Stadt Ravensburg - Europaweite Vergabe von Planungs- und Bauleistungen für die schlüsselfertige Errichtung des Neubaus Wohnquartier Schmalegg
Das Angebot an bezahlbarem, preiswertem Wohnraum ist derzeit knapp. Perspektivisch dürfte der Mangel, insbesondere an geförderten Wohnungen, aufgrund der steigenden Mietpreise und wachsenden Bevölkerung weiter zunehmen und zu einer steigenden Zahl an Menschen führen, die kein Angebot mehr auf dem Wohnungsmarkt finden. ...
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Das Angebot an bezahlbarem, preiswertem Wohnraum ist derzeit knapp. Perspektivisch dürfte der Mangel, insbesondere an geförderten Wohnungen, aufgrund der steigenden Mietpreise und wachsenden Bevölkerung weiter zunehmen und zu einer steigenden Zahl an Menschen führen, die kein Angebot mehr auf dem Wohnungsmarkt finden. Kommunen sind dah...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Stadt Ravensburg
- Veröffentlicht: 20. April 2026
- Frist: Nicht angegeben
Ausschreibungsbeschreibung
Das Angebot an bezahlbarem, preiswertem Wohnraum ist derzeit knapp. Perspektivisch dürfte der Mangel, insbesondere an geförderten Wohnungen, aufgrund der steigenden Mietpreise und wachsenden Bevölkerung weiter zunehmen und zu einer steigenden Zahl an Menschen führen, die kein Angebot mehr auf dem Wohnungsmarkt finden. Kommunen sind daher gehalten, durch schnelle Maßnahmen, wie die Realisierung von gefördertem Wohnraum, langfristig soziale und wirtschaftliche Stabilität zu sichern und dem zunehmenden Wohnraummangel entgegenzuwirken. Die Stadt Ravensburg beabsichtigt daher mit ihrem Eigenbetrieb Städtische Wohnungen die Errichtung von geförderten Wohnungen auf eigenem Grundstück in der Ortschaft Schmalegg im Neubaugebiet "Ortsmitte III, Schmalegg" (nachfolgend "Wohnquartier Schmalegg"). Für die Objektplanungsleistungen bis einschließlich LPH 4 wurde das Büro Wurm Gesamtplanung Architekt Ingenieur Sachverständiger PartG mbB (nachfolgend "Büro Wurm") beauftragt. Das Büro Wurm hat am 8. August 2024 namens und im Auftrag der Stadt den Bauantrag zur Genehmigung des Wohnquartiers Schmalegg eingereicht. Der Bauantrag umfasst die Errichtung von 3 Mehrfamilienhäusern (geförderter Wohnungsbau) mit jeweils 11 Wohneinheiten, einer Tiefgarage mit 27 Stellplätzen, 15 oberirdische Stellplätze sowie 84 Fahrradstellplätze. Die Wohnfläche beläuft sich auf ca. 2250 m². Die Kostenberechnung vom 23. Januar 2024 liegt bei ca. EUR 12,5 Mio. brutto (KG 200 - 700). Nach der Genehmigungsplanung ist nun beabsichtigt, eine Vergabe an einen Generalübernehmer vorzubereiten, um das Wohnquartier Schmalegg nach erteilter Baugenehmigung am 7. April 2025 und Förderzusage (steht noch aus) schlüsselfertig herstellen zu lassen. Als zulässige Bauweise kommen der Holzbau sowie der Holzhybridbau in Betracht. Ein hoher Vorfertigungsgrad wird seitens des Auftraggebers ausdrücklich gewünscht. Die bereits erbrachten Planungsleistungen des Büros Wurm sollen im Wege der europaweiten Vergabe als sog. Orientierungsplanung dienen. Auf Grundlage der durch das Büro Wurm erstellten funktionalen Leistungsbeschreibung, welchen den ausgewählten Bieter mit Angebotsaufforderung zur Verfügung gestellt wird, sollen die Unternehmen unter Beachtung der Vorgaben aus der Baugenehmigung ein Angebot mit dem Ziel erarbeiten, die Orientierungsplanung zu optimieren, damit die Stadt Ravensburg ein funktionales, qualitativ hochwertiges und gleichzeitig wirtschaftliches Angebot erhält. Ausdrückliches Ziel dieses Vergabeverfahrens ist es, die vorgenannten Kosten in Höhe von EUR 12,5 Mio. brutto (KG 200 - 700) zu unterschrei-ten. Im Ergebnis sollen die Planfortschreibungs- und Bauleistungen für die Realisierung des Neubaus des Wohnquartiers Schmalegg als Generalübernehmerleistung vergeben werden. Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist nun die Beauftragung der vollständigen Planung und die anschließende für die schlüsselfertige Errichtung des Neubaus Wohnquartier Schmalegg auf Grundlage einer funktionalen Leistungsbeschreibung unter Berücksichtigung der Orientierungsplanung. Die vergabegegenständlichen Leistungen sind voraussichtlich ab 1. April 2026 zu erbringen. Nähere Informationen erhalten die ausgewählten Bieter, die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
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Dokumente und Anhänge
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Die Stadt Filderstadt plant die Errichtung einer Anschlussunterkunft für ca. 100 Personen inkl. Büroflächen für die Verwaltung und Technikflächen. Die Erstellung der Außenanlagen gehört ebenfalls zum Projektumfang. Das seitens der Stadt Filderstadt gepachtete Grundstück, auf dem die Anschlussunterkunft errichtet wird liegt in der Gottlieb-Daimler-Straße in Filderstadt. Der Bereich fällt in den Außenbereich i.S.d. § 35 BauGB und es sind Anforderungen an den Hochwasserschutz (Starkregen) zu berücksichtigen. Die Stadt Filderstadt führt derzeit auf Basis von Mustergrundrissen eine Bauvoranfrage hinsichtlich der grundsätzlichen Genehmigungsfähigkeit der Bebauung im Außenbereich gem. § 246 Abs. 13 BauGB durch. Derzeit geht die Stadt Filderstadt davon aus, dass der Betrieb des Gebäudes am vorgesehenen Standort nur für eine begrenzte Zeitspanne bis 2030 möglich ist. Um die Investition nachhaltig zu gestalten ist seitens der Stadt Filderstadt beabsichtigt, das Gebäude ggf. nach 2030 an dieser oder einer anderen Stelle weiter zu nutzen oder einer anderen Nutzung zuzuführen. Im Planungs- und Bauvertrag wurde daher eine Öffnungsklausel für den Abbau, Transport und Wiederaufbau des Gebäudes an einem noch zu bestimmenden Standort vorgesehen. Diese Leistungen werden, sofern die Option abgerufen wird, separat vergütet. Das Gebäude wurde entsprechend flexibel (Modul-/Systembau) geplant. Die einzelnen Wohneinheiten sollen eine Nutzfläche von mindestens 30 qm haben, ausgelegt für 3 Personen. Jede Wohneinheit soll eine Sanitärzelle erhalten. Neben den Wohneinheiten für die Unterbringung von geflüchteten Personen soll noch ein Büro für die Hausleitung, ein Büro für Sozialarbeiter und ein Büro für Ehrenamtliche sowie ein Schulungsraumes vorgesehen werden. Zusätzlich sollen noch Bereiche für ca. 20 Waschmaschinenplätze, KfZ- und Fahrradabstellplätze sowie die Außenanlagen mit errichtet werden. Der Bezug des Gebäudes muss spätestens im 1. Quartal 2027 erfolgen. Eine Fertigstellung bis Ende 2026 wäre daher wünschenswert und wird angestrebt. Aufgrund der Förderbedingungen erfolgt eine stufenweise Beauftragung der Planungs- und Bauleistung. Aufgrund des geschätzten Auftragswerts der zu vergebenden Leistungen, welcher unter dem EU-Schwellenwert lag, ging der AG nicht davon aus, dass grundsätzlich eine europaweite Ausschreibung erforderlich wäre. Die Ausschreibung erfolgte dennoch - ohne Anerkennung einer Rechtspflicht - europaweit in einem Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach § 3 b EU Abs. 3 Nr. 1 VOB/A, um möglichst großen Wettbewerb herzustellen.
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- Stadt BuchenBuchen (Odenwald)Frist: 24. Apr.
Vergabe von Planungs- und Bauleistungen für den Neubau Jakob-Mayer-Grundschule
Gegenstand der Leistung ist die Planung und schlüsselfertige, funktions- und betriebsbereite Realisierung des Neubaus der Jakob-Mayer-Grundschule in Buchen auf Grundlage der funktionalen Leistungsbeschreibung und vorliegenden Planung. Der Auftraggeber (AG) übergibt dem Auftragnehmer (AN) als Grundlage für die Angebotserstellung die vorliegende Planung der LPH 2, 3 sowie nur anteilig LPH 4. Hierbei gibt es keine Garantie auf Vollständigkeit der übergebenen Planungsleistung. Die Leistung des AN umfasst die Weiterbearbeitung und Ergänzung der bereits erbrachten Planungsleistungen durch Fortschreibung der TGA- und Statikplanung, Erstellung der Ausführungsplanung sowie die schlüsselfertige, funktions- und betriebsbereite und zur Aufnahme des Schulbetriebs geeignete Errichtung des Bauvorhabens. Zudem liegt der Baugenehmigungsprozess inkl. aller notwendigen Grundlage im Leistungsumfang des AN. Die Leistung beinhaltet ferner die Optimierung der vorliegenden Planung unter Berücksichtigung unterschiedlicher konstruktiver und baulicher Ausführungsarten gemäß dem Konzept des AN, sofern diese den funktionalen, wirtschaftlichen und terminlichen Anforderungen entsprechen. Die Erarbeitung eines Raum- und Klimakonzepts mit vorläufiger energetischer Bewertung wurde im Vorfeld erarbeitet und liegt vor. Die Herstellung der Außenanlagen sowie die Erneuerung des angrenzenden Parkplatzes sind nicht Bestandteil des Projekts.
- Ortenau Klinikum gKAöR
Ortenau Klinikum gKAöR - Europaweite Vergabe von Planungs- und Bauleistungen für die Realisierung eines Rechenzentrums
Im Rahmen der Agenda "Ortenau 2030 - Zukunft Gesundheit" werden die medizinischen und infrastrukturellen Strukturen der Ortenau Kliniken umfassend neu geordnet. Ein zentraler Bestandteil dieser Transformation ist der Aufbau einer leistungsfähigen, hochverfügbaren und sicheren IT-Infrastruktur. Hierzu zählt insbesondere die Errichtung von im Endausbau zwei deckungsgleichen Rechenzentren an getrennten Standorten. Ziel ist es im ersten Schritt, die schlüsselfertige Errichtung eines physisch und logisch ab-gesicherten Rechenzentrums mit modernster Infrastruktur, das höchsten Anforderungen an Verfügbarkeit, Sicherheit und Energieeffizienz entspricht. Gegenstand der Ausschreibung ist die weitere Planung, Ausführung und schlüsselfertige Realisierung des Rechenzentrums auf Basis einer bereits vorliegenden Genehmigungsplanung. Optional ist die Realisierung eines weiteren Rechenzentraums in identischer Planungs- und Bauweise für eine mögliche Realisierung im Jahr 2028/29 anzubieten. Die Leistungen umfassen insbesondere: - Ausführungsplanung auf Grundlage bestehender Entwurfsunterlagen - Brandfrüherkennung, Gaslöschtechnik, Einbruchschutz - Zutrittskontrolle und Videoüberwachung Die Realisierung erfolgt mit dem Ziel einer maximalen Vorfertigung. Die Vorfertigung sollte in Deutschland erfolgen, da sicherheitsrelevante Komponenten (z.b. EMA, BMA) nur von deutschen VdS-zertifizierten Unternehmen errichtet werden dürfen. Eine modulare Skalierbarkeit ist nicht vorgesehen. Die Vergabe erfolgt auf Pauschalpreisbasis. Das Ortenau Klinikum plant die Errichtung des Rechenzentrums am Standort Offenburg. Das zu bebauende Grundstück in 77652 Offenburg, Lise-Meitner-Strasse (Flurstück 629, 1878 und 5542/8) befindet sich im Eigentum des Ortenau Klinikum gKAöR. Das Grundstück gem. dem Campus-Plan (siehe Anlage 2 zum Bewerbermemorandum) mit einer Größe von ca. 200.000 m² ist sofort bebaubar. Abbruchmaßnahmen oder Altlastenbeseitigung fallen nicht an. Für den Neubau des Rechenzentrums sind insbesondere folgende Bauleistungen vorgese-hen: - Verfügbarkeitsklasse: mind. VK 3 gemäß EN 50600 - Energieeffizienzkennwert (PUE): Zielwert ? 1,2 - Hochverfügbarkeit im 24/7-Betrieb - RZ IT-Leistung ca. 75 kW Erstausbau / Erweiterung um 25 kW für Endausbau MW (ca. 10 Racks Erstausbau mit Option zur Erweiterung um 2 weitere Stellplätze Racks), 1 IT-Raum - Bedienerloses Rechenzentrum inkl. Technischen Nebenräumen und kleinem Lager - Errichtung der Gebäude und Außenanlagen inkl. Herrichten und Erschließung Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Realisierung eines Rechenzent-rums im Rahmen eines kombinierten Ausschreibungswettbewerbs der Planungs- und Bauleistungen im Verhandlungsverfahren nach VOB/A, 2. Abschnitt mit vorgeschaltetem europaweitem Teilnahmewettbewerb. Über das Ausschreibungsverfahren soll unter den gegebenen Voraussetzungen die annehmbarste, d.h. die wirtschaftlich, technisch, funktional und gestalterisch beste Lösung zur Umsetzung der Planungs- und Baumaßnahmen gefunden werden, welches bereits zu einem frühen Zeitpunkt Kosten- und Terminsicherheit für die Realisierung des Neubaus gewährleistet. Der Planungsbeginn ist frühestmöglich, voraussichtlich für das 1. Quartal 2026 vorgesehen. Der Beginn der baulichen Maßnahmen ist für das 2. Quartal 2026 angestrebt. Der Neubau soll bis Ende November 2026 fertiggestellt und schlüsselfertig übergeben werden. Das Ortenau Klinikum geht nach derzeitiger Planung von einem Bauvolumen in der Endausbaustufe des Rechenzentrums von insgesamt rund EUR 1 bis 1,4 Mio. netto (KG 200-700 nach DIN 276-1:2018-12) aus. Davon entfallen rund EUR 0,75 Mio. netto auf die Kostengruppe 400. Das Kostenziel darf nicht überschritten werden. Weitere Einzelheiten zum Leistungsumfang der zu erbringenden Leistungen erhalten die im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bewerber mit Aufforderung zur Angebotsabgabe.
- Ortenau Klinikum gKAöR
Ortenau Klinikum gKAöR - Europaweite Vergabe von Planungs- und Bauleistungen für die Realisierung eines Rechenzentrums
Im Rahmen der Agenda "Ortenau 2030 - Zukunft Gesundheit" werden die medizinischen und infrastrukturellen Strukturen der Ortenau Kliniken umfassend neu geordnet. Ein zentraler Bestandteil dieser Transformation ist der Aufbau einer leistungsfähigen, hochverfügbaren und sicheren IT-Infrastruktur. Hierzu zählt insbesondere die Errichtung von im Endausbau zwei deckungsgleichen Rechenzentren an getrennten Standorten. Ziel ist es im ersten Schritt, die schlüsselfertige Errichtung eines physisch und logisch ab-gesicherten Rechenzentrums mit modernster Infrastruktur, das höchsten Anforderungen an Verfügbarkeit, Sicherheit und Energieeffizienz entspricht. Gegenstand der Ausschreibung ist die weitere Planung, Ausführung und schlüsselfertige Realisierung des Rechenzentrums auf Basis einer bereits vorliegenden Genehmigungsplanung. Optional ist die Realisierung eines weiteren Rechenzentraums in identischer Planungs- und Bauweise für eine mögliche Realisierung im Jahr 2028/29 anzubieten. Die Leistungen umfassen insbesondere: - Ausführungsplanung auf Grundlage bestehender Entwurfsunterlagen - Brandfrüherkennung, Gaslöschtechnik, Einbruchschutz - Zutrittskontrolle und Videoüberwachung Die Realisierung erfolgt mit dem Ziel einer maximalen Vorfertigung. Die Vorfertigung sollte in Deutschland erfolgen, da sicherheitsrelevante Komponenten (z.b. EMA, BMA) nur von deutschen VdS-zertifizierten Unternehmen errichtet werden dürfen. Eine modulare Skalierbarkeit ist nicht vorgesehen. Die Vergabe erfolgt auf Pauschalpreisbasis. Das Ortenau Klinikum plant die Errichtung des Rechenzentrums am Standort Offenburg. Das zu bebauende Grundstück in 77652 Offenburg, Lise-Meitner-Strasse (Flurstück 629, 1878 und 5542/8) befindet sich im Eigentum des Ortenau Klinikum gKAöR. Das Grundstück gem. dem Campus-Plan (siehe Anlage 2 zum Bewerbermemorandum) mit einer Größe von ca. 200.000 m² ist sofort bebaubar. Abbruchmaßnahmen oder Altlastenbeseitigung fallen nicht an. Für den Neubau des Rechenzentrums sind insbesondere folgende Bauleistungen vorgese-hen: - Verfügbarkeitsklasse: mind. VK 3 gemäß EN 50600 - Energieeffizienzkennwert (PUE): Zielwert ? 1,2 - Hochverfügbarkeit im 24/7-Betrieb - RZ IT-Leistung ca. 75 kW Erstausbau / Erweiterung um 25 kW für Endausbau MW (ca. 10 Racks Erstausbau mit Option zur Erweiterung um 2 weitere Stellplätze Racks), 1 IT-Raum - Bedienerloses Rechenzentrum inkl. Technischen Nebenräumen und kleinem Lager - Errichtung der Gebäude und Außenanlagen inkl. Herrichten und Erschließung Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Realisierung eines Rechenzent-rums im Rahmen eines kombinierten Ausschreibungswettbewerbs der Planungs- und Bauleistungen im Verhandlungsverfahren nach VOB/A, 2. Abschnitt mit vorgeschaltetem europaweitem Teilnahmewettbewerb. Über das Ausschreibungsverfahren soll unter den gegebenen Voraussetzungen die annehmbarste, d.h. die wirtschaftlich, technisch, funktional und gestalterisch beste Lösung zur Umsetzung der Planungs- und Baumaßnahmen gefunden werden, welches bereits zu einem frühen Zeitpunkt Kosten- und Terminsicherheit für die Realisierung des Neubaus gewährleistet. Der Planungsbeginn ist frühestmöglich, voraussichtlich für das 1. Quartal 2026 vorgesehen. Der Beginn der baulichen Maßnahmen ist für das 2. Quartal 2026 angestrebt. Der Neubau soll bis Ende November 2026 fertiggestellt und schlüsselfertig übergeben werden. Das Ortenau Klinikum geht nach derzeitiger Planung von einem Bauvolumen in der Endausbaustufe des Rechenzentrums von insgesamt rund EUR 1 bis 1,4 Mio. netto (KG 200-700 nach DIN 276-1:2018-12) aus. Davon entfallen rund EUR 0,75 Mio. netto auf die Kostengruppe 400. Das Kostenziel darf nicht überschritten werden. Weitere Einzelheiten zum Leistungsumfang der zu erbringenden Leistungen erhalten die im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bewerber mit Aufforderung zur Angebotsabgabe.
- Stadt Marbach am Neckar
Stadt Marbach am Neckar - Europaweite Vergabe von Planungsleistungen der Objektplanung für den Neubau des Feuerwehrhauses Rielingshausen im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach VgV
Die Stadt Marbach am Neckar plant im Stadtteil Rielingshausen die Errichtung eines neuen Feuerwehrhauses, da das bestehende Feuerwehrhaus in der Paul-Gerhard-Straße keine Entwicklungsmöglichkeiten für den dringenden Erweiterungsbedarf im räumlichen Kontext hat. Der Neubau an einem geeigneteren Standort soll das bestehende Feuerwehrhaus ersetzen. Es wurden verschiedene Standortalternativen für den Neubau geprüft. Der ausgewählte Standort am westlichen Ortseingang nach Rielingshausen wurde aufgrund seiner Lage in der Haupteinsatzrichtung zur Kernstadt Marbach, der günstigen verkehrlichen Anbindung und der möglichst geringen Beeinträchtigung von Wohngebieten und Gemeinbedarfseinrichtungen (Schulen, Kindergärten), sowie der zeitnahen Realisierungsmöglichkeiten bevorzugt. Das Gebiet "Neues Feuerwehrhaus Rielingshausen" befindet sich nordwestlich des Rielingshauser Ortskerns, angrenzend an eine Wohnbebauung auf landwirtschaftlich genutzten Flächen. Das geplante Bauvorhaben soll auf den Flurstücken 2808, 2809, 2810 in Marbach-Rielingshausen sowie an den Verkehrsflächen der Hauptstraße L 1124 / Flurstück 417/0 entstehen. Geplant ist die Errichtung eines Feuerwehrhauses nach aktueller DIN 14092-1:2024-06 mit vier Fahrzeugboxen für 66 Feuerwehrmitglieder. Für das Bauvorhaben wurde bereits ein Bebauungsplan-Vorentwurf entwickelt, wodurch ein Zielabweichungsverfahren aufgrund der Lage in einem regionalen Grünzug abgewendet wurde. Dem Vorentwurf liegt eine Massenstudie zugrunde. Diese wird Teil der Planungsunterlagen bilden, ist jedoch nicht zwingend 1:1 umzusetzen. Folgende darin enthaltene Vor-gaben sind jedoch zu berücksichtigen und umzusetzen: Das Grundstück ist vergleichsweise schmal und lang. Nordöstlich befindet sich ein Heckenbiotop in Form eines Hohlwegs, der eine Hangkante vorgibt. Richtung westlichem Feldrain ist das Bauvorhaben als neuer Ortsrand einzugrünen. Getrennte Zufahrten für Alarmparkplätze und ausrückende Fahrzeuge auf die Landesstraße sind zu gewährleisten. Die östlich gelegene Wohnbebauung ist durch die Gebäudeanordnung von Lärmemissionen bestmöglich zu schützen. Das neue Feuerwehrhaus bildet den neuen Ortseingang für Rielingshausen. Die Platzierung in einem Grünzug und Einbettung im ländlich-dörflichen Kontext verlangen daher nach einer behutsamen, schlichten und angemessenen Gestaltung des Gebäudes. Eine moder-ne Interpretation landwirtschaftlich-scheunenartiger Gebäudetypologien ist ein möglicher, jedoch nicht zwingender Gestaltungsansatz. Neben den Vorgaben aus dem Bebauungsplan ist eine wirtschaftliche und sparsame Umsetzung wesentliches Kriterium der Bauaufgabe. Die Stadt Marbach am Neckar befindet sich wie derzeit viele Kommunen in einer wirtschaftlich angeschlagenen Verfassung. Ge-sucht wird daher ein Gebäude, das in allen Aspekten wie Materialität, Unterhalt und Raumprogramm effizient und wirtschaftlich ist. Die Stadt Marbach am Neckar erwartet von dem künftigen Auftragnehmer daher auch eine Kostenoptimierung im Rahmen der Planung. Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist daher die Vergabe von Planungsleistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume in den Leistungsphasen 1-8 nach § 34 HOAI i.V.m. Anlage 10.1 zur HOAI für den Neubau des Feuerwehrhauses Rielingshausen der Stadt Marbach. Es ist eine stufenweise Beauftragung beabsichtigt, ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht. Die Stadt Marbach geht nach derzeitiger Planung von vorläufigen anrechenbaren Herstellkosten von insgesamt rund EUR 3,45 Mio. netto (KG 200 bis 700 nach DIN 276-1:2018-12) aus. Für die Maßnahme stehen der Stadt Marbach Fördergelder zur Verfügung. Bei den angegebenen anrechenbaren Herstellkosten handelt es sich um einen vorläufigen Stand zum Oktober 2025. Seitens der Stadt Marbach am Neckar ist eine Optimierung dieser Kosten angestrebt. Die Planungen sollen nach der Zuschlagserteilung schnellstmöglich begonnen werden. Der Baubeginn ist für das erste Quartal 2028 vorgesehen. Die Inbetriebnahme soll bis spätestens Anfang 2030 erfolgen. Zu den Projektzielen im Zuge des Neubaus des Feuerwehrhauses Rielingshausen der Stadt Marbach zählen insbesondere: - Wirtschaftlichkeit: Kosteneffiziente und funktionale Realisierung des Bauvorhabens unter Einhaltung des vorgesehenen Budgets - Kostenoptimierung im Laufe der Planung - Projektumfassende Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten (u.a. niedrige Betriebskosten, Langlebigkeit der Materialien etc.) - Projektumfassende Berücksichtigung der besonderen Belange wie bereits oben beschrieben hinsichtlich Bebauungsplan und Gestaltung etc. - Terminsicherheit: Termingerechte Fertigstellung der Planung und Bauausführung - Minimierung der Beeinträchtigungen der Nachbarn durch den Baustellenbetrieb so-wie im späteren Feuerwehrbetrieb (insb. unter Berücksichtigung der Vorgaben nach § 22 und § 23 BImSchG) - Nutzerspezifische Anforderungen: Umsetzung aller nutzerspezifischen Anforderungen an das Projekt auf Basis der AG-seitigen Vorgaben Die Stadtverwaltung Marbach wird in weiteren - separaten - Vergabeverfahren zudem folgende weitere Planungsdisziplinen europaweit ausschreiben: - TGA Elektro - TGA HLS - Tragwerksplanung Weitere Einzelheiten zum Leistungsumfang erhalten die im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bewerber mit Aufforderung zur Angebotsabgabe.
- Stadt Leinfelden-EchterdingenLeinfelden-Echterdingen
Stadt Leinfelden-Echterdingen - Europaweite Vergabe von Planungsleistungen für das Sanierungsgebiet "Historische Mitte Echterdingen"
Die Stadt Leinfelden-Echterdingen plant die Neugestaltung der 'Historischen Mitte Echterdingen'. Vergeben werden Planungsleistungen für Verkehrsanlagen (§ 47 HOAI, LPH 1-3, 5-9) und Freianlagen (§ 39 HOAI, LPH 1-3, 5-9). Die Beauftragung erfolgt stufenweise, ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht. Projektstart ist für Juni 2025 vorgesehen. Die Maßnahme wird durch Fördergelder finanziert. Weitere Details zum Leistungsumfang sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
- Klinikum Peine AöR
Markterkundung zur Vorbereitung der Vergabe von Planungs- und Bauleistungen für das Bauvorhaben "Neubau Klinikum Peine"
Diese Bekanntmachung dient nicht der Einleitung eines Vergabeverfahrens, sondern der Bekanntgabe der Durchführung einer Markterkundung. Das Verfahren stellt noch kein förmliches Vergabeverfahren dar. Das Klinikum Peine beabsichtigt einen vollständigen Neubau des Klinikums für die Bereiche Krankenversorgung, Verwaltung und Schule. Die Baumaßnahme kann nur mit Fördermitteln umgesetzt werden. Vor diesem Hintergrund hat ein beauftragtes Unternehmen im ersten Schritt auf Basis einer funktionalen Leistungsbeschreibung ("FLB") die für die Förderung erforderlichen baufachlichen Unterlagen ("FA-Bau") erstellt. Die FA-Bau wurde dem Fördermittelgeber vorgelegt und befindet sich derzeit im Prüfungs- und Bescheidungsprozess. Ausgehend von der FA-Bau wird aktuell die Genehmigungsplanung erarbeitet. Es ist beabsichtigt, in wenigen Wochen den Bauantrag einzureichen. Das Klinikum Peine erwägt, das Projekt neu aufzusetzen und die weiteren Planungs- und Bauleistungen neu zu vergeben. Das Beschaffungsmodell und der konkrete Leistungszuschnitt sind dabei noch offen. Das Klinikum Peine favorisiert indes Modelle, bei denen die Bauleistungen aus einer Hand erbracht werden. Diese Markterkundung dient vor diesem Hintergrund der Diskussion über mögliche Beschaffungsmodelle und deren konkrete Ausgestaltung. Adressiert werden mit dieser Markterkundung sowohl Planungsbüros als auch Bauunternehmen. Es müssen noch keine Konsortien - d.h. insbesondere Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften - gebildet werden. Weitere Informationen zur Markterkundung können dem Informationsmemorandum entnommen werden, das über die Vergabeplattform abgerufen werden kann. Voraussichtlich am 22. April 2026 werden den interessierten Unternehmen über die Vergabeplattform weitere, vertiefende Projekt- und Planungsunterlagen sowie ein Fragenkatalog zur Verfügung gestellt. Voraussetzung für die Bereitstellung der weiteren Projekt- und Planungsunterlagen ist, dass interessierte Unternehmen dem Klinikum Peine das Formblatt "Verschwiegenheitserklärung" ausgefüllt eingereicht haben. Die interessierten Unternehmen werden gebeten, den Fragenkatalog ausgefüllt bis zum 13. Mai 2026 über die Vergabeplattform www.dtvp.de einzureichen. Auch nach Ablauf der genannten Frist nimmt das Klinikum Peine weiterhin gerne Rückläufer des Fragenkatalogs entgegen. Das Klinikum Peine wird das Projekt voraussichtlich am 5. Mai 2026 zwischen 14:00 und 15:30 Uhr im Rahmen eines Online-Termins vorstellen. Interessierte Unternehmen können sich über die Vergabeplattform www.dtvp.de formlos im Wege einer Nachricht zum Verfahren zur Vorstellung des Projekts anmelden. Mit der Anmeldung sollen die interessierten Unternehmen die E-Mail-Adressen der einzuladenden Personen mitteilen. Über die Vorstellung des Projekts hinaus beabsichtigt das Klinikum Peine, im Rahmen der Markterkundung Einzelgespräche mit den interessierten Unternehmen durchführen. Im Gegensatz zur Vorstellung des Projekts dienen die Einzelgespräche dem bilateralen Austausch zwischen den einzelnen interessierten Unternehmen und dem Projektteam des Klinikums Peine. Die Einzelgespräche werden voraussichtlich zwischen dem 20. bis 22. Mai 2026 als Videokonferenz stattfinden. Die interessierten Unternehmen werden gebeten, sich bei Interesse an einem Einzelgespräch bis zum 13. Mai 2026 unter Nennung der unternehmensseitig vorgesehenen Teilnehmenden und deren E-Mail-Adressen über die Vergabeplattform www.dtvp.de formlos im Wege einer Nachricht zum Verfahren für ein Einzelgespräch anzumelden. Interessierte Unternehmen können im Übrigen über die Vergabeplattform im Wege einer Nachricht zum Verfahren jederzeit Fragen zur Markterkundung und / oder zum Projekt stellen.
- Stadt Eppingen
Stadt Eppingen - Vergabe von Fachplanungsleistungen der Tragwerksplanung für die Sanierung und Erweiterung des evangelischen Kindergartens in Eppingen-Mühlbach
Die Evangelische Kirchengemeinde Mühlbach betreibt einen Kindergarten in Eppingen-Mühlbach. Eigentümer ist die Stadt Eppingen. Der Kindergarten ist mittlerweile zu klein und entspricht auch nicht mehr den baulichen und funktionalen Anforderungen an einen modernen Kindergarten. Das Architekturbüro Schwarz, Dipl.Ing. (FH) Freier Architekt Gunter Schwarz hat eine Voruntersuchung im Hinblick auf eine mögliche Erweiterung und Sanierung bzw. Neubau des Kindergartens durchgeführt. Diese hatte zum Ergebnis, dass der Erhalt des bestehenden Kindergartens nur teilweise sinnvoll ist. Vor diesem Hintergrund soll eine Kernsanierung und eine Erweiterung des Bestandsgebäudes erfolgen. Das Architekturbüro Schwarz hat hierfür bereits Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume bis einschließlich Leistungsphase 5 (zu 80 %) erbracht. Die Baukosten für diese Maßnahme wurden durch das Architekturbüro mit rund 3,0 Mio. EUR netto (KG 300 bis 400 nach DIN 276-1:2018-12) veranschlagt. Für die Realisierung des Vorhabens wurden der Kirchengemeinde Fördermittel nach dem Programm "Entwicklung Ländlicher Raum" in Höhe von 1 Mio. EUR bewilligt. Ein weiterer Förderantrag der Stadt Eppingen zur Förderung aus dem Ausgleichsstock wurde ebenfalls in Höhe von 1 Mio. EUR bewilligt. Gegenstand des Verfahrens ist die Vergabe von Grundleistungen der Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI i.V.m. Anlage 14.1 in den Leistungsphasen 2 bis 6 für die Sanierung und Erweiterung des evangelischen Kindergartens in Eppingen-Mühlbach. Die zu erbringenden Planungsleistungen umfassen ebenfalls den (teilweisen) Abbruch des Bestandsanbaus. Es ist eine stufenweise Beauftragung beabsichtigt, ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht. Die Tragwerksplanungen sollen unmittelbar nach Zuschlagserteilung aufgenommen werden. Der Beginn der baulichen Maßnahmen ist für September 2026 angestrebt. Die ersten Bauvergaben müssen mit Blick auf den Fördermittelantrag spätestens in der Gemeinderatssitzung am 28. Juli 2026 (Sitzungsvorlage 14 Tage vorher) beschlossen werden. Die Bauausführung muss spätestens am 13.08.2026 beginnen. Der vollständige Kindergartenbetrieb muss spätestens zum 30.11.2027 in Betrieb genommen werden.
- Stadt Eppingen
Stadt Eppingen - Vergabe von Objektplanungsleistungen für die Sanierung und Erweiterung des evangelischen Kindergartens in Eppingen-Mühlbach
Die Evangelische Kirchengemeinde Mühlbach betreibt einen Kindergarten in Eppingen-Mühlbach. Eigentümer ist die Stadt Eppingen. Der Kindergarten ist mittlerweile zu klein und entspricht auch nicht mehr den baulichen und funktionalen Anforderungen an einen modernen Kindergarten. Das Architekturbüro Schwarz, Dipl.Ing. (FH) Freier Architekt Gunter Schwarz hat eine Voruntersuchung im Hinblick auf eine mögliche Erweiterung und Sanierung bzw. Neubau des Kindergartens durchgeführt. Diese hatte zum Ergebnis, dass der Erhalt des bestehenden Kindergartens nur teilweise sinnvoll ist. Vor diesem Hintergrund soll eine Kernsanierung und eine Erweiterung des Bestandsgebäudes erfolgen. Das Architekturbüro Schwarz hat hierfür bereits Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume bis einschließlich Leistungsphase 5 (zu 80 %) erbracht. Die Baukosten für diese Maßnahme wurden durch das Architekturbüro mit rund 3,0 Mi-o. EUR netto (KG 300 bis 400 nach DIN 276-1:2018-12) veranschlagt. Für die Realisierung des Vorhabens wurden der Kirchengemeinde Fördermittel nach dem Programm "Entwicklung Ländlicher Raum" in Höhe von 1 Mio. EUR bewilligt. Ein weiterer Förderantrag der Stadt Eppingen zur Förderung aus dem Ausgleichsstock wurde ebenfalls in Höhe von 1 Mio. EUR bewilligt. Die bisher noch nicht erbrachten Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume werden daher in dieser Ausschreibung ab Leistungsphase 5 (zu 20 % noch nicht erbracht) HOAI ausgeschrieben. Die weiteren Leistungen haben auf den Planungen des Büros Schwarz aufzusetzen. Gegenstand des Verfahrens ist die Vergabe von Grundleistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume nach § 34 HOAI i.V.m. Anlage 10.1, LPH 5 bis 9 für die Sanierung und Erweiterung des evangelischen Kindergartens in Eppingen-Mühlbach. Leistungsphase 5 wurde bereits zu 80 % erbracht. Die zu erbringenden Planungsleistungen umfassen ebenfalls den (teilweisen) Abbruch des Bestandsanbaus. Es ist eine stufenweise Beauftragung beabsichtigt, ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht. Die Objektplanungsleistungen sollen unmittelbar nach Zuschlagserteilung aufgenommen werden. Der Beginn der baulichen Maßnahmen ist für September 2026 angestrebt- Die Vergabe der Hauptgewerke muss mit Blick auf den Fördermittelantrag spätestens in der Gemeinderatssitzung am 28. Juli 2026 (Sitzungsvorlage 14 Tage vorher) beschlossen werden. Die Bauausführung muss spätestens am 13.08.2026 beginnen. Der vollständige Kindergartenbetrieb muss spätestens zum 30.11.2027 in Be-trieb genommen werden.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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