Abschluss von nicht exklusiven Rabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln (Open-House-Verfahren)
Die AOK Baden-Württemberg führt ein Open-House-Verfahren zum Abschluss nicht exklusiver Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für Arzneimittel mit den in Anlage 3 der Teilnahmebedingungen genannten Wirkstoffen durch. Dies ist die dritte Folgebekanntmachung zur Anpassung des Beschaffungsbedarfs. Die Laufzeit für Vert...
Angebotsfrist:20. Februar 2026(abgelaufen)
Typ:Ausschreibung