Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrag über das Linienbündel "Westliche Wälder 01" als Gesamtleistung
Personenbeförderung auf den AVV-Regionalbuslinien 401, 402 (Linienbündel "Westliche Wälder 01" vom 13.12.2026 bis zum 13.12.2036) - AVV-Regionalbuslinie 401: Augsburg - Langweid - Biberbach - Wertingen - AVV-Regionalbuslinie 402: Meitingen - Herbertshofen - Biberbach - Wertingen ca. 105.069 Fahrplankilometer / Musterfa...
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Personenbeförderung auf den AVV-Regionalbuslinien 401, 402 (Linienbündel "Westliche Wälder 01" vom 13.12.2026 bis zum 13.12.2036) - AVV-Regionalbuslinie 401: Augsburg - Langweid - Biberbach - Wertingen - AVV-Regionalbuslinie 402: Meitingen - Herbertshofen - Biberbach - Wertingen ca. 105.069 Fahrplankilometer / Musterfahrplanjahr Das Mu...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Landkreis Augsburg und Landkreis Dillingen a.d.Donau, vertreten durch die Augsburger Verkehrs- und Tarifverbund GmbH
- Veröffentlicht: 06. April 2026
- Frist: Nicht angegeben
- Thema: Personenbeförderung
Ausschreibungsbeschreibung
Personenbeförderung auf den AVV-Regionalbuslinien 401, 402 (Linienbündel "Westliche Wälder 01" vom 13.12.2026 bis zum 13.12.2036) - AVV-Regionalbuslinie 401: Augsburg - Langweid - Biberbach - Wertingen - AVV-Regionalbuslinie 402: Meitingen - Herbertshofen - Biberbach - Wertingen ca. 105.069 Fahrplankilometer / Musterfahrplanjahr Das Musterfahrplanjahr besteht aus: 250 Betriebstagen Montag – Freitag an Werktagen, davon 187 Betriebstagen Montag – Freitag an Schultagen 63 Betriebstagen Montag – Freitag an schulfreien Tagen 51 Betriebstagen Samstag an Werktagen und Tagen mit vergleichbarem Leistungsangebot (z.B.: 24. und 31.12.) Der Musterfahrplan stellt den Rahmen der zu erbringenden Verkehrsleistung des Bündels „Westliche Wälder 01“ dar. Fahrtenzahl und Linienverlauf sind vom Auftraggeber innerhalb dieses Musterfahrplans vorgegeben. Der Auftragnehmer hat die Möglichkeit die Fahrzeiten aller Kurse innerhalb eines Zeitfensters von +/- zehn Minuten nach eigenem Ermessen zu verschieben. Dabei sind die u.s. Zwangspunkte innerhalb des Verkehrsgebiets zu allen relevanten Zeiten (z.B. Schulbeginn-/ Schulendezeiten, Ankunfts-/ Abfahrtszeiten SPNV) einzuhalten und zu berücksichtigen. Näheres regeln die Vergabeunterlagen. Die Bieter können maximal 50% der Leistungen (bezogen auf Anlage K. I. Verkehrsvertrag "Linienbündel Westliche Wälder 01": gemessen an den Fahrplankilometern pro Jahr) an Subunternehmer vergeben. Es wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
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Personenbeförderung auf den AVV-Regionalbuslinien 401 (Augsburg-Langweid-Biberbach-Wertingen) und 402 (Meitingen-Herbertshofen-Biberbach-Wertingen) im Linienbündel 'Westliche Wälder 01' vom 13.12.2026 bis 13.12.2036. Umfang: ca. 105.069 Fahrplankilometer/Jahr (250 Werktage Mo-Fr, 51 Samstage). Fahrtenzahl/Verlauf sind vorgegeben, Zeitfenster von +/- 10 Min. möglich unter Einhaltung von Zwangspunkten. Subunternehmer-Einsatz auf max. 50% der Fahrplankilometer begrenzt.
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Vergabe von Personenbeförderung als Bedarfsverkehr (On-Demand) „AktiVVo Neusäß“ im Landkreis und der Stadt Augsburg. Vertragslaufzeit: 13.12.2026 bis 13.12.2036. Umfang: ca. 20.600 Einsatzstunden/Jahr. Betrieb mit 4 Kleinbussen. Betriebszeiten: Mo-Fr 05:00–21:00 Uhr, Sa/So/Feiertag 08:00–18:00 Uhr. Ein Musterfahrplanjahr umfasst 250 Werktage (Mo-Fr), 51 Samstage sowie 64 Sonn- und Feiertage. Details gemäß Vergabeunterlagen.
- Zweckverband Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen (ZVBN)BremenFrist: 30. Apr.
Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen im Linienbündel „Oldenburg Südost“
Vergabe von ÖPNV-Dienstleistungen für das Linienbündel „Oldenburg Südost“ im Landkreis Oldenburg, inklusive Linienabschnitten in die Gemeinde Stuhr und Stadt Bremen. Der Umfang beträgt ca. 730.000 Fahrplankilometer pro Jahr im Linienverkehr (§ 42 PBefG). Der Betreiber erhält ein ausschließliches Recht zur Erbringung und Verwaltung der Dienste. Das Verkehrsangebot ist anpassbar an geänderte Bedürfnisse oder Nahverkehrsplanungen.
- Stadt HammHammFrist: 07. Mai
Inhousevergabe nach Art. 5 Abs. 1 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 i.V.m. § 108 GWB eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages (öDA) nach Art. 3 Abs. 1 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste der Stadt Hamm
Die Stadt Hamm ist in ihrem Zuständigkeitsgebiet gemäß §§ 3 Abs. 1 und 2, § 4 Abs. 1 Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW) Aufgabenträger für den ÖPNV und zuständige Behörde im Sinne von Art. 2 lit. c) VO 1370/2007. Sie beabsichtigt die Direktvergabe eines öDA an den Verkehrsbetrieb Hamm GmbH (VBH). Der öDA wird entsprechend § 8a Abs. 2 Satz 1 PBefG im Wege der Inhousevergabe nach Art. 5 Abs. 1 VO 1370/2007 i. V. m. § 108 GWB erteilt (vgl. EuGH, Urteil v. 21.3.2019, Az. C-266/17 und C267/17 sowie BGH, B. v. 12.11.2019 – XIII ZB 120/19). Gegenstand des beabsichtigten öDA sind sämtliche gegenwärtige und künftige, funktional zum Stadtverkehrsnetz Hamm gehörende öffentliche Personenverkehrsdienste. Der öDA bezieht sich auf Verkehrsdienste des ÖPNV im Sinne von § 8 PBefG unabhängig von der Ausgestaltung der Bedienungsform im Einzelnen (insbesondere Linienverkehr i.S.v. § 42 PBefG und Linienbedarfsverkehr i.S.v. 44 PBefG). Die Einzelheiten zu den (Mindest-)Anforderungen für Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards der von dem beabsichtigten öDA umfassten öffentlichen Personenverkehrsdiensten sind gemäß § 8a Abs. 2 Satz 3 i.V.m. Satz 5 PBefG dem "Ergänzenden Dokument" zu entnehmen. Das "Ergänzende Dokument" ist unter https://www.hamm.de/verkehr/bus-und-bahn/eu-amtsblatt-direktvergabe-busverkehr öffentlich zugänglich und abrufbar. Darüber hinaus wird auf den aktuellen Nahverkehrsplan der Stadt Hamm verwiesen. Der Nahverkehrsplan ist unter https://www.hamm.de/verkehr/bus-und-bahn/nahverkehrsplan/nahverkehrsplan-2023 abrufbar. Die jeweils gültigen Tarife und Beförderungsbedingungen des Westfalentarifs einschließlich der Anerkennungstarife sind ohne Abweichung anzuwenden und unter https://www.westfalentarif.de/service/befoerderungsbedingungen-tarifbestimmungen einsehbar. Der geplante Beginn des öDA bzw. die Betriebsaufnahme ist der 01.01.2028. Der öDA endet planmäßig nach einer Laufzeit von 10 Jahren. Er kann unter Berücksichtigung der Amortisierungsdauer der eingesetzten Wirtschaftsgüter insbesondere Investitionen in Fahrzeuge mit alternativen Antrieben und dazugehöriger Ladeinfrastruktur nach Art. 4 Abs. 4 UAbs. 1 VO 1370/2007 optional um bis zu fünf Jahre verlängert werden. Es ist beabsichtigt, dem Betreiber ein ausschließliches Recht in den Grenzen von § 8a Abs. 8 PBefG zu erteilen. Der öDA wird Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot innerhalb eines bestimmten Rahmens quantitativ und qualitativ angepasst werden kann. Änderungen kommen insbesondere zur Anpassung an veränderte Verkehrsbedürfnisse und an sonstige Rahmenbedingungen zur Herstellung einer ausreichenden Verkehrsbedienung (§ 8 Abs. 3 PBefG, § 2 ÖPNVG NRW) in Betracht (wie z.B. technische Entwicklungen, Belange der Umwelt und Klimaschutzes, Veränderungen der Raum, Siedlungs- und Wirtschaftsstruktur, Anpassung des Verkehrsangebots an kurz oder langfristige Nachfrageentwicklungen, Anpassung an sozial oder umweltpolitische Vorgaben (z. B. alternative Antriebsformen, Luftreinhaltepläne, Fahrverbote), das Entstehen bzw. Entfallen anderer Verkehrsträger mit Auswirkungen auf die Nachfrage des nach diesem öDA betrauten Verkehrsangebots); sie sind insbesondere erforderlich im Falle von Erweiterungen und Veränderungen der planerischen Vorgaben der Stadt Hamm. Quantitative Änderungen umfassen u. a. die Einrichtung neuer Linien und die Einstellung bestehender Linien, die Veränderung bestehender Linien hinsichtlich Führung, Ausgangs- und Endpunkten und Bedienumfang, die Änderung von Bedienzeiten und Taktung, die Änderung von Anschlussvorgaben, die Umwandlung von regulärer Bedienung in Bedarfsverkehre und von Bedarfsverkehre in reguläre Bedienung, sonstige Aufnahme von innovativen Bedienungsformen (z.B. On-Demand-Verkehre) sowie die Änderung der verkehrsgenehmigungsrechtlichen Grundlage. Die vom öDA erfasste Verkehrsmenge kann sich dabei reduzieren oder erweitern. Insbesondere wird aus Gründen der Transparenz darauf hingewiesen, dass aktuell auf den Linien 1/3 (Ost-West-Achse) sowie 10/11 (Ring über den Hauptbahnhof nach Bockum-Hövel) von montags bis freitags in den Hauptverkehrszeiten (zwischen 6.30 und 8.30 Uhr sowie 13 und 18 Uhr) ein 10-Minuten-Takt besteht, dessen dauerhafte Fortsetzung politisch noch nicht gesichert ist (vgl. "Ergänzendes Dokument"). Als qualitative Änderungen kommen insbesondere Änderungen der Vorgaben zu den Qualitäten der einzusetzenden Fahrzeuge (alternative Antriebsformen wie z.B. Batterie- und Brennstoffzellbusse), zur Betriebssteuerung, zum Fahrzeug-Management, zum Beschwerde-Management und zu Tarif und Vertrieb in Betracht. Die Modalitäten der Anpassung nach § 132 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 GWB regelt der öDA. Eine Vergabe an Unterauftragnehmer ist unter Beachtung des Gebots der bedeutenden Selbsterbringung gemäß Art. 4 Abs. 7 S. 1 und S. 2 VO 1370/2007 zulässig. Der Eigenanteil des Verkehrsbetrieb Hamm (VBH) wird mindestens durchgängig 20 - 30 % der vergebenen Verkehrsleistung betragen (OLG Düsseldorf, Beschlüsse v. 19.02.20 Verg 26/7 und VIIVerg 2/19). Bei der Vergabe an Unterauftragnehmer beachtet der VBH das für ihn geltende Vergaberecht. Die Stadt Hamm kommt mit dieser Information ihrer Veröffentlichungspflicht nach § 8a Abs. 2 PBefG i. V. m. Art. 7 Abs. 2 VO 1370/2007 nach.
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- Der Auftraggeber ist Landkreis Augsburg und Landkreis Dillingen a.d.Donau, vertreten durch die Augsburger Verkehrs- und Tarifverbund GmbH.
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