Los 4 - Technische Ausrüstung ELT
Gegenstand der Verträge sind Leistungen des Leistungsbildes Technische Gebäudeausrüstung gemäß §§ 53 ff. HOAI für den Neubau der kommunalen Kindertagesstätte in der Stadt Lahnstein. Für die Zielvorstellungen des Auftraggebers zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (Planungs- und Überwachungsziele im Sinne von § 650p Abs. ...
Typ:Ausschreibung
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Gegenstand der Verträge sind Leistungen des Leistungsbildes Technische Gebäudeausrüstung gemäß §§ 53 ff. HOAI für den Neubau der kommunalen Kindertagesstätte in der Stadt Lahnstein. Für die Zielvorstellungen des Auftraggebers zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (Planungs- und Überwachungsziele im Sinne von § 650p Abs. 2 BGB) werden – i...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Stadtverwaltung Lahnstein
- Veröffentlicht: 17. April 2026
- Frist: Nicht angegeben
Ausschreibungsbeschreibung
Gegenstand der Verträge sind Leistungen des Leistungsbildes Technische Gebäudeausrüstung gemäß §§ 53 ff. HOAI für den Neubau der kommunalen Kindertagesstätte in der Stadt Lahnstein. Für die Zielvorstellungen des Auftraggebers zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (Planungs- und Überwachungsziele im Sinne von § 650p Abs. 2 BGB) werden – im Sinne einer werkvertraglichen Beschaffenheitsvereinbarung – folgende Mindestanforderungen definiert: - Der Neubau der KiTa soll in energetischer Hinsicht mindestens den Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) in der zum Zeitpunkt der Genehmigung gültigen Fassung entsprechen und dabei einen energetischen Standard erreichen, der die Beantragung von Fördermitteln (z. B. Effizienzhaus 40 nach BEG) ermöglicht. Angestrebt werden ein sehr niedriger Primärenergiebedarf, eine hochgedämmte Gebäudehülle, der Einsatz erneuerbarer Energien (z. B. Wärmepumpe, Photovoltaik) sowie eine effiziente Anlagentechnik - Die weiteren Anforderungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung. Beauftragter Leistungsumfang ist nach näherer Maßgabe des Vertragsentwurfes die Erbringung von Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9, die dem Leistungsbild Technische Ausrüstung in den Anlagengruppen 4 – 8 (Los 4) (§ 55 Abs. 1, 3 HOAI in Verbindung mit Anlage 1 Nr. 15.1 zu § 55 Abs. 3 HOAI) zuzuordnen sind. Zunächst werden nur die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 4 der Technischen Gebäudeausrüstung beauftragt. Der Auftraggeber kann die nachfolgenden Grundleistungen der Leistungsphasen 5 bis 9 – ganz oder teilweise – in einer oder mehreren weiteren Leistungsstufen durch schriftliche Erklärung gegenüber der Auftragnehmerin in Auftrag geben. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, auch die über die genannten Leistungen hinausgehenden Leistungen nach den Bedingungen des Vertrages zu erbringen, sofern diese Leistungen durch den Auftraggeber beauftragt werden. Diese Bindung entfällt für Leistungen, die nicht spätestens 12 Monate nach Abschluss der zuletzt (ganz oder teilweise) beauftragten Leistungsstufe beauftragt werden. Aus Projektverzögerungen, die allein auf die stufenweise Beauftragung zurückzuführen sind, kann die Auftragnehmerin einen zusätzlichen Vergütung- oder sonstigen Zahlungsanspruch nicht herleiten. Ein Rechtsanspruch der Auftragnehmerin auf Beauftragung mit weiteren Leistungen über den zunächst beauftragten Leistungsumfang hinaus besteht nicht. Die Vergabestelle führt wegen Erreichen/Überschreiten des maßgeblichen Schwellenwertes bei Addition aller geschätzten Auftragsvolumina ein EU-weites Vergabeverfahren durch. Für den Bauablauf stellt der Auftraggeber folgende Anforderungen in zeitlicher Hinsicht: Die Grundleistungen bis Leistungsphase 4 sollen bis zum 31.10.2026 erbracht werden. Der Antrag für Fördermittel bei der Kreisverwaltung sowie der Bauantrag sollen bis zum 31.10.2026 beendet sein. Der Baubeginn ist für den 01.10.2027 geplant. Die Inbetriebnahme ist für den 31.12.2028 geplant. Wegen der nicht einschätzbaren Dauer der Genehmigungsbearbeitung durch die Unteren Bauaufsichtsbehörden sind dies nur vorläufig angenommene Rahmendaten.
Weiterführende Details
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10- Verbandsgemeinde Hachenburg
Erweiterung der Grundschule Kroppacher Schweiz der Verbandsgemeinde Hachenburg, Planungsleistungen Objektplanungen der Leistungsphasen 5-9, Freiflächenplanung der Leistungsphasen 5-9
Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen des Leistungsbildes Gebäudeplanung gemäß dem Leistungsbild §§ 33 ff. HOAI der HOAI 2021, für die Erweiterung der Grundschule Kroppacher Schweiz in Hachenburg, sowie die zu der Erweiterung erforderliche Freianlagenplanung §§ 38 ff. HOAI. Für die Zielvorstellungen des Auftraggebers zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (Planungs- und Überwachungsziele im Sinne von § 650p Abs. 2 BGB) werden – im Sinne einer werkvertraglichen Beschaffenheitsvereinbarung – folgende Mindestanforderungen definiert: Das Raumprogramm sowie alle Anforderungen in rechtlicher und technischer Hinsicht sind ausführlich in Anlage 10 zur Auftragsbekanntmachung beschrieben und sind Gegenstand dieses Aufforderungsschreibens. Die Genehmigungsplanung Leistungsphasen 1-4 liegt bereits vor. Die Erweiterung der Grundschule soll in energetischer Hinsicht als klimafreundliches Nichtwohngebäude (KFN) mit Erfüllung der Anforderungen an ein Effizienzgebäude 55 geplant und ausgeführt werden. Weiter sind die Regelungen für Nichtwohngebäude in Trägerschaft der öffentlichen Hand sind gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) und dem Erneuerbare Energien- Wärmegesetz (EEWärmeG) generell zu beachten und einzuhalten. Die weiteren Anforderungen ergeben sich aus Anlage 10 zur Auftragsbekanntmachung, Beauftragter Leistungsumfang ist nach näherer Maßgabe des Vertragsentwurfes die Erbringung von Planungsleistungen der Leistungsphasen 5 bis 9, die dem Leistungsbild Objektplanung Gebäude (§ 34 HOAI in Verbindung mit Anlage 10 zu § 34 Abs. 4 HOAI) zuzuordnen sind. Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen. Zunächst werden nur die Grundleistungen der Leistungsphasen 5 bis 7 beauftragt. Der Auftraggeber kann die nachfolgenden Grundleistungen der Leistungsphasen 8 und 9 – ganz oder teilweise – in einer oder mehreren weiteren Leistungsstufen durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer in Auftrag geben. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung mit weiteren Leistungen über den laut Vertragsentwurf beauftragten Leistungsumfang hinaus besteht nicht. Hinsichtlich eventuell erforderlicher besonderer Leistungen wird auf den Vertragsentwurf verwiesen. Des Weiteren sind Auftragsgegenstand die notwendigen Leistungen der Freianlagenplanung gem. § 39 Abs. 3 HOAI Leistungsphasen 5 – 9, wobei die Auftraggeberin diese als vom Objektplaner „mit zu erbringende“ Leistungen ansieht. Auch diese Leistungen werden, wie vor beschrieben stufenweise beauftragt, wobei die erste Stufe die Leistungsphasen 5 – 7. Die Ausschreibung von Objektplanung und dazu gehörender Freianlagenplanung erfolgt, um damit ein einheitliches planerisches und pädagogisches Konzept aus einer Hand zu erhalten. Die Vergabestelle führt wegen Erreichens/Überschreitens des maßgeblichen Schwellenwertes bei Addition aller geschätzten Auftragsvolumina ein EU-weites Vergabeverfahren durch. Parallel zu dieser Ausschreibung erfolgen die Ausschreibungen von Ingenieurleistungen der Tragwerksplanung (im Unterschwellenbereich) und der Technischen Ausrüstung. Für den Bauablauf stellt der Auftraggeber folgende Anforderungen in zeitlicher Hinsicht: Der Baubeginn ist für Herbst 2026 geplant (Fertigstellung soll ca. 18 Monate dauern, Phase von 6 Monaten für Nutzungsübergang, Fertigstellung des Baus spätestens nach 24 Monaten). Die Fertigstellung bzw. die Abrechnung von Zuschüssen muss spätestens am 31.12.2029 erfolgen.
- Verbandsgemeindeverwaltung Eich
Vergabe von Fachplanungsleistungen für technische Ausrüstung (ELT)
Im Rahmen des VgV-Verfahrens soll ein Bewerber mit der Fachplanung für die technische Ausrüstung im Projekt „Umbau und Erweiterung der Altrheingrundschule Eich, inkl. Abbruch alte Verwaltung und Brandschutzsanierung“, beauftragt werden. Gegenstand dieser Ausschreibung sind Fachplanungsleistungen in den Anlagengruppen 4, 5, 6. Die Vergabe der Fachplanungsleistungen für technische Ausrüstung erfolgt stufenweise. Zunächst werden die Leistungsphasen 1 bis 4 beauftragt. Die Option zur weiteren stufenweisen Beauftragung der Leistungsphasen 5 bis 9 behält sich der Auftraggeber vor. Weitere Fachplanungsleistungen u. a. für verschiedene Anlagegruppen der Technischen Ausrüstung und die Tragwerksplanung werden separat vergeben.
- Stadt Hagenbach
Umbau HS Hagenbach - Los 03 TA-ELT (Wdh)
Gegenstand des Verfahrens ist die Erbringung von Planungsleistungen für die Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß § 55 HOAI, Anlagengruppen 4-5 und 8 sowie für die in diesem Zusammenhang erforderlichen Besonderen Leistungen. Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Vergabe der Planungsleistungen. In der Leistungsstufe 1 sollen die Leistungsphasen 1 bis 4 für Leistungen nach § 55 HOAI sowie die in diesen Phasen erforderlichen Besonderen Leistungen beauftragt werden. In der Leistungsstufe 2 beabsichtigt der Auftraggeber für die genehmigte Planung die Vergabe der Leistungsphasen 5 bis 9 nach § 55 HOAI sowie der in diesen Phasen erforderlichen Besonderen Leistungen. Die Beauftragung der Leistungsstufe 2 steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Auftraggeber diese schriftlich oder in Textform im Wege der Auftragserweiterung abruft. Auf die Beauftragung der über die Leistungsstufe 1 hinausgehenden Leistungen/Stufen besteht insofern kein Rechtsanspruch.
- Gemeinde Neufahrn
Erweiterung der Grundschule I am Jahnweg, Neufahrn b. Freising_Fachplanung Technische Ausrüstung ELT
Gegenstand des Auftrags sind die Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung für die Anlagengruppen 4, 5, und 6 entsprechend HOAI Teil 4, Abschnitt 2, Leistungsphasen 1-3 und 5-9 für den Erweiterungsbau und die Umstrukturierung der angrenzenden Bestandsbereiche. Die mit zu beauftragenden besonderen Leistungen sind dem den Vergabeunterlagen beiliegenden Vertragsentwurf zu entnehmen. _____ Die Beauftragung erfolgt nach § 55 HOAI stufenweise. Im Auftragsfall wird als erste Stufe die Leistungsphase 1 und 2 beauftragt. Über eine jeweils weitere Beauftragung der Leistungsstufen entscheidet die Auftraggeberin im weiteren Verfahrensverlauf. Aus der stufenweisen Beauftragung können keine Forderungen auf die Übertragung weiterer Leistungsstufen oder weiterer Leistungen abgeleitet werden. _____ Nach derzeitigem Kenntnisstand werden entsprechend HOAI Anlage 15 „Objektliste Technische Ausrüstung“ die Honorarzonen für die Anlagengruppen wie folgt eingestuft: Anlagengruppe 4, 5, 6: II. Nach derzeitigem Kenntnisstand geht die Auftraggeberin von folgenden Kostenansätzen (netto) aus: KGr 440 ca. 308.000 EUR / KGr 450 ca. 66.000 EUR / KGr 460 ca. 47.000 EUR.
- Gemeinde BiebertalBiebertal
Technische Ausrüstung (ELT) (Lph 1-4) Dünsbergtalbegegnungsstätte Gemeinde Biebertal
Gegenstand der Ausschreibung ist die Beauftragung eines Planers für die Technische Ausrüstung (Elektrotechnik) gem. § 53 Abs. 2 Nr. 4- 5HOAI 2021 zur Erbringung der noch erforderlichen Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 4 gemäß HOAI. Ziel dieser Beauftragung ist der Erhalt einer Baugenehmigung bis Mitte des Jahres 2026.
- Stadt EinbeckEinbeckFrist: 04. Mai
Stadt Einbeck - Ausbau der OD Einbeck
Gegenstand des Auftrags sind die Planungsleistungen der - Objektplanung Verkehrsanlagen (Los 1), - Objektplanung Ingenieurbauwerk: Kanalbau (Los 2), Es erfolgt eine Aufteilung der Planungsleistungen in 2 Lose. Eine Angebotsabgabe ist auf nur ein Los wie auch auf beide Lose zulässig. Los 1: Planungsleistungen für folgende Leistungsbilder der HOAI: - Objektplanung Verkehrsanlagen (§§ 45 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 9 Los 2: Planungsleistungen für folgende Leistungsbilder der HOAI: - Objektplanung Ingenieurbauwerk (§§ 43 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 9 Der Auftraggeber beauftragt in Los 1 zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 3 für alle sieben Bauabschnitte gemäß HOAI und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen sowie bauabschnittsweise weiter zu beauftragen. Die Leistungsphase 4 wird nur beauftragt, soweit eine Genehmigungsplanung erforderlich ist. Der Auftraggeber beauftragt in Los 2 zunächst nur die Ausarbeitung eines Sanierungskonzepts. Im Anschluss werden die Leistungsphasen 1 bis 3 für alle erforderlichen Maßnahmen vergeben. Der Auftraggeber behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen sowie bauabschnittsweise weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch stufenweise bzw. im Einzelnen oder im Ganzen, zu erbringen.
- Verbandsgemeindeverwaltung Eich
Vergabe von Fachplanungsleistungen für technische Ausrüstung (HLS)
Im Rahmen des VgV-Verfahrens soll ein Bewerber mit der Fachplanung für die technische Ausrüstung im Projekt „Umbau und Erweiterung der Altrheingrundschule Eich, inkl. Abbruch alte Verwaltung und Brandschutzsanierung“, beauftragt werden. Gegenstand dieser Ausschreibung sind Fachplanungsleistungen in den Anlagengruppen 1, 2, 3. Die Vergabe der Fachplanungsleistungen für technische Ausrüstung erfolgt stufenweise. Zunächst werden die Leistungsphasen 1 bis 4 beauftragt. Die Option zur weiteren stufenweisen Beauftragung der Leistungsphasen 5 bis 9 behält sich der Auftraggeber vor. Weitere Fachplanungsleistungen u. a. für verschiedene Anlagegruppen der Technischen Ausrüstung und die Tragwerksplanung werden separat vergeben.
- Evang.-Luth. Gesamtkirchengemeinde
Generalsanierung Kindergarten St. Jobst in der Äußeren Sulzbacher Straße, Nürnberg / Fachplanung Technische Ausrüstung ELT
Gegenstand des Auftrags sind die Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung für die Anlagengruppen 4, 5 und 6 entsprechend HOAI Teil 4, Abschnitt 2, Leistungsphasen 1-3 und 5-9 für den Umbau und die Sanierung. Die mit zu beauftragenden besonderen Leistungen sind dem den Vergabeunterlagen beiliegenden Vertragsentwurf zu entnehmen bzw. sind im Zuge der Erstellung der Lph 1-2 mit dem Auftraggeber abzustimmen. _____ Die Beauftragung erfolgt nach § 55 HOAI stufenweise. Im Auftragsfall wird als erste Stufe die Leistungsphase 1, 2 und 3 beauftragt. Über eine jeweils weitere Beauftragung der Leistungsstufen entscheidet der Auftraggeber im weiteren Verfahrensverlauf. Aus der stufenweisen Beauftragung können keine Forderungen auf die Übertragung weiterer Leistungsstufen oder weiterer Leistungen abgeleitet werden. _____ Nach derzeitigem Kenntnisstand werden entsprechend HOAI Anlage 15 „Objektliste Technische Ausrüstung“ die Honorarzonen für die Anlagengruppen wie folgt eingestuft: Anlagengruppe 4, 5, 6 - Honorarzone II. Nach derzeitigem Kenntnisstand geht der Auftraggeber von folgenden Kostenansätzen (netto) aus: KGr 440 prognostiziert ca. 217.000 EUR / KGr 450 prognostiziert ca. 56.000 EUR / KGr 460 prognostiziert ca. 73.000 EUR. Die am Ende der Lph 3 mit allen Beteiligten abgestimmte Kostenberechnung ist bindend und muss zusammen mit dem Finanzierungsplan vom Kirchenvorstand beschlossenen werden. Kostenberechnung und Finanzierungsplan sind Bestandteile der Zuschussanträge und der kirchenaufsichtlichen Genehmigung. Eine Überschreitung der darin festgelegten Baukostenobergrenze bedarf einer erneuten Beschlusslage durch die Kirchengemeinde, den Kirchenvorstand._____ Der Planungsbeginn der Objektplanung und des Fachplanerteams (Technische Ausrüstung, Tragwerksplanung und weitere) soll nach heutigem Kenntnisstand ab Februar 2026 erfolgen. Geplant ist die Lph 1-3 Vorentwurf, Entwurf und Lph 4 Bauantrag bis Ende 2027 abzuschließen, abhängig vom Genehmigungszeitraum durch die kommunalen Ämter und kirchlichen Institutionen. Die Leistungsphase 5 Ausführungsplanung wäre damit 2027 / 2028, die Lph 6 und 7 (Ausschreibung und Vergabe) sofern die Baugenehmigung und die Bescheide der Zuschussgeber vorliegen, bis Ende 2028 zu bearbeiten. Bauphase und Inbetriebnahme 2029.
- Gemeinde IsernhagenFrist: 11. Mai
Fachplanung Neubau der Feuerwehren Isernhagen KB, Kirchhorst-Stelle und Neuwarmbüchen
Gegenstand des Auftrags sind auf Grundlage des Teilnahmewettbewerbes die Planungsleistungen für alle 3 Feuerwehrgebäude Isernhagen K.B., Kirchhorst - Stelle, Neuwarmbüchen der ? Objektplanung für Gebäude und Innenräume (Los 1), ? Fachplanung der Tragwerksplanung (Los 2) ? Fachplanung der Technische Ausrüstung HLS (Los 3) ? Fachplanung der Technische Ausrüstung Elektro (Los 4) ? Fachplanung der Außenanlagen (Los 5) Es erfolgt eine Aufteilung der Planungsleistungen in 5 Lose. Eine Bewerbung ist auf nur ein Los wie auch auf mehrere/alle Lose zulässig. Los 1: Planungsleistungen für folgende Leistungsbilder der HOAI: · Objektplanung Gebäude und Innenräume (§§ 33 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 9 · Der AG behält sich vor neben den Grundleistungen nach § 3 Abs. 1 HOAI auch besondere Leistungen in Auftrag zu geben. Los 2: Planungsleistungen für folgende Leistungsbilder der HOAI: · Fachplanung Tragwerksplanung (§§ 49 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 9 · Der AG behält sich vor neben den Grundleistungen nach § 3 Abs. 1 HOAI auch besondere Leistungen in Auftrag zu geben. Los 3: Planungsleistungen für folgende Leistungsbilder der HOAI: · Fachplanung Technische Ausrüstung HLS (§§ 53 ff. HOAI), Anlagengruppe 1, 2, 3, Leistungsphasen 1 bis 9 · Der AG behält sich vor neben den Grundleistungen nach § 3 Abs. 1 HOAI auch besondere Leistungen in Auftrag zu geben. Los 4: Planungsleistungen für folgende Leistungsbilder der HOAI: · Fachplanung Technische Ausrüstung Elektro (§§ 53 ff. HOAI), Anlagengruppe 4, 5, 8, Leistungsphasen 1 bis 9 · Der AG behält sich vor neben den Grundleistungen nach § 3 Abs. 1 HOAI auch besondere Leistungen in Auftrag zu geben. Los 5: Planungsleistungen für folgende Leistungsbilder der HOAI: · Fachplanung Freianlagen (§§ 38 ff. HOAI), Leistungsphasen 1 bis 9 · Der AG behält sich vor neben den Grundleistungen nach § 3 Abs. 1 HOAI auch besondere Leistungen in Auftrag zu geben. Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 3 gemäß HOAI und behält sich vor, die weiteren Leistungsphasen im Einzelnen oder im Ganzen weiter zu beauftragen. Es besteht kein Anspruch auf weitere Beauftragung, noch können daraus sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen. Der Auftragnehmer ist im Falle des Abrufs verpflichtet, die Leistungen, ggfs. auch stufenweise bzw. im Ein-zelnen oder im Ganzen, zu erbringen.
- Verbandsgemeinde Hachenburg
Erweiterung der Grundschule Kroppacher Schweiz, Planungsleistungen Technische Gebäudeausrüstung Leistungsphasen 5-9.
Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen des Leistungsbildes Technische Ausrüstung gemäß §§ 53 ff. HOAI-Anlagengruppen 1, 2, 3, 4, 5, 6 und 7 für die Erweiterung der Grundschule Kroppacher Schweiz in Hachenburg. Das Raumprogramm sowie alle Anforderungen in rechtlicher und technischer Hinsicht sind ausführlich in Anlage 12 zur Auftragsbekanntmachung beschrieben und sind Gegenstand dieses Aufforderungsschreibens. Die Genehmigungsplanung der Leistungsphasen 1-4 liegen bereits vor. Als Zielvorstellungen des Auftraggebers zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (Planungs- und Überwachungsziele im Sinne von § 650p Abs. 2 BGB) werden – im Sinne einer werkvertraglichen Beschaffenheitsvereinbarung – folgende Mindestanforderungen definiert: Die Verbandsgemeinde Hachenburg plant die Erweiterung der Gundschule Kroppacher Schweiz wegen des gestiegenen Platzbedarfs. Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen des Leistungsbildes Technischen Gebäudeausrüstung für die Erweiterung der Grundschule Kroppacher Schweiz. Gebäudezustand Im Rahmen der geplanten Erweiterung wurden die Leistungsphasen 1 bis 4 für die Objektplanung Gebäude gem. § 34 HOAI i.V. M. Anlage 11 zur HOAI bereits erstellt und erfolgreich abgeschlossen. Auf dieser Basis sind nun folgende Erweiterungsmaßnahmen vorgesehen: Gegenstand der Ausschreibung ist die Erbringung von Planungsleistungen für die Leistungen der Technischen Gebäudeausrüstung (§ 53 HOAI, Leistungsphasen 5-9 für die Anlagengruppen 1, 2, 3, 4, 5, 6 und 7. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus dem beigefügten Ingenieurvertrag. Beim Honorarangebot ist die Höhe der angebotenen Nebenkosten, sowie Honorare für Besondere Leistungen und Zeithonorare anzugeben. Für das Honorarangebot sind verpflichtend die in der Anlage B beigefügten Formblätter zu verwenden. Bei Leistungen der technischen Ausrüstung kommt ein Umbauzuschlag in der Regel nicht in Betracht. Sollte ein solcher angeboten werden, ist zu begründen, weshalb ein solcher gerechtfertigt sein soll. Beauftragter Leistungsumfang ist nach näherer Maßgabe des Vertragsentwurfes die Erbringung von Planungsleistungen der Leistungsphasen 5 bis 9, die dem Leistungsbild Technische Ausrüstung Anlagengruppen 1, 2 und 3 (HLS) sowie 4 und 5 (Elektro) (§ 55 Abs. 1 HOAI in Verbindung mit Anlage 15 zu § 55 Abs. 1 HOAI) zuzuordnen sind. Weiter sollen Förderanlagen (ALG 6) sowie nutzungsspezifische Anlagen (ALG 7) geplant werden. Die einzelnen Planungsleistungen werden in separaten Vergabeverfahren vergeben. Parallel zu dieser Ausschreibung erfolgt die Ausschreibung der weiteren Objektplanung Gebäude und Freianlagen. Die Ingenieurleistungen der Tragwerksplanung wurden bereits vergeben. Für den Bauablauf stellt der Auftraggeber folgende Anforderungen in zeitlicher Hinsicht: - Der Baubeginn ist für Herbst 2026 geplant (Fertigstellung soll ca. 18 Monate dauern, Phase von 6 Monaten für Nutzungsübergang, Fertigstellung des Baus spätestens nach 24 Monaten). Die Fertigstellung bzw. die Abrechnung von Zuschüssen muss spätestens am 31.12.2029 erfolgen.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf auftrag.ai. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Stadtverwaltung Lahnstein.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.