Rad- und Fußweg Bottwarbahntrasse, Stadt Heilbronn
Durch den Ausbau des brachliegenden Abschnittes der Bottwarbahntrasse soll die Stadt Heilbronn eine neue Rad- und Fußwegeverbindung erhalten. Die Planung des Fuß- und Radwegs auf der Bottwarbahntrasse stellt eine durchgängige, komfortable und nahezu Kfz-freie Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur als Verbindung zwischen de...
Angebotsfrist:29. Mai 2026
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Durch den Ausbau des brachliegenden Abschnittes der Bottwarbahntrasse soll die Stadt Heilbronn eine neue Rad- und Fußwegeverbindung erhalten. Die Planung des Fuß- und Radwegs auf der Bottwarbahntrasse stellt eine durchgängige, komfortable und nahezu Kfz-freie Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur als Verbindung zwischen der Hochschule in S...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Stadt Heilbronn vertreten durch den Bürgermeister Andreas Ringle
- Veröffentlicht: 29. April 2026
- Frist: 29. Mai 2026
Ausschreibungsbeschreibung
Durch den Ausbau des brachliegenden Abschnittes der Bottwarbahntrasse soll die Stadt Heilbronn eine neue Rad- und Fußwegeverbindung erhalten. Die Planung des Fuß- und Radwegs auf der Bottwarbahntrasse stellt eine durchgängige, komfortable und nahezu Kfz-freie Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur als Verbindung zwischen der Hochschule in Sontheim über den Südbahnhof in den Heilbronner Osten dar. Der Fußverkehr ist dabei durch einen Grünstreifen vom Radweg getrennt. Zielbild ist dabei der neue Neckaruferweg zwischen der Knorrstraße und dem Wertwiesenpark. Die Trasse kann vergleichsweise kostengünstig realisiert werden, da der Gleisschotter einen optimalen Unterbau darstellt. Die Verbindung bietet sowohl für Pendler als auch für Studierende sowie Schülerinnen und Schülern eine attraktive Infrastruktur. Das Baufeld umfasst den Abschnitt der ehemaligen Bottwarbahntrasse von der Aufleitung auf Höhe der Schwindstraße bis zur Querung der Charlottenstraße. Der Abschnitt „Am Südbahnhof" zwischen der Charlottenstraße und der Cäcilienbrunnenstraße ist bereits als gemeinsamer Fuß- und Radweg ausgebaut und daher nicht im Baufeld inbegriffen. Das Baufeld setzt sich mit dem geplanten Umbau des Knotenpunktes Cäcilienbrunnenstraße fort und endet mit der Aufleitung des Fuß- und Radweges auf den bestehenden Radweg in der Jägerhausstraße. Mit Berücksichtigung des bereits ausgebauten Fuß- und Radweges zwischen Rathenauplatz und Cäcilienbrunnenstraße (ca. 890 m) und dem Lerchenbergtunnel (ca. 400 m) wird eine übergeordnete Radverkehrsverbindung zwischen Sontheimer Landwehr und Jägerhausstraße mit einer Gesamtlänge von ca. 3,2 km erreicht. Die Sanierung des Lerchenbergtunnels ist ebenfalls Bestandteil dieses VgV-Verfahrens. Dieser hat in der Tunnelmitte seinen Hochpunkt und entwässert zu den beiden Tunnelportalen hin. Im Längsschnitt weist er eine Krümmung auf. Die Untersuchungen haben ergeben, dass die äußere Standsicherheit gegeben ist. Altersbedingt weist die Tunnelschale jedoch Durchfeuchtungen, Abschalungen und Ausbrüche auf. Im aktuellen Zustand ist die Verkehrssicherheit für Radfahrer und Fußgänger daher nicht gegeben. Sicherungsmaßnahmen sind zwingende Voraussetzung für die Umnutzung des Tunnels. Der Tunnel muss vollflächig mittels Dränmatten, Dichtungsbahnen und Spritzbeton gesichert werden. Die Tunnellängsentwässerung muss instandgesetzt werden. Eine Vorplanung für den Tunnel liegt bereits vor. Da die gesamte Trasse neben ihrer reinen Verbindungsfunktion als Radinfrastruktur auch einen Raum zur Erholung zur Verfügung stellen soll, tragen Bankstandorte und Infostelen zu der ehemaligen Bottwarbahn sowie Lichtkunst und eine Effektbeleuchtung am und im Lerchenbergtunnel zu einem attraktiven Raum bei. Ein potenzielles Gefühl der Unsicherheit wird dabei gemindert. Für den Fußverkehr sind zudem Treppenanlagen an beiden Tunnelportalen geplant. Die Radverkehrswegekategorie kann mit einer regionalen Verbindungsfunktion in die Gruppe IR III gemäß ERA bzw. RIN eingestuft werden. Die angestrebte Planungsgeschwindigkeit beträgt demnach zwischen 15 - 20 km/h. Oberstes Ziel der Maßnahme ist es durch die Schaffung einer sicheren, komfortablen und schnellen Rad- und Fußwegeverbindung den Fuß- und Radverkehr zu stärken und Lücken im bestehenden Rad- und Fußwegenetz zu schließen. Bei der Planung sind die Belange des Fuß- und Radverkehrs sowie der Barrierefreiheit zu beachten: Rad- und Fußverkehr sollen voneinander getrennt werden. Im Verlauf der Trasse erfolgt dies durch einen taktilen Trennstreifen bzw. eine Grünanlage. Die Breite des Radwegs beträgt durchgehend 3,0 m, die des Gehwegs 2,5 m. Das Auftragsvolumen umfasst verschiedene Ingenieurleistungen, die in drei Lose aufgeteilt und jeweils separat EU-weit ausgeschrieben werden: Los 1 – Rad- und Fußwegtrasse Dieses Los beinhaltet die Planung und Bauüberwachung für den eigentlichen Rad- und Fußweg. Konkret geht es um die Objektplanung der Verkehrsanlagen (Leistungsphasen 5–8), die Objektplanung Ingenieurbauwerke für die Entwässerung und die Treppenanlagen (Leistungsphasen 1–8), die Planung der Freianlagen (Leistungsphasen 5–8) sowie die örtliche Bauüberwachung und die Leitungskoordination als besondere Leistung. Los 2 – Tunnel (Lerchenbergtunnel) Dieses Los umfasst alle Planungsleistungen rund um den Tunnel: die Objektplanung Ingenieurbauwerke (Leistungsphasen 1–8) sowie die Tragwerksplanung (Leistungsphasen 1–3 und 6). Los 3 – Beleuchtung Hier wird die technische Planung für die Tunnelbeleuchtung (Fachplanung Technische Ausrüstung, Leistungsphasen 1–8) sowie die Effektbeleuchtung vergeben. Für die Effektbeleuchtung wird dabei ein eigenes Leistungsbild erstellt. Die Beauftragung in allen Losen erfolgt stufenweise.
Weiterführende Details
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Dokumente und Anhänge
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Die Stadt Herne entwickelt das ehemalige Bergwerk General Blumenthal XI zum High- und Green-Tech-Quartier "Techno Ruhr International". Zur Erschließung ist eine Seilbahn geplant. Beschafft werden Planungsleistungen: Los 1 umfasst Leistungsphasen 1-3 für Verkehrsanlagen (Erschließung, Fuß-/Radwege) sowie städtebauliche Beratung. Los 2 umfasst Leistungsphasen 1-3 für Ingenieurbauwerke und Entwässerungsplanung. Die Beauftragung erfolgt stufenweise.
- Stadt Köln - Amt für Straßen- und RadwegebauKöln
Generalplanerleistungen für die unterirdische Stadtbahnführung im Innenstadtbereich der Ost-West-Achse
Gegenstand der Planung dieses Loses ist die unterirdische Stadtbahnführung zwischen Heumarkt und Höhe Eisenbahnring mit einem Abzweig westlich des Neumarktes zur unterirdischen Anbindung der Linie 9 auf der Ost-West-Achse in Köln. Bei der unterirdischen Führung sind die vorhandenen unterirdischen Verknüpfungshaltestellen Heumarkt, Neumarkt und Rudolfplatz anzubinden. Zudem ist in der Moltkestraße eine neue unterirdische Haltestelle zu errichten. Der Tunnel soll westlich der Deutzer Brücke beginnen und an die neue unterirdische Haltestelle Heumarkt, welche im Zuge des Baus der Nord-Süd Stadtbahn bereits in Vorleistung vorbereitet wurde, in der oberen Tiefenlage anschließen. Die vorhandene Haltestelle Neumarkt, mit der zentralen Verknüpfungsfunktion in der Innenstadt, ist in Ost West-Richtung in der unteren Tiefenlage zu erweitern. Um auch die Verknüpfungsfunktion entlang der Ringe zu ermöglichen, ist auch die vorhandene Haltestelle Rudolfplatz in Ost-West-Richtung in der unteren Tiefenlage zu erweitern. Derzeit ist die oberirdische Haltestelle Moltkestraße, stadtauswärts auf der Aachener Straße und stadteinwärts auf der Richard-Wagner-Straße, getrennt geführt. Die neue Tunnelhaltestelle soll in der Aachener Straße geplant werden. Westlich der Haltestelle Moltkestraße, auf Höhe des Eisenbahnringes, liegt die Tunnelrampe. Alle oberirdischen Haltestellen entfallen. Als Grundlage für die politische Entscheidung, ob einer oberirdischen oder einer unterirdischen Lösung (vgl. Los 1) der Vorzug zu geben ist, sind zunächst nur die Leistungsphasen 1 und 2 HOAI zu erarbeiten. Die Planung der Oberfläche ist hierbei, mit Ausnahme der Verbindungsbauwerke zwischen Tunnel und Oberfläche, nicht Gegenstand dieses Loses. Die Planung dient der Vorbereitung eines ca. 1- bis 2-jährigen politischen Entscheidungsprozesses, welcher durch den AN im Rahmen der Leistungsphase 2 begleitet werden soll. Die weiteren Planungsleistungen ab der Leistungsphase 3 HOAI sind nur nach positiver Entscheidung für die unterirdische Lösung zu erbringen. Die Stadt Köln schätzt die Kosten auf ca. 700 Mio. EUR (netto) für die unterirdische Lösung (ca. 635 Mio. EUR für Tunnel, ca. 65 Mio. EUR für Oberfläche). Die zu vergebenden Generalplanerleistungen umfassen voraussichtlich neben allgemeinen Leistungen wie Koordinations-, Steuerungs- und Überwachungsleistungen im Hinblick auf alle Planungsleistungen (Leistungsphase 1-9 HOAI, soweit nicht anderweitig gekennzeichnet): — Objektplanung Verkehrsanlagen gem. § 47 HOAI, — Objektplanung Ingenieurbauwerke gem. § 43 HOAI, ggf. Lph. 5 nur in Teilen — Tragwerksplanung gem. § 51 HOAI, nur Lph. 1 bis 3 sowie ggf. Lph. 6 in Teilen, — Fachplanung technische Ausrüstung Abwasser- und Wasseranlagen, Wärmeversorgungsanlagen (soweit erforderlich), Lufttechnische Anlagen, Starkstromanlagen, Fernmelde- und informationstechnische Anlagen und Förderanlagen (Aufzüge und Fahrtreppen) gem. § 55 HOAI, die Fachplanung der stadtbahnspezifischen Technischen Ausrüstung wie Bahnstrom, Fahrleitungen, Signalanlagen und Zugsicherung etc. ist nicht Gegenstand dieses Loses, sondern wird durch die Kölner Verkehrsbetriebe erbracht, — Die Planung des architektonischen Ausbaus der U-Bahnhöfe wird separat vergeben. Hinzu kommen voraussichtlich ausgewählte besondere Planungsleistungen wie z. B. Bauphasenplanung, Bauablaufplanung, Baulogistikplanung, Planung bauzeitliche Verkehrsführung, Bestandsaufnahmen, usw. Die Auftraggeber werden die Leistungen stufenweise beauftragen. Die erste Beauftragungsstufe umfasst nach derzeitiger Planung die Leistungsphasen 1 bis 2 der HOAI. Weitere Beauftragungsstufen umfassen die Leistungsphasen 3 und 4, 5 bis 7 und 8 bis 9 der HOAI. Gutachterleistungen sowie die Planung der Oberfläche sind nicht Gegenstand dieses Loses.
- Große Kreisstadt Bad MergentheimFrist: 05. Mai
TNW_FA_Stadt Bad Mergentheim_Urbanes Quartier Herrenwiesen Süd in Bad Mergentheim
Das "Urbane Quartier Herrenwiesen Süd" ist ein brachliegendes, bislang gewerblich genutzter Standort, der zu einem innovativen Modellvorhaben der Stadt Bad Mergentheim entwickelt werden soll. Ein zukunftsweisendes, urbanes Quartier soll entwickelt werden. Eine umfassende Aufgabenbeschreibung ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Vorliegend soll die landschaftsplanerische Gestaltung im Vordergrund stehen. Neben der Gestaltung der Grün- und Freiräume liegt ein besonderes Augenmerk auf einer zukunftsfähigen, nachhaltigen Mobilität. Das Quartier ist dabei bewusst als autoarmes Gebiet konzipiert, in dem insbesondere der Fuß- und Radverkehr sowie eine gute Vernetzung innerhalb des Quartiers und mit der Gesamtstadt gestärkt werden. Zugleich wird angestrebt, das Fließgewässer stärker erlebbar zu machen und neue Verbindungen zwischen Stadt und Landschaft zu schaffen. Die Auftraggeberin wünscht sich innovative und funktionale Planungsvorschläge für die beschriebenen Nutzungen. Von dem beauftragten Landschaftsarchitekturbüro wird eine Konzeption erwartet, die unter Berücksichtigung maßgeblicher Umweltbelange, des Klimaschutzes, des Heilquellenschutzes, der Mobilität etc. eine möglichst hohe Gestaltungsqualität sowie Gesamtwirtschaftlichkeit, Behaglichkeit und Gebrauchstauglichkeit erzielt. Dabei sind sowohl die Herstellungskosten als auch die im späteren Betrieb anfallenden Unterhalts- und Instandhaltungskosten zu berücksichtigen, um eine Optimierung der Lebenszykluskosten zu gewährleisten. Die Summe der Flächen, welche der Auftrag umfasst, beträgt zum jetzigen Zeitpunkt und vorbehaltlich von Änderungen circa 11.216 m². Sie verteilen sich wie folgt: - Summe aller öffentlichen Grünflächen: 3.431 m² - Summe Wasserflächen: 574 m² - Summe Straßenverkehrsflächen: 1.722 m² - Summe Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung: 5.489 m² An den Auftragnehmer werden folgende Planungsleistungen vergeben: - Leistungen der Freianlagenplanung nach HOAI Teil 3, Abschnitt 2 § 38 - § 40, Leistungsphasen 1-9 für alle öffentlichen Flächen im Bearbeitungsgebiet einschließlich deren Erd-, Unter- und Oberbau (Verkehrsanlagen). - Leistungen der Verkehrsanlagenplanung nach HOAI Teil 3, Abschnitt 4 § 45 - § 48, Leistungsphasen 1-9. Eine gesonderte Vergütung von KFZ-befahrenen Teilbereichen und Unterbauten von Fuß- und Radwegen nach dem Leistungsbild der Verkehrsanlagen erfolgt nicht, diese Leistungen werden im Leistungsbild der Freianlagen vergütet. - Leistungen der Ingenieurbauwerke nach HOAI Teil 3, Abschnitt 3, § 41 - § 44, Leistungsphasen 1-3 u. 5-9 für den im Bereich der öffentlichen Flächen befindlichen Steg über das Eidechsenhabitat entlang der Bahnlinie östlich der Wachbach sowie OPTIONAL: für die im Bereich der öffentlichen Flächen befindlichen Bauwerke der Regenwasser-Rückhaltung sowie OPTIONAL: für die im Bereich der öffentlichen Flächen vorgesehene Wachbach-Terrassierung - Leistungen der Technischen Ausrüstung nach HOAI Teil 4, Abschnitt 2, § 53 - § 56, Leistungsphasen 1-3 u. 5-9 für alle öffentlichen Flächen im Bearbeitungsgebiet beidseits der Wachbach befindlichen Beleuchtungsanlagen als Lichtplanung; nicht beinhaltet ist die Planung und Dimensionierung der elektrischen Zuleitungen Als Besondere Leistungen werden beauftragt: - OPTIONAL: Überflutungsnachweis/Regenwasserkonzeption - Bereich westlich der Wachbach (bis zu 3 Varianten, als Eingangswert für Abstimmungen mit der Wasserwirtschaft und für die Fachplanung Techn. Ausrüstung u. Ingenieurbauwerke) - Fachbau-Überwachung (FBÜ) Flora und Fauna / Umweltbaubegleitung (nicht notwendig zum speziellen Schutz der Bestandsbäume und der zu erhaltenden Strauchvegetation; notwendig für Gewässerschutz und zum speziellen Schutz der Arten (vor allem Eidechsen)) - Mitwirken bei Beteiligungsverfahren oder Workshops, pro Termin - Teilnahme an Sitzungen in politischen Gremien oder im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligungen, pro Termin - Örtliche Bauüberwachung bzgl. der beauftragten Ingenieurbauwerke - Gestalterische Oberleitung zu den gesondert zu beauftragenden Fachplanungen Ingenieurbauwerke und Tragwerksplanung für Brückenbauwerk und Renaturierung des Wachbach-Abschnitts im Bereich des Quartiers
- Landkreis Osnabrück - Abt. 13.3 Zentrale Vergabestelle
Gemeinde Bad Essen / Neubau von drei Feuerwehrgerätehäusern - Los 1: Objektplanung Gebäude und Innenräume | Los 2: Tragwerksplanung | Los 3: Technische Ausrüstung (HLS/ELT)
Im Rahmen der Neustrukturierung der freiwilligen Feuerwehr beabsichtigt die Gemeinde Bad Essen den Neubau von drei Feuerwehrgerätehäusern im Gemeindegebiet an den Standorten Rabber, Lintorf und Linne. Die Neubauten sollen ressourcensparend mehr oder weniger zeitgleich bzw. in möglichst geringen Abständen erfolgen. Für die drei Feuerwehrgerätehäuser wird ein guter, mittlerer Qualitätsstandard angestrebt, der sich an den aktuellen technischen, funktionalen und sicherheitsrelevanten Anforderungen orientiert. Dabei soll eine wirtschaftliche und praxisbewährte Ausführung umgesetzt werden, die den geltenden Normen und Richtlinien entspricht. Im Jahr 2026 soll unmittelbar nach Auftragsvergabe mit der Planung begonnen werden und die Ausführung im Jahr 2027 beginnen. Die Feuerwehrgerätehäuser sollen bis zum Jahr 2028 fertig gestellt sein. Für alle drei Feuerwehren benötigt die Gemeinde die zeitgleiche Erbringung der Planungsleistungen. Das Feuerwehrgerätehaus Rabber-Brockhausen soll auf einem gemeindeeigenen Grundstück errichtet werden. Die Fahrzeughalle soll 4 Einstellplätze für Einsatzfahrzeuge umfassen. Das Gebäude muss für rd. 50 Kameraden und rd. 10 Kameradinnen geplant und ausgerichtet werden. Im Unterschied hierzu sollen die Feuerwehrgerätehäuser an den Standorten Lintorf und Linne jeweils rd. 85 Kameraden und Kameradinnen sowie jeweils 5 Einstellplätze für Einsatzfahrzeuge umfassen. Die avisierten Grundstücke für diese beiden Feuerwehrgerätehäuser stehen noch nicht im Eigentum der Gemeinde. Derzeit befinden sich die Grundstückskaufverträge in der Abwicklung. Im Rahmen der Projektvorbereitung für den Neubau der drei Feuerwehrgerätehäuser wurde ein örtliches Büro mit der Durchführung einer Machbarkeitsstudie - beschränkt auf das geplante Feuerwehrgerätehaus Rabber-Brockhausen - beauftragt. Für die Standorte Linne und Lintorf gilt das in der Machbarkeitsstudie entwickelte Konzept einschließlich des abgestimmten Raumprogramms und der funktionalen Standards ebenfalls als Grundlage für die weitere Planung und Ausführung. Die erarbeiteten Unterlagen und Ergebnisse sowie abweichende Vorgaben für die größeren Standorte Lintorf und Linne sind den Vergabeunterlagen beigefügt. In der Planung sollen folgende Kriterien Berücksichtigung (Standort Rabber-Brockhausen, "Basiskonzept") finden: - Neubau eines Feuerwehrgerätehauses mit einer Fahrzeughalle (4 Einstellplätze) - Ein Sozialtrakt - Umkleiden für 50 Kameraden und 10 Kameradinnen - Stellplätze gem. der Bauordnung, mindestens jedoch für ca. 29 Einsatzkräfte - Resilientes, wartungsarmes Gebäude - Flexibilität in Bezug auf zukünftige Entwicklungen - Minimierte Investitions- und Unterhaltskosten - Minimale CO2-Emissionen in Bauphase und Betrieb - Optimierter Raumkomfort - Freie Wahl hinsichtlich der Konstruktionsbauweise und Dachausbildung - Barrierearmut - Der Freifläche zugeordnet: Geräteraum zur Pflege der Grünanlagen und für den Winterdienst; Standort für Müllbehältnisse Die Feuerwehrgerätehäuser sind entsprechend den aktuellen Anforderungen (z.B. GEG 2025, FUK Niedersachsen, DGUV, ASR, etc.) sowie unter Berücksichtigung zukünftiger Entwicklungen zu planen. Grundlage bildet das Raumprogramm, das alle für den Betrieb erforderlichen Funktions- und Nebenräume umfasst. Ergänzend zu dem Basiskonzept ergeben sich für die Standorte Linne und Lintorf weitere/abweichende Anforderungen. Diese sind den beigefügten Standortbeschreibungen zu entnehmen. Nach aktueller Kostenschätzung nach DIN 276 ist für das Feuerwehrgerätehaus Rabber-Brockhausen mit Kosten in Höhe von insgesamt ca. 3.298.269,80 EUR brutto (KG 300, 400 und 700) zu rechnen. Auf Grundlage der Kostenschätzung der Machbarkeitsstudie, unter Berücksichtigung der abweichenden Anforderungen aus den Standortbeschreibungen sind am Standort "Linne" mit Kosten in Höhe von insgesamt ca. 4.300.000 EUR brutto (KG 300, 400 und 700) und am Standort "Lintorf" mit 5.500.000 EUR brutto (KG 300, 400 und 700) zu rechnen. Gegenstand der zu vergebenden Leistung sind die Planungsleistungen der * Objektplanung für Gebäude und Innenräume (§§ 33 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 9 (Los 1), * Fachplanung der Tragwerksplanung (§§ 49 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 6 (Los 2) sowie * Fachplanung der Technischen Ausrüstung (§§ 53 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 9 für: - Anlagengruppe 1 (Abwasser- und Wasseranlagen exkl. Gasanlagen) - Anlagengruppe 2 (Wärmeversorgungsanlagen) - Anlagengruppe 3 (Lufttechnische Anlagen) - Anlagengruppe 4 (Starkstromanlagen) - Anlagengruppe 5 (Fernmelde- und informationstechnische Anlagen) - Anlagengruppe 6 (Förderanlagen) - Anlagengruppe 7 (Nutzungsspezifische oder verfahrenstechnische Anlagen) - Anlagengruppe 8 (Gebäudeautomation) (Los 3) Besondere Leistungen: Leistungen zum Brandschutz gemäß AHO Schriftenreihe Nr. 17 (Stand 2022), Leistungsphasen 1 bis 4. Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung der Leistungen: Lose 1 und 3: 1. Stufe: Leistungsphasen 1 - 3 2. Stufe: Leistungsphasen 4 - 5 3. Stufe: Leistungsphasen 6 - 7 4. Stufe: Leistungsphasen 8 - 9 Los 2: 1. Stufe: Leistungsphasen 1 - 3 2. Stufe: Leistungsphasen 4 3. Stufe: Leistungsphasen 5 - 6 Der Auftraggeber beauftragt zunächst jeweils nur die Stufe 1 und behält sich vor, die weiteren Stufen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Es erfolgt somit eine Aufteilung der Planungsleistungen in drei Lose. Eine Angebotsabgabe ist auf nur ein Los wie auch auf mehrere/alle Lose zulässig.
- Landkreis Osnabrück - Abt. 13.3 Zentrale Vergabestelle - im Auftrag der Gemeinde Bad Essen
Gemeinde Bad Essen / Neubau von drei Feuerwehrgerätehäusern - Los 1: Objektplanung Gebäude und Innenräume | Los 2: Tragwerksplanung | Los 3: Technische Ausrüstung (HLS/ELT)
Im Rahmen der Neustrukturierung der freiwilligen Feuerwehr beabsichtigt die Gemeinde Bad Essen den Neubau von drei Feuerwehrgerätehäusern im Gemeindegebiet an den Standorten Rabber, Lintorf und Linne. Die Neubauten sollen ressourcensparend mehr oder weniger zeitgleich bzw. in möglichst geringen Abständen erfolgen. Für die drei Feuerwehrgerätehäuser wird ein guter, mittlerer Qualitätsstandard angestrebt, der sich an den aktuellen technischen, funktionalen und sicherheitsrelevanten Anforderungen orientiert. Dabei soll eine wirtschaftliche und praxisbewährte Ausführung umgesetzt werden, die den geltenden Normen und Richtlinien entspricht. Im Jahr 2026 soll unmittelbar nach Auftragsvergabe mit der Planung begonnen werden und die Ausführung im Jahr 2027 beginnen. Die Feuerwehrgerätehäuser sollen bis zum Jahr 2028 fertig gestellt sein. Für alle drei Feuerwehren benötigt die Gemeinde die zeitgleiche Erbringung der Planungsleistungen. Das Feuerwehrgerätehaus Rabber-Brockhausen soll auf einem gemeindeeigenen Grundstück errichtet werden. Die Fahrzeughalle soll 4 Einstellplätze für Einsatzfahrzeuge umfassen. Das Gebäude muss für rd. 50 Kameraden und rd. 10 Kameradinnen geplant und ausgerichtet werden. Im Unterschied hierzu sollen die Feuerwehrgerätehäuser an den Standorten Lintorf und Linne jeweils rd. 85 Kameraden und Kameradinnen sowie jeweils 5 Einstellplätze für Einsatzfahrzeuge umfassen. Die avisierten Grundstücke für diese beiden Feuerwehrgerätehäuser stehen noch nicht im Eigentum der Gemeinde. Derzeit befinden sich die Grundstückskaufverträge in der Abwicklung. Im Rahmen der Projektvorbereitung für den Neubau der drei Feuerwehrgerätehäuser wurde ein örtliches Büro mit der Durchführung einer Machbarkeitsstudie - beschränkt auf das geplante Feuerwehrgerätehaus Rabber-Brockhausen - beauftragt. Für die Standorte Linne und Lintorf gilt das in der Machbarkeitsstudie entwickelte Konzept einschließlich des abgestimmten Raumprogramms und der funktionalen Standards ebenfalls als Grundlage für die weitere Planung und Ausführung. Die erarbeiteten Unterlagen und Ergebnisse sowie abweichende Vorgaben für die größeren Standorte Lintorf und Linne sind den Vergabeunterlagen beigefügt. In der Planung sollen folgende Kriterien Berücksichtigung (Standort Rabber-Brockhausen, "Basiskonzept") finden: - Neubau eines Feuerwehrgerätehauses mit einer Fahrzeughalle (4 Einstellplätze) - Ein Sozialtrakt - Umkleiden für 50 Kameraden und 10 Kameradinnen - Stellplätze gem. der Bauordnung, mindestens jedoch für ca. 29 Einsatzkräfte - Resilientes, wartungsarmes Gebäude - Flexibilität in Bezug auf zukünftige Entwicklungen - Minimierte Investitions- und Unterhaltskosten - Minimale CO2-Emissionen in Bauphase und Betrieb - Optimierter Raumkomfort - Freie Wahl hinsichtlich der Konstruktionsbauweise und Dachausbildung - Barrierearmut - Der Freifläche zugeordnet: Geräteraum zur Pflege der Grünanlagen und für den Winterdienst; Standort für Müllbehältnisse Die Feuerwehrgerätehäuser sind entsprechend den aktuellen Anforderungen (z.B. GEG 2025, FUK Niedersachsen, DGUV, ASR, etc.) sowie unter Berücksichtigung zukünftiger Entwicklungen zu planen. Grundlage bildet das Raumprogramm, das alle für den Betrieb erforderlichen Funktions- und Nebenräume umfasst. Ergänzend zu dem Basiskonzept ergeben sich für die Standorte Linne und Lintorf weitere/abweichende Anforderungen. Diese sind den beigefügten Standortbeschreibungen zu entnehmen. Nach aktueller Kostenschätzung nach DIN 276 ist für das Feuerwehrgerätehaus Rabber-Brockhausen mit Kosten in Höhe von insgesamt ca. 3.298.269,80 EUR brutto (KG 300, 400 und 700) zu rechnen. Auf Grundlage der Kostenschätzung der Machbarkeitsstudie, unter Berücksichtigung der abweichenden Anforderungen aus den Standortbeschreibungen sind am Standort "Linne" mit Kosten in Höhe von insgesamt ca. 4.300.000 EUR brutto (KG 300, 400 und 700) und am Standort "Lintorf" mit 5.500.000 EUR brutto (KG 300, 400 und 700) zu rechnen. Gegenstand der zu vergebenden Leistung sind die Planungsleistungen der * Objektplanung für Gebäude und Innenräume (§§ 33 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 9 (Los 1), * Fachplanung der Tragwerksplanung (§§ 49 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 6 (Los 2) sowie * Fachplanung der Technischen Ausrüstung (§§ 53 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 9 für: - Anlagengruppe 1 (Abwasser- und Wasseranlagen exkl. Gasanlagen) - Anlagengruppe 2 (Wärmeversorgungsanlagen) - Anlagengruppe 3 (Lufttechnische Anlagen) - Anlagengruppe 4 (Starkstromanlagen) - Anlagengruppe 5 (Fernmelde- und informationstechnische Anlagen) - Anlagengruppe 6 (Förderanlagen) - Anlagengruppe 7 (Nutzungsspezifische oder verfahrenstechnische Anlagen) - Anlagengruppe 8 (Gebäudeautomation) (Los 3) Besondere Leistungen: Leistungen zum Brandschutz gemäß AHO Schriftenreihe Nr. 17 (Stand 2022), Leistungsphasen 1 bis 4. Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung der Leistungen: Lose 1 und 3: 1. Stufe: Leistungsphasen 1 - 3 2. Stufe: Leistungsphasen 4 - 5 3. Stufe: Leistungsphasen 6 - 7 4. Stufe: Leistungsphasen 8 - 9 Los 2: 1. Stufe: Leistungsphasen 1 - 3 2. Stufe: Leistungsphasen 4 3. Stufe: Leistungsphasen 5 - 6 Der Auftraggeber beauftragt zunächst jeweils nur die Stufe 1 und behält sich vor, die weiteren Stufen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Es erfolgt somit eine Aufteilung der Planungsleistungen in drei Lose. Eine Angebotsabgabe ist auf nur ein Los wie auch auf mehrere/alle Lose zulässig.
- Landkreis Osnabrück - Abt. 13.3 Zentrale Vergabestelle - im Auftrag der Gemeinde Bad Essen
Technische Ausrüstung (HLS/ELT)
Im Rahmen der Neustrukturierung der freiwilligen Feuerwehr beabsichtigt die Gemeinde Bad Essen den Neubau von drei Feuerwehrgerätehäusern im Gemeindegebiet an den Standorten Rabber, Lintorf und Linne. Die Neubauten sollen ressourcensparend mehr oder weniger zeitgleich bzw. in möglichst geringen Abständen erfolgen. Für die drei Feuerwehrgerätehäuser wird ein guter, mittlerer Qualitätsstandard angestrebt, der sich an den aktuellen technischen, funktionalen und sicherheitsrelevanten Anforderungen orientiert. Dabei soll eine wirtschaftliche und praxisbewährte Ausführung umgesetzt werden, die den geltenden Normen und Richtlinien entspricht. Im Jahr 2026 soll unmittelbar nach Auftragsvergabe mit der Planung begonnen werden und die Ausführung im Jahr 2027 beginnen. Die Feuerwehrgerätehäuser sollen bis zum Jahr 2028 fertig gestellt sein. Für alle drei Feuerwehren benötigt die Gemeinde die zeitgleiche Erbringung der Planungsleistungen. Das Feuerwehrgerätehaus Rabber-Brockhausen soll auf einem gemeindeeigenen Grundstück errichtet werden. Die Fahrzeughalle soll 4 Einstellplätze für Einsatzfahrzeuge umfassen. Das Gebäude muss für rd. 50 Kameraden und rd. 10 Kameradinnen geplant und ausgerichtet werden. Im Unterschied hierzu sollen die Feuerwehrgerätehäuser an den Standorten Lintorf und Linne jeweils rd. 85 Kameraden und Kameradinnen sowie jeweils 5 Einstellplätze für Einsatzfahrzeuge umfassen. Die avisierten Grundstücke für diese beiden Feuerwehrgerätehäuser stehen noch nicht im Eigentum der Gemeinde. Derzeit befinden sich die Grundstückskaufverträge in der Abwicklung. Im Rahmen der Projektvorbereitung für den Neubau der drei Feuerwehrgerätehäuser wurde ein örtliches Büro mit der Durchführung einer Machbarkeitsstudie - beschränkt auf das geplante Feuerwehrgerätehaus Rabber-Brockhausen - beauftragt. Für die Standorte Linne und Lintorf gilt das in der Machbarkeitsstudie entwickelte Konzept einschließlich des abgestimmten Raumprogramms und der funktionalen Standards ebenfalls als Grundlage für die weitere Planung und Ausführung. Die erarbeiteten Unterlagen und Ergebnisse sowie abweichende Vorgaben für die größeren Standorte Lintorf und Linne sind den Vergabeunterlagen beigefügt. In der Planung sollen folgende Kriterien Berücksichtigung (Standort Rabber-Brockhausen, "Basiskonzept") finden: - Neubau eines Feuerwehrgerätehauses mit einer Fahrzeughalle (4 Einstellplätze) - Ein Sozialtrakt - Umkleiden für 50 Kameraden und 10 Kameradinnen - Stellplätze gem. der Bauordnung, mindestens jedoch für ca. 29 Einsatzkräfte - Resilientes, wartungsarmes Gebäude - Flexibilität in Bezug auf zukünftige Entwicklungen - Minimierte Investitions- und Unterhaltskosten - Minimale CO2-Emissionen in Bauphase und Betrieb - Optimierter Raumkomfort - Freie Wahl hinsichtlich der Konstruktionsbauweise und Dachausbildung - Barrierearmut - Der Freifläche zugeordnet: Geräteraum zur Pflege der Grünanlagen und für den Winterdienst; Standort für Müllbehältnisse Die Feuerwehrgerätehäuser sind entsprechend den aktuellen Anforderungen (z.B. GEG 2025, FUK Niedersachsen, DGUV, ASR, etc.) sowie unter Berücksichtigung zukünftiger Entwicklungen zu planen. Grundlage bildet das Raumprogramm, das alle für den Betrieb erforderlichen Funktions- und Nebenräume umfasst. Ergänzend zu dem Basiskonzept ergeben sich für die Standorte Linne und Lintorf weitere/abweichende Anforderungen. Diese sind den beigefügten Standortbeschreibungen zu entnehmen. Nach aktueller Kostenschätzung nach DIN 276 ist für das Feuerwehrgerätehaus Rabber-Brockhausen mit Kosten in Höhe von insgesamt ca. 3.298.269,80 EUR brutto (KG 300, 400 und 700) zu rechnen. Auf Grundlage der Kostenschätzung der Machbarkeitsstudie, unter Berücksichtigung der abweichenden Anforderungen aus den Standortbeschreibungen sind am Standort "Linne" mit Kosten in Höhe von insgesamt ca. 4.300.000 EUR brutto (KG 300, 400 und 700) und am Standort "Lintorf" mit 5.500.000 EUR brutto (KG 300, 400 und 700) zu rechnen. Gegenstand der zu vergebenden Leistung sind die Planungsleistungen der * Objektplanung für Gebäude und Innenräume (§§ 33 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 9 (Los 1), * Fachplanung der Tragwerksplanung (§§ 49 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 6 (Los 2) sowie * Fachplanung der Technischen Ausrüstung (§§ 53 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 9 für: - Anlagengruppe 1 (Abwasser- und Wasseranlagen exkl. Gasanlagen) - Anlagengruppe 2 (Wärmeversorgungsanlagen) - Anlagengruppe 3 (Lufttechnische Anlagen) - Anlagengruppe 4 (Starkstromanlagen) - Anlagengruppe 5 (Fernmelde- und informationstechnische Anlagen) - Anlagengruppe 6 (Förderanlagen) - Anlagengruppe 7 (Nutzungsspezifische oder verfahrenstechnische Anlagen) - Anlagengruppe 8 (Gebäudeautomation) (Los 3) Besondere Leistungen: Leistungen zum Brandschutz gemäß AHO Schriftenreihe Nr. 17 (Stand 2022), Leistungsphasen 1 bis 4. Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung der Leistungen: Lose 1 und 3: 1. Stufe: Leistungsphasen 1 - 3 2. Stufe: Leistungsphasen 4 - 5 3. Stufe: Leistungsphasen 6 - 7 4. Stufe: Leistungsphasen 8 - 9 Los 2: 1. Stufe: Leistungsphasen 1 - 3 2. Stufe: Leistungsphasen 4 3. Stufe: Leistungsphasen 5 - 6 Der Auftraggeber beauftragt zunächst jeweils nur die Stufe 1 und behält sich vor, die weiteren Stufen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Es erfolgt somit eine Aufteilung der Planungsleistungen in drei Lose. Eine Angebotsabgabe ist auf nur ein Los wie auch auf mehrere/alle Lose zulässig.
- Landeshauptstadt Wiesbaden, Der Magistrat, Hochbauamt
Carlo-Mierendorff Schule
Ausgangssituation /Aufgabenstellung Beschreibung der Planungs- und Bauaufgabe Im Rahmen der Umsetzung des Anspruchs auf Ganztagsbetreuung sind Umbaumaßnahmen in den folgenden vier Schulen notwendig: Los 1: Helen-Keller Schule Los 2: Goethe Schule Los 3: Robert-Schumann Schule Los 4: Carlo-Mierendorff Schule Zur Deckung des Bedarfs müssen Mensa-Räume zur Einnahme der Mittagessen in Schichten geschaffen werden. Mit Ausnahme der Gothe-Schule sind in allen Schulen die Küchen nicht ausreichend, um die notwendige Zahl an Essen im Cook & Chill-Verfahren bereit zu stellen. Es besteht keine Trennung zwischen Zubereitung und Spülküche. Die notwendigen Sozialbereiche Umkleide, WC für das Küchenpersonal sowie Lagerbereiche fehlen. Die Kücheneinrichtung muss von Grund auf geplant und der Bereich mit den notwendigen Nebenräumen baulich (Stellen von Trockenbauwänden, Türen, Fliegenschutz an Außenfenstern) hergestellt werden. In allen Maßnahmen muss die technische Infrastruktur vorrangig im Bereich der Küche erweitert und angepasst werden. Die Maßnahmen in den Speiseräumen beschränken sich auf Arbeiten an den Oberflächen Boden, Wände, Decke. In der Goetheschule muss der Mensabereich für die Anzahl Essen erweitert und aufgewertet sowie ein separater Raum als Mehrzweckraum hergerichtet werden. In Vorbereitung der Ausschreibung der Planungsleistungen fanden Begehungen an den vier Schulen statt. Es wurde dabei beispielhaft eine mögliche Lösung für jede Liegenschaft dargestellt und die notwendigen hochbaulichen sowie technischen Ausbaugewerke beschrieben. Die zugehörigen Beschreibungen mit fotografischer Darstellung des Ist-Zustandes liegen dieser Aufgaben- und Leistungsbeschreibung bei und ergänzen diese Kurzbeschreibung. Kostenobergrenze Aufgrund der Haushaltslage ist es unabdingbar die Herstellkosten im Rahmen eines festgelegten Baubudgets zu halten. Dieses Ziel wird im § 1.1 des Vertrages für das jeweilige Los oder ggf. auch mehrere Lose fixiert. Nach zum Zeitpunkt der Veröffentlichung bekannten Rahmenbedingungen gelten für die einzelnen Lose folgende Kostenobergrenzen (brutto, KGR 200-500) Los 1: 590.000 € - Helen-Keller Schule Los 2: 215.000 € - Goethe Schule Los 3: 480.000 € - Robert-Schumann Schule Los 4: 510.000 € - Carlo-Mierendorff Schule Projektzeitraum Die Umsetzung je Los soll unmittelbar Abschluss des Vergabeverfahrens ca. Januar 2026 beginnen und bis Oktober 2026 laufen. Das Ziel ist die Baufertigstellung bis zum Ende der Sommerferien Hessen 2026. Die übrige Laufzeit ist für eventuelle Restarbeiten und Mängelbeseitigung sowie die Abrechnung vorgesehen. 2. Gegenstand der zu beauftragenden Leistung Los 4: Fachplanung technische Ausrüstung der Anlagengruppen 1+2+3+8 gem. HOAI 2013, in der Fassung 2021, Teil 4, Abschnitt 2, § 53-56, Leistungsphasen 1 -9 Grundleistungen. Darüber hinaus für die nachfolgend aufgeführten Besonderen Leistungen (aus Anlage 15 zu § 55 Absatz 3, § 56 Absatz 3): LPH 9: Rügen von Mängeln und Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist für nach Abnahme festgestellten Mängel (LPH 9) Die zugehörigen Fachplanungsleistungen sind nicht Gegenstand dieses VgV-Verfahrens. Die Grundleistungen werden auf der Grundlage der HOAI 2013, in der Fassung 2021, vergütet. Eine Unterschreitung des Basishonorarsatzes bzw. Überschreitung des Oberen Honorarsatzes, sowie eine Abweichung zu den übrigen Honorarsätzen, ist zulässig. Wenn gewünscht sind diese durch die Angabe eines Nachlasses im Honorarangebot (prozentual und absolut) anzugeben und bei Bedarf im Anschreiben zu erläutern. Die Besonderen Leistungen werden auf Grundlage des von Ihnen abgegebenen Angebotes pauschal vergütet. Es ist geplant, die Ausführungsarbeiten nach einzelnen Gewerken zu vergeben. Maßnahmen der Anlagengruppe 8 beschränken sich auf die Integration einzelner Anlagenkomponenten, z.B. RLT in die vorhandene GLT. Nach aktuellem Kenntnisstand konnte kein spezifischer Ansatz hierfür festgelegt werden. Eine entsprechende Feststellung erfolgt mit dem Planungsverlauf gem. HOAI in der LP 3. Die formale Angebotsprüfung und Erstellung von Preisspiegeln in der LP 7 erfolgt durch die LHW und wird mit 1% bewertet. 3. Zeitplan der Planungsleistungen Projekttermine: Beginn der Leistungserbringung: ca. Januar 2026 Abschluss Leistungsphase 3: ca. Februar 2026 Abschluss Leistungsphase 5: ca. April 2026 Baubeginn: ca. Juni 2026 Fertigstellung: ca. August 2026 Weitere Infos entnehmen Sie der Aufgabenbeschreibung.
- Marienhaus Kliniken GmbH
Planungsleistungen Ersatzneubau Marienhaus Klinikum Hetzelstift Los 8: Freianlagen
Das Marienhaus Klinikum Hetzelstift ist ein Krankenhaus der Grund- und Regelversorgung. Es beherbergt folgende Fachabteilungen: Anästhesie und Intensivmedizin (inkl. Palliativmedizin), Innere Medizin, Urologie, Unfallchirurgie, Viszeralchirurgie, Gefäßchirurgie, Gynäkologie und Geburtshilfe sowie Radiologie. °°°°°°°°°°°°°°°°° Im Krankenhaus Hetzelstift in Neustadt an der Weinstraße besteht in weiten Teilen ein akuter, baulicher Modernisierungsbedarf. Das bestehende Bettenhaus aus den 1960er Jahren befindet sich in einem schlechten Zustand. Im Jahr 2017 hat das Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit die Grundsatzentscheidung getroffen, dass ein vollständiger Ersatzneubau die nachhaltigste und wirtschaftlichste Lösung für die Modernisierung des Marienhaus Klinikums Hetzelstift darstellt. Diese Entscheidung bildet bis heute die maßgebliche Grundlage sämtlicher Planungs- und Investitionsschritte. °°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°° Planungsgegenstand ist ein an das heutige Krankenhaus angrenzender Ersatzneubau im westlichen, unbebauten Grundstücksbereich des Klinikums. Der Neubau gliedert sich architektonisch in drei Gebäudeteile. Die vertikale Erschließung des Gebäudes beinhaltet ein Untergeschoss, ein Erdgeschoss und 4 Obergeschosse. Im Untergeschoss befindet sich der Wirtschaftshof, sowie die Technik und Nebenräume. In den oberen Geschossen notwendige Medizinische Bereiche, sowie moderne Bettenstationen mit mehr als 120 Betten pro Ebene. Dabei wird ein Drittel des 2. Obergeschosses und 3. Obergeschosses als Wahlleistung geplant, der restliche Teil als allgemeine Bettenstation. Im Erdgeschoss des Neubaus wird eine Funktionsabteilung mit der Endoskopie, Röntgen- & Funktionsdiagnostik, eine Notaufnahme sowie ein Elektives Zentrum untergebracht. Im 1. Obergeschoss werden sieben neue und modern ausgestattete Operationssäle errichtet. Die restlichen Bereiche werden für die Funktionen ITS/ IMC sowie Palliativ genutzt. Auf dem Dach des Gebäudes befinden sich weitere Technikzentralen sowie der Hubschrauberlandeplatz. °°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°° Die Vergabe der Fachplanungsleistungen in den Leistungsbildern Objektplanung (Los 1), Tragwerksplanung (Los 2), „Heizung-Lüftung-Sanitär“ (Los 3) und „Elektro“ (Los 4) erfolgte im Jahr 2018. Der Planungsprozess wurde im Jahr 2020 unter anderem aufgrund der COVID-19-Pandemie unterbrochen. Zu diesem Zeitpunkt basierte die Planung noch auf 364 Planbetten. Die erneute Aufnahme der Planung im Jahr 2021 fiel in eine Phase struktureller Veränderungen im Gesundheitswesen. Dies ermöglichte es, den Ersatzneubau hinsichtlich Größe, Flexibilität und Zukunftsausrichtung grundlegend neu zu konzipieren. Die Weiterentwicklung erfolgte in enger Abstimmung mit dem Ministerium und mündete in die Erarbeitung neuer Raum- und Funktionsprogramme. Die Vorplanung hat auf Basis der überarbeiteten Raum- und Funktionsprogramme im Oktober 2024 begonnen und wurde im Januar 2026 weitestgehend abgeschlossen.°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°° Neben der Fachplanungsleistung im Leistungsbild „Freianlagen“ sind weitere Fachplanungs- und Beratungsleistungen erforderlich, die in weiteren Vergabeverfahren (Losen) vergeben werden. °°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°° ******Die Leistungen des Leistungsbildes Freianlagen werden stufenweise beauftragt: ****** Leistungsstufe 1: Leistungen der Leistungsphase 3 ****** Leistungsstufe 2: Leistungen der Leistungsphase 4 ****** Leistungsstufe 3: Leistungen der Leistungsphasen 5, 6 und 7 nach der HOAI ****** Leistungsstufe 4: Leistungen der Leistungsphase 8 ****** Leistungsstufe 5: Leistungen der Leistungsphase 9 °°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°° Das Vergabeverfahren wird zweistufig durchgeführt. Auf der ersten Stufe, dem Teilnahmewettbewerb, prüft der Auftraggeber die Eignung der Bewerber bezogen auf die verfahrensgegenständlichen Leistungen. Auf der zweiten Stufe, der Angebots- und Verhandlungsphase, fordert der Auftraggeber die im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerber zur Abgabe eines Angebots auf. Dieses erste Angebot dient als Grundlage für Verhandlungsgespräche. '**'********* Der Auftraggeber hat sich in der Auftragsbekanntmachung gemäß § 17 Abs. 11 VgV die Möglichkeit vorbehalten, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.**************** Näheres regeln die Vergabeunterlagen zur Angebots-/Verhandlungsphase.
- Landeshauptstadt Wiesbaden, Der Magistrat, Hochbauamt
Los 3: Carlo-Mierendorff Schule
Beschreibung der Planungs- und Bauaufgabe Im Rahmen der Umsetzung des Anspruchs auf Ganztagsbetreuung sind Umbaumaßnahmen in den folgenden drei Schulen notwendig: Los 1: Helen-Keller Schule Los 2: Robert-Schumann Schule Los 3: Carlo-Mierendorff Schule Zur Deckung des Bedarfs müssen Mensa-Räume zur Einnahme der Mittagessen in Schichten geschaffen werden. In allen Schulen sind die Küchen nicht ausreichend, um die notwendige Zahl an Essen im Cook & Chill-Verfahren bereit zu stellen. Es besteht keine Trennung zwischen Zubereitung und Spülküche. Die notwendigen Sozialbereiche Umkleide, WC für das Küchenpersonal sowie Lagerbereiche fehlen. Die Kücheneinrichtung muss von Grund auf geplant und der Bereich mit den notwendigen Nebenräumen baulich (Stellen von Trockenbauwänden, Türen, Fliegenschutz an Außenfenstern) hergestellt werden. In allen Maßnahmen muss die technische Infrastruktur vorrangig im Bereich der Küche erweitert und angepasst werden. Die Maßnahmen in den Speiseräumen beschränken sich auf Arbeiten an den Oberflächen Boden, Wände, Decke. In Vorbereitung der Ausschreibung der Planungsleistungen fanden Begehungen an den drei Schulen statt. Es wurde dabei beispielhaft eine mögliche Lösung für jede Liegenschaft dargestellt und die notwendigen hochbaulichen sowie technischen Ausbaugewerke beschrieben. Die zugehörigen Beschreibungen mit fotografischer Darstellung des Ist-Zustandes liegen der Ausschreibung bei und ergänzen diese Kurzbeschreibung. Kostenobergrenze Aufgrund der Haushaltslage ist es unabdingbar die Herstellkosten im Rahmen eines festgelegten Baubudgets zu halten. Dieses Ziel wird im § 1.1 des Vertrages für das jeweilige Los oder ggf. auch mehrere Lose fixiert. Nach zum Zeitpunkt der Veröffentlichung bekannten Rahmenbedingungen gelten für die einzelnen Lose folgende Kostenobergrenzen (brutto, KGR 200-500) Los 1: 590.000 € - Helen-Keller Schule Los 2: 480.000 € - Robert-Schumann Schule Los 3: 510.000 € - Carlo-Mierendorff Schule Projektzeitraum Die Umsetzung je Los soll unmittelbar nach Abschluss des Vergabeverfahrens ca. Dezember 2025/Januar 2026 beginnen und bis Oktober 2026 laufen. Das Ziel ist die Baufertigstellung bis zum Ende der Sommerferien Hessen 2026. Die übrige Laufzeit ist für eventuelle Restarbeiten und Mängelbeseitigung sowie die Abrechnung vorgesehen. 2. Gegenstand der zu beauftragenden Leistung Los 1-3: Fachplanung technische Ausrüstung der Anlagengruppen 7 Küchentechnische Anlagen gem. HOAI 2013, in der Fassung 2021, Teil 4, Abschnitt 2, § 53-56, Leistungsphasen 1-9 Grundleistungen. Darüber hinaus für die nachfolgend aufgeführten Besonderen Leistungen (aus Anlage 15 zu § 55 Absatz 3, § 56 Absatz 3): LPH 9: Rügen von Mängeln und Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist für nach Abnahme festgestellten Mängel (LPH 9) Die zugehörigen Fachplanungsleistungen sind nicht Gegenstand dieses VgV-Verfahrens. Die Grundleistungen werden auf der Grundlage der HOAI 2013, in der Fassung 2021, vergütet. Eine Unterschreitung des Basishonorarsatzes bzw. Überschreitung des Oberen Honorarsatzes, sowie eine Abweichung zu den übrigen Honorarsätzen, ist zulässig. Wenn gewünscht sind diese durch die Angabe eines Nachlasses im Honorarangebot (prozentual und absolut) anzugeben und bei Bedarf im Anschreiben zu erläutern. Die Besonderen Leistungen werden auf Grundlage des von Ihnen abgegebenen Angebotes pauschal vergütet. Es ist geplant, die Ausführungsarbeiten nach einzelnen Gewerken zu vergeben. Die formale Angebotsprüfung und Erstellung von Preisspiegeln in der LP 7 erfolgt durch die LHW und wird mit 1% bewertet. 3. Zeitplan der Planungsleistungen Projekttermine: Beginn der Leistungserbringung: ca. Dezember 2025/Januar 2026 Abschluss Leistungsphase 3: ca. Januar 2026 Abschluss Leistungsphase 5: ca. März 2026 Baubeginn: ca. Juni 2026 Fertigstellung: ca. August 2026 Weitere Infos entnehmen Sie der Aufgabenbeschreibung
- Stadtverwaltung Lahnstein
Los 4 - Technische Ausrüstung ELT
Gegenstand der Verträge sind Leistungen des Leistungsbildes Technische Gebäudeausrüstung gemäß §§ 53 ff. HOAI für den Neubau der kommunalen Kindertagesstätte in der Stadt Lahnstein. Für die Zielvorstellungen des Auftraggebers zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (Planungs- und Überwachungsziele im Sinne von § 650p Abs. 2 BGB) werden – im Sinne einer werkvertraglichen Beschaffenheitsvereinbarung – folgende Mindestanforderungen definiert: - Der Neubau der KiTa soll in energetischer Hinsicht mindestens den Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) in der zum Zeitpunkt der Genehmigung gültigen Fassung entsprechen und dabei einen energetischen Standard erreichen, der die Beantragung von Fördermitteln (z. B. Effizienzhaus 40 nach BEG) ermöglicht. Angestrebt werden ein sehr niedriger Primärenergiebedarf, eine hochgedämmte Gebäudehülle, der Einsatz erneuerbarer Energien (z. B. Wärmepumpe, Photovoltaik) sowie eine effiziente Anlagentechnik - Die weiteren Anforderungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung. Beauftragter Leistungsumfang ist nach näherer Maßgabe des Vertragsentwurfes die Erbringung von Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9, die dem Leistungsbild Technische Ausrüstung in den Anlagengruppen 4 – 8 (Los 4) (§ 55 Abs. 1, 3 HOAI in Verbindung mit Anlage 1 Nr. 15.1 zu § 55 Abs. 3 HOAI) zuzuordnen sind. Zunächst werden nur die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 4 der Technischen Gebäudeausrüstung beauftragt. Der Auftraggeber kann die nachfolgenden Grundleistungen der Leistungsphasen 5 bis 9 – ganz oder teilweise – in einer oder mehreren weiteren Leistungsstufen durch schriftliche Erklärung gegenüber der Auftragnehmerin in Auftrag geben. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, auch die über die genannten Leistungen hinausgehenden Leistungen nach den Bedingungen des Vertrages zu erbringen, sofern diese Leistungen durch den Auftraggeber beauftragt werden. Diese Bindung entfällt für Leistungen, die nicht spätestens 12 Monate nach Abschluss der zuletzt (ganz oder teilweise) beauftragten Leistungsstufe beauftragt werden. Aus Projektverzögerungen, die allein auf die stufenweise Beauftragung zurückzuführen sind, kann die Auftragnehmerin einen zusätzlichen Vergütung- oder sonstigen Zahlungsanspruch nicht herleiten. Ein Rechtsanspruch der Auftragnehmerin auf Beauftragung mit weiteren Leistungen über den zunächst beauftragten Leistungsumfang hinaus besteht nicht. Die Vergabestelle führt wegen Erreichen/Überschreiten des maßgeblichen Schwellenwertes bei Addition aller geschätzten Auftragsvolumina ein EU-weites Vergabeverfahren durch. Für den Bauablauf stellt der Auftraggeber folgende Anforderungen in zeitlicher Hinsicht: Die Grundleistungen bis Leistungsphase 4 sollen bis zum 31.10.2026 erbracht werden. Der Antrag für Fördermittel bei der Kreisverwaltung sowie der Bauantrag sollen bis zum 31.10.2026 beendet sein. Der Baubeginn ist für den 01.10.2027 geplant. Die Inbetriebnahme ist für den 31.12.2028 geplant. Wegen der nicht einschätzbaren Dauer der Genehmigungsbearbeitung durch die Unteren Bauaufsichtsbehörden sind dies nur vorläufig angenommene Rahmendaten.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf auftrag.ai. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 29. Mai 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Stadt Heilbronn vertreten durch den Bürgermeister Andreas Ringle.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.