Begutachtungstätigkeiten im Rahmen der Hilfsmittelversorgung von Versicherten der PBeaKK
Die PBeaKK sucht fachliche Beratung zur Hilfsmittelversorgung ihrer Versicherten. Ziel ist eine optimale, technisch umsetzbare und wirtschaftliche Versorgung unter Berücksichtigung der BBhV (§ 6 Abs. 3) und der PBeaKK-Satzung (§ 30 Abs. 2). Da die PBeaKK keine gesetzliche Krankenkasse ist, erfolgt die Beratung interdisziplinär für spezifische Produktgruppen des GKV-Hilfsmittelverzeichnisses, wobei die wirtschaftliche Angemessenheit im Fokus steht.