Vergabe Bündel H
Öffentlicher Dienstleistungsauftrag von Busverkehrsleistungen in Frankfurt am Main Linienbündel H
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Öffentlicher Dienstleistungsauftrag von Busverkehrsleistungen in Frankfurt am Main Linienbündel H
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: traffiQ - Lokale Nahverkehrsgesellschaft mbH
- Veröffentlicht: 05. Mai 2026
- Frist: Nicht angegeben
- Thema: Personenbeförderung
Ausschreibungsbeschreibung
Öffentlicher Dienstleistungsauftrag von Busverkehrsleistungen in Frankfurt am Main Linienbündel H
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
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Dokumente und Anhänge
1 Datei erfasst- Bekanntmachung
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Öffentlicher Dienstleistungsauftrag von Busverkehrsleistungen in Frankfurt am Main Linienbündel H Das Linienbündel H umfasst folgende Linien: 25, 57, 81, 82, 83 und 85. Die Laufzeit des öDA soll 8 Jahre betragen. Diese Vorinformation verweist auf das Ergänzende Dokument; es ist öffentlich zugänglich und kann abgerufen werden unter https://www.traffiq.de/traffiq/planungen-und-projekte/vergaben.html. Weitergehende Informationen zu den Linien und die einzuhaltenden Standards (inkl. Qualitäts-/Sozialstandards) ergeben sich aus dem Ergänzenden Dokument und dem Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main (Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main NVP 2025+), auf den diese Vorinformation ebenfalls verweist. Der Nahverkehrsplan mit seinen Anlagen ist hier eingestellt: https://www.traffiq.de/traffiq/planungen-und-projekte/nahverkehrsplan.html Die Unterauftragsvergabe ist mit der Maßgabe zulässig, dass der Betreiber den überwiegenden Teil der öffentlichen Personenverkehrsdienste selbst erbringt. Der öDA wird, um auf sich ändernde Rahmenbedingungen reagieren zu können, Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot in Abhängigkeit vom Nahverkehrsplan, von sich verändernden Verkehrsbedürfnissen, von Kundenanforderungen, von strukturellen Rahmenbedingungen oder von ordnungspolitischen Vorgaben sowie zur Erreichung von Klimazielen anzupassen ist. Mit dieser Vorinformation wird der Veröffentlichungspflicht nach § 8a Abs. 2 PBefG i.V.m. Art. 7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 nachgekommen.
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Der Landkreis Kelheim beabsichtigt als zuständige Behörde nach Art. 8 Abs. 1 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Bayern (BayÖPNVG) i.V.m. § 8a Personenbeförderungsgesetz (PBefG) und Art. 1 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007, einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen nach § 2 Absatz 1 PBefG zu erteilen. Der öffentliche Dienstleistungsauftrag soll für eine Laufzeit bis zum 31.07.2029 ab Betriebsbeginn (01.08.2026) erteilt werden.Gegenstand des beabsichtigten öffentlichen Dienstleistungsauftrags sind sämtliche öffentliche Personenverkehrsdienste der Linie VLK 71 (Linie 6001):Riedenburg - Winden und zurück [Linie 6001]Der öffentliche Dienstleistungsauftrag bezieht sich hierbei auf Verkehrsdienste des öffentlichen Personennahverkehrs im Sinne von Art. 1 BayÖPNVG, § 8 PBefG und als Linienverkehr gemäß § 42 PBefG.Der öffentliche Dienstleistungsauftrag wird diesbezüglich Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot innerhalb des im öffentlichen Dienstleistungsauftrag bestimmten Rahmens an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse und an den Nahverkehrsplan in seiner jeweils geltenden Fassung sowie an andere veränderte Umstände (wie z.B. technische Entwicklungen, Belange des Umwelt und Klimaschutzes) anzupassen ist. Die Änderungsrechte beziehen sich auf Art und Umfang sowie Qualität der Verkehrsdienste und der Beförderungstarife. Dadurch können sich Änderungen sowohl hinsichtlich des Bestands und Verlaufs der o.g. Linie als auch hinsichtlich des Fahrplan- und Tarifangebots oder hinsichtlich weiterer Aspekte wie z.B. Fahrzeug- und anderer Qualitätsstandards ergeben. Die angegebene Verkehrsmenge kann sich dabei innerhalb des durch den öffentlichen Dienstleistungsauftrag bestimmten Änderungskorridors reduzieren oder erweitern.
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Linienvergabe Linie 6001
Der Landkreis Kelheim beabsichtigt als zuständige Behörde nach Art. 8 Abs. 1 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Bayern (BayÖPNVG) i.V.m. § 8a Personenbeförderungsgesetz (PBefG) und Art. 1 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007, einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen nach § 2 Absatz 1 PBefG zu erteilen. Der öffentliche Dienstleistungsauftrag soll für eine Laufzeit bis zum 31.07.2029 ab Betriebsbeginn (01.08.2026) erteilt werden.Gegenstand des beabsichtigten öffentlichen Dienstleistungsauftrags sind sämtliche öffentliche Personenverkehrsdienste der Linie VLK 71 (Linie 6001):Riedenburg - Winden und zurück [Linie 6001]Der öffentliche Dienstleistungsauftrag bezieht sich hierbei auf Verkehrsdienste des öffentlichen Personennahverkehrs im Sinne von Art. 1 BayÖPNVG, § 8 PBefG und als Linienverkehr gemäß § 42 PBefG.Der öffentliche Dienstleistungsauftrag wird diesbezüglich Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot innerhalb des im öffentlichen Dienstleistungsauftrag bestimmten Rahmens an sich ändernde Verkehrsbedürfnisse und an den Nahverkehrsplan in seiner jeweils geltenden Fassung sowie an andere veränderte Umstände (wie z.B. technische Entwicklungen, Belange des Umwelt und Klimaschutzes) anzupassen ist. Die Änderungsrechte beziehen sich auf Art und Umfang sowie Qualität der Verkehrsdienste und der Beförderungstarife. Dadurch können sich Änderungen sowohl hinsichtlich des Bestands und Verlaufs der o.g. Linie als auch hinsichtlich des Fahrplan- und Tarifangebots oder hinsichtlich weiterer Aspekte wie z.B. Fahrzeug- und anderer Qualitätsstandards ergeben. Die angegebene Verkehrsmenge kann sich dabei innerhalb des durch den öffentlichen Dienstleistungsauftrag bestimmten Änderungskorridors reduzieren oder erweitern.
- Landratsamt Pfaffenhofen a.d. IlmFrist: 18. Mai
Notvergabe eines Öffentlichen Dienstleistungsauftrags über Linien-Verkehrsleistungen gem. Art. 3 Abs. 1 VO 1370/2007 mit Bussen und PKW auf den Linien 510/590
Notvergabe von öffentlichen Dienstleistungsaufträgen für Linien-Verkehrsleistungen (Bus und PKW) auf den Linien 510 und 590. Ziel ist die Sicherstellung des Betriebs zur Vermeidung von Unterbrechungen zwischen dem Auslaufen der bestehenden Verträge (31.07.2026 bzw. 31.12.2026) und der geplanten Neuvergabe eines Linienbündels zum 01.08.2027.
- Landkreis AurichAurichFrist: 04. Juni
Vergabe des Linien Bündels Hage & Großheide 2027+
Gegenstand der Ausschreibung sind die in der Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im Buslinienverkehr auf dem Linienbündel Hage und Großheide im Landkreis Aurich. Der dem Angebot zu Grunde liegende Leistungsumfang der ausgeschriebenen Linien ergibt sich aus den Fahrplänen. Das Volumen im ausschreibungsgegenständlichen Linienbündel Hage & Großheide umfasst zurzeit insgesamt rd. 603.000 Fahrplankilometer pro Jahr. Davon entfallen rund 48.000 Fahrplan-km p.a. auf zwei Bürgerbusse. Die Betriebsaufnahme ha am 01.02.2027 zu erfolgen. Der Betrieb endet mit Ablauf des 31.01.2037. Die zu erbringenden Busverkehrsleistungen umfassen die folgenden Linien – hier mit der Zuordnung zu den Bedienungsebenen auf Basis des NVP – als Gesamtleistung: - Linie 414 Hagermarsch – Hage – Lütetsburg- Norden (BE 3) - Linie 441 Südarle – Großheide – Halbemond – Hage – Norden (BE 3) - Linie 444 Norden – Hage – Großheide - Aurich (BE 3) - Linie 445 Norden – Hage – Großheide – Aurich (BE 2, TaktBus) - Linie 446 Norden – Hage – Großheide – Westerholt – Dornum – Dornumersiel (BE 2, TaktBus) - Linie 447 Großheide – Berumerfehn – Südarle – Großheide (BE 3) - Linie 448 Lütetsburg – Hage – Hagermarsch – Hilgenriedersiel – Junkersrott (Bürgerbus Hage) - Linie 449 Lütetsburg – Hage – Halbemond – Berumbur – Blandorf – Hage – Lütetsburg (Bürgerbus Hage) In Bezug auf zu zuletzt genannten Bürgerbus ist der Auftragnehmer Genehmigungsinhaber. Die Leistungen werden vom Bürgerbusverein Hage erbracht. Näheres enthalten die Vergabeunterlagen.
- Landkreis Grafschaft BentheimFrist: 16. Apr.
Vertragscontrolling öffentlicher Dienstleistungsaufträge
Vertragscontrolling öffentlicher Dienstleistungsaufträge
- Landratsamt MiltenbergFrist: 30. Apr.
Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages über Verkehrsdienstleistungen im öffentlichen Straßenpersonennahverkehr im Gebiet des Landkreises Miltenberg über eine beabsichtigte Vergabe gemäß Art. 5 VO (EG) Nr. 1370/2007. Im Vorfeld der Vergabe ist eine Markterkundung geplant, die auch Grundlage für die Wahl des Vergabeverfahrens ist.
Der Landkreis Miltenberg vergibt einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag für das Linienbündel Maintal-Südost. Umfasst sind die Linien 61 (Aschaffenburg–Mönchberg), 67 (Haingrund–Klingenberg), 74 (Schulverband Mönchberg-Eschau) und 76 (Schulverband Klingenberg). Anforderungen basieren auf dem Nahverkehrsplan Bayerischer Untermain sowie Ergänzungsdokumenten, inklusive eines zusätzlichen Samstagsangebots für Linie 61. Details unter: https://www.landkreis-miltenberg.de
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist traffiQ - Lokale Nahverkehrsgesellschaft mbH.
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