Erarbeitung eines Verdichterkonzepts
Die öffentliche Stelle beabsichtigt die Erarbeitung eines Verdichterkonzepts. Dazu soll eine Marktanalyse durchgeführt und ein entsprechendes Konzept entwickelt werden. Der Umfang der Leistung umfasst die Analyse des aktuellen Markts und die Konzeptionierung eines effizienten Verdichtersystems. Die Leistung soll innerh...
Angebotsfrist:02. Juni 2026
Typ:Ausschreibung
Ohne Kreditkarte · Sofortiger Zugang
Inhalt auf einen Blick
Die öffentliche Stelle beabsichtigt die Erarbeitung eines Verdichterkonzepts. Dazu soll eine Marktanalyse durchgeführt und ein entsprechendes Konzept entwickelt werden. Der Umfang der Leistung umfasst die Analyse des aktuellen Markts und die Konzeptionierung eines effizienten Verdichtersystems. Die Leistung soll innerhalb von 6 Monaten...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: schwaben netz gmbh
- Veröffentlicht: 01. Mai 2026
- Frist: 02. Juni 2026
Ausschreibungsbeschreibung
Die öffentliche Stelle beabsichtigt die Erarbeitung eines Verdichterkonzepts. Dazu soll eine Marktanalyse durchgeführt und ein entsprechendes Konzept entwickelt werden. Der Umfang der Leistung umfasst die Analyse des aktuellen Markts und die Konzeptionierung eines effizienten Verdichtersystems. Die Leistung soll innerhalb von 6 Monaten ab Vertragsabschluss erbracht werden. Die Vergabe erfolgt in einem Los. Die technischen Details sind noch nicht festgelegt.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
Noch keine Datei gelistetÄhnliche Bekanntmachungen
10- Gemeindeverwaltung RackwitzFrist: 11. Mai
Fortschreibung des Integrierten Gemeindeentwicklungskonzeptes (INGEKO) und Erarbeitung eines Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (SEKo) für die Gemeinde Rackwitz
1) Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle: Offizielle Bezeichnung: Gemeindeverwaltung Rackwitz; Bereich/Abteilung: Bauverwaltung; Straße, Hausnummer: Hauptstraße 11; Postleitzahl: 04519; Ort: Rackwitz; Land: DE; Telefon: +49 34294-71132; Fax: +49 34294-71130; Internet-Adresse: www.gemeinde-rackwitz.de; E-Mail: info@gemeinde-rackwitz.de Den Zuschlag erteilende Stelle: s.o. Stelle, bei der die Angebote oder Teilnahmeanträge einzureichen sind: s.o. 2) Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung, Vergabenummer: Vergabenummer GP202605-ö 3) Form, in der Teilnahmeanträge oder Angebote einzureichen sind: Angebote können schriftlich oder elektronisch abgegeben werden. 4) Ggf. in den Fällen des § 29 (3) die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen: siehe Vergabeunterlagen 5) Art und : Sichtung, Bestandsanalyse und Fortschreibung des INSEK (Integriertes Stadtentwicklungskonzept) als Instrument einer weitsichtigen, kommunalen Planung. Gegenstand des INSEK ist die Betrachtung des Gebietes und deren regionalen Rahmenbedingungen. Erarbeitung eines Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (SEKo) für die Gemeinde Rackwitz. Es sind vertiefende Untersuchungen für Teilräume anzustellen mit dem Ziel der Aufnahme eines definierten Stadtumbaugebietes in das Förderprogramm Stadtumbau. Das INSEK und das SEKo sollen dem Auftraggeber den Blick für die Zukunft weiten und der Gemeinde die Basis bieten, den eigenen Stand stets neu zu überprüfen. Weitere konkrete Vorgaben sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen. Ort(e) der Leistungserbringung: Offizielle Bezeichnung: Gemeinde Rackwitz; Postleitzahl: 04519; Ort: Rackwitz; Land: DE 6) Ggf. Anzahl, Größe und Art der einzelnen Lose: entfällt, da keine losweise Vergabe 7) Nebenangebote sind zugelassen. 8) Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist: Beginn: 01.07.2026, Ende: 01.05.2028, Beschluss INGEKO ist bis November 2027 geplant. Das SEKo ist bis Mai 2028 zu beschließen.Weiteres siehe Vergabeunterlagen. 9) Die Vergabeunterlagen werden auf der Vergabeplattform evergabe.de bereitgestellt. Ein unentgeltlicher Abruf ohne Registrierung ist möglich unter https://www.evergabe.de/unterlagen/3361866/zustellweg-auswaehlen. 10) Angebotsfrist: 11.05.2026, 10:00 Uhr; Bindefrist: 17.07.2026 11) Höhe etwa geforderter Sicherheitsleistungen: siehe Vergabeunterlagen 12) Wesentliche Zahlungsbedingungen oder Angabe der Unterlagen, in denen sie enthalten sind: siehe Vergabeunterlagen 13) Mit dem Angebot oder dem Teilnahmeantrag vorzulegenden Unterlagen, die der Auftraggeber für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen verlangt: siehe Vergabeunterlagen 14) Angabe der Zuschlagskriterien, sofern diese nicht in den Vergabeunterlagen genannt werden: entfällt, siehe Vergabeunterlagen Städtebauplanung
- Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg
Fachlich-konzeptionelle Erarbeitung der Module 1-9 im Rahmen der Neukonzeption der Hinweise zum Vollzug der Eingriffsregelung - HVE (2009)
Von den insgesamt neun Modulen werden im Jahr 2026 zwei Module verbindlich beauftragt; die weiteren sieben Module sind als einzeln zu kalkulierende Optionen ausgestaltet, auf deren Beauftragung kein Anspruch besteht, die jedoch mit einer Vorlaufzeit von jeweils zwei Monaten innerhalb der jeweiligen Vertragslaufzeit schriftlich durch den Auftraggeber beauftragt werden. Im Jahr 2026 sind die Module 3 und 4 verbindlich zu bearbeiten. Die Bearbeitung erfolgt auf Grundlage der jeweils geltenden Fassung der §§ 13 bis 18 des Bundesnaturschutzgesetzes sowie der §§ 6 und 7 des Brandenburgischen Naturschutzausführungsgesetzes. Zu beachten ist ferner die einschlägige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Oberverwaltungsgerichts Berlin Brandenburg. Sofern sich im Zuge aktueller Gesetzgebungsaktivitäten Änderungen der Rechtslage ergeben, ist eine entsprechende Anpassung der Ausarbeitung vorzunehmen. Als Grundlagen der Bearbeitung sind verbindlich heranzuziehen: - die HVE in der Fassung von 2009 - das Gutachten zur Analyse, Bewertung und Systematisierung des Änderungsbedarfs der HVE (2009), erstellt von Fugmann Janotta Partner aus dem Jahr 2025 (welches zu Vertragsbeginn überreicht wird) - vorgegebene Gliederungsstruktur der zukünftigen HVE - die zum jeweiligen Bearbeitungszeitpunkt geltende Gesetzeslage einschließlich einschlägiger Rechtsprechung - der aktuelle Methodenstandard. Sämtliche Inhalte sind durchgängig und konsistent auf der Grundlage der verbal-argumentativen Methodik zu erarbeiten. Der Bezug zu den jeweils betroffenen Schutzgütern ist sowohl bei der Beschreibung von Beeinträchtigungen als auch bei der Herleitung und Ausgestaltung von Vermeidungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen herzustellen. Bearbeitung 2026 - Modul 3 "Vermeidung, Ausgleich & Ersatz" (M3.1-M3.8) - Modul 4 "Unterlagen, Methodik & Dokumentation" (M4.1-M4.7) Für die Bearbeitung sind die vom Auftraggeber bereitgestellten Unterlagen verbindlich zu verwenden. Dies sind insbesondere: - das Gutachten von Fugmann Janotta Partner (2025) - die Fassung der HVE aus dem Jahr 2009 - Hinweise aus der Vollzugspraxis - Arbeitshilfe Betriebsintegrierte Kompensation - Beiträge anderer Fachabteilungen des MLEUV - einschlägige Regelungen und Vollzugshinweise anderer Bundesländer Die Unterlagen werden vollständig durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Der Auftragnehmer hat diese Unterlagen fachlich auszuwerten und in der Bearbeitung sachgerecht zu berücksichtigen. Sofern bei der Bearbeitung der einzelnen Module vorgeschlagene Beispiele aus dem Gutachten von Fugmann Janotta Partner aus Dokumenten anderer Bundesländer bzw. der Bundeskompensationsverordnung angewandt bzw. adaptiert werden, ist die vorherige Bestätigung des Auftraggebers erforderlich. Eine Anpassung der verbindlich vorgegebenen Gliederungsstruktur bedarf der vorherigen Bestätigung durch den Auftraggeber. Für detaillierte Beschreibungen der Module siehe Vergabeunterlagen Teil B - LeistungsVZ Nr. 2 und 3.
- Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes BrandenburgFrist: 26. Mai
Fachlich-konzeptionelle Erarbeitung der Module 1-9 im Rahmen der Neukonzeption der Hinweise zum Vollzug der Eingriffsregelung - HVE (2009)
Von den insgesamt neun Modulen werden im Jahr 2026 zwei Module verbindlich beauftragt; die weiteren sieben Module sind als einzeln zu kalkulierende Optionen ausgestaltet, auf deren Beauftragung kein Anspruch besteht, die jedoch mit einer Vorlaufzeit von jeweils zwei Monaten innerhalb der jeweiligen Vertragslaufzeit schriftlich durch den Auftraggeber beauftragt werden. Im Jahr 2026 sind die Module 3 und 4 verbindlich zu bearbeiten. Die Bearbeitung erfolgt auf Grundlage der jeweils geltenden Fassung der §§ 13 bis 18 des Bundesnaturschutzgesetzes sowie der §§ 6 und 7 des Brandenburgischen Naturschutzausführungsgesetzes. Zu beachten ist ferner die einschlägige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Oberverwaltungsgerichts Berlin Brandenburg. Sofern sich im Zuge aktueller Gesetzgebungsaktivitäten Änderungen der Rechtslage ergeben, ist eine entsprechende Anpassung der Ausarbeitung vorzunehmen. Als Grundlagen der Bearbeitung sind verbindlich heranzuziehen: - die HVE in der Fassung von 2009 - das Gutachten zur Analyse, Bewertung und Systematisierung des Änderungsbedarfs der HVE (2009), erstellt von Fugmann Janotta Partner aus dem Jahr 2025 (welches zu Vertragsbeginn überreicht wird) - vorgegebene Gliederungsstruktur der zukünftigen HVE - die zum jeweiligen Bearbeitungszeitpunkt geltende Gesetzeslage einschließlich einschlägiger Rechtsprechung - der aktuelle Methodenstandard. Sämtliche Inhalte sind durchgängig und konsistent auf der Grundlage der verbal-argumentativen Methodik zu erarbeiten. Der Bezug zu den jeweils betroffenen Schutzgütern ist sowohl bei der Beschreibung von Beeinträchtigungen als auch bei der Herleitung und Ausgestaltung von Vermeidungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen herzustellen. Bearbeitung 2026 - Modul 3 "Vermeidung, Ausgleich & Ersatz" (M3.1-M3.8) - Modul 4 "Unterlagen, Methodik & Dokumentation" (M4.1-M4.7) Für die Bearbeitung sind die vom Auftraggeber bereitgestellten Unterlagen verbindlich zu verwenden. Dies sind insbesondere: - das Gutachten von Fugmann Janotta Partner (2025) - die Fassung der HVE aus dem Jahr 2009 - Hinweise aus der Vollzugspraxis - Arbeitshilfe Betriebsintegrierte Kompensation - Beiträge anderer Fachabteilungen des MLEUV - einschlägige Regelungen und Vollzugshinweise anderer Bundesländer Die Unterlagen werden vollständig durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Der Auftragnehmer hat diese Unterlagen fachlich auszuwerten und in der Bearbeitung sachgerecht zu berücksichtigen. Sofern bei der Bearbeitung der einzelnen Module vorgeschlagene Beispiele aus dem Gutachten von Fugmann Janotta Partner aus Dokumenten anderer Bundesländer bzw. der Bundeskompensationsverordnung angewandt bzw. adaptiert werden, ist die vorherige Bestätigung des Auftraggebers erforderlich. Eine Anpassung der verbindlich vorgegebenen Gliederungsstruktur bedarf der vorherigen Bestätigung durch den Auftraggeber. Für detaillierte Beschreibungen der Module siehe Vergabeunterlagen Teil B - LeistungsVZ Nr. 2 und 3.
- Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes BrandenburgFrist: 26. Mai
Fachlich-konzeptionelle Erarbeitung der Module 1-9 im Rahmen der Neukonzeption der Hinweise zum Vollzug der Eingriffsregelung - HVE (2009)
Von den insgesamt neun Modulen werden im Jahr 2026 zwei Module verbindlich beauftragt; die weiteren sieben Module sind als einzeln zu kalkulierende Optionen ausgestaltet, auf deren Beauftragung kein Anspruch besteht, die jedoch mit einer Vorlaufzeit von jeweils zwei Monaten innerhalb der jeweiligen Vertragslaufzeit schriftlich durch den Auftraggeber beauftragt werden. Im Jahr 2026 sind die Module 3 und 4 verbindlich zu bearbeiten. Die Bearbeitung erfolgt auf Grundlage der jeweils geltenden Fassung der §§ 13 bis 18 des Bundesnaturschutzgesetzes sowie der §§ 6 und 7 des Brandenburgischen Naturschutzausführungsgesetzes. Zu beachten ist ferner die einschlägige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Oberverwaltungsgerichts Berlin Brandenburg. Sofern sich im Zuge aktueller Gesetzgebungsaktivitäten Änderungen der Rechtslage ergeben, ist eine entsprechende Anpassung der Ausarbeitung vorzunehmen. Als Grundlagen der Bearbeitung sind verbindlich heranzuziehen: - die HVE in der Fassung von 2009 - das Gutachten zur Analyse, Bewertung und Systematisierung des Änderungsbedarfs der HVE (2009), erstellt von Fugmann Janotta Partner aus dem Jahr 2025 (welches zu Vertragsbeginn überreicht wird) - vorgegebene Gliederungsstruktur der zukünftigen HVE - die zum jeweiligen Bearbeitungszeitpunkt geltende Gesetzeslage einschließlich einschlägiger Rechtsprechung - der aktuelle Methodenstandard. Sämtliche Inhalte sind durchgängig und konsistent auf der Grundlage der verbal-argumentativen Methodik zu erarbeiten. Der Bezug zu den jeweils betroffenen Schutzgütern ist sowohl bei der Beschreibung von Beeinträchtigungen als auch bei der Herleitung und Ausgestaltung von Vermeidungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen herzustellen. Bearbeitung 2026 - Modul 3 "Vermeidung, Ausgleich & Ersatz" (M3.1-M3.8) - Modul 4 "Unterlagen, Methodik & Dokumentation" (M4.1-M4.7) Für die Bearbeitung sind die vom Auftraggeber bereitgestellten Unterlagen verbindlich zu verwenden. Dies sind insbesondere: - das Gutachten von Fugmann Janotta Partner (2025) - die Fassung der HVE aus dem Jahr 2009 - Hinweise aus der Vollzugspraxis - Arbeitshilfe Betriebsintegrierte Kompensation - Beiträge anderer Fachabteilungen des MLEUV - einschlägige Regelungen und Vollzugshinweise anderer Bundesländer Die Unterlagen werden vollständig durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Der Auftragnehmer hat diese Unterlagen fachlich auszuwerten und in der Bearbeitung sachgerecht zu berücksichtigen. Sofern bei der Bearbeitung der einzelnen Module vorgeschlagene Beispiele aus dem Gutachten von Fugmann Janotta Partner aus Dokumenten anderer Bundesländer bzw. der Bundeskompensationsverordnung angewandt bzw. adaptiert werden, ist die vorherige Bestätigung des Auftraggebers erforderlich. Eine Anpassung der verbindlich vorgegebenen Gliederungsstruktur bedarf der vorherigen Bestätigung durch den Auftraggeber. Für detaillierte Beschreibungen der Module siehe Vergabeunterlagen Teil B - LeistungsVZ Nr. 2 und 3.
- Thüringer Ministerium für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie Referat 34 - Verwaltungsbehörde ESFErfurtFrist: 29. Mai
„Unterstützung bei der Programmerstellung für den ESF im Freistaat Thüringen in der Förderperiode 2028-2034“
Der Auftrag umfasst die Unterstützung bei der Programmerstellung für den ESF Plus im Freistaat Thüringen in der Förderperiode 2028-2034. Darin enthalten sind u.a. folgende Aufgaben: - Erarbeitung der Förderschwerpunkte und -inhalte unter Berücksichtigung: - der aktuellen Vorgaben der EU-KOM -der Handlungserfordernisse und Herausforderungen in Thüringen (sozioökonomische Analyse) -der Anwendbarkeit des leistungsbasierten Ansatzes -Umsetzung eines effizienten und bürokratiearmen Förderansatzes - Abstimmung mit allen für die Programmerstellung und -umsetzung relevanten Personen und Strukturen innerhalb Thüringens und im DNRPP - Abgleich der intendierten Fördermaßnahmen mit anderen Förderangeboten (insbesondere EFRE und ELER in Thüringen und dem Bundes-ESF) - Festlegung von Indikatoren und deren Zielwerten sowie die Erstellung des Methodenpapiers - Vorschläge zur spezifischen Umsetzung der bereichsübergreifenden Grundsätze - Konzeption, Durchführung und Auswertung einer Onlinekonsultation sowie weitere Abstimmungen mit WISO-Partnern - Erstellung des Programms in zwei Versionen: entsprechend der rechtlichen Vorgaben bzw. sonstigen Anforderungen der Europäischen Union für die Förderperiode 2028-2034 und in einer Lese- bzw. Druckversion Im Auftrag nicht enthalten ist die Erarbeitung der sozioökonomischen Analyse. Diese wird derzeit bereits erarbeitet und dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellt. Der Auftrag enthält zudem zwei zusätzliche Optionspakete. Ob diese vom Auftragnehmer tatsächlich umgesetzt werden, ist von der konkreten Ausgestaltung des DNRPP abhängig und kann folglich erst zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werden. Option 1: Erarbeitung eines Evaluierungsplans Option 2: Erarbeitung des Monitoringkonzepts (auf Basis des Methodenpapiers) Beide Optionspakete sollen vom Bieter als Option im Angebot beschrieben werden. Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
- Amt für regionale Landesentwicklung Weser-EmsFrist: 22. Mai
Begleitung SREK Erstellungsprozess und Erarbeitung des SREK
1) Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle: Offizielle Bezeichnung: Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems; Straße, Hausnummer: Theodor-Tantzen-Platz 8; Postleitzahl: 26122; Ort: Oldenburg; Land: DE; Telefon: +49 441-9215-454; Internet-Adresse: www.arl-we.niedersachsen.de; E-Mail: nikolaus.jansen@arl-we.niedersachsen.de Den Zuschlag erteilende Stelle: s.o. Stelle, bei der die Angebote oder Teilnahmeanträge einzureichen sind: s.o. 2) Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung, Vergabenummer: SREK-NZV 3) Form, in der Teilnahmeanträge oder Angebote einzureichen sind: Angebote können nur elektronisch abgegeben werden. 4) Ggf. in den Fällen des § 29 (3) die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen: Die gesetzlichen Vorschriften über den Datenschutz werden. Die vom Bieter erbetenen personenbezogenen und sonstigen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Ihre Angaben sind Voraussetzung für die Berücksichtigung Ihres Angebotes. 5) Art und Umfang der Leistung: Gegenstand der Vergabe ist die Begleitung eines SREK Erstellungsprozesses mit Erarbeitung des SREK als strategische Regionalentwicklung im NetZero Valley Nordwest Deutschland. Das NZV Nordwest Deutschland erstreckt sich entlang der Niedersächsischen Nordseeküste von der Ems bis zur Elbe. Der Projektraum ist identisch mit dem Valley „NetZero Nordwest Deutschland“ und umfasst räumlich folgende acht Landkreise und drei kreisfreie Städte in ihren administrativen Grenzen (in west-östlicher Richtung): Landkreis Emsland, Landkreis Leer, kreisfreie Stadt Emden, Landkreis Aurich, Landkreis Wittmund, Landkreis Friesland, kreisfreie Stadt Wilhelmshaven, kreisfreie Stadt Oldenburg, Landkreis Wesermarsch, Landkreis Cuxhaven, Landkreis Stade. Sitzungen der begleitenden Task Force finden in der Regel in Oldenburg (Oldb) statt. Ort(e) der Leistungserbringung: Offizielle Bezeichnung: Oldenburg (Oldb) und Region NZV Nordwest Deutschland; Postleitzahl: 26122; Ort: Oldenburg; Land: DE 6) Ggf. Anzahl, Größe und Art der einzelnen Lose: entfällt, da keine losweise Vergabe 7) Nebenangebote sind nicht zugelassen. 8) Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist: Beginn: 01.06.2026, Ende: 30.09.2028, Der Auftrag muss spätestens bis zum 30. September 2028 erarbeitet, fertiggestellt (einschließlich abschließender Abnahme durch den Auftraggeber) und abgerechnet werden. 9) Die Vergabeunterlagen werden auf der Vergabeplattform evergabe.de bereitgestellt. Ein unentgeltlicher Abruf ohne Registrierung ist möglich unter https://www.evergabe.de/unterlagen/3370357/zustellweg-auswaehlen. 10) Angebotsfrist: 22.05.2026, 12:00 Uhr; Bindefrist: 15.07.2026 11) Höhe etwa geforderter Sicherheitsleistungen: nicht angegeben 12) Wesentliche Zahlungsbedingungen oder Angabe der Unterlagen, in denen sie enthalten sind: Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage der im Preisblatt angebotenen Preise bis zur im Vertrag festgelegten Auftragssumme. Darüber hinaus gehende Leistungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Beauftragung. Abgerechnet wird nach tatsächlich erbrachten und vom Auftraggeber bestätigten Leistungen. Die Abrechnung erfolgt quartalsweise nachträglich gegen Vorlage einer prüffähigen Rechnung mit nachvollziehbaren Leistungsnachweis. Zahlungen erfolgen in der Regel innerhalb von 30 Tagen nach Eingang einer ordnungsgemäßen und prüffähigen Rechnung. Mit den angebotenen Preisen sind sämtliche Nebenkosten abgegolten. Reisekosten werden nicht gesondert vergütet. 13) Mit dem Angebot oder dem Teilnahmeantrag vorzulegenden Unterlagen, die der Auftraggeber für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen verlangt: Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen einzureichen: • Angebotsschreiben mit ausgefülltem Preisblatt (siehe Anlage); • eine Beschreibung und Begründung der geplanten Vorgehensweise in textlicher Form, in deutscher Sprache. Die Struktur entspricht den Arbeitspaketen
- Amt für regionale Landesentwicklung Weser-EmsFrist: 22. Mai
Begleitung SREK Erstellungsprozess und Erarbeitung des SREK
1) Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle: Offizielle Bezeichnung: Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems; Straße, Hausnummer: Theodor-Tantzen-Platz 8; Postleitzahl: 26122; Ort: Oldenburg; Land: DE; Telefon: +49 441-9215-454; Internet-Adresse: www.arl-we.niedersachsen.de; E-Mail: nikolaus.jansen@arl-we.niedersachsen.de Den Zuschlag erteilende Stelle: s.o. Stelle, bei der die Angebote oder Teilnahmeanträge einzureichen sind: s.o. 2) Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung, Vergabenummer: SREK-NZV 3) Form, in der Teilnahmeanträge oder Angebote einzureichen sind: Angebote können nur elektronisch abgegeben werden. 4) Ggf. in den Fällen des § 29 (3) die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen: Die gesetzlichen Vorschriften über den Datenschutz werden. Die vom Bieter erbetenen personenbezogenen und sonstigen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Ihre Angaben sind Voraussetzung für die Berücksichtigung Ihres Angebotes. 5) Art und : Gegenstand der Vergabe ist die Begleitung eines SREK Erstellungsprozesses mit Erarbeitung des SREK als strategische Regionalentwicklung im NetZero Valley Nordwest Deutschland. Das NZV Nordwest Deutschland erstreckt sich entlang der Niedersächsischen Nordseeküste von der Ems bis zur Elbe. Der Projektraum ist identisch mit dem Valley „NetZero Nordwest Deutschland“ und umfasst räumlich folgende acht Landkreise und drei kreisfreie Städte in ihren administrativen Grenzen (in west-östlicher Richtung): Landkreis Emsland, Landkreis Leer, kreisfreie Stadt Emden, Landkreis Aurich, Landkreis Wittmund, Landkreis Friesland, kreisfreie Stadt Wilhelmshaven, kreisfreie Stadt Oldenburg, Landkreis Wesermarsch, Landkreis Cuxhaven, Landkreis Stade. Sitzungen der begleitenden Task Force finden in der Regel in Oldenburg (Oldb) statt. Ort(e) der Leistungserbringung: Offizielle Bezeichnung: Oldenburg (Oldb) und Region NZV Nordwest Deutschland; Postleitzahl: 26122; Ort: Oldenburg; Land: DE 6) Ggf. Anzahl, Größe und Art der einzelnen Lose: entfällt, da keine losweise Vergabe 7) Nebenangebote sind nicht zugelassen. 8) Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist: Beginn: 01.06.2026, Ende: 30.09.2028, Der Auftrag muss spätestens bis zum 30. September 2028 erarbeitet, fertiggestellt (einschließlich abschließender Abnahme durch den Auftraggeber) und abgerechnet werden. 9) Die Vergabeunterlagen werden auf der Vergabeplattform evergabe.de bereitgestellt. Ein unentgeltlicher Abruf ohne Registrierung ist möglich unter https://www.evergabe.de/unterlagen/3370357/zustellweg-auswaehlen. 10) Angebotsfrist: 22.05.2026, 12:00 Uhr; Bindefrist: 15.07.2026 11) Höhe etwa geforderter Sicherheitsleistungen: nicht angegeben 12) Wesentliche Zahlungsbedingungen oder Angabe der Unterlagen, in denen sie enthalten sind: Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage der im Preisblatt angebotenen Preise bis zur im Vertrag festgelegten Auftragssumme. Darüber hinaus gehende Leistungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Beauftragung. Abgerechnet wird nach tatsächlich erbrachten und vom Auftraggeber bestätigten Leistungen. Die Abrechnung erfolgt quartalsweise nachträglich gegen Vorlage einer prüffähigen Rechnung mit nachvollziehbaren Leistungsnachweis. Zahlungen erfolgen in der Regel innerhalb von 30 Tagen nach Eingang einer ordnungsgemäßen und prüffähigen Rechnung. Mit den angebotenen Preisen sind sämtliche Nebenkosten abgegolten. Reisekosten werden nicht gesondert vergütet. 13) Mit dem Angebot oder dem Teilnahmeantrag vorzulegenden Unterlagen, die der Auftraggeber für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen verlangt: Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen einzureichen: • Angebotsschreiben mit ausgefülltem Preisblatt (siehe Anlage); • eine Beschreibung und Begründung der geplanten Vorgehensweise in textlicher Form, in deutscher Sprache. Die Struktur entspricht den Arbeitspaketen; • ein Projektplan, aus dem die einzelnen Arbeitspakete inklusive des vorgeschlagenen Zeitplans hervorgehen; • Informationen über das vorgesehene Bearbeitungsteam (namentliche Nennung) und jeweils die Qualifikation (Fach- und Methodenkompetenz unter Berücksichtigung der Kommunikationskompetenz) der mitwirkenden Personen; • Für die gesamtverantwortliche Person wird eine Angabe zur Projektleitungskompetenz erwartet. Außerdem wird die Benennung einer stellvertretenden Person für den Fall eines unerwarteten Ausfalls der ge-samtverantwortlichen Person erwartet, sodass die Umsetzung des Auftrags (und damit das Gelingen des weiteren Projektverlaufs) gewährleistet ist. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist mit dem Angebot eine Erklärung einzureichen, aus der sich ergibt: • die Mitglieder der Bietergemeinschaft, • die Benennung eines bevollmächtigten Vertreters, der die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, • die Erklärung, dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft als Gesamtschuldner haften. Weiterhin ist mit dem Angebot eine verbindliche Erklärung zur Aufgabenteilung einzureichen, aus der eindeutig hervorgeht: • welches Mitglied der Bietergemeinschaft welche konkreten Leistungen bzw. Leistungsteile je Arbeitspaket übernimmt, • in welchem Umfang (z. B. prozentual oder nach Leistungsphasen) die jeweiligen Leistungen erbracht werden, • welche Qualifikationen und Referenzen dem jeweiligen Leistungsteil zugeordnet sind. Die benannten Mitglieder sind verpflichtet, die ihnen zugeordneten Leistungen im Auftragsfall tatsächlich zu erbringen. Änderungen der Leistungszuordnung nach Angebotsabgabe sind nur mit Zustimmung des Auftraggebers zulässig. 14) Angabe der Zuschlagskriterien, sofern diese nicht in den Vergabeunterlagen genannt werden: entfällt, siehe Vergabeunterlagen Städtebauplanung,Beratung/ Gutachten/ Studie (Bau),Projektmanagement/ Kostenkontrolle (Bauwesen)
- Markt DonaustaufDonaustauf
BvA_Markt Donaustauf_Konzeptvergabe Seniorengerechtes Wohnen in Donaustauf
Der Markt Donaustauf ist Eigentümer des Grundstücks Flur Nr. 616/2 der Gemarkung Donaustauf mit einer Fläche von 3.668 m² (Grundstück 1) und des Grundstücks Flur Nr. 616/1 mit einer Fläche von 1.239 m² (Grundstück 2). Der Markt Donaustauf sucht einen Bauherrn/Investor für ein Wohnangebot für Senioren und verkauft in diesem Zusammenhang beide Grundstücke. Der Investor hat sich im notariellen Kaufvertrag zum Neubau entsprechend der im Rahmen dieses Vergabeverfahrens eingereichten Unterlagen und den mit dem Markt Donaustauf endverhandelten Unterlagen und sich weiterhin zu einem dauerhaften Betrieb der Senioreneinrichtung für mindestenstens 25 Jahre zu verpflichten. Der Markt Donaustauf verkauft die Grundstücke zu einem Mindestpreis von 550,- EUR / qm. Kaufpreisangebote unter diesem Mindestpreis führen zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren. Der Käufer verpflichtet sich zur Errichtung / zum Neubau der baulichen Anlagen entsprechend dem eingereichten und mit dem Markt Donaustauf endverhandelten Planungskonzept. Der Käufer verpflichtet sich, unverzüglich nach Abschluss des notariellen Kaufvertrags auf seine Kosten einen mit der Verkäuferin abgestimmten Vorhaben - und Erschließungsplan zu erstellen bzw. erstellen zu lassen und mit der Verkäuferin einen Durchführungsvertrag zu schließen in dem sich der Käufer verpflichtet, mit dem Bauvorhaben binnen einer Frist von 6 Monaten nach Rechtskraft des vorhabenbezogenen Bebauungsplans zu beginnen und das Bauvorhaben zügig fertig zu stellen, und er sich des Weiteren sich zur Tragung der Planungs - und Erschließungskosten verpflichtet. Der Käufer verpflichtet sich zum Betrieb der Senioreneinrichtung für mindestens 25 Jahre. Diese Verpflichtung wird durch eine Grunddienstbarkeit gesichert. Dem Markt Donaustauf wird ein dinglich abgesichertes Vorkaufsrecht für alle Verkaufsfälle eingeräumt. Zielvorstellungen hinsichtlich der zu errichtenden baulichen Anlagen - Es sollen seniorengerechte Wohnungen für ältere und pflegebedürftige Menschen errichtet werden. Jede Wohnung wird weitestgehend barrierefrei gestaltet und verfügt über ein eigenes Bad, Küche sowie Balkon oder Terrasse. Auf eine Mischung von Ein- und Zweizimmerwohnungen ist zu achten. Die Anzahl an Wohnungen soll mindestens 30 haben und 35 nicht überschreiten. Für die Wohnungen ist ein zusätzlicher Gemeinschaftsbereich zu schaffen. - Neben diesen Wohnungen ist eine große Wohnungseinheit zur Nutzung als Wohngemeinschaft mit 12 Einzelzimmern und Nasszellen sowie einem großen Wohnzimmer mit Wohnküche zu erstellen. In diesen Räumlichkeiten soll die Versorgung von speziell pflegebedürftigen Menschen - z.B. mit der Erkrankung an Demenz - in einem gemeinsamen Haushalt ermöglicht werden. - Eine Tagespflege soll Platz für 20 bis 25 Gäste täglich bieten. Die Räumlichkeiten müssen den neuesten Rahmenbedingungen für Tagespflegeeinrichtungen insbesondere aus dem Rahmenvertrag gemäß § 75 SGB XI entsprechen./ Alternativ wird auch ein Tagestreff statt einer Tagespflege zugelassen. - Die Situierung der/des Gebäude(s) auf dem Grundstück 1 gemäß beigefügtem Plan. Grundstück 2 darf nicht bebaut werden, sondern wird als Grünfläche der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. - Die Gestaltung der/des Gebäude(s) soll sich an das Ortsbild anpassen. - Die Grünanlagen sollen kinderfreundlich gestaltet werden. Zielvorstellungen hinsichtlich der Außenanlagen Auf den Grundstücken Flur Nr.616/2 und 616/1 der Gemarkung Donaustauf soll eine Grünanlage entstehen, die als Bindeglied zwischen Alt und Jung fungieren soll. Die naheliegende Johanniter- Kindertagesstätte "Burgspatzen" (Flur Nr. 622) wird fußläufig über den vorhandenen Weg (Flur Nr. 626/22) mit dem vom Investor neu zu errichtenden Seniorenwohnheim verbunden. Es soll ein Aufenthalt und eine Naherholung generationsübergreifend stattfinden können. Darüber hinaus soll es das nördlich verlaufende Flachlandbiotop mit Bach aufgreifen und in die neue Grünanlage einfügen, um so auch mit vorhandenem Wasser(-spiel) besser einen Ort des Verweilens für Alt und Jung zu schaffen. Ziel der Grünanlage soll es auch sein, durch entsprechende Geländemodellierung eine natürliche Regenrückhaltung des Baches bei Starkregenereignissen zu erzielen. Auf ein derzeit noch in Ausarbeitung befindliches Sturzflutrisikokonzept kann dabei zurückgegriffen werden. Verpflichtung des Investors ist nur eine mit dem Markt abzustimmende Geländemodellierung, um vor-genannte Zielvorstellungen zu erreichen. Die Erstellung und die Pflege der künftigen Grünanlage (mit Ausnahme der Modernisierungsarbeiten) wird vom Markt Donaustauf übernommen. Die entsprechenden erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen sind jedoch Aufgabe des Investors. Zielvorstellungen hinsichtlich des Betriebs - Der Investor/Betreiber hat sich zu verpflichten, die Senioreneinrichtung für mindestens 25 Jahre zu betreiben. Im Zusammenhang muss eine geeignete Sicherheit gestellt werden, die eine eigenständige Sicherstellung des Betriebs gewährleistet. Als geeignete Sicherheit tauglich ist auch der Nachweis entsprechender langjähriger Erfahrung im Zusammenhang mit dem Betrieb derartiger Anlagen. - Der Betreiber muss zur Sicherstellung der Versorgung glaubhaft zusichern, eine Versorgung gemäß SGB V und SGB XI im Bereich ambulante Pflege in der Tagespflege (bzw. Tagestreff) zu ermöglichen. Dies kann beispielsweise durch einen bereits bestehenden Versorgungsauftrag nach § 72 SGB XI für den Bereich der ambulanten Pflege - welcher Donaustauf als örtlichen Einzugsbereich einschließt - erfolgen. Alternativ weist der Betreiber Erfahrung in der Umsetzung ähnlicher Projekte sowie im Betrieb von Tagespflegeeinrichtungen und der ambulanten Versorgung von pflegebedürftigen Menschen nach. Zielvorstellungen hinsichtlich Planung und Bauausführung Der Markt Donaustauf möchte in den Planungsprozess in geeigneter Weise einbezogen werden. Jedenfalls eine quartalsweise Berichterstattung wird in der Planungs- und Bauphase erwartet.
- Universität PotsdamFrist: 30. Mai
Projekt Multispace
Ex-ante Bekanntmachung Die Universität Potsdam plant im Projekt "Multispace" die Entwicklung moderner, flexibler Arbeitsumgebungen vor dem Hintergrund sich wandelnder Arbeitsformen und begrenzter Flächenressourcen. Projektziel Ziel des Projekts ist die Entwicklung eines übertragbaren Modells zur partizipativen Gestaltung moderner Arbeits und Raumkonzepte innerhalb der Universitätsverwaltung. Zunächst sollen gemeinsam mit dem Projektmanagement der Universität Potsdam in mehreren Pilotbereichen Arbeits- und Raumkonzepte partizipativ entwickelt werden. Auf Basis dieser Erfahrungen soll ein übertragbares Vorgehensmodell entstehen, das anschließend in weiteren Organisationseinheiten angewendet werden kann. Gegenstand der geplanten Beauftragung Gegenstand der geplanten Beauftragung ist die methodische und konzeptionelle Begleitung des Entwicklungsprozesses durch eine externe Beratungsfirma. Die strategische Gesamtsteuerung verbleibt bei der Universität Potsdam. Die Beauftragung gliedert sich in zwei Phasen: Phase 1 - Pilotbereiche In zunächst vier Pilotbereichen erfolgt die Entwicklung der Arbeits und Raumkonzepte in enger Zusammenarbeit zwischen der Beratungsfirma und dem Projektmanagement der Universität Potsdam. Der Prozess ist partizipativ angelegt und umfasst insbesondere Workshops, Bedarfsanalysen sowie die gemeinsame Entwicklung von Raum und Nutzungskonzepten. Auf Basis dieser Pilotphase entwickelt die Beratungsfirma ein übertragbares Vorgehensmodell für weitere Organisationseinheiten. Phase 2 - Skalierung Im Anschluss sollen weitere Organisationseinheiten (voraussichtlich bis zu 15 Bereiche) auf Grundlage des entwickelten Vorgehensmodells begleitet werden. Die Betreuung dieser Bereiche erfolgt überwiegend eigenständig durch die Beratungsfirma. Die Beauftragung erfolgt optional nach Abschluss Phase 1. Die Leistungen in beiden Phasen umfassen insbesondere: - Konzeption und Moderation partizipativer Workshops - Analyse von Arbeitsweisen und Nutzungsbedarfen - Entwicklung von Arbeits und Raumkonzepten - Entwicklung eines übertragbaren Vorgehensmodells - Anwendung dieses Modells in weiteren Organisationseinheiten - Beratung zu organisatorischen Veränderungsprozessen Abgrenzung der Leistungen Nicht Bestandteil der Beauftragung sind Bauleitung, bauliche Projektsteuerung oder die operative Umsetzung von Bau oder Umbauleistungen. Die Beratungsfirma erbringt planerische Leistungen bis zur Vorbereitung der Vergabe (HOAI Leistungsphase 6). Die im Projekt entwickelten Konzepte sollen als Grundlage für die anschließende planerische und bauliche Umsetzung durch die zuständigen Stellen der Universität Potsdam dienen. Eignungsanforderungen an die Bietenden Zur Sicherstellung einer fachlich geeigneten Durchführung des Projekts müssen Bietende folgende Mindestanforderungen nachweisen: - Unternehmensgröße von mindestens 5 fest angestellten Mitarbeitenden im relevanten Beratungsbereich - Mehrjährige Erfahrung in partizipativen Transformations, Organisationsentwicklungs oder vergleichbaren Projekten - Nachweisbare Expertise im Bereich New Work, Arbeitsraumkonzeption oder vergleichbarer ArbeitsumgebungsTransformationen - Erfahrung in der Zusammenarbeit mit öffentlichen Einrichtungen oder vergleichbar komplexen Organisationen Hinweise zur Ex-Ante Transparenzbekanntmachung für eine beabsichtigte Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb Bei dieser Ex-anten Veröffentlichung handelt es sich um keinen Teilnahmewettbewerb, sondern lediglich um eine Vorinformation einer beabsichtigten Verhandlungsvergabe gem. § 12 UVgO. Diese Bekanntmachung dient ausschließlich der Information und Transparenz von Vergabeverfahren gemäß VV Nr. 3 zum § 55 der LHO des Landes Brandenburg und beinhaltet keinen Teilnahmewettbewerb und keine Aufforderung zur Angebotsabgabe. Es können auf diesem Weg keine Vergabeunterlagen angefordert werden. Eine Aufforderung zur Angebotsabgabe (inklusive der Bereitstellung von Vergabeunterlagen) erfolgt separat an ausgewählte Unternehmen. Es werden mind. 3 Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert. Eine Interessensbekundung begründet keine Rechtsansprüche auf eine Beteiligung im weiteren Vergabeverfahren oder auf eine Auftragsvergabe. Sie begründet ebenfalls keine Rechtsansprüche auf Auskünfte oder Aufklärung bei Nichtberücksichtigung im weiteren Vergabeverfahren.
- Thüringer Ministerium für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie (TMSGAF); Referat 25 Familien- und SeniorenpolitikErfurtFrist: 08. Mai
Konzeption und Gestaltung einer Öffentlichkeitskampagne zur Sichtbarmachung des Landesprogramms LSZ
1. Anlass der Vergabe Das TMSGAF plant für das Jahr 2026 die Vergabe der Kampagnenentwicklung im Rahmen der Öffentlich-keitsarbeit des Landesprogramms „Solidarisches Zusammenleben der Generationen“ (LSZ). Die Konzeption und Gestaltung einer Öffentlichkeitskampagne zur Sichtbarmachung der Bedeutung des LSZ sowie die Erstellung eines Rollout- und Verbreitungskonzepts erfordert die externe Expertise einer Kommunikationsagentur mit Spezialisierung auf politische Kommunikation, um eine professionelle, wirksame und landesweit anschlussfähige Kampagne zu erarbeiten. 2. Leistungen Es wird ein Auftragnehmer gesucht, der die folgenden Leistungen ausführt: Leistung 1: Kampagnenkonzeption Die Auftragnehmer entwickelt eine umfassende Kampagnenkonzeption, die folgende Punkte beinhaltet: - Entwicklung eines Kampagnenkonzepts für eine geeignete Zielgruppenansprache - Konzeption von drei Grundmotiven für die Kategorien: Familien, Senioren, Miteinander der Generationen - Regionale Adaption: Entwicklung von Varianten der Grundmotive mit passenden lokalen Botschaften (22 Gebietskörperschaften x je 3 Motive) - Konzeption eines regional individuell angepassten „Kampagnen-Kits“. Leistung 2: Mehrkanalstrategie Die vorgesehene Mehrkanalstrategie soll nicht der Ansprache der allgemeinen Öffentlichkeit, sondern der zielgruppenspezifischen Platzierung der Kampagneninhalte in für politische Entscheidungsträger und leitende Verwaltungsakteure relevanten Kommunikationskontexten dienen. Die Inhalte des Landesprogramms LSZ sollen gezielt dort sichtbar gemacht werden, wo politische Meinungsbildung, Entscheidungs-prozesse und administrative Steuerung stattfinden oder vorbereitet werden. Die Auswahl der Kanäle soll daher zielgerichtet und orientiert an den jeweiligen Informations- und Arbeitszusammenhängen der Zielgruppen erfolgen. Hierzu zählen insbesondere kommunale und landesweite Verwaltungs- und Informationskanäle (z. B. Amtsblätter, kommunale Websites, Gremienunterlagen, Aushänge in Verwaltungsgebäuden, Botschafter/ Multiplikatoren), digitale Fach- und Netzwerkformate (z. B. Newsletter, Websites, LinkedIn), Soziale Medien (Instagram, Facebook) sowie begleitende Materialien für politische Gremien, Fachveranstaltungen und Sitzungen. Die Mehrkanalstrategie verfolgt damit ausdrücklich keinen breitenstreuenden Ansatz, sondern dient der konzentrierten, kontextsensiblen und wirkungsorientierten Ansprache der definierten Zielgruppen. Die koordinierte thüringenweite Veröffentlichung und Verbreitung der entwickelten Kampagne erfordert unter anderem: - Entwicklung einer Mehrkanalstrategie für eine zielgruppenspezifische Platzierung der Materialien (Print, digital, niedrigschwellig umsetzbare Guerilla Marketing Ideen, lokale Presse, kommunale Websites, Social Media, Kampagnen-Kits für Räte und Gremien) - Erarbeitung und Terminierung eines praktikablen lokalen Roll-Outs auf Basis der empfohlenen Mehrkanalstrategie - Festlegen von Zieldefinitionen und Erfolgskriterien für den empfohlenen Media-Mix - Budgetplanung für die Produktion/ Materialentwicklung (z. B. Druck- oder Sachkosten) für die strategische Priorisierung und ausgewogene Mittelverteilung innerhalb des verfügbaren Budgets seitens des TMSGAF. Leistung 3: Gestaltung und visuelle Umsetzung Entwicklung eines einheitlichen Kampagnendesigns (auf Basis des bestehenden Corporate Designs des LSZ unter Beachtung des Publizitätleitfadens), was die folgenden Punkte beinhaltet: - Gestaltung von drei Grundmotiven (Kategorien: Senioren, Familien und Miteinander der Generationen) - Adaption der Grundmotive auf lokalen Bezug, lokale Motive oder lokale Fakten (22 Gebietskörperschaften x je 3 Motive) - Einarbeitung von Feedback (inkl. zwei Korrekturrunden) - Gestaltung und Adaption der folgenden Formate (digital & print) zur Erstellung von 22 inhaltlich individuellen „Kampagnen-Kits“ (für jede Gebietskörperschaft) zur Aushändigung an politische Akteure: - 1 Kartonage / Verpackung Kit - 1 Leitfaden zur Nutzung des Kampagnen-Kits - lokal adaptierte Flyer (22x je 3 Motive) - lokal adaptierte Postkarten (22x je 3 Motive) - lokal adaptierte Plakate (DIN A1 und DIN A3) (22x je 3 Motive) - 3 Sticker/ Badge aus den 3 Grundmotiven - 3 Werbeplanen Outdoor aus den 3 Grundmotiven - 3 Roll-Ups aus den Grundmotiven - Web-Banner / Störer für Websites aus den 3 Grundmotiven - 1 Reel (Instagram) (Zusammenschnitt der 3 Grundmotive + Text + ggf. Vertonung) - 1 Carousel (maximal 10 Slides, Zusammenschnitt der 3 Grundmotive + Text) (Instagram) - 22 lokal adaptierte Posting-Motive (LinkedIn und Facebook) - Weitere unkonventionelle aufmerksamkeitsstarke Maßnahmen (z. B. „Guerilla Aktionen“), die lokal umgesetzt werden können - 2 mögliche weitere ergänzende Kreativpunkte welche im Preisblatt zu berücksichtigen sind. Hinweis: Die Aufzählung ist nicht abschließend und benennt lediglich die Mindestanforderungen. Die konkre-ten Maßnahmen und die Reihenfolge der Umsetzung werden im Rahmen der Auftragserfüllung in gemein-samer Absprache festgelegt. Leistung 4: Projektmanagement und Abstimmung - Auftaktveranstaltung / Kick-off (Vor- und Nachbereitung und Teilnahme, digital oder in Erfurt) - Nennung eines fachlich qualifizierten Ansprechpartners für die Übernahme der Projektsteuerung - bedarfsgeleitete Jour-Fixe mit dem Auftraggeber (mind. alle 14 Tage) (Moderation und Dokumentation durch den Auftragnehmer) - Präsentation von Zwischenständen (nach Bedarf) - Bereitschaft für Teilnahme und Moderation an partizipativen Workshops und zielgruppenspezifi-schen Abstimmungen mit externen Akteuren (z.B. Sozialplanenden) - Endabnahme und Übergabe der im Kampagnen-Kit enthaltenen finalen druck- und digitalfähigen Dateiformate (PDF / Jpg / Png, Video-Formate, etc.) als auch offene Dateiformate (InDesign, Photoshop, Illustrator, etc.). Das TMSGAF erhält das ausschließliche, unbeschränkte sowie über-tragbare Nutzungsrecht (§ 31 Abs. 1 Urheberrechtsgesetz) an den erbrachten Leistungen. Hinweis: Die Aufzählung ist nicht abschließend und benennt lediglich die Mindestanforderungen. Die konkreten Maßnahmen und die Reihenfolge der Umsetzung werden im Rahmen der Auftragserfüllung in gemeinsamer Absprache festgelegt.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf auftrag.ai. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 02. Juni 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist schwaben netz gmbh.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.