Titel: OPEN-HOUSE - Abschluss eines nicht-exklusiven Rahmenvertrags der stofflichen (landwirtschaftlichen) Verwertung von Nassklärschlamm im Open- House-Verfahren
Optionen: Beschreibung der Optionen: Das Open-House-Verfahren läuft ab Veröffentlichung; die Vertragslaufzeit beginnt ab 01.01.2026 bis 31.12.2026 und verlängert sich zwei Mal um jeweils ein Jahr, sofern nicht durch den AG zum 30.09.2026 bzw. 30.09.2027 gekündigt wird. Zulassungsanträge und somit auch der Abschluss ein...
Typ:Ausschreibung
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Optionen: Beschreibung der Optionen: Das Open-House-Verfahren läuft ab Veröffentlichung; die Vertragslaufzeit beginnt ab 01.01.2026 bis 31.12.2026 und verlängert sich zwei Mal um jeweils ein Jahr, sofern nicht durch den AG zum 30.09.2026 bzw. 30.09.2027 gekündigt wird. Zulassungsanträge und somit auch der Abschluss eines Rahmenvertrags...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Entsorgungsverband Saar
- Veröffentlicht: 29. April 2026
- Frist: Nicht angegeben
- Thema: Abwasser
Ausschreibungsbeschreibung
Optionen: Beschreibung der Optionen: Das Open-House-Verfahren läuft ab Veröffentlichung; die Vertragslaufzeit beginnt ab 01.01.2026 bis 31.12.2026 und verlängert sich zwei Mal um jeweils ein Jahr, sofern nicht durch den AG zum 30.09.2026 bzw. 30.09.2027 gekündigt wird. Zulassungsanträge und somit auch der Abschluss eines Rahmenvertrags können während der gesamten Laufzeit des Open-House-Verfahrens erfolgen. Ein Rahmenvertrag tritt mit Zulassung eines Interessenten in Kraft und endet vorbehaltlich Verlängerungsoption am 31.12.2026. Der Rahmenvertrag verlängert sich – analog zum Open-House-Verfahren – aufgrund der Verlängerungsoption zwei Mal um jeweils ein Jahr, zum sofern nicht durch den AG zum 30.09.2026 bzw. 30.09.2027 durch den EVS gekündigt wird.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
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Dokumente und Anhänge
1 Datei erfasst- Bekanntmachung
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Abschluss von nicht exklusiven Rabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln (Open-House-Verfahren)
Zum Beschaffungsbedarf von OHV 2026 zählen sämtliche Arzneimittel mit den in Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen (sog. Wirkstoffliste und Fristen) benannten Wirkstoffen. Verträge können dabei zu einzelnen Wirkstoffen geschlossen werden. Der Beschaffungsbedarf wurde nicht in Lose eingeteilt. Es handelt sich um ein Open-House-Verfahren. Soweit im Rahmen dieser Bekanntmachung daher Formulierungen verwendet werden, welche auf die Einteilung des Beschaffungsbedarfs in ein oder mehrere Los(e) hindeuten, ist dies allein den Vorgaben dieses Bekanntmachungsformulars geschuldet. In diesem Zusammenhang wird auf die eingangs unter Ziffer 2.1 beschriebene Nichtgeltung vergaberechtlicher Regelungen verwiesen. Die AOK hat den Beschaffungsbedarf des bereits durch die Bekanntmachung ABl. EU 680694-2025 erstmals bekannt gemachten Open-House-Verfahrens und die weiteren Bekanntmachungen erneut dahingehend erweitert, dass auch für Arzneimittel mit den folgenden Wirkstoffen im Rahmen dieses Open-House-Verfahrens Vereinbarungen gemäß § 130a Abs. 8 SGBV geschlossen werden sollen: Indacaterol maleat + Glycopyrronium bromid (Lfd.-Nr. 42 der Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen), Somatropin (Lfd.-Nr. 43 der Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen). Die Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen wurde daher entsprechend angepasst und steht den interessierten Unternehmen nach kostenloser Registrierung zusammen mit den sonstigen Verfahrensunterlagen auf der Vergabeplattform (siehe dazu Ziffer 5.1.11 dieser Folgebekanntmachung) zur Verfügung. Die AOK behält sich vor, den Beschaffungsbedarf dieses Open-House-Verfahrens im Laufe des weiteren Verfahrens anzupassen. Nähere Informationen zu einer möglichen Anpassung des Beschaffungsbedarfs enthalten die Teilnahmebedingungen (Abschnitt A.I.4.1). Verträge zu Arzneimitteln mit den o. g. Wirkstoffen werden frühestens mit Wirkung zum 1.7.2026 geschlossen. Alle im Rahmen dieses Open-House-Verfahrens geschlossenen Rabattverträge enden einheitlich am 31.12.2027. Für einen Start von Rabattverträgen mit den o. g. Wirkstoffen am 1.7.2026 müssen interessierte Unternehmen spätestens am 20.05.2026 ein nach Maßgabe der Teilnahmeunterlagen vollständiges Angebot ausschließlich in elektronischer Form über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform einreichen. Der Abschluss eines Rabattvertrags zu einem späteren Zeitpunkt als dem 1.7.2026 ist jeweils zu einem Monatsersten möglich. Die Angebote sind dazu spätestens am 20. des Vorvormonats zu dem beabsichtigten Vertragsbeginn vollständig einzureichen. Für alle im Rahmen dieses Open-House-Verfahrens abzuschließenden Verträge ist der letztmögliche Vertragsstart der 1.12.2027. Angebote für diesen Vertragsstart müssen spätestens am 20.10.2027 eingehen. Die AOK gibt den Inhalt des Rabattvertrags für alle potentiellen Vertragspartner verbindlich vor. Verhandlungen über Vertragsinhalte werden nicht geführt. Die AOK sichert den Vertragspartnern keine Exklusivität zu. Im Fall eines Vertragsschlusses gewährt der pharmazeutische Unternehmer der AOK einen Rabatt auf die vertragsgegenständlichen Arzneimittel, die nach näherer Maßgabe der Teilnahmebedingungen und des Rabattvertrags zu Lasten der AOK abgegeben werden (zur vorgegebenen Rabatthöhe und Rabattberechnung wird insbesondere auf die Abschnitte A.I.5 und A.I.7 der Teilnahmebedingungen sowie § 2 Abs. (2) bis (4) des Rabattvertrags verwiesen.
- AOK-Bezirksdirektion OstwürttembergFrist: 20. Okt.
Abschluss von nicht exklusiven Rabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln (Open-House-Verfahren)
Zum Beschaffungsbedarf zählen sämtliche Arzneimittel mit den in Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen (sog. Wirkstoffliste und Fristen) benannten Wirkstoffen. Der Beschaffungsbedarf wurde dabei nicht in Lose eingeteilt. Es handelt sich um ein Open-House-Verfahren. Soweit im Rahmen dieser Bekanntmachung daher Formulierungen verwendet werden, welche auf die Einteilung des Beschaffungsbedarfs in ein oder mehrere Los(e) hindeuten, ist dies allein den Vorgaben dieses Bekanntmachungsformulars geschuldet. In diesem Zusammenhang wird auf die eingangs unter Ziffer 2.1 beschriebene Nichtgeltung vergaberechtlicher Regelungen verwiesen. Die AOK startet das Open-House-Verfahren mit den nachstehenden Wirkstoffen (sog. Startwirkstoffe): 1. Aripiprazol* (Lfd.-Nr. 1 der Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen); 2. Glatirameracetat (Lfd.-Nr. 2 der Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen); 3. Peginterferon beta-1a (Lfd.-Nr. 3 der Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen); 4. Somatropin (Lfd.-Nr. 4 der Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen); 5. Ustekinumab (Lfd.-Nr. 5 der Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen). *Bei Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Aripiprazol gehören ausschließlich nur Arzneimittel mit diesem Wirkstoff in den retardierten Darreichungsformen mit dem ATC-Code N05AX12 zum Beschaffungsbedarf. Die AOK behält sich vor, den Beschaffungsbedarf dieses Open-House-Verfahrens im Laufe des weiteren Verfahrens zu erweitern, d. h. die Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen um weitere Wirkstoffe zu ergänzen. Damit würden auch Rabattverträge zu Arzneimitteln mit diesen weiteren Wirkstoffen Gegenstand des vorliegenden Open-House-Verfahrens. Selbstverständlich würde dadurch aber nicht der Inhalt bereits geschlossener Verträge zu anderen Wirkstoffen erweitert, sondern dazu wäre je Wirkstoff ein neuer Vertrag zu schließen (siehe dazu auch die Abschnitte A.I.1, A.I.4 und A.III.4 der Teilnahmebedingungen). Entscheidet sich die AOK für eine Erweiterung des Beschaffungsbedarfs, wird sie diesen Umstand jeweils in einer weiteren Auftragsbekanntmachung (sog. Folgebekanntmachung), die Bezug auf diese hier vorliegende Auftragsbekanntmachung (sog. Erstbekanntmachung) nimmt, im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union bekannt machen. Nähere Informationen zu einer möglichen Erweiterung des Beschaffungsbedarfs enthalten die Teilnahmebedingungen (Abschnitt A.I.4). Verträge zu Arzneimitteln mit den Startwirkstoffen werden frühestens mit Wirkung zum 1.7.2024 geschlossen. Alle im Rahmen dieses Open-House-Verfahrens geschlossenen Rabattverträge enden einheitlich am 31.12.2026. Ausgenommen sind der Wirkstoff Ustekinumab (Laufzeitende 31.12.2024) sowie die Wirkstoffkombination Beclometason dipropionat + Formoterolhemifumarat-1-Wasser + Glycopyrroniumbromid (Laufzeitende 31.3.2025). Für die Wirkstoffe Somatropin, Indacaterol maleat + Glycopyrronium bromid sowie Tacrolimus-1-Wasser wird über den 30.6.2026 das Open-House-Verfahren nicht fortgeführt. Die Vertragslaufzeit ist befristet und endet automatisch mit Ablauf des vertraglich vereinbarten Zeitraumes zum 30.6.2026. Eine Fortführung des Open-House-Verfahrens durch Abschluss weiterer Verträge für den/die vorgenannte/n Wirkstoff/Wirkstoffkombination erfolgt über den genannten Zeitpunkt hinaus derzeit nicht. Dies betrifft sämtliche Marktteilnehmer gleichermaßen. Eine Auswahlentscheidung findet nicht statt. Die vorgenannte/n Wirkstoffe/Wirkstoffkombination gehören ab dem 1.7.2026 nicht mehr zum aktuellen Beschaffungsbedarf. Alle Vertragspartner der anderen Wirkstoffe des OHV 2024 können den ursprünglich nur bis 30.6.2026 laufenden Rabattvertrag durch eine Vereinbarung mit der AOK verlängern. Im Fall der Verlängerung gelten die Teilnahme- und Vertragsbedingungen im Übrigen fort. Die Vereinbarung zur Verlängerung muss spätestens am 20.5.2026 bei der AOK eingehen. Für einen frühestmöglichen Vertragsstart am 1.7.2024 müssen interessierte Unternehmen spätestens am 17.5.2024 ein nach Maßgabe der Teilnahmeunterlagen vollständiges Angebot ausschließlich in elektronischer Form über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform einreichen. Rabattverträge zu Arzneimitteln mit den Startwirkstoffen werden frühestens am 28.5.2024 geschlossen (Warte- und Stillhaltefrist). Der Abschluss eines Rabattvertrags zu Arzneimitteln mit den Startwirkstoffen zu einem späteren Zeitpunkt als dem 1.7.2024 ist jeweils zu einem Monatsersten möglich. Die Angebote sind dazu spätestens 6 Wochen vor dem beabsichtigten Vertragsstart vollständig einzureichen. Die jeweiligen Angebotsfristen sind dabei bezogen auf den vom interessierten pharmazeutischen Unternehmer beabsichtigten Vertragsstart der Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen zu entnehmen. Im Falle der Erweiterung des Beschaffungsbedarfs werden die jeweilige (maximale) Vertragslaufzeit der Rabattverträge zu Arzneimitteln mit den neu hinzugekommenen Wirkstoffen, die auf den beabsichtigten Vertragsbeginn bezogenen Angebotsfristen sowie die Warte- und Stillhaltefrist in der (dann aktualisierten) Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen mitgeteilt. Für alle im Rahmen dieses Open-House-Verfahrens abzuschließenden Verträge mit den zum aktuellen Beschaffungsbedarf gehörenden Wirkstoffen/Wirkstoffkombinationen ist der letztmögliche Vertragsstart der 1.12.2026. Angebotsfrist für diesen Vertragsstart ist der 20.10.2026. Die AOK gibt den Inhalt des Rabattvertrags für alle potentiellen Vertragspartner verbindlich vor. Verhandlungen über Vertragsinhalte werden nicht geführt. Die AOK sichert den Vertragspartnern keine Exklusivität zu. Im Fall eines Vertragsschlusses gewährt der pharmazeutische Unternehmer der AOK einen Rabatt auf die vertragsgegenständlichen Arzneimittel, die nach näherer Maßgabe der Teilnahmebedingungen und des Rabattvertrags zu Lasten der AOK abgegeben werden (zur vorgegebenen Rabatthöhe und Rabattberechnung wird insbesondere auf die Abschnitte A.I.5 und A.I.7 der Teilnahmebedingungen sowie § 2 Abs. (2) und § 4 Abs. (3) des Rabattvertrags verwiesen).
- AOK-Bezirksdirektion OstwürttembergFrist: 20. Mai
Abschluss von nicht exklusiven Rabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln (Open-House-Verfahren)
Zum Beschaffungsbedarf von OHV 2024 zählen sämtliche Arzneimittel mit den in Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen (sog. Wirkstoffliste und Fristen) benannten Wirkstoffen. Der Beschaffungsbedarf wurde dabei nicht in Lose eingeteilt. Es handelt sich um ein Open-House-Verfahren. Soweit im Rahmen dieser Bekanntmachung daher Formulierungen verwendet werden, welche auf die Einteilung des Beschaffungsbedarfs in ein oder mehrere Los(e) hindeuten, ist dies allein den Vorgaben dieses Bekanntmachungsformulars geschuldet. In diesem Zusammenhang wird auf die eingangs unter Ziffer 2.1 beschriebene Nichtgeltung vergaberechtlicher Regelungen verwiesen. Die AOK hat den Beschaffungsbedarf des mit Erstbekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union unter der Nummer 202404-2024 veröffentlichten Open-House-Verfahrens erneut erweitert. Im Rahmen dieses Verfahrens werden auch nicht exklusive Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit dem folgenden Wirkstoff geschlossen: Lisdexamfetamin dimelisat in der Packungsgröße 100 Stk. (Lfd.-Nr. 14 der Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen). Die Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen wurde daher entsprechend ergänzt und steht den interessierten Unternehmen nach kostenloser Registrierung - zusammen mit den sonstigen Verfahrensunterlagen - auf der Vergabeplattform (siehe dazu Ziffer 5.1.11 dieser Folgebekanntmachung) zur Verfügung. Die AOK behält sich vor, den Beschaffungsbedarf dieses Open-House-Verfahrens im Laufe des weiteren Verfahrens um weitere Wirkstoffe zu erweitern. Nähere Informationen zu einer möglichen Erweiterung des Beschaffungsbedarfs enthalten die Teilnahmebedingungen (Abschnitt A.I.4). Verträge zu Arzneimitteln mit dem o. g. Wirkstoff werden frühestens mit Wirkung zum 1.7.2026 geschlossen. Alle im Rahmen dieses Open-House-Verfahrens geschlossenen Rabattverträge enden einheitlich am 31.12.2026 (mit Ausnahme folgender Wirkstoffe/Wirkstoffkombinationen: Ustekinumab, Laufzeitende 31.12.2024; Beclometason dipropionat + Formoterolhemifumarat-1-Wasser + Glycopyrronium bromid, Laufzeitende 31.3.2025; Somatropin, Laufzeitende 30.6.2026; Indacaterol maleat + Glycopyrronium bromid, Laufzeitende 30.6.2026; Tacrolimus-1-Wasser, Laufzeitende: 30.6.2026). Für einen frühestmöglichen Start von Rabattverträgen mit der o. g. Wirkstoff am 1.7.2026 müssen interessierte Unternehmen spätestens am 20.5.2026 ein nach Maßgabe der Teilnahmeunterlagen vollständiges Angebot ausschließlich in elektronischer Form über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform einreichen. Verträge zu dem o. g. Wirkstoff werden frühestens am 1.6.2026 geschlossen (Warte- und Stillhaltefrist). Der Abschluss eines Rabattvertrags zu Arzneimitteln mit dem o.g. Wirkstoff zu einem späteren Zeitpunkt als dem 1.7.2026 ist jeweils zu einem Monatsersten möglich. Die Angebote sind dazu spätestens 6 Wochen vor dem beabsichtigten Vertragsstart vollständig einzureichen. Die jeweiligen Angebotsfristen sind dabei bezogen auf den vom interessierten pharmazeutischen Unternehmer beabsichtigten Vertragsstart der Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen zu entnehmen. Für alle im Rahmen dieses Open-House-Verfahrens abzuschließenden Verträge ist der letztmögliche Vertragsstart der 1.12.2026 (mit Ausnahme der Wirkstoffe/Wirkstoffkombinationen Ustekinumab, Beclometason dipropionat + Formoterolhemifumarat-1-Wasser + Glycopyrronium bromid, Somatropin, Indacaterol maleat + Glycopyrronium bromid, Tacrolimus-1-Wasser). Angebote für diesen Vertragsstart müssen spätestens am 20.10.2026 eingehen. Die AOK gibt den Inhalt des Rabattvertrags für alle potentiellen Vertragspartner verbindlich vor. Verhandlungen über Vertragsinhalte werden nicht geführt. Die AOK sichert den Vertragspartnern keine Exklusivität zu. Im Fall eines Vertragsschlusses gewährt der pharmazeutische Unternehmer der AOK einen Rabatt auf die vertragsgegenständlichen Arzneimittel, die nach näherer Maßgabe der Teilnahmebedingungen und des Rabattvertrags zu Lasten der AOK abgegeben werden (zur vorgegebenen Rabatthöhe und Rabattberechnung wird insbesondere auf die Abschnitte A.I.5 und A.I.7 der Teilnahmebedingungen sowie § 2 Abs. (2) und § 4 Abs. (3) des Rabattvertrags verwiesen.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Entsorgungsverband Saar.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.