Winterdienstleistungen an Schulen und Verwaltungsgebäuden im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
Es werden Winterdienstleistungen an 5 Objekten vergeben. Die Winterdienstleistung umfasst die Schneeberäumung, die Winterglättebekämpfung sowie die Reinigungsarbeiten nach Beendigung der Winterdienstarbeiten. Die Schnee- und Glättebeseitigung auf den Gehwegen soll entsprechend der jeweils gültigen Straßenreinigungssatz...
Angebotsfrist:16. Juni 2026
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Es werden Winterdienstleistungen an 5 Objekten vergeben. Die Winterdienstleistung umfasst die Schneeberäumung, die Winterglättebekämpfung sowie die Reinigungsarbeiten nach Beendigung der Winterdienstarbeiten. Die Schnee- und Glättebeseitigung auf den Gehwegen soll entsprechend der jeweils gültigen Straßenreinigungssatzung der Stadt erf...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
- Veröffentlicht: 07. Mai 2026
- Frist: 16. Juni 2026
- Thema: Winterdienst
Ausschreibungsbeschreibung
Es werden Winterdienstleistungen an 5 Objekten vergeben. Die Winterdienstleistung umfasst die Schneeberäumung, die Winterglättebekämpfung sowie die Reinigungsarbeiten nach Beendigung der Winterdienstarbeiten. Die Schnee- und Glättebeseitigung auf den Gehwegen soll entsprechend der jeweils gültigen Straßenreinigungssatzung der Stadt erfolgen.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
49 Dateien erfasst- PDF Notice (BUL)
- PDF Notice (SPA)
- PDF Notice (CES)
- PDF Notice (DAN)
- PDF Notice (DEU)
- PDF Notice (EST)
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- Stadtverwaltung Geyer - BauamtFrist: 06. Mai
Winterdienstleistungen im Stadtgebiet 09468 Geyer
1) Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle: Offizielle Bezeichnung: Stadtverwaltung Geyer - Bauamt; Straße, Hausnummer: Altmarkt 1; Postleitzahl: 09468; Ort: Geyer; Land: DE; Telefon: +49 3734610557; Fax: +49 3734610562; Internet-Adresse: www.stadt-geyer.com; E-Mail: antje.pemsel@stadt-geyer.com Den Zuschlag erteilende Stelle: s.o. Stelle, bei der die Angebote oder Teilnahmeanträge einzureichen sind: s.o. 2) Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung, Vergabenummer: WD-2026-01 3) Form, in der Teilnahmeanträge oder Angebote einzureichen sind: Angebote können schriftlich oder elektronisch abgegeben werden. 4) Ggf. in den Fällen des § 29 (3) die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen: nicht angegeben 5) Art und : Die Stadt Geyer beabsichtigt Winterdienstleistungen ab der Wintersaison 2026 / 2027 neu zu vergeben. Gemäß der Satzung über die Straßenreinigung und den Winterdienst der Stadt Geyer hat diese für die öffentlichen Straßen Wege und Plätze die Räum- und Streupflicht. Der Auftragnehmer (AN) leistet für die Laufzeit des Vertrages, nach witterungsbedingtem Bedarf, die Schneeräum- und Streudienste auf den städtischen Verkehrswegen und Plätzen. Dazu wurden verschiedene Räumbereiche gebildet. Durch diese Ausschreibung sollen die in der Anlage näher beschriebenen Bereiche 3 und 4 neu vergeben werden. Angebote können für einen oder beide Räumbereich abgegeben werden. Die Beauftragung erfolgt für jedes Gebiete einzeln an den jeweils preis- günstigsten Bieter. Sollte der Zuschlag für beide Räumbereiche an den gleichen Bieter erfolgen, wird der Auftrag im Winterdienstvertrag zusammengefasst. Der Vertragsabschluss soll zunächst für 3 Jahre erfolgen. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn kein Kündigung erfolgt. Der AN verfolgt eigenständig die Wettervorhersagen und Wetterberichte des Deutschen Wetterdienstes. Bei entsprechenden plötzlichen Eisglättewarnungen, Niederschlags- vorhersagen oder angekündigten Schneeverwehungen, am Vorabend oder in der Nacht, trifft der Auftragnehmer selbständig die Entscheidung über die Notwendigkeit eines Einsatzes. Er ist verpflichtet, den Winterdienst eigenverantwortlich und unaufgefordert so durchzuführen, dass stets eine ordnungsgemäße und zeitgerechte Schneeräumung gewährleistet ist. Der verkehrssichere Zustand muss ausreichend gegeben sein. Bei entsprechender Witterung ist auch mehrmals am Tag auszurücken. Der AN gewährleistet eine kurzfristige Reaktionszeit (max. 1 Stunde) / kurze Entfernung Fuhrparksitz vom Erfüllungsstandort. Kosten für An- und Abfahrt werden nicht extra vergütet. Bei Ausfall eines Fahrzeuges während der Vertragslaufzeit ersetzt der AN es umgehend durch ein gleichwertiges Fahrzeug. Die dadurch entstehenden Kosten, auch für die erneute Umrüstung und Anpassung der Winterdienstgeräte und Ausstattungen trägt der AN. Der AN stellt für die Leistungserbringung erforderliche qualifizierte Personal zur Verfügung. Die Schnee- und Glättebeseitigung ist pro Wintersaison durchzuführen. Diese erstreckt sich jeweils vom 1.11. des Jahres bis zum 31.3. des Folgejahres, bei Bedarf jedoch bereits vom ersten bis zum letzten Schneefall bzw. Überfrieren auch außerhalb der definierten Wintersaison. Der AN teilt dem Auftraggeber (AG) eine Telefonnummer mit, unter der jederzeit eine zuständige Person zur Alarmierung von Winterdiensteinsätzen erreicht werden kann. Die Winterdienstmaßnahmen müssen werktags bis 7:00 Uhr bzw. an Sonn- und Feiertagen bis 9:00 Uhr von Schnee geräumt und bei Schnee- und Eisglätte gestreut sein, bei Erfordernis sind die Winterdienstmaßnahmen auch mehrfach am Tag durchzuführen. Für die Räumarbeiten sollen grundsätzlich der Örtlichkeit angepasste, umweltschonende Maschinen eingesetzt werden. Zur Bekämpfung der Winterglätte (auch bei Glättebildung ohne Schnee) ist Auftau-/Steinsalz als Streugut auf die Verkehrsflächen aufzubringen. Diese wird vom AG zur Verfügung gestellt. Der AN entnimmt dieses aus dem Silo an der Bahnhofstraße in Geyer. Das Salz darf nur für den Winterdienst lt. Vertrag entnommen bzw. verwendet werden. Der Auftragnehmer hat alle ausgeführten Arbeiten ordentlich zu dokumentieren bzw. nachzuweisen. Pro Fahrzeug ist ein Räum- und Streubuch Einsatzbuch nach Vorgabe durch den AG zu führen. Alle Rapporte sind wöchentlich und auf Verlangen des Auftraggebers sofort nach dem Einsatz einzureichen. Ort(e) der Leistungserbringung: Offizielle Bezeichnung: Stadtgebiet der Stadt Geyer; Postleitzahl: 09468; Ort: Geyer; Land: DE 6) Ggf. Anzahl, Größe und Art der einzelnen Lose: entfällt, da keine losweise Vergabe 7) Nebenangebote sind nicht zugelassen. 8) Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist: Beginn: 01.11.2026, Ende: 31.03.2028 9) Die Vergabeunterlagen werden auf der Vergabeplattform evergabe.de bereitgestellt. Ein unentgeltlicher Abruf ohne Registrierung ist möglich unter https://www.evergabe.de/unterlagen/3367982/zustellweg-auswaehlen. 10) Angebotsfrist: 06.05.2026, 14:00 Uhr; Bindefrist: 05.06.2026 11) Höhe etwa geforderter Sicherheitsleistungen: siehe Vergabeunterlagen 12) Wesentliche Zahlungsbedingungen oder Angabe der Unterlagen, in denen sie enthalten sind: beschrieben in den Vergabeunterlagen und im LV 13) Mit dem Angebot oder dem Teilnahmeantrag vorzulegenden Unterlagen, die der Auftraggeber für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen verlangt: nicht angegeben 14) Angabe der Zuschlagskriterien, sofern diese nicht in den Vergabeunterlagen genannt werden: entfällt, siehe Vergabeunterlagen Winterdienst
Kreis Offenbach, Sanierung und Neubau der Dreieichschule in Langen Leistungen der Ausstattungsplanung nach dem Leistungsbild Planung Innenraum gemäß §§ 33 ff. HOAI, LPH 1-9
Diese Beschreibung taucht bei der Los-Beschreibung auf, hier also Infos das Los bzw. den Auftrag betreffend, als Ergänzung zum Feld ganz oben. Vergeben werden die Leistungen der Ausstattungsplanung nach dem Leistungsbild Planung Innenraum gemäß §§ 33 ff. HOAI, LPH 1-9 mit teilweise angepassten Teilleistungssätzen sowie besondere Leistungen. Für die Ausstattungsplanung werden drei Objekte gebildet. Objekt 1 umfasst die Fachklassenräume. Hier wird vom Auftraggeber eine umfassende Fachklassenplanung (lose und feste Möblierung) erwartet, inkl. der Planung für die technische Ausrüstung ab zu definierenden Übergabepunkten. Die anrechenbaren Kosten sind mit 300.000 € kalkuliert worden. Das Objekt wird in die Honorarzone IV eingeordnet. Objekt 2 umfasst die Ausstattungsplanung für die Bestandsmöbel aus dem Bestandsbau und den Containeranlagen sowie die Umzugsplanung für die Objekte. Als anrechenbaren Kosten für die Honorierung werden 50% des Neubeschaffungswert pro Klassenraum definiert. Aktuell wird von schätzungsweise 506.250,00 € anrechenbaren Kosten für den Bestand ausgegangen. Die Leistungen für das Objekt 2 werden in HZ III eingeordnet. Als Objekt 3 sind Ersatzbeschaffungen von loser Möblierung sowie die Planung von Bau- und Montageleistungen für festverbaute Einrichtung erfasst, soweit diese gemäß Schnittstellenabstimmung zur Ausstattungsplanung gehört. Aktuell wird hier von anrechenbaren Kosten von 158.760 € ausgegangen. Das Objekt 3 wird in HZ III eingeordnet. Die Leistungen der Ausstattungsplanung sind in intensiver Abstimmung und Kooperation mit dem Schulbetreiber und der Schulleitung zu erbringen. Zudem wird ein intensiver Austausch mit der Objektplanung Gebäude und den weiteren Fachplanungs-/Beratungsleistungen (insb. Technische Ausrüstung) - die separat ausgeschrieben wurden - erwartet. Die Schnittstellen sind gemeinsam abzustimmen. Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen. Die einzelnen Projektstufen werden nach Projektfortschritt sukzessive abgerufen. Sollte der Auftraggeber entscheiden, dass das Projekt oder einzelne Objekte nach Abschluss einer Projektstufe beendet wird, erfolgt kein weiterer Abruf. Ein Anspruch des Auftragnehmers zum Abruf weiterer Projektstufen besteht nicht. Die Nutzungsfläche umfasst insgesamt etwa 10.000 qm (NUF Bestandsgebäude und NUF Erweiterungsgebäude). Es soll die Planung der Ausstattung erfolgen, in den Bestandsgebäuden u.a. für Unterrichts-/Schulungs-/Verwaltungs-/Sozialräume, sowie für den Mensabereich, unter Weiterverwendung vorhandene (technischer) Ausstattung. Die Planung der losen Ausstattung soll allen Anforderungen an eine moderne Schule gerecht werden. Gültige Vorschriften in Bezug auf Sicherheit, Umweltverträglichkeit und Ergonomie sind zu berücksichtigen (insb. bei der Erstellung von Leistungsverzeichnissen). Es sind sowohl (Teil-)Ausstattungen für den allgemeinen als auch für den Fachunterricht (u.a. im Bereich Chemie, Physik, Biologie wie auch Musik und Kunst) abzustimmen und auszuschreiben. Die Lieferung und Aufstellung neu angeschaffter Möbel im Objekt (ggf. zunächst im neu zu errichtenden Interimsstandort, nach Abschluss der baulichen Maßnahmen dann in den sanierten/umgebauten Bestandgebäuden oder in den Erweiterungsbau) sind zu koordinieren sowie das Raumbuch fortzuschreiben. Die Umzugsplanung für das von Auslagerungen betroffene Mobiliar/Gegenstände (zum Interimsstandort sowie zurück in die sanierten Bestandsgebäude) ist Bestandteil der beauftragten Leistungen. Die Schnittstelle zwischen Ausstattungsplanung und Planung Interim (Teil der Leistung der Objektplanung Gebäude) ist mit Leistungsbeginn festzulegen. Grundsätzlich sind die Einbaumöbel (zB. Teeküchen) und sonstige fest installierte Ausstattungen außerhalb der naturwissenschaftlichen Fachklassen bereits als Grundleistungen bei der Objektplanung Gebäude beauftragt. Sollten Konzept bedingt Montage oder Bauleistungen von Baukonstruktive Einbauten (KG381) durch die Ausstattungsplanung erfolgen, ist dies frühzeitig mit der Objektplanung Gebäude abzustimmen und entsprechende Möblierungspläne mit farblicher Kennzeichnung der Zuständigkeiten dem Auftraggeber vorzulegen.
- Stadtwerke Ratingen GmbH
Rahmenvereinbarung über die Erbringung von operativen Kundenserviceleistungen
Gegenstand dieser Bekanntmachung ist die Vergabe einer Rahmenvereinbarung über operative Kundenserviceleistungen für die Auftraggeberin. Der Zuschlag wurde am 02.03.2026 erteilt. Die Leistungen umfassen umfassen - die telefonische Entgegennahme, Bearbeitung und Dokumentation von Kundenanliegen im Rahmen des First-Level-Supports. Hierunter fallen standardisierte Vorgänge, die anhand vorgegebener Prozesse, Leitfäden oder Wissensdatenbanken bearbeitet und abgeschlossen werden können, sowie - die Bearbeitung, fachliche Klärung und fallbezogene Eskalation nicht standardisierter Vorgänge im Rahmen des Second-Level-Supports. Hierzu zählen insbesondere komplexe Sachverhalte, die eine vertiefte Prüfung, Abstimmung oder Entscheidungsvorbereitung erfordern. Der Personaleinsatz umfasst sowohl die Erbringung von Grundleistungen (Grundlast) als auch von Zusatzleistungen (Spitzenlast). Die Grundleistungen umfassen im Jahr 2026 ab dem Inkrafttreten der Rahmenvereinbarung durchgängig 7 Personentage pro Arbeitstag, aufgeteilt in 2 Personentage für den First-Level-Support und 5 Personentage für den Second-Level-Support. Ab 2027 bis zur Beendigung der Rahmenvereinbarung reduzieren sich die Grundleistungen durchgängig auf 5 Personentage pro Arbeitstag, davon durchgängig 2 Personentage für den First-Level-Support und 3 Personentage pro Arbeitstag für den Second-Level-Support. Sämtliche Grundleistungen sind vom Auftragnehmer täglich (ausgenommen an Wochenenden sowie an gesetzlichen Feiertagen in Nordrhein-Westfalen) während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung dauerhaft vorzuhalten. Zur Abdeckung temporärer Mehrbedarfe ist die Auftraggeberin berechtigt, Zusatzleistungen (Spitzenlast) abzurufen. Es können für das Jahr 2026 jeweils täglich bis zu 3 zusätzliche Personentage pro Arbeitstag und ab dem 1. Januar 2027 bis zum 31. März 2030 jeweils täglich bis zu 5 zusätzliche Personentage pro Arbeitstag gleichzeitig abgerufen werden (jeweils einsetzbar sowohl für den Bereich First-Level-Support als auch für den Bereich Second-Level-Support). Die Abrufe erfolgen nach freiem Ermessen der Auftraggeberin mit einer Frist von drei Wochen im Voraus. In jedem Abruf legt die Auftraggeberin verbindlich die Anzahl der zusätzlich benötigten Personentage (1 bis 3 für das Jahr 2026 sowie 1 bis 5 ab dem 1. Januar 2027) sowie die Dauer der Inanspruchnahme fest. Das in Aussicht genommene Auftragsvolumen wird auf insgesamt 7.378 Personentage (PT) beziffert. Davon entfallen auf die Grundleistungen 5.376 PT (zeitlich aufgeteilt wie folgt: Vertragsjahr 1: 1.626 PT, Vertragsjahr 2: 1.250 PT, Vertragsjahr 3: 1.250 PT, Vertragsjahr 4: 1.250 PT) und 2.002 Personentage auf Zusatzleistungen. Für sämtliche auf dieser Rahmenvereinbarung beruhenden Einzelaufträge wird eine Höchstabnahmegrenze von 10.000 Personentagen festgelegt (bezogen auf die Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung einschließlich sämtlicher vorgesehener Verlängerungsmöglichkeiten und ausgehend von 250 Arbeitstagen pro Jahr). Mit Erteilung des Zuschlags am 02.03.2026 gelten die vertraglich vereinbarten Grundleistungen (Grundlast) Grundleistungen für das Vertragsjahr 1 (1.626 PT) als vollständig und verbindlich abgerufen. Entsprechendes gilt, soweit die Rahmenvereinbarung verlängert wird, für den jeweils weiteren Anteil an Grundleistungen (Vertragsjahr 2: 1.250 PT, Vertragsjahr 3: 1.250 PT. Vertragsjahr 4: 1.250 PT). Für Zusatzleistungen wird keine Mindestabnahmemenge zugesagt. Die Auftraggeberin ist im Weiteren nicht dazu verpflichtet, Aufträge im Sinne dieser Rahmenvereinbarung unter der Rahmenvereinbarung zu vergeben. Die Rahmenvereinbarung ist am 1. April 2026 in Kraft getreten und hat eine Grundlaufzeit von einem Jahr. Sie verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, soweit sie nicht drei Monate vor Ablauf von der Auftraggeberin schriftlich gekündigt wird, höchstens jedoch auf einen Zeitraum von insgesamt vier Jahren (Höchstlaufzeit). Die ordentliche Kündigung durch den Auftragnehmer ist ausgeschlossen. Nach dem Ablauf der Höchstlaufzeit endet die Rahmenvereinbarung, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Gleiches gilt, wenn die vorgesehene Höchstabnahmegrenze vor dem Ablauf der Höchstlaufzeit erreicht wird.
Sanierung BT B/C Fachklassentrakt, hier Elektroarbeiten
Im Zuge der Sanierung des Fachklassentraktes (Bauteile B/C) werden die bestehenden elektro-, sicherheits- und informationstechnischen Anlagen vollständig erneuert. Die Ausführung der elektrotechnischen Anlagen erfolgt gemäß DIN 18382. Hierzu zählen insbesondere die Erneuerung der Energieversorgungs-, Installations-, Verteiler- sowie informationstechnischen Anlagen einschließlich aller erforderlichen Nebenleistungen. Die sicherheitstechnischen Anlagen werden normgerecht neu errichtet und umfassen unter anderem: • Brandmeldeanlage (BMA) • Elektroakustische Alarmierungsanlage (ELA) • Einbruchmeldeanlage (EMA) • Sicherheitsbeleuchtungsanlage Die Planung und Ausführung erfolgen entsprechend den jeweils gültigen Normen, technischen Regeln und behördlichen Anforderungen. Die Blitzschutz- und Überspannungsschutzanlagen werden gemäß DIN 18384 erneuert bzw. angepasst. Dies umfasst den äußeren und inneren Blitzschutz einschließlich Potentialausgleichs- und Überspannungsschutzmaßnahmen. Für die Dauer der Bauphase werden eine provisorische Baustromversorgung sowie eine temporäre Baubeleuchtung eingerichtet, um einen sicheren und unterbrechungsfreien Bauablauf zu gewährleisten. Folgende überschlägige Anlagen und Massen sind zu berücksichtigen : • ca. 1 Stk. Sicherheitsbeleuchtungsanlage • ca. 1 Stk. Niederspannungshauptverteilung, ca. 5 Unterverteilungen • ca. 37 km Kabel- und Leitungen, ca. 0,8 km Verlegesysteme (Trassen, C-Profilschiene, Kanal, Leerrohre, Brüstungskanal) • ca. 450 Installationsgeräte • ca. 520 Beleuchtungskörper • ca. 1 Baustromverteiler und ca. 30 Baubeleuchtungen • ca. 2 Datenschrank (EDV) mit ca. 280 Datenanschlüssen • ca. 1 Lichtrufanlagen (WC-Anlagen) • ca. 1 ELA - Anlage mit ca. 60 Lautsprechern • ca. 1 EMA - Anlage mit ca. 100 Teilnehmern • ca. 1 Brandmeldeanlage mit ca. 200 Meldern • ca. 1 innere und 1 äußere Blitzschutzanlage (ohne HVI) Die Leistungen umfassen Planung, Lieferung, Montage und Inbetriebnahme der genannten Systeme sowie die erforderliche Koordination mit den angrenzenden Gewerken.
- Land Hessen, vertreten durch das Hessische Competence Center -Beschaffungen-
Biologische Kadaversuche
Rahmenvertrag über die Durchführung der biologischen Kadaversuche Die strategische Kadaversuche dient der kreisübergreifenden Lagebeurteilung zur Eindämmung der Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP). Zur Sicherstellung einer ausreichenden Suchkapazität für eine flächendeckende Durchführung erhalten bis zu 40 Bieter auf Basis eines Rahmenvertrages den Zuschlag, wobei Zuschlagskriterium 100% Preis ist. Die Auswahl für die jeweiligen Einzelabrufe erfolgt ebenfalls auf Basis des niedrigsten Tagessatzes, sofern die Bieter für den jeweiligen Einzelabruf verfügbar sind. Bei identischen Tagessätzen entscheidet das Los über die Rangfolge. Eine nachträgliche Änderung des angebotenen Tagessatzes nach Ablauf der Angebotsfrist ist ausgeschlossen. Der Bieter verpflichtet sich zur selbstständigen Übernahme der Tätigkeit als Hundeführer für die Kadaversuche von Schwarzwild mit einem hierfür geeigneten Hund im Rahmen der Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (im Folgenden "ASP"). Ein geeignetes Hundeführer-Hund-Team (ein Hund und ein Hundeführer) im Sinne des vorstehenden Satzes muss durch einen Leistungs- oder Zertifikatsnachweis einer Behörde oder einer, vom Hessischen Ministerium anerkannten Ausbildungsstätte belegt werden. Für jedes Suchgebiet werden zwei Suchgespanne eingesetzt. Die angenommene Flächenleistung eines Suchteams (ein Hund und ein Hundeführer) beträgt bis zu 25 ha pro Suchtag. Für ein Team (zwei Suchgespanne) ergibt sich hieraus eine Flächenleistung von bis zu 50 ha pro Suchtag. Pro Tag ist derzeit der Einsatz von bis zu 16 Hundeführern vorgesehen. Der Bieter verpflichtet sich, mit mindestens einem Suchgespann an mindestens acht Tagen pro Monat für Sucheinsätze zur Verfügung zu stehen, sofern entsprechende Einsätze durch den Auftraggeber angeboten werden. Arbeitsunfähigkeit des Hundeführers oder Erkrankungen des Hundes sind dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Urlaubsbedingte Abwesenheiten sind dem Auftraggeber frühzeitig anzuzeigen. Ein Anspruch auf eine bestimmte Anzahl von Sucheinsätzen besteht nicht. Ein Suchtag beginnt mit Ankunft im Suchgebiet, dauert mindestens 4 Stunden und bis zu maximal 8 Stunden und umfasst dabei die folgenden Tätigkeiten: - Vorbereiten des Hundes und Hundeführers nach Ankunft im Suchgebiet - Aktive Suche mit witterungsbedingten Unterbrechungen und Pausen - Reinigen und Desinfektion von Hund, Ausrüstung und Fahrzeug und dem Verstauen der getragenen Kleidung. Hierfür stehen entsprechende Dekontaminationsschleusen sowie Duschmöglichkeiten zur Verfügung - Datenübertragung an den Auftraggeber Der Suchentag soll so früh beginnen, wie es die Lichtverhältnisse ermöglichen und möglichst frühzeitig abgeschlossen werden, spätestens bis 16 Uhr in der Winterzeit und 19 Uhr in der Sommerzeit. Suchen in der Nacht sind nicht zulässig. Der Sucheinsatz endet nach Übersenden der Daten aus dem Suchgebiet und erfolgter Desinfektion an den dafür vorgesehenen Einrichtungen. Die Suchdauer ist von den jeweiligen Gegebenheiten im Suchgebiet (z.B. schwieriges Gelände, witterungsbedingte Unterbrechungen) abhängig. Der eingesetzte Hund muss gesundheitlich in der Lage sein, den Suchauftrag ordnungsgemäß durchzuführen. Die geforderte Flächenleistung ist regelmäßig zu leisten, Nichterfüllung führt zur Kündigung. Sollte es aufgrund von Wetter, unwegsamen Gelände oder anderen nicht vorhersehbaren und nicht üblicherweise auftretenden Bedingungen zu einer reduzierten Flächensuchleistung kommen, ist der Auftraggeber hierüber zu informieren. Das entsprechende Suchgebiet wird dann erneut für eine weitere Bearbeitung eingeplant. Eine eigenständige Fortsetzung der Suche durch den Hundeführer an einem anderen Tag ist nicht vorgesehen. Die Datenübertragung hat unverzüglich nach Beendigung des Sucheinsatzes und nach erfolgter Reinigung und Desinfektion des Hundes und der Ausrüstung in digitaler Form (gpx.-Datei oder kml-Datei) zu erfolgen. Die Übermittlung der Daten erfolgt vorzugsweise noch vor Ort im Suchgebiet über mobile Geräte. Kann dies ausnahmsweise, beispielsweise aufgrund schlechten Empfangs, nicht erfolgen, ist die Datenübertragung schnellstmöglich noch am selben Tag in elektrischer Form durchzuführen. Der Bietende verpflichtet sich, im Sinne des Tierschutzes mit demselben Hund maximal drei aufeinanderfolgende Suchtage sowie höchstens 20 Suchtage innerhalb eines Zeitraums von vier Wochen durchzuführen, um ausreichende Erholungszeiten sicherzustellen. Die Rahmenvereinbarung wird für eine Laufzeit von 24 Monaten geschlossen. Eine optionale Vertragsverlängerung wird in Aussicht gestellt. In Hinsicht auf Umfang und Häufigkeit der Aufträge innerhalb dieser Rahmenvereinbarung werden jedoch keine Zusagen bezüglich der Beauftragungen bzw. Inanspruchnahme der Leistungen der Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer gemacht. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, die Höchstmenge aus dieser Vereinbarung in Anspruch zu nehmen, weder ganz noch teilweise. Für diese Vereinbarung werden keinerlei Exklusivrechte vergeben. Der Bieter versichert mit Abgabe seines Angebots, dass er spätestens zu Beginn des Leistungszeitraums für den Einsatz jedes Hundes eine gültige Halterhaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 5 Mio. € abgeschlossen hat, die auch einsatzbedingte Personen-, Sach- und Vermögensschäden abdeckt. Die Verantwortung für den Abschluss, die Aufrechterhaltung und die Wirksamkeit der Versicherung liegt ausschließlich beim Bieter.
- Landkreis Osnabrück - Abt. 13.3 Zentrale Vergabestelle - im Auftrag der Gemeinde Bad Essen
Gemeinde Bad Essen / Kurpark und weitere Bereiche - Pflegearbeiten
Gegenstand der zu vergebenden Leistung ist die Pflege des Geländes / der Anlagen überwiegend im Bereich des Kurparks Bad Essen. Das Gelände liegt zum Großteil südlich des Ortskerns der Gemeinde Bad Essen, oberhalb der Straße "Am Freibad" zwischen Ludwigsweg im Westen und dem Bornweg im Osten. Es umfasst den Solepark, den Serpentinengarten, den Familienpark und einen Teil der nach der Gartenschau und dem Abriss des Hallenbades neu angelegten Freianlagen. Die Parkanlage kann über den Ludwigsweg oder die Platanenallee angefahren werden. Des Weiteren umfassen die Flächen den Landschaftspark an der Bergstraße (bzw. "An der Breede") ohne Rasen mähen sowie einzelne Flächen des Straßenbegleitgrüns von Lindenstraße, Platanenallee und Am Freibad. Die Teilflächen sind den Planausschnitten, die den Vergabeunterlagen beiliegen, zu entnehmen. Gefälle Ein Großteil der Flächen befinden sich am Nordhang des Wiehengebirges. Ein Teil der Flächen weist also eine erhebliche Neigung auf. Es wird daher geraten, sich die Flächen vor Angebotsabgabe anzusehen. Pflanzflächen Die Anlage ist ein vielschichtiger Park mit einer großen Bandbreite an zu pflegenden Pflanzen und Flächen. Es gibt alte Bestandsbäume und Strauchpflanzungen sowie Pflanzungen, die stetig überarbeitet werden. Dabei stehen im Park sowohl Landschaftsgehölze als auch Ziergehölze, freiwachsende Hecken und Hecken, die in Form geschnitten werden müssen. Es gibt bodendeckende Gehölze, dauerhafte Staudenpflanzungen und Zwiebeln. Die Flächen sind auch in den Vorjahren durch Fachfirmen gepflegt worden. Der alte Baumbestand soll erhalten, die Neupflanzungen im Sinne der Kurparkanlage zu Solitären mit artgerechtem Habitus entwickelt werden. Die Staudenflächen sollen zu einem dauerhaften Rückrad der Pflanzungen gebildet werden. Durch individuelle, artgerechte Pflege sollen Blühaspekte über die gesamte Vegetationsperiode gezogen werden. Die Zwiebelpflanzen sollen sich dauerhaft etablieren. Die Mengen im Leistungsverzeichnis beziehen sich auf ein Jahr. Die Maßnahme wird für 2 Jahre vergeben. Laufzeit: Start unmittelbar nach Auftragserteilung - 31.03.2028. Der Auftraggeber behält sich vor, den laufenden Pflegevertrag bei beidseitigem Einverständnis um weitere 2 Jahre zu verlängern (31.03.2028 - 29.03.2030). Der Auftraggeber behält sich vor, nach ordentlicher Fristsetzung bei wiederholender Nichterfüllung der Leistungen, den Pflegevertrag vorzeitig zu kündigen. Das Ziel der Pflege ist es, die Grünanlagen ständig in einem gut gepflegten Zustand, und besonders an Wochenenden und Feiertagen einen sehr guten Pflegezustand zu präsentieren. Da es sich in großen Teilen um eine repräsentative Anlage handelt, werden von Seiten des Auftraggebers an die Pflege und Reinigung aller Flächen, Gehölze und Ausstattungen besonders hohe Qualitätsansprüche gestellt. Es wird von allen Bietern erwartet, dass sie ihre Erfahrungen bei Pflege von gärtnerischen Anlagen und Objekten dieser Größenordnung und Qualität einbringen, sowie zur Erlangung des Pflegeziels optimal entsprechende funktionale Lösungen finden. Das Pflegepersonal sollte durch gepflegte Erscheinung und ordentlicher sowie möglichst in einheitlicher Kleidung in Erscheinung treten. Pflege- und Reinigungsarbeiten, die zu Belästigungen der Besucher jeglicher Art führen, sind zu vermeiden. Termine/Ausführung Die Einhaltung der Termine ist unerlässlich. Zu folgenden Terminen sind die zu pflegenden Bereiche in einem besonders guten Pflegezustand zu präsentieren: - Einkaufsfrühling Mitte März - Culinaria Kirchplatz Mitte Juni - Ostern - Pfingsten - Hafenfest - Historischer Markt Ende August - Lichterfest Solepark Mitte September - Landmarkt Mitte September - Weihnachtsmarkt (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) Entsprechende Leistungsfähigkeit der ausführenden Firma und entsprechender Maschinen- und Personaleinsatz wird vorausgesetzt. Die erforderlichen Einzelleistungen innerhalb der Pflege sind ohne besondere Anordnung rechtzeitig und kontinuierlich auszuführen. Die Notwendigkeit der Maßnahmen ist eigenständig zu kontrollieren. Pflegearbeiten sind zwingend vor Beginn bei der Bauleitung des AG anzumelden und nach Beendigung schriftlich bestätigen zu lassen. Alle planmäßigen Pflege - und Reinigungsmaßnahmen sind durch den AN vorher dem AG (mindestens 2 Tage im Voraus) anzumelden. Kommt der AN seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nach, kann die Bauleitung einen Arbeitsgang anweisen. Bei der Anordnung von Pflegegängen durch den AG oder der Objektüberwachung muss die Ausführung durch den AN innerhalb von zwei Tagen Reaktionszeit erfolgen. Es wird eine einmalige Inverzugsetzung mit Nachfrist von 2 Tagen eingeräumt. Bei Nichteinhaltung erfolgt ohneweitere Nachfrist eine Ersatzvornahme auf Kosten des AN. Damit soll gewährleistet werden, dass die Anlagen insbesondere zu Wochenenden und Feiertage in einem guten Zustand sind. Das Schneiden der Pflanzen, Pflanzenschutzmaßnahmen, die Durchführung von Baum- und Gerätekontrollen darf nur von gelernten Fachkräften ausgeführt werden. Bei der Pflege dürfen Rasenmäher, Heckenscheren, Laubbläser etc. an Sonn- und Feiertagen ganztägig sowie an Werktagen in der Zeit von 20.00 Uhr bis 07.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr nicht betrieben werden. (Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf dem Gebiet der Gemeinde Bad Essen).Es sind alle handgeführten Gartengeräte (Kettensäge, Hochentaster, Heckenschere, Freischneider, Laubbläser) in Form von Akku-betriebenen Geräte zu verwenden. Der Zweck dieser Anweisung ist die Reduzierung von Lärm und Abgas und ein geringeres Gewicht der Geräte und damit eine Entlastung der Pflegekräfte.
- Landkreis Osnabrück - Abt. 13.3 Zentrale Vergabestelle - im Auftrag der Gemeinde Bad Essen
Gemeinde Bad Essen / Kurpark und weitere Bereiche - Pflegearbeiten
Gegenstand der zu vergebenden Leistung ist die Pflege des Geländes / der Anlagen überwiegend im Bereich des Kurparks Bad Essen. Das Gelände liegt zum Großteil südlich des Ortskerns der Gemeinde Bad Essen, oberhalb der Straße "Am Freibad" zwischen Ludwigsweg im Westen und dem Bornweg im Osten. Es umfasst den Solepark, den Serpentinengarten, den Familienpark und einen Teil der nach der Gartenschau und dem Abriss des Hallenbades neu angelegten Freianlagen. Die Parkanlage kann über den Ludwigsweg oder die Platanenallee angefahren werden. Des Weiteren umfassen die Flächen den Landschaftspark an der Bergstraße (bzw. "An der Breede") ohne Rasen mähen sowie einzelne Flächen des Straßenbegleitgrüns von Lindenstraße, Platanenallee und Am Freibad. Die Teilflächen sind den Planausschnitten, die den Vergabeunterlagen beiliegen, zu entnehmen. Gefälle Ein Großteil der Flächen befinden sich am Nordhang des Wiehengebirges. Ein Teil der Flächen weist also eine erhebliche Neigung auf. Es wird daher geraten, sich die Flächen vor Angebotsabgabe anzusehen. Pflanzflächen Die Anlage ist ein vielschichtiger Park mit einer großen Bandbreite an zu pflegenden Pflanzen und Flächen. Es gibt alte Bestandsbäume und Strauchpflanzungen sowie Pflanzungen, die stetig überarbeitet werden. Dabei stehen im Park sowohl Landschaftsgehölze als auch Ziergehölze, freiwachsende Hecken und Hecken, die in Form geschnitten werden müssen. Es gibt bodendeckende Gehölze, dauerhafte Staudenpflanzungen und Zwiebeln. Die Flächen sind auch in den Vorjahren durch Fachfirmen gepflegt worden. Der alte Baumbestand soll erhalten, die Neupflanzungen im Sinne der Kurparkanlage zu Solitären mit artgerechtem Habitus entwickelt werden. Die Staudenflächen sollen zu einem dauerhaften Rückrad der Pflanzungen gebildet werden. Durch individuelle, artgerechte Pflege sollen Blühaspekte über die gesamte Vegetationsperiode gezogen werden. Die Zwiebelpflanzen sollen sich dauerhaft etablieren. Die Mengen im Leistungsverzeichnis beziehen sich auf ein Jahr. Die Maßnahme wird für 2 Jahre vergeben. Laufzeit: Start unmittelbar nach Auftragserteilung - 31.03.2028. Der Auftraggeber behält sich vor, den laufenden Pflegevertrag bei beidseitigem Einverständnis um weitere 2 Jahre zu verlängern (31.03.2028 - 29.03.2030). Der Auftraggeber behält sich vor, nach ordentlicher Fristsetzung bei wiederholender Nichterfüllung der Leistungen, den Pflegevertrag vorzeitig zu kündigen. Das Ziel der Pflege ist es, die Grünanlagen ständig in einem gut gepflegten Zustand, und besonders an Wochenenden und Feiertagen einen sehr guten Pflegezustand zu präsentieren. Da es sich in großen Teilen um eine repräsentative Anlage handelt, werden von Seiten des Auftraggebers an die Pflege und Reinigung aller Flächen, Gehölze und Ausstattungen besonders hohe Qualitätsansprüche gestellt. Es wird von allen Bietern erwartet, dass sie ihre Erfahrungen bei Pflege von gärtnerischen Anlagen und Objekten dieser Größenordnung und Qualität einbringen, sowie zur Erlangung des Pflegeziels optimal entsprechende funktionale Lösungen finden. Das Pflegepersonal sollte durch gepflegte Erscheinung und ordentlicher sowie möglichst in einheitlicher Kleidung in Erscheinung treten. Pflege- und Reinigungsarbeiten, die zu Belästigungen der Besucher jeglicher Art führen, sind zu vermeiden. Termine/Ausführung Die Einhaltung der Termine ist unerlässlich. Zu folgenden Terminen sind die zu pflegenden Bereiche in einem besonders guten Pflegezustand zu präsentieren: - Einkaufsfrühling Mitte März - Culinaria Kirchplatz Mitte Juni - Ostern - Pfingsten - Hafenfest - Historischer Markt Ende August - Lichterfest Solepark Mitte September - Landmarkt Mitte September - Weihnachtsmarkt (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) Entsprechende Leistungsfähigkeit der ausführenden Firma und entsprechender Maschinen- und Personaleinsatz wird vorausgesetzt. Die erforderlichen Einzelleistungen innerhalb der Pflege sind ohne besondere Anordnung rechtzeitig und kontinuierlich auszuführen. Die Notwendigkeit der Maßnahmen ist eigenständig zu kontrollieren. Pflegearbeiten sind zwingend vor Beginn bei der Bauleitung des AG anzumelden und nach Beendigung schriftlich bestätigen zu lassen. Alle planmäßigen Pflege - und Reinigungsmaßnahmen sind durch den AN vorher dem AG (mindestens 2 Tage im Voraus) anzumelden. Kommt der AN seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nach, kann die Bauleitung einen Arbeitsgang anweisen. Bei der Anordnung von Pflegegängen durch den AG oder der Objektüberwachung muss die Ausführung durch den AN innerhalb von zwei Tagen Reaktionszeit erfolgen. Es wird eine einmalige Inverzugsetzung mit Nachfrist von 2 Tagen eingeräumt. Bei Nichteinhaltung erfolgt ohneweitere Nachfrist eine Ersatzvornahme auf Kosten des AN. Damit soll gewährleistet werden, dass die Anlagen insbesondere zu Wochenenden und Feiertage in einem guten Zustand sind. Das Schneiden der Pflanzen, Pflanzenschutzmaßnahmen, die Durchführung von Baum- und Gerätekontrollen darf nur von gelernten Fachkräften ausgeführt werden. Bei der Pflege dürfen Rasenmäher, Heckenscheren, Laubbläser etc. an Sonn- und Feiertagen ganztägig sowie an Werktagen in der Zeit von 20.00 Uhr bis 07.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr nicht betrieben werden. (Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf dem Gebiet der Gemeinde Bad Essen).Es sind alle handgeführten Gartengeräte (Kettensäge, Hochentaster, Heckenschere, Freischneider, Laubbläser) in Form von Akku-betriebenen Geräte zu verwenden. Der Zweck dieser Anweisung ist die Reduzierung von Lärm und Abgas und ein geringeres Gewicht der Geräte und damit eine Entlastung der Pflegekräfte.
- LVR-Dezernat Gebäude- und Liegenschaftsmanagement, Umwelt, Energie, Bauen für Menschen GmbH
453 LVR-Frida-Kahlo-Schule St. Augustin, Neubau, Objektplanung Gebäude
Der Landschaftsverband Rheinland beabsichtigt die Objektplanungsleistungen für einen Ersatzbau für die 2,5-zügige Frida-Kahlo-Förderschule mit dem Förderschwerpunkt körpermotorische Entwicklung (KME) für ca. 280 Schüler*innen am Standort Sankt Augustin zu vergeben. Das bestehende Schulgebäude am Standort Arnold-Janssen-Str. 25a wurde aufgrund der kontinuierlich steigenden Schülerzahlen mehrfach baulich erweitert, seit 2002 wird ein zusätzlicher Interim-Standort in Bonn-Vilich betrieben. Im Vorfeld wurde im Rahmen einer Machbarkeitsstudie nachgewiesen, dass die Flächen für den zukünftigen Schulstandort unter Berücksichtigung des Zukaufs eines westlich anschließenden Grundstücks ausreichend sind. Planungsrechtlich gilt für das Grundstück voraussichtlich § 34 BauGB. Ziel des Projekts ist, einen Neubau im Passivhausstandard mit ca 7.500m² Nutzfläche für die gesamte Schulgemeinschaft von derzeit 280 Schüler*innen am Standort Sankt Augustin zu errichten. Die Umsetzung des Projekts muss im laufenden Betrieb in mehreren Bauabschnitten erfolgen. Eine Auslagerung der Schüler*innen in einem zusätzlichen Interim ist nicht möglich. Im 1. Bauabschnitt, welcher auf dem erworbenen Grundstück westlich des jetzigen Standorts realisiert werden kann, sind zunächst die Klassentrakte zu schaffen, die im 2. Bauabschnitt abgerissen werden. In weiteren Bauabschnitten ist ebenso zu verfahren, so dass der Schulbetrieb kontinuierlich gewährleistet ist und am Ende der Bauzeit das Interim in Vilich aufgelöst werden kann. Dazu zählt nicht nur die Sicherstellung von Klassenräumen, sondern auch des Sport- und Therapiebereiches. Ein lückenloser Betrieb mit allen Funktionen muss während der Ausführung gewährleistet sein. Die Planung der Bauabschnitte ist Bestandteil der Leistung. Die Zufahrt- und Parksituation des Schülerspezialverkehrs ist während der gesamten Bauzeit sicherzustellen, ebenso die Zufahrtsmöglichkeit zur Heinrich-Hanselmann-Schule. Leistungsumfang Der Auftrag umfasst freiberufliche Planungsleistungen. Folgende Leistungen sollen vergeben werden: - Gebäude und Innenräume (Leistungsphasen 1 - 9 gem. HOAI § 34 i. V. m. Anlage 10, siehe Vertragsentwurf in der Anlage) Die geforderten Leistungen orientieren sich an den Leistungsbildern der HOAI. Der Auftraggeber behält sich für beide Bauabschnitte jeweils eine stufenweise Beauftragung vor. Eine Weiterbeauftragung nach Abschluss der Leistungsphase 3 ist abhängig von den Beschlüssen der politischen Gremien. Bearbeitungszeitraum des gesamten Projekts beträgt 8 Jahre. Das Vergabeverfahren erfolgt in 2 Stufen: Stufe 1: Bewertung der wirtschaftlichen und fachlichen Leistungsfähigkeit des Büros nach beigefügter Matrix (Teilnahmeantrag und Referenzprojekte) Stufe 2: Bewertung des Stehgreifentwurfs und des städtebaulichen Lösungsansatzes, des Honorars sowie der Qualifikation des Projektteams nach beigefügter Matrix (Referenzen und Eignungsnachweise des Projektteams, Honorar-Angebot und Präsentation des Stehgreifentwurfs) Es werden 3 bis 5 Büros der Rangliste, die sich aus der Bewertung in Stufe 1 ergeben, zur Angebotsabgabe aufgefordert. Nach Prüfung der Angebote werden die Bewerber zum Verhandlungsgespräch eingeladen. Jedes Büro erhält bei fristgerechtem Eingang der für den Stehgreifentwurf geforderten Unterlagen eine Vergütung für die Bearbeitung von pauschal € 25.000,- netto. Die Bewertung der Stegreifentwürfe erfolgt durch ein Gremium bestehend aus Architekt*innen des LVR, Vertretung der Schule und dem Fachamt Schulen des LVR im Rahmen des Verhandlungsgesprächs voraussichtlich im Januar 2025. Der Termin wird mit Aufforderung zur Angebotsabgabe mitgeteilt. Weitere Informationen zum Verfahrensablauf, zu den Bewertungskriterien und Wichtungen sowie dem System der Punktevergabe im gesamten Verfahren sind den beigefügten Unterlagen zu entnehmen, diese sind verbindlich. Leistungen Stehgreifentwurf • Lageplan im Maßstab 1:500 mit Nachweis der erforderlichen Stellplätze und Erhaltung der Zufahrtsstraße Grundrisse von allen ober- und unterirdischen Geschossen im Maßstab 1:200 mit eindeutiger Kennzeichnung der Funktionsbereiche gemäß Farbcodierung und Kurzbezeichnung der Einzelräume aus dem Raumprogramm, schematischer Freiraumgestaltung im Anschluss an das Erdgeschoss • Schnitte und Ansichten im Maßstab 1:200 • Fassadenschnitt im Maßstab 1:20 im Detaillierungsgrad des Maßstabs 1:50 zur Darstellung eines typischen Fassadenbereichs als Schnitt, Ansicht und Grundrissausschnitt (3-Tafel-Projektion) mit Angaben zu Konstruktion, Material und Gestaltung • 1 Visualisierung des Gebäudes von außen • 1 Innenraum-Visualisierung • Erläuterungsbericht mit Konzept zur Nachhaltigkeit (Aussagen über Material, Rückbaubarkeit) • Weitere Darstellungen (Skizzen, Grafiken, Organigramme) zur Erläuterung der Entwurfsidee mit jeweils max. DIN A4-Größe • Übersichtsplan M 1:500 zur Darstellung der geplanten Bauabschnitte • Flächen- und Kubaturberechnungen zu Raumprogramm, Nutzfläche NUF, Verkehrsfläche VF, Bruttogeschossfläche BGF, Bruttorauminhalt BRI und Hüllflächen A Die Leistungen sind in folgender Form abzugeben: Analoge Unterlagen: • ein Satz Präsentationspläne, farbig, gerollt Digitale Unterlagen: • Präsentations- und Vorprüfpläne (inkl. Vermaßung) als jpg-Dateien mit 300 dpi im DIN A3-Format und als pdf-Dateien im DIN A0-Originalformat • Erläuterungsbericht im pdf-Format • Verzeichnis der eingereichten Unterlagen Die eingereichten Arbeiten werden anhand der folgenden Kriterien beurteilt (ohne Rangfolge): • Städtebauliche Qualität • Architektonische Qualität • Freiraumplanerische Qualität • Einhaltung des Raum- und Funktionsprogramms • Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit (über den gesamten Lebenszyklus) • Realisierbarkeit Inhaltlich bindende Vorgaben, deren Nichteinhaltung zum Ausschluss der Arbeit führen, werden nicht festgelegt. Über die Zulassung entscheidet das Preisgericht.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Die Angebotsfrist endet am 16. Juni 2026.
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- Der Auftraggeber ist Landkreis Mecklenburgische Seenplatte.
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