Stadt Filderstadt - Europaweite Vergabe von Planungs- und Bauleistungen für die Errichtung einer Anschlussunterkunft in der Gottlieb-Daimler-Straße
Die Stadt Filderstadt plant die Errichtung einer Anschlussunterkunft für ca. 100 Personen inkl. Büroflächen für die Verwaltung und Technikflächen. Die Erstellung der Außenanlagen gehört ebenfalls zum Projektumfang. Das seitens der Stadt Filderstadt gepachtete Grundstück, auf dem die Anschlussunterkunft errichtet wird l...
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Die Stadt Filderstadt plant die Errichtung einer Anschlussunterkunft für ca. 100 Personen inkl. Büroflächen für die Verwaltung und Technikflächen. Die Erstellung der Außenanlagen gehört ebenfalls zum Projektumfang. Das seitens der Stadt Filderstadt gepachtete Grundstück, auf dem die Anschlussunterkunft errichtet wird liegt in der Gottl...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Stadt Filderstadt
- Veröffentlicht: 16. April 2026
- Frist: Nicht angegeben
Ausschreibungsbeschreibung
Die Stadt Filderstadt plant die Errichtung einer Anschlussunterkunft für ca. 100 Personen inkl. Büroflächen für die Verwaltung und Technikflächen. Die Erstellung der Außenanlagen gehört ebenfalls zum Projektumfang. Das seitens der Stadt Filderstadt gepachtete Grundstück, auf dem die Anschlussunterkunft errichtet wird liegt in der Gottlieb-Daimler-Straße in Filderstadt. Der Bereich fällt in den Außenbereich i.S.d. § 35 BauGB und es sind Anforderungen an den Hochwasserschutz (Starkregen) zu berücksichtigen. Die Stadt Filderstadt führt derzeit auf Basis von Mustergrundrissen eine Bauvoranfrage hinsichtlich der grundsätzlichen Genehmigungsfähigkeit der Bebauung im Außenbereich gem. § 246 Abs. 13 BauGB durch. Derzeit geht die Stadt Filderstadt davon aus, dass der Betrieb des Gebäudes am vorgesehenen Standort nur für eine begrenzte Zeitspanne bis 2030 möglich ist. Um die Investition nachhaltig zu gestalten ist seitens der Stadt Filderstadt beabsichtigt, das Gebäude ggf. nach 2030 an dieser oder einer anderen Stelle weiter zu nutzen oder einer anderen Nutzung zuzuführen. Im Planungs- und Bauvertrag wurde daher eine Öffnungsklausel für den Abbau, Transport und Wiederaufbau des Gebäudes an einem noch zu bestimmenden Standort vorgesehen. Diese Leistungen werden, sofern die Option abgerufen wird, separat vergütet. Das Gebäude wurde entsprechend flexibel (Modul-/Systembau) geplant. Die einzelnen Wohneinheiten sollen eine Nutzfläche von mindestens 30 qm haben, ausgelegt für 3 Personen. Jede Wohneinheit soll eine Sanitärzelle erhalten. Neben den Wohneinheiten für die Unterbringung von geflüchteten Personen soll noch ein Büro für die Hausleitung, ein Büro für Sozialarbeiter und ein Büro für Ehrenamtliche sowie ein Schulungsraumes vorgesehen werden. Zusätzlich sollen noch Bereiche für ca. 20 Waschmaschinenplätze, KfZ- und Fahrradabstellplätze sowie die Außenanlagen mit errichtet werden. Der Bezug des Gebäudes muss spätestens im 1. Quartal 2027 erfolgen. Eine Fertigstellung bis Ende 2026 wäre daher wünschenswert und wird angestrebt. Aufgrund der Förderbedingungen erfolgt eine stufenweise Beauftragung der Planungs- und Bauleistung. Aufgrund des geschätzten Auftragswerts der zu vergebenden Leistungen, welcher unter dem EU-Schwellenwert lag, ging der AG nicht davon aus, dass grundsätzlich eine europaweite Ausschreibung erforderlich wäre. Die Ausschreibung erfolgte dennoch - ohne Anerkennung einer Rechtspflicht - europaweit in einem Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach § 3 b EU Abs. 3 Nr. 1 VOB/A, um möglichst großen Wettbewerb herzustellen.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
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Dokumente und Anhänge
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Ortsgemeinde Urmitz - Planungs- und Bauüberwachungsleistungen für den Neubau eines Bürgerzentrums mit barrierefreien Wohneinheiten, Los 2: Fachplanung für Technische Ausrüstung HLS
Die Gemeinde Urmitz-Rhein erwarb im Jahr 2018 das ehemalige Gasthaus "Zur Krone" sowie das angrenzende Wohnhaus mit der postalischen Anschrift Hauptstr. 52, 56220 Urmitz/Rhein. Die in der Ortsmitte gelegene ehemalige Gaststätte konnte zuletzt für private Feiern gemietet werden, der Keller war vom örtlichen Musikverein als Proberaum gepachtet worden. Das Gebäude soll nunmehr abgerissen werden und anschließend der Neubau eines Zentrums für Bürger und Vereine mit einer Arztpraxis und barrierefreien Wohneinheiten erfolgen. Aufgrund der Nähe zum Rhein sind statistische Hochwasserereignisse (min. HQ100) zu beachten. Das Erdgeschoss soll mit einer Raumhöhe von mindestens 4 m geplant werden. Es ist bei dem Probe- und Plenarsaal insoweit von einer Größe von min. 150 m² und bei weiteren Unterrichtsräumen im Erdgeschoss von einer Größe ca. 15-25 m² auszugehen. Im Probe- und Plenarsaal ist eine geräuschemissionsarme und schallentkoppelte Lüftungsanlage inklusive Hepafilterung zu berücksichtigen. Die Objektplanungsleistungen sind bereits an ein Planungsbüro beauftragt, eine Vorentwurfsplanung für das Erdgeschoss wurde erstellt. Hinsichtlich der Ausgestaltung der beiden Obergeschosse wurden die Nutzungen definiert und ein grobes Flächenkonzept erstellt. Das oberste Geschoss des Gebäudes soll für barrierefrei gestaltete Wohnungen/Apartments genutzt werden. Im ersten Obergeschoss soll die Herstellung einer Arztpraxis geplant werden. Die Installation von spezieller Medizintechnik ist nicht Teil des Planungsumfangs. Es wird derzeit von Baukosten der KG 300 - 400 in Höhe von 3,7 Millionen EUR brutto ausgegangen. Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Vergabe der Planungsleistungen für den Neubau. Die Vergabe soll losweise erfolgen: Los 2: Fachplanung für technische Ausrüstung HLS Los 3: Fachplanung für technische Ausrüstung Elektro Los 4: Tragwerksplanung. Folgende Gesichtspunkte sind aus Sicht der Gemeinde im Rahmen der Planung u. a. zu berücksichtigen: Je nach Energiekonzept sollen Photovoltaik- bzw. Solarthermieanlagen auf dem Dach angebracht werden können. Für das 1. OG soll die flexible Anschlussnutzungsmöglichkeit bestehen, dass nach einem möglichen Rückbau der Arztpraxis, dort 3 - 4 Wohneinheiten hergestellt werden können. Bei der Planung der vorzusehenden Ver-/ Entsorgungsleitungen und Installationen, Massiv-/ Montagewänden, etc. muss dies Berücksichtigung finden. Zudem sollen Einspeise- und Versorgungsmöglichkeiten eruiert werden, um das Gebäude im Krisenfall als Versorgungszentrum nutzen zu können. Die Gemeinde möchte betonen, dass es sich hierbei um Überlegungen handelt, die im Rahmen der Planung weiter zu untersuchen sind. Die Entwurfsplanung soll im 1. Quartal 2026 erstellt werden. Die bauliche Realisierung soll in 2026/27 erfolgen.
- Stadt Bochum, Referat Zentraler Einkauf - VI/ZEK2
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Die Stadt Bochum (nachfolgend "Auftraggeber") steht als Schulträger vor der Herausforderung, dem stetig wachsenden Raumbedarf aufgrund der steigenden Schulanmeldungen im Bochumer Stadtgebiet zu entsprechen. In diesem Zusammenhang herrscht - neben dem Erfordernis an Sanierungs- und Erhaltungsmaßnahmen bereits bestehender Schulgebäude - ein erheblicher Bedarf an der Schaffung neuer Sport- und Lernräume. Dabei ist der Auftraggeber nach dem Schulgesetz verpflichtet, Schulentwicklungsplanung zu betreiben. Zur Erfüllung dieser ihr gesetzlich obliegenden Pflicht plant der Auftraggeber dem wachsenden Raumbedarf im Rahmen eines umfassenden Schulbauprogramms zu begegnen. Dieses beinhaltet erforderliche Neubau-, Umbau- und Sanierungsmaßnahmen für 27 schulische Einrichtungen. Das Programm umfasst dabei alle Schularten und bezieht sich auf Grund-, Förder- und weiterführende Schulen. Erste Grobkostenschätzungen des Auftraggebers liegen inklusive Nebenkosten jeweils zwischen 4 und 145 Mio. EUR (brutto), gesamt bei rund 660 Mio. EUR (brutto). Mit der vorliegenden Ausschreibung sollen Generalplanerleistungen beschafft werden für das Gebäude an der Querenburger Straße 37, in folgendem "Kubus" genannt. Der Kubus ist Teil eines Schulzentrums, bestehend aus der 2014 sanierten "Hans-Böckler-Realschule" und dem 2012 neu errichteten "Neues Gymnasium Bochum". Der Kubus wurde in den 1970er Jahre erbaut und ist seit dem Jahr 2016 leerstehend. 2024/25 wurde das Gebäude vollständig entkernt, hierbei wurden sämtliche Schadstoffe entfernt. Der Kubus ist westlich an der Querenburger Straße liegend, südlich liegt das Gymnasium und östlich liegt die Realschule. Auf dem gesamten Schulzentrum werden derzeit ungefähr 1700 Schüler durch etwa 140 Lehrkräfte unterrichtet. Die Generalplanung umfasst: (i) die Objektplanung Gebäude, (ii) die Planung der technischen Gebäudeausrüstung, (iii) die Tragwerksplanung, (iv) die Planung Außenanlagen, (v) die Thermische Bauphysik, (vi) den Brandschutz, (vii) die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination, (viii) die Geotechnik für die Gründungsbewertung eventueller Anbauten und (ix) die Berechnung der Lebenszykluskosten auf Basis der Kostenschätzung und Fortschreibung auf der Basis der Kostenberechnung des Planungsentwurfs. Ebenfalls muss die Planung die Klassenraummöbilierung berücksichtigt werden, welche jedoch separat vergeben wird. Mit einem voraussichtlichen Ende des Vergabeverfahrens ist im März 2026 zu rechnen. Mit den Planungsleistungen ist unmittelbar nach Zuschlagserteilung zu beginnen. Die Fertigstellung der Bauausführung und Übergabe an die Nutzer muss spätestens im Juli 2029 erfolgen. Mit dieser EU-weiten Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb eingeleitet. Weitere Informationen sind den auf der Vergabeplattform zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
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Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Stadt Filderstadt.
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- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.