Winterdienstleistungen an Schulen und Verwaltungsgebäuden im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
Winterdienstleistungen an 27 Objekten in 6 Städten: Schneeberäumung, Winterglättebekämpfung und Reinigungsarbeiten nach Winterdienst. Schnee- und Glättebeseitigung auf Gehwegen gemäß Straßenreinigungssatzung der jeweiligen Stadt.
Angebotsfrist:16. Juni 2026
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Winterdienstleistungen an 27 Objekten in 6 Städten: Schneeberäumung, Winterglättebekämpfung und Reinigungsarbeiten nach Winterdienst. Schnee- und Glättebeseitigung auf Gehwegen gemäß Straßenreinigungssatzung der jeweiligen Stadt.
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
- Veröffentlicht: 07. Mai 2026
- Frist: 16. Juni 2026
- Thema: Winterdienst
Ausschreibungsbeschreibung
Winterdienstleistungen an 27 Objekten in 6 Städten: Schneeberäumung, Winterglättebekämpfung und Reinigungsarbeiten nach Winterdienst. Schnee- und Glättebeseitigung auf Gehwegen gemäß Straßenreinigungssatzung der jeweiligen Stadt.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
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- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
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Es werden Winterdienstleistungen an 5 Objekten vergeben. Die Winterdienstleistung umfasst die Schneeberäumung, die Winterglättebekämpfung sowie die Reinigungsarbeiten nach Beendigung der Winterdienstarbeiten. Die Schnee- und Glättebeseitigung auf den Gehwegen soll entsprechend der jeweils gültigen Straßenreinigungssatzung der Stadt erfolgen.
- Stadtverwaltung Geyer - BauamtFrist: 06. Mai
Winterdienstleistungen im Stadtgebiet 09468 Geyer
1) Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle: Offizielle Bezeichnung: Stadtverwaltung Geyer - Bauamt; Straße, Hausnummer: Altmarkt 1; Postleitzahl: 09468; Ort: Geyer; Land: DE; Telefon: +49 3734610557; Fax: +49 3734610562; Internet-Adresse: www.stadt-geyer.com; E-Mail: antje.pemsel@stadt-geyer.com Den Zuschlag erteilende Stelle: s.o. Stelle, bei der die Angebote oder Teilnahmeanträge einzureichen sind: s.o. 2) Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung, Vergabenummer: WD-2026-01 3) Form, in der Teilnahmeanträge oder Angebote einzureichen sind: Angebote können schriftlich oder elektronisch abgegeben werden. 4) Ggf. in den Fällen des § 29 (3) die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen: nicht angegeben 5) Art und : Die Stadt Geyer beabsichtigt Winterdienstleistungen ab der Wintersaison 2026 / 2027 neu zu vergeben. Gemäß der Satzung über die Straßenreinigung und den Winterdienst der Stadt Geyer hat diese für die öffentlichen Straßen Wege und Plätze die Räum- und Streupflicht. Der Auftragnehmer (AN) leistet für die Laufzeit des Vertrages, nach witterungsbedingtem Bedarf, die Schneeräum- und Streudienste auf den städtischen Verkehrswegen und Plätzen. Dazu wurden verschiedene Räumbereiche gebildet. Durch diese Ausschreibung sollen die in der Anlage näher beschriebenen Bereiche 3 und 4 neu vergeben werden. Angebote können für einen oder beide Räumbereich abgegeben werden. Die Beauftragung erfolgt für jedes Gebiete einzeln an den jeweils preis- günstigsten Bieter. Sollte der Zuschlag für beide Räumbereiche an den gleichen Bieter erfolgen, wird der Auftrag im Winterdienstvertrag zusammengefasst. Der Vertragsabschluss soll zunächst für 3 Jahre erfolgen. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn kein Kündigung erfolgt. Der AN verfolgt eigenständig die Wettervorhersagen und Wetterberichte des Deutschen Wetterdienstes. Bei entsprechenden plötzlichen Eisglättewarnungen, Niederschlags- vorhersagen oder angekündigten Schneeverwehungen, am Vorabend oder in der Nacht, trifft der Auftragnehmer selbständig die Entscheidung über die Notwendigkeit eines Einsatzes. Er ist verpflichtet, den Winterdienst eigenverantwortlich und unaufgefordert so durchzuführen, dass stets eine ordnungsgemäße und zeitgerechte Schneeräumung gewährleistet ist. Der verkehrssichere Zustand muss ausreichend gegeben sein. Bei entsprechender Witterung ist auch mehrmals am Tag auszurücken. Der AN gewährleistet eine kurzfristige Reaktionszeit (max. 1 Stunde) / kurze Entfernung Fuhrparksitz vom Erfüllungsstandort. Kosten für An- und Abfahrt werden nicht extra vergütet. Bei Ausfall eines Fahrzeuges während der Vertragslaufzeit ersetzt der AN es umgehend durch ein gleichwertiges Fahrzeug. Die dadurch entstehenden Kosten, auch für die erneute Umrüstung und Anpassung der Winterdienstgeräte und Ausstattungen trägt der AN. Der AN stellt für die Leistungserbringung erforderliche qualifizierte Personal zur Verfügung. Die Schnee- und Glättebeseitigung ist pro Wintersaison durchzuführen. Diese erstreckt sich jeweils vom 1.11. des Jahres bis zum 31.3. des Folgejahres, bei Bedarf jedoch bereits vom ersten bis zum letzten Schneefall bzw. Überfrieren auch außerhalb der definierten Wintersaison. Der AN teilt dem Auftraggeber (AG) eine Telefonnummer mit, unter der jederzeit eine zuständige Person zur Alarmierung von Winterdiensteinsätzen erreicht werden kann. Die Winterdienstmaßnahmen müssen werktags bis 7:00 Uhr bzw. an Sonn- und Feiertagen bis 9:00 Uhr von Schnee geräumt und bei Schnee- und Eisglätte gestreut sein, bei Erfordernis sind die Winterdienstmaßnahmen auch mehrfach am Tag durchzuführen. Für die Räumarbeiten sollen grundsätzlich der Örtlichkeit angepasste, umweltschonende Maschinen eingesetzt werden. Zur Bekämpfung der Winterglätte (auch bei Glättebildung ohne Schnee) ist Auftau-/Steinsalz als Streugut auf die Verkehrsflächen aufzubringen. Diese wird vom AG zur Verfügung gestellt. Der AN entnimmt dieses aus dem Silo an der Bahnhofstraße in Geyer. Das Salz darf nur für den Winterdienst lt. Vertrag entnommen bzw. verwendet werden. Der Auftragnehmer hat alle ausgeführten Arbeiten ordentlich zu dokumentieren bzw. nachzuweisen. Pro Fahrzeug ist ein Räum- und Streubuch Einsatzbuch nach Vorgabe durch den AG zu führen. Alle Rapporte sind wöchentlich und auf Verlangen des Auftraggebers sofort nach dem Einsatz einzureichen. Ort(e) der Leistungserbringung: Offizielle Bezeichnung: Stadtgebiet der Stadt Geyer; Postleitzahl: 09468; Ort: Geyer; Land: DE 6) Ggf. Anzahl, Größe und Art der einzelnen Lose: entfällt, da keine losweise Vergabe 7) Nebenangebote sind nicht zugelassen. 8) Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist: Beginn: 01.11.2026, Ende: 31.03.2028 9) Die Vergabeunterlagen werden auf der Vergabeplattform evergabe.de bereitgestellt. Ein unentgeltlicher Abruf ohne Registrierung ist möglich unter https://www.evergabe.de/unterlagen/3367982/zustellweg-auswaehlen. 10) Angebotsfrist: 06.05.2026, 14:00 Uhr; Bindefrist: 05.06.2026 11) Höhe etwa geforderter Sicherheitsleistungen: siehe Vergabeunterlagen 12) Wesentliche Zahlungsbedingungen oder Angabe der Unterlagen, in denen sie enthalten sind: beschrieben in den Vergabeunterlagen und im LV 13) Mit dem Angebot oder dem Teilnahmeantrag vorzulegenden Unterlagen, die der Auftraggeber für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen verlangt: nicht angegeben 14) Angabe der Zuschlagskriterien, sofern diese nicht in den Vergabeunterlagen genannt werden: entfällt, siehe Vergabeunterlagen Winterdienst
- BBS Bau- und Betriebsservice GmbH
PLAN - VgV - Gebäudeplanung - Schule Interim RPS
Gebäudeplanung nach HOAI §§ 34 ff für die Einrichtung eines Schulinterims im Bestand. II.1 Anlass und Zweck Gegenstand der Beschaffung ist das vorhandene Schulgebäude Außenstellen JVLS (Justus von Liebig Schule) & HLZ (Heinrich-Lanz-Schule) am Standort Dresdener Straße, 68309 Mannheim-Vogelstang. Grundlage ist die Übertragung der Bewirtschaftung der Mannheimer Schulen und damit auch der Aufgaben im Bereich Neubau und Modernisierung von der Stadt Mannheim an die BBS. Die BBS - Bau- und Betriebsservice GmbH ist auch für den Betrieb und die Unterhaltung der betreffenden Schulen zuständig und betreibt das Facility Management. Aus dieser Konstellation heraus ist eine wirtschaftliche Lösung der Bauaufgabe nicht nur für den Umbau, sondern auch für die spätere Nutzung maßgeblich. Die neugegründete Gemeinschaftsschule "Rosa-Parks" soll am Standort Vogelstang als SEK I interimistisch aufwachsen bis der Neubau auf Spinelli errichtet ist. In einem ersten BA wurde ein Architekturbüro gesucht, dass die noch teilweise von der JvLS (Justus von Liebig Schule) genutzten Räumlichkeiten lediglich für den Einzug von zwei 5. Klassen zum Schuljahr 2026 / 2027 vorbereitet. In diesem weiteren Verfahren (VgV) wird ein Architekt für den zweiten BA ausgeschrieben, der die Herstellung des Interims weiterführt und vollendet. Teilnehmer des ersten BAs können sich auch auf diese Ausschreibung des zweiten BAs bewerben, wenn Ihre Kapazität zu allen Planungsphasen gewährleistet ist. *** Entwicklung eines Umsetzungsprozesses Zwei fünfte Klassen werden diesen Initiierungsprozess starten. Im weiteren Verlauf wird die Gemeinschaftsschule jedes Jahr um zwei weitere 5. Klassen/ Jahrgänge aufwachsen. (sep. 2. BA und Gegenstand dieser Ausschreibung) Für die Initiierung der ersten beiden 5. Klassen wurde ein Architekt gesucht, um den Realisierungsprozess innerhalb des vorgegebenen Zeitfensters zum Start SJ 2026/27 und unter Nutzung der vorhandenen Bestandsräume durchführen. Aufgabe des Architekten im zweiten BA wird sein, den Umsetzungsprozess ab dem Aufwachsen der 6. Klassen (Start SJ 2027/28) fortzuführen. Es gibt ein Raumprogramm seitens der Bauherrnschaft in Abhängigkeit zum zeitlichen Bedarf. Hierzu ist ein eigenes Konzept zu erstellen, wie der im Raumprogramm definierte Bedarf im Bestand untergebracht werden kann. Focus ist dabei ebenso auf die erforderliche Zeitschiene zu legen. Der Bauherrenvertreter BBS hat ein Vorkonzept erstellt, in dem die vorhandene Raumsituation/ Raumprogramm auf Machbarkeit geprüft wurde. Es dient lediglich einer groben Einschätzung und muss hinsichtlich Umsetzbarkeit in Abhängigkeit der Bestandsqualitäten sowie weiterer Bauherrenwünsche verifiziert bzw. angepasst werden. Für den Schulstart werden neben den Klassenräumen auch Fachräume, Verwaltungsräume sowie Räume für den Ganztagsbetrieb im 1. Bauabschnitt bereits hergerichtet. Im 2. BA sollen die weitere Räume sukkzessive bis zu Vollständigkeit des geforderten Flächenbedarfs hergestellt werden. Da zum Schuljahr 2026/27 nicht die volle Nutzung des Bestandsgebäudes möglich sein wird, wird in einem vorgezogenen ersten Bauabschnitt eine interimistische Nutzung für die beiden fünften Klassen geschaffen. Innerhalb dieser interimistischen Nutzung werden beispielsweise Räume des Ganztagsbetriebs in vorhandenen Klassenräumen abgebildet werden. Diese interimistischen Lösungen sind in einem 2. BA durch Dauerlösungen nach zeitlicher Erfordernis zu ersetzen. Entsprechend sind Ablauflösungen zu entwickeln, um den jeweiligen Bedarf gemäß vorgegebener Zeitschiene hinsichtlich des Zuwachses der Klassen zu decken. Ziel ist die Herstellung eines voll funtionstüchtigen Interims bis zur Vollendung der Sekundarstufe I. Die Gemeinschaftsschule "Rosa-Park" wird im Interim aus Platzgründen voraussichtlich lediglich als zweizügige Schule starten. *** Die Anforderung im Umsetzungsprozess Im bestehenden Schulgebäude am Standort Vogelstang befinden sich viele Klassenräume und Verwaltungsräume in einem guten Zustand, die theoretisch sofort genutzt werden könnten. Andere bedürfen einer Generalüberholung (z.B. Werkstätten, Lager). Da das Gebäude bisher als Berufsschule genutzt wurde, müssen die Räume in Abstimmung mit der Bauherrschaft an die Anforderungen der neuen Schulart angepasst werden. Dies umfasst insbesondere: +Ausschreibung von Erstausstattungen für die neuen Nutzer +Ausschreibung von Umstrukturierungs- und Reparaturmaßnahmen +Ausschreibung von Entrümpelungs- und Entsorgungsmaßnahmen der Hinterlassenschaften der bisherigen Schulgemeinschaft (inkl. ggf. Maschienen aus Werkstätten) +Einrichten von weiteren Fachräumen gem. Raumbuch (z.B. Chemie, Lehrküche, Technik, etc.) +Einrichten einer Mensa nebst Ganztagesräumen +Umbau / Sanierung von Werkstätten zu Klassenräumen etc. +die Außenflächen bleiben unberührt *** Das durch den Bauherrenvertreter erstellte Vorkonzept muss auf Realisierbarkeit überprüft werden. Beziehungsweise es muss ein Abgleich stattfinden: Ist-Zustand der Räume mit dem Konzept. Gegebenenfalls müssen Anpassungen am Konzept und/ oder Umbauten vorgenommen oder ein neues Konezpt erstellt werden. *** Die Gesamtfläche Bestand umfasst folgende Flächen: Erdgeschoss = ca. 4.900 qm BGF Sporthalle = ca. 1.100 qm BGF Obergeschoss = ca. 700 qm BGF Untergesschoss = ca. 400 qm BGF __________________________________ Gesamt = ca. 7.100 qm BGF *** Da sich die Umsetzungsmaßnahmen des 1. BA mit denen des 2. BA zeitlich teilweise überschneiden werden, ist eine konstruktive Zusammenarbeit / Abstimmung (auch konzeptionell) mit dem Team der ersten Ausschreibung erforderlich. *** II.2 Leistungsumfang Ausgeschrieben werden Leistungen für Gebäudeplanung für den Realisierungsprozess der zweizügigen "Rosa Parks Gemeinschaftsschule" am Standort Dresdener Straße, 68309 Mannheim. *** Bitte laden Sie die Ausschreibung herunter, um diese vollständig lesen zu können. Die Anzahl der Zeichen ist an dieser Stelle begrenzt.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 16. Juni 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Landkreis Mecklenburgische Seenplatte.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.