Abschluss von nicht exklusiven Rabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln (Open-House-Verfahren)
Zum Beschaffungsbedarf zählen sämtliche Arzneimittel mit den in Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen (sog. Wirkstoffliste und Fristen) benannten Wirkstoffen. Der Beschaffungsbedarf wurde dabei nicht in Lose eingeteilt. Es handelt sich um ein Open-House-Verfahren. Soweit im Rahmen dieser Bekanntmachung daher Formulierun...
Angebotsfrist:20. Oktober 2026
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Zum Beschaffungsbedarf zählen sämtliche Arzneimittel mit den in Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen (sog. Wirkstoffliste und Fristen) benannten Wirkstoffen. Der Beschaffungsbedarf wurde dabei nicht in Lose eingeteilt. Es handelt sich um ein Open-House-Verfahren. Soweit im Rahmen dieser Bekanntmachung daher Formulierungen verwendet wer...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: AOK-Bezirksdirektion Ostwürttemberg
- Veröffentlicht: 20. April 2026
- Frist: 20. Oktober 2026
Ausschreibungsbeschreibung
Zum Beschaffungsbedarf zählen sämtliche Arzneimittel mit den in Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen (sog. Wirkstoffliste und Fristen) benannten Wirkstoffen. Der Beschaffungsbedarf wurde dabei nicht in Lose eingeteilt. Es handelt sich um ein Open-House-Verfahren. Soweit im Rahmen dieser Bekanntmachung daher Formulierungen verwendet werden, welche auf die Einteilung des Beschaffungsbedarfs in ein oder mehrere Los(e) hindeuten, ist dies allein den Vorgaben dieses Bekanntmachungsformulars geschuldet. In diesem Zusammenhang wird auf die eingangs unter Ziffer 2.1 beschriebene Nichtgeltung vergaberechtlicher Regelungen verwiesen. Die AOK startet das Open-House-Verfahren mit den nachstehenden Wirkstoffen (sog. Startwirkstoffe): 1. Aripiprazol* (Lfd.-Nr. 1 der Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen); 2. Glatirameracetat (Lfd.-Nr. 2 der Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen); 3. Peginterferon beta-1a (Lfd.-Nr. 3 der Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen); 4. Somatropin (Lfd.-Nr. 4 der Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen); 5. Ustekinumab (Lfd.-Nr. 5 der Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen). *Bei Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Aripiprazol gehören ausschließlich nur Arzneimittel mit diesem Wirkstoff in den retardierten Darreichungsformen mit dem ATC-Code N05AX12 zum Beschaffungsbedarf. Die AOK behält sich vor, den Beschaffungsbedarf dieses Open-House-Verfahrens im Laufe des weiteren Verfahrens zu erweitern, d. h. die Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen um weitere Wirkstoffe zu ergänzen. Damit würden auch Rabattverträge zu Arzneimitteln mit diesen weiteren Wirkstoffen Gegenstand des vorliegenden Open-House-Verfahrens. Selbstverständlich würde dadurch aber nicht der Inhalt bereits geschlossener Verträge zu anderen Wirkstoffen erweitert, sondern dazu wäre je Wirkstoff ein neuer Vertrag zu schließen (siehe dazu auch die Abschnitte A.I.1, A.I.4 und A.III.4 der Teilnahmebedingungen). Entscheidet sich die AOK für eine Erweiterung des Beschaffungsbedarfs, wird sie diesen Umstand jeweils in einer weiteren Auftragsbekanntmachung (sog. Folgebekanntmachung), die Bezug auf diese hier vorliegende Auftragsbekanntmachung (sog. Erstbekanntmachung) nimmt, im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union bekannt machen. Nähere Informationen zu einer möglichen Erweiterung des Beschaffungsbedarfs enthalten die Teilnahmebedingungen (Abschnitt A.I.4). Verträge zu Arzneimitteln mit den Startwirkstoffen werden frühestens mit Wirkung zum 1.7.2024 geschlossen. Alle im Rahmen dieses Open-House-Verfahrens geschlossenen Rabattverträge enden einheitlich am 31.12.2026. Ausgenommen sind der Wirkstoff Ustekinumab (Laufzeitende 31.12.2024) sowie die Wirkstoffkombination Beclometason dipropionat + Formoterolhemifumarat-1-Wasser + Glycopyrroniumbromid (Laufzeitende 31.3.2025). Für die Wirkstoffe Somatropin, Indacaterol maleat + Glycopyrronium bromid sowie Tacrolimus-1-Wasser wird über den 30.6.2026 das Open-House-Verfahren nicht fortgeführt. Die Vertragslaufzeit ist befristet und endet automatisch mit Ablauf des vertraglich vereinbarten Zeitraumes zum 30.6.2026. Eine Fortführung des Open-House-Verfahrens durch Abschluss weiterer Verträge für den/die vorgenannte/n Wirkstoff/Wirkstoffkombination erfolgt über den genannten Zeitpunkt hinaus derzeit nicht. Dies betrifft sämtliche Marktteilnehmer gleichermaßen. Eine Auswahlentscheidung findet nicht statt. Die vorgenannte/n Wirkstoffe/Wirkstoffkombination gehören ab dem 1.7.2026 nicht mehr zum aktuellen Beschaffungsbedarf. Alle Vertragspartner der anderen Wirkstoffe des OHV 2024 können den ursprünglich nur bis 30.6.2026 laufenden Rabattvertrag durch eine Vereinbarung mit der AOK verlängern. Im Fall der Verlängerung gelten die Teilnahme- und Vertragsbedingungen im Übrigen fort. Die Vereinbarung zur Verlängerung muss spätestens am 20.5.2026 bei der AOK eingehen. Für einen frühestmöglichen Vertragsstart am 1.7.2024 müssen interessierte Unternehmen spätestens am 17.5.2024 ein nach Maßgabe der Teilnahmeunterlagen vollständiges Angebot ausschließlich in elektronischer Form über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform einreichen. Rabattverträge zu Arzneimitteln mit den Startwirkstoffen werden frühestens am 28.5.2024 geschlossen (Warte- und Stillhaltefrist). Der Abschluss eines Rabattvertrags zu Arzneimitteln mit den Startwirkstoffen zu einem späteren Zeitpunkt als dem 1.7.2024 ist jeweils zu einem Monatsersten möglich. Die Angebote sind dazu spätestens 6 Wochen vor dem beabsichtigten Vertragsstart vollständig einzureichen. Die jeweiligen Angebotsfristen sind dabei bezogen auf den vom interessierten pharmazeutischen Unternehmer beabsichtigten Vertragsstart der Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen zu entnehmen. Im Falle der Erweiterung des Beschaffungsbedarfs werden die jeweilige (maximale) Vertragslaufzeit der Rabattverträge zu Arzneimitteln mit den neu hinzugekommenen Wirkstoffen, die auf den beabsichtigten Vertragsbeginn bezogenen Angebotsfristen sowie die Warte- und Stillhaltefrist in der (dann aktualisierten) Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen mitgeteilt. Für alle im Rahmen dieses Open-House-Verfahrens abzuschließenden Verträge mit den zum aktuellen Beschaffungsbedarf gehörenden Wirkstoffen/Wirkstoffkombinationen ist der letztmögliche Vertragsstart der 1.12.2026. Angebotsfrist für diesen Vertragsstart ist der 20.10.2026. Die AOK gibt den Inhalt des Rabattvertrags für alle potentiellen Vertragspartner verbindlich vor. Verhandlungen über Vertragsinhalte werden nicht geführt. Die AOK sichert den Vertragspartnern keine Exklusivität zu. Im Fall eines Vertragsschlusses gewährt der pharmazeutische Unternehmer der AOK einen Rabatt auf die vertragsgegenständlichen Arzneimittel, die nach näherer Maßgabe der Teilnahmebedingungen und des Rabattvertrags zu Lasten der AOK abgegeben werden (zur vorgegebenen Rabatthöhe und Rabattberechnung wird insbesondere auf die Abschnitte A.I.5 und A.I.7 der Teilnahmebedingungen sowie § 2 Abs. (2) und § 4 Abs. (3) des Rabattvertrags verwiesen).
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
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- AOK-Bezirksdirektion OstwürttembergFrist: 20. März
Abschluss von nicht exklusiven Rabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln (Open-House-Verfahren)
Open-House-Verfahren der AOK für Arzneimittel mit bestimmten Wirkstoffen gemäß Anlage 3 (Wirkstoffliste). Verträge können zu einzelnen Wirkstoffen geschlossen werden. Der Bedarf ist nicht in Lose eingeteilt. Es werden folgende Wirkstoffe ergänzt: Apremilast, Clostridium botulinum (Abobotulinum) Toxin Typ A, Clostridium botulinum (Incobotulinum) Toxin Typ A, Clostridium botulinum (Onabotulinum) Toxin Typ A (alle ohne Lifestyle-Medikamente) sowie Melatonin als Retard-Tabletten 1 mg und 5 mg. Die angepasste Anlage 3 ist nach kostenloser Registrierung auf der Vergabeplattform verfügbar.
- AOK Niedersachsen. Die Gesundheitskasse.HannoverFrist: 26. Feb.
Abschluss eines nicht exklusiven Rabattvertrages nach § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Fampridin (ATC-Code: N07XX07).
Abschluss eines nicht exklusiven Rabattvertrages nach § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Fampridin (ATC-Code: N07XX07) innerhalb des Zeitraumes vom 01.05.2026 bis zum 30.04.2028 mit jederzeitiger Möglichkeit des Vertragsabschlusses während der Laufzeit („open-house-Modell“). Beschreibung: Zu dem Wirkstoff Fampridin (ATC-Code: N07XX07) bietet die AOK Niedersachsen.Die Gesundheitskasse für den Zeitraum bis zum Inkrafttreten von Exklusivverträgen in Folge eines förmlichen Vergab
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Abschluss eines nicht exklusiven Rabattvertrages nach § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Flupentixol (ATC-Code: N05AF01).
Die AOK Niedersachsen schließt nicht exklusive Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V für Arzneimittel mit dem Wirkstoff Flupentixol (ATC: N05AF01) im Open-House-Modell ab. Das Angebot richtet sich an alle interessierten pharmazeutischen Unternehmen zu einheitlichen Bedingungen. Die Laufzeit beträgt maximal 24 Monate, frühestmöglicher Beginn ist der 01.06.2026, Ende spätestens 31.05.2028. Die Verträge enden automatisch bei Inkrafttreten exklusiver Rabattverträge.
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Abschluss eines nicht exklusiven Rabattvertrages nach § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Nintedanib (ATC-Code: L01EX09).
AOK Niedersachsen schließt nicht-exklusive Rabattverträge für Nintedanib (ATC: L01EX09) ab. Zeitraum: 15.04.2026 bis 31.03.2028. Open-house-Modell: Vertrag jederzeit möglich, einheitliche Bedingungen für alle pharmazeutischen Unternehmen, keine individuellen Verhandlungen. Maximale Laufzeit 24 Monate, Beitritt jeweils zum Monatsbeginn. Kündigungsfrist: 6 Wochen zum Monatsende. AOK kann Verträge durch exklusive Rabattverträge ersetzen, die open-house-Verträge enden dann automatisch.
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Abschluss eines nicht exklusiven Rabattvertrages nach § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Leuprorelin (ATC-Code: L02AE02).
Abschluss eines nicht exklusiven Rabattvertrages nach § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Leuprorelin (ATC-Code: L02AE02) innerhalb des Zeitraumes vom 01.06.2026 bis zum 31.05.2028 mit jederzeitiger Möglichkeit des Vertragsabschlusses während der Laufzeit („open-house-Modell“). Beschreibung: Zu dem Wirkstoff Leuprorelin (ATC-Code: L02AE02) bietet die AOK Niedersachsen.Die Gesundheitskasse für den Zeitraum bis zum Inkrafttreten von Exklusivverträgen in Folge eines förmlichen Vergabeverfahrens nach den Regularien des 4. Teils des GWB allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen, ohne Auswahlentscheidung, Rabattverträge an. Die Vertragsschlüsse erfolgen im Rahmen eines „open-house-Modells“ und sind nicht exklusiv; Verträge mit allen Marktteilnehmern (pharmazeutischen Unternehmen) sind seitens der AOK Niedersachsen gewünscht. Im open-house-Modell gelten für alle Teilnehmer einheitliche Bedingungen. Vertragsinhalte, Konditionen und Zugangsverfahren sind einheitlich – individuelle Verhandlungen werden grundsätzlich nicht geführt. Die Vertragslaufzeiten betragen maximal vierundzwanzig Monate, der früheste Vertragsbeginn ist der 01.06.2026. Alle Verträge enden spätestens am 31.05.2028, unabhängig vom Datum des jeweiligen Vertragsschlusses. Ein Beitritt bzw. ein Vertragsschluss kann innerhalb des vierundzwanzigmonatigen Zeitraumes jeweils zum Ersten eines Monats erfolgen. Es besteht ein Kündigungsrecht jeweils sechs Wochen zum Monatsende. Die AOK Niedersachsen. Die Gesundheitskasse behält sich vor, bereits während der Vertragslaufzeit die nicht exklusiven open-house-Rabattverträge durch exklusive Rabattverträge zu ersetzen. Mit dem Inkrafttreten ausgeschriebener, exklusiver Rabattverträge werden die open-house-Verträge entsprechend der vertraglichen Regelung beendet, d. h. die open-house-Verträge enden automatisch. Den Erfahrungen der AOK Niedersachsen nach treten exklusive Rabattverträge in der Regel sechs bis acht Monate nach der Veröffentlichung der entsprechenden Ausschreibungsbekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Die künftigen Vertragspartner im open-house-Modell werden gebeten, sich bezüglich dieser Ausschreibungsbekanntmachungen regelmäßig im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union zu informieren. Interessierte pharmazeutische Unternehmen können die Vertragsunterlagen sowie die Vertragsbedingungen unter der unter I.1) genannten Kontaktadresse anfordern. Verträge zu dem Wirkstoff Leuprorelin (ATC-Code: L02AE02) werden erstmalig mit Wirkung zum 01.06.2026 abgeschlossen. Interessenten, die zu diesem Termin Vertragspartner werden möchten, haben die einzureichenden Vertragsunterlagen bis zum 30.04.2026 bei der in den Vertragsunterlagen genannten Adresse einzureichen. Es kommt auf den Zugang bei der AOK Niedersachsen an. Spätere Vertragsschlüsse sind während der vierundzwanzigmonatigen Höchstlaufzeit jeweils zum Ersten eines Monats möglich. Organisatorisch ist ein Vorlauf von in der Regel 35 Kalendertagen seitens der AOK notwendig um die erforderlichen Arbeiten, z. B. die Vertragsmeldung in die Lauer-Taxe® gewährleisten zu können. Die genauen Eingangsfristen werden mit den Vertragsunterlagen bekannt gegeben. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Richtlinie(2014/24/EU) bzw. des Vergaberechts. Um ein weitestgehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung „offenes Verfahren“, sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung untervergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden.
- AOK Nordost. Die Gesundheitskasse.Frist: 05. März
Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach §130a Abs.8 SGB V zu verschiedenen Wirkstoff-/en/-kombinationen mit jederzeitiger Abschlussmöglichkeit im Rahmen des sog. Open House-Verfahrens
Abschluss von Rabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V für verschiedene Wirkstoffe/Wirkstoffkombinationen im Open House-Verfahren. Allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmen wird der Beitritt zu einheitlichen Vertragskonditionen angeboten. Registrierung und Unterlagen über Vergabeplattform DTVP. Voraussetzung: vollständige Verfahrensunterlagen. Keine Exklusivität, Beitritt jederzeit möglich. Frühester Vertragsbeginn: 01.05.2026.
- AOK Niedersachsen. Die Gesundheitskasse.HannoverFrist: 26. Feb.
Abschluss eines nicht exklusiven Rabattvertrages nach § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Palonosetron (ATC-Code: A04AA05).
Die AOK Niedersachsen schließt nicht exklusive Rabattverträge (Open-House-Modell) für Arzneimittel mit dem Wirkstoff Palonosetron (ATC A04AA05) ab. Laufzeit: 01.05.2026 bis 30.04.2028. Ein Beitritt ist jederzeit zum Ersten eines Monats möglich. Es gelten einheitliche Bedingungen für alle pharmazeutischen Unternehmen. Kündigungsfrist: 6 Wochen zum Monatsende. Die Verträge enden automatisch bei Inkrafttreten exklusiver Rabattverträge.
- AOK Niedersachsen. Die Gesundheitskasse.HannoverFrist: 27. März
Abschluss eines nicht exklusiven Rabattvertrages nach § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Alitretinoin (ATC-Code: D11AH04).
Zu dem Wirkstoff Alitretinoin (ATC-Code: D11AH04) bietet die AOK Niedersachsen. Die Gesundheitskasse für den Zeitraum bis zum Inkrafttreten von Exklusivverträgen in Folge eines förmlichen Vergabeverfahrens nach den Regularien des 4. Teils des GWB allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen, ohne Auswahlentscheidung, Rabattverträge an. Die Vertragsschlüsse erfolgen im Rahmen eines „open-house-Modells“ und fungieren als Brücke zwischen dem Beginn des generischen Wettbewerbs (Patentablauf) und der Bezuschlagung von Exklusivverträgen. Die angebotenen Verträge sind nicht exklusiv; Verträge mit allen Marktteilnehmern (pharmazeutischen Unternehmen) sind seitens der AOK Niedersachsen gewünscht. Im open-house-Modell gelten für alle Teilnehmer einheitliche Bedingungen. Vertragsinhalte, Konditionen und Zugangsverfahren sind einheitlich – individuelle Verhandlungen werden grundsätzlich nicht geführt. Die Vertragslaufzeiten betragen maximal vierundzwanzig Monate, der früheste Vertragsbeginn ist der 01.06.2026. Alle Verträge enden spätestens am 31.05.2028, unabhängig vom Datum des jeweiligen Vertragsschlusses. Ein Beitritt bzw. ein Vertragsschluss kann innerhalb des vierundzwanzigmonatigen Zeitraumes jeweils zum Ersten eines Monats erfolgen. Es besteht ein Kündigungsrecht jeweils sechs Wochen zum Monatsende. Die AOK Niedersachsen. Die Gesundheitskasse behält sich vor, bereits während der Vertragslaufzeit die nicht exklusiven open-house-Rabattverträge durch exklusive Rabattverträge zu ersetzen. Mit dem Inkrafttreten ausgeschriebener, exklusiver Rabattverträge werden die open-house-Verträge entsprechend der vertraglichen Regelung beendet, d. h. die open-house Verträge enden automatisch. Den Erfahrungen der AOK Niedersachsen nach treten exklusive Rabattverträge in der Regel sechs bis acht Monate nach der Veröffentlichung der entsprechenden Ausschreibungsbekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Die künftigen Vertragspartner im open-house-Modell werden gebeten, sich bezüglich dieser Ausschreibungsbekanntmachungen regelmäßig im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union zu informieren. Interessierte pharmazeutische Unternehmen können die Vertragsunterlagen sowie die Vertragsbedingungen unter der unter I.1) genannten Kontaktadresse anfordern. Verträge zu dem Wirkstoff Alitretinoin (ATC-Code: D11AH04) werden erstmalig mit Wirkung zum 01.06.2026 abgeschlossen. Interessenten, die zu diesem Termin Vertragspartner werden möchten, haben die einzureichenden Vertragsunterlagen bis zum 30.04.2026 bei der in den Vertragsunterlagen genannten Adresse einzureichen. Es kommt auf den Zugang bei der AOK Niedersachsen an. Spätere Vertragsschlüsse sind während der vierundzwanzigmonatigen Höchstlaufzeit jeweils zum Ersten eines Monats möglich. Organisatorisch ist ein Vorlauf von in der Regel 35 Kalendertagen seitens der AOK notwendig um die erforderlichen Arbeiten, z. B. die Vertragsmeldung in die Lauer-Taxe® gewährleisten zu können. Die genauen Eingangsfristen werden mit den Vertragsunterlagen bekannt gegeben. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Richtlinie(2014/24/EU) bzw. des Vergaberechts. Um ein weitestgehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung „offenes Verfahren“, sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung untervergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden.
- AOK Niedersachsen. Die Gesundheitskasse.HannoverFrist: 27. März
Abschluss eines nicht exklusiven Rabattvertrages nach § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Flupentixol (ATC-Code: N05AF01).
Zu dem Wirkstoff Flupentixol (ATC-Code: N05AF01) bietet die AOK Niedersachsen. Die Gesundheitskasse für den Zeitraum bis zum Inkrafttreten von Exklusivverträgen in Folge eines förmlichen Vergabeverfahrens nach den Regularien des 4. Teils des GWB allen interessierten pharmazeutischen Unternehmen, ohne Auswahlentscheidung, Rabattverträge an. Die Vertragsschlüsse erfolgen im Rahmen eines „open-house-Modells“ und fungieren als Brücke zwischen dem Beginn des generischen Wettbewerbs (Patentablauf) und der Bezuschlagung von Exklusivverträgen. Die angebotenen Verträge sind nicht exklusiv; Verträge mit allen Marktteilnehmern (pharmazeutischen Unternehmen) sind seitens der AOK Niedersachsen gewünscht. Im open-house-Modell gelten für alle Teilnehmer einheitliche Bedingungen. Vertragsinhalte, Konditionen und Zugangsverfahren sind einheitlich – individuelle Verhandlungen werden grundsätzlich nicht geführt. Die Vertragslaufzeiten betragen maximal vierundzwanzig Monate, der früheste Vertragsbeginn ist der 01.06.2026. Alle Verträge enden spätestens am 31.05.2028, unabhängig vom Datum des jeweiligen Vertragsschlusses. Ein Beitritt bzw. ein Vertragsschluss kann innerhalb des vierundzwanzigmonatigen Zeitraumes jeweils zum Ersten eines Monats erfolgen. Es besteht ein Kündigungsrecht jeweils sechs Wochen zum Monatsende. Die AOK Niedersachsen. Die Gesundheitskasse behält sich vor, bereits während der Vertragslaufzeit die nicht exklusiven open-house-Rabattverträge durch exklusive Rabattverträge zu ersetzen. Mit dem Inkrafttreten ausgeschriebener, exklusiver Rabattverträge werden die open-house-Verträge entsprechend der vertraglichen Regelung beendet, d. h. die open-house Verträge enden automatisch. Den Erfahrungen der AOK Niedersachsen nach treten exklusive Rabattverträge in der Regel sechs bis acht Monate nach der Veröffentlichung der entsprechenden Ausschreibungsbekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Die künftigen Vertragspartner im open-house-Modell werden gebeten, sich bezüglich dieser Ausschreibungsbekanntmachungen regelmäßig im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union zu informieren. Interessierte pharmazeutische Unternehmen können die Vertragsunterlagen sowie die Vertragsbedingungen unter der unter I.1) genannten Kontaktadresse anfordern. Verträge zu dem Wirkstoff Flupentixol (ATC-Code: N05AF01) werden erstmalig mit Wirkung zum 01.06.2026 abgeschlossen. Interessenten, die zu diesem Termin Vertragspartner werden möchten, haben die einzureichenden Vertragsunterlagen bis zum 30.04.2026 bei der in den Vertragsunterlagen genannten Adresse einzureichen. Es kommt auf den Zugang bei der AOK Niedersachsen an. Spätere Vertragsschlüsse sind während der vierundzwanzigmonatigen Höchstlaufzeit jeweils zum Ersten eines Monats möglich. Organisatorisch ist ein Vorlauf von in der Regel 35 Kalendertagen seitens der AOK notwendig um die erforderlichen Arbeiten, z. B. die Vertragsmeldung in die Lauer-Taxe® gewährleisten zu können. Die genauen Eingangsfristen werden mit den Vertragsunterlagen bekannt gegeben. Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Richtlinie(2014/24/EU) bzw. des Vergaberechts. Um ein weitestgehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung „offenes Verfahren“, sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung untervergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 20. Oktober 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist AOK-Bezirksdirektion Ostwürttemberg.
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