Vergabe der Verkehrsdienstleistungen des Linienbündels: Nordost 1
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Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
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- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Landratsamt Ravensburg, Zentrale Vergabestelle
- Veröffentlicht: 03. Mai 2026
- Frist: Nicht angegeben
Ausschreibungsbeschreibung
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Weiterführende Details
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1 Datei erfasst- Bekanntmachung
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Wettbewerbliche Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen im Linienbündel "LGG Nordost" im Landkreis Groß-Gerau
Die Lokale Nahverkehrsgesellschaft mbH Kreis Groß-Gerau beabsichtigt als zuständige Behörde (§ 5 Abs. 4 i. V. m. § 6 Abs. 1 ÖPNVG Hessen i.V.m. § 8a Abs. 1 Satz 2 PBefG), einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen im Wettbewerb zu vergeben. Die beabsichtigte Vergabe bezieht sich auf Personenverkehrsdienste des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) i. S. v. § 8 PBefG und § 2 Abs. 1 ÖPNVG Hessen. Der zu vergebende ÖDA umfasst alle fahrplangebundenen öffentlichen Personenverkehrsdienste im Linienbündel "LGG Nordost" wie im aktuellen Nahverkehrsplan (NVP; https://www.rmv.de/c/de/start/lnvg/die-lnvg/nahverkehrsplan-kreis-gross-gerau) beschrieben. Dies beinhaltet Verkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen, insbesondere Bussen. Zum Zeitpunkt der Verkehrsaufnahme besteht das Linienbündel "LGG Nordost" aus den Linien 67 und 69. Umfasst sind fahrplanmäßige Verkehrsdienste. Es handelt sich hierbei um Linienverkehre gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3 PBefG i. V. m. § 42 PBefG. Die Linienverkehre können mit Bussen und anderen Kraftfahrzeugen durchgeführt werden. Zusätzliche Linienverkehre gemäß § 42 PBefG oder (ggf. erstmals) gemäß § 43 PBefG oder § 44 PBefG können auch während der Laufzeit des ÖDA aufgenommen werden. In Summe belaufen sich die zu vergebenden Personenverkehrsdienste nach derzeitigem Planungsstand zum Vertragsbeginn auf ca. 638.615 Fahrplankilometer pro Jahr im Linienverkehr gemäß § 42 PBefG. Im Zusammenhang mit der Erbringung und Verwaltung der Personenverkehrsdienste verpflichtet der ÖDA den Betreiber zur Vorhaltung der erforderlichen Fahrzeuge und Infrastruktur. Ferner umfasst sind Vertriebsaufgaben und Kundenbetreuung im RMV. Die zum Betriebsbeginn umfassten Linienverkehre und das Bedienungsgebiet sind im „Ergänzenden Dokument“ (siehe 2.1.4 Allgemeine Informationen bei B.) beschrieben. Der ÖDA soll Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot innerhalb des im ÖDA bestimmten Rahmens an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse oder finanzielle Rahmenbedingungen, die Nahverkehrspläne in der jeweils geltenden Fassung und andere veränderte Umstände anzupassen ist (z. B. technische Entwicklungen, Belange des Umwelt- und Klimaschutzes, Einführung weiterer öffentlicher Verkehrsmittel). Die Änderungsmöglichkeiten beziehen sich auf Art, Umfang sowie Qualität der Personenverkehrsdienste und die Beförderungstarife. Änderungen können sich insbesondere beziehen auf: Bestand und Verlauf der Linien, Fahrplan- und Tarifangebot, Form der Bedienung (regulärer Linienverkehr, Sonderformen des Linienverkehrs, Linienbedarfsverkehr), Fahrzeug- und andere Qualitätsstandards. Die vom ÖDA erfasste Verkehrsmenge kann sich dabei reduzieren oder erweitern. Änderungen können bereits zum Beginn der Laufzeit des ÖDA wirksam werden. Diese Vorinformation bzw. Vorabbekanntmachung gilt für hinzutretende Linienverkehre aufgrund von Änderungen im vorstehenden Sinne. Dem Betreiber soll für die Verkehre ein ausschließliches Recht im Sinne von Art. 2 lit. f VO 1370/2007 gemäß und in den Grenzen von § 8a Abs. 8 PBefG erteilt werden. Das ausschließliche Recht dient dem Schutz der Verkehrsleistungen, die Gegenstand des ÖDA sind. Geschützt sind alle Linienverkehre, die zur Erfüllung des ÖDA erforderlich sind. Das ausschließliche Recht schützt die gegenständliche Leistung vor Verkehren, die das Fahrgastpotenzial dieser Leistungen nicht nur unerheblich beeinträchtigen, soweit sie vom Auftraggeber nicht selbst veranlasst werden. Es umfasst dabei Leistungen gemäß den §§ 42, 43 und 44 PBefG.
- Lokale Nahverkehrsgesellschaft mbH Kreis Groß-Gerau
Wettbewerbliche Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen im Linienbündel "LGG Nordost" im Landkreis Groß-Gerau
Siehe Beschreibung unter Abschnitt Verfahren 2.1.
- Frist: 10. Apr.
Verkehrsdienstleistung im ÖPNV (Linientaxi/RufBus)
Übernahme von Beförderungsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) mittels eigener Kleinbusse. Der Leistungsumfang umfasst den Betrieb von Linientaxis sowie RufBus-Diensten.
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Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrag über das Linienbündel "Holzwinkel" als Gesamtleistung
Personenbeförderung im Linienbündel 'Holzwinkel' (13.12.2026–13.12.2036) auf den AVV-Regionalbuslinien 403 (Wertingen-Biberbach), 500 (Augsburg-Wertingen), 502 (Augsburg-Wertingen) und N 592 (Neusäß-Welden). Umfang: ca. 644.441 Fahrplankilometer/Jahr (250 Werktage Mo-Fr, 51 Samstage). Fahrzeiten sind innerhalb eines +/- 10-Minuten-Fensters unter Einhaltung von Zwangspunkten anpassbar. Subunternehmer-Einsatz auf max. 50% der Fahrplankilometer begrenzt.
- Landkreis Augsburg und Landkreis Dillingen a.d.Donau, vertreten durch die Augsburger Verkehrs- und Tarifverbund GmbHAugsburg
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- Landkreis Augsburg, Landkreis Dillingen a.d.Donau und Stadt Augsburg, vertreten durch die Augsburger Verkehrs- und Tarifverbund GmbHAugsburg
Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrag über das Linienbündel "Westliche Wälder 01" als Gesamtleistung
Personenbeförderung auf den AVV-Regionalbuslinien 401 (Augsburg-Langweid-Biberbach-Wertingen) und 402 (Meitingen-Herbertshofen-Biberbach-Wertingen) im Linienbündel 'Westliche Wälder 01' vom 13.12.2026 bis 13.12.2036. Umfang: ca. 105.069 Fahrplankilometer/Jahr (250 Werktage Mo-Fr, 51 Samstage). Fahrtenzahl/Verlauf sind vorgegeben, Zeitfenster von +/- 10 Min. möglich unter Einhaltung von Zwangspunkten. Subunternehmer-Einsatz auf max. 50% der Fahrplankilometer begrenzt.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Landratsamt Ravensburg, Zentrale Vergabestelle.
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