Biologische Kadaversuche
Rahmenvertrag über die Durchführung der biologischen Kadaversuche Die strategische Kadaversuche dient der kreisübergreifenden Lagebeurteilung zur Eindämmung der Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP). Zur Sicherstellung einer ausreichenden Suchkapazität für eine flächendeckende Durchführung erhalten bis zu 40...
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Rahmenvertrag über die Durchführung der biologischen Kadaversuche Die strategische Kadaversuche dient der kreisübergreifenden Lagebeurteilung zur Eindämmung der Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP). Zur Sicherstellung einer ausreichenden Suchkapazität für eine flächendeckende Durchführung erhalten bis zu 40 Bieter auf Basis...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Land Hessen, vertreten durch das Hessische Competence Center -Beschaffungen-
- Veröffentlicht: 04. Mai 2026
- Frist: Nicht angegeben
Ausschreibungsbeschreibung
Rahmenvertrag über die Durchführung der biologischen Kadaversuche Die strategische Kadaversuche dient der kreisübergreifenden Lagebeurteilung zur Eindämmung der Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP). Zur Sicherstellung einer ausreichenden Suchkapazität für eine flächendeckende Durchführung erhalten bis zu 40 Bieter auf Basis eines Rahmenvertrages den Zuschlag, wobei Zuschlagskriterium 100% Preis ist. Die Auswahl für die jeweiligen Einzelabrufe erfolgt ebenfalls auf Basis des niedrigsten Tagessatzes, sofern die Bieter für den jeweiligen Einzelabruf verfügbar sind. Bei identischen Tagessätzen entscheidet das Los über die Rangfolge. Eine nachträgliche Änderung des angebotenen Tagessatzes nach Ablauf der Angebotsfrist ist ausgeschlossen. Der Bieter verpflichtet sich zur selbstständigen Übernahme der Tätigkeit als Hundeführer für die Kadaversuche von Schwarzwild mit einem hierfür geeigneten Hund im Rahmen der Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (im Folgenden "ASP"). Ein geeignetes Hundeführer-Hund-Team (ein Hund und ein Hundeführer) im Sinne des vorstehenden Satzes muss durch einen Leistungs- oder Zertifikatsnachweis einer Behörde oder einer, vom Hessischen Ministerium anerkannten Ausbildungsstätte belegt werden. Für jedes Suchgebiet werden zwei Suchgespanne eingesetzt. Die angenommene Flächenleistung eines Suchteams (ein Hund und ein Hundeführer) beträgt bis zu 25 ha pro Suchtag. Für ein Team (zwei Suchgespanne) ergibt sich hieraus eine Flächenleistung von bis zu 50 ha pro Suchtag. Pro Tag ist derzeit der Einsatz von bis zu 16 Hundeführern vorgesehen. Der Bieter verpflichtet sich, mit mindestens einem Suchgespann an mindestens acht Tagen pro Monat für Sucheinsätze zur Verfügung zu stehen, sofern entsprechende Einsätze durch den Auftraggeber angeboten werden. Arbeitsunfähigkeit des Hundeführers oder Erkrankungen des Hundes sind dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Urlaubsbedingte Abwesenheiten sind dem Auftraggeber frühzeitig anzuzeigen. Ein Anspruch auf eine bestimmte Anzahl von Sucheinsätzen besteht nicht. Ein Suchtag beginnt mit Ankunft im Suchgebiet, dauert mindestens 4 Stunden und bis zu maximal 8 Stunden und umfasst dabei die folgenden Tätigkeiten: - Vorbereiten des Hundes und Hundeführers nach Ankunft im Suchgebiet - Aktive Suche mit witterungsbedingten Unterbrechungen und Pausen - Reinigen und Desinfektion von Hund, Ausrüstung und Fahrzeug und dem Verstauen der getragenen Kleidung. Hierfür stehen entsprechende Dekontaminationsschleusen sowie Duschmöglichkeiten zur Verfügung - Datenübertragung an den Auftraggeber Der Suchentag soll so früh beginnen, wie es die Lichtverhältnisse ermöglichen und möglichst frühzeitig abgeschlossen werden, spätestens bis 16 Uhr in der Winterzeit und 19 Uhr in der Sommerzeit. Suchen in der Nacht sind nicht zulässig. Der Sucheinsatz endet nach Übersenden der Daten aus dem Suchgebiet und erfolgter Desinfektion an den dafür vorgesehenen Einrichtungen. Die Suchdauer ist von den jeweiligen Gegebenheiten im Suchgebiet (z.B. schwieriges Gelände, witterungsbedingte Unterbrechungen) abhängig. Der eingesetzte Hund muss gesundheitlich in der Lage sein, den Suchauftrag ordnungsgemäß durchzuführen. Die geforderte Flächenleistung ist regelmäßig zu leisten, Nichterfüllung führt zur Kündigung. Sollte es aufgrund von Wetter, unwegsamen Gelände oder anderen nicht vorhersehbaren und nicht üblicherweise auftretenden Bedingungen zu einer reduzierten Flächensuchleistung kommen, ist der Auftraggeber hierüber zu informieren. Das entsprechende Suchgebiet wird dann erneut für eine weitere Bearbeitung eingeplant. Eine eigenständige Fortsetzung der Suche durch den Hundeführer an einem anderen Tag ist nicht vorgesehen. Die Datenübertragung hat unverzüglich nach Beendigung des Sucheinsatzes und nach erfolgter Reinigung und Desinfektion des Hundes und der Ausrüstung in digitaler Form (gpx.-Datei oder kml-Datei) zu erfolgen. Die Übermittlung der Daten erfolgt vorzugsweise noch vor Ort im Suchgebiet über mobile Geräte. Kann dies ausnahmsweise, beispielsweise aufgrund schlechten Empfangs, nicht erfolgen, ist die Datenübertragung schnellstmöglich noch am selben Tag in elektrischer Form durchzuführen. Der Bietende verpflichtet sich, im Sinne des Tierschutzes mit demselben Hund maximal drei aufeinanderfolgende Suchtage sowie höchstens 20 Suchtage innerhalb eines Zeitraums von vier Wochen durchzuführen, um ausreichende Erholungszeiten sicherzustellen. Die Rahmenvereinbarung wird für eine Laufzeit von 24 Monaten geschlossen. Eine optionale Vertragsverlängerung wird in Aussicht gestellt. In Hinsicht auf Umfang und Häufigkeit der Aufträge innerhalb dieser Rahmenvereinbarung werden jedoch keine Zusagen bezüglich der Beauftragungen bzw. Inanspruchnahme der Leistungen der Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer gemacht. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, die Höchstmenge aus dieser Vereinbarung in Anspruch zu nehmen, weder ganz noch teilweise. Für diese Vereinbarung werden keinerlei Exklusivrechte vergeben. Der Bieter versichert mit Abgabe seines Angebots, dass er spätestens zu Beginn des Leistungszeitraums für den Einsatz jedes Hundes eine gültige Halterhaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 5 Mio. € abgeschlossen hat, die auch einsatzbedingte Personen-, Sach- und Vermögensschäden abdeckt. Die Verantwortung für den Abschluss, die Aufrechterhaltung und die Wirksamkeit der Versicherung liegt ausschließlich beim Bieter.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
1 Datei erfasst- Bekanntmachung
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Markterkundung: Globale Luftfrachtdaten und Analyse-Software für Forschungszwecke
Markterkundung: Globale Luftfrachtdaten und Analyse-Software für Forschungszwecke 1. Ziel der Markterkundung Die vorliegende Markterkundung dient der ersten Information über verfügbare Angebot am Markt für globale Luftfrachtdaten und zugehörige Business-Intelligence-Software-Lösungen. Ziel ist es, eine Übersicht über potenzielle Anbieter, deren Leistungsumfang und Konditionen zu erhalten, bevor ein formales Vergabeverfahren eingeleitet wird.Dies ist ein Markterkundungsverfahren, in dem sich interessierte Firmen ohne Einreichung eines Angebots zunächst formlos melden und ihr Interesse am Auftrag bekunden. Der Auftraggeber entscheidet anschließend, ob die vorgenannten Leistungen dann öffentlich ausgeschrieben werden. Mit der angegebenen Angebotsfrist ist die Frist gemeint, in welcher eine formlose Interessenbekundung eingereicht werden kann. Es wird an dieser Stelle kein Angebot erwartet. 2. Hintergrund Der Auftraggeber führt Forschungsprojekte im Bereich Luftverkehrsdynamik durch (u. a. Drittmittelprojekte und interne Aufgabenstellungen). Für die Erstellung von globalen Luftfrachtprognosen ist der Zugriff auf eine hochwertige, standardisierte Datenquelle erforderlich. 3. Geplante Beschaffungsgegenstände 3.1 Datenlieferungen Wir interessieren uns für Angebote, die folgende Dateninhalte bereitstellen: Globale Luftfrachtbewegungen Anzahl der Sendungen (Shipment Counts) Gewicht und Volumen der beförderten Fracht Routing-Informationen (Abflugort bis Endziel) Zuordnung zu Marktteilnehmern (Agenten, Spediteure, Fluggesellschaften) Klassifizierung nach Gütergruppen Hinweis:Die Daten sollten idealerweise auf demCargo Accounts Settlement System (CASS)-Standardbasieren, da dies eine marktweit etablierte primäre Datenquelle darstellt. 3.2 Software-Lösungen Zur Auswertung der Daten suchen wir nach Business-Intelligence-Software-Lösungen mit folgenden Funktionalitäten: Datenanalyse und -aufbereitung Visualisierungsmöglichkeiten (Dashboards, Berichte) Hohe Performance auch bei großen Datenmengen Intuitive Bedienoberfläche 4. Erwartete Informationen von potenziellen Anbietern Wir bitten um Rückmeldung zu folgenden Punkten: Zu beantwortende Fragen Anbieterprofil Wer sind Sie? Welche Referenzen haben Sie? Datenangebot Welche Datenquellen nutzen Sie? Wie aktuell sind die Daten? Welche Abdeckung bieten Sie? Software Welche Funktionalitäten bietet Ihre Lösung? Welche Schnittstellen stehen zur Verfügung? Lizenzierung Welche Lizenzmodelle sind verfügbar? (Nutzung für Forschung, Drittmittelprojekte, interne Zwecke) Preismodell Wie gestaltet sich die Preisstruktur? (Laufzeit, Nutzer, Datenvolumen) Datenschutz & Sicherheit Welche Verschlüsselungsstandards werden bei der Datenübertragung und -speicherung verwendet? Wie wird der Zugriff auf die Daten kontrolliert? Updates Wie häufig werden die Daten aktualisiert? Wie oft erfolgt ein Software-Update? Sind Updates im Lizenzpreis enthalten? Support Welche Supportleistungen bieten Sie an? (Erreichbarkeit, Reaktionszeiten, Schulungen) Rechtlicher Hinweis:Diese Markterkundung ist nicht rechtsverbindlich und stellt keine Ausschreibung im Sinne des Vergaberechts dar. Sie dient ausschließlich der Information und Marktbeobachtung. Es besteht keine Verpflichtung des Auftraggebers, im Anschluss ein Vergabeverfahren einzuleiten oder einen Auftrag zu vergeben. Globale Luftfrachtdaten und Analyse-Software für Forschungszwecke
- Klinikum Darmstadt GmbHDarmstadtFrist: 09. Juni
Computertomographie für die Planung in der Strahlentherapie
Gefordert wird ein Computertomograph für die Durchführung von Planungs-CTs für die Bestrahlungsplanung gemäß den technischen Anforderungen und den Kriterien des Leistungsverzeichnisses (Leistungsverzeichnis LV Planungs-CT Darmstadt). Das System soll 1:1 ausgetauscht werden. Etwaige Anpassungen des Bodenrahmens und an der Schwerlastdecke sind im Leistungsverzeichnis in den Optionen mit einzureichen. Die Konfigurationen und Anforderungen ergeben sich aus dem Preisblatt. Der Auftragnehmer muss die erfolgreiche Bereitstellung, Einführung sowie den Betrieb des Auftragsgegenstandes im Rahmen des vorgegebenen Zeitplans und des verbindlichen Angebotspreises gewährleisten und übernimmt die Planung, Steuerung und Koordinierung des Projektes innerhalb seines Verantwortungsbereiches. Vorhandene Geräte und Systeme müssen mit passenden Schnittstellen in den Auftragsgegenstand integriert werden. Durch den Auftraggeber ist Abstimmung und Koordination mit den jeweiligen Herstellern zu erbringen. Das Bestandsgerät ist fachgerecht zu demontieren und abzutransportieren. Ein Verwendungsnachweis ist dem Auftraggeber auszuhändigen. Mögliche Patientendaten auf dem Bestandsgerät sind ebenfalls fachgerecht zu entsorgen. Das Bestandsgerät ist fachgerecht zu demontieren und abzutransportieren. Ein Verwendungsnachweis ist dem Auftraggeber auszuhändigen. Mögliche Patientendaten auf dem Bestandsgerät sind ebenfalls fachgerecht zu entsorgen. Es wird präferiert, dass die bestehende bauliche Infrastruktur soweit als möglich erhalten und für das neue Gerät übernommen werden kann. Für diese Beurteilung ist zwingend ein Ortstermin erforderlich. Der Ortstermin erfolgt auf Kosten des Bieters. Dabei muss geprüft werden, ob der Auftragsgegenstand in die Räumlichkeiten der Einrichtung, in denen das System betrieben werden soll, eingebaut werden kann (z.B. Raummaße, Gebäudestatik, Anschlusswerte), ob die möglichen Transportwege des einzubauenden Systems ausreichend sind und genutzt werden können und welche ergänzenden baulichen Maßnahmen notwendig sind. In diesem Zuge sind alle Anbieter im Rahmen einer vorvertraglichen Vorleistungsprüfung verpflichtet, sämtliche Leistungen zu überprüfen und zu benennen, die zur Ausführung der angebotenen Leistungen notwendigerweise vom Auftraggeber zu erbringen oder zu veranlassen wären und nicht im Angebotsumfang des Bieters enthalten sind. Diese Leistungen sind im Reiter "Bauseitige Leistungen" durch den Bieter zu bewerten, getrennt nach Gewerken anzugeben und in einer Anlage aufführen. Der Auftraggeber wünscht ausdrücklich im Rahmen der Vorleistungsprüfung das Stromnetz des Gebäudes auf die zu erwartende Stromlast zu prüfen, da es im Gebäude zu Engpässen in der Stromversorgung kommen kann. Soweit durch den Bieter erforderlichen bauliche Maßnahmen erbracht werden, können diese als entsprechende Position im Preisblatt aufgeführt werden. Bestandspläne sind den Ausschreibungsunterlagen beigefügt. Die Installation soll voraussichtlich im vierten Quartal 2026 erfolgen.
- Klinikum Darmstadt GmbHDarmstadtFrist: 09. Juni
Computertomographie für die Planung in der Strahlentherapie
Gefordert wird ein Computertomograph für die Durchführung von Planungs-CTs für die Bestrahlungsplanung gemäß den technischen Anforderungen und den Kriterien des Leistungsverzeichnisses (Leistungsverzeichnis LV Planungs-CT Darmstadt). Das System soll 1:1 ausgetauscht werden. Etwaige Anpassungen des Bodenrahmens und an der Schwerlastdecke sind im Leistungsverzeichnis in den Optionen mit einzureichen. Die Konfigurationen und Anforderungen ergeben sich aus dem Preisblatt. Der Auftragnehmer muss die erfolgreiche Bereitstellung, Einführung sowie den Betrieb des Auftragsgegenstandes im Rahmen des vorgegebenen Zeitplans und des verbindlichen Angebotspreises gewährleisten und übernimmt die Planung, Steuerung und Koordinierung des Projektes innerhalb seines Verantwortungsbereiches. Vorhandene Geräte und Systeme müssen mit passenden Schnittstellen in den Auftragsgegenstand integriert werden. Durch den Auftraggeber ist Abstimmung und Koordination mit den jeweiligen Herstellern zu erbringen. Das Bestandsgerät ist fachgerecht zu demontieren und abzutransportieren. Ein Verwendungsnachweis ist dem Auftraggeber auszuhändigen. Mögliche Patientendaten auf dem Bestandsgerät sind ebenfalls fachgerecht zu entsorgen. Das Bestandsgerät ist fachgerecht zu demontieren und abzutransportieren. Ein Verwendungsnachweis ist dem Auftraggeber auszuhändigen. Mögliche Patientendaten auf dem Bestandsgerät sind ebenfalls fachgerecht zu entsorgen. Es wird präferiert, dass die bestehende bauliche Infrastruktur soweit als möglich erhalten und für das neue Gerät übernommen werden kann. Für diese Beurteilung ist zwingend ein Ortstermin erforderlich. Der Ortstermin erfolgt auf Kosten des Bieters. Dabei muss geprüft werden, ob der Auftragsgegenstand in die Räumlichkeiten der Einrichtung, in denen das System betrieben werden soll, eingebaut werden kann (z.B. Raummaße, Gebäudestatik, Anschlusswerte), ob die möglichen Transportwege des einzubauenden Systems ausreichend sind und genutzt werden können und welche ergänzenden baulichen Maßnahmen notwendig sind. In diesem Zuge sind alle Anbieter im Rahmen einer vorvertraglichen Vorleistungsprüfung verpflichtet, sämtliche Leistungen zu überprüfen und zu benennen, die zur Ausführung der angebotenen Leistungen notwendigerweise vom Auftraggeber zu erbringen oder zu veranlassen wären und nicht im Angebotsumfang des Bieters enthalten sind. Diese Leistungen sind im Reiter "Bauseitige Leistungen" durch den Bieter zu bewerten, getrennt nach Gewerken anzugeben und in einer Anlage aufführen. Der Auftraggeber wünscht ausdrücklich im Rahmen der Vorleistungsprüfung das Stromnetz des Gebäudes auf die zu erwartende Stromlast zu prüfen, da es im Gebäude zu Engpässen in der Stromversorgung kommen kann. Soweit durch den Bieter erforderlichen bauliche Maßnahmen erbracht werden, können diese als entsprechende Position im Preisblatt aufgeführt werden. Bestandspläne sind den Ausschreibungsunterlagen beigefügt. Die Installation soll voraussichtlich im vierten Quartal 2026 erfolgen.
- Klinikum Darmstadt GmbHDarmstadt
Computertomographie für die Planung in der Strahlentherapie
Gefordert wird ein Computertomograph für die Durchführung von Planungs-CTs für die Bestrahlungsplanung gemäß den technischen Anforderungen und den Kriterien des Leistungsverzeichnisses (Leistungsverzeichnis LV Planungs-CT Darmstadt). Das System soll 1:1 ausgetauscht werden. Etwaige Anpassungen des Bodenrahmens und an der Schwerlastdecke sind im Leistungsverzeichnis in den Optionen mit einzureichen. Die Konfigurationen und Anforderungen ergeben sich aus dem Preisblatt. Der Auftragnehmer muss die erfolgreiche Bereitstellung, Einführung sowie den Betrieb des Auftragsgegenstandes im Rahmen des vorgegebenen Zeitplans und des verbindlichen Angebotspreises gewährleisten und übernimmt die Planung, Steuerung und Koordinierung des Projektes innerhalb seines Verantwortungsbereiches. Vorhandene Geräte und Systeme müssen mit passenden Schnittstellen in den Auftragsgegenstand integriert werden. Durch den Auftraggeber ist Abstimmung und Koordination mit den jeweiligen Herstellern zu erbringen. Das Bestandsgerät ist fachgerecht zu demontieren und abzutransportieren. Ein Verwendungsnachweis ist dem Auftraggeber auszuhändigen. Mögliche Patientendaten auf dem Bestandsgerät sind ebenfalls fachgerecht zu entsorgen. Das Bestandsgerät ist fachgerecht zu demontieren und abzutransportieren. Ein Verwendungsnachweis ist dem Auftraggeber auszuhändigen. Mögliche Patientendaten auf dem Bestandsgerät sind ebenfalls fachgerecht zu entsorgen. Es wird präferiert, dass die bestehende bauliche Infrastruktur soweit als möglich erhalten und für das neue Gerät übernommen werden kann. Für diese Beurteilung ist zwingend ein Ortstermin erforderlich. Der Ortstermin erfolgt auf Kosten des Bieters. Dabei muss geprüft werden, ob der Auftragsgegenstand in die Räumlichkeiten der Einrichtung, in denen das System betrieben werden soll, eingebaut werden kann (z.B. Raummaße, Gebäudestatik, Anschlusswerte), ob die möglichen Transportwege des einzubauenden Systems ausreichend sind und genutzt werden können und welche ergänzenden baulichen Maßnahmen notwendig sind. In diesem Zuge sind alle Anbieter im Rahmen einer vorvertraglichen Vorleistungsprüfung verpflichtet, sämtliche Leistungen zu überprüfen und zu benennen, die zur Ausführung der angebotenen Leistungen notwendigerweise vom Auftraggeber zu erbringen oder zu veranlassen wären und nicht im Angebotsumfang des Bieters enthalten sind. Diese Leistungen sind im Reiter "Bauseitige Leistungen" durch den Bieter zu bewerten, getrennt nach Gewerken anzugeben und in einer Anlage aufführen. Der Auftraggeber wünscht ausdrücklich im Rahmen der Vorleistungsprüfung das Stromnetz des Gebäudes auf die zu erwartende Stromlast zu prüfen, da es im Gebäude zu Engpässen in der Stromversorgung kommen kann. Soweit durch den Bieter erforderlichen bauliche Maßnahmen erbracht werden, können diese als entsprechende Position im Preisblatt aufgeführt werden. Bestandspläne sind den Ausschreibungsunterlagen beigefügt. Die Installation soll voraussichtlich im vierten Quartal 2026 erfolgen.
- Klinikum Darmstadt GmbHDarmstadt
Computertomographie für die Planung in der Strahlentherapie
Gefordert wird ein Computertomograph für die Durchführung von Planungs-CTs für die Bestrahlungsplanung gemäß den technischen Anforderungen und den Kriterien des Leistungsverzeichnisses (Leistungsverzeichnis LV Planungs-CT Darmstadt). Das System soll 1:1 ausgetauscht werden. Etwaige Anpassungen des Bodenrahmens und an der Schwerlastdecke sind im Leistungsverzeichnis in den Optionen mit einzureichen. Die Konfigurationen und Anforderungen ergeben sich aus dem Preisblatt. Der Auftragnehmer muss die erfolgreiche Bereitstellung, Einführung sowie den Betrieb des Auftragsgegenstandes im Rahmen des vorgegebenen Zeitplans und des verbindlichen Angebotspreises gewährleisten und übernimmt die Planung, Steuerung und Koordinierung des Projektes innerhalb seines Verantwortungsbereiches. Vorhandene Geräte und Systeme müssen mit passenden Schnittstellen in den Auftragsgegenstand integriert werden. Durch den Auftraggeber ist Abstimmung und Koordination mit den jeweiligen Herstellern zu erbringen. Das Bestandsgerät ist fachgerecht zu demontieren und abzutransportieren. Ein Verwendungsnachweis ist dem Auftraggeber auszuhändigen. Mögliche Patientendaten auf dem Bestandsgerät sind ebenfalls fachgerecht zu entsorgen. Das Bestandsgerät ist fachgerecht zu demontieren und abzutransportieren. Ein Verwendungsnachweis ist dem Auftraggeber auszuhändigen. Mögliche Patientendaten auf dem Bestandsgerät sind ebenfalls fachgerecht zu entsorgen. Es wird präferiert, dass die bestehende bauliche Infrastruktur soweit als möglich erhalten und für das neue Gerät übernommen werden kann. Für diese Beurteilung ist zwingend ein Ortstermin erforderlich. Der Ortstermin erfolgt auf Kosten des Bieters. Dabei muss geprüft werden, ob der Auftragsgegenstand in die Räumlichkeiten der Einrichtung, in denen das System betrieben werden soll, eingebaut werden kann (z.B. Raummaße, Gebäudestatik, Anschlusswerte), ob die möglichen Transportwege des einzubauenden Systems ausreichend sind und genutzt werden können und welche ergänzenden baulichen Maßnahmen notwendig sind. In diesem Zuge sind alle Anbieter im Rahmen einer vorvertraglichen Vorleistungsprüfung verpflichtet, sämtliche Leistungen zu überprüfen und zu benennen, die zur Ausführung der angebotenen Leistungen notwendigerweise vom Auftraggeber zu erbringen oder zu veranlassen wären und nicht im Angebotsumfang des Bieters enthalten sind. Diese Leistungen sind im Reiter "Bauseitige Leistungen" durch den Bieter zu bewerten, getrennt nach Gewerken anzugeben und in einer Anlage aufführen. Der Auftraggeber wünscht ausdrücklich im Rahmen der Vorleistungsprüfung das Stromnetz des Gebäudes auf die zu erwartende Stromlast zu prüfen, da es im Gebäude zu Engpässen in der Stromversorgung kommen kann. Soweit durch den Bieter erforderlichen bauliche Maßnahmen erbracht werden, können diese als entsprechende Position im Preisblatt aufgeführt werden. Bestandspläne sind den Ausschreibungsunterlagen beigefügt. Die Installation soll voraussichtlich im vierten Quartal 2026 erfolgen.
- Sana-Krankenhaus Hürth GmbHHürthFrist: 12. Mai
Konservatives Instrumentarium
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist eine Rahmen-vereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer gemäß § 21 Abs. 3 VgV über die Lieferung von konservativem Instrumentarium für die Krankenhäuser der Sana Kliniken AG als abrufberechtigte Auftragge-ber (Vertragsanlage 1). Im vorliegenden Vergabeverfahren wird ausdrücklich auf die in der Leistungsbeschreibung benannten Produkte Bezug genommen. Die dort aufgeführten Fabrikate, Typen und Ausführungen sind verbindli-cher Bestandteil der Ausschreibung. Es wird darauf hingewiesen, dass ausschließlich die in der Leis-tungsbeschreibung spezifizierten Produkte anzubieten sind. Abwei-chungen hiervon, sind unzulässig. Die Bieter sind verpflichtet, ihre Angebote vollständig und eindeutig auf Grundlage der vorgegebenen Produktspezifikationen zu erstellen. Änderungen oder Ergänzungen der geforderten Leistungen sind nicht gestattet. Gefordert wird konservatives Instrumentarium, deren Spezifikationen und Mindestanforderungen in der Vertragsanlage 2 (LB und Preis-blatt) aufgeführt sind. Der Abruf erfolgt durch die Abrufberechtigten (vgl. Vertragsanlage 1) und kann in unterschiedlichen Mengen zu unterschiedlichen Zeitpunk-ten erfolgen. Ein bestimmtes Abrufverhalten seitens der einzelnen Abrufberechtigten kann nicht vorgegeben werden. Die Rahmenvereinbarung ist ein für die in der Bekanntmachung ge-nannte Laufzeit abgeschlossener Vertrag, der den/die Auftragnehmer verpflichtet, die mit Einzelaufträgen abgerufenen Leistungen zu den in der Rahmenvereinbarung und dem jeweiligen Einzelauftrag festge-legten Bedingungen auszuführen. Diese Einzelaufträge werden ausschließlich durch die in der Ver-tragsanlage 1 "Verzeichnis Auftraggeber" genannten Auftraggeber an das Unternehmen erteilt, das zu diesem Zeitpunkt Vertragspartner der Rahmenvereinbarung ist. Die abrufberechtigten Auftraggeber sind Empfänger von Fördermit-teln und durch den Fördermittelbescheid zur Einhaltung des Vergabe-rechts verpflichtet. Einige Auftraggeber sind als öffentliche Auftrag-geber im Sinne des GWB an das (Kartell-) Vergaberecht gebunden. In der Leistungsbeschreibung sind die vom Bieter auszufüllenden Felder bzw. Excel-Tabellenblätter gelb hinterlegt. Ist das Feld ausge-füllt, wird es weiß. Sollten in der Leistungsbeschreibung Felder (siehe farbliche Markierungen in der Leistungsbeschreibung) nicht ausgefüllt werden, handelt es sich aus vergaberechtlicher Perspektive um ein unvollständiges Angebot, welches aus dem Vergabeverfahren aus-geschlossen werden muss. Felder, die keinen Preis aufweisen, müs-sen somit mit 0,0000 EUR bepreist werden. Es sind Muss-Kriterien, Wertungsfragen sowie Informationsfragen in der Leistungsbeschreibung zu beantworten. Als Antwortkategorie stehen für Muss- und Wertungsfragen die Auswahl ja und nein zur Verfügung. Bei den Muss-Kriterien führt eine Beantwortung mit nein zum Ausschluss des Angebots. Beim Fragetyp Information und ver-einzelt auch bei Wertungsfragen besteht die Möglichkeit Freitexte sowie bei letzterem die entsprechenden Punkte einzutragen. Dies ist der Fall, wenn weder ja noch nein als Auswahl zur Verfügung steht. Die auszufüllenden Wertungsfragen werden mit einem fixen Gewich-tungsfaktor pro Kriterium multipliziert. Die Gewichtungsfaktoren kön-nen pro Wertungsfrage unterschiedlich sein und sind hinter jeder Wertungsfrage aufgeführt. Die näheren Einzelheiten des konkreten Beschaffungsvorhabens ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leis-tungsbeschreibung (Vertragsanlage 2).
- Sana-Krankenhaus Hürth GmbHHürthFrist: 12. Mai
Konservatives Instrumentarium
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist eine Rahmen-vereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer gemäß § 21 Abs. 3 VgV über die Lieferung von konservativem Instrumentarium für die Krankenhäuser der Sana Kliniken AG als abrufberechtigte Auftragge-ber (Vertragsanlage 1). Im vorliegenden Vergabeverfahren wird ausdrücklich auf die in der Leistungsbeschreibung benannten Produkte Bezug genommen. Die dort aufgeführten Fabrikate, Typen und Ausführungen sind verbindli-cher Bestandteil der Ausschreibung. Es wird darauf hingewiesen, dass ausschließlich die in der Leis-tungsbeschreibung spezifizierten Produkte anzubieten sind. Abwei-chungen hiervon, sind unzulässig. Die Bieter sind verpflichtet, ihre Angebote vollständig und eindeutig auf Grundlage der vorgegebenen Produktspezifikationen zu erstellen. Änderungen oder Ergänzungen der geforderten Leistungen sind nicht gestattet. Gefordert wird konservatives Instrumentarium, deren Spezifikationen und Mindestanforderungen in der Vertragsanlage 2 (LB und Preis-blatt) aufgeführt sind. Der Abruf erfolgt durch die Abrufberechtigten (vgl. Vertragsanlage 1) und kann in unterschiedlichen Mengen zu unterschiedlichen Zeitpunk-ten erfolgen. Ein bestimmtes Abrufverhalten seitens der einzelnen Abrufberechtigten kann nicht vorgegeben werden. Die Rahmenvereinbarung ist ein für die in der Bekanntmachung ge-nannte Laufzeit abgeschlossener Vertrag, der den/die Auftragnehmer verpflichtet, die mit Einzelaufträgen abgerufenen Leistungen zu den in der Rahmenvereinbarung und dem jeweiligen Einzelauftrag festge-legten Bedingungen auszuführen. Diese Einzelaufträge werden ausschließlich durch die in der Ver-tragsanlage 1 "Verzeichnis Auftraggeber" genannten Auftraggeber an das Unternehmen erteilt, das zu diesem Zeitpunkt Vertragspartner der Rahmenvereinbarung ist. Die abrufberechtigten Auftraggeber sind Empfänger von Fördermit-teln und durch den Fördermittelbescheid zur Einhaltung des Vergabe-rechts verpflichtet. Einige Auftraggeber sind als öffentliche Auftrag-geber im Sinne des GWB an das (Kartell-) Vergaberecht gebunden. In der Leistungsbeschreibung sind die vom Bieter auszufüllenden Felder bzw. Excel-Tabellenblätter gelb hinterlegt. Ist das Feld ausge-füllt, wird es weiß. Sollten in der Leistungsbeschreibung Felder (siehe farbliche Markierungen in der Leistungsbeschreibung) nicht ausgefüllt werden, handelt es sich aus vergaberechtlicher Perspektive um ein unvollständiges Angebot, welches aus dem Vergabeverfahren aus-geschlossen werden muss. Felder, die keinen Preis aufweisen, müs-sen somit mit 0,0000 EUR bepreist werden. Es sind Muss-Kriterien, Wertungsfragen sowie Informationsfragen in der Leistungsbeschreibung zu beantworten. Als Antwortkategorie stehen für Muss- und Wertungsfragen die Auswahl ja und nein zur Verfügung. Bei den Muss-Kriterien führt eine Beantwortung mit nein zum Ausschluss des Angebots. Beim Fragetyp Information und ver-einzelt auch bei Wertungsfragen besteht die Möglichkeit Freitexte sowie bei letzterem die entsprechenden Punkte einzutragen. Dies ist der Fall, wenn weder ja noch nein als Auswahl zur Verfügung steht. Die auszufüllenden Wertungsfragen werden mit einem fixen Gewich-tungsfaktor pro Kriterium multipliziert. Die Gewichtungsfaktoren kön-nen pro Wertungsfrage unterschiedlich sein und sind hinter jeder Wertungsfrage aufgeführt. Die näheren Einzelheiten des konkreten Beschaffungsvorhabens ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leis-tungsbeschreibung (Vertragsanlage 2).
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf auftrag.ai. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Land Hessen, vertreten durch das Hessische Competence Center -Beschaffungen-.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.