Lieferleistung Verpflegung an Schulen in der Gemeinde Bad Schönborn ab dem Schuljahr 2026/2027
Die Gemeinde beabsichtigt, mit der vorliegenden Vergabemaßnahme einen Vertrag über die Lieferleistung der Mittagsverpflegung für die Schülerverpflegung an der Michael-Ende-Gemeinschaftsschule zu schließen. Die Vergabe der Leistungen erfolgt im offenen Verfahren gemäß § 15 Abs. 1 VgV als europaweite Ausschreibung. Ziel ...
Angebotsfrist:29. Mai 2026
Typ:Ausschreibung
Ohne Kreditkarte · Sofortiger Zugang
Inhalt auf einen Blick
Die Gemeinde beabsichtigt, mit der vorliegenden Vergabemaßnahme einen Vertrag über die Lieferleistung der Mittagsverpflegung für die Schülerverpflegung an der Michael-Ende-Gemeinschaftsschule zu schließen. Die Vergabe der Leistungen erfolgt im offenen Verfahren gemäß § 15 Abs. 1 VgV als europaweite Ausschreibung. Ziel der Ausschreibung...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Gemeinde Bad Schönborn
- Veröffentlicht: 29. April 2026
- Frist: 29. Mai 2026
Ausschreibungsbeschreibung
Die Gemeinde beabsichtigt, mit der vorliegenden Vergabemaßnahme einen Vertrag über die Lieferleistung der Mittagsverpflegung für die Schülerverpflegung an der Michael-Ende-Gemeinschaftsschule zu schließen. Die Vergabe der Leistungen erfolgt im offenen Verfahren gemäß § 15 Abs. 1 VgV als europaweite Ausschreibung. Ziel der Ausschreibung ist die Versorgung der Schüler mit einem nahrhaften, ausgewogenen, geschmacklich hochwertigen, kindgerechten und abwechslungsreichen Verpflegungsangebot. Der Bieter hat die Vergabeunterlagen samt ihren Anhängen sowie die darin enthaltenen Informationen und alle vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Informationen zwingend zu beachten und seiner verbindlichen Angebotsabgabe zu Grunde zu legen. Soweit der Auftraggeber für bestimmte Angaben Formulare vorgesehen hat, sind ausschließlich diese Formulare zu verwenden. Der Auftragnehmer (AN) hat alle einschlägigen gesetzlichen, öffentlich-rechtlichen, behördlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften, Normen, Richtlinien, technischen Vorschriften, Herstellervorgaben, anerkannte Regeln der Technik und relevante Regelwerke des Auftraggebers (AG), die für eine einwandfreie Erfüllung der Leistung erforderlich sind, zu identifizieren und einzuhalten. Für die Erbringung seiner geschuldeten Leistung hat der AN sämtliche erforderlichen behördlichen und sonstigen Genehmigungen in eigener Verantwortung und auf eigene Kosten zu beschaffen und die damit verbundenen Bedingungen und Auflagen zu erfüllen. Mit dem in den Verdingungsunterlagen verwendeten Begriff Auftragnehmer (AN) wird vor der Zuschlagserteilung der jeweilige Bieter bezeichnet. Mit dem verwendeten Begriff Auftraggeber (AG) wird die Gemeinde Bad Schönborn bezeichnet. Kapazität Mensa: 120 Sitzplätze, Verpflegung in Schichten Betriebstage: Montag bis Donnerstag (an Schultagen) Verpflegungszeiten täglich (außer Freitag) von 13:00 Uhr bis 13:45 Uhr Schülerzahl gesamt zum Zeitpunkt der Ausschreibung (Basis amtliche Schulstatistik 2025/ 2026) Klassenstufe 5 6 7 8 9 10 VK Klasse Schülerzahl 73 69 67 68 46 44 12 ∑ 379 Schüler Bestellmenge aktuell täglich zwischen 75-115 Essen (schwankend und abhängig vom Speisenangebot) Gästeprofil: Schüler (Alter 10-17 Jahre, unterschiedliche Nationalitäten) Lehrkräfte selten: Gäste der Schule/ Gemeinde Die Michael-Ende-Gemeinschaftsschule ist eine Ganztagesschule in gebundener Form. Die Teilnahme am Mittagessen ist Teil des pädagogischen Konzepts und daher von der Schule ausdrücklich erwünscht. Eine Verpflichtung der Schüler und auch der Lehrkräfte zur Essensteilnahme ist nicht möglich. Alles Weitere kann den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
49 Dateien erfasst- PDF Notice (BUL)
- PDF Notice (SPA)
- PDF Notice (CES)
- PDF Notice (DAN)
- PDF Notice (DEU)
- PDF Notice (EST)
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Gegenstand der Ausschreibung ist die Versorgung der Mensa Schulzentrum in Durmersheim mit der Mittagsverpflegung. Ziel ist ein gesundheitsförderndes und nachhaltiges Verpflegungsangebot mit einer nahrhaften, ausgewogenen, geschmacklich hochwertigen, kindgerechten und abwechslungsreichen Küche zu marktüblichen Preisen in einer guten Qualität bereit zu stellen. Alle vom AN geschuldeten Leistungen sind von ihm in den Durchschnittspreis pro Menü einzupreisen und verbindlich anzubieten gemäß dem Angebotsblatt. Der Preis pro Menü gemäß dem verbindlichen Angebot ist ein Fixpreis über die vollständige Vertragslaufzeit. Tritt eine nachhaltige wesentliche Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse ein, so wird der Preis pro Menü netto gemäß der Anlage Angebotsblatt des verbindlichen Angebots des Bieters den veränderten wirtschaftlichen Verhältnissen wie folgt angepasst: Ändert sich der vom Statistischen Bundesamt festgestellte Verbraucherpreisindex für Deutschland gegenüber dem Stand im Monat Dezember 2025 um mehr als 5 Prozent, so verändert sich auch der Preis pro Menü netto in demselben prozentualen Verhältnis. Die erste Anpassung findet hierbei frühestens mit Wirkung für den 01.09.2028 statt. Der neue Preis pro Menü netto wird dann zum 01.09.2028 wirksam und ist auf einen vollen Cent-Betrag zu runden. Eine erneute Anpassung findet statt, wenn sich der Preisindex seit der letzten Anpassung um mindestens 5 Prozent verändert hat. Maßgeblich ist der Monat, der bei der vorausgegangenen Anpassung zugrunde gelegt wurde. Der neue Preis pro Menü netto wird jeweils zum 01.09. wirksam und ist auf einen vollen Cent-Betrag zu runden. Die Mittagsverpflegung besteht aus täglich zwei Menülinien. Menülinie 1, Mischkost, orientiert sich an den Qualitätsstandards für die Verpflegung in Schulen (5. Auflage, 2. korrigierter und aktualisierter Nachdruck, 2023) der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e.V. - in der Folge kurz DGE-Menü genannt - und kann Fleisch oder Fisch enthalten. Menülinie 2 ist verpflichtend ovo-lacto-vegetarische Kost und orientiert sich an den Mengen der „Orientierungshilfe für Lebensmittelmengen in der Mittagsverpflegung“, S. 40-41. Da die Schülerinnen und Schüler eine breite Auswahlmöglichkeit haben sollen, dürfen sich die Menülinien 1 und 2 nicht nur in einer Komponente unterscheiden, sondern sind als komplett eigenständige Menülinien anzubieten. Eine Menülinie setzt sich zusammen aus a) einer eiweißreichen Komponente wie Fleisch oder Fisch (Menülinie 1); Hülsenfrüchte / Nüsse / Eier in der ovo-lacto-vegetarischen Linie b) einer Stärkekomponente c) einer Gemüsekomponente oder einem Beilagensalat oder Rohkost d) einem Dessert. Dessert, sofern nicht bereits verzehrfähig wie Stückobst o.ä. und Beilagensalat werden in Mehrweggeschirr, z.B. Porzellan, gereicht und von den Schülern grundsätzlich aus dem Selbstbedienungsbuffet entnommen. Die Portionierung von Dessert und Beilagensalaten übernimmt das Küchenpersonal des AG. Der AN liefert Salatdressing separat vom Salat verpackungssparend in Gastronorm-Behältern an. Das Dressing wird von den Schülern am Selbstbedienungsbuffet entnommen. Ist das Hauptgericht eine Süßspeise, ist dazu eine Suppe anzubieten. Im ovo-lacto-vegetarischen Menü ist über eine geschickte Kombination der Speisekomponenten, Abwechslung bei den Getreideprodukten sowie den Einbau von Nüssen und Hülsenfrüchten (Orientierung am Qualitätsstandard für die Verpflegung in Schulen – kurz QSVS) für eine hohe biologische Wertigkeit des Eiweißes im Gericht zu sorgen (siehe QSVS S. 40+41 und S. 80 als Orientierung). Die Einrichtung verfügt über keine Produktionsküche, daher müssen sämtliche Speisen bereits vorproduziert werden. Die Anlieferung der Speisen kann temperaturentkoppelt (Cook & Chill, Cook & Freeze) oder durch Warmanlieferung frischer Gerichte (Cook & Hold) erfolgen. Der Auftragnehmer hat die DIN-Normen zwingend zu beachten, die für die Leistungsausführung gelten. Näheres ist den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
- Gemeinde Durmersheim
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Gegenstand der Ausschreibung ist die Versorgung der Mensa Schulzentrum in Durmersheim mit der Mittagsverpflegung. Ziel ist ein gesundheitsförderndes und nachhaltiges Verpflegungsangebot mit einer nahrhaften, ausgewogenen, geschmacklich hochwertigen, kindgerechten und abwechslungsreichen Küche zu marktüblichen Preisen in einer guten Qualität bereit zu stellen. Alle vom AN geschuldeten Leistungen sind von ihm in den Durchschnittspreis pro Menü einzupreisen und verbindlich anzubieten gemäß dem Angebotsblatt. Der Preis pro Menü gemäß dem verbindlichen Angebot ist ein Fixpreis über die vollständige Vertragslaufzeit. Tritt eine nachhaltige wesentliche Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse ein, so wird der Preis pro Menü netto gemäß der Anlage Angebotsblatt des verbindlichen Angebots des Bieters den veränderten wirtschaftlichen Verhältnissen wie folgt angepasst: Ändert sich der vom Statistischen Bundesamt festgestellte Verbraucherpreisindex für Deutschland gegenüber dem Stand im Monat Dezember 2025 um mehr als 5 Prozent, so verändert sich auch der Preis pro Menü netto in demselben prozentualen Verhältnis. Die erste Anpassung findet hierbei frühestens mit Wirkung für den 01.09.2028 statt. Der neue Preis pro Menü netto wird dann zum 01.09.2028 wirksam und ist auf einen vollen Cent-Betrag zu runden. Eine erneute Anpassung findet statt, wenn sich der Preisindex seit der letzten Anpassung um mindestens 5 Prozent verändert hat. Maßgeblich ist der Monat, der bei der vorausgegangenen Anpassung zugrunde gelegt wurde. Der neue Preis pro Menü netto wird jeweils zum 01.09. wirksam und ist auf einen vollen Cent-Betrag zu runden. Die Mittagsverpflegung besteht aus täglich zwei Menülinien. Menülinie 1, Mischkost, orientiert sich an den Qualitätsstandards für die Verpflegung in Schulen (5. Auflage, 2. korrigierter und aktualisierter Nachdruck, 2023) der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e.V. - in der Folge kurz DGE-Menü genannt - und kann Fleisch oder Fisch enthalten. Menülinie 2 ist verpflichtend ovo-lacto-vegetarische Kost und orientiert sich an den Mengen der „Orientierungshilfe für Lebensmittelmengen in der Mittagsverpflegung“, S. 40-41. Da die Schülerinnen und Schüler eine breite Auswahlmöglichkeit haben sollen, dürfen sich die Menülinien 1 und 2 nicht nur in einer Komponente unterscheiden, sondern sind als komplett eigenständige Menülinien anzubieten. Eine Menülinie setzt sich zusammen aus a) einer eiweißreichen Komponente wie Fleisch oder Fisch (Menülinie 1); Hülsenfrüchte / Nüsse / Eier in der ovo-lacto-vegetarischen Linie b) einer Stärkekomponente c) einer Gemüsekomponente oder einem Beilagensalat oder Rohkost d) einem Dessert. Dessert, sofern nicht bereits verzehrfähig wie Stückobst o.ä. und Beilagensalat werden in Mehrweggeschirr, z.B. Porzellan, gereicht und von den Schülern grundsätzlich aus dem Selbstbedienungsbuffet entnommen. Die Portionierung von Dessert und Beilagensalaten übernimmt das Küchenpersonal des AG. Der AN liefert Salatdressing separat vom Salat verpackungssparend in Gastronorm-Behältern an. Das Dressing wird von den Schülern am Selbstbedienungsbuffet entnommen. Ist das Hauptgericht eine Süßspeise, ist dazu eine Suppe anzubieten. Im ovo-lacto-vegetarischen Menü ist über eine geschickte Kombination der Speisekomponenten, Abwechslung bei den Getreideprodukten sowie den Einbau von Nüssen und Hülsenfrüchten (Orientierung am Qualitätsstandard für die Verpflegung in Schulen – kurz QSVS) für eine hohe biologische Wertigkeit des Eiweißes im Gericht zu sorgen (siehe QSVS S. 40+41 und S. 80 als Orientierung). Die Einrichtung verfügt über keine Produktionsküche, daher müssen sämtliche Speisen bereits vorproduziert werden. Die Anlieferung der Speisen kann temperaturentkoppelt (Cook & Chill, Cook & Freeze) oder durch Warmanlieferung frischer Gerichte (Cook & Hold) erfolgen. Der Auftragnehmer hat die DIN-Normen zwingend zu beachten, die für die Leistungsausführung gelten. Näheres ist den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
- Landratsamt München - Zentrale Vergabestelle und EinkaufMünchenFrist: 02. Juni
Beförderung von Schülern des Gymnasiums der Benediktiner in Schäftlarn - ab Sauerlach
Der Auftragnehmer hat an allen Beförderungstagen die Schüler morgens von den Haltestellen in den Gemeinden zur Schule und nachmittags von der Schule zurück zu den Haltestellen in den Gemeinden zu befördern. Als Beförderungstage gelten alle Schultage von Montag bis einschließlich Freitag. Der Auftraggeber wird dem Auftragnehmer die genaue Anzahl der Schüler bis spätestens Ende August des jeweiligen Schuljahres mitteilen. Die Anzahl der Schüler kann sich während der Vertragslaufzeit jederzeit verändern. Der Auftragnehmer hat hiermit jederzeit zu rechnen. Im vergangenen Schuljahr wurden in diesem Los 50-55 Schüler befördert. Diese Angabe ist unverbindlich und erfolgt nur aus Gründen der Information. Der Auftragnehmer hat für jedes Schuljahr einen Tourenplan zu erstellen. Er darf den Tourenplan nur umsetzen, wenn dieser mit dem Auftraggeber abgestimmt ist und dieser seine vorheriger Zustimmung (Einwilligung) in Textform erteilt hat. Der Auftragnehmer hat die Auswahl und Anzahl der für die auftragsgegenständlichen Beförderungsleistungen einzusetzenden Fahrzeuge so zu treffen, dass er die Vertragsleistungen ordnungsgemäß erbringen kann, insbesondere die Beförderungs- und Fahrzeiten einhalten kann, damit die tägliche Erfüllung der Schulpflicht für alle zu befördernden Schüler gewährleistet ist. Die Anforderungen an die einzusetzenden Fahrzeuge sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
- Main-Kinzig-KreisGelnhausenFrist: 18. Mai
Main-Kinzig-Kreis - Losweise Vergabe von Grundschulbetreuungsleistungen im Rahmen des Hessischen Landesprogramms "Pakt für den Ganztag" ab dem Schuljahr 2026/2027
- Adresse: Bremesgasse 13, 63505 Langenselbold - Leistungsbeginn: 01.08.2026 - Schülerzahl: 257 - zu betreuende Schüler: 100 ? davon 70 in Modul 1 ? davon 30 in Modul 2 - Bereits jetzt werden fast 100 Kinder im Rahmen der Ganztagsbetreuung an der Schule betreut, die Angebote umfassen eine Hausaufgabenbetreuung, eine Ferienbetreuung und weitere Kreativ- und Freizeitangebote. Das Mittagessen wird in 3 Schichten eingenommen, das Essen von einem externen Caterer angeliefert. Für das Mittagessen stehen ausreichend Räume zur Verfügung. - Räumlichkeiten/Gegebenheiten vor Ort: Für die Ganztagsbetreuung stehen eine Gymnastikhalle und drei Räume mit multifunktionaler Ausstattung zur Verfügung, die für Spiel- und Entspannungsphasen und Arbeitsgemeinschaften genutzt werden können. Ein weiterer Raum wird als Bibliothek genutzt. Für die Hausaufgabenbetreuung stehen Klassenräume zur Verfügung, eine Küche und eine Mensa sind vorhanden.
- Stadt Freiburg
Vorinformation Schülerbeförderung mit Großbussen im Schuljahr 2026/2027 für Freiburger öffentliche Schulen (voraussichtlich 13 Lose)
Schülerbeförderung mit Großbussen im Schuljahr 2026/2027 für Freiburger öffentliche Schulen (voraussichtlich 13 Lose); Die öffentlichen Freiburger Grundschulen besuchen zum Schwimmunterricht die Hallenbäder Haslach (79115 Freiburg), Lehen (79110 Freiburg), Hochdorf (79108 Freiburg), Westbad (79110 Freiburg) und FT von 1844 e.V. (79117 Freiburg) und für den Verkehrsunterricht die Jugendverkehrsschulen im Mösle-Park (79117 Freiburg) und in Breisach-Hofstetten (79206 Breisach). Die Beförderung der Schüler*innen und der Lehrkräfte von der Schule zum Hallenband/Verkehrsübungsplatz und wieder zurück soll über Großbusse (bis max. 75 Plätze) erfolgen. Die Aufträge gelten in der Regel für ein ganzes Schuljahr: 21.09.2026 - 23.07.2027 Die Schülerbeförderungsleistungen entfallen generell an gesetzlichen Feiertagen sowie an beweglichen Ferientage und während der Schulferien. Davon unabhängig können die Leistungen aus schulorganisatorischen oder bäderbetrieblichen Gründen abbestellt werden. Dies wird dem Auftragnehmer durch die Schulleitung rechtzeitig mitgeteilt. Es werden voraussichtlich 13 Lose vergeben. In der Anlage finden Sie die 13 Lose. Die genauen Abfahrtszeiten, Anzahl der Touren und Anzahl der Personen stehen erst zu einem späteren Zeitpunkt fest. Die Anzahl der Lose und Touren können sich ggf. ändern. Grundlagen für die Ausführung der Schülerbeförderungsleistung sind - die allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), - die Verordnung über die Befreiung bestimmter Beförderungsfälle von den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes (Freistellungs-Verordnung), - die Verpflichtung ees Auftragnehmers, die verkehrsrechtlichen Bestimmungen insbesondere des Straßenverkehrsgesetz (StVG), der Straßenverkehrsordnung (StVO), der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) und der Veordnung über den Betrieb von Kraftfahrzeugunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) einzuhalten, - die Verpflichtung des Auftragnehmers, die im Anforderungskatalog für Kraftomnibusse und Kleinbusse, die zur Beförderung von Schülern und Kindergartenkindern besonders eingesetzt werden, sowie die im Merkblatt für die Schulung von Fahrzeugführern für die Beförderung von Schülern formulierten sachlichen und personellen Voraussetzungen zu erfüllen, - die Verpflichtung des Auftragnehmers, die Fahrtzeiten genau einzuhalten. Für die o.g. Vorschriften gelten die jeweils gültigen Fassungen.
- Landratsamt München - Zentrale Vergabestelle und EinkaufFrist: 02. Juni
Beförderung von Schülern des Gymnasiums der Benediktiner
Der Auftragnehmer hat an allen Beförderungstagen die Schüler morgens von den Haltestellen in den Gemeinden zur Schule und nachmittags von der Schule zurück zu den Haltestellen in den Gemeinden zu befördern. Als Beförderungstage gelten alle Schultage von Montag bis einschließlich Freitag. Der Auftraggeber wird dem Auftragnehmer die genaue Anzahl der Schüler bis spätestens Ende August des jeweiligen Schuljahres mitteilen. Die Anzahl der Schüler kann sich während der Vertragslaufzeit jederzeit verändern. Der Auftragnehmer hat hiermit jederzeit zu rechnen. Im vergangenen Schuljahr wurden in diesem Los 50-55 Schüler befördert. Diese Angabe ist unverbindlich und erfolgt nur aus Gründen der Information. Der Auftragnehmer hat für jedes Schuljahr einen Tourenplan zu erstellen. Er darf den Tourenplan nur umsetzen, wenn dieser mit dem Auftraggeber abgestimmt ist und dieser seine vorheriger Zustimmung (Einwilligung) in Textform erteilt hat. Der Auftragnehmer hat die Auswahl und Anzahl der für die auftragsgegenständlichen Beförderungsleistungen einzusetzenden Fahrzeuge so zu treffen, dass er die Vertragsleistungen ordnungsgemäß erbringen kann, insbesondere die Beförderungs- und Fahrzeiten einhalten kann, damit die tägliche Erfüllung der Schulpflicht für alle zu befördernden Schüler gewährleistet ist. Die Anforderungen an die einzusetzenden Fahrzeuge sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
- Stadt KaufbeurenFrist: 13. Mai
Emissionsfreie Beförderung im freigestellten Schülerverkehr von Schülern aus dem Stadtgebiet Kaufbeuren von und zur Josef-Landes-Schule, Prinzregentenstraße 2 und Schraderstraße 3, 87600 Kaufbeuren - ab Schuljahr 2026/2027.
Schülerbeförderung im Stadtgebiet Kaufbeuren zur Josef-Landes-Schule unter Einsatz von Kraftomnibussen mit emissionsfreiem Antrieb (auf Grundlage des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetzes - SaubFahrzeugBeschG). Fahrzeug mit mind. 40 Fahrgastsitzplätzen. Bei durchschnittlich 185 Schultagen im Jahr ergeben sich, nach dem aktuellen Stand: - eine Gesamtkilometerleistung von ca. 7.400 Kilometer in 185 Schultagen pro Jahr, - für das Begleitpersonal 370 Arbeitsstunden pro Schuljahr. Die Stadt Kaufbeuren ist u. a. Sachaufwandsträger der Josef-Landes-Schule –sonderpädagogisches Förderzentrum- mit einem Hauptgebäude in der Prinzregentenstraße 2 und einer Nebenstelle an der benachbarten Schraderschule, Schraderstr. 3 (Haltestelle: Heinzelmannstr.) Kaufbeuren. Im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung soll ein Vertragspartner ermittelt werden, der die Beförderung der Kinder aus dem Stadtgebiet zu der Förderschule übernimmt. Die Schülerbeförderung zu der genannten Förderschule ist durch einige Besonderheiten geprägt, auf die der Auftraggeber keine oder nur eingeschränkte Einflussnahme hat. So ist über die Dauer der Vertragslaufzeit, mindestens zum Schuljahreswechsel, häufig aber auch während des laufenden Schuljahres, mit Änderungen in der Beförderungsleistung zu rechen. Diese sind u. a. durch Zu-, Weg- oder Umzug von Schülerinnen und Schülern, schulorganisatorisch bedingte Veränderungen der Abholzeiten an einzelnen Tagen gekennzeichnet. Die Ausschreibung erfolgt für ein Teilgebiet der Stadt Kaufbeuren, aus dem Kinder an die Förderschule zu befördern sind. Dem Teilgebiet wurde ein Musterbeförderungsplan, der sich an der aktuellen Beförderungssituation orientieren, zugrunde gelegt. Auf dieser Basis sowie der voraussichtlichen Schultage wurden die zu erwartenden Tages-/Jahreskilometerleistungen ermittelt, die als Kalkulationsgrundlage dienen. Die Vergütung erfolgt als Pauschale pro Einsatztag. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Leistungserbringung sowohl während eines laufenden Schuljahres als auch zum Schuljahresbeginn, insbesondere durch Änderungen in der Schülerzahl, den Weg- oder Zuzug von Schülern und anderer Vorgaben, die nicht in der Einflusssphäre des Auftraggebers liegen, ändern kann. Die vom Bieter zu erbringende Beförderungsleistung ist durch diese allgemeinen Rahmenbedingungen und die Vorgaben in der Leistungsbeschreibung definiert.
- Bürgermeisteramt LeutenbachFrist: 26. Mai
Öffentliche Ausschreibung Mittagsverpflegung Schulen 2026
Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle, Stelle zur Ausgabe und Einreichung der Angebote, zuschlagerteilende Stelle: Bürgermeisteramt Leutenbach Hauptamt Rathausplatz 1 71397 Leutenbach Tel.: 07195/189-52 Fax: 07195/189-10 E-Mail: m.scharf@leutenbach.de Internet: www.leutenbach.de Art der Vergabe: Öffentliche Ausschreibung Einreichungsform: schriftlich Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und Information zum Zugriff auf Vergabeunterlagen: verschlossener und gekennzeichneter Umschlag, Öffnung der Angebote am Submissionstermin Art und Umfang sowie Ort der Leistung: Art und Umfang: ab dem 30.07.2026 Lieferung von Mittagessen an zwei Grundschulen und eine Gemeinschaftsschule in der Gemeinde Leutenbach Ort der Leistung: Gemeinde Leutenbach Losaufteilung: Losweise Vergabe: Nein Nebenangebote: sind nicht zugelassen Beginn der Lieferleistung/Vertragsbeginn: ab dem 30.07.2026 Online-Abruf der Ausschreibungsunterlagen: Homepage der Gemeinde Leutenbach: www.leutenbach.de Ablauf der Angebots- und Bindefrist: Angebotsfrist / Submission: Dienstag, 26.05.2026, 11:00 Uhr Rathaus Leutenbach, Anschrift siehe Punkt a) Bindefrist: bis Freitag, 10.07.2026 Höhe etwa geforderter Sicherheitsleistungen: keine Zahlungsbedingungen: Die Zahlungsbedingungen können den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden. Weitere mit dem Angebot abzugebende Unterlagen: Speisepläne der Kalenderwochen 10 bis 13 2026, Nachweis zur Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden mit mindestens 3.000.000 Euro, Nachweis über ein bei der zuständigen Behörde ordnungsgemäß angemeldetes Gewerbe Eignungskriterien: Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden mit mindestens 3.000.000 Euro und ein bei der zuständigen Behörde ordnungsgemäß angemeldetes Gewerbe Angabe der Zuschlagskriterien: Gilt der niedrigste Preis? Nein. Kriterien: Preis 50 % Bewertung Probeessen 50 % Probeessen: Die Probeessen werden voraussichtlich in der Kalenderwoche 24 stattfinden. Es wird ein fleischhaltiges und ein vegetarisches Gericht geliefert, welches an diesem Tag bei dem Bieter angeboten wird. Die Uhrzeit und Anzahl der Lieferung wird spätestens eine Woche vor dem Probeessen mit jedem Bieter abgesprochen. Mittagessen, Warmverpflegung, Cook & Freeze, Cook & Chill
- Stadt KaufbeurenFrist: 19. Mai
Emissionsfreie Beförderung im freigestellten Schülerverkehr von und zum Adolf-Weber-Gymnasium in München - ab Schuljahr 2026/2027
Beförderung im freigestellten Schülerverkehr unter Einsatz von Personenkraftwagen mit emissionsfreiem Antrieb (auf Grundlage des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetzes - SaubFahrzeugBeschG). Zugelassene Fahrzeuge: Elektro-Pkw (Taxi oder Mietwagen gem. PBefG). Bei durchschnittlich 185 Schultagen im Jahr ergeben sich, nach dem aktuellen Stand: - ca. 31.635,- Besetztkilometer pro Schuljahr. Die Stadt Kaufbeuren ist als Aufgabenträger für die Beförderung aller Schüler aus der Stadt Kaufbeuren zur nächstgelegenen Schule zuständig. Im vorliegenden Einzelfall erfolgt die Beförderung zum Adolf-Weber-Gymnasium in München. Aufgrund der besonderen Spezialisierung dieser Einrichtung auf die Beschulung und Integration von Schülerinnen und Schülern mit Hör- und Sehbeeinträchtigungen sowie Blindheit ist diese als die für den individuellen Förderbedarf nächstgelegene geeignete Schule im Sinne der Schülerbeförderungsverordnung anzusehen. Im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung soll ein Vertragspartner ermittelt werden, der die Beförderung des Schülers von und zu der obengenannten Schule übernimmt. Die Schülerbeförderung zum genannten Schulstandort unterliegt spezifischen Rahmenbedingungen, auf die der Auftraggeber keinen oder nur bedingten Einfluss hat. Der Auftragnehmer hat über die gesamte Vertragslaufzeit hinweg – insbesondere zum Schuljahreswechsel, jedoch auch unterjährig – mit Anpassungen der Beförderungsleistung zu rechnen. Diese Änderungen resultieren insbesondere aus: - Anpassungen der Stundenpläne, - sonstigen schulorganisatorischen Maßnahmen, - kurzfristigen Veränderungen der Abhol- und Rückfahrtzeiten an einzelnen Schultagen. Die Vergabe erfolgt als Gesamtlos. Die Kalkulation erfolgt auf Basis von Musterbeförderungsplänen, die die aktuelle Beförderungssituation abbilden. Die daraus abgeleiteten Jahreskilometerleistungen und Arbeitszeiten sind für das Angebot verbindlich. -Als vergütungsfähig gelten ausschließlich die Besetztkilometer. Dies umfasst die einfache Entfernung zwischen dem Wohnort des Schülers und der Schule sowie die entsprechende Rückfahrt mit dem Schüler. - Mit der Tagespauschale sind sämtliche Kosten abgegolten. Dies schließt insbesondere An- und Abfahrten vom Betriebshof zum ersten Aufnahmeort bzw. vom letzten Absetzort zum Betriebshof sowie Wartezeiten und Leerfahrten ein. Eine gesonderte Vergütung dieser Zeiten und Kilometer erfolgt nicht. Die vom Bieter zu erbringende Beförderungsleistung ist durch diese allgemeinen Rahmenbedingungen und die Vorgaben in der Leistungsbeschreibung definiert.
- Stadt KaufbeurenFrist: 19. Mai
13011_11 Emissionsfreie Beförderung im freigestellten Schülerverkehr von und zum Adolf-Weber-Gymnasium in München - ab Schuljahr 2026-2027
emissionsfreiem Antrieb (auf Grundlage des SaubereFahrzeugeBeschaffungsGesetzes SaubFahrzeugBeschG). Zugelassene Fahrzeuge: ElektroPkw (Taxi oder Mietwagen gem. PBefG). Bei durchschnittlich 185 Schultagen im Jahr ergeben sich, nach dem aktuellen Stand: ca. 31.635, Besetztkilometer pro Schuljahr. Die Stadt Kaufbeuren ist als Aufgabenträger für die Beförderung aller Schüler aus der Stadt Kaufbeuren zur nächstgelegenen Schule zuständig. Im vorliegenden Einzelfall erfolgt die Beförderung zum AdolfWeberGymnasium in München. Aufgrund der besonderen Spezialisierung dieser Einrichtung auf die Beschulung und Integration von Schülerinnen und Schülern mit Hör und Sehbeeinträchtigungen sowie Blindheit ist diese als die für den individuellen Förderbedarf nächstgelegene geeignete Schule im Sinne der Schülerbeförderungsverordnung anzusehen. Im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung soll ein Vertragspartner ermittelt werden, der die Beförderung des Schülers von und zu der obengenannten Schule übernimmt. Die Schülerbeförderung zum genannten Schulstandort unterliegt spezifischen Rahmenbedingungen, auf die der Auftraggeber keinen oder nur bedingten Einfluss hat. Der Auftragnehmer hat über die gesamte Vertragslaufzeit hinweg – insbesondere zum Schuljahreswechsel, jedoch auch unterjährig – mit Anpassungen der Beförderungsleistung zu rechnen. Diese Änderungen resultieren insbesondere aus: Anpassungen der Stundenpläne, sonstigen schulorganisatorischen Maßnahmen, kurzfristigen Veränderungen der Abhol und Rückfahrtzeiten an einzelnen Schultagen. Die Vergabe erfolgt als Gesamtlos. Die Kalkulation erfolgt auf Basis von Musterbeförderungsplänen, die die aktuelle Beförderungssituation abbilden. Die daraus abgeleiteten Jahreskilometerleistungen und Arbeitszeiten sind für das Angebot verbindlich. Als vergütungsfähig gelten ausschließlich die Besetztkilometer. Dies umfasst die einfache Entfernung zwischen dem Wohnort des Schülers und der Schule sowie die entsprechende Rückfahrt mit dem Schüler. Mit der Tagespauschale sind sämtliche Kosten abgegolten. Dies schließt insbesondere An und Abfahrten vom Betriebshof zum ersten Aufnahmeort bzw. vom letzten Absetzort zum Betriebshof sowie Wartezeiten und Leerfahrten ein. Eine gesonderte Vergütung dieser Zeiten und Kilometer erfolgt nicht. Die vom Bieter zu erbringende Beförderungsleistung ist durch diese allgemeinen Rahmenbedingungen und die Vorgaben in der Leistungsbeschreibung definiert. Kennung des Verfahrens: b36c2ec822254efa9c5fd9d23b41f8dd Interne Kennung: 13011_11 Verfahrensart: Offenes Verfahren Das Verfahren wird beschleunigt: nein 2.1.1 Zweck
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf auftrag.ai. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 29. Mai 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Gemeinde Bad Schönborn.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.