Verpflegung bei polizeilichen Einsätzen für das Polizeipräsidium Düsseldorf
Verpflegung für die Mitarbeiter/-innen der Auftraggeber bei Einsätzen aus besonderem Anlass in Form von sogenannten Verpflegungsbeuteln bzw. in Buffetform, abhängig von der Tages- und Vorlaufzeit sowie der Dauer des jeweiligen Einsatzes
Angebotsfrist:01. Juni 2026
Typ:Ausschreibung
Ohne Kreditkarte · Sofortiger Zugang
Inhalt auf einen Blick
Verpflegung für die Mitarbeiter/-innen der Auftraggeber bei Einsätzen aus besonderem Anlass in Form von sogenannten Verpflegungsbeuteln bzw. in Buffetform, abhängig von der Tages- und Vorlaufzeit sowie der Dauer des jeweiligen Einsatzes
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Polizeipräsidium Düsseldorf
- Veröffentlicht: 03. Mai 2026
- Frist: 01. Juni 2026
- Thema: Catering
Ausschreibungsbeschreibung
Verpflegung für die Mitarbeiter/-innen der Auftraggeber bei Einsätzen aus besonderem Anlass in Form von sogenannten Verpflegungsbeuteln bzw. in Buffetform, abhängig von der Tages- und Vorlaufzeit sowie der Dauer des jeweiligen Einsatzes
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
49 Dateien erfasst- PDF Notice (BUL)
- PDF Notice (SPA)
- PDF Notice (CES)
- PDF Notice (DAN)
- PDF Notice (DEU)
- PDF Notice (EST)
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10- Gemeinde Bad SchönbornBad SchönbornFrist: 29. Mai
Lieferleistung Verpflegung an Schulen in der Gemeinde Bad Schönborn ab dem Schuljahr 2026/2027
Die Gemeinde beabsichtigt, mit der vorliegenden Vergabemaßnahme einen Vertrag über die Lieferleistung der Mittagsverpflegung für die Schülerverpflegung an der Michael-Ende-Gemeinschaftsschule zu schließen. Die Vergabe der Leistungen erfolgt im offenen Verfahren gemäß § 15 Abs. 1 VgV als europaweite Ausschreibung. Ziel der Ausschreibung ist die Versorgung der Schüler mit einem nahrhaften, ausgewogenen, geschmacklich hochwertigen, kindgerechten und abwechslungsreichen Verpflegungsangebot. Der Bieter hat die Vergabeunterlagen samt ihren Anhängen sowie die darin enthaltenen Informationen und alle vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Informationen zwingend zu beachten und seiner verbindlichen Angebotsabgabe zu Grunde zu legen. Soweit der Auftraggeber für bestimmte Angaben Formulare vorgesehen hat, sind ausschließlich diese Formulare zu verwenden. Der Auftragnehmer (AN) hat alle einschlägigen gesetzlichen, öffentlich-rechtlichen, behördlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften, Normen, Richtlinien, technischen Vorschriften, Herstellervorgaben, anerkannte Regeln der Technik und relevante Regelwerke des Auftraggebers (AG), die für eine einwandfreie Erfüllung der Leistung erforderlich sind, zu identifizieren und einzuhalten. Für die Erbringung seiner geschuldeten Leistung hat der AN sämtliche erforderlichen behördlichen und sonstigen Genehmigungen in eigener Verantwortung und auf eigene Kosten zu beschaffen und die damit verbundenen Bedingungen und Auflagen zu erfüllen. Mit dem in den Verdingungsunterlagen verwendeten Begriff Auftragnehmer (AN) wird vor der Zuschlagserteilung der jeweilige Bieter bezeichnet. Mit dem verwendeten Begriff Auftraggeber (AG) wird die Gemeinde Bad Schönborn bezeichnet. Kapazität Mensa: 120 Sitzplätze, Verpflegung in Schichten Betriebstage: Montag bis Donnerstag (an Schultagen) Verpflegungszeiten täglich (außer Freitag) von 13:00 Uhr bis 13:45 Uhr Schülerzahl gesamt zum Zeitpunkt der Ausschreibung (Basis amtliche Schulstatistik 2025/ 2026) Klassenstufe 5 6 7 8 9 10 VK Klasse Schülerzahl 73 69 67 68 46 44 12 ∑ 379 Schüler Bestellmenge aktuell täglich zwischen 75-115 Essen (schwankend und abhängig vom Speisenangebot) Gästeprofil: Schüler (Alter 10-17 Jahre, unterschiedliche Nationalitäten) Lehrkräfte selten: Gäste der Schule/ Gemeinde Die Michael-Ende-Gemeinschaftsschule ist eine Ganztagesschule in gebundener Form. Die Teilnahme am Mittagessen ist Teil des pädagogischen Konzepts und daher von der Schule ausdrücklich erwünscht. Eine Verpflichtung der Schüler und auch der Lehrkräfte zur Essensteilnahme ist nicht möglich. Alles Weitere kann den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden.
- Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes NRW
Konzession "Verpflegung der Beschäftigten" (Los 1) und Rahmenvereinbarung für das Veranstaltungs-Catering (Los 2) sowie die Getränkeversorgung bei Besprechungen (optional bei Los 1 und Los 2)
Los 1: Verpflegung der Beschäftigten Im MUNV soll die Verpflegung der Beschäftigten gewährleistet werden. Die Anzahl der Bediensteten des MUNV beträgt zurzeit ca. 630 Personen, welche bis zu 60 % im Homeoffice arbeiten dürfen. Eine Umfrage hat ergeben, dass von montags bis donnerstags zwischen 177 und 271 Beschäftigte sich eine Mittagsverpflegung wünschen. Darunter sind aber auch Mitarbeitende, die Heimarbeit und Teilzeit in Anspruch nehmen. Darüber hinaus dürfen noch Gäste des Hauses ohne Aufpreis an der Verpflegung teilnehmen. Mindestens montags bis donnerstags ist zwischen 11:30 Uhr und 14:00 Uhr ein warmes Speisenangebot zur Verfügung zu stellen. Bei der Verpflegung muss täglich eine fleischhaltige, eine vegetarische sowie eine vegane Option angeboten werden. Zum Angebot sollen warme und kalte alkoholfreie Getränke gehören. Nach Möglichkeit sollen Gerichte mit biologisch-zertifizierten Zutaten und mit saisonalen Zutaten (entsprechend dem "Saisonkalender Obst und Gemüse") angeboten werden. Es steht der Konzessionsnehmerin frei, Ihr Angebot um folgende oder weitere Leistungen zu ergänzen: - Mittagsangebot um kalte Speisen (z.B. Quiche, Backwaren, Obst, Salate o.ä.), - Frühstücksangebot vor 11:30 Uhr (z.B. belegte Brötchen, kleine Backwaren), - Verpflegungsangebot an Freitagen. Entsprechend Punkt 3 der Richtlinien für Kantinen bei Dienststellen des Landes (Kantinenrichtlinien) haben die Speisen ernährungsphysiologischen Anforderungen zu genügen und sollen den DGE-Empfehlungen für die Betriebsverpflegung entsprechen. Anmerkungen / Hinweise: - Für die Nutzung der Kücheneinrichtung und sämtlicher Räume, wie Kantine, Speisesaal/Terrasse, Bistro, Sanitäranlagen und Sozialräume wird keine Pacht und keine Betriebskosten (Strom und Wasser) erhoben. - Das MUNV übernimmt die Kosten der Reinigung der Sanitärräume, der Fußböden im Bistro und des Speisesaals sowie der Lüftungsdecken in der Produktionsküche. - Durch das MUNV werden keine Zuschüsse zur Verpflegung der Beschäftigten gewährt. - Die Vorgaben gem. §§ 42 und 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG) und Nr. 9 der Kantinenrichtlinien sind durch die Konzessionsnehmerin einzuhalten. Die Dokumentationen nach § 43 Abs. 4 IfSG sind dem Konzessionsgeber nach Aufforderung vorzulegen. - Ab Betriebsbeginn sind von der Auftragnehmerin die nach Punkt 17 der "Ergänzenden Vertragsbedingungen" erforderlichen Versicherungen nachzuweisen. Optional bei Los 1 und Los 2: Getränkeversorgung von Besprechungen Bei einer Vielzahl von Besprechungen und kleineren Veranstaltungen ist aufgrund deren Art, Teilnehmendenzahl (max. 40 Personen) und/oder Dauer aus Gründen der Höflichkeit und zur Beachtung von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit lediglich eine Getränkeversorgung mit Kaffee, Tee, Wasser und Süßungsmitteln sowie ggf. Kleingebäck erforderlich. Die betreffenden Besprechungen können an allen Arbeitstagen stattfinden, üblicherweise zwischen 8:30 Uhr und 16:00 Uhr. Zum Leistungsumfang zählen das Eindecken der betreffenden Besprechungsräume mit dem benötigten Equipment, die Bereitstellung der geforderten Getränke und ggf. des Kleingebäcks, das Abräumen der Besprechungsräume sowie der Reinigung des genutzten Equipments. Kaffeemaschinen, Kaffeekannen, Kaffeegeschirr (einschl. Kaffeelöffel) und Gläser können vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden. Schätzmengen Die Anzahl der Veranstaltungen, bei denen nur Getränke erforderlich sind, werden wie folgt geschätzt: - 2026: 253 Besprechungen (22.014,00 EUR) - 2027: 236 Besprechungen (21.114,00 EUR) - 2028: 226 Besprechungen (20.014,00 EUR) - 2029: 253 Besprechungen (22.014,00 EUR). Die vorgenannten Schätzungen für Konferenzbewirtungen könnten pro Jahr um jeweils 30 v.H. überstiegen werden. Mindest- oder Höchstabnahmevolumen können jedoch nicht garantiert werden. Einzelbeauftragungen Die Beauftragung einer Getränkeversorgung von Besprechungen erfolgt jeweils per Bestellung auf der Grundlage des Preisblatts "Getränkeversorgung" durch die für die jeweilige Veranstaltung zuständige Ansprechperson des MUNV. Die Bestellungen des MUNV haben spätestens mit einer noch mit der Auftragnehmerin abzustimmenden Frist vor dem Besprechungstermin zu erfolgen. Letzte Bestelländerungen, wie die Mitteilung einer ggf. endgültigen Teilnehmendenzahl, können auch kurzfristig vor dem Veranstaltungsbeginn, spätestens jedoch 1-2 Werktage vor dem Besprechungstermin, mitgeteilt werden. Das anzuwendende Bestellverfahren (Ablauf und Formular) wird unverzüglich nach Beauftragung zwischen Auftragnehmerin und Auftraggeber abgestimmt.
- Landesaufnahmebehörde Niedersachsen
Stellung eines Brandschutzbeauftragten
Für die LAB NI soll der Betrieb der NUK Ahlhorn mit bis zu 500 Unterkunftsplätzen nach Maßgabe und Vorgabe der LAB NI in diversen Losen vergeben werden. Die Auftragnehmer sollen die Landesaufnahmebehörde als Dienstleister bei dem Betrieb der NUK Ahlhorn mit den in der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) - zu den Losen 1 bis 6 genannten Leistungen unterstützen. Die Organisation und Verwaltung der Einrichtung sowie die Koordination sämtlicher in der Notunterkunft eingesetzter Dienstleister erfolgt entweder direkt durch Mitarbeiten-de der LAB NI oder einen externen Auftragnehmer, so dass sich diverse Schnittstellen ergeben. Die Notunterkunft hat eine maximale Unterbringungskapazität von 500 Personen. In begründeten Ausnahmefällen können Vorgaben des Landes darüber hinaus dazu führen, dass weitere Personen über die maximale Aufnahmekapazität hinaus aufgenommen werden. Aufgrund von regelmäßigen Schwankungen kann keine genaue Angabe zur täglichen Anzahl von Zugängen und Abgängen und somit zur Anzahl der regelmäßig zu versorgenden Personen gemacht werden. Die zu vergebenden Dienstleistungen umfassen: Los 1 - Betrieb eines Infopoints sowie die Durchführung des Belegungsmanagements - optional mit Unterkunftsleitung (Koordination und Organisation) Los 2 - Soziale Dienste, Freizeitpädagogisches Angebot und optional Wegweiserkurse Los 3 - Med. Versorgung in Form einer Sanitätsstation mit ärztlicher Versorgung analog einer hausärztlichen Versorgung, ggf. unter Einsatz von Telemedizin Los 4 - Ganztägliche Verpflegung in Form von Anlieferung und Ausgabe der Verpflegung sowie Betrieb des Speisesaals Los 5 - Dienstleistungen im Bereich der Textilreinigung (Haus- und Objektwäsche) Los 6 - Stellung eines Brandschutzbeauftragten Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistung sind den jeweiligen Leistungsbeschreibungen - Fachlicher Teil (Teil B) zu den Losen 1 bis 6 zu entnehmen. Eine Versorgung ist auch bei temporärer Überbelegung (vorübergehende Überschreitung der Unterbringungskapazität um max. 5 % für bis zu zwei Wochen) und/oder in besonderen Fällen zu gewähr-leisten. In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf eine höhere Vergütung. Ein Anspruch auf höhere Vergütung besteht erst nach Überschreitung der o. g. Grenzen (5%/zwei Wochen).
- Jüdisches Leben in Europa e. V.
Security für Musikensemble 2026
Informationen zu den Anforderungen Ziel des Projekts ist die Begleitung und der Schutz eines neuen jüdischenMusikprojekts vor antisemitischen Angriffen oder anderen diskriminierenden Handlungen im Jahr 2026 durch drei geschulte und qualifizierte Sicherheitsmitarbeiter. Umfang der Reisetätigkeit: 15 Tage im Zeitraum 13.6.-18.9.2026 Orte: Musikfestivals in Deutschland, Belgien, Italien und ggf. Polen (diegenauen Orte werden im Falle einer Auftragserteilung bekanntgegeben) Entwicklung eines Sicherheitskonzept gemeinsam mit dem Auftraggeber. An- und Abreise sowie Unterkunft und Verpflegung werden angelehnt an das Bundesreisekostengesetz vom Auftraggeber übernommen. Das neue Musikensemble besteht aus 13 Personen unterschiedlicher Herkunft, Nationalität und Glaubensrichtungen. Das Ensemble will durch Popmusik und positive Energie ein entschlossenes Signal für jüdisch-europäische demokratische Werte sowie gegen den wachsenden Antisemitismus und gegen Vorurteile setzen. Die gesamte Reisegruppe umfasst ca. 20 Personen. Die Anwesenheit von Sicherheitskräften soll bei den Konzerten dazu beitragen, dass Störungen oder Angriffe gar nicht erst stattfinden (Prävention). Sollte es dennoch zu Störungen kommen, wünschen wir uns die professionelle Handhabung von Sicherheitsrisiken durch qualifizierte Sicherheitskräfte (Reaktion). Das Sicherheitspersonal muss dazu in der Lage sein, sich auf unterschiedliche, wechselnde Rahmenbedingungen einzustellen, die sich durch unterschiedlich große Veranstaltungsstätten und Konzerten mit unterschiedlichen Besucherzahlen ergeben. Die Leistungserbringung soll alle notwendigen Komponenten enthalten: Entwicklung eines Sicherheitskonzept gemeinsam mit dem Auftraggeber. Drei geschulte und qualifizierte Sicherheitsmitarbeiter während der Reise. Bereitstellung der erforderlichen Dienstkleidung und Ausrüstung (Funkgeräte, Taschenlampen, etc.) Zeitraum der Leistungserbringung: Ende Juni bis Ende September 2026. Leistungsorte: Deutschland, Belgien, Italien und ggf. Polen. Teilnahmeantrag:Für den Teilnahmeantrag gibt es kein eigenes Formular oder eine festgelegte Form. Schicken Sie uns gerne ein Dokument Ihrer Wahl, von dem Sie ausgehen, dass es uns überzeugt ein Angebot anzufordern. Hilfreich sind Referenzen oder Beispiele aus vergangenen Projekten bzw. der Nachweis, dass Sie z.B. inhaltlich, zeitlich, personell, vom Equipment und von der Erfahrung her geeignet sind, Projekte dieser Art im jüdischen Kontext auszuführen. Eignungskriterien: Referenzen für Erfahrungen im jüdischen Kontext (Aufträge von jüdischen Organisationen; Aufträge für Veranstaltungen zu jüdischer Thematik) Nachweise zu Ausbildung und Kompetenz der Mitarbeitenden (z.B. Kampfsport-Ausbildung; Deeskalationstraining; Sprachkenntnisse) Anzahl und Aktualität der Referenzen Eignungsnachweise: Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung mit angemessener Deckungssumme Nachweis eine gültigen Bewachungserlaubnis gemäß §34a GewO Nachweis einer gültigen Zertifizierung nach DIN 77200 oder eines gleichwertigen Nachweises Nachweis Zertifizierung DIN EN ISO 9001:2015 oder eines gleichwertigen Nachweises Ausführungsfristen:Die Realisierung des Projekts soll mit der Ausarbeitung des Sicherheitskonzepts direkt im Anschluss an das Vergabeverfahren erfolgen (geplant Ende Mai 2026). Die erste Reisetätigkeit ist geplant für den Zeitraum 13.-17.6.2026. Fristen:Aufgrund der Dringlichkeit der Beschaffung wird die Teilnahmefrist gemäß§16 Abs. 3 der Vergabeverordnung (VgV) auf 15 Tage und die Angebotsfrist gemäß § 16 Abs. 3 der Vergabeverordnung (VgV) auf 10 Tage verkürzt. Frist für den Antrag auf Teilnahme: Montag, 4.5.2026. Versand der Aufforderung zur Angebotsabgabe: Freitag, 8.05.2026. Ende der Angebotsabgabe: Montag, 18.05.2026. Zuschlagskriterien:Qualität des Angebotskonzepts: 60%. Angebotspreis: 40%. Alle weiteren Informationen entnehmen Sie bitte dem PDF im Download. Bewachungsdienste, Security
- Bildungszentren des Baugewerbes e.V.Frist: 30. Apr.
Los 11 Lieferung von Trockensteinsägen mit integrierter Staubabsaugung für den Einsatz in der Ausbildung im Baugewerbe
Nationale Ausschreibung nach UVgO Öffentliche Ausschreibung Vergabenr.: Los 11-We-2026-21LX894I 1. Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle, zuschlagserteilende Stelle: Name und Anschrift: Bildungszentren des Baugewerbes e.V. Bökendonk 15-17 47809 Krefeld Deutschland Telefonnummer: 02151515520 Telefaxnummer: E-Mail-Adresse: vergabe@bzb.de Internet-Adresse: www.bzb.de Zuschlagserteilende Stelle: Siehe oben 2. Verfahrensart (§ 8 UVgO): Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung 3. Angebote können abgegeben werden: schriftlich elektronisch in Textform elektronisch mit fortgeschrittener Signatur elektronisch mit qualifizierter Signatur Anschrift zur Einreichung schriftlicher Angebote: Siehe oben 4. Zugriff auf Vergabeunterlagen: 4. Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen (§ 29 Abs. 3): Entfällt (siehe 9.). 5. Art und Umfang sowie Ort der Leistung: : Es werden 3 Trockensteinsägen auf fahrbarem Gestelle mit integrierter Staubabsaugung für den Einsatz in der praktischen Unterweisung von Lehrlingen im Baubereich zur Lieferung an das BZB Wesel ausgeschrieben. Menge und Umfang: Es werden 3 Trockensteinsägen ausgeschrieben zur Lieferung. Ort der Leistung: Bildungszentren des Baugewerbes e.V. BZB Wesel Am Schepersfeld 33a 46485 Wesel 6. Losaufteilung: Losweise Vergabe: Nein Angebote sind möglich für: die Gesamtleistung 7. Nebenangebote sind nicht zugelassen 8. Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist: Beginn der Ausführungsfrist: 01.07.2026 Ende der Ausführungsfrist: 17.08.2026 Bemerkung zur Ausführungsfrist: Nach Vergabe und Beauftragung können die Ausstattungsgegenstände ab dem 01.07.2026 nach vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber an das BZB Krefeld geliefert werden. Die Lieferungen sollen, wenn nicht belastbare Gründe bestehen, bis spätenstens 17.08.2026 abgeschlossen sein. 9. Elektronische Adresse, unter der die Teilnahmewettbewerbsunterlagen/Vergabeunterlagen abgerufen werden können: https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-19d3ea49e9f-1a351cc6c169aefc 10. Ablauf der Angebots- und Bindefrist: Angebote sind einzureichen bis: 30.04.2026 24:00 Ablauf der Bindefrist: 01.06.2026 11. Höhe der etwa geforderten Sicherheitsleistungen: : 12. Wesentliche Zahlungsbedingungen: : Innerhalb von 21 Tagen ohne Abzug 13. Ggf. mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen zur Eignungsprüfung des Bewerbers: : 1. Formelle Angebotsunterlagen (zwingend) Das ausgefüllte Angebotsschreiben: Das Angebotsschreiben ist der Kern des Angebots, der alle geforderten Preise und Angaben enthält. Es muss unterschrieben sein (bzw. bei elektronischer Abgabe die geforderte Signatur/Textform erfüllen). 2. Leistungsbeschreibung / Leistungsverzeichnis: Die ausgefüllten Unterlagen, in denen der Bieter seine Preise und technischen Parameter einträgt. 3. Eigenerklärungen zur Eignung 4. Produktbeschreibungen oder technische Datenblätter zu den zu liefernden Artikeln Es wird dringend empfohlen, alle in der Ausschreibung geforderten Unterlagen direkt mit dem Angebot einzureichen, um das Risiko eines Ausschlusses durch Ermessensentscheidung des Auftraggebers zu vermeiden. 14. Angabe der Zuschlagskriterien: Der niedrigste Preis: Nein Wirtschaftlich günstigstes Angebot in Bezug auf die nachstehenden Kriterien: 1 Preis (80%) 15. Sonstiges: Werkzeugmaschinen
- Stadtverwaltung NeuwiedFrist: 05. Mai
Mittagsverpflegung für städtische Grundschulen der Stadt Neuwied
Die Stadt Neuwied beabsichtigt die Beschaffung von Mittagsverpflegung für 2 städtische Grundschulen. Insgesamt sollen hiernach an ca. 180 Versorgungstagen p.a. (gerechnet auf Basis einer 5-Tage-Woche) ca. 100 Kinder in der Geschwister Scholl Schule, im Alter von 6-10 Jahren bis Schulübertritt, mit Mittagessen des Auftragnehmers versorgt werden. Eine Garantie über die Abnahmemenge gibt es nicht. Die geschätzten Tischgastzahlen dienen nur als Orientierungshilfe, die Abnahmemenge kann sich je nach Bedarf erhöhen oder verringern. Die Laufzeit des beabsichtigten Vertrages beträgt 48 Monate beginnend ab dem Schuljahr 2025/2026. Bei den Angebotspreisen des Auftragnehmers handelt es sich für diesen Zeitraum um Festpreise. Der exakte Bedarf der Einrichtungen während der Vertragslaufzeit kann weder wert- oder mengen- noch artikelbezogen beziffert werden. Die im Leistungsverzeichnis aufgeführten Artikel haben nur exemplarischen Charakter. Abweichungen von den dort genannten Lebensmitteln in Menge und Art sind möglich. Die weiteren Bedarfe zur Verpflegung werden aus dem Sortiment des Vertragspartners nach Katalog gedeckt. Da nicht abzusehen ist, welche Artikel zusätzlich zu beschaffen sind, ist neben den konkreten Einzelpreisen der angefragten Artikel ein Pauschal-Rabatt auf die Listenpreise/Tagesspreise des Gesamt und Erweiterungssortiment anzubieten. Mit Mehr- oder Mindermengen bzw. einem Über- oder Unterschreiten des Auftragvolumens ist zu rechnen. Dies darf keine Auswirkungen auf die vereinbarten Preise haben. Die angebotenen Preise gelten als Festpreise bis zum 31.07.2030 und werden Bestandteil der Rahmenvereinbarung. Um einen reibungslosen Ablauf in der Auftragsausführung zu gewährleisten, beinhalten die Leistungspflichten des Auftragnehmers die nachfolgend aufgeführten „Nebenleistungen“, die keiner gesonderten Vergütung unterliegen: - Bereitstellung einer persönlichen Betreuung / eines persönlichen Ansprechpartners für den Auftraggeber in Bezug auf Fragen im Zusammenhang mit der Leistungsausführung und Kinderverpflegung durch einen fachlich qualifizierten Berater / Mitarbeiter des Auftragnehmers, - (auf Anforderung) Einweisung und Schulung des mit der Regeneration der Speisen betrauten Personals des Auftraggebers, - (auf Anforderung) Bereitstellung eines Ausdrucks der jeweils bebilderten Speisepläne, inkl. Auslobung der Allergene nach der Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV), - (auf Anforderung) Speiseplangestaltung für Kinder, die nicht lesen können, - (auf Anforderung) Möglichkeit zur Besichtigung der Produktionsstätten, - (auf Anforderung) Bereitstellung von Informationen zur Unterstützung der pädagogischen Arbeit in den Einrichtungen zum Thema Ernährung, - (Auf Anforderung) Unterstützung bei der Speisenplanung u.a. durch die Einarbeitung in das elektronische Speiseplanprogramm sowie die Bereitstellung von Musterspeisenplänen.
- Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes NRW
Rahmenvereinbarung für das Veranstaltungs-Catering (Los 2) sowie die Getränkeversorgung von Besprechungen (optional bei Los 1 und Los 2)
Los 2: Veranstaltungs-Catering Ausgeschrieben wird eine Rahmenvereinbarung, die es dem Auftraggeber erlaubt, für Veranstaltungen (Empfänge, Besprechungen, Schulungen, Konferenzen o.ä.) Catering-Leistungen bei Bedarf abzurufen. Die Veranstaltungen finden ausschließlich in Räumlichkeiten des Auftraggebers in Düsseldorf am Emilie-Preyer-Platz 1 statt. Art, Umfang und Qualität des Caterings richten sich nach der jeweiligen Veranstaltungsart, ihrer voraussichtlichen Dauer und der Anzahl der Teilnehmenden. Unterschieden wird grundsätzlich nach Catering-Leistungen für halbtägige sowie ganztägige Veranstaltungen. Im Vorfeld der Catering-Leistungen sind durch die Auftragnehmerin kostenfrei zu erbringen: - eine Beratung jeweils nach einem ausführlichen Briefing - telefonisch und/oder per Mail - durch die Bedarfsabfragenden des Auftraggebers oder der vom Auftraggeber mit der Organisation von Veranstaltungen beauftragten Agentur (Kontakt wird bei Beauftragung bekannt gegeben), - die Erstellung eines Angebots basierend auf den im Preisblatt "Catering" aufgeführten Positionen und ggf. unter Hinzufügung von Zusatzleistungen. Zusatzleistungen sind jegliche Leistungen, die grundsätzlich zu den nachstehend aufgeführten Catering-Leistungen zählen, jedoch quantitäts- oder qualitätsmäßig über den im Preisblatt "Catering" beschriebenen Positionen hinausgehen und die Aufwände für deren Erbringung in der Angebotsphase nicht in die Kostenkalkulation eingeflossen sind. Die Catering-Leistungen umfassen grundsätzlich: o im Bedarfsfall eine über das übliche Maß (telefonisch bzw. per Mail) hinausgehende Beratung der jeweiligen Bedarfsabfragenden durch die Auftragnehmerin im Dienstgebäude des MUNV, o die Zubereitung von warmen Gerichten sowie warmen oder kalten Speisen als Teil eines Buffets oder als eigenständige Mahlzeit, o die Bereitstellung von Obst, Backwaren oder Eis, o die Bereitstellung von nicht-alkoholischen Kalt- und Warmgetränken (Kaffee und Tee, Mineralwasser, Säfte, Softgetränke); in Ausnahmefällen ggfs. alkoholische Getränke (Bier, Sekt und Wein), jedoch keine Spirituosen, o sofern erforderlich, die Bereitstellung von geeigneten und ausreichenden Kühl- und Warmhaltevorrichtungen für die im Einzelfall bestellten Speisen und Getränke, o die Bereitstellung von zu den Speisen und Getränken passenden Gläsern, Geschirr (Porzellan) und Besteck (Metall) sowie Plattmenagen und Servietten (neutral - ohne Werbung) in ausreichender Menge (falls von Seiten der Bedarfsträgerin gewünscht), o die rechtzeitige Anlieferung der vorgenannten Speisen, Waren und des Equipments; je nach Bedarf sind ggf. auch zwei oder mehr Anlieferungen einzuplanen, o den Aufbau von Ausgabestellen (Buffettische sind vor Ort vorhanden), ohne dass weitere Arbeiten durch den Auftraggeber erforderlich sind, o die Deklaration von Speisen sowie ihren Komponenten (in Deutsch und optional auf Anforderung zusätzlich in Englisch), einschl. Hinweisen auf vegetarisch bzw. vegane Speisen, Gluten- oder Laktosefreiheit, Allergenkennzeichnung sowie bei Fleisch- bzw. Fischgerichten Angabe der Tierart, o Gestellung von Cateringpersonal (Koch, Service) o die Aufräumarbeiten nach den Verpflegungszeiten (Abräumen und fachgerechte Abfallentsorgung) o den Abbau (Versetzen der Ausgabestellen in den Ursprungszustand, der vor dem Aufbau des Caterings vorgeherrscht hat). Die Anzahl von Veranstaltungen, für die Cateringleistungen erforderlich sind, werden wie folgt geschätzt: Catering-Leistungen für halbtägige Veranstaltungen: - 2026: 80 Veranstaltungen/Catering-Leistungen (82.850,00 EUR) - 2027: 78 Veranstaltungen/Catering-Leistungen (77.600,00 EUR) - 2028: 78 Veranstaltungen/Catering-Leistungen (67.600,00 EUR) - 2029: 80 Veranstaltungen/Catering-Leistungen (82.850,00 EUR). Catering-Leistungen für ganztägige Veranstaltungen: - 2026: 26 Veranstaltungen/Catering-Leistungen (220.200,00 EUR) - 2027: 19 Veranstaltungen/Catering-Leistungen (201.000,00 EUR) - 2028: 19 Veranstaltungen/Catering-Leistungen (205.000,00 EUR) - 2029: 26 Veranstaltungen/Catering-Leistungen (220.200,00 EUR). Die vorgenannten Schätzungen für halbtägige und für ganztägige Cateringleistungen könnten pro Jahr um jeweils 30 v.H. überstiegen werden. Mindest- oder Höchstabnahmemengen können jedoch nicht garantiert werden. Bedarfsabrufe Die Kontaktaufnahme mit der Auftragnehmerin zur Erstellung eines Angebots erfolgt in der Regel spätestens 4 Wochen vor der jeweiligen Veranstaltung. Letzte kleinere Änderungen, wie z.B. die Mitteilung der endgültigen Teilnehmendenzahl, können auch kurzfristig vor dem Veranstaltungsbeginn, spätestens jedoch 5 Werktage vorher, mitgeteilt werden. In Ausnahmefällen sind Cateringleistungen für kurzfristig angesetzte Veranstaltungen zu erbringen, wenn die Beauftragung spätestens 8 Werktage vorher erfolgt. Das jeweilige Angebot hat folgende Angaben zu enthalten: Datum, Beginn und Ende der Veranstaltung, Anzahl der Teilnehmenden, Räumlichkeit (im Gebäude des MUNV), Uhrzeit der Lieferung und Abholung, Aufstellung des konkreten Bedarfs und die Ansprechperson(en). Anmerkungen / Hinweise: ? Bezüglich der Durchführung des Caterings ist der Leitfaden für die nachhaltige Organisation von Veranstaltungen des BMU und UBA zu beachten (dieser ist zu finden unter: https://www.bmuv.de/publikation/leitfaden-fuer-die-nachhaltige-organisation-von-veranstaltungen). ? Sollte die Auftragnehmerin auch den Zuschlag für Los 1 "Verpflegung der Beschäftigten" erhalten, soll die Nutzung der Küchen für externes Catering der Auftragnehmerin nach einer schriftlichen gesonderten Vereinbarung mit dem MUNV ermöglicht werden. Eine Nutzung der Produktionsküche am Wochenende ist zwischen 06:30 Uhr und 20:00 Uhr möglich. Der Dienstbetrieb des MUNV darf zu keiner Zeit durch ein evtl. externes Catering beeinträchtigt werden. Vertragsbedingungen wie z.B. über kostendeckende Regelungen entsprechend der Kantinenrichtlinien sind hierzu separat zu verhandeln und zu vereinbaren.
- Stadtverwaltung Neuwied
Mittagsverpflegung für städtische Grundschulen der Stadt Neuwied - Los1: Geschwister Scholl Schule, Deichstadtkirche Evangelische Freikirche e.V. Ringstraße 45-47 56564 Neuwied
Die Stadt Neuwied beabsichtigt die Beschaffung von Mittagsverpflegung für 2 städtische Grundschulen. Insgesamt sollen hiernach an ca. 180 Versorgungstagen p.a. (gerechnet auf Basis einer 5-Tage-Woche) ca. 70 Kinder in der Friedrich-Ebert Schule, im Alter von 6-10 Jahren bis Schulübertritt, mit Mittagessen des Auftragnehmers versorgt werden. Eine Garantie über die Abnahmemenge gibt es nicht. Die geschätzten Tischgastzahlen dienen nur als Orientierungshilfe, die Abnahmemenge kann sich je nach Bedarf erhöhen oder verringern. . Die Laufzeit des beabsichtigten Vertrages beträgt 48 Monate beginnend ab dem Schuljahr 2025/2026. Bei den Angebotspreisen des Auftragnehmers handelt es sich für diesen Zeitraum um Festpreise. Der exakte Bedarf der Einrichtungen während der Vertragslaufzeit kann weder wert- oder mengen- noch artikelbezogen beziffert werden. Die im Leistungsverzeichnis aufgeführten Artikel haben nur exemplarischen Charakter. Abweichungen von den dort genannten Lebensmitteln in Menge und Art sind möglich. Die weiteren Bedarfe zur Verpflegung werden aus dem Sortiment des Vertragspartners nach Katalog gedeckt. Da nicht abzusehen ist, welche Artikel zusätzlich zu beschaffen sind, ist neben den konkreten Einzelpreisen der angefragten Artikel ein Pauschal-Rabatt auf die Listenpreise/Tagesspreise des Gesamt und Erweiterungssortiment anzubieten. Mit Mehr- oder Mindermengen bzw. einem Über- oder Unterschreiten des Auftragvolumens ist zu rechnen. Dies darf keine Auswirkungen auf die vereinbarten Preise haben. Die angebotenen Preise gelten als Festpreise bis zum 31.07.2030 und werden Bestandteil der Rahmenvereinbarung. Um einen reibungslosen Ablauf in der Auftragsausführung zu gewährleisten, beinhalten die Leistungspflichten des Auftragnehmers die nachfolgend aufgeführten „Nebenleistungen“, die keiner gesonderten Vergütung unterliegen: - Bereitstellung einer persönlichen Betreuung / eines persönlichen Ansprechpartners für den Auftraggeber in Bezug auf Fragen im Zusammenhang mit der Leistungsausführung und Kinderverpflegung durch einen fachlich qualifizierten Berater / Mitarbeiter des Auftragnehmers, - (auf Anforderung) Einweisung und Schulung des mit der Regeneration der Speisen betrauten Personals des Auftraggebers, - (auf Anforderung) Bereitstellung eines Ausdrucks der jeweils bebilderten Speisepläne, inkl. Auslobung der Allergene nach der Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV), - (auf Anforderung) Speiseplangestaltung für Kinder, die nicht lesen können, - (auf Anforderung) Möglichkeit zur Besichtigung der Produktionsstätten, - (auf Anforderung) Bereitstellung von Informationen zur Unterstützung der pädagogischen Arbeit in den Einrichtungen zum Thema Ernährung, - (Auf Anforderung) Unterstützung bei der Speisenplanung u.a. durch die Einarbeitung in das elektronische Speiseplanprogramm sowie die Bereitstellung von Musterspeisenplänen.
- Stadt Bamberg / Zentrale Beschaffungs- und Vergabestelle im Auftrag von Bamberg Service Abteilung Entwässerung und Abteilung Straßen- und BrückenbauBamberg
Erschließung neues Gewerbegebiet „Am Sendelbach“, Bamberg – Objektplanung Ingenieurleistungen
Verfahrensgegenstand ist gemeinsame Beauftragung von a) Objektplanung Verkehrsanlagen nach HOAI, Teil 3, Abschnitt 4, §§ 45 ff. - Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 1 – 3 + 5 – 9 - Stufenweise Beauftragung – vorerst nur Stufe 1 mit LPH 1 – 3 einschl. zugehöriger Besonderer Leistungen - Stufen gem. Vertragsmuster - Spezifische Besondere Leistungen: o LPH 1 – 4 ▪ Kostenaufteilung nach besonderen Anforderungen des AG über alle LPH ▪ SiGeKo ▪ Planungsbegleitende Vermessung gem. Anlage 1 HOAI Ziffer 1.4.2 für die LPH 2 (Geodätischer Raumbezug) und LPH 3 (Vermessungstechnische Grundlagen) o LPH 5 – 9 ▪ Bauvermessung der Verkehrsanlagen gem. Anlage 1 HOAI Ziffer 1.4.6 für LPH 2 (Absteckungsunterlagen) und LPH 3 (Bauvorbereitende Vermessung) ▪ Örtliche Bauüberwachung ▪ Koordination des Gesamtprojektes ▪ Überwachung der Mängelbeseitigung (LPH 9) ▪ Erstellung von Verkehrszeichenplänen ▪ SiGeKo Eine Beschreibung der Besonderen Leistungen kann der Anlage Nr. 7 zum Ing.Vertrag entnommen werden b) Objektplanung Ingenieurbauwerke nach HOAI, Teil 3, Abschnitt 3, §§ 41 ff., für den Kanalbau nach § 41 bzw. Anlage 12.2 Gruppe 2 - Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 1 – 3 + 5 – 9 - Stufenweise Beauftragung – vorerst nur Stufe 1 mit LPH 1 – 3 einschl. zugehöriger Besonderer Leistungen - Stufen gem. Vertragsmuster - Spezifische Besondere Leistungen: o LPH 1 – 4: ▪ SiGeKo o LPH 5 – 9 ▪ Koordination des Gesamtprojektes (LPH 5) ▪ Prüfen und Werten von Nebenangeboten (LPH 7) ▪ SiGeKo (LPH 8) ▪ Erstellen von Bestandsplänen (LPH 8) ▪ Kostenaufteilung nach Anforderungen des AG ( LPH 8) ▪ Örtliche Bauüberwachung (LPH 8) ▪ Überwachung der Mängelbeseitigung (LPH 9) ▪ Bauvermessung der Verkehrsanlagen gem. Anlage 1 HOAI Ziffer 1.4.6 für LPH 2 (Absteckungsunterlagen) und LPH 3 (Bauvorbereitende Vermessung) ▪ Planungsbegleitende Vermessung gem. Anlage 1 HOAI Ziffer 1.4.2 für die LPH 2 (Geodätischer Raumbezug) und LPH 3 (Vermessungstechnische Grundlagen) Eine Beschreibung der Besonderen Leistungen kann der Anlage Nr. 6 zum Ing.Vertrag entnommen werden c) Übergeordnetes Die Beauftragung ist entsprechend der Bereitstellung der Finanzmittel und Förderzusagen beabsichtigt. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung, sowie die Beauftragung mit weiteren Stufen oder Besonderen Leistungen, besteht nicht. Die Zielfindungsphase nach BGB / LPH 0 ist mit den vorliegenden Unterlagen im VgV abgeschlossen. Es wurden noch keine Planungsleistungen nach HOAI Objektplanung erbracht. Die wesentlichen Informationen können den Vergabeunterlagen (Anlage 01+02+03) entnommen werden. Weitere Unterlagen werden den ausgewählten Bietern erst mit Einladung in Stufe 2 zur Verfügung gestellt. Hinweis: Mit Inkrafttreten der neuen Fassung der HOAI 2021 zum 01.01.2021 ist die Bindung an Mindest- und Höchstsätze aufgehoben. Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen Orientierungswerte aus. Das Honorar richtet sich nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 7 HOAI ein höheres oder niedrigeres Honorar als die in den Honorartafeln der HOAI festgelegten Orientierungswerte vereinbart werden kann. Sofern keine Vereinbarung getroffen wurde, gilt für die Grundleistungen der jeweilige Basishonorarsatz als vereinbart. Die angegebene Laufzeit ist geschätzt und ist abhängig von der späteren tatsächlichen Leistungserbringung und baulichen Umsetzung. Die Laufzeit beinhaltet nicht die Dauer für den Anspruch auf Mängelbeseitigung nach § 13 VOB/B.
- Landeshauptstadt Potsdam, Bereich Vergabemanagement
Rahmenvertrag Steuerberatungsleistungen für die Landeshauptstadt Potsdam
2.1 Steuerliche Beratung der LHP Das Leistungsspektrum umfasst insb. in folgenden Bereichen den Abruf von Beratungsleistungen, welche tlw. kurzfristig bzw. mit einer schnellen Reaktionszeit zu erbringen sind: - Beratung der LHP zu komplexen steuerlichen Angelegenheiten, die die Stadt selbst und als Anteilseignerin betreffen; - Beratung zur Gestaltung von Geschäftsvorfällen und Planungsvorhaben mit dem Ergebnis der Optimierung der Steuerlast für die LHP; - Prüfung von steuerlichen Sachverhalten in Zusammenhang mit dem Treuhandvermögen (Entwicklungs-/Sanierungsgebiete) der LHP - Beratung bei Vertragsgestaltungen, auch von Sponsoringsachverhalten, unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten; - Vorbereitung & Begleitung während der Betriebsprüfung, Bearbeiten von komplexen Prüfungsanfragen und Beurteilung von Prüfungsfeststellungen der Betriebsprüfung des Finanzamtes sowie Überprüfung der Umsetzung von Prüfungsfeststellungen in den betroffenen Bereichen der LHP; - Führen von Rechtsbehelfsverfahren sowie ggfs. die Vertretung der LHP im Klageverfahren vor Gericht; - Beratung in Zusammenhang mit Lohnsteuerangelegenheiten in Abstimmung mit der Personalabteilung; - Prüfung von steuerlichen Sachverhalten in Zusammenhang mit der Neubesteuerung der öf. Hand (Inkrafttreten des § 2b UStG) - Beratung bei Verhandlungen inkl. ggf. Abstimmungen mit der Finanzverwaltung insb.im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten des § 2b UStG für die LHP; - Mitwirkung bei der Etablierung eines TCMS bei der LHP sowie dessen Weiterentwicklung - Beratung bei der Einrichtung neuer Betriebe gewerblicher Art und Beratung inkl. steuerrechtliche Würdigung von Sachverhalten bei bereits bestehenden bzw. zukünftigen BgA Die Beratungen können insbesondere folgende Einzelleistungen umfassen: - Feststellung des Sachverhaltes - Erstberatung - Klärung von (Steuer-)Rechtsfragen - Prüfung und Anpassung von Vertragsentwürfen - Besprechungen mit Leitungskräften und Mitarbeitern aus den jeweiligen Geschäftsbereichen - Handlungsempfehlungen in Form von Stellungnahmen oder Gutachten Die LHP hat derzeit 17 BgA, wovon 4 den Gemeinnützigkeitsstatus haben. Die LHP ist mit ihren BgA steuerpflichtig. Aufgrund dessen beinhaltet das Leistungsspektrum auch die - Deklarationsarbeiten, wie z.B. Erstellung von Steuererklärungen, Jahresabschlüssen mit Plausibilitätsbeurteilung bzw. Schwerpunktprüfung (inklusive Erstellungsbericht) und E-Bilanzen bei Bilanzierungspflicht sowie die elektronische Übermittlung der Unterlagen an die Finanzverwaltung. Der Arbeitsaufwand wird auf ca. 339 Stunden pro Jahr geschätzt. Somit ist von einem Arbeitsaufwand von ca. 1357 Stunden über die gesamte Vertragslaufzeit (01.05.2026 - 30.04.2030, § 6 Rahmenvertrag zu Steuerberatungsleistungen) auszugehen. Hierbei ist es grundsätzlich nicht möglich, genauere Aussagen darüber zu tätigen, zu welchem Zeitpunkt innerhalb des Kalenderjahres es zur Beauftragung der ausgeschriebenen Leistungen kommen wird. Für den Zeitpunkt der Erstellung der Steuererklärungen gelten die gesetzlichen Abgabefristen unter Berücksichtigung bestimmter Fristverlängerungen durch das Finanzamt. Präsenzzeiten am Ort des Auftraggebers sind insbesondere während der Erstellung der steuerlichen Jahresabschlüsse, regelmäßigen Arbeitsgesprächen und bei Besprechungen im Rahmen von Betriebsprüfungen vorgesehen. Die Vor-Ort-Termine werden auf 5 bis 10 Tage pro Jahr mit einem Zeitaufwand von 2 bis 8 Stunden pro Tag geschätzt. Die Deklarationsarbeiten bzw. der Compliance-Anteil und der Anteil an der allgemeinen steuerlichen Beratung in Bezug auf alle anfallenden Arbeiten wird auf jeweils die Hälfte des Arbeitsumfangs geschätzt. 2.2 Schulungen Die Beratungsleistungen umfassen bei Abruf auch Schulungsleistungen inkl. der Erstellung von Schulungsunterlagen. Auf dieser Grundlage sind im Falle eines Abrufs Schulungen für die städtischen Mitarbeitenden durchzuführen. Die Schulungsunterlagen beinhalten dabei insb, Angaben über die Vermittlung des Lehrstoffes, wie z. B. ausführliche schriftliche Erläuterungen zum Inhalt und zur Didaktik, eine Präsentation und ggf. weiteres Video- oder Audiomaterial. Der AN erstellt passend zu den Schulungen zusätzlich ein Skript, das den Lernstoff vollständig wiedergibt und Übungsaufgaben zur Lernkontrolle anbietet. Die Schulungen sind digital über eine DSGVO-konforme Anwendung des Auftragnehmers durchzuführen. Fragen, die während der Schulungen aufkommen, sind inkl. Antworten schriftlich zu dokumentieren. Zusätzlich sind die Schulungen als Musterschulungen aufzuzeichnen, um sie im Intranet der AG im Videoformat zu veröffentlichen. Die Datenschutzrechte der Teilnehmenden sind in diesem Zusammenhang zu wahren. Folgende Teilbereiche sind zu schulen: - Grundlagen der Besteuerung von BgA - Umsatzsteuer: Voranmeldung & Jahreserklärung - Vermietung und Verpachtung bei juristischen Personen des öf. Rechts - Umsatzsteuerliche Behandlung von Auslandssachverhalten (Reverse-Charge-Verfahren, innergemeinschaftlicher Erwerb, Einfuhrumsatzsteuer) Es wird von einem Schulungstermin à 4 Stunden pro Jahr ausgegangen (Planmenge).
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Die Angebotsfrist endet am 01. Juni 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Polizeipräsidium Düsseldorf.
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