Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Schulmobiliar
Die Rahmenvereinbarung umfasst die Lieferung von Schulmobiliar, bestehend aus Produkten, die in der Leistungsbeschreibung Teil B aufgeführt sind. Die Mengen basieren auf geschätzten Bedarfen für die Haushaltsjahre 2026 und 2027. Die Lieferung erfolgt in Teilmengen, ohne Mindestmengen oder -bestellmengen. Der Auftragneh...
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Die Rahmenvereinbarung umfasst die Lieferung von Schulmobiliar, bestehend aus Produkten, die in der Leistungsbeschreibung Teil B aufgeführt sind. Die Mengen basieren auf geschätzten Bedarfen für die Haushaltsjahre 2026 und 2027. Die Lieferung erfolgt in Teilmengen, ohne Mindestmengen oder -bestellmengen. Der Auftragnehmer muss auch Kle...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Stadt Castrop-Rauxel
- Veröffentlicht: 05. Mai 2026
- Frist: Nicht angegeben
- Thema: Schulmöbel
Ausschreibungsbeschreibung
Die Rahmenvereinbarung umfasst die Lieferung von Schulmobiliar, bestehend aus Produkten, die in der Leistungsbeschreibung Teil B aufgeführt sind. Die Mengen basieren auf geschätzten Bedarfen für die Haushaltsjahre 2026 und 2027. Die Lieferung erfolgt in Teilmengen, ohne Mindestmengen oder -bestellmengen. Der Auftragnehmer muss auch Kleinmengen und Einzelprodukte liefern. Zusätzlich verpflichtet sich der Auftragnehmer, auf Anforderung der Auftraggeberin Planungs- und Beratungsleistungen vor Ort zu erbringen, einschließlich Einrichtungszeichnungen und Angebotsaufstellungen. Die Bemusterung von Produkten kann ebenfalls angefordert werden, wobei die Kosten vom Bieter getragen werden.
Weiterführende Details
Nach Registrierung stehen Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung strukturiert bereit.
- Kernanforderungen der Ausschreibung priorisiert aufbereitet
- Fristen, Eignungskriterien und Unterlagen in einem Ablauf
- Hinweise zur strukturierten Angebotsvorbereitung
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10- Stadt Castrop-Rauxel
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Schulmobiliar
Beschaffung von Produkten gemäß Leistungsbeschreibung Teil B für die Haushaltsjahre 2026-2027 für die Stadt Castrop-Rauxel. Lieferung erfolgt in Teilmengen nach Einzelabruf durch die Schulverwaltung ohne Mindestmengen. Inklusive Planungs- und Beratungsleistungen (max. 10/Jahr) vor Ort an Schulstandorten (Einrichtungszeichnungen, Preisaufstellungen). Beratung und Bemusterung sind innerhalb von 14 Tagen nach Anforderung zu erbringen; Kosten für Bemusterung trägt der Bieter.
- Stadt Castrop-RauxelFrist: 21. Apr.
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Schulmobiliar
Beschaffung von Produkten gemäß Leistungsbeschreibung Teil B für die Haushaltsjahre 2026-2027 für die Stadt Castrop-Rauxel. Lieferung erfolgt in Teilmengen nach Einzelabruf durch die Schulverwaltung ohne Mindestmengen. Inklusive Planungs- und Beratungsleistungen (max. 10/Jahr) vor Ort an Schulstandorten (Einrichtungszeichnungen, Preisaufstellungen). Beratung und Bemusterung sind innerhalb von 14 Tagen nach Anforderung zu erbringen; Kosten für Bemusterung trägt der Bieter.
- Stadt Castrop-Rauxel
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Schulmobiliar
Der Leistungsumfang umfasst sämtliche in der Leistungsbeschreibung Teil B aufgeführten Produkte. Die angegebenen Mengen der im Leistungsverzeichnis zusammengestellten Produkte stellen den geschätzten Bedarf für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 dar und ergeben sich aus den letzten Haushaltsjahren 2024 und 2025 sowie bereits bekannte anstehende Projekte. Eine Verpflichtung zur Abnahme von Mindestmengen besteht nicht. Die Lieferung ist in Teilmengen vorzunehmen. Eine Mindestliefermenge oder Mindestbestellmenge pro Einzelabruf wird nicht vereinbart. Bei Bedarf sind auch Einzellieferungen einzelner Produkte oder Kleinmengen zu erbringen. Jede Lieferung bedarf eines gesonderten Abrufs (Einzelbestellung) durch die Auftraggeberin. Der Abruf erfolgt ausschließlich durch die Schulverwaltung der Stadt Castrop-Rauxel mittels eines eindeutig als solchen gekennzeichneten schriftlichen Auftragsschreibens. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, auch Kleinmengen und Einzelprodukte ohne Aufpreis zu den vereinbarten Bedingungen zu liefern. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, auf Anforderung der Auftraggeberin und ohne gesonderte Berechnung, für die Schulstandorte Planungs- und Beratungsleistungen maximal 10 pro Auftragsjahr vor Ort zu erbringen. Diese umfassen insbesondere: - die Anfertigung von Einrichtungszeichnungen (z. B. Stellpläne), - eine strukturierte Angebots- bzw. Preisaufstellung, sowie die Durchführung von bis zu einer Änderung kostenfrei. Es ist sicherzustellen, dass spätestens innerhalb von 14 Kalendertagen nach Anforderung durch die Auftraggeberin ein deutschsprachiger fachkundiger Berater oder eine Beraterin die Planungs- bzw. Beratungsleistung vor Ort erbringt. Die Bemusterung ausgewählter Produkte kann ebenfalls durch die Auftraggeberin angefordert werden und hat in der Regel innerhalb von 14 Kalendertagen zu erfolgen. Die hierfür anfallenden Kosten trägt ausschließlich der Bieter. Erfüllt ein Bieter die vorgenannten Anforderungen nicht vollständig, so führt dies zum Ausschluss des Angebots von der weiteren Wertung gemäß den geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen. Die Lieferung der im Rahmen dieser Vereinbarung abgerufenen Produkte hat grundsätzlich innerhalb von maximal 12 Wochen nach Zugang des Abrufschreibens (Auftragseingang beim Auftragnehmer) zu erfolgen (Lieferfrist). Reklamierte Möbelstücke sind durch den Auftragnehmer unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von sechs Wochen ab Zugang der Mängelanzeige: - fachgerecht nachzubessern oder - durch mangelfreie Neulieferungen zu ersetzen. Die im Angebot angegebenen Preise sind als Festpreise auszuweisen und gelten verbindlich für die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung, einschließlich etwaiger Verlängerungszeiträume gemäß den vertraglichen Optionsregelungen. Der angebotene Preis hat sämtliche mit der Leistung verbundenen Kosten vollständig zu umfassen, insbesondere: - die Herstellungskosten der Produkte, - die Verpackungskosten, - die Lieferung frei Verwendungsstelle, einschließlich: o Entladung, o Transport bis zur jeweiligen Verwendungsstelle (z. B. Klassenzimmer), auch in Gebäuden ohne Aufzug, o die Übergabe des Mobiliars in gebrauchsfertigem Zustand, einschließlich gegebenenfalls erforderlicher Montageleistungen, o sowie die ordnungsgemäße Entsorgung und Rücknahme des gesamten Verpackungsmaterials. Für jeden Abruf aus der Rahmenvereinbarung ist eine gesonderte Rechnung zu erstellen. Diese Rechnungslegung hat spätestens 14 Tage nach jeder einzelnen Komplettlieferung zu erfolgen.
- Stadt Castrop-Rauxel
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Schulmobiliar
Der Leistungsumfang umfasst sämtliche in der Leistungsbeschreibung Teil B aufgeführten Produkte. Die angegebenen Mengen der im Leistungsverzeichnis zusammengestellten Produkte stellen den geschätzten Bedarf für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 dar und ergeben sich aus den letzten Haushaltsjahren 2024 und 2025 sowie bereits bekannte anstehende Projekte. Eine Verpflichtung zur Abnahme von Mindestmengen besteht nicht. Die Lieferung ist in Teilmengen vorzunehmen. Eine Mindestliefermenge oder Mindestbestellmenge pro Einzelabruf wird nicht vereinbart. Bei Bedarf sind auch Einzellieferungen einzelner Produkte oder Kleinmengen zu erbringen. Jede Lieferung bedarf eines gesonderten Abrufs (Einzelbestellung) durch die Auftraggeberin. Der Abruf erfolgt ausschließlich durch die Schulverwaltung der Stadt Castrop-Rauxel mittels eines eindeutig als solchen gekennzeichneten schriftlichen Auftragsschreibens. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, auch Kleinmengen und Einzelprodukte ohne Aufpreis zu den vereinbarten Bedingungen zu liefern. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, auf Anforderung der Auftraggeberin und ohne gesonderte Berechnung, für die Schulstandorte Planungs- und Beratungsleistungen maximal 10 pro Auftragsjahr vor Ort zu erbringen. Diese umfassen insbesondere: - die Anfertigung von Einrichtungszeichnungen (z. B. Stellpläne), - eine strukturierte Angebots- bzw. Preisaufstellung, sowie die Durchführung von bis zu einer Änderung kostenfrei. Es ist sicherzustellen, dass spätestens innerhalb von 14 Kalendertagen nach Anforderung durch die Auftraggeberin ein deutschsprachiger fachkundiger Berater oder eine Beraterin die Planungs- bzw. Beratungsleistung vor Ort erbringt. Die Bemusterung ausgewählter Produkte kann ebenfalls durch die Auftraggeberin angefordert werden und hat in der Regel innerhalb von 14 Kalendertagen zu erfolgen. Die hierfür anfallenden Kosten trägt ausschließlich der Bieter. Erfüllt ein Bieter die vorgenannten Anforderungen nicht vollständig, so führt dies zum Ausschluss des Angebots von der weiteren Wertung gemäß den geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen. Die Lieferung der im Rahmen dieser Vereinbarung abgerufenen Produkte hat grundsätzlich innerhalb von maximal 12 Wochen nach Zugang des Abrufschreibens (Auftragseingang beim Auftragnehmer) zu erfolgen (Lieferfrist). Reklamierte Möbelstücke sind durch den Auftragnehmer unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von sechs Wochen ab Zugang der Mängelanzeige: - fachgerecht nachzubessern oder - durch mangelfreie Neulieferungen zu ersetzen. Die im Angebot angegebenen Preise sind als Festpreise auszuweisen und gelten verbindlich für die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung, einschließlich etwaiger Verlängerungszeiträume gemäß den vertraglichen Optionsregelungen. Der angebotene Preis hat sämtliche mit der Leistung verbundenen Kosten vollständig zu umfassen, insbesondere: - die Herstellungskosten der Produkte, - die Verpackungskosten, - die Lieferung frei Verwendungsstelle, einschließlich: o Entladung, o Transport bis zur jeweiligen Verwendungsstelle (z. B. Klassenzimmer), auch in Gebäuden ohne Aufzug, o die Übergabe des Mobiliars in gebrauchsfertigem Zustand, einschließlich gegebenenfalls erforderlicher Montageleistungen, o sowie die ordnungsgemäße Entsorgung und Rücknahme des gesamten Verpackungsmaterials. Für jeden Abruf aus der Rahmenvereinbarung ist eine gesonderte Rechnung zu erstellen. Diese Rechnungslegung hat spätestens 14 Tage nach jeder einzelnen Komplettlieferung zu erfolgen.
- Bundesagentur für Arbeit, Regionales Einkaufszentrum Südwest
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Stand-, Tisch- und Turmventilatoren (3 Lose)
Rahmenvereinbarung über den Abruf und die Lieferung von Stand-, Tisch- und Turmventilatoren zur Deckung des bundesweiten Bedarfs über 4 Jahre. Die Vergabe erfolgt in 3 Losen mit bis zu 3 Auftragnehmern. Los 1 (Standventilatoren) umfasst eine geschätzte Höchstmenge von 7.354 Stück. Die genannten Mengen sind Kalkulationsgrößen ohne Mindestabnahmeverpflichtung; der Auftragnehmer ist zur Lieferung auch abweichender Mengen verpflichtet. Details sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
- Stadt Seelze - 21.1 Innere Verwaltung - Zentrale VergabestelleFrist: 04. Juni
Rahmenvereinbarung über die Lieferung und Montage von Weißware
Art der Leistung Lieferung und Montage von Weißware Umfang der Leistung Die Stadt Seelze beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung und Montage von Weißware, im Speziellen E-Herde, Waschmaschinen und Kühl-Gefrierkombinationen. Die Lieferung und Montage erfolgt für verschiedene städtische Not-, Flüchtlings- und Obdachlosenunterkünfte (angemietete und städtische Wohnungen, Gemeinschaftsunterkünfte, Container) im gesamten Stadtgebiet Seelze. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Geräte vollständig betriebsbereit zu liefern, anzuschließen und Verpackung sowie Altgeräte ordnungsgemäß zu entsorgen. Die Rahmenvereinbarung wird für die Dauer von zwei Jahren geschlossen, mit zweimaliger Verlängerungsoption um jeweils ein weiteres Jahr. Das geschätzte Gesamtauftragsvolumen beläuft sich auf 48.387,60 EUR netto bzw. 57.581,24 EUR brutto für die Mindestvertragslaufzeit von zwei Jahren. Dieses geschätzte Auftragsvolumen wird hiermit nicht festgelegt, d.h. es kann höher oder geringer ausfallen. Alle weiteren Details finden Sie in den Vergabeunterlagen.
- Kommunales Rechenzentrum Niederrhein
Rahmenvereinbarung Möbel
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung (Rahmenvertrag) mit einem Unternehmen ("Auftragnehmer") nach § 21 Abs. 1 und 3 VgV und einer (Grund-)Vertragslaufzeit von 12 (zwölf) Monaten mit automatischer dreimaliger Verlängerung um jeweils 12 (zwölf) Monate (d.h. bis zu einer Gesamtvertragslaufzeit von maximal vier (4) Jahren bzw. 48 Monaten) über die Lieferung von Büromöbeln (Schreibtische, Schreibtischstühle, ...) in unterschiedlichen Produktlinien nebst dazugehöriger Dienstleistungen. Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlagserteilung. Es handelt sich um Möbel für die Renovierung ganzer Halb-Etagen im KRZN. Der Auftraggeber beauftragt in jedem Fall die in dem Preisblatt aufgeführte garantierte Mindestabnahmemenge für den Ausbau von insgesamt 3 Halb-Etagen. Das KRZN hat im Jahr 2024 im Zuge einer Öffentlichen Ausschreibung nach § 28 Abs. 2 UVgO (Vergabenummer: X-KRZN-2023-0010) bereits einen Auftragnehmer mit der Lieferung von Büromöbeln (Schreibtische, Schreibtischstühle etc.) für eine Halb-Etage im Rahmen eines Pilot-Projekts beauftragt. Der Ausbau der weiteren Halb-Etagen soll mit einer mindestens gleichwertigen Ausstattung realisiert werden, wie bereits die Pilot-Halb-Etage, um ein einheitliches Gesamtbild der Räumlichkeiten des KRZN zu wahren. Bei den in Anlage 2 "RV_Möbel_Preisblatt.xlsx" genannten Artikeln handelt es sich lediglich um Beispiele, nicht um die Vorgabe bestimmter Produkte, Typen, Hersteller, Markennamen oder Bezugsquellen. Das Anbieten von Artikeln gleichwertiger Art ist zugelassen. Die Artikel gleichwertiger Art sind in einer separaten Anlage unter Bezugnahme und Angabe der Listennummer auf einen konkreten Listenposten des Preisblattes aufzuführen. Alle Listenposten müssen entweder durch den beispielhaft angegebenen Artikel oder den gleichwertigen Artikel angeboten werden. Damit ist die Produktneutralität (§ 31 Abs. 6 S. 1 VgV) der Ausschreibung gewahrt. Der Bieter hat in seinem Angebot die Gleichwertigkeit eines Artikels gleichwertiger Art mit geeigneten Mitteln (z.B. Produktbeschreibungen) nachzuweisen. Dieser Nachweis hat folgende Angaben zu umfassen: - Vergleichbarkeit der Funktionsfähigkeit des Produkts, - Vergleichbarkeit der optischen (Design) und haptischen Gegebenheiten Andere Anforderungen an den Nachweis der Gleichwertigkeit werden von der Vergabestelle nicht gestellt. Um Handhabbarkeit und Einhaltung der KRZN-Standards zu gewährleisten, ist eine vergleichbare Qualität der angebotenen Artikel unumgänglich. Der Auftraggeber behält sich eine eventuelle Bemusterung der Artikel vor. Die Bemusterung findet auf Kosten des Bieters nach Absprache bei dem Auftraggeber statt. Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
- AOK - Die Gesundheitskasse in HessenFrist: 21. Apr.
Rahmenvereinbarung Büro- und Sondermobiliar
Die Auftraggeberin beabsichtigt für den Eigenbedarf an ihren insgesamt 60 Standorten (Anlage D.03C) in der Bundesrepublik Deutschland im Bundesland Hessen den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über den Kauf, die Lieferung und den Aufbau von Büro- und Sondermobiliar am Standort. Der Umfang des Leistungsverzeichnisses (Anlage D.03A) umfasst insgesamt 157 Positionen, die sich wie folgt aufteilen 107 Büro- u. Sondermobiliar, 44 Kundencentermobiliar und 6 weiteres Mobiliar. Der geschätzte Jahresbedarf an Möbeln geht aus dem Mengengerüst hervor (Anlage D.03B). Für das Mobiliar sind die allgemeinen Mindestanforderungen zu beachten, d. h. die Herkunft des Holzes (PEFC, FSC oder vergleichbare Zertifizierung) und der Recyclingfähigkeit. Des Weiteren müssen die Möbel über die Zertifikate "Geprüfte Sicherheit" (TÜV geprüft oder vergleichbar) und "Ergonomie geprüft" (TÜV geprüft oder vergleichbar) verfügen. Das zu liefernde Sortiment muss allen im Leistungsverzeichnis (Anl D.03A) genannten Mindestanforderungen genügen. Darüber hinaus sollen bei Bedarf Planungen (Belegungsplanungen) übernommen werden. Es wird ein jährlicher Planungsbedarf von ca. 100 Stunden geschätzt (Anlage D.03B). HINWEIS zum Mengengerüst (Anlage D.03B): Für jedes Produkt wurde die Jahresmenge geschätzt. Die Mengen stellen lediglich eine Prognose dar, die auf Grundlage von Erfahrungswerten aus den Jahren 2022 bis 2025 erstellt wurde. Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Mengen, besonders aufgrund von Veränderungen auf dem Gesundheitsmarkt, der sich in einem stetigen Wandel befindet, ändern können. Insbesondere sind die aufgeführten jährlichen Mengen nicht als Mindestvolumen zu verstehen (Mindestmenge ist nicht garantiert) sondern dienen lediglich als Kalkulationsgrundlage. Für den Auftragsgegenstand wurde ein jährliches netto Budget (ohne die gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer) von 3.160.000,00 EUR geschätzt. Das Budget stellt lediglich eine Prognose dar, die auf Grundlage von Erfahrungswerten aus den Jahren 2022 bis 2025 erstellt wurde. Es wird darauf hingewiesen, dass sich das Budget, besonders aufgrund von Veränderungen auf dem Gesundheitsmarkt, der sich in einem stetigen Wandel befindet, ändern kann. Insbesondere ist das aufgeführte jährliche Budget nicht als Mindestvolumen zu verstehen (Mindestvolumen ist nicht garantiert), sondern dienen lediglich als Kalkulationsgrundlage. Das Budget bzw. Höchstvolumen für die maximal mögliche Vertragslaufzeit von vier Jahren beträgt 15.000.000,00 EUR. Das aufgeführte Höchstvolumen ist nicht als Mindestvolumen zu verstehen (Höchstvolumen ist nicht garantiert).
- Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Wunstorf
8/2010/S0617 - Rahmenvereinbarung über Wartung und Instandsetzung von IVECO + FAUN Fahrzeugen
Mit Abschluss der Rahmenvereinbarung (Laufzeit 4 Jahre) verpflichtet sich der Auftragnehmer, für Fahrzeuge des Herstellers Iveco u.a. Iveco Flugfeldwagen, Straßentankwagen, Eurotrakker, Iveco - Ungeschützte Verwundeten Transport (UVT) sowie allen weiteren in die Bundeswehr eingeführten Iveco Produkte( geschützt/ungeschützt), mit deren Baugruppen sowie Anbaugeräte (z.B. Ersatzradwinden, Aggregate, Kompressoren etc.) sowie Anhängerfahrzeuge der Bundeswehr und Feuerlöschfahrzeuge w.z.B des Herstellers FAUN Leistungen auszuführen: Durchführung von Wartungsarbeiten, Bedarfsinstandsetzungen, Unfallinstandsetzungen, Pannenservice sowie Prüfungen nach den einschlägigen Vorschriften des Herstellers und gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen. Die Leistungserbringung erfolgt grundsätzlich im Werk/in der Werkstatt des Auftragnehmers. Im Bedarfs- bzw. Ausnahmefall muss eine Unterwegshilfe oder auch eine Instandsetzung am Standort des Gerätes möglich sein. (2) Die Auftragsleistung erstreckt sich über die Regionen Niedersachsen- Nordrhein-Westfallen. Eine schnelle Anbindung, bis zu 20 Km Entfernung, an die vielbefahrenen und genutzten Bundesstraßen A2 und A30 muss gegeben sein. Außerdem muss eine einfache Wegstrecke auf dem schnellsten Weg zum Standort Bückeburg von nicht mehr als 60 Km gewährleistet sein. Diese Vorgabe erfüllt den Ansatz der wirtschaftlichen Einplanung personeller und finanzieller Ressourcen bei der Beförderung der Fahrzeuge zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer. Des Weiteren ist eine Soforthilfe (werktags) an diesen Bundesstraßen und den Hauptverkehrsrouten bei Fahrzeugausfällen, Verlegungen und Kfz-Märschen wie z.B. zu dem Truppenübungsplatz Augustdorf sicherzustellen. (3) Der firmen- und vertragsgebundene Auftragnehmer wird in Ausnahmefällen, auf Verlangen Auftraggebers, im Rahmen seiner technischen und personellen Möglichkeiten auch andere als die im Absatz 1 genannten Fabrikate instand setzen. Soweit die vertraglichen Bindungen entgegenstehen, wird er sich um eine Zustimmung bemühen. Die Instandsetzungsleistungen sind nach den aktuellen Herstellerrichtlinien zu erbringen. (4) Der Auftragnehmer wird die bei der Durchführung der Instandsetzungsleistungen anfallenden Abfälle - dies können auch nicht mehr instandsetzungswürdige komplette Geräte bzw. deren Verpackungen sein - in eigener Verantwortung verwerten oder entsorgen. Er wird hierbei alle einschlägigen Rechtsvorschriften einhalten, alle Vorgaben des Auftraggebers beachten und den Auftraggeber, soweit dieser wegen einer Rechtsverletzung des Auftragnehmers in Anspruch genommen wird, von der Haftung freistellen. Die Abfallentsorgung umfasst die Abfallverwertung und die Abfallbeseitigung. Die Abfallverwertung hat grundsätzlich Vorrang. Diesem Vorrang hat der Auftragnehmer Rechnung zu tragen. Der Auftragnehmer wird alle ihm durch Rechtsvorschriften und behördliche Auflagen aufgegebenen sowie in betriebsinternen Weisungen vorgesehenen Unterlagen und Nachweise sorgsam führen (z.B. Nachweisbuch nach Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz) und diese jeweils auf Verlangen der Qualitätssicherung der Vergabestelle zur Einsichtnahme vorlegen mit dem Nachweis über die Abgabe aller Abfälle an zugelassene Entsorgungsunternehmen (Nachweisklärung). Darüber hinaus wird der Auftragnehmer - auch durch entsprechende Vereinbarungen in den Verträgen mit seinen Unterauftragnehmern (Entsorgern) - sicherstellen, dass dem Auftraggeber auf dessen Verlangen eine Nachprüfung des gesamten Entsorgungsweges ermöglicht wird. Die vollständige Leistungsbeschreibung wird mit den Unterlagen zur Verfügung gestellt
- Universitätsklinikum Halle (Saale) AöRHalle (Saale)
Rahmenvereinbarung für 4 Jahre zur Belieferung der Universitätsmedizin Halle (Saale) mit Büromöbelsystemen (Tische, Akustik-Schutz Schränke, Container)
Es ist ein Büromöbelsystem anzubieten, das als Baukastensystem mit hoher Modularität konzipiert ist. Das beinhaltet entsprechende Tischkonzepte für Einflächen-Arbeitsplätze, Schrankelemente bis zur 5. Ebene sowie reichhaltiges Zubehör. Beim Akustik-Schutz handelt es sich um ein Wandsystem in Leichtbauweise, welches als Schallabsorber dient. Es ist durch ein funktionelles Design, Flexibilität in den Kombinationsmöglichkeiten und seine unkomplizierte Handhabung ausgezeichnet. Weitere Anforderungen sind im jeweiligen Leistungsverzeichnis beschrieben. Die Mindestanforderungen ergeben sich aus den A-Kriterien gemäß Leistungsverzeichnis. Das anzubietende Büromöbelsystem soll mindestens folgende Typen umfassen: - Tischsysteme in verschiedenen Größen - Schreibtische, höhenverstellbar - Sitz-Steh-Schreibtisch, elektrisch höhenverstellbar - Besprechungstisch, rechteckig o Besprechungstisch, rund - Schrankanlagen in Korpus-Bauweise in den im Leistungsverzeichnis zu LOS 3 aufgeführten verschiedenen Größen und Ausführungen - Roll- und Standcontainer - Auftischwand (Akkustikschutz) Alle angebotenen Elemente sollen technisch, organisatorisch, ergonomisch und optisch eine Einheit darstellen und so gestaltet sein, dass sie frei im Raum aufstellbar sind. Ebenfalls müssen die Elemente aus einem Serienprogramm stammen, so dass im Rahmen der garantierten Nachlieferungsfrist spätere Aufträge aus diesem Programm jederzeit erfüllt werden können. Das Programm hat in Konstruktion und Gestaltung eine Einheit zu bilden, in Form und Farbgebung abgestimmt, sachlich klar und ästhetisch ansprechend zu sein. Bei der Preiskalkulation ist zu berücksichtigen, dass Planungsleistungen, wie nachfolgend be-chrieben, in die Preise einzukalkulieren sind. Es erfolgt für diese Leistungen keine gesonderte Vergütung. Aufgrund unterschiedlicher Raumnutzungskonzepte besteht im Vertragszeitraum in unterschied-ichen Situationen der Bedarf an kompetenter Planungs- und Beratungsleistung. Hierbei sind u.a. folgende Leistungen zu erbringen: 1. Übernahme von Grundrissplänen in Form von Skizzen im PDF-Format oder dwg-Format zur Vorbereitung 2. Feinaufmaß vor Ort 3. Bestandsaufnahme Material (Technik, Ablagen, Mobiliar) 4. Bestandsaufnahme Funktionen (wer arbeitet wie, Kommunikationswege) 5. Erarbeitung von Gestaltungs-/Einrichtungsvorschlägen (PDF) und anschließende Über-mittlung an den Auftraggeber 6. Fachliche Beratung über vorgesehene Einrichtungen in den auszustattenden Räumlich-keiten 7. Qualifizierte und spezifizierte Einrichtungsvorschläge mit Grundrisszeichnungen, 3D-Ansicht, Farbansicht und spezifizierten schriftlichen Preisangeboten gem. Rahmenver-inbarung 8. Zurverfügungstellung von entsprechenden Planungsmaterialien, wie Prospekten, Katalo-gen, Holzmuster, Plänen, Farbkarten, etc. 9. Für jedes Einzelbeschaffungsvorhaben wird ein Angebot übermittelt Diese vorgenannten Leistungen stellen das Maximum an Leistungen dar, sie werden jedoch nicht in jedem Fall im kompletten Umfang zu erbringen sein. Es ist davon auszugehen, dass im Rahmen der Vertragszeit detaillierte Planungsleistungen nur punktuell und bei schwierig zu möblierenden Räumen und Bereichen in Anspruch genommen werden. Ein genaues Volumen dieser Leistung kann daher im Vorfeld nicht beziffert werden. Der Auftraggeber bemüht sich, zu standardisieren und möglichst Arbeitsplatztypen zu bestellen, für die ein eigener Planungsaufwand nicht notwendig ist. Bei der Auswahl des Verpackungsmaterials ist den Erfordernissen des Umweltschutzes Rech-ung zu tragen. Das Verpackungsmaterial muss grundsätzlich recyclebar sein. Der Bieter ist verpflichtet die mitgelieferten Verpackungsmaterialien auf eigene Kosten zu übernehmen, abzu-transportieren und vorschriftsmäßig zu entsorgen bzw. zu verwerten.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf auftrag.ai. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Stadt Castrop-Rauxel.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.