Generalplanerleistungen für die unterirdische Stadtbahnführung im Innenstadtbereich der Ost-West-Achse
Gegenstand der Planung dieses Loses ist die unterirdische Stadtbahnführung zwischen Heumarkt und Höhe Eisenbahnring mit einem Abzweig westlich des Neumarktes zur unterirdischen Anbindung der Linie 9 auf der Ost-West-Achse in Köln. Bei der unterirdischen Führung sind die vorhandenen unterirdischen Verknüpfungshaltestell...
Typ:Ausschreibung
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Gegenstand der Planung dieses Loses ist die unterirdische Stadtbahnführung zwischen Heumarkt und Höhe Eisenbahnring mit einem Abzweig westlich des Neumarktes zur unterirdischen Anbindung der Linie 9 auf der Ost-West-Achse in Köln. Bei der unterirdischen Führung sind die vorhandenen unterirdischen Verknüpfungshaltestellen Heumarkt, Neum...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Stadt Köln - Amt für Straßen- und Radwegebau
- Veröffentlicht: 06. April 2026
- Frist: Nicht angegeben
Ausschreibungsbeschreibung
Gegenstand der Planung dieses Loses ist die unterirdische Stadtbahnführung zwischen Heumarkt und Höhe Eisenbahnring mit einem Abzweig westlich des Neumarktes zur unterirdischen Anbindung der Linie 9 auf der Ost-West-Achse in Köln. Bei der unterirdischen Führung sind die vorhandenen unterirdischen Verknüpfungshaltestellen Heumarkt, Neumarkt und Rudolfplatz anzubinden. Zudem ist in der Moltkestraße eine neue unterirdische Haltestelle zu errichten. Der Tunnel soll westlich der Deutzer Brücke beginnen und an die neue unterirdische Haltestelle Heumarkt, welche im Zuge des Baus der Nord-Süd Stadtbahn bereits in Vorleistung vorbereitet wurde, in der oberen Tiefenlage anschließen. Die vorhandene Haltestelle Neumarkt, mit der zentralen Verknüpfungsfunktion in der Innenstadt, ist in Ost West-Richtung in der unteren Tiefenlage zu erweitern. Um auch die Verknüpfungsfunktion entlang der Ringe zu ermöglichen, ist auch die vorhandene Haltestelle Rudolfplatz in Ost-West-Richtung in der unteren Tiefenlage zu erweitern. Derzeit ist die oberirdische Haltestelle Moltkestraße, stadtauswärts auf der Aachener Straße und stadteinwärts auf der Richard-Wagner-Straße, getrennt geführt. Die neue Tunnelhaltestelle soll in der Aachener Straße geplant werden. Westlich der Haltestelle Moltkestraße, auf Höhe des Eisenbahnringes, liegt die Tunnelrampe. Alle oberirdischen Haltestellen entfallen. Als Grundlage für die politische Entscheidung, ob einer oberirdischen oder einer unterirdischen Lösung (vgl. Los 1) der Vorzug zu geben ist, sind zunächst nur die Leistungsphasen 1 und 2 HOAI zu erarbeiten. Die Planung der Oberfläche ist hierbei, mit Ausnahme der Verbindungsbauwerke zwischen Tunnel und Oberfläche, nicht Gegenstand dieses Loses. Die Planung dient der Vorbereitung eines ca. 1- bis 2-jährigen politischen Entscheidungsprozesses, welcher durch den AN im Rahmen der Leistungsphase 2 begleitet werden soll. Die weiteren Planungsleistungen ab der Leistungsphase 3 HOAI sind nur nach positiver Entscheidung für die unterirdische Lösung zu erbringen. Die Stadt Köln schätzt die Kosten auf ca. 700 Mio. EUR (netto) für die unterirdische Lösung (ca. 635 Mio. EUR für Tunnel, ca. 65 Mio. EUR für Oberfläche). Die zu vergebenden Generalplanerleistungen umfassen voraussichtlich neben allgemeinen Leistungen wie Koordinations-, Steuerungs- und Überwachungsleistungen im Hinblick auf alle Planungsleistungen (Leistungsphase 1-9 HOAI, soweit nicht anderweitig gekennzeichnet): — Objektplanung Verkehrsanlagen gem. § 47 HOAI, — Objektplanung Ingenieurbauwerke gem. § 43 HOAI, ggf. Lph. 5 nur in Teilen — Tragwerksplanung gem. § 51 HOAI, nur Lph. 1 bis 3 sowie ggf. Lph. 6 in Teilen, — Fachplanung technische Ausrüstung Abwasser- und Wasseranlagen, Wärmeversorgungsanlagen (soweit erforderlich), Lufttechnische Anlagen, Starkstromanlagen, Fernmelde- und informationstechnische Anlagen und Förderanlagen (Aufzüge und Fahrtreppen) gem. § 55 HOAI, die Fachplanung der stadtbahnspezifischen Technischen Ausrüstung wie Bahnstrom, Fahrleitungen, Signalanlagen und Zugsicherung etc. ist nicht Gegenstand dieses Loses, sondern wird durch die Kölner Verkehrsbetriebe erbracht, — Die Planung des architektonischen Ausbaus der U-Bahnhöfe wird separat vergeben. Hinzu kommen voraussichtlich ausgewählte besondere Planungsleistungen wie z. B. Bauphasenplanung, Bauablaufplanung, Baulogistikplanung, Planung bauzeitliche Verkehrsführung, Bestandsaufnahmen, usw. Die Auftraggeber werden die Leistungen stufenweise beauftragen. Die erste Beauftragungsstufe umfasst nach derzeitiger Planung die Leistungsphasen 1 bis 2 der HOAI. Weitere Beauftragungsstufen umfassen die Leistungsphasen 3 und 4, 5 bis 7 und 8 bis 9 der HOAI. Gutachterleistungen sowie die Planung der Oberfläche sind nicht Gegenstand dieses Loses.
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Durch das Zentrum der Gemeinde Bönen („Auftraggeberin“) führt die Bahnstrecke Unna-Hamm. Im Zuge der sogenannten Generalsanierung Hochleistungsnetz dieser Bahnstrecke wird im Jahr 2028 der zentrale Bahnübergang an der durch das Zentrum verlaufenden Bahnhofstraße geschlossen. Als Ersatz für den Bahnübergang und zur Aufrechterhaltung der Verbindung des östlichen und westlichen Ortszentraums sind im Bahnhofsumfeld die Errichtung einer Personen- und Radfahrerunterführung und räumlich getrennt die Errichtung der Kfz-Unterführung geplant. Gegenstand dieser Ausschreibung sind Planungsleistungen für Verkehrs- und Abwasseranlagen für die Kfz-Unterführung (Eisenbahnunterführung-EÜ) nebst Entwässerung. Konkret sind Gegenstand der ausgeschriebenen Planungsleistungen: • die Kfz-Unterführung der EÜ als Straßenverbindung, welche östlich an den künftigen Kreisverkehr an der Poststraße und westlich an den Knotenpunkt Parkplatz Oststraße anbindet und in überwiegenden Teilen als Trogbauweise zu planen ist • das Niederschlagwasserpumpwerk für die Flächenentwässerung der Kfz-Unterführung • der Knotenpunkt Parkplatz Oststraße inkl. Kanalbau im Knotenpunkt Die hier ausgeschriebenen Planungsleistungen erweisen sich insofern als besonders, als dass sie sich in zeitlicher und inhaltlicher Hinsicht in die Planungen der DB InfraGO sowie der Auftraggeberin für die weiteren Einzelmaßnahmen zu integrieren haben. Für die vorstehend aufgelisteten Bauwerke wurden die jeweils erforderlichen Planungen gem. Leistungsphase 1 bis 4 der einzelnen Leistungsbilder (mit Ausnahme des Leistungsbildes Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke Trog) bereits erbracht und sind nicht Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung. Bei dem Leistungsbild Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke Trog wurden die Leistungsphasen 1 bis 3 erbracht. Folgende Planungsleistungen sind noch zu erbringen (Grundleistungen und in den Vergabeunterlagen näher bezeichnete Besondere Leistungen der Leistungsbilder): • Objektplanung Ingenieurbauwerke Trog: HOAI-Lph. 6 – 9 • Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke Trog: HOAI-Lph. 4, 6 • Objektplanung Ingenieurbauwerke / Kanalbau: HOAI-Lph. 5 – 9 • Objektplanung Verkehrsanlagen: HOAI-Lph. 5 – 9 • Objektplanung Pumpwerk: HOAI-Lph. 5 – 9 • Technische Ausrüstung Pumpwerk: HOAI-Lph. 5 – 9 Es soll eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen erfolgen. Der Auftrag wird jeweils zunächst für alle noch zu erbringenden Leistungsphasen bis einschließlich Leistungsphase 6 erteilt (Stufe 1). Die nachfolgenden Stufen umfassen die Leistungsphasen 7 (Stufe 2) sowie die Leistungsphasen 8 bis 9 (Stufe 3), wobei dies jeweils nicht für die Tragwerksplanung gilt, die nach Leistungsphase 6 endet. Die Auftraggeberin behält sich vor, auf eine Übertragung der Leistungen der Stufen 2 und/oder 3 zu verzichten. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der Leistungen der Stufen 2 und 3 besteht nicht. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars ableiten. Die Auftraggeberin erwartet, dass der künftige Auftragnehmer unverzüglich nach Zuschlagserteilung mit der Aufgabenwahrnehmung beginnt. Die Bauleistungen sind verpflichtend so zu planen, die in Ziffer 4 der Leistungsbeschreibung genannten Termine eingehalten werden. Rein klarstellend sei darauf hingewiesen, dass ein Überschreiten der Termine nicht zu einer Anpassung des Vergütungsanspruchs führt, da hiermit keine Ausweitung des Leistungssolls verbunden ist. Unmittelbar nach Zuschlagserteilung wird zwischen der Auftraggeberin und dem künftigen Auftragnehmer ein differenzierter Zeitplan für die Aufgabenwahrnehmung durch den Auftragnehmer abgestimmt.
- Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, vertreten durch das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung
Baumaßnahme: Nachfolgegebäude „Emil-Warburg-Bau“ der Physikalisch-Technischen-Bundesanstalt (PTB) Leistungsbild: Generalplanerleistungen Gebäude/ Ingenieurbau/ Tragwerksplanung/ Bes. Lstg.
1. Angaben zur Baumaßnahme - Allgemeine Beschreibung: Die Liegenschaft der PTB in Berlin- Charlottenburg ist ein historisch gewachsener Wissenschaftscampus in unmittelbarer Nähe zur Technischen Universität und dem Zentrum der City-West um den Zoologischen Garten. Die historischen Gebäude des Geländes stehen unter Denkmalschutz im Ensemblebereich. Nach dem Willen eines Masterplanes aus dem Jahre 2009 soll ein viergeschossiger, unterkellerter Neubau mit unterirdischen Medientunneln zu Nachbargebäuden verbunden, als Nachfolgebebauung zum Rückbau des abgängigen Bestandsgebäudes „Warburgbau“ entstehen. Beginn der Leistungserbringung: Es ist eine stufenweise Vergabe der Leistungen ab I.Quartal 2025 vorgesehen. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungen besteht jedoch nicht. - Auftraggeber/in, Nutzer/in: Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) in Berlin, das nationale Metrologieinstitut, ist eine wissenschaftlich-technische Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz. Die PTB ist Nutzer und Maßnahmenträger im Sinne der RBBau als Verwaltungsvorschrift des Bundes. Bevollmächtigter Auftraggeber als Bauherr ist das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR), vertreten durch das Referat BBVI2. - Gebäudenutzung: Mehrzweckgebäude mit Räumen für zentrale Betriebstechnische Anlagen zur Versorgung der Liegenschaft, Büros, Ausbildungsräumen und Archiven. - Art der Baumaßnahme: konventioneller Neubau als Massivbau/Fertigteile in Stahlbeton/Mauerwerkskonstruktion Fassade: Keller + 4 Obergeschosse - BGF/BRI: ca. 5.300m² / ca. 20.000m³ - Projektkosten (brutto) für KG 200-700 gem. DIN 276: 34.000.000€ Stand ES-Bau - Projektdauer: 2025 bis 2030 2. Gegenstand des Auftrages - Leistungsbereich: Generalplanerleistung für die Leistungsbereiche der Objektplanung Gebäude, Ingenieurbauwerke und Fachplanung Tragwerksplanung - Leistungsbild: Objektplanungen gem. HOAI, LP 2-9, Fachplanung Tragwerksplanung, LP 1-8 und Besondere Leistungen: Brandschutzfachplanung, Geotechnik, Wärmeschutz- und Energiebilanzierung, BNB/BIM-Koordination, bauliche und geodätische Beweissicherung - Beginn/Ende der Leistungserbringung: 1. Quartal/2025 / 1 Quartal 2030 Es ist eine stufenweise Vergabe der Leistungen vorgesehen. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungen besteht jedoch nicht.
- Abwasserverband SaaleHofFrist: 01. Mai
Planungsleistungen für den Neubau einer Mehrzweckhalle
Gegenstand des Auftrags sind Planungsleistungen für den Neubau einer Mehrzweckhalle als Fahrzeug-, Werkstatt- und Lagerhalle einschließlich Sozial- und Nebenräumlichkeiten. Beauftragt werden die folgenden Leistungsbilder gemäß HOAI 2021: - Los 1 Objektplanung Gebäude (§§ 33 ff. HOAI) - Los 2 Fachplanung Tragwerksplanung (§§ 49 ff. HOAI) - Los 3 Fachplanung Technische Ausrüstung (§§ 53 ff. HOAI) Allgemeine Zielstellung Der Abwasserverband Saale (AVS) betreibt seit 1964 die Verbandskläranlage Hof. Das Einzugsgebiet des Abwasserverbandes umfasst 14 Kommunen mit aktuell rund 100.000 Einwohnern und verschiedenen kleineren und größeren Gewerbebetrieben. Die Kläranlage selbst ist auf 290.000 Einwohner-werte (EW) ausgelegt. Der AVS beabsichtigt im Zufahrtsbereich der Kläranlage die Neuerrichtung einer eingeschossigen Mehrzweckhalle zur frostfreien Nutzung als Lager, Garage, Werkstatt und Nebenräumlichkeiten. Ziel der Ausschreibung ist die Vergabe von Planungsleistungen, die Erstellung der Genehmigungsplanung sowie die Ausführungsplanung, Mitwirkung bei der Vergabe und Objektüberwachung umfassen. Die Planung soll unter Berücksichtigung aller geltenden Gesetze, Verordnungen, Normen und Richtlinien erfolgen und wirtschaftliche, funktionale sowie nachhaltige Aspekte berücksichtigen. Ziel ist, die Genehmigungsplanung bis Anfang Dezember 2026 bei Genehmigungsbehörde vorzulegen. Die Fertigstellung der gedämmten Hallenhülle inkl. Dach sollte bis Dezember 2027 erfolgen. Die Baufertigstellung soll im April 2028 erfolgen. Bewerber sollen ihre Erfahrungen im Hallenbau, insbesondere für Gewerbe- und Industriegebäude, nachweisen und Referenzen vergleichbarer Projekte vorlegen. Funktionale Anforderungen Lagerbereich - Lagerung von Pumpen, Stromerzeugern, Fahrzeugen und Anhängern - Befahrbarkeit für LKW - Rolltore - Hochregallagerung mit Gabelstaplerbetrieb Werkstattbereich - Reparatur von PKW und LKW - Montagegrube - Portalkran (5 t) - robuste, chemikalienbeständige Oberflächen - Arbeitsschutzanforderungen gemäß DGUV und ASR Waschbereich - Waschhalle oder Waschplatz - Abscheideanlage - Berücksichtigung wasserrechtlicher Anforderungen - Abstimmung mit zuständigen Behörden Bürobereich, Neben- und Sozialräume (verteilt auf 2 Ebenen) - 2 Büroräume mit Einzelarbeitsplätzen - Aufenthalts- / Besprechungsraum mit Küche - Sanitärbereiche - Schwarz-/Weiß-Umkleide mit Duschen für 6 männliche und 2 weibliche Mitarbeitende - Kleidertrocknung - Besprechungsraum - Lager-/Abstellräume Technische Gebäudeausrüstung Planung der technischen Ausrüstung einschließlich: - Heizung - Lüftung - Sanitär - Elektro- und Starkstromanlagen - ggf. technische Sonderanlagen (z. B. Kranbahn, Werkstattausstattung) - Brandschutz Ein Technikraum ist innerhalb des Gebäudes vorzusehen. Medienanschlüsse: - Strom / Drehstrom - Trinkwasser / Betriebswasser - Abwasser - Fernwärme Tragwerksplanung - zweckmäßige Tragwerkskonzeption für Hallenbauweise - Berücksichtigung von Kranlasten - Berücksichtigung späterer Erweiterungsmöglichkeiten - Abstimmung mit Baugrundgutachten Nachhaltigkeit und Energie - Gründach - Photovoltaikanlage (optional) - Einhaltung der Anforderungen des GEG - energieeffiziente und wartungsarme Konzeption - wirtschaftlicher Betrieb - Berücksichtigung optionaler Erweiterungsflächen Grundstück und Baugrund - Rodungsarbeiten (Planung) - Festlegung der Untersuchungsstellen für Baugrunduntersuchung - Planung von Aushub und Entsorgung - Anbindung an bestehende Medienleitungen Standort und Eigentümer Die Verbandskläranlage des Abwasserverbandes Saale befindet sich im Norden der Stadt Hof. Öst-lich begrenzt die Saale das Anlagengelände. Eigentümer des Grundstücks ist der Abwasserverband Saale. Im Bereich des geplanten Vorhabens ist ein Lockergesteinsgrundwasserleiter ausgebildet. Der Grundwasserstand liegt bei ca. 1,50 m u. GOK. Dieser ist jedoch durch die anzunehmende hydraulische Verbindung des Grundwasserkörpers mit der Saale als stark schwankend anzusehen. Leistungsumfang nach HOAI Die Leistungen umfassen jeweils die Grundleistungen der HOAI in den Leistungsphasen 1-8 für: - Objektplanung Gebäude - Tragwerksplanung - Technische Ausrüstung (Anlagengruppen 1-8, soweit projekterforderlich) Hierzu gehören insbesondere: - Grundlagenermittlung - Vor-, Entwurfs- und Genehmigungsplanung - Ausführungsplanung - Mitwirkung bei der Vergabe - Objektüberwachung - Objektbetreuung Die Fachplanungen sind integrativ in die Objektplanung einzubinden. Die Koordination sämtlicher Fachplanungen obliegt dem Objektplaner.
- Landeshauptstadt Wiesbaden, Der Magistrat, Hochbauamt
Carlo-Mierendorff Schule
Ausgangssituation /Aufgabenstellung Beschreibung der Planungs- und Bauaufgabe Im Rahmen der Umsetzung des Anspruchs auf Ganztagsbetreuung sind Umbaumaßnahmen in den folgenden vier Schulen notwendig: Los 1: Helen-Keller Schule Los 2: Goethe Schule Los 3: Robert-Schumann Schule Los 4: Carlo-Mierendorff Schule Zur Deckung des Bedarfs müssen Mensa-Räume zur Einnahme der Mittagessen in Schichten geschaffen werden. Mit Ausnahme der Gothe-Schule sind in allen Schulen die Küchen nicht ausreichend, um die notwendige Zahl an Essen im Cook & Chill-Verfahren bereit zu stellen. Es besteht keine Trennung zwischen Zubereitung und Spülküche. Die notwendigen Sozialbereiche Umkleide, WC für das Küchenpersonal sowie Lagerbereiche fehlen. Die Kücheneinrichtung muss von Grund auf geplant und der Bereich mit den notwendigen Nebenräumen baulich (Stellen von Trockenbauwänden, Türen, Fliegenschutz an Außenfenstern) hergestellt werden. In allen Maßnahmen muss die technische Infrastruktur vorrangig im Bereich der Küche erweitert und angepasst werden. Die Maßnahmen in den Speiseräumen beschränken sich auf Arbeiten an den Oberflächen Boden, Wände, Decke. In der Goetheschule muss der Mensabereich für die Anzahl Essen erweitert und aufgewertet sowie ein separater Raum als Mehrzweckraum hergerichtet werden. In Vorbereitung der Ausschreibung der Planungsleistungen fanden Begehungen an den vier Schulen statt. Es wurde dabei beispielhaft eine mögliche Lösung für jede Liegenschaft dargestellt und die notwendigen hochbaulichen sowie technischen Ausbaugewerke beschrieben. Die zugehörigen Beschreibungen mit fotografischer Darstellung des Ist-Zustandes liegen dieser Aufgaben- und Leistungsbeschreibung bei und ergänzen diese Kurzbeschreibung. Kostenobergrenze Aufgrund der Haushaltslage ist es unabdingbar die Herstellkosten im Rahmen eines festgelegten Baubudgets zu halten. Dieses Ziel wird im § 1.1 des Vertrages für das jeweilige Los oder ggf. auch mehrere Lose fixiert. Nach zum Zeitpunkt der Veröffentlichung bekannten Rahmenbedingungen gelten für die einzelnen Lose folgende Kostenobergrenzen (brutto, KGR 200-500) Los 1: 590.000 € - Helen-Keller Schule Los 2: 215.000 € - Goethe Schule Los 3: 480.000 € - Robert-Schumann Schule Los 4: 510.000 € - Carlo-Mierendorff Schule Projektzeitraum Die Umsetzung je Los soll unmittelbar Abschluss des Vergabeverfahrens ca. Januar 2026 beginnen und bis Oktober 2026 laufen. Das Ziel ist die Baufertigstellung bis zum Ende der Sommerferien Hessen 2026. Die übrige Laufzeit ist für eventuelle Restarbeiten und Mängelbeseitigung sowie die Abrechnung vorgesehen. 2. Gegenstand der zu beauftragenden Leistung Los 4: Fachplanung technische Ausrüstung der Anlagengruppen 1+2+3+8 gem. HOAI 2013, in der Fassung 2021, Teil 4, Abschnitt 2, § 53-56, Leistungsphasen 1 -9 Grundleistungen. Darüber hinaus für die nachfolgend aufgeführten Besonderen Leistungen (aus Anlage 15 zu § 55 Absatz 3, § 56 Absatz 3): LPH 9: Rügen von Mängeln und Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist für nach Abnahme festgestellten Mängel (LPH 9) Die zugehörigen Fachplanungsleistungen sind nicht Gegenstand dieses VgV-Verfahrens. Die Grundleistungen werden auf der Grundlage der HOAI 2013, in der Fassung 2021, vergütet. Eine Unterschreitung des Basishonorarsatzes bzw. Überschreitung des Oberen Honorarsatzes, sowie eine Abweichung zu den übrigen Honorarsätzen, ist zulässig. Wenn gewünscht sind diese durch die Angabe eines Nachlasses im Honorarangebot (prozentual und absolut) anzugeben und bei Bedarf im Anschreiben zu erläutern. Die Besonderen Leistungen werden auf Grundlage des von Ihnen abgegebenen Angebotes pauschal vergütet. Es ist geplant, die Ausführungsarbeiten nach einzelnen Gewerken zu vergeben. Maßnahmen der Anlagengruppe 8 beschränken sich auf die Integration einzelner Anlagenkomponenten, z.B. RLT in die vorhandene GLT. Nach aktuellem Kenntnisstand konnte kein spezifischer Ansatz hierfür festgelegt werden. Eine entsprechende Feststellung erfolgt mit dem Planungsverlauf gem. HOAI in der LP 3. Die formale Angebotsprüfung und Erstellung von Preisspiegeln in der LP 7 erfolgt durch die LHW und wird mit 1% bewertet. 3. Zeitplan der Planungsleistungen Projekttermine: Beginn der Leistungserbringung: ca. Januar 2026 Abschluss Leistungsphase 3: ca. Februar 2026 Abschluss Leistungsphase 5: ca. April 2026 Baubeginn: ca. Juni 2026 Fertigstellung: ca. August 2026 Weitere Infos entnehmen Sie der Aufgabenbeschreibung.
- Landeshauptstadt Wiesbaden, Der Magistrat, Hochbauamt
Los 3: Carlo-Mierendorff Schule
Beschreibung der Planungs- und Bauaufgabe Im Rahmen der Umsetzung des Anspruchs auf Ganztagsbetreuung sind Umbaumaßnahmen in den folgenden drei Schulen notwendig: Los 1: Helen-Keller Schule Los 2: Robert-Schumann Schule Los 3: Carlo-Mierendorff Schule Zur Deckung des Bedarfs müssen Mensa-Räume zur Einnahme der Mittagessen in Schichten geschaffen werden. In allen Schulen sind die Küchen nicht ausreichend, um die notwendige Zahl an Essen im Cook & Chill-Verfahren bereit zu stellen. Es besteht keine Trennung zwischen Zubereitung und Spülküche. Die notwendigen Sozialbereiche Umkleide, WC für das Küchenpersonal sowie Lagerbereiche fehlen. Die Kücheneinrichtung muss von Grund auf geplant und der Bereich mit den notwendigen Nebenräumen baulich (Stellen von Trockenbauwänden, Türen, Fliegenschutz an Außenfenstern) hergestellt werden. In allen Maßnahmen muss die technische Infrastruktur vorrangig im Bereich der Küche erweitert und angepasst werden. Die Maßnahmen in den Speiseräumen beschränken sich auf Arbeiten an den Oberflächen Boden, Wände, Decke. In Vorbereitung der Ausschreibung der Planungsleistungen fanden Begehungen an den drei Schulen statt. Es wurde dabei beispielhaft eine mögliche Lösung für jede Liegenschaft dargestellt und die notwendigen hochbaulichen sowie technischen Ausbaugewerke beschrieben. Die zugehörigen Beschreibungen mit fotografischer Darstellung des Ist-Zustandes liegen der Ausschreibung bei und ergänzen diese Kurzbeschreibung. Kostenobergrenze Aufgrund der Haushaltslage ist es unabdingbar die Herstellkosten im Rahmen eines festgelegten Baubudgets zu halten. Dieses Ziel wird im § 1.1 des Vertrages für das jeweilige Los oder ggf. auch mehrere Lose fixiert. Nach zum Zeitpunkt der Veröffentlichung bekannten Rahmenbedingungen gelten für die einzelnen Lose folgende Kostenobergrenzen (brutto, KGR 200-500) Los 1: 590.000 € - Helen-Keller Schule Los 2: 480.000 € - Robert-Schumann Schule Los 3: 510.000 € - Carlo-Mierendorff Schule Projektzeitraum Die Umsetzung je Los soll unmittelbar nach Abschluss des Vergabeverfahrens ca. Dezember 2025/Januar 2026 beginnen und bis Oktober 2026 laufen. Das Ziel ist die Baufertigstellung bis zum Ende der Sommerferien Hessen 2026. Die übrige Laufzeit ist für eventuelle Restarbeiten und Mängelbeseitigung sowie die Abrechnung vorgesehen. 2. Gegenstand der zu beauftragenden Leistung Los 1-3: Fachplanung technische Ausrüstung der Anlagengruppen 7 Küchentechnische Anlagen gem. HOAI 2013, in der Fassung 2021, Teil 4, Abschnitt 2, § 53-56, Leistungsphasen 1-9 Grundleistungen. Darüber hinaus für die nachfolgend aufgeführten Besonderen Leistungen (aus Anlage 15 zu § 55 Absatz 3, § 56 Absatz 3): LPH 9: Rügen von Mängeln und Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist für nach Abnahme festgestellten Mängel (LPH 9) Die zugehörigen Fachplanungsleistungen sind nicht Gegenstand dieses VgV-Verfahrens. Die Grundleistungen werden auf der Grundlage der HOAI 2013, in der Fassung 2021, vergütet. Eine Unterschreitung des Basishonorarsatzes bzw. Überschreitung des Oberen Honorarsatzes, sowie eine Abweichung zu den übrigen Honorarsätzen, ist zulässig. Wenn gewünscht sind diese durch die Angabe eines Nachlasses im Honorarangebot (prozentual und absolut) anzugeben und bei Bedarf im Anschreiben zu erläutern. Die Besonderen Leistungen werden auf Grundlage des von Ihnen abgegebenen Angebotes pauschal vergütet. Es ist geplant, die Ausführungsarbeiten nach einzelnen Gewerken zu vergeben. Die formale Angebotsprüfung und Erstellung von Preisspiegeln in der LP 7 erfolgt durch die LHW und wird mit 1% bewertet. 3. Zeitplan der Planungsleistungen Projekttermine: Beginn der Leistungserbringung: ca. Dezember 2025/Januar 2026 Abschluss Leistungsphase 3: ca. Januar 2026 Abschluss Leistungsphase 5: ca. März 2026 Baubeginn: ca. Juni 2026 Fertigstellung: ca. August 2026 Weitere Infos entnehmen Sie der Aufgabenbeschreibung
- Klinikum Garmisch-Partenkirchen GmbHFrist: 24. Apr.
Strukturverbesserung Erweiterung Klinikum Garmisch-Partenkirchen - Fachplanung Technische Ausrüstung HLSK LPH 5 – 9
Strukturverbesserung Erweiterung Klinikum Garmisch-Partenkirchen - Fachplanung Technische Ausrüstung HLSK LPH 5 – 9 // Das Klinikum Garmisch-Partenkirchen hat in nunmehr 53 Betriebsjahren zahlreiche Erweiterungen, Umstrukturierungen und Erneuerungen erfahren, die der medizinischen und medizintechnischen Entwicklung Rechnung getragen haben. Im letzten Bauabschnitt BA 7 lag der Fokus bei der Sanierung des Bettentraktes. In der aktuell im Jahr 2020 erarbeiteten Bestandsbewertung des Klinikums - sowohl aus baulicher als auch aus medizinischer Sicht - wurden notwendige Maßnahmen zur Sanierung und Strukturverbesserung identifiziert. Diese liegen schwerpunktmäßig in Strukturen und Flächen der Intensivmedizin, der Zentralen Notfallaufnahme wie auch der gegebenen Struktur des Mutter-Kind Zentrums mit Entbindung, Neonatologie und Kinderintensivmedizin. Darauf aufbauend wurde im nächsten Schritt ein Raum- und Funktionsprogramm mit Soll- Ist – Vergleich erstellt. Auf Basis dieser Flächenwerte wurden im Anschluss die Varianten der Ziel- und Entwicklungsplanung erarbeitet. Im Ergebnis ist festzustellen, dass die vorhandenen Schwachstellen und Flächendefizite nur mit Flächenzugewinn in einem Erweiterungsbauteil zu lösen sind. Mitzubeachten sind die Folgeschritte der Zielplanung, die nach heutigem Kenntnisstand ohne weitere Ersatzbauten mit den erforderlichen Rochaden möglich sein werden. -- Das Projekt Strukturverbesserung und Erweiterung Klinikum Garmisch-Partenkirchen (8. Bauabschnitt) umfasst folgende Bauteile: • Einen Erweiterungsbaukörper mit zwei unterirdischen und vier oberirdischen Geschossen • Die Anbindung der Ver- und Entsorgungsfunktionen an das Flursystem im UG • Ein neues Wertstoff- und Entsorgungszentrum für das gesamte Klinikum • Eine Elektrozentrale • Einen unterirdischen Verbindungsgang zwischen dem Klinikum und der geplanten Energiezentrale -- Das Bauvorhaben umfasst ebenfalls die Herstellung zahlreicher Provisorien zur temporären Unterbringung von während der Bauzeit zu verlagernden Funktionen (dem Wertstoffzentrum, der Kapelle, Verbindungsfluren usw.), bauliche Anpassungen und Ertüchtigungen im Bestand im Bereich des Anschlusses an das bestehende Klinikgebäude sowie umfassende Schutzmaßnahmen und infrastrukturelle Vorkehrungen zur Sicherstellung eines durchgängig funktionsfähigen, sicheren und reibungslosen Klinikbetriebs während der gesamten Bauausführung. -- Gegenstand des Auftrags sind die Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung HLSK LPH 5 – 9 nach HOAI 2021. Die Beauftragung erfolgt nach den § 55 HOAI stufenweise. Im Auftragsfall wird als erste Stufe 1, die Leistungsphasen 5, 6 und 7 beauftragt. Über eine jeweils weitere Beauftragung der Leistungsstufen entscheidet der Auftraggeber im weiteren Verfahrensverlauf. Aus der stufenweisen Beauftragung können keine Forderungen auf die Übertragung weiterer Leistungsstufen oder weiterer Leistungen abgeleitet werden. Die Bauwerkskosten gem. DIN 276 in Euro brutto (nur KG 410,420,430, 470 sowie 480) sind auf ca. 30 Mio. Euro geschätzt. -- Der Planungsbeginn soll zeitnah nach der Auftragserteilung, voraussichtlich im Mai 2026 erfolgen. Baubeginn BA8 ist für den Mai 2027 vorgesehen, Inbetriebnahme geplant im April 2030 – Die besonderen Leistungen sind als Optionen ausgestaltet, die der Auftraggeber abrufen kann, zu deren Abruf er aber nicht verpflichtet ist. -- Der Vertrag wird sich am Vertragsmuster Certiform /Boorberg orientieren.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
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- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Stadt Köln - Amt für Straßen- und Radwegebau.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.