Schulungsleistungen Allgemeine Kurse (Open House)
Im Produkt Schulungsleistungen Allgemeine Kurse eruiert die Personal- und Organisationsentwicklung (im folgenden POE genannt) den generellen wie strategischen Weiterbildungsbedarf der Belegschaft des DLR über verschiedene Bedarfserhebungen. Die POE identifiziert relevante Schulungsthemen und entscheidet darüber, welche...
Angebotsfrist:30. März 2029
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Im Produkt Schulungsleistungen Allgemeine Kurse eruiert die Personal- und Organisationsentwicklung (im folgenden POE genannt) den generellen wie strategischen Weiterbildungsbedarf der Belegschaft des DLR über verschiedene Bedarfserhebungen. Die POE identifiziert relevante Schulungsthemen und entscheidet darüber, welche Themen / Inhalte...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)
- Veröffentlicht: 27. April 2026
- Frist: 30. März 2029
Ausschreibungsbeschreibung
Im Produkt Schulungsleistungen Allgemeine Kurse eruiert die Personal- und Organisationsentwicklung (im folgenden POE genannt) den generellen wie strategischen Weiterbildungsbedarf der Belegschaft des DLR über verschiedene Bedarfserhebungen. Die POE identifiziert relevante Schulungsthemen und entscheidet darüber, welche Themen / Inhalte in welchen Formaten über das DLR-interne Schulungsprogramm der Belegschaft angeboten werden. Die administrative Abwicklung des Schulungsprogramms erfolgt über ein automatisiertes Learning-Management-System. Auftragsvergaben erfolgen im Rahmen eines Open-House-Modells mit dem Ziel einer Poolbildung. Werden die Voraussetzungen bezüglich Eignung und Qualifikation erfüllt, erfolgt die Aufnahme der Anbieter in den POE-Pool. Aus diesem Pool wählt die Personalentwicklung während der gesamten Laufzeit jeweils fallweise für spezifische Thematiken geeignete Trainer*innen zur Durchführung von Schulungen und -beratungen in Form von Einzelaufträgen aus. Die Anzahl der zu beauftragenden Dienstleistungen ist nicht verbindlich und unterliegt jährlichen Schwankungen. Mit Aufnahme in den Pool erhält jeder Anbieter einen entsprechenden losbezogenen Rahmenvertrag. Mit der Aufnahme begründet sich kein Anspruch auf eine bestimmte Mindestauftragsgröße oder auf ein Mindestauftragsvolumen für den Anbieter. Die Leistungen sind je nach Qualifikationsanspruch themenbezogen in sieben Lose aufgeteilt. Anbieter können sich für ein, mehrere oder alle Lose bewerben. Die Entscheidung über die Zulassung auf mehrere Lose trifft die Personalentwicklung anhand der Qualifikationsnachweise des Anbieters. Die Vertragslaufzeit im Open House beginnt mit dem Tag der Aufnahme in den POE-Pool. Vertragsende für alle Verträge für Schulungsleistungen Allgemeine Kurse ist der 31. Mai 2030. Für eine grundsätzliche Beteiligung am Open House Verfahren sind die in der Bekanntmachung angegebenen Eignungskriterien und Mindestanforderungen zu erfüllen. Jeder Bewerber/jede Bewerberin kann über die Email-Adresse der offiziellen Kontaktstelle OpenHouse-DLN@dlr.de mit Angabe der Vergabe-Nr. B/340/2026 sein Interesse anmelden und erhält daran anschließend eine Rückantwort inklusive aller erforderlichen Bewerbungsunterlagen zugesandt.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
- Passende Folgeausschreibungen automatisch entdecken
Dokumente und Anhänge
49 Dateien erfasst- PDF Notice (BUL)
- PDF Notice (SPA)
- PDF Notice (CES)
- PDF Notice (DAN)
- PDF Notice (DEU)
- PDF Notice (EST)
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Im Produkt Schulungsleistungen Projektmanagement eruiert die Personal- und Organisationsentwicklung (im folgenden POE genannt) den generellen wie strategischen Weiterbildungsbedarf der Belegschaft des DLR über verschiedene Bedarfserhebungen. Die POE identifiziert relevante Schulungsthemen und entscheidet darüber, welche Themen / Inhalte in welchen Formaten über das DLR-interne Schulungsprogramm der Belegschaft angeboten werden. Die administrative Abwicklung des Schulungsprogramms erfolgt über ein automatisiertes Learning-Management-System. Auftragsvergaben erfolgen im Rahmen eines Open-House-Modells mit dem Ziel einer Poolbildung. Werden die Voraussetzungen bezüglich Eignung und Qualifikation erfüllt, erfolgt die Aufnahme der Anbieter in den POE-Pool. Aus diesem Pool wählt die Personalentwicklung während der gesamten Laufzeit jeweils fallweise für spezifische Thematiken geeignete Trainer*innen zur Durchführung von Projektmanagementschulungen und -beratungen in Form von Einzelaufträgen aus. Die Anzahl der zu beauftragenden Dienstleistungen ist nicht verbindlich und unterliegt jährlichen Schwankungen. Mit Aufnahme in den Pool erhält jeder Anbieter einen entsprechenden losbezogenen Rahmenvertrag. Mit der Aufnahme begründet sich kein Anspruch auf eine bestimmte Mindestauftragsgröße oder auf ein Mindestauftragsvolumen für den Anbieter. Die Leistungen sind je nach Qualifikationsanspruch themenbezogen in fünf Lose aufgeteilt. Anbieter können sich für ein, mehrere oder alle Lose bewerben. Die Entscheidung über die Zulassung auf mehrere Lose trifft die Personalentwicklung anhand der Qualifikationsnachweise des Anbieters. Die Vertragslaufzeit im Open House beginnt mit dem Tag der Aufnahme in den POE-Pool. Vertragsende für alle Verträge für Schulungsleistungen Projektmanagement ist der 28.02.2030. Für eine grundsätzliche Beteiligung am Open House Verfahren sind die in der Bekanntmachung angegebenen Eignungskriterien und Mindestanforderungen zu erfüllen. Jeder Bewerber/jede Bewerberin kann über die Email-Adresse der offiziellen Kontaktstelle OpenHouse-DLN@dlr.de mit Angabe der Vergabe-Nr. A/340/2026 sein Interesse anmelden und erhält dann innerhalb weniger Tage eine Rückantwort inklusive aller erforderlichen Bewerbungsunterlagen zugesandt.
- Frist: 30. Nov.
Schulungsleistungen Projektmanagement im Open House
Vergabe von Schulungsleistungen Projektmanagement für die Belegschaft des DLR. Personalentwicklung identifiziert Bedarf und vergibt Einzelaufträge aus einem Pool geeigneter Trainer*innen (Open-House-Modell). Leistungen sind in fünf themenbezogene Lose aufgeteilt. Bewerbung für ein, mehrere oder alle Lose möglich. Vertragslaufzeit bis 28.02.2030. Aufnahme in den Pool begründet keinen Anspruch auf Mindestaufträge. Eignungskriterien und Mindestanforderungen müssen erfüllt sein.
- Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)Frist: 01. Feb.
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Im Produkt Schulungsleistungen HVZ-Recht eruiert die Personal- und Organisationsentwicklung (im folgenden POE genannt) den generellen wie strategischen Weiterbildungsbedarf der Belegschaft des DLR über verschiedene Bedarfserhebungen. Die POE identifiziert relevante Schulungsthemen und entscheidet darüber, welche Themen / Inhalte in welchen Formaten über das DLR-interne Schulungsprogramm der Belegschaft angeboten werden. Die administrative Abwicklung des Schulungsprogramms erfolgt über ein automatisiertes Learning-Management-System. Auftragsvergaben erfolgen im Rahmen eines Open-House-Modells mit dem Ziel einer Poolbildung. Werden die Voraussetzungen bezüglich Eignung und Qualifikation erfüllt, erfolgt die Aufnahme der Anbieter in den POE-Pool. Aus diesem Pool wählt die Personalentwicklung während der gesamten Laufzeit jeweils fallweise für spezifische Thematiken geeignete Trainer*innen zur Durchführung von Rechtsschulungen und -beratungen in Form von Einzelaufträgen aus. Die Anzahl der zu beauftragenden Dienstleistungen ist nicht verbindlich und unterliegt jährlichen Schwankungen. Mit Aufnahme in den Pool erhält jeder Anbieter einen entsprechenden losbezogenen Rahmenvertrag. Mit der Aufnahme begründet sich kein Anspruch auf eine bestimmte Mindestauftragsgröße oder auf ein Mindestauftragsvolumen für den Anbieter. Die Leistungen sind in einem Los zusammengefasst. Anbieter können sich einzeln oder als Bietergemeinschaft bewerben. Die Entscheidung über die Zulassung trifft die Personalentwicklung anhand der Qualifikationsnachweise des Anbieters und eines erfolgreichen geführten Interviews. Die Vertragslaufzeit im Open House beginnt mit dem Tag der Aufnahme in den POE-Pool. Vertragsende für alle Verträge für Schulungsleistungen HVZ-Recht ist der 31.03.2030. Für eine grundsätzliche Beteiligung am Open House Verfahren sind die in der Bekanntmachung angegebenen Eignungskriterien und Mindestanforderungen zu erfüllen. Jeder Bewerber/jede Bewerberin kann über die Email-Adresse der offiziellen Kontaktstelle OpenHouse-DLN@dlr.de mit Angabe der Vergabe-Nr. E/340/2026 sein Interesse anmelden und erhält dann innerhalb weniger Tage eine Rückantwort inklusive aller erforderlichen Bewerbungsunterlagen zugesandt. Da es sich um ein Open House Verfahren handelt sind die Konditionen, Preise und Qualitätsanforderungen im Voraus festgelegt und nicht verhandelbar. Nähere Informationen dazu finden Sie ausschließlich in den Bewerbungsunterlagen.
- Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)Frist: 30. Nov.
Schulungsleistungen Sprachen (Open House)
Im Produkt Schulungsleistungen Sprachen und Sprachlernangebote eruiert die Personal- und Organisationsentwicklung (im folgenden POE genannt) den generellen wie strategischen Entwicklungsbedarf des DLR und berät interne Bedarfsträger bei der Umsetzung an externe Anbieter. Die Sprachschulungen umfassen internen Gruppenunterricht, auch für Vertiefungsthemen, Einzelunterricht und Individualtrainings sowie digitale Lernangebote als einzelne Module (eLearning, Niveaustufen von A1 bis C2 Gers, Nicht-EU-Sprachen). Die Schulungen finden nach Abstimmung virtuell und in Präsenz statt. Dies erfolgt im Rahmen eines Open-House-Modells mit dem Ziel einer Poolbildung. Werden die Voraussetzungen bezüglich Eignung und Qualifikation erfüllt, erfolgt die Aufnahme in den POE-Pool "Sprachen". Aus diesem POE-Pool wählt die Personalentwicklung während der gesamten Laufzeit jeweils fallweise für spezifische Thematiken geeignete Trainer*innen zur Durchführung von Einzelbeauftragungen. Die Anzahl der zu beauftragenden Dienstleistungen ist nicht verbindlich und unterliegt jährlichen Schwankungen. Mit Aufnahme in den Pool erhält jeder Anbieter eine entsprechende losbezogene Rahmenvereinbarung. Mit der Aufnahme begründet sich kein Anspruch auf eine bestimmte Mindestauftragsgröße oder auf ein Mindestauftragsvolumen für den Anbieter. Die Leistungen sind je nach Qualifikationsanspruch themenbezogen in vier Lose aufgeteilt. Anbieter können sich für ein, mehrere oder alle Lose bewerben. Die Entscheidung über die Zulassung auf mehrere Lose trifft die Personalentwicklung anhand der Qualifikationsnachweise des Anbieters. Die Vertragslaufzeit im Open House beginnt mit dem Tag der Aufnahme in den POE-Pool. Vertragsende für alle Verträge ist der 31.01.2030. Für eine grundsätzliche Beteiligung am Open House Verfahren sind die in der Bekanntmachung angegebenen Eignungskriterien und Mindestanforderungen zu erfüllen. Jeder Bewerber/jede Bewerberin kann über die Email-Adresse der offiziellen Kontaktstelle OpenHouse-DLN@dlr.de mit Angabe der Vergabe-Nr. D/340/2025 sein Interesse anmelden und erhält dann innerhalb weniger Tage eine Rückantwort mit allen erforderlichen Bewerbungsunterlagen zugesandt.
- Deutsches Zentrum für Luft- und RaumfahrtFrist: 01. Feb.
Schulungsleistungen im Haushalts- Verwaltungs- und Zuwendungsrecht (HVZ-Recht) im Open House Verfahren
Vergabe von Schulungsleistungen HVZ-Recht für das DLR. Ziel ist die Poolbildung geeigneter Trainer*innen über ein Open-House-Modell. Anbieter werden nach Eignung und Interview aufgenommen und erhalten einen losbezogenen Rahmenvertrag. Aus dem Pool werden fallweise Einzelaufträge für Rechtsschulungen und -beratungen vergeben. Die Anzahl der Aufträge ist nicht verbindlich. Bewerbungen sind einzeln oder als Bietergemeinschaft möglich. Vertragslaufzeit endet am 31.03.2030. Eignungskriterien und Mindestanforderungen sind zu erfüllen.
- Land Berlin, vertreten durch die Tegel Projekt GmbHBerlin
Berlin TXL - Kommunikationsleistungen - Rahmenvertrag
Die Tegel Projekt GmbH sucht Rahmenvertragspartner für PR- und Marketingleistungen. Der Auftrag umfasst strategische Beratung und operative Umsetzung in drei Lose: Los 1: Ganzheitliche Kommunikation & Kampagnen, Los 2: Markenentwicklung, Branding & Corporate Design, Los 3: Digitale Kommunikation, UX & Webentwicklung und -betreuung. Angebote für ein oder mehrere Lose möglich.
- AOK-Bezirksdirektion OstwürttembergFrist: 20. Mai
Abschluss von nicht exklusiven Rabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln (Open-House-Verfahren)
Zum Beschaffungsbedarf von OHV 2026 zählen sämtliche Arzneimittel mit den in Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen (sog. Wirkstoffliste und Fristen) benannten Wirkstoffen. Verträge können dabei zu einzelnen Wirkstoffen geschlossen werden. Der Beschaffungsbedarf wurde nicht in Lose eingeteilt. Es handelt sich um ein Open-House-Verfahren. Soweit im Rahmen dieser Bekanntmachung daher Formulierungen verwendet werden, welche auf die Einteilung des Beschaffungsbedarfs in ein oder mehrere Los(e) hindeuten, ist dies allein den Vorgaben dieses Bekanntmachungsformulars geschuldet. In diesem Zusammenhang wird auf die eingangs unter Ziffer 2.1 beschriebene Nichtgeltung vergaberechtlicher Regelungen verwiesen. Die AOK hat den Beschaffungsbedarf des bereits durch die Bekanntmachung ABl. EU 680694-2025 erstmals bekannt gemachten Open-House-Verfahrens und die weiteren Bekanntmachungen erneut dahingehend erweitert, dass auch für Arzneimittel mit den folgenden Wirkstoffen im Rahmen dieses Open-House-Verfahrens Vereinbarungen gemäß § 130a Abs. 8 SGBV geschlossen werden sollen: Indacaterol maleat + Glycopyrronium bromid (Lfd.-Nr. 42 der Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen), Somatropin (Lfd.-Nr. 43 der Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen). Die Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen wurde daher entsprechend angepasst und steht den interessierten Unternehmen nach kostenloser Registrierung zusammen mit den sonstigen Verfahrensunterlagen auf der Vergabeplattform (siehe dazu Ziffer 5.1.11 dieser Folgebekanntmachung) zur Verfügung. Die AOK behält sich vor, den Beschaffungsbedarf dieses Open-House-Verfahrens im Laufe des weiteren Verfahrens anzupassen. Nähere Informationen zu einer möglichen Anpassung des Beschaffungsbedarfs enthalten die Teilnahmebedingungen (Abschnitt A.I.4.1). Verträge zu Arzneimitteln mit den o. g. Wirkstoffen werden frühestens mit Wirkung zum 1.7.2026 geschlossen. Alle im Rahmen dieses Open-House-Verfahrens geschlossenen Rabattverträge enden einheitlich am 31.12.2027. Für einen Start von Rabattverträgen mit den o. g. Wirkstoffen am 1.7.2026 müssen interessierte Unternehmen spätestens am 20.05.2026 ein nach Maßgabe der Teilnahmeunterlagen vollständiges Angebot ausschließlich in elektronischer Form über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform einreichen. Der Abschluss eines Rabattvertrags zu einem späteren Zeitpunkt als dem 1.7.2026 ist jeweils zu einem Monatsersten möglich. Die Angebote sind dazu spätestens am 20. des Vorvormonats zu dem beabsichtigten Vertragsbeginn vollständig einzureichen. Für alle im Rahmen dieses Open-House-Verfahrens abzuschließenden Verträge ist der letztmögliche Vertragsstart der 1.12.2027. Angebote für diesen Vertragsstart müssen spätestens am 20.10.2027 eingehen. Die AOK gibt den Inhalt des Rabattvertrags für alle potentiellen Vertragspartner verbindlich vor. Verhandlungen über Vertragsinhalte werden nicht geführt. Die AOK sichert den Vertragspartnern keine Exklusivität zu. Im Fall eines Vertragsschlusses gewährt der pharmazeutische Unternehmer der AOK einen Rabatt auf die vertragsgegenständlichen Arzneimittel, die nach näherer Maßgabe der Teilnahmebedingungen und des Rabattvertrags zu Lasten der AOK abgegeben werden (zur vorgegebenen Rabatthöhe und Rabattberechnung wird insbesondere auf die Abschnitte A.I.5 und A.I.7 der Teilnahmebedingungen sowie § 2 Abs. (2) bis (4) des Rabattvertrags verwiesen.
- AOK-Bezirksdirektion OstwürttembergFrist: 20. Okt.
Abschluss von nicht exklusiven Rabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln (Open-House-Verfahren)
Zum Beschaffungsbedarf zählen sämtliche Arzneimittel mit den in Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen (sog. Wirkstoffliste und Fristen) benannten Wirkstoffen. Der Beschaffungsbedarf wurde dabei nicht in Lose eingeteilt. Es handelt sich um ein Open-House-Verfahren. Soweit im Rahmen dieser Bekanntmachung daher Formulierungen verwendet werden, welche auf die Einteilung des Beschaffungsbedarfs in ein oder mehrere Los(e) hindeuten, ist dies allein den Vorgaben dieses Bekanntmachungsformulars geschuldet. In diesem Zusammenhang wird auf die eingangs unter Ziffer 2.1 beschriebene Nichtgeltung vergaberechtlicher Regelungen verwiesen. Die AOK startet das Open-House-Verfahren mit den nachstehenden Wirkstoffen (sog. Startwirkstoffe): 1. Aripiprazol* (Lfd.-Nr. 1 der Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen); 2. Glatirameracetat (Lfd.-Nr. 2 der Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen); 3. Peginterferon beta-1a (Lfd.-Nr. 3 der Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen); 4. Somatropin (Lfd.-Nr. 4 der Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen); 5. Ustekinumab (Lfd.-Nr. 5 der Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen). *Bei Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Aripiprazol gehören ausschließlich nur Arzneimittel mit diesem Wirkstoff in den retardierten Darreichungsformen mit dem ATC-Code N05AX12 zum Beschaffungsbedarf. Die AOK behält sich vor, den Beschaffungsbedarf dieses Open-House-Verfahrens im Laufe des weiteren Verfahrens zu erweitern, d. h. die Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen um weitere Wirkstoffe zu ergänzen. Damit würden auch Rabattverträge zu Arzneimitteln mit diesen weiteren Wirkstoffen Gegenstand des vorliegenden Open-House-Verfahrens. Selbstverständlich würde dadurch aber nicht der Inhalt bereits geschlossener Verträge zu anderen Wirkstoffen erweitert, sondern dazu wäre je Wirkstoff ein neuer Vertrag zu schließen (siehe dazu auch die Abschnitte A.I.1, A.I.4 und A.III.4 der Teilnahmebedingungen). Entscheidet sich die AOK für eine Erweiterung des Beschaffungsbedarfs, wird sie diesen Umstand jeweils in einer weiteren Auftragsbekanntmachung (sog. Folgebekanntmachung), die Bezug auf diese hier vorliegende Auftragsbekanntmachung (sog. Erstbekanntmachung) nimmt, im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union bekannt machen. Nähere Informationen zu einer möglichen Erweiterung des Beschaffungsbedarfs enthalten die Teilnahmebedingungen (Abschnitt A.I.4). Verträge zu Arzneimitteln mit den Startwirkstoffen werden frühestens mit Wirkung zum 1.7.2024 geschlossen. Alle im Rahmen dieses Open-House-Verfahrens geschlossenen Rabattverträge enden einheitlich am 31.12.2026. Ausgenommen sind der Wirkstoff Ustekinumab (Laufzeitende 31.12.2024) sowie die Wirkstoffkombination Beclometason dipropionat + Formoterolhemifumarat-1-Wasser + Glycopyrroniumbromid (Laufzeitende 31.3.2025). Für die Wirkstoffe Somatropin, Indacaterol maleat + Glycopyrronium bromid sowie Tacrolimus-1-Wasser wird über den 30.6.2026 das Open-House-Verfahren nicht fortgeführt. Die Vertragslaufzeit ist befristet und endet automatisch mit Ablauf des vertraglich vereinbarten Zeitraumes zum 30.6.2026. Eine Fortführung des Open-House-Verfahrens durch Abschluss weiterer Verträge für den/die vorgenannte/n Wirkstoff/Wirkstoffkombination erfolgt über den genannten Zeitpunkt hinaus derzeit nicht. Dies betrifft sämtliche Marktteilnehmer gleichermaßen. Eine Auswahlentscheidung findet nicht statt. Die vorgenannte/n Wirkstoffe/Wirkstoffkombination gehören ab dem 1.7.2026 nicht mehr zum aktuellen Beschaffungsbedarf. Alle Vertragspartner der anderen Wirkstoffe des OHV 2024 können den ursprünglich nur bis 30.6.2026 laufenden Rabattvertrag durch eine Vereinbarung mit der AOK verlängern. Im Fall der Verlängerung gelten die Teilnahme- und Vertragsbedingungen im Übrigen fort. Die Vereinbarung zur Verlängerung muss spätestens am 20.5.2026 bei der AOK eingehen. Für einen frühestmöglichen Vertragsstart am 1.7.2024 müssen interessierte Unternehmen spätestens am 17.5.2024 ein nach Maßgabe der Teilnahmeunterlagen vollständiges Angebot ausschließlich in elektronischer Form über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform einreichen. Rabattverträge zu Arzneimitteln mit den Startwirkstoffen werden frühestens am 28.5.2024 geschlossen (Warte- und Stillhaltefrist). Der Abschluss eines Rabattvertrags zu Arzneimitteln mit den Startwirkstoffen zu einem späteren Zeitpunkt als dem 1.7.2024 ist jeweils zu einem Monatsersten möglich. Die Angebote sind dazu spätestens 6 Wochen vor dem beabsichtigten Vertragsstart vollständig einzureichen. Die jeweiligen Angebotsfristen sind dabei bezogen auf den vom interessierten pharmazeutischen Unternehmer beabsichtigten Vertragsstart der Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen zu entnehmen. Im Falle der Erweiterung des Beschaffungsbedarfs werden die jeweilige (maximale) Vertragslaufzeit der Rabattverträge zu Arzneimitteln mit den neu hinzugekommenen Wirkstoffen, die auf den beabsichtigten Vertragsbeginn bezogenen Angebotsfristen sowie die Warte- und Stillhaltefrist in der (dann aktualisierten) Anlage 3 zu den Teilnahmebedingungen mitgeteilt. Für alle im Rahmen dieses Open-House-Verfahrens abzuschließenden Verträge mit den zum aktuellen Beschaffungsbedarf gehörenden Wirkstoffen/Wirkstoffkombinationen ist der letztmögliche Vertragsstart der 1.12.2026. Angebotsfrist für diesen Vertragsstart ist der 20.10.2026. Die AOK gibt den Inhalt des Rabattvertrags für alle potentiellen Vertragspartner verbindlich vor. Verhandlungen über Vertragsinhalte werden nicht geführt. Die AOK sichert den Vertragspartnern keine Exklusivität zu. Im Fall eines Vertragsschlusses gewährt der pharmazeutische Unternehmer der AOK einen Rabatt auf die vertragsgegenständlichen Arzneimittel, die nach näherer Maßgabe der Teilnahmebedingungen und des Rabattvertrags zu Lasten der AOK abgegeben werden (zur vorgegebenen Rabatthöhe und Rabattberechnung wird insbesondere auf die Abschnitte A.I.5 und A.I.7 der Teilnahmebedingungen sowie § 2 Abs. (2) und § 4 Abs. (3) des Rabattvertrags verwiesen).
- WInTO GmbH - Wirtschafts-, Innovations- und Tourismusförderung Oberhavel GmbH
Ausschreibung Beratungsleistung für das Projekt Gründen in Brandenburg (GiB) für den Landkreis Oberhavel
Die Wirtschafts- Innovations- und Tourismusförderung Oberhavel GmbH (WInTO GmbH) hat sich gemäß der Richtlinie zur Förderung von Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen im Land Brandenburg "Gründen in Brandenburg" des MWAE des Landes Brandenburg in der EU-Förderperiode 2021-2027(8) vom 28. Juni 2022 als Projektträger (im Folgenden auch: GiB OHV/Lotsendienst) für ein "Regionales Beratungs- und Qualifizierungsprojekt" nach Punkt II.2 der Richtlinie beworben und den Zuschlag mit dem Zuwendungsbescheid vom 23.10.25 erhalten. Gefördert werden soll dieses Projekt mit Fördermitteln aus dem ESF-Fonds und dem Land Brandenburg. GiB| Lotsendienst hat die Aufgabe, Gründungsinteressierte in der Vorgründungsphase bis zum Zeitpunkt ihrer Gründung bzw. Unternehmensnachfolge zu unterstützen. Dazu sind individuell angepasste Beratungs- und Qualifizierungsleistungen gefordert. Für die Durchführung dieser Leistungen werden Berater*innen für die Aufnahme in einen Rahmenvertrag gesucht. Im Ergebnis des Vergabeverfahrens kommt mit den ausgewählten Bieter*innen durch Zuschlagserteilung ein Rahmenvertrag nach Maßgabe der Vertragsunterlagen aus Teil II der Vergabeunterlagen, den allgemeinen und besonderen Vertragsbedingungen und des abgegebenen Angebotes zustande. Auf Basis der bezuschlagten Angebote wird ein Berater*innen-Pool gebildet, aus dem sodann nach Bedarf passende Berater*innen durch Einzelaufträge beauftragt werden. Das geschätzte Auftragsvolumen beträgt für den Zeitraum: ab Zuschlagserteilung bis Projektende 31.10.2028 rund 306.042,- EUR. Das geschätzte Auftragsvolumen entspricht auch dem Höchstwert. Für die Erfüllung der Aufgaben werden für zwei Teilbereiche im Gesamtprojekt Beratungsleistungen als Rahmenvereinbarungen ausgeschrieben: Los 1: Gründerseminar| DC Los 2: Einzelqualifizierung
- Landeshauptstadt Potsdam, Bereich Vergabemanagement
Rahmenvertrag Steuerberatungsleistungen für die Landeshauptstadt Potsdam
2.1 Steuerliche Beratung der LHP Das Leistungsspektrum umfasst insb. in folgenden Bereichen den Abruf von Beratungsleistungen, welche tlw. kurzfristig bzw. mit einer schnellen Reaktionszeit zu erbringen sind: - Beratung der LHP zu komplexen steuerlichen Angelegenheiten, die die Stadt selbst und als Anteilseignerin betreffen; - Beratung zur Gestaltung von Geschäftsvorfällen und Planungsvorhaben mit dem Ergebnis der Optimierung der Steuerlast für die LHP; - Prüfung von steuerlichen Sachverhalten in Zusammenhang mit dem Treuhandvermögen (Entwicklungs-/Sanierungsgebiete) der LHP - Beratung bei Vertragsgestaltungen, auch von Sponsoringsachverhalten, unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten; - Vorbereitung & Begleitung während der Betriebsprüfung, Bearbeiten von komplexen Prüfungsanfragen und Beurteilung von Prüfungsfeststellungen der Betriebsprüfung des Finanzamtes sowie Überprüfung der Umsetzung von Prüfungsfeststellungen in den betroffenen Bereichen der LHP; - Führen von Rechtsbehelfsverfahren sowie ggfs. die Vertretung der LHP im Klageverfahren vor Gericht; - Beratung in Zusammenhang mit Lohnsteuerangelegenheiten in Abstimmung mit der Personalabteilung; - Prüfung von steuerlichen Sachverhalten in Zusammenhang mit der Neubesteuerung der öf. Hand (Inkrafttreten des § 2b UStG) - Beratung bei Verhandlungen inkl. ggf. Abstimmungen mit der Finanzverwaltung insb.im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten des § 2b UStG für die LHP; - Mitwirkung bei der Etablierung eines TCMS bei der LHP sowie dessen Weiterentwicklung - Beratung bei der Einrichtung neuer Betriebe gewerblicher Art und Beratung inkl. steuerrechtliche Würdigung von Sachverhalten bei bereits bestehenden bzw. zukünftigen BgA Die Beratungen können insbesondere folgende Einzelleistungen umfassen: - Feststellung des Sachverhaltes - Erstberatung - Klärung von (Steuer-)Rechtsfragen - Prüfung und Anpassung von Vertragsentwürfen - Besprechungen mit Leitungskräften und Mitarbeitern aus den jeweiligen Geschäftsbereichen - Handlungsempfehlungen in Form von Stellungnahmen oder Gutachten Die LHP hat derzeit 17 BgA, wovon 4 den Gemeinnützigkeitsstatus haben. Die LHP ist mit ihren BgA steuerpflichtig. Aufgrund dessen beinhaltet das Leistungsspektrum auch die - Deklarationsarbeiten, wie z.B. Erstellung von Steuererklärungen, Jahresabschlüssen mit Plausibilitätsbeurteilung bzw. Schwerpunktprüfung (inklusive Erstellungsbericht) und E-Bilanzen bei Bilanzierungspflicht sowie die elektronische Übermittlung der Unterlagen an die Finanzverwaltung. Der Arbeitsaufwand wird auf ca. 339 Stunden pro Jahr geschätzt. Somit ist von einem Arbeitsaufwand von ca. 1357 Stunden über die gesamte Vertragslaufzeit (01.05.2026 - 30.04.2030, § 6 Rahmenvertrag zu Steuerberatungsleistungen) auszugehen. Hierbei ist es grundsätzlich nicht möglich, genauere Aussagen darüber zu tätigen, zu welchem Zeitpunkt innerhalb des Kalenderjahres es zur Beauftragung der ausgeschriebenen Leistungen kommen wird. Für den Zeitpunkt der Erstellung der Steuererklärungen gelten die gesetzlichen Abgabefristen unter Berücksichtigung bestimmter Fristverlängerungen durch das Finanzamt. Präsenzzeiten am Ort des Auftraggebers sind insbesondere während der Erstellung der steuerlichen Jahresabschlüsse, regelmäßigen Arbeitsgesprächen und bei Besprechungen im Rahmen von Betriebsprüfungen vorgesehen. Die Vor-Ort-Termine werden auf 5 bis 10 Tage pro Jahr mit einem Zeitaufwand von 2 bis 8 Stunden pro Tag geschätzt. Die Deklarationsarbeiten bzw. der Compliance-Anteil und der Anteil an der allgemeinen steuerlichen Beratung in Bezug auf alle anfallenden Arbeiten wird auf jeweils die Hälfte des Arbeitsumfangs geschätzt. 2.2 Schulungen Die Beratungsleistungen umfassen bei Abruf auch Schulungsleistungen inkl. der Erstellung von Schulungsunterlagen. Auf dieser Grundlage sind im Falle eines Abrufs Schulungen für die städtischen Mitarbeitenden durchzuführen. Die Schulungsunterlagen beinhalten dabei insb, Angaben über die Vermittlung des Lehrstoffes, wie z. B. ausführliche schriftliche Erläuterungen zum Inhalt und zur Didaktik, eine Präsentation und ggf. weiteres Video- oder Audiomaterial. Der AN erstellt passend zu den Schulungen zusätzlich ein Skript, das den Lernstoff vollständig wiedergibt und Übungsaufgaben zur Lernkontrolle anbietet. Die Schulungen sind digital über eine DSGVO-konforme Anwendung des Auftragnehmers durchzuführen. Fragen, die während der Schulungen aufkommen, sind inkl. Antworten schriftlich zu dokumentieren. Zusätzlich sind die Schulungen als Musterschulungen aufzuzeichnen, um sie im Intranet der AG im Videoformat zu veröffentlichen. Die Datenschutzrechte der Teilnehmenden sind in diesem Zusammenhang zu wahren. Folgende Teilbereiche sind zu schulen: - Grundlagen der Besteuerung von BgA - Umsatzsteuer: Voranmeldung & Jahreserklärung - Vermietung und Verpachtung bei juristischen Personen des öf. Rechts - Umsatzsteuerliche Behandlung von Auslandssachverhalten (Reverse-Charge-Verfahren, innergemeinschaftlicher Erwerb, Einfuhrumsatzsteuer) Es wird von einem Schulungstermin à 4 Stunden pro Jahr ausgegangen (Planmenge).
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 30. März 2029.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR).
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.