Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Schulmobiliar
Der Leistungsumfang umfasst sämtliche in der Leistungsbeschreibung Teil B aufgeführten Produkte. Die angegebenen Mengen der im Leistungsverzeichnis zusammengestellten Produkte stellen den geschätzten Bedarf für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 dar und ergeben sich aus den letzten Haushaltsjahren 2024 und 2025 sowie ber...
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Der Leistungsumfang umfasst sämtliche in der Leistungsbeschreibung Teil B aufgeführten Produkte. Die angegebenen Mengen der im Leistungsverzeichnis zusammengestellten Produkte stellen den geschätzten Bedarf für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 dar und ergeben sich aus den letzten Haushaltsjahren 2024 und 2025 sowie bereits bekannte ans...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Stadt Castrop-Rauxel
- Veröffentlicht: 03. Mai 2026
- Frist: Nicht angegeben
Ausschreibungsbeschreibung
Der Leistungsumfang umfasst sämtliche in der Leistungsbeschreibung Teil B aufgeführten Produkte. Die angegebenen Mengen der im Leistungsverzeichnis zusammengestellten Produkte stellen den geschätzten Bedarf für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 dar und ergeben sich aus den letzten Haushaltsjahren 2024 und 2025 sowie bereits bekannte anstehende Projekte. Eine Verpflichtung zur Abnahme von Mindestmengen besteht nicht. Die Lieferung ist in Teilmengen vorzunehmen. Eine Mindestliefermenge oder Mindestbestellmenge pro Einzelabruf wird nicht vereinbart. Bei Bedarf sind auch Einzellieferungen einzelner Produkte oder Kleinmengen zu erbringen. Jede Lieferung bedarf eines gesonderten Abrufs (Einzelbestellung) durch die Auftraggeberin. Der Abruf erfolgt ausschließlich durch die Schulverwaltung der Stadt Castrop-Rauxel mittels eines eindeutig als solchen gekennzeichneten schriftlichen Auftragsschreibens. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, auch Kleinmengen und Einzelprodukte ohne Aufpreis zu den vereinbarten Bedingungen zu liefern. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, auf Anforderung der Auftraggeberin und ohne gesonderte Berechnung, für die Schulstandorte Planungs- und Beratungsleistungen maximal 10 pro Auftragsjahr vor Ort zu erbringen. Diese umfassen insbesondere: - die Anfertigung von Einrichtungszeichnungen (z. B. Stellpläne), - eine strukturierte Angebots- bzw. Preisaufstellung, sowie die Durchführung von bis zu einer Änderung kostenfrei. Es ist sicherzustellen, dass spätestens innerhalb von 14 Kalendertagen nach Anforderung durch die Auftraggeberin ein deutschsprachiger fachkundiger Berater oder eine Beraterin die Planungs- bzw. Beratungsleistung vor Ort erbringt. Die Bemusterung ausgewählter Produkte kann ebenfalls durch die Auftraggeberin angefordert werden und hat in der Regel innerhalb von 14 Kalendertagen zu erfolgen. Die hierfür anfallenden Kosten trägt ausschließlich der Bieter. Erfüllt ein Bieter die vorgenannten Anforderungen nicht vollständig, so führt dies zum Ausschluss des Angebots von der weiteren Wertung gemäß den geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen. Die Lieferung der im Rahmen dieser Vereinbarung abgerufenen Produkte hat grundsätzlich innerhalb von maximal 12 Wochen nach Zugang des Abrufschreibens (Auftragseingang beim Auftragnehmer) zu erfolgen (Lieferfrist). Reklamierte Möbelstücke sind durch den Auftragnehmer unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von sechs Wochen ab Zugang der Mängelanzeige: - fachgerecht nachzubessern oder - durch mangelfreie Neulieferungen zu ersetzen. Die im Angebot angegebenen Preise sind als Festpreise auszuweisen und gelten verbindlich für die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung, einschließlich etwaiger Verlängerungszeiträume gemäß den vertraglichen Optionsregelungen. Der angebotene Preis hat sämtliche mit der Leistung verbundenen Kosten vollständig zu umfassen, insbesondere: - die Herstellungskosten der Produkte, - die Verpackungskosten, - die Lieferung frei Verwendungsstelle, einschließlich: o Entladung, o Transport bis zur jeweiligen Verwendungsstelle (z. B. Klassenzimmer), auch in Gebäuden ohne Aufzug, o die Übergabe des Mobiliars in gebrauchsfertigem Zustand, einschließlich gegebenenfalls erforderlicher Montageleistungen, o sowie die ordnungsgemäße Entsorgung und Rücknahme des gesamten Verpackungsmaterials. Für jeden Abruf aus der Rahmenvereinbarung ist eine gesonderte Rechnung zu erstellen. Diese Rechnungslegung hat spätestens 14 Tage nach jeder einzelnen Komplettlieferung zu erfolgen.
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Dokumente und Anhänge
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- Stadt Castrop-Rauxel
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Schulmobiliar
Die Rahmenvereinbarung umfasst die Lieferung von Schulmobiliar, bestehend aus Produkten, die in der Leistungsbeschreibung Teil B aufgeführt sind. Die Mengen basieren auf geschätzten Bedarfen für die Haushaltsjahre 2026 und 2027. Die Lieferung erfolgt in Teilmengen, ohne Mindestmengen oder -bestellmengen. Der Auftragnehmer muss auch Kleinmengen und Einzelprodukte liefern. Zusätzlich verpflichtet sich der Auftragnehmer, auf Anforderung der Auftraggeberin Planungs- und Beratungsleistungen vor Ort zu erbringen, einschließlich Einrichtungszeichnungen und Angebotsaufstellungen. Die Bemusterung von Produkten kann ebenfalls angefordert werden, wobei die Kosten vom Bieter getragen werden.
- Stadt Castrop-Rauxel
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Schulmobiliar
Beschaffung von Produkten gemäß Leistungsbeschreibung Teil B für die Haushaltsjahre 2026-2027 für die Stadt Castrop-Rauxel. Lieferung erfolgt in Teilmengen nach Einzelabruf durch die Schulverwaltung ohne Mindestmengen. Inklusive Planungs- und Beratungsleistungen (max. 10/Jahr) vor Ort an Schulstandorten (Einrichtungszeichnungen, Preisaufstellungen). Beratung und Bemusterung sind innerhalb von 14 Tagen nach Anforderung zu erbringen; Kosten für Bemusterung trägt der Bieter.
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Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Schulmobiliar
Beschaffung von Produkten gemäß Leistungsbeschreibung Teil B für die Haushaltsjahre 2026-2027 für die Stadt Castrop-Rauxel. Lieferung erfolgt in Teilmengen nach Einzelabruf durch die Schulverwaltung ohne Mindestmengen. Inklusive Planungs- und Beratungsleistungen (max. 10/Jahr) vor Ort an Schulstandorten (Einrichtungszeichnungen, Preisaufstellungen). Beratung und Bemusterung sind innerhalb von 14 Tagen nach Anforderung zu erbringen; Kosten für Bemusterung trägt der Bieter.
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b) diese zusätzlichen Vertragsbedingungen sowie die besonderen und ergänzenden Vertragsbedingungen soweit zutreffend, c) die Allgemeinen Bedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) - Teil B der Vergabe- und Vertrags- ordnung für Leistungen (ausgenommen Bauleistungen). 1.2 Die Rechte und Pflichten der Parteien aus den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften bleiben unberührt, soweit in diesen, den besonderen, den zusätzlichen und den ergänzenden Vertragsbedingungen und der VOL/B nichts ande- res bestimmt ist. 2 Preise Die im Angebot angegebenen Preise sind - wenn nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist - feste Preise, durch die sämtliche Leistungen des Auftragnehmers einschließlich Planungsunterlagen, Fracht, Verpackung, Transport frei Verwendungsstelle, Montage und sonstiger Kosten und Lasten abgegolten sind. Auf die Verordnung PR Nr. 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen wird hingewiesen. 3 Ausführung der Leistungen 3.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, nur Gegenstände und Planungsunterlagen zu liefern, die im Zeitpunkt der Liefe-
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Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist die nach Maßgabe der Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung, vorzunehmende Belieferung der Auftraggeberin mit a) bis zu 600 Klinikbetten, 600 Patientenaufrichtern, 600 Namensschildern sowie 600 Infusionsständern sowie b) die optionale Entsorgung von bis zu 600 im Bestand der Auftraggeberin befindlichen Klinikbetten Maximal können unter der Rahmenvereinbarung die in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Leistungen hinsichtlich der Anzahl von 600 Klinikbetten, 600 Patientenaufrichtern, 600 Namensschildern und 600 Infusionsständern abgerufen werden. Die zuvor angegebenen Mengen stellen somit den Maximalwert der unter dieser Rahmenvereinbarung abrufbaren Menge dar. Eine Abnahmeverpflichtung durch die Auftraggeberin besteht nicht. Der Rahmenvertrag tritt mit Zugang der Mitteilung über die Zuschlagserteilung beim Auftragnehmer in Kraft. Er endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, 48 Monate nach Zugang der Mitteilung über die Zuschlagserteilung, wenn nicht zuvor durch die vollständige Erbringung der Vertragsleistung eine Beendigung eingetreten ist.
- Kliniken der Stadt Köln gGmbHFrist: 27. Mai
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Klinikbetten
Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist die nach Maßgabe der Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung, vorzunehmende Belieferung der Auftraggeberin mit a) bis zu 600 Klinikbetten, 600 Patientenaufrichtern, 600 Namensschildern sowie 600 Infusionsständern sowie b) die optionale Entsorgung von bis zu 600 im Bestand der Auftraggeberin befindlichen Klinikbetten Maximal können unter der Rahmenvereinbarung die in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Leistungen hinsichtlich der Anzahl von 600 Klinikbetten, 600 Patientenaufrichtern, 600 Namensschildern und 600 Infusionsständern abgerufen werden. Die zuvor angegebenen Mengen stellen somit den Maximalwert der unter dieser Rahmenvereinbarung abrufbaren Menge dar. Eine Abnahmeverpflichtung durch die Auftraggeberin besteht nicht. Der Rahmenvertrag tritt mit Zugang der Mitteilung über die Zuschlagserteilung beim Auftragnehmer in Kraft. Er endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, 48 Monate nach Zugang der Mitteilung über die Zuschlagserteilung, wenn nicht zuvor durch die vollständige Erbringung der Vertragsleistung eine Beendigung eingetreten ist.
- Einkauf der Stadt Duisburg (10-31)Frist: 06. Mai
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Abschluss einer Rahmenvereinbarung für die Lieferung von Produkten und Erbringung von Leistungen an verschiedene Adressen im Stadtgebiet Duisburg. Die Lieferung erfolgt frei Verwendungsstelle, unabhängig vom Liefervolumen. Die Laufzeit der Vereinbarung beginnt mit der Auftragserteilung und endet am 31.12.2028.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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