Notvergabe eines Öffentlichen Dienstleistungsauftrags über Linien-Verkehrsleistungen gem. Art. 3 Abs. 1 VO 1370/2007 mit Bussen und PKW auf den Linien 510/590
Notvergabe von öffentlichen Dienstleistungsaufträgen für Linien-Verkehrsleistungen (Bus und PKW) auf den Linien 510 und 590. Ziel ist die Sicherstellung des Betriebs zur Vermeidung von Unterbrechungen zwischen dem Auslaufen der bestehenden Verträge (31.07.2026 bzw. 31.12.2026) und der geplanten Neuvergabe eines Linienb...
Angebotsfrist:18. Mai 2026
Typ:Ausschreibung
Ohne Kreditkarte · Sofortiger Zugang
Inhalt auf einen Blick
Notvergabe von öffentlichen Dienstleistungsaufträgen für Linien-Verkehrsleistungen (Bus und PKW) auf den Linien 510 und 590. Ziel ist die Sicherstellung des Betriebs zur Vermeidung von Unterbrechungen zwischen dem Auslaufen der bestehenden Verträge (31.07.2026 bzw. 31.12.2026) und der geplanten Neuvergabe eines Linienbündels zum 01.08....
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Landratsamt Pfaffenhofen a.d. Ilm
- Veröffentlicht: 16. April 2026
- Frist: 18. Mai 2026
Ausschreibungsbeschreibung
Notvergabe von öffentlichen Dienstleistungsaufträgen für Linien-Verkehrsleistungen (Bus und PKW) auf den Linien 510 und 590. Ziel ist die Sicherstellung des Betriebs zur Vermeidung von Unterbrechungen zwischen dem Auslaufen der bestehenden Verträge (31.07.2026 bzw. 31.12.2026) und der geplanten Neuvergabe eines Linienbündels zum 01.08.2027.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
49 Dateien erfasst- PDF Notice (BUL)
- PDF Notice (SPA)
- PDF Notice (CES)
- PDF Notice (DAN)
- PDF Notice (DEU)
- PDF Notice (EST)
Ähnliche Bekanntmachungen
10- Landratsamt MiltenbergFrist: 30. Apr.
Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages über Verkehrsdienstleistungen im öffentlichen Straßenpersonennahverkehr im Gebiet des Landkreises Miltenberg über eine beabsichtigte Vergabe gemäß Art. 5 VO (EG) Nr. 1370/2007. Im Vorfeld der Vergabe ist eine Markterkundung geplant, die auch Grundlage für die Wahl des Vergabeverfahrens ist.
Der Landkreis Miltenberg vergibt einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag für das Linienbündel Maintal-Südost. Umfasst sind die Linien 61 (Aschaffenburg–Mönchberg), 67 (Haingrund–Klingenberg), 74 (Schulverband Mönchberg-Eschau) und 76 (Schulverband Klingenberg). Anforderungen basieren auf dem Nahverkehrsplan Bayerischer Untermain sowie Ergänzungsdokumenten, inklusive eines zusätzlichen Samstagsangebots für Linie 61. Details unter: https://www.landkreis-miltenberg.de
- Stadt Pforzheim - Zentrale VergabestelleFrist: 29. Mai
Öffentlichen Dienstleistungsauftrags (ÖDLA) für Verkehrsleistungen des öffentlichen Personennahverkehrs in der Stadt Pforzheim und im Enzkreis (Linienbündel Stadtverkehr Pforzheim) Interimsvergabe
Interimsvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags (Brutto-Vertrag) für den ÖPNV im Linienbündel Stadtverkehr Pforzheim. Umfasst sind die Linien 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 9, 9R, 9RT, 10, 11, 16, 17, 41, 42, 43, 741, 742 sowie Linie 20. Enthalten sind zudem bedarfsgerechte Einsatzwagen für den Schülerverkehr an Schultagen. Die Betriebsführung erfolgt in Zusammenarbeit mit dem Eigenbetrieb Pforzheimer Verkehrs- und Bäderbetriebe (EPVB).
- Stadt MaintalMaintal
Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags (öDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste im Linienverkehr an einen internen Betreiber
Ankündigung der Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags für Personenbeförderung im Linienverkehr (Bus- und AST-Verkehre) in Maintal und Umgebung. Umfang: Linien 22, 23, 24, 25, 27 (inkl. Ruftaxi Dörnigheim). Qualitative/quantitative Anforderungen ergeben sich aus verbindlichen Qualitätsvorgaben und Fahrplänen (abrufbar unter maintal.de/bus) sowie dem Nahverkehrsplan des Main-Kinzig-Kreises. Ausschließlich RMV-Tarif anzuwenden. Änderungen von Inhalt, Umfang oder Qualität sind während der Laufzeit möglich. Geplante Vergabe als Gesamtleistung (keine Teilleistungen). Gewünschter Beginn: 1. Mai 2027, Laufzeit bis 30. April 2037.
- Stadt MaintalMaintal
Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags (öDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste im Linienverkehr an einen internen Betreiber
Ankündigung der Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags für Personenbeförderung im Linienverkehr (Bus- und AST-Verkehre) in Maintal und Umgebung. Umfang: Linien 22, 23, 24, 25, 27 (inkl. Ruftaxi Dörnigheim). Qualitative/quantitative Anforderungen ergeben sich aus verbindlichen Qualitätsvorgaben und Fahrplänen (abrufbar unter maintal.de/bus) sowie dem Nahverkehrsplan des Main-Kinzig-Kreises. Ausschließlich RMV-Tarif anzuwenden. Änderungen von Inhalt, Umfang oder Qualität sind während der Laufzeit möglich. Geplante Vergabe als Gesamtleistung (keine Teilleistungen). Gewünschter Beginn: 1. Mai 2027, Laufzeit bis 30. April 2037.
- Stadt MaintalMaintalFrist: 30. Apr.
Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags (öDA) über öffentliche Personenverkehrsdienste im Linienverkehr an einen internen Betreiber
Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags für Personenbeförderung im Linienverkehr (Bus- und AST-Verkehre) in Maintal und Umgebung. Umfasst die Linien 22, 23, 24, 25 und 27 (Ruftaxi Dörnigheim). Qualitative/quantitative Anforderungen ergeben sich aus verbindlichen Qualitätsvorgaben und Fahrplänen (online einsehbar). Maßgeblich ist der Nahverkehrsplan des Main-Kinzig-Kreises. Ausschließlich RMV-Tarif anzuwenden. Änderungen von Inhalt, Umfang oder Qualität sind während der Laufzeit möglich. Geplante Vergabe als Gesamtleistung (keine Teilleistungen). Gewünschter Beginn: 1. Mai 2027, Laufzeit bis 30. April 2037.
- Stadt HammHammFrist: 07. Mai
Inhousevergabe nach Art. 5 Abs. 1 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 i.V.m. § 108 GWB eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages (öDA) nach Art. 3 Abs. 1 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste der Stadt Hamm
Die Stadt Hamm ist in ihrem Zuständigkeitsgebiet gemäß §§ 3 Abs. 1 und 2, § 4 Abs. 1 Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW) Aufgabenträger für den ÖPNV und zuständige Behörde im Sinne von Art. 2 lit. c) VO 1370/2007. Sie beabsichtigt die Direktvergabe eines öDA an den Verkehrsbetrieb Hamm GmbH (VBH). Der öDA wird entsprechend § 8a Abs. 2 Satz 1 PBefG im Wege der Inhousevergabe nach Art. 5 Abs. 1 VO 1370/2007 i. V. m. § 108 GWB erteilt (vgl. EuGH, Urteil v. 21.3.2019, Az. C-266/17 und C267/17 sowie BGH, B. v. 12.11.2019 – XIII ZB 120/19). Gegenstand des beabsichtigten öDA sind sämtliche gegenwärtige und künftige, funktional zum Stadtverkehrsnetz Hamm gehörende öffentliche Personenverkehrsdienste. Der öDA bezieht sich auf Verkehrsdienste des ÖPNV im Sinne von § 8 PBefG unabhängig von der Ausgestaltung der Bedienungsform im Einzelnen (insbesondere Linienverkehr i.S.v. § 42 PBefG und Linienbedarfsverkehr i.S.v. 44 PBefG). Die Einzelheiten zu den (Mindest-)Anforderungen für Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards der von dem beabsichtigten öDA umfassten öffentlichen Personenverkehrsdiensten sind gemäß § 8a Abs. 2 Satz 3 i.V.m. Satz 5 PBefG dem "Ergänzenden Dokument" zu entnehmen. Das "Ergänzende Dokument" ist unter https://www.hamm.de/verkehr/bus-und-bahn/eu-amtsblatt-direktvergabe-busverkehr öffentlich zugänglich und abrufbar. Darüber hinaus wird auf den aktuellen Nahverkehrsplan der Stadt Hamm verwiesen. Der Nahverkehrsplan ist unter https://www.hamm.de/verkehr/bus-und-bahn/nahverkehrsplan/nahverkehrsplan-2023 abrufbar. Die jeweils gültigen Tarife und Beförderungsbedingungen des Westfalentarifs einschließlich der Anerkennungstarife sind ohne Abweichung anzuwenden und unter https://www.westfalentarif.de/service/befoerderungsbedingungen-tarifbestimmungen einsehbar. Der geplante Beginn des öDA bzw. die Betriebsaufnahme ist der 01.01.2028. Der öDA endet planmäßig nach einer Laufzeit von 10 Jahren. Er kann unter Berücksichtigung der Amortisierungsdauer der eingesetzten Wirtschaftsgüter insbesondere Investitionen in Fahrzeuge mit alternativen Antrieben und dazugehöriger Ladeinfrastruktur nach Art. 4 Abs. 4 UAbs. 1 VO 1370/2007 optional um bis zu fünf Jahre verlängert werden. Es ist beabsichtigt, dem Betreiber ein ausschließliches Recht in den Grenzen von § 8a Abs. 8 PBefG zu erteilen. Der öDA wird Regelungen beinhalten, wonach das Verkehrsangebot innerhalb eines bestimmten Rahmens quantitativ und qualitativ angepasst werden kann. Änderungen kommen insbesondere zur Anpassung an veränderte Verkehrsbedürfnisse und an sonstige Rahmenbedingungen zur Herstellung einer ausreichenden Verkehrsbedienung (§ 8 Abs. 3 PBefG, § 2 ÖPNVG NRW) in Betracht (wie z.B. technische Entwicklungen, Belange der Umwelt und Klimaschutzes, Veränderungen der Raum, Siedlungs- und Wirtschaftsstruktur, Anpassung des Verkehrsangebots an kurz oder langfristige Nachfrageentwicklungen, Anpassung an sozial oder umweltpolitische Vorgaben (z. B. alternative Antriebsformen, Luftreinhaltepläne, Fahrverbote), das Entstehen bzw. Entfallen anderer Verkehrsträger mit Auswirkungen auf die Nachfrage des nach diesem öDA betrauten Verkehrsangebots); sie sind insbesondere erforderlich im Falle von Erweiterungen und Veränderungen der planerischen Vorgaben der Stadt Hamm. Quantitative Änderungen umfassen u. a. die Einrichtung neuer Linien und die Einstellung bestehender Linien, die Veränderung bestehender Linien hinsichtlich Führung, Ausgangs- und Endpunkten und Bedienumfang, die Änderung von Bedienzeiten und Taktung, die Änderung von Anschlussvorgaben, die Umwandlung von regulärer Bedienung in Bedarfsverkehre und von Bedarfsverkehre in reguläre Bedienung, sonstige Aufnahme von innovativen Bedienungsformen (z.B. On-Demand-Verkehre) sowie die Änderung der verkehrsgenehmigungsrechtlichen Grundlage. Die vom öDA erfasste Verkehrsmenge kann sich dabei reduzieren oder erweitern. Insbesondere wird aus Gründen der Transparenz darauf hingewiesen, dass aktuell auf den Linien 1/3 (Ost-West-Achse) sowie 10/11 (Ring über den Hauptbahnhof nach Bockum-Hövel) von montags bis freitags in den Hauptverkehrszeiten (zwischen 6.30 und 8.30 Uhr sowie 13 und 18 Uhr) ein 10-Minuten-Takt besteht, dessen dauerhafte Fortsetzung politisch noch nicht gesichert ist (vgl. "Ergänzendes Dokument"). Als qualitative Änderungen kommen insbesondere Änderungen der Vorgaben zu den Qualitäten der einzusetzenden Fahrzeuge (alternative Antriebsformen wie z.B. Batterie- und Brennstoffzellbusse), zur Betriebssteuerung, zum Fahrzeug-Management, zum Beschwerde-Management und zu Tarif und Vertrieb in Betracht. Die Modalitäten der Anpassung nach § 132 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 GWB regelt der öDA. Eine Vergabe an Unterauftragnehmer ist unter Beachtung des Gebots der bedeutenden Selbsterbringung gemäß Art. 4 Abs. 7 S. 1 und S. 2 VO 1370/2007 zulässig. Der Eigenanteil des Verkehrsbetrieb Hamm (VBH) wird mindestens durchgängig 20 - 30 % der vergebenen Verkehrsleistung betragen (OLG Düsseldorf, Beschlüsse v. 19.02.20 Verg 26/7 und VIIVerg 2/19). Bei der Vergabe an Unterauftragnehmer beachtet der VBH das für ihn geltende Vergaberecht. Die Stadt Hamm kommt mit dieser Information ihrer Veröffentlichungspflicht nach § 8a Abs. 2 PBefG i. V. m. Art. 7 Abs. 2 VO 1370/2007 nach.
- Landratsamt Ravensburg, Zentrale VergabestelleFrist: 30. Apr.
Direktvergabe über Personenbeförderungsleistungen mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr auf den Linien 7554.1 und 7554 im Landkreis Ravensburg nach Art. 5 Abs. 4 VO 1370/2007
Der Landkreis beabsichtigt die Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags für den Linienverkehr (Linien 7554.1 und 7554) ab dem 01.06.2027. Der Umfang beträgt ca. 88.250 Fahrplan-Kilometer pro Jahr. Die Vergabe dient als Überbrückung bis zu einem europaweiten Wettbewerbsverfahren. Der Betreiber muss das Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg (LTMG) sowie den TVN-BW einhalten und entsprechende Verpflichtungserklärungen abgeben.
- Landkreis Ravensburg, Eigenbetrieb IKPFrist: 30. Apr.
Direktvergabe über Personenbeförderungsleistungen mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr auf den Linien 40 und 44 im Landkreis Ravensburg nach Art. 5 Abs. 4 VO 1370/2007
Der Landkreis beabsichtigt die Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags für die Linien 40 und 44 ab dem 01.10.2027. Ziel ist die Überbrückung bis zu einem europaweiten Wettbewerbsverfahren. Der Umfang beträgt ca. 140.000 Fahrplan-Kilometer pro Jahr (Linienverkehr nach § 42 PBefG). Der Betreiber muss das Landestariftreue- und Mindestlohngesetz BW (LTMG) sowie den TVN-BW einhalten und entsprechende Verpflichtungserklärungen abgeben.
- Landkreis Ravensburg
Direktvergabe über Personenbeförderungsleistungen mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr auf den Linien 7554.1 und 7554 im Landkreis Ravensburg nach Art. 5 Abs. 4 VO 1370/2007
Der Landkreis beabsichtigt die Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags für Personenverkehrsdienste auf den Linien 7554.1 und 7554 ab dem 01.06.2027. Es handelt sich um Linienverkehr nach § 42 PBefG mit einem Umfang von ca. 88.250 Fahrplan-Kilometern pro Jahr. Die Vergabe dient der Überbrückung bis zu einem europaweiten Wettbewerbsverfahren. Der Betreiber muss die Anforderungen des LTMG Baden-Württemberg sowie den TVN-BW einhalten. Die Vergabe erfolgt direkt gemäß Art. 5 Abs. 4 VO 1370/2007.
- Landkreis Ravensburg
Direktvergabe über Personenbeförderungsleistungen mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr auf den Linien 40 und 44 im Landkreis Ravensburg nach Art. 5 Abs. 4 VO 1370/2007
Der Landkreis beabsichtigt als Aufgabenträger und zuständige Behörde nach § 6 Abs. 1, 3 ÖPNVG BW i.V.m. § 8a PBefG und Art. 2 lit. c) VO (EG) Nr. 1370/2007, mit Wirkung zum 01.10.2027 einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDLA) über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Kraftfahrzeugen nach § 2 Abs. 1 PBefG zu vergeben. Die Vergabe erfolgt im Wege der Direktvergabe gem. Art. 5 Abs. 4 VO 1370/2007 für den unter Ziff. 5.1.3 genannten Zeitraum. Die Direktvergabe dient zu Überbrückung und zum geordneten Übergang in ein europaweites Wettbewerbsverfahren für die Linien 40 und 44. Gegenstand des beabsichtigten ÖDLA sind die öffentlichen Personenverkehrsdienste auf den Linien 40 und 44. Die zum Betriebsbeginn (siehe Ziff. 5.1.3.) umfassten Verkehrsdienste sind im Ergänzenden Dokument (siehe Abschnitt 2.1.4.) beschrieben. In Summe belaufen sich die zu vergebenden Verkehrsdienste nach derzeitigem Planungsstand auf ca. 140.000 Fahrplan-Kilometer pro Jahr. Es handelt sich dabei um Linienverkehr nach § 42 PBefG, der als Gesamtleistung vergeben wird. Der Betreiber hat die Anforderungen nach dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg (LTMG) einzuhalten. Es sind insbesondere die einschlägigen und repräsentativen Tarifverträge (TVN-BW) einzuhalten. Der Betreiber sowie seine Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese vor der Erteilung des Auftrags bekannt sind, haben die erforderlichen Verpflichtungserklärungen nach §§ 3 Abs. 3, 4 LTMG vor der Erteilung des Auftrags abzugeben. Der Landkreis kommt mit dieser Vorinformation der Veröffentlichungspflicht nach § 8a Abs. 2 PBefG i.V.m. Art. 7 Abs. 2 VO 1370/2007 nach. Diese Vorinformation stellt zugleich eine Bekanntmachung gemäß § 135 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB dar. Der Auftrag wird ohne vorherige Veröffentlichung einer gesonderten Auftragsbekanntmachung im EU-Amtsblatt vergeben, weil die Direktvergabevoraussetzungen vorliegen. Für weitere Einzelheiten und hinsichtlich der Frist nach § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG wird auf die Ausführungen unter Ziff. 2.1.4. verwiesen.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf auftrag.ai. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 18. Mai 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Landratsamt Pfaffenhofen a.d. Ilm.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.