zum Vertrag - Preisblatt. - 420 Dokumente - Dokumentenerstellung und Überarbeitung (Redaktion) - 4000 Seite - Dokumentenerstellung und Überarbeitung - 736 Std. - Beratungsleistung Consultant digitale Barrierefreiheit der Dokumente (Consultant) - 128 Std. - Beratungsleistung Schulungsleitung (Schulungsleitung) Der Bedarf ist jedoch nicht verbindlich und abschließend festlegbar. Hierbei handelt es sich um konservativ geschätzte Werte. Die angegebenen Personentagen dienen der Kalkulationsgrundlage. Eine Mindestabnahme wird nicht vereinbart. Für die geschätzten Abrufmengen besteht keine Abnahmeverpflichtung. Die Abrufmenge kann sich daher verringern. Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlagserteilung und beträgt, sofern vorher keine Kündigung erfolgt, zunächst zwei Jahre (Mindestvertragslaufzeit). Die Auftraggeberin behält sich vor, den Vertrag einmalig um ein Jahr zu verlängern (optionaler Vertragszeitraum). Die Mindestvertragslaufzeit verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern nicht drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit eine Kündigung durch die Auftraggeberin erfolgt. Der Vertrag endet in jedem Fall mit dem Erreichen der maximalen Gesamtauftragsgrenze von 597.500,00 EUR netto; 711.025,00 EUR brutto (inkl. optionaler Leistungen). Vom Vertragsende unberührt bleibt die Verpflichtung des Auftragnehmers zur vertragskonformen Leistungserbringung der im Vertragszeitraum erfolgten Abrufe. Wird der Auftragswert durch eine Auftragsänderung während der Vertragslaufzeit gem. § 132 GWB erhöht, so endet der Vertrag mit dem Erreichen dieses neuen Auftragswertes. Vom Vertragsende unberührt bleibt die Verpflichtung des Auftragnehmers zur vertragskonformen Leistungserbringung der im Vertragszeitraum erfolgten Beauftragungen.
- Land Baden-Württemberg vertreten durch die IT Baden-Württemberg
Digitale Barrierefreiheit
Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung war die Beschaffung von Leistungen zur Gestaltung barrierefreier Dokumente und Mustervorlagen sowie Beratungs- und Schulungsleistungen. Das geschätzte Abnahmemenge während der Vertragslaufzeit werden wie folgt geschätzt: gemäß Anlage 3 zum Vertrag - Preisblatt. - 420 Dokumente - Dokumentenerstellung und Überarbeitung (Redaktion) - 4000 Seite - Dokumentenerstellung und Überarbeitung - 736 Std. - Beratungsleistung Consultant digitale Barrierefreiheit der Dokumente (Consultant) - 128 Std. - Beratungsleistung Schulungsleitung (Schulungsleitung) Der Bedarf ist jedoch nicht verbindlich und abschließend festlegbar. Hierbei handelt es sich um konservativ geschätzte Werte. Die angegebenen Personentagen dienen der Kalkulationsgrundlage. Eine Mindestabnahme wird nicht vereinbart. Für die geschätzten Abrufmengen besteht keine Abnahmeverpflichtung. Die Abrufmenge kann sich daher verringern. Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlagserteilung und beträgt, sofern vorher keine Kündigung erfolgt, zunächst zwei Jahre (Mindestvertragslaufzeit). Die Auftraggeberin behält sich vor, den Vertrag einmalig um ein Jahr zu verlängern (optionaler Vertragszeitraum). Die Mindestvertragslaufzeit verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern nicht drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit eine Kündigung durch die Auftraggeberin erfolgt. Der Vertrag endet in jedem Fall mit dem Erreichen der maximalen Gesamtauftragsgrenze von 597.500,00 EUR netto; 711.025,00 EUR brutto (inkl. optionaler Leistungen). Vom Vertragsende unberührt bleibt die Verpflichtung des Auftragnehmers zur vertragskonformen Leistungserbringung der im Vertragszeitraum erfolgten Abrufe. Wird der Auftragswert durch eine Auftragsänderung während der Vertragslaufzeit gem. § 132 GWB erhöht, so endet der Vertrag mit dem Erreichen dieses neuen Auftragswertes. Vom Vertragsende unberührt bleibt die Verpflichtung des Auftragnehmers zur vertragskonformen Leistungserbringung der im Vertragszeitraum erfolgten Beauftragungen.
- Land Baden-Württemberg vertreten durch die IT Baden-Württemberg
Rahmenvereinbarung zum Bezug von Blade-Systemen
Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist die Beschaffung von von Blade-Systemen, -Software und Pflege- und Instandhaltungsleistungen sowie Beratungsleistungen/ Dienstleistungen. Das geschätzte Abnahmemenge während der Vertragslaufzeit werden wie folgt geschätzt gemäß Anlage 3 zum Vertrag - Preisblatt: 20 x Frame-Grundmodell 20 x Satelitte-Module 20 x SAN-Ports 20 x Garantie 240 x Blade-Grundmodell 4480 x RAM 480 x CPU 240 x Garantie 40 x Erweiterung Grundmodell 40 x Satelitte-Module 40 x Garantie 720 x Stunden Dienstleistung Hierbei handelt es sich um konservativ geschätzte Werte. Die angegebenen Mengen dienen der Kalkulationsgrundlage. Eine Mindestabnahme wird nicht vereinbart. Für die geschätzten Abrufmengen besteht keine Abnahmeverpflichtung. Die Abrufmenge kann sich daher verringern bzw. vergrößern. Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlagserteilung und beträgt, sofern vorher keine Kündigung erfolgt, zunächst ein Jahr (Mindestvertragslaufzeit). Die Auftraggeberin behält sich vor, den Vertrag einmal um ein Jahr zu verlängern (optionaler Vertragszeitraum). Die Mindestvertragslaufzeit verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern nicht drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit eine Kündigung durch die Auftraggeberin erfolgt. Der Vertrag endet in jedem Fall mit dem Erreichen der maximalen Gesamtauftragsgrenze von 15.000.000,00 EUR netto; 17.850.000,00 EUR brutto (inkl. optionaler Leistungen). Die geschätzte Abnahmemenge ist der Anlage 3 zum Vertrag - Preisblatt zu entnehmen. Wird der Auftragswert durch eine Auftragsänderung während der Vertragslaufzeit gem. § 132 GWB erhöht, so endet der Vertrag mit dem Erreichen dieses neuen Auftragswertes. Vom Vertragsende unberührt bleibt die Verpflichtung des Auftragnehmers zur vertragskonformen Leistungserbringung der im Vertragszeitraum erfolgten Beauftragungen.
- Land Baden-Württemberg vertreten durch die IT Baden-Württemberg
Rahmenvereinbarung zum Bezug von Blade-Systemen
Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist die Beschaffung von von Blade-Systemen, -Software und Pflege- und Instandhaltungsleistungen sowie Beratungsleistungen/ Dienstleistungen. Das geschätzte Abnahmemenge während der Vertragslaufzeit werden wie folgt geschätzt gemäß Anlage 3 zum Vertrag - Preisblatt: 20 x Frame-Grundmodell 20 x Satelitte-Module 20 x SAN-Ports 20 x Garantie 240 x Blade-Grundmodell 4480 x RAM 480 x CPU 240 x Garantie 40 x Erweiterung Grundmodell 40 x Satelitte-Module 40 x Garantie 720 x Stunden Dienstleistung Hierbei handelt es sich um konservativ geschätzte Werte. Die angegebenen Mengen dienen der Kalkulationsgrundlage. Eine Mindestabnahme wird nicht vereinbart. Für die geschätzten Abrufmengen besteht keine Abnahmeverpflichtung. Die Abrufmenge kann sich daher verringern bzw. vergrößern. Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlagserteilung und beträgt, sofern vorher keine Kündigung erfolgt, zunächst ein Jahr (Mindestvertragslaufzeit). Die Auftraggeberin behält sich vor, den Vertrag einmal um ein Jahr zu verlängern (optionaler Vertragszeitraum). Die Mindestvertragslaufzeit verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern nicht drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit eine Kündigung durch die Auftraggeberin erfolgt. Der Vertrag endet in jedem Fall mit dem Erreichen der maximalen Gesamtauftragsgrenze von 15.000.000,00 EUR netto; 17.850.000,00 EUR brutto (inkl. optionaler Leistungen). Die geschätzte Abnahmemenge ist der Anlage 3 zum Vertrag - Preisblatt zu entnehmen. Wird der Auftragswert durch eine Auftragsänderung während der Vertragslaufzeit gem. § 132 GWB erhöht, so endet der Vertrag mit dem Erreichen dieses neuen Auftragswertes. Vom Vertragsende unberührt bleibt die Verpflichtung des Auftragnehmers zur vertragskonformen Leistungserbringung der im Vertragszeitraum erfolgten Beauftragungen.
- Land Baden-Württemberg vertreten durch die IT Baden-Württemberg
Rahmenvereinbarung KI-Server
Gegenstand der Rahmenvereinbarung war die Beschaffung von leistungsfähigen KI-Servern inkl. Instandhaltung und Support. Das geschätzte Abnahmemenge während der Vertragslaufzeit werden wie folgt geschätzt gemäß Anlage 3 zum Vertrag - Preisblatt: - 30 x Rackmount Server - 960 x RAM - 60 x SSD - 60 x NVMe - 60 x NVMe Controller + Plattenkäfig und Kabel - 30 x CPU - 30 x Hypervisor-Bootmedium - 30 x RAID-Controller Hardware - 60 x SAN-Controller (mind. 2 Stück pro Server) - 30 x Netzwerk-Controller - 60 x Netzkabel - 30 x Risercard - 120 x GPU + Einbau - 30 x Garantie - 30 x Datenträger - 240 x Stunden Dienstleistung Hierbei handelt es sich um konservativ geschätzte Werte. Die angegebenen Mengen dienen der Kalkulationsgrundlage. Eine Mindestabnahme wird nicht vereinbart. Für die geschätzten Abrufmengen besteht keine Abnahmeverpflichtung. Die Abrufmenge kann sich daher verringern bzw. vergrößern. Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlagserteilung und beträgt, sofern vorher keine Kündigung erfolgt, zunächst zwei Jahre (Mindestvertragslaufzeit). Die Auftraggeberin behält sich vor, den Vertrag zweimal um jeweils ein Jahr zu verlängern (optionale Vertragszeiträume). Die Mindestvertragslaufzeit verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern nicht drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit eine Kündigung durch die Auftraggeberin erfolgt. Für den zweiten optionalen Verlängerungszeitraum gilt selbiges. Der Vertrag endet in jedem Fall mit dem Erreichen der maximalen Gesamtauftragsgrenze von 10.000.000,00 EUR netto; 11.900.000,00 EUR brutto (inkl. optionaler Leistungen). Die geschätzte Abnahmemenge ist der Anlage 3 zum Vertrag - Preisblatt zu entnehmen. Wird der Auftragswert durch eine Auftragsänderung während der Vertragslaufzeit gem. § 132 GWB erhöht, so endet der Vertrag mit dem Erreichen dieses neuen Auftragswertes. Vom Vertragsende unberührt bleibt die Verpflichtung des Auftragnehmers zur vertragskonformen Leistungserbringung der im Vertragszeitraum erfolgten Beauftragungen.
- Land Baden-Württemberg vertreten durch die IT Baden-Württemberg
Rahmenvereinbarung KI-Server
Gegenstand der Rahmenvereinbarung war die Beschaffung von leistungsfähigen KI-Servern inkl. Instandhaltung und Support. Das geschätzte Abnahmemenge während der Vertragslaufzeit werden wie folgt geschätzt gemäß Anlage 3 zum Vertrag - Preisblatt: - 30 x Rackmount Server - 960 x RAM - 60 x SSD - 60 x NVMe - 60 x NVMe Controller + Plattenkäfig und Kabel - 30 x CPU - 30 x Hypervisor-Bootmedium - 30 x RAID-Controller Hardware - 60 x SAN-Controller (mind. 2 Stück pro Server) - 30 x Netzwerk-Controller - 60 x Netzkabel - 30 x Risercard - 120 x GPU + Einbau - 30 x Garantie - 30 x Datenträger - 240 x Stunden Dienstleistung Hierbei handelt es sich um konservativ geschätzte Werte. Die angegebenen Mengen dienen der Kalkulationsgrundlage. Eine Mindestabnahme wird nicht vereinbart. Für die geschätzten Abrufmengen besteht keine Abnahmeverpflichtung. Die Abrufmenge kann sich daher verringern bzw. vergrößern. Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlagserteilung und beträgt, sofern vorher keine Kündigung erfolgt, zunächst zwei Jahre (Mindestvertragslaufzeit). Die Auftraggeberin behält sich vor, den Vertrag zweimal um jeweils ein Jahr zu verlängern (optionale Vertragszeiträume). Die Mindestvertragslaufzeit verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern nicht drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit eine Kündigung durch die Auftraggeberin erfolgt. Für den zweiten optionalen Verlängerungszeitraum gilt selbiges. Der Vertrag endet in jedem Fall mit dem Erreichen der maximalen Gesamtauftragsgrenze von 10.000.000,00 EUR netto; 11.900.000,00 EUR brutto (inkl. optionaler Leistungen). Die geschätzte Abnahmemenge ist der Anlage 3 zum Vertrag - Preisblatt zu entnehmen. Wird der Auftragswert durch eine Auftragsänderung während der Vertragslaufzeit gem. § 132 GWB erhöht, so endet der Vertrag mit dem Erreichen dieses neuen Auftragswertes. Vom Vertragsende unberührt bleibt die Verpflichtung des Auftragnehmers zur vertragskonformen Leistungserbringung der im Vertragszeitraum erfolgten Beauftragungen.
- Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMIFrist: 27. Apr.
Leistungen zur Herstellung barrierefreier Dokumente (Los 1)
Vergabe von Los 1 zur Herstellung barrierefreier Dokumente. Der Leistungsumfang umfasst die Umwandlung bestehender Dokumente, die Herstellung neuer barrierefreier Dokumente (Werkleistungen) sowie Beratungsleistungen. Der geschätzte Auftragswert für Los 1 beträgt 5.250.000,00 Euro netto bei einer maximalen Vertragslaufzeit von 4 Jahren. Es erfolgt keine Los- oder Zuschlagslimitierung.
- Land Baden-Württemberg vertreten durch die IT Baden-Württemberg
Rahmenvereinbarung SAP-Lizenzberatung
Rahmenvereinbarung für SAP-Lizenzberatungsleistungen: Transparenz über eingesetzte/lizenzierte SAP-Produkte, Optimierung von Verträgen/Prozessen, Sicherstellung der Compliance. Schwerpunkt auf SAP Cloud Produkte. Geschätzte Menge: ca. 75 Personentage/Jahr, keine Mindestabnahme. Vertragslaufzeit: 2 Jahre ab Zuschlag, mit zwei optionalen Verlängerungen um je 1 Jahr (Kündigung 3 Monate vor Ende). Maximale Gesamtauftragsgrenze: 450.000 EUR netto. Ende mit Erreichen dieser Grenze oder bei Auftragswertänderung gem. § 132 GWB.
- Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMIFrist: 27. Apr.
Leistungen zur Herstellung barrierefreier Dokumente (Los 2)
Vergabe von Los 2 für Leistungen zur Herstellung barrierefreier Dokumente. Der Leistungsumfang umfasst die Umwandlung bestehender Dokumente, die Herstellung neuer barrierefreier Dokumente (Werkleistungen) sowie Beratungsleistungen. Der geschätzte Auftragswert für Los 2 beträgt 5.250.000,00 Euro netto bei einer maximalen Vertragslaufzeit von 4 Jahren. Es besteht keine Los- oder Zuschlagslimitierung.
- Landeshauptstadt Potsdam, Bereich Vergabemanagement
Rahmenvertrag Steuerberatungsleistungen für die Landeshauptstadt Potsdam
2.1 Steuerliche Beratung der LHP Das Leistungsspektrum umfasst insb. in folgenden Bereichen den Abruf von Beratungsleistungen, welche tlw. kurzfristig bzw. mit einer schnellen Reaktionszeit zu erbringen sind: - Beratung der LHP zu komplexen steuerlichen Angelegenheiten, die die Stadt selbst und als Anteilseignerin betreffen; - Beratung zur Gestaltung von Geschäftsvorfällen und Planungsvorhaben mit dem Ergebnis der Optimierung der Steuerlast für die LHP; - Prüfung von steuerlichen Sachverhalten in Zusammenhang mit dem Treuhandvermögen (Entwicklungs-/Sanierungsgebiete) der LHP - Beratung bei Vertragsgestaltungen, auch von Sponsoringsachverhalten, unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten; - Vorbereitung & Begleitung während der Betriebsprüfung, Bearbeiten von komplexen Prüfungsanfragen und Beurteilung von Prüfungsfeststellungen der Betriebsprüfung des Finanzamtes sowie Überprüfung der Umsetzung von Prüfungsfeststellungen in den betroffenen Bereichen der LHP; - Führen von Rechtsbehelfsverfahren sowie ggfs. die Vertretung der LHP im Klageverfahren vor Gericht; - Beratung in Zusammenhang mit Lohnsteuerangelegenheiten in Abstimmung mit der Personalabteilung; - Prüfung von steuerlichen Sachverhalten in Zusammenhang mit der Neubesteuerung der öf. Hand (Inkrafttreten des § 2b UStG) - Beratung bei Verhandlungen inkl. ggf. Abstimmungen mit der Finanzverwaltung insb.im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten des § 2b UStG für die LHP; - Mitwirkung bei der Etablierung eines TCMS bei der LHP sowie dessen Weiterentwicklung - Beratung bei der Einrichtung neuer Betriebe gewerblicher Art und Beratung inkl. steuerrechtliche Würdigung von Sachverhalten bei bereits bestehenden bzw. zukünftigen BgA Die Beratungen können insbesondere folgende Einzelleistungen umfassen: - Feststellung des Sachverhaltes - Erstberatung - Klärung von (Steuer-)Rechtsfragen - Prüfung und Anpassung von Vertragsentwürfen - Besprechungen mit Leitungskräften und Mitarbeitern aus den jeweiligen Geschäftsbereichen - Handlungsempfehlungen in Form von Stellungnahmen oder Gutachten Die LHP hat derzeit 17 BgA, wovon 4 den Gemeinnützigkeitsstatus haben. Die LHP ist mit ihren BgA steuerpflichtig. Aufgrund dessen beinhaltet das Leistungsspektrum auch die - Deklarationsarbeiten, wie z.B. Erstellung von Steuererklärungen, Jahresabschlüssen mit Plausibilitätsbeurteilung bzw. Schwerpunktprüfung (inklusive Erstellungsbericht) und E-Bilanzen bei Bilanzierungspflicht sowie die elektronische Übermittlung der Unterlagen an die Finanzverwaltung. Der Arbeitsaufwand wird auf ca. 339 Stunden pro Jahr geschätzt. Somit ist von einem Arbeitsaufwand von ca. 1357 Stunden über die gesamte Vertragslaufzeit (01.05.2026 - 30.04.2030, § 6 Rahmenvertrag zu Steuerberatungsleistungen) auszugehen. Hierbei ist es grundsätzlich nicht möglich, genauere Aussagen darüber zu tätigen, zu welchem Zeitpunkt innerhalb des Kalenderjahres es zur Beauftragung der ausgeschriebenen Leistungen kommen wird. Für den Zeitpunkt der Erstellung der Steuererklärungen gelten die gesetzlichen Abgabefristen unter Berücksichtigung bestimmter Fristverlängerungen durch das Finanzamt. Präsenzzeiten am Ort des Auftraggebers sind insbesondere während der Erstellung der steuerlichen Jahresabschlüsse, regelmäßigen Arbeitsgesprächen und bei Besprechungen im Rahmen von Betriebsprüfungen vorgesehen. Die Vor-Ort-Termine werden auf 5 bis 10 Tage pro Jahr mit einem Zeitaufwand von 2 bis 8 Stunden pro Tag geschätzt. Die Deklarationsarbeiten bzw. der Compliance-Anteil und der Anteil an der allgemeinen steuerlichen Beratung in Bezug auf alle anfallenden Arbeiten wird auf jeweils die Hälfte des Arbeitsumfangs geschätzt. 2.2 Schulungen Die Beratungsleistungen umfassen bei Abruf auch Schulungsleistungen inkl. der Erstellung von Schulungsunterlagen. Auf dieser Grundlage sind im Falle eines Abrufs Schulungen für die städtischen Mitarbeitenden durchzuführen. Die Schulungsunterlagen beinhalten dabei insb, Angaben über die Vermittlung des Lehrstoffes, wie z. B. ausführliche schriftliche Erläuterungen zum Inhalt und zur Didaktik, eine Präsentation und ggf. weiteres Video- oder Audiomaterial. Der AN erstellt passend zu den Schulungen zusätzlich ein Skript, das den Lernstoff vollständig wiedergibt und Übungsaufgaben zur Lernkontrolle anbietet. Die Schulungen sind digital über eine DSGVO-konforme Anwendung des Auftragnehmers durchzuführen. Fragen, die während der Schulungen aufkommen, sind inkl. Antworten schriftlich zu dokumentieren. Zusätzlich sind die Schulungen als Musterschulungen aufzuzeichnen, um sie im Intranet der AG im Videoformat zu veröffentlichen. Die Datenschutzrechte der Teilnehmenden sind in diesem Zusammenhang zu wahren. Folgende Teilbereiche sind zu schulen: - Grundlagen der Besteuerung von BgA - Umsatzsteuer: Voranmeldung & Jahreserklärung - Vermietung und Verpachtung bei juristischen Personen des öf. Rechts - Umsatzsteuerliche Behandlung von Auslandssachverhalten (Reverse-Charge-Verfahren, innergemeinschaftlicher Erwerb, Einfuhrumsatzsteuer) Es wird von einem Schulungstermin à 4 Stunden pro Jahr ausgegangen (Planmenge).
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf auftrag.ai. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Land Baden-Württemberg vertreten durch die IT Baden-Württemberg.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.