BvA_Markt Donaustauf_Konzeptvergabe Seniorengerechtes Wohnen in Donaustauf
Der Markt Donaustauf ist Eigentümer des Grundstücks Flur Nr. 616/2 der Gemarkung Donaustauf mit einer Fläche von 3.668 m² (Grundstück 1) und des Grundstücks Flur Nr. 616/1 mit einer Fläche von 1.239 m² (Grundstück 2). Der Markt Donaustauf sucht einen Bauherrn/Investor für ein Wohnangebot für Senioren und verkauft in di...
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Der Markt Donaustauf ist Eigentümer des Grundstücks Flur Nr. 616/2 der Gemarkung Donaustauf mit einer Fläche von 3.668 m² (Grundstück 1) und des Grundstücks Flur Nr. 616/1 mit einer Fläche von 1.239 m² (Grundstück 2). Der Markt Donaustauf sucht einen Bauherrn/Investor für ein Wohnangebot für Senioren und verkauft in diesem Zusammenhang...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Markt Donaustauf
- Veröffentlicht: 23. April 2026
- Frist: Nicht angegeben
Ausschreibungsbeschreibung
Der Markt Donaustauf ist Eigentümer des Grundstücks Flur Nr. 616/2 der Gemarkung Donaustauf mit einer Fläche von 3.668 m² (Grundstück 1) und des Grundstücks Flur Nr. 616/1 mit einer Fläche von 1.239 m² (Grundstück 2). Der Markt Donaustauf sucht einen Bauherrn/Investor für ein Wohnangebot für Senioren und verkauft in diesem Zusammenhang beide Grundstücke. Der Investor hat sich im notariellen Kaufvertrag zum Neubau entsprechend der im Rahmen dieses Vergabeverfahrens eingereichten Unterlagen und den mit dem Markt Donaustauf endverhandelten Unterlagen und sich weiterhin zu einem dauerhaften Betrieb der Senioreneinrichtung für mindestenstens 25 Jahre zu verpflichten. Der Markt Donaustauf verkauft die Grundstücke zu einem Mindestpreis von 550,- EUR / qm. Kaufpreisangebote unter diesem Mindestpreis führen zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren. Der Käufer verpflichtet sich zur Errichtung / zum Neubau der baulichen Anlagen entsprechend dem eingereichten und mit dem Markt Donaustauf endverhandelten Planungskonzept. Der Käufer verpflichtet sich, unverzüglich nach Abschluss des notariellen Kaufvertrags auf seine Kosten einen mit der Verkäuferin abgestimmten Vorhaben - und Erschließungsplan zu erstellen bzw. erstellen zu lassen und mit der Verkäuferin einen Durchführungsvertrag zu schließen in dem sich der Käufer verpflichtet, mit dem Bauvorhaben binnen einer Frist von 6 Monaten nach Rechtskraft des vorhabenbezogenen Bebauungsplans zu beginnen und das Bauvorhaben zügig fertig zu stellen, und er sich des Weiteren sich zur Tragung der Planungs - und Erschließungskosten verpflichtet. Der Käufer verpflichtet sich zum Betrieb der Senioreneinrichtung für mindestens 25 Jahre. Diese Verpflichtung wird durch eine Grunddienstbarkeit gesichert. Dem Markt Donaustauf wird ein dinglich abgesichertes Vorkaufsrecht für alle Verkaufsfälle eingeräumt. Zielvorstellungen hinsichtlich der zu errichtenden baulichen Anlagen - Es sollen seniorengerechte Wohnungen für ältere und pflegebedürftige Menschen errichtet werden. Jede Wohnung wird weitestgehend barrierefrei gestaltet und verfügt über ein eigenes Bad, Küche sowie Balkon oder Terrasse. Auf eine Mischung von Ein- und Zweizimmerwohnungen ist zu achten. Die Anzahl an Wohnungen soll mindestens 30 haben und 35 nicht überschreiten. Für die Wohnungen ist ein zusätzlicher Gemeinschaftsbereich zu schaffen. - Neben diesen Wohnungen ist eine große Wohnungseinheit zur Nutzung als Wohngemeinschaft mit 12 Einzelzimmern und Nasszellen sowie einem großen Wohnzimmer mit Wohnküche zu erstellen. In diesen Räumlichkeiten soll die Versorgung von speziell pflegebedürftigen Menschen - z.B. mit der Erkrankung an Demenz - in einem gemeinsamen Haushalt ermöglicht werden. - Eine Tagespflege soll Platz für 20 bis 25 Gäste täglich bieten. Die Räumlichkeiten müssen den neuesten Rahmenbedingungen für Tagespflegeeinrichtungen insbesondere aus dem Rahmenvertrag gemäß § 75 SGB XI entsprechen./ Alternativ wird auch ein Tagestreff statt einer Tagespflege zugelassen. - Die Situierung der/des Gebäude(s) auf dem Grundstück 1 gemäß beigefügtem Plan. Grundstück 2 darf nicht bebaut werden, sondern wird als Grünfläche der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. - Die Gestaltung der/des Gebäude(s) soll sich an das Ortsbild anpassen. - Die Grünanlagen sollen kinderfreundlich gestaltet werden. Zielvorstellungen hinsichtlich der Außenanlagen Auf den Grundstücken Flur Nr.616/2 und 616/1 der Gemarkung Donaustauf soll eine Grünanlage entstehen, die als Bindeglied zwischen Alt und Jung fungieren soll. Die naheliegende Johanniter- Kindertagesstätte "Burgspatzen" (Flur Nr. 622) wird fußläufig über den vorhandenen Weg (Flur Nr. 626/22) mit dem vom Investor neu zu errichtenden Seniorenwohnheim verbunden. Es soll ein Aufenthalt und eine Naherholung generationsübergreifend stattfinden können. Darüber hinaus soll es das nördlich verlaufende Flachlandbiotop mit Bach aufgreifen und in die neue Grünanlage einfügen, um so auch mit vorhandenem Wasser(-spiel) besser einen Ort des Verweilens für Alt und Jung zu schaffen. Ziel der Grünanlage soll es auch sein, durch entsprechende Geländemodellierung eine natürliche Regenrückhaltung des Baches bei Starkregenereignissen zu erzielen. Auf ein derzeit noch in Ausarbeitung befindliches Sturzflutrisikokonzept kann dabei zurückgegriffen werden. Verpflichtung des Investors ist nur eine mit dem Markt abzustimmende Geländemodellierung, um vor-genannte Zielvorstellungen zu erreichen. Die Erstellung und die Pflege der künftigen Grünanlage (mit Ausnahme der Modernisierungsarbeiten) wird vom Markt Donaustauf übernommen. Die entsprechenden erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen sind jedoch Aufgabe des Investors. Zielvorstellungen hinsichtlich des Betriebs - Der Investor/Betreiber hat sich zu verpflichten, die Senioreneinrichtung für mindestens 25 Jahre zu betreiben. Im Zusammenhang muss eine geeignete Sicherheit gestellt werden, die eine eigenständige Sicherstellung des Betriebs gewährleistet. Als geeignete Sicherheit tauglich ist auch der Nachweis entsprechender langjähriger Erfahrung im Zusammenhang mit dem Betrieb derartiger Anlagen. - Der Betreiber muss zur Sicherstellung der Versorgung glaubhaft zusichern, eine Versorgung gemäß SGB V und SGB XI im Bereich ambulante Pflege in der Tagespflege (bzw. Tagestreff) zu ermöglichen. Dies kann beispielsweise durch einen bereits bestehenden Versorgungsauftrag nach § 72 SGB XI für den Bereich der ambulanten Pflege - welcher Donaustauf als örtlichen Einzugsbereich einschließt - erfolgen. Alternativ weist der Betreiber Erfahrung in der Umsetzung ähnlicher Projekte sowie im Betrieb von Tagespflegeeinrichtungen und der ambulanten Versorgung von pflegebedürftigen Menschen nach. Zielvorstellungen hinsichtlich Planung und Bauausführung Der Markt Donaustauf möchte in den Planungsprozess in geeigneter Weise einbezogen werden. Jedenfalls eine quartalsweise Berichterstattung wird in der Planungs- und Bauphase erwartet.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
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Der Markt Donaustauf verkauft zwei Grundstücke (Flur Nr. 616/2, 3.668 m² und 616/1, 1.239 m²) zur Errichtung einer seniorengerechten Wohnanlage. Mindestpreis: 550 EUR/qm. Der Investor verpflichtet sich zum Neubau gemäß abgestimmtem Konzept, zur Erstellung eines Vorhaben- und Erschließungsplans, zum Abschluss eines Durchführungsvertrags sowie zum Betrieb der Einrichtung für mindestens 25 Jahre (gesichert durch Grunddienstbarkeit). Baubeginn innerhalb von 6 Monaten nach Rechtskraft des Bebauungsplans.
- Gemeinde Salem
Gemeinde Salem - Vergabe einer Dienstleistungskonzession zu Bau und Betrieb eines Gigabit-Netzes in den unterversorgten Gebieten der Gemeinde Salem nach dem Wirtschaftlichkeitslückenmodell
Die Gemeinde Salem beabsichtigt, den Bau eines Gigabit-Netzes in den unterversorgten Gebieten durch Gewährung eines beantragten und bereits in vorläufiger Höhe gewährten Zuschusses nach Maßgabe der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" (nachfolgend "Gigabit-RL") vom 26.04.2021 und der "Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen in "grauen Flecken" (nachfolgend "Gigabit-RR") vom 15.09.2020 sowie durch eine bereits beantragte und noch nicht gewährte Zuwendung nach der VwV Gigabitmitfinanzierung vom 10.09.2021 des Landes Baden-Württemberg an den Konzessionsnehmer zu fördern. Die endgültigen Förderanträge sollen nach erfolgreichem Abschluss des Vergabeverfahrens und auf Grundlage der Ausschreibungsergebnisse gestellt werden. Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen zu ermöglichen, die "Grauen Flecken" in der Gemeinde Salem über ein Gigabit-Netz zu erschließen. Gegenstand ist daher die Gewährung einer Zuwendung (Wirtschaftlichkeitslücke) für die Errichtung und den Betrieb einer nachhaltigen und hochleistungsfähigen Telekommunikationsnetzinfrastruktur durch einen privatwirtschaftlichen Betreiber für die Dauer von sieben Jahren. Der private Netzbetreiber verpflichtet sich, die entsprechende Breitbandinfrastruktur auf eigene Kosten und auf eigene Rechnung zu planen, errichten und zu betreiben und gegenüber den örtlichen Endkunden zu markt-üblichen Konditionen zur Verfügung zu stellen. Die eingesetzte FTTB-Technologie hat dabei eine Bandbreite von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch für alle nicht ausreichend versorgte Teilnehmer zu gewährleisten. Zudem erklärt sich der Konzessionsnehmer bereit, an interessierte Drittanbieter entsprechende Dienstleistungen (u.a. Telefonie, Internet, Mehrwertdienste wie auch Vorleistungsprodukte auf Open-Access-Basis) bereitzustellen. Diese Zielversorgung soll mit dem Bundesförderprogramm sowie einer Kofinanzierung des Landes Baden-Württemberg gefördert werden und diesbezüglich folgender Technologie entsprechen: FTTB (Glasfaser bis zum Übergabepunkt im Gebäude). Der ausgewählte Netzbetreiber muss deshalb eine zuverlässige Versorgung aller nicht ausreichend versorgten Teilnehmer in den Ausbaugebieten mit Bandbreiten von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch gewährleisten. Der Bieter plant, errichtet und betreibt die erforderliche passive und aktive Netzinfrastruktur, welche zur Erschließung der unterversorgten Adressen in Form von NGA-Diensten nötig ist. Der Konzessionsnehmer muss hierzu alle Leistungen erbringen, die notwendig sind, um die verlangte Breitbandversorgung herzustellen und deren Betrieb auf Dauer gewährleisten zu können. Dies umfasst unter anderem jegliche Leistungen zur Netzplanung (Genehmigungs- und Ausführungsplanung), zur Realisierung der erforderlichen passiven und aktiven Infrastrukturen und zum beständigen Betrieb. Vorhandene Leerrohre und Glasfaserkabel des Konzessionsnehmers sowie Dritter sind in die Planung und Umsetzung einzubeziehen, sodass der Tiefbauanteil minimiert wird. In diesem Zusammenhang wird zudem auf den Infrastrukturatlas des Bundes verwiesen. Verlegearten sind im Netzplankonzept detailliert darzustellen und im Auftragsfalle mit dem zuständigen Wegebaulastträger abzustimmen. Erforderliche Zustimmungen sind bei diesem im Einzelfall einzuholen. Zudem sollen neue Trassenabschnitte möglichst in erdverlegter Bauweise errichtet werden. Die Lage und Verlegeart der geplanten Trassen sind in Form von Karten und georeferenzierten GIS-Daten darzustellen.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Der Auftraggeber ist Markt Donaustauf.
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