Rahmenvereinbarung Anwendungsentwicklung Scopeland
IT-Dienstleistungen und Beratungsleistungen für Softwareentwicklung auf Basis der Low-Code-Plattform Scopeland. Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von 2 Jahren, kann zweimal um ein Jahr verlängert werden und endet spätestens mit Erreichen der maximalen Gesamtauftragsgrenze. Der geschätzte Auftragsbedarf ist nicht...
Typ:Ausschreibung
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IT-Dienstleistungen und Beratungsleistungen für Softwareentwicklung auf Basis der Low-Code-Plattform Scopeland. Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von 2 Jahren, kann zweimal um ein Jahr verlängert werden und endet spätestens mit Erreichen der maximalen Gesamtauftragsgrenze. Der geschätzte Auftragsbedarf ist nicht verbindlich.
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Land Baden-Württemberg vertreten durch die IT Baden-Württemberg
- Veröffentlicht: 07. Mai 2026
- Frist: Nicht angegeben
- Thema: Softwareentwicklung
Ausschreibungsbeschreibung
IT-Dienstleistungen und Beratungsleistungen für Softwareentwicklung auf Basis der Low-Code-Plattform Scopeland. Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von 2 Jahren, kann zweimal um ein Jahr verlängert werden und endet spätestens mit Erreichen der maximalen Gesamtauftragsgrenze. Der geschätzte Auftragsbedarf ist nicht verbindlich.
Weiterführende Details
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Der Auftragnehmer erbringt für die Auftraggeberin IT-Dienstleistungen und/oder Beratungsleistungen für anstehende Projekte im Bereich der Softwareentwicklung auf Basis der Low-Code-Plattform Scopeland, durch entsprechend qualifiziertes Personal in unterschiedlichen Qualifikationsstufen. Das für diese Rahmenvereinbarung in Aussicht stehende Auftragsvolumen wurde so genau wie möglich umschrieben. Der Bedarf ist jedoch nicht verbindlich und abschließend festlegbar. Dieser gibt nur eine geschätzte Auftragsmenge und einen voraussichtlichen Zeitraum für die Leistungserbringung wieder. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass die Leistungen in einer anderen Größenordnung oder/und einem anderen Zeitraum abgerufen werden. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung begann ab Zuschlagserteilung und beträgt zunächst zwei Jahre. Die Auftraggeberin behält sich vor, den Vertrag zweimal um jeweils ein Jahr zu verlängern. Der Vertrag endet in jedem Fall mit dem Erreichen der maximalen Gesamtauftragsgrenze. Wird der Auftragswert durch eine Auftragsänderung während der Vertragslaufzeit gem. § 132 GWB erhöht, so endet der Vertrag mit dem Erreichen dieses neuen Auftragswertes. Vom Vertragsende unberührt bleibt die Verpflichtung des Auftragnehmers zur vertragskonformen Leistungserbringung der im Vertragszeitraum erfolgten Beauftragungen.
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Das Universitätsklinikum Aachen AöR (UKA) beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung für die Instandsetzung von Schaltschränken über einen Zeitraum von 2 Jahren. Die Auftraggeberin schließt eine Rahmenvereinbarung ohne Verpflichtung zum Leistungsabruf über eine Laufzeit von maximal 2 Jahren ab. Start der Arbeiten ist der 01.05.2026. End der Arbeiten ist der 30.04.2028. Optionale Verlängerung: vom 01.05.2028 bis 30.04.2029. Die Rahmenvereinbarung kann einmalig um weitere 12 Monate verlängert werden. Die Rahmenvereinbarung verlängert sich automatisch, sofern nicht drei (3) Monate vor Vertragsende durch die Auftraggeberin gekündigt wird. Die vorliegende Rahmenvereinbarung begründet keinen Anspruch der/des Auftragnehmer/in auf Abruf eines bestimmten Leistungsumfangs (z.B. Stunden). Es besteht insofern keine Abnahmeverpflichtung der Auftraggeberin. Die Vereinbarung endet ebenfalls, wenn die Werte der Einzelabrufe in Summe das nachstehend genannte und geschätzte Auftragsvolumen erreichen. Dieses benannte Auftragsvolumen stellt somit auch eine Höchstmenge dar. Über die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung wird ein zu vergebendes Auftragsvolumen von 250.000 EUR zzgl. MwSt. in einzelnen Abrufaufträgen geschätzt. 1. Jahr 83.333,33 Euro Netto 2. Jahr 83.333,33 Euro Netto 3. Jahr optional 83.333,33 Euro Netto Obwohl das Auftragsvolumen durch die Uniklinik RWTH Aachen auf Basis der Bedarfe sorgfältig geschätzt wurde, kann die exakte Höhe des zu vergebenden Volumens nicht garantiert werden. Die Periodizität der Einzelabrufe kann ebenfalls nicht konkret benannt werden. Abrufe erfolgen bei Bedarf. Weitere Angaben entnehmen Sie bitte dieser Leistungsbeschreibung.
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Rahmenvereinbarung TÜV Mängel RLT-Anlagen
Das Universitätsklinikum Aachen AöR (UKA) beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung für die Instandsetzung von Schaltschränken über einen Zeitraum von 2 Jahren. Die Auftraggeberin schließt eine Rahmenvereinbarung ohne Verpflichtung zum Leistungsabruf über eine Laufzeit von maximal 2 Jahren ab. Start der Arbeiten ist der 01.05.2026. End der Arbeiten ist der 30.04.2028. Optionale Verlängerung: vom 01.05.2028 bis 30.04.2029. Die Rahmenvereinbarung kann einmalig um weitere 12 Monate verlängert werden. Die Rahmenvereinbarung verlängert sich automatisch, sofern nicht drei (3) Monate vor Vertragsende durch die Auftraggeberin gekündigt wird. Die vorliegende Rahmenvereinbarung begründet keinen Anspruch der/des Auftragnehmer/in auf Abruf eines bestimmten Leistungsumfangs (z.B. Stunden). Es besteht insofern keine Abnahmeverpflichtung der Auftraggeberin. Die Vereinbarung endet ebenfalls, wenn die Werte der Einzelabrufe in Summe das nachstehend genannte und geschätzte Auftragsvolumen erreichen. Dieses benannte Auftragsvolumen stellt somit auch eine Höchstmenge dar. Über die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung wird ein zu vergebendes Auftragsvolumen von 250.000 EUR zzgl. MwSt. in einzelnen Abrufaufträgen geschätzt. 1. Jahr 83.333,33 Euro Netto 2. Jahr 83.333,33 Euro Netto 3. Jahr optional 83.333,33 Euro Netto Obwohl das Auftragsvolumen durch die Uniklinik RWTH Aachen auf Basis der Bedarfe sorgfältig geschätzt wurde, kann die exakte Höhe des zu vergebenden Volumens nicht garantiert werden. Die Periodizität der Einzelabrufe kann ebenfalls nicht konkret benannt werden. Abrufe erfolgen bei Bedarf. Weitere Angaben entnehmen Sie bitte dieser Leistungsbeschreibung.
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Gegenstand der Rahmenvereinbarung war die Beschaffung von leistungsfähigen KI-Servern inkl. Instandhaltung und Support. Das geschätzte Abnahmemenge während der Vertragslaufzeit werden wie folgt geschätzt gemäß Anlage 3 zum Vertrag - Preisblatt: - 30 x Rackmount Server - 960 x RAM - 60 x SSD - 60 x NVMe - 60 x NVMe Controller + Plattenkäfig und Kabel - 30 x CPU - 30 x Hypervisor-Bootmedium - 30 x RAID-Controller Hardware - 60 x SAN-Controller (mind. 2 Stück pro Server) - 30 x Netzwerk-Controller - 60 x Netzkabel - 30 x Risercard - 120 x GPU + Einbau - 30 x Garantie - 30 x Datenträger - 240 x Stunden Dienstleistung Hierbei handelt es sich um konservativ geschätzte Werte. Die angegebenen Mengen dienen der Kalkulationsgrundlage. Eine Mindestabnahme wird nicht vereinbart. Für die geschätzten Abrufmengen besteht keine Abnahmeverpflichtung. Die Abrufmenge kann sich daher verringern bzw. vergrößern. Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlagserteilung und beträgt, sofern vorher keine Kündigung erfolgt, zunächst zwei Jahre (Mindestvertragslaufzeit). Die Auftraggeberin behält sich vor, den Vertrag zweimal um jeweils ein Jahr zu verlängern (optionale Vertragszeiträume). Die Mindestvertragslaufzeit verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern nicht drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit eine Kündigung durch die Auftraggeberin erfolgt. Für den zweiten optionalen Verlängerungszeitraum gilt selbiges. Der Vertrag endet in jedem Fall mit dem Erreichen der maximalen Gesamtauftragsgrenze von 10.000.000,00 EUR netto; 11.900.000,00 EUR brutto (inkl. optionaler Leistungen). Die geschätzte Abnahmemenge ist der Anlage 3 zum Vertrag - Preisblatt zu entnehmen. Wird der Auftragswert durch eine Auftragsänderung während der Vertragslaufzeit gem. § 132 GWB erhöht, so endet der Vertrag mit dem Erreichen dieses neuen Auftragswertes. Vom Vertragsende unberührt bleibt die Verpflichtung des Auftragnehmers zur vertragskonformen Leistungserbringung der im Vertragszeitraum erfolgten Beauftragungen.
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Digitale Barrierefreiheit
Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung war die Beschaffung von Leistungen zur Gestaltung barrierefreier Dokumente und Mustervorlagen sowie Beratungs- und Schulungsleistungen. Das geschätzte Abnahmemenge während der Vertragslaufzeit werden wie folgt geschätzt: gemäß Anlage 3 zum Vertrag - Preisblatt. - 420 Dokumente - Dokumentenerstellung und Überarbeitung (Redaktion) - 4000 Seite - Dokumentenerstellung und Überarbeitung - 736 Std. - Beratungsleistung Consultant digitale Barrierefreiheit der Dokumente (Consultant) - 128 Std. - Beratungsleistung Schulungsleitung (Schulungsleitung) Der Bedarf ist jedoch nicht verbindlich und abschließend festlegbar. Hierbei handelt es sich um konservativ geschätzte Werte. Die angegebenen Personentagen dienen der Kalkulationsgrundlage. Eine Mindestabnahme wird nicht vereinbart. Für die geschätzten Abrufmengen besteht keine Abnahmeverpflichtung. Die Abrufmenge kann sich daher verringern. Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlagserteilung und beträgt, sofern vorher keine Kündigung erfolgt, zunächst zwei Jahre (Mindestvertragslaufzeit). Die Auftraggeberin behält sich vor, den Vertrag einmalig um ein Jahr zu verlängern (optionaler Vertragszeitraum). Die Mindestvertragslaufzeit verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern nicht drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit eine Kündigung durch die Auftraggeberin erfolgt. Der Vertrag endet in jedem Fall mit dem Erreichen der maximalen Gesamtauftragsgrenze von 597.500,00 EUR netto; 711.025,00 EUR brutto (inkl. optionaler Leistungen). Vom Vertragsende unberührt bleibt die Verpflichtung des Auftragnehmers zur vertragskonformen Leistungserbringung der im Vertragszeitraum erfolgten Abrufe. Wird der Auftragswert durch eine Auftragsänderung während der Vertragslaufzeit gem. § 132 GWB erhöht, so endet der Vertrag mit dem Erreichen dieses neuen Auftragswertes. Vom Vertragsende unberührt bleibt die Verpflichtung des Auftragnehmers zur vertragskonformen Leistungserbringung der im Vertragszeitraum erfolgten Beauftragungen.
- Frist: 13. Apr.
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In der Leistungsbeschreibung wird der Auftrag detailliert beschrieben, die auf Basis einer Rahmenvereinbarung erbracht werden sollen. Der Schätzwert liegt bei 2.270.000 EUR und der Höchstwert bei 2.497.000 EUR, jeweils bezogen auf eine Gesamtvertragslaufzeit von vier Jahren (inkl. Verlängerungsoption). Beim Schätzwert handelt es sich um das von der gematik geschätzte, wertmäßige Gesamtvolumen der Einzelabrufe für dieses Los unter der Rahmenvereinbarung gemäß § 3 VgV (Auftragswertschätzung). Beim Höchstwert handelt es sich um das von der gematik festgelegte, wertmäßige Gesamtvolumen der Einzelabrufe für diesen Rahmenvertrag, bei dessen Erreichen der Rahmenvertrag - unabhängig vom Erreichen einer bestimmten Laufzeit oder von einer Kündigung - keine weiteren Abrufe mehr getätigt werden können.
- Frist: 23. März
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Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Land Baden-Württemberg vertreten durch die IT Baden-Württemberg.
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