Vergabe der Verkehrsdienstleistungen des Linienbündels: Nordost 1
Vergabe der Verkehrsdienstleistungen des Linienbündels "Nordost 1" (Linien 801, 802, 93, 931, 932, 940, R80, R90, S30) vom 12.08.2027 bis einschließlich 13.06.2037
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Vergabe der Verkehrsdienstleistungen des Linienbündels "Nordost 1" (Linien 801, 802, 93, 931, 932, 940, R80, R90, S30) vom 12.08.2027 bis einschließlich 13.06.2037
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Landratsamt Ravensburg, Zentrale Vergabestelle
- Veröffentlicht: 05. Mai 2026
- Frist: Nicht angegeben
- Thema: Personenbeförderung
Ausschreibungsbeschreibung
Vergabe der Verkehrsdienstleistungen des Linienbündels "Nordost 1" (Linien 801, 802, 93, 931, 932, 940, R80, R90, S30) vom 12.08.2027 bis einschließlich 13.06.2037
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
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- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
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- Lokale Nahverkehrsgesellschaft mbH Kreis Groß-GerauFrist: 24. Mai
Wettbewerbliche Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen im Linienbündel "LGG Nordost" im Landkreis Groß-Gerau
Die Lokale Nahverkehrsgesellschaft mbH Kreis Groß-Gerau beabsichtigt als zuständige Behörde (§ 5 Abs. 4 i. V. m. § 6 Abs. 1 ÖPNVG Hessen i.V.m. § 8a Abs. 1 Satz 2 PBefG), einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen im Wettbewerb zu vergeben. Die beabsichtigte Vergabe bezieht sich auf Personenverkehrsdienste des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) i. S. v. § 8 PBefG und § 2 Abs. 1 ÖPNVG Hessen. Der zu vergebende ÖDA umfasst alle fahrplangebundenen öffentlichen Personenverkehrsdienste im Linienbündel "LGG Nordost" wie im aktuellen Nahverkehrsplan (NVP; https://www.rmv.de/c/de/start/lnvg/die-lnvg/nahverkehrsplan-kreis-gross-gerau) beschrieben. Dies beinhaltet Verkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen, insbesondere Bussen. Zum Zeitpunkt der Verkehrsaufnahme besteht das Linienbündel "LGG Nordost" aus den Linien 67 und 69. Umfasst sind fahrplanmäßige Verkehrsdienste. Es handelt sich hierbei um Linienverkehre gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3 PBefG i. V. m. § 42 PBefG. Die Linienverkehre können mit Bussen und anderen Kraftfahrzeugen durchgeführt werden. Zusätzliche Linienverkehre gemäß § 42 PBefG oder (ggf. erstmals) gemäß § 43 PBefG oder § 44 PBefG können auch während der Laufzeit des ÖDA aufgenommen werden. In Summe belaufen sich die zu vergebenden Personenverkehrsdienste nach derzeitigem Planungsstand zum Vertragsbeginn auf ca. 638.615 Fahrplankilometer pro Jahr im Linienverkehr gemäß § 42 PBefG. Im Zusammenhang mit der Erbringung und Verwaltung der Personenverkehrsdienste verpflichtet der ÖDA den Betreiber zur Vorhaltung der erforderlichen Fahrzeuge und Infrastruktur. Ferner umfasst sind Vertriebsaufgaben und Kundenbetreuung im RMV. Die zum Betriebsbeginn umfassten Linienverkehre und das Bedienungsgebiet sind im „Ergänzenden Dokument“ (siehe 2.1.4 Allgemeine Informationen bei B.) beschrieben. Der ÖDA soll Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot innerhalb des im ÖDA bestimmten Rahmens an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse oder finanzielle Rahmenbedingungen, die Nahverkehrspläne in der jeweils geltenden Fassung und andere veränderte Umstände anzupassen ist (z. B. technische Entwicklungen, Belange des Umwelt- und Klimaschutzes, Einführung weiterer öffentlicher Verkehrsmittel). Die Änderungsmöglichkeiten beziehen sich auf Art, Umfang sowie Qualität der Personenverkehrsdienste und die Beförderungstarife. Änderungen können sich insbesondere beziehen auf: Bestand und Verlauf der Linien, Fahrplan- und Tarifangebot, Form der Bedienung (regulärer Linienverkehr, Sonderformen des Linienverkehrs, Linienbedarfsverkehr), Fahrzeug- und andere Qualitätsstandards. Die vom ÖDA erfasste Verkehrsmenge kann sich dabei reduzieren oder erweitern. Änderungen können bereits zum Beginn der Laufzeit des ÖDA wirksam werden. Diese Vorinformation bzw. Vorabbekanntmachung gilt für hinzutretende Linienverkehre aufgrund von Änderungen im vorstehenden Sinne. Dem Betreiber soll für die Verkehre ein ausschließliches Recht im Sinne von Art. 2 lit. f VO 1370/2007 gemäß und in den Grenzen von § 8a Abs. 8 PBefG erteilt werden. Das ausschließliche Recht dient dem Schutz der Verkehrsleistungen, die Gegenstand des ÖDA sind. Geschützt sind alle Linienverkehre, die zur Erfüllung des ÖDA erforderlich sind. Das ausschließliche Recht schützt die gegenständliche Leistung vor Verkehren, die das Fahrgastpotenzial dieser Leistungen nicht nur unerheblich beeinträchtigen, soweit sie vom Auftraggeber nicht selbst veranlasst werden. Es umfasst dabei Leistungen gemäß den §§ 42, 43 und 44 PBefG.
- Landratsamt Pfaffenhofen a.d. IlmFrist: 18. Mai
Notvergabe eines Öffentlichen Dienstleistungsauftrags über Linien-Verkehrsleistungen gem. Art. 3 Abs. 1 VO 1370/2007 mit Bussen und PKW auf den Linien 510/590
Notvergabe von öffentlichen Dienstleistungsaufträgen für Linien-Verkehrsleistungen (Bus und PKW) auf den Linien 510 und 590. Ziel ist die Sicherstellung des Betriebs zur Vermeidung von Unterbrechungen zwischen dem Auslaufen der bestehenden Verträge (31.07.2026 bzw. 31.12.2026) und der geplanten Neuvergabe eines Linienbündels zum 01.08.2027.
- Stadt Pforzheim - Zentrale VergabestelleFrist: 29. Mai
Öffentlichen Dienstleistungsauftrags (ÖDLA) für Verkehrsleistungen des öffentlichen Personennahverkehrs in der Stadt Pforzheim und im Enzkreis (Linienbündel Stadtverkehr Pforzheim) Interimsvergabe
Interimsvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags (Brutto-Vertrag) für den ÖPNV im Linienbündel Stadtverkehr Pforzheim. Umfasst sind die Linien 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 9, 9R, 9RT, 10, 11, 16, 17, 41, 42, 43, 741, 742 sowie Linie 20. Enthalten sind zudem bedarfsgerechte Einsatzwagen für den Schülerverkehr an Schultagen. Die Betriebsführung erfolgt in Zusammenarbeit mit dem Eigenbetrieb Pforzheimer Verkehrs- und Bäderbetriebe (EPVB).
- Verkehrsverbund Tirol GesmbHInnsbruckFrist: 22. Mai
Vorinformation gemäß Art. 7 Abs. 2 der Verordnung (EG) 1370/2007 zur Vergabe von Verkehrsdienstleistungen über den Betrieb eines Kraftfahrlinienverkehrs im Rahmen des Regiobus Pillerseetal und Stadtbus St. Johann
Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einer Partei pro Los für Verkehrsdienstleistungen über den Betrieb eines Kraftfahrlinienverkehrs (voraussichtlicher Betriebsbeginn Dezember 2028) mit einer Laufzeit von 10 Jahren. Zur Ausschreibung gelangen die Verkehrsleistungen der Linien: Los 1: Linie 820: Hochfilzen – Fieberbrunn – St.Jakob in Haus – St.Ullrich am Pillersee – Waidring Linie 830: St. Johann in Tirol – Fieberbrunn Linie 898 - 1: St. Johann in Tirol – Kirchdorf in Tirol Linie 898 - 2: St. Johann in Tirol Linie 898 - 3: St. Johann in Tirol voraussichtliche jährliche Fahrplankilometer: 800.000 Fahrplankilometer Die tatsächlich zur Ausschreibung gelangende Verkehrsdienstleistung je Los, insbesondere die Höhe der jährlichen Fahrplankilometer sowie die Aufteilung der Linien auf Lose kann aufgrund von regionalen Anforderungen entsprechend geändert werden. Darüber hinaus geht der Auftraggeber von einer Änderung von bis zu 30% der derzeit geschätzten jährlichen Fahrplankilometer aus. Diese Änderungen werden gegebenenfalls jeweils durch Folge-Abrufe aus der Rahmenvereinbarung beauftragt. Darüber hinaus können aus der Rahmenvereinbarung Leistungen jeweils pro Los bis zu einem Maximalvolumen in Höhe jenes dreifachen Gesamt-Angebotspreises abgerufen werden, der in der zweiten Stufe angeboten wird; sofern der oben angegebene Prozentsatz jeweils pro Abruf überschritten wird, müssen die Leistungen im Rahmen dieses Maximalvolumens jeweils nach einem Aufruf zum Wettbewerb abgerufen werden. Grundsätzlich plant der Auftraggeber, den Betrieb mit Dieselbussen. Der AG behält sich aber vor - bei Vorliegen der Rahmenbedingungen - für alle oder nur einen Teil der Linien sowie für die ganze oder einen Teil der Laufzeit andere Antriebsformen in die Ausschreibung mitaufzunehmen. Die Vergabe der oben angeführten Verkehrsdienstleistung erfolgt im Rahmen eines zweistufigen Verhandlungsverfahren gemäß BVergG 2018.
- Landratsamt Neu-UlmFrist: 05. Mai
Vergabe von ÖPNV-Leistungen des Linienbündels Nord im Landkreis Neu-Ulm
Vergabe von ÖPNV-Leistungen im Linienbündel Nord des Landkreises Neu-Ulm. Los 1 umfasst die Linien 59/78 (Weißenhorn–Pfaffenhofen–Neu-Ulm–Ulm–Elchingen), 86 (Ulm–Neu-Ulm–Nersingen–Straß–Fahlheim), 597 (Ulm–Pfuhl–Elchingen), 763 (Weißenhorn–Pfaffenhofen–Nersingen) sowie den Pfiffibus Pf 5 (Thalfingen–Elchingen–Fahlheim–Straß–Nersingen). Los 2 umfasst die Linie 591 (Thalfingen–Oberelchingen–Unterelchingen, Ortsverkehr).
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Landratsamt Ravensburg, Zentrale Vergabestelle.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
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