Planungsleistungen - Landschaftsplan und Umweltbericht zum Flächennutzungsplan der Landeshauptstadt Potsdam
Das Territorium der Landeshauptstadt Potsdam bzw. der räumliche Geltungsbereich der zu erbringenden Planungsleistungen umfasst eine Fläche von 18.768 ha (Anlage 01). Gegenwärtig sind zum Stichtag (31.12.2024) in der Stadt Potsdam 187.820 Einwohner mit Hauptwohnung gemeldet. Das Stadtgebiet Potsdams ist dem "Mittelbrand...
Typ:Ausschreibung
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Das Territorium der Landeshauptstadt Potsdam bzw. der räumliche Geltungsbereich der zu erbringenden Planungsleistungen umfasst eine Fläche von 18.768 ha (Anlage 01). Gegenwärtig sind zum Stichtag (31.12.2024) in der Stadt Potsdam 187.820 Einwohner mit Hauptwohnung gemeldet. Das Stadtgebiet Potsdams ist dem "Mittelbrandenburgischen Plat...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Landeshauptstadt Potsdam, Bereich Vergabemanagement
- Veröffentlicht: 05. Mai 2026
- Frist: Nicht angegeben
- Thema: Stadtplanung
Ausschreibungsbeschreibung
Das Territorium der Landeshauptstadt Potsdam bzw. der räumliche Geltungsbereich der zu erbringenden Planungsleistungen umfasst eine Fläche von 18.768 ha (Anlage 01). Gegenwärtig sind zum Stichtag (31.12.2024) in der Stadt Potsdam 187.820 Einwohner mit Hauptwohnung gemeldet. Das Stadtgebiet Potsdams ist dem "Mittelbrandenburgischen Platten- und Niederungsland" als naturräumliche Großeinheit zuzurechnen. Mehr als die Hälfte des Potsdamer Stadtgebietes ist Teil eines ausgewiesenen Schutzgebietes (Flora-Fauna-Habitat Gebiete, Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete). Der aktuell wirksame Flächennutzungsplan (FNP) zeigt die räumliche Entwicklung der Landeshauptstadt Potsdam auf. Er wurde am 30. Januar 2013 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen und besteht aus der Planzeichnung mit Legende und vier Beiplänen sowie der Begründung mit dem Umweltbericht (Anlagen 02-04). Der FNP wird fortlaufend überprüft und geändert, wenn es städtebaulich erforderlich ist. Darüber hinaus wurde mit dem Integrierten Stadtentwicklungskonzept 2035 (INSEK 2035) im Jahr 2022 eine gesamtstädtische Strategie zur Steuerung des Wachstums der Stadt entwickelt (Anlage 05). Der aktuell gültige Landschaftsplan (LP) der Landeshauptstadt Potsdam stammt aus dem Jahr 2012 und wurde im Jahr 2017 durch das Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg auch in seiner Funktion als Landschaftsrahmenplan anerkannt (Anlage 06). Ziel der Neuaufstellung des LP ist es, diesen ebenfalls als Landschaftsrahmenplan zu qualifizieren und gemäß § 4 (4) BbgNatSchAG anerkennen zu lassen. Die Kerndokumente der aufgeführten Planungen und Konzepte sind der Leistungsbeschreibung als Anlagen angefügt. Die vollständigen Unterlagen mit zugehörigen Kartenwerken finden sich frei zugänglich auf der Internetpräsenz der Landeshauptstadt Potsdam. Die Notwendigkeit zur Neuaufstellung des LP und FNP ergibt sich aus den aktuellen Rahmenbedingungen wie dem anhaltenden Bevölkerungswachstum und der Pflicht, die städtebauliche Entwicklung und Flächennutzung unter Berücksichtigung der Belange von Natur und Landschaft zielgerichtet zu steuern. Das Thema Klimaschutz und Klimaanpassung wird seit der Erklärung des Klimanotstands in Potsdam stärker in den sektoralen Konzepten berücksichtigt. In diesem Kontext gilt es zu prüfen, inwiefern das Thema im FNP und LP stärker berücksichtigt werden kann. Die Neuaufstellung des LP erfolgt nach § 9 (4) BNatSchG sowie § 11 (2) BNatSchG. Der Geltungsbereich umfasst das gesamte Territorium der Landeshauptstadt Potsdam. Die Erarbeitung des Umweltberichtes zum FNP erfolgt auf Grundlage des § 2 (4) BauGB, § 2a Nr.2 BauGB i.V.m. Anlage 1 BauGB. Die Landeshauptstadt Potsdam verfügt durch ihr Umweltmonitoring und der zyklischen Erfassung von Umweltindikatoren (z.B. Biotoptypen und Landnutzung, Biotopwert, Versiegelung und Grünvolumen, Beschirmungsgrad, Oberflächentemperatur, Vitalität von Gehölzbeständen) über belastbare Datengrundlagen zur Steuerung der Umweltentwicklung. Diese Daten liegen als digitale Geodaten vor (letztmalige Erhebung im Jahr 2022) und bilden eine wichtige Basis zur Bestandsbewertung, der Konfliktanalyse und dem Formulieren von Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft und müssen Eingang in die Neuaufstellung des LP finden. Weitere Informationen zum Umweltmonitoring befinden sich ebenfalls auf der Internetpräsenz der Landeshauptstadt Potsdam (https://www.potsdam.de/de/content/umweltmonitoring-0). Des Weiteren liegen die aktuell gültigen Kartenwerke zum LP und FNP als bearbeitbare Geodatensätze vor und werden im Rahmen der Auftragsdurchführung zur Verfügung gestellt. Des Weiteren sind übergeordnete Planungen bei der Neuaufstellung zu berücksichtigen, insbesondere das Landschaftsprogramm Brandenburg und der Regionalplan Havelland-Fläming.
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10- Landeshauptstadt Potsdam, Bereich Vergabemanagement
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Das Territorium der Landeshauptstadt Potsdam bzw. der räumliche Geltungsbereich der zu erbringenden Planungsleistungen umfasst eine Fläche von 18.768 ha (Anlage 01). Gegenwärtig sind zum Stichtag (31.12.2024) in der Stadt Potsdam 187.820 Einwohner mit Hauptwohnung gemeldet. Das Stadtgebiet Potsdams ist dem "Mittelbrandenburgischen Platten- und Niederungsland" als naturräumliche Großeinheit zuzurechnen. Mehr als die Hälfte des Potsdamer Stadtgebietes ist Teil eines ausgewiesenen Schutzgebietes (Flora-Fauna-Habitat Gebiete, Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete). Der aktuell wirksame Flächennutzungsplan (FNP) zeigt die räumliche Entwicklung der Landeshauptstadt Potsdam auf. Er wurde am 30. Januar 2013 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen und besteht aus der Planzeichnung mit Legende und vier Beiplänen sowie der Begründung mit dem Umweltbericht (Anlagen 02-04). Der FNP wird fortlaufend überprüft und geändert, wenn es städtebaulich erforderlich ist. Darüber hinaus wurde mit dem Integrierten Stadtentwicklungskonzept 2035 (INSEK 2035) im Jahr 2022 eine gesamtstädtische Strategie zur Steuerung des Wachstums der Stadt entwickelt (Anlage 05). Der aktuell gültige Landschaftsplan (LP) der Landeshauptstadt Potsdam stammt aus dem Jahr 2012 und wurde im Jahr 2017 durch das Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg auch in seiner Funktion als Landschaftsrahmenplan anerkannt (Anlage 06). Ziel der Neuaufstellung des LP ist es, diesen ebenfalls als Landschaftsrahmenplan zu qualifizieren und gemäß § 4 (4) BbgNatSchAG anerkennen zu lassen. Die Kerndokumente der aufgeführten Planungen und Konzepte sind der Leistungsbeschreibung als Anlagen angefügt. Die vollständigen Unterlagen mit zugehörigen Kartenwerken finden sich frei zugänglich auf der Internetpräsenz der Landeshauptstadt Potsdam. Die Notwendigkeit zur Neuaufstellung des LP und FNP ergibt sich aus den aktuellen Rahmenbedingungen wie dem anhaltenden Bevölkerungswachstum und der Pflicht, die städtebauliche Entwicklung und Flächennutzung unter Berücksichtigung der Belange von Natur und Landschaft zielgerichtet zu steuern. Das Thema Klimaschutz und Klimaanpassung wird seit der Erklärung des Klimanotstands in Potsdam stärker in den sektoralen Konzepten berücksichtigt. In diesem Kontext gilt es zu prüfen, inwiefern das Thema im FNP und LP stärker berücksichtigt werden kann. Die Neuaufstellung des LP erfolgt nach § 9 (4) BNatSchG sowie § 11 (2) BNatSchG. Der Geltungsbereich umfasst das gesamte Territorium der Landeshauptstadt Potsdam. Die Erarbeitung des Umweltberichtes zum FNP erfolgt auf Grundlage des § 2 (4) BauGB, § 2a Nr.2 BauGB i.V.m. Anlage 1 BauGB. Die Landeshauptstadt Potsdam verfügt durch ihr Umweltmonitoring und der zyklischen Erfassung von Umweltindikatoren (z.B. Biotoptypen und Landnutzung, Biotopwert, Versiegelung und Grünvolumen, Beschirmungsgrad, Oberflächentemperatur, Vitalität von Gehölzbeständen) über belastbare Datengrundlagen zur Steuerung der Umweltentwicklung. Diese Daten liegen als digitale Geodaten vor (letztmalige Erhebung im Jahr 2022) und bilden eine wichtige Basis zur Bestandsbewertung, der Konfliktanalyse und dem Formulieren von Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft und müssen Eingang in die Neuaufstellung des LP finden. Weitere Informationen zum Umweltmonitoring befinden sich ebenfalls auf der Internetpräsenz der Landeshauptstadt Potsdam (https://www.potsdam.de/de/content/umweltmonitoring-0). Des Weiteren liegen die aktuell gültigen Kartenwerke zum LP und FNP als bearbeitbare Geodatensätze vor und werden im Rahmen der Auftragsdurchführung zur Verfügung gestellt. Des Weiteren sind übergeordnete Planungen bei der Neuaufstellung zu berücksichtigen, insbesondere das Landschaftsprogramm Brandenburg und der Regionalplan Havelland-Fläming.
- Stadt MünchebergFrist: 26. Mai
Neuaufstellung eines Flächennutzungsplanes und Landschaftsplanes für das Gebiet der Stadt Müncheberg
Die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan und Umweltbericht soll die notwendigen Rahmenbedingungen zur gesamträumlichen Entwicklung der Stadt Müncheberg schaffen. Der Flächennutzungsplan als Teil der Bauleitplanung ist ein zentrales Steuerungsinstrument der städtebaulichen Entwicklung und formuliert die zukünftigen planerischen Ziele der Stadt. Er stellt den gesamtstädtischen Entwicklungsrahmen für alle weiteren räumlichen Planungen auf kommunaler Ebene dar. Für das gesamte Stadtgebiet der Stadt Müncheberg, bestehend aus acht Ortsteilen, ist die Aufstellung eines Flächennutzungsplans mit Umweltbericht und eines Landschaftsplans geplant. Mit Beschluss Nr. 169-14-2025 vom 04.12.2025 wurde durch die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Müncheberg der Aufstellungsbeschluss für einen Flächennutzungsplan mit Umweltbericht und den Landschaftsplan für das ganze Gemeindegebiet der Stadt Müncheberg gefasst. In den acht Ortsteilen der Stadt Müncheberg, die eine Fläche von ca. 152 km2 umfasst, leben ca. 7.000 Einwohner, davon allein im Ortsteil Müncheberg ca. 5.000. Die Stadt Müncheberg, die mit einem Teil ihres Gebietes im Naturpark Märkische Schweiz liegt, sieht sich aktuellen Herausforderungen aus vielen verschiedenen Bereichen gegenübergestellt, die im Rahmen einer städtebaulichen Entwicklungsplanung betrachtet werden müssen. Hierzu zählen beispielsweise die langfristige Entwicklung von Wohnbauflächen und der Zuzug von Einwohnern im Kontext landespolitischer Vorgaben, die Versorgung im Bereich der sozialen Infrastruktur, die Sicherung des öffentlichen Nahverkehrs im ländlichen Raum, bestehende Konflikte zwischen verschiedenen baulichen Nutzungen, eine ganz erheblich gestiegene Nachfrage nach Flächen zur Nutzung erneuerbarer Energien und vieles mehr. Im Kontext der regionalen Entwicklung der Metropolenregion Berlin Brandenburg und eines Netzes an zentralen Versorgungsorten unterschiedlicher Bedeutung haben sich die Anforderungen an die Stadtentwicklung in Müncheberg diesbezüglich deutlich verändert. Es besteht beispielsweise eine spürbar erhöhte Nachfrage nach Wohnbauland, nach Gewerbeflächen und die Notwendigkeit, die soziale Infrastruktur räumlich und funktionell neu auszurichten. Der größte Ortsteil Müncheberg wurde mit dem im Oktober 2021 in Kraft getretenen sachlichen Teilregionalplan "Regionale Raumstruktur und Grundfunktionale Schwerpunkte" als Grundfunktionaler Schwerpunkt mit besonderen Versorgungsaufgaben und Ankerfunktion im ländlichen Raum ausgewiesen. Um den vielfältigen Herausforderungen im Sinne einer langfristigen geordneten städtebaulichen Entwicklung gerecht zu werden, bedarf es eine Neuaufstellung eines Flächennutzungsplanes über das Gesamtgebiet der Stadt Müncheberg, als gesetzliches Instrument der Bauleitplanung. Der räumliche Geltungsbereich des neuaufzustellenden Flächennutzungsplanes umfasst das gesamte Gemeindegebiet der Stadt Müncheberg mit ca. 152 km2. Für die Ortsteile Hoppegarten und Müncheberg liegen rechtskräftige Teilflächennutzungspläne vor. In den anderen 6 Ortsteilen gibt es keine Flächennutzungspläne. In den Ortsteilen Hoppegarten, Jahnsfelde und Trebnitz liegen rechtskräftige Innenbereichssatzungen vor. Für vier Ortsteile wurden in den zurückliegenden Jahren Dorferneuerungsplanungen erarbeitet. Für den Ortsteil Müncheberg wurde am 05.10.2023 ein umsetzungsorientiertes städtebauliches Leitbild als Selbstbindung beschlossen. Dieses Leitbild ist bei der Aufstellung des Flächennutzungsplans als planerische Grundlage zu berücksichtigen. Es gelten folgende Zuschlagskriterien - Zusammensetzung, Organisation und Erfahrung des Projektteams 20 % - Konzept zur Leistungserbringung 50 % - Honorar/Preis 30 %
- Stadt Müncheberg
Neuaufstellung eines Flächennutzungsplanes und Landschaftsplanes für das Gebiet der Stadt Müncheberg
Die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan und Umweltbericht soll die notwendigen Rahmenbedingungen zur gesamträumlichen Entwicklung der Stadt Müncheberg schaffen. Der Flächennutzungsplan als Teil der Bauleitplanung ist ein zentrales Steuerungsinstrument der städtebaulichen Entwicklung und formuliert die zukünftigen planerischen Ziele der Stadt. Er stellt den gesamtstädtischen Entwicklungsrahmen für alle weiteren räumlichen Planungen auf kommunaler Ebene dar. Für das gesamte Stadtgebiet der Stadt Müncheberg, bestehend aus acht Ortsteilen, ist die Aufstellung eines Flächennutzungsplans mit Umweltbericht und eines Landschaftsplans geplant. Mit Beschluss Nr. 169-14-2025 vom 04.12.2025 wurde durch die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Müncheberg der Aufstellungsbeschluss für einen Flächennutzungsplan mit Umweltbericht und den Landschaftsplan für das ganze Gemeindegebiet der Stadt Müncheberg gefasst. In den acht Ortsteilen der Stadt Müncheberg, die eine Fläche von ca. 152 km2 umfasst, leben ca. 7.000 Einwohner, davon allein im Ortsteil Müncheberg ca. 5.000. Die Stadt Müncheberg, die mit einem Teil ihres Gebietes im Naturpark Märkische Schweiz liegt, sieht sich aktuellen Herausforderungen aus vielen verschiedenen Bereichen gegenübergestellt, die im Rahmen einer städtebaulichen Entwicklungsplanung betrachtet werden müssen. Hierzu zählen beispielsweise die langfristige Entwicklung von Wohnbauflächen und der Zuzug von Einwohnern im Kontext landespolitischer Vorgaben, die Versorgung im Bereich der sozialen Infrastruktur, die Sicherung des öffentlichen Nahverkehrs im ländlichen Raum, bestehende Konflikte zwischen verschiedenen baulichen Nutzungen, eine ganz erheblich gestiegene Nachfrage nach Flächen zur Nutzung erneuerbarer Energien und vieles mehr. Im Kontext der regionalen Entwicklung der Metropolenregion Berlin Brandenburg und eines Netzes an zentralen Versorgungsorten unterschiedlicher Bedeutung haben sich die Anforderungen an die Stadtentwicklung in Müncheberg diesbezüglich deutlich verändert. Es besteht beispielsweise eine spürbar erhöhte Nachfrage nach Wohnbauland, nach Gewerbeflächen und die Notwendigkeit, die soziale Infrastruktur räumlich und funktionell neu auszurichten. Der größte Ortsteil Müncheberg wurde mit dem im Oktober 2021 in Kraft getretenen sachlichen Teilregionalplan "Regionale Raumstruktur und Grundfunktionale Schwerpunkte" als Grundfunktionaler Schwerpunkt mit besonderen Versorgungsaufgaben und Ankerfunktion im ländlichen Raum ausgewiesen. Um den vielfältigen Herausforderungen im Sinne einer langfristigen geordneten städtebaulichen Entwicklung gerecht zu werden, bedarf es eine Neuaufstellung eines Flächennutzungsplanes über das Gesamtgebiet der Stadt Müncheberg, als gesetzliches Instrument der Bauleitplanung. Der räumliche Geltungsbereich des neuaufzustellenden Flächennutzungsplanes umfasst das gesamte Gemeindegebiet der Stadt Müncheberg mit ca. 152 km2. Für die Ortsteile Hoppegarten und Müncheberg liegen rechtskräftige Teilflächennutzungspläne vor. In den anderen 6 Ortsteilen gibt es keine Flächennutzungspläne. In den Ortsteilen Hoppegarten, Jahnsfelde und Trebnitz liegen rechtskräftige Innenbereichssatzungen vor. Für vier Ortsteile wurden in den zurückliegenden Jahren Dorferneuerungsplanungen erarbeitet. Für den Ortsteil Müncheberg wurde am 05.10.2023 ein umsetzungsorientiertes städtebauliches Leitbild als Selbstbindung beschlossen. Dieses Leitbild ist bei der Aufstellung des Flächennutzungsplans als planerische Grundlage zu berücksichtigen. Es gelten folgende Zuschlagskriterien - Zusammensetzung, Organisation und Erfahrung des Projektteams 20 % - Konzept zur Leistungserbringung 50 % - Honorar/Preis 30 %
- Stadt Kaufbeuren
Neuaufstellung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan
Die Stadt Kaufbeuren beabsichtigt die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes (FNP) mit integriertem Landschaftsplan (LSP) als Leitplanung für die Erfordernisse der städtebaulichen Innenentwicklung. Kernaufgabe des Flächennutzungsplans ist es, die verbindliche Bauleitplanung vorzubereiten. Als kreisfreie Stadt im bayerischen Allgäu, am Rande der Europäischen Metropolregion München gelegen, ist die Stadt Kaufbeuren nicht nur ein prosperierendes Oberzentrum mit ca. 46.000 Einwohnern, sondern auch die viertgrößte Stadt im Regierungsbezirk Schwaben. Die verkehrsgünstige, überregionale Erschließung über die Bahnstrecke München Lindau, sowie über die B 12 und B 16 an die A 96, sowie nach Kempten und Füssen stellen einen bedeutenden Standortvorteil dar. Kaufbeuren ist eine Stadt mit hoher Lebensqualität und großem Freizeitwert. Neben einer intakten historischen Altstadt in reizvoller Lage, zeichnet sich Kaufbeuren auch durch ein gutes Angebot im kulturellen Bereich, im Sport, sowie durch eine attraktive Lage im Voralpengebiet aus. In Zeiten des Wandels und Wachstums gilt es diese Qualitäten zu bewahren. Ebenso sollen künftige Veränderungen wie beispielsweise die demographische Entwicklung, das Mobilitätsverhalten, sowie die Siedlungs- und Wirtschaftsstrukturen aktiv gestaltet werden. Um der Stadt Kaufbeuren hervorragende Zukunftschancen zu gewährleisten, ist zudem sicherzustellen, dass die Ziele des Klimaschutzes, der Klimaanpassung und der Erhalt und die Förderung der Biodiversität erreicht werden. Eine besondere Bedeutung kommt dem Flächennutzungs- mit integriertem Landschaftsplan bei der Steuerung der Zulässigkeit von bestimmten Vorhaben im Außenbereich, insbesondere der erneuerbaren Energien, zu. Diese Vorhaben sind gemäß § 35 Abs. 3 Satz 3 Baugesetzbuch im Außenbereich grundsätzlich zulässig, ihnen stehen jedoch in der Regel öffentliche Belange entgegen, soweit hierfür durch Darstellungen im Flächennutzungsplan (oder als Ziele der Raumordnung) eine Ausweisung an anderer Stelle erfolgt ist. Grundlage der Darstellung solcher Flächen muss eine nachvollziehbare und begründete planerische Konzeption sein. Bei der Erstellung des LSP sollen auch die Ziele der EU-Verordnung über die Wiederherstellung der Natur (W-VO) berücksichtigt werden. All dies zu gewährleisten bedarf sorgfältiger planerischer Vorbereitung durch strategische und langfristige Konzeptplanungen, unter Einbeziehung von Fachplanungen, wie dem Innenentwicklungskonzept (mit dessen Bestandteilen Nachverdichtungskonzept, Mobilitätskonzept und dem gesamtstädtischen Freiraumkonzept), sowie dem Klimaschutzkonzept. Hierbei soll der zu erstellende Flächennutzungs- und Landschaftsplan als Leitlinie für die Verteilung verschiedener Nutzungen innerhalb des gesamten Stadtgebietes (40 km²), dienen und die Grundzüge der beabsichtigten räumlichen, städtebaulichen Entwicklung für das ganze Stadtgebiet darstellen. Insbesondere das gesamtstädtische Freiraumkonzept kann als Grundlage für den Landschaftsplan herangezogen werden. Der aktuelle Flächennutzungsplan gilt bereits seit 1984, der Landschaftsplan seit 2005. Der FNP wurde entsprechend der Erfordernisse der Stadtentwicklung in Teilbereichen geändert; eine gesamtstädtische Fortschreibung steht jedoch seit langer Zeit aus. Es ist daher nach über 40 Jahren notwendig, den FNP neu aufzustellen, weil er trotz Fortschreibung kaum mehr Hinweise zu anstehenden Aufgaben und Fragestellungen der Stadtentwicklung gibt. Terminschiene VgV- Verfahren Oktober 2025 - Januar 2026 Die Vergabeverhandlung wird voraussichtlich im Januar 2026 stattfinden. Beauftragung Januar/Februar 2026 Projektstart Februar 2026 Fertigstellung Dezember 2028 Gegenstand des Auftrags sind die Leistungen der Stadtplanung gem. § 18 ff. HOAI 2021, LPH 1 bis 3, bei stufenweiser Beauftragung.
- Stadt Kaufbeuren
Neuaufstellung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan
Die Stadt Kaufbeuren beabsichtigt die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes (FNP) mit integriertem Landschaftsplan (LSP) als Leitplanung für die Erfordernisse der städtebaulichen Innenentwicklung. Kernaufgabe des Flächennutzungsplans ist es, die verbindliche Bauleitplanung vorzubereiten. Als kreisfreie Stadt im bayerischen Allgäu, am Rande der Europäischen Metropolregion München gelegen, ist die Stadt Kaufbeuren nicht nur ein prosperierendes Oberzentrum mit ca. 46.000 Einwohnern, sondern auch die viertgrößte Stadt im Regierungsbezirk Schwaben. Die verkehrsgünstige, überregionale Erschließung über die Bahnstrecke München Lindau, sowie über die B 12 und B 16 an die A 96, sowie nach Kempten und Füssen stellen einen bedeutenden Standortvorteil dar. Kaufbeuren ist eine Stadt mit hoher Lebensqualität und großem Freizeitwert. Neben einer intakten historischen Altstadt in reizvoller Lage, zeichnet sich Kaufbeuren auch durch ein gutes Angebot im kulturellen Bereich, im Sport, sowie durch eine attraktive Lage im Voralpengebiet aus. In Zeiten des Wandels und Wachstums gilt es diese Qualitäten zu bewahren. Ebenso sollen künftige Veränderungen wie beispielsweise die demographische Entwicklung, das Mobilitätsverhalten, sowie die Siedlungs- und Wirtschaftsstrukturen aktiv gestaltet werden. Um der Stadt Kaufbeuren hervorragende Zukunftschancen zu gewährleisten, ist zudem sicherzustellen, dass die Ziele des Klimaschutzes, der Klimaanpassung und der Erhalt und die Förderung der Biodiversität erreicht werden. Eine besondere Bedeutung kommt dem Flächennutzungs- mit integriertem Landschaftsplan bei der Steuerung der Zulässigkeit von bestimmten Vorhaben im Außenbereich, insbesondere der erneuerbaren Energien, zu. Diese Vorhaben sind gemäß § 35 Abs. 3 Satz 3 Baugesetzbuch im Außenbereich grundsätzlich zulässig, ihnen stehen jedoch in der Regel öffentliche Belange entgegen, soweit hierfür durch Darstellungen im Flächennutzungsplan (oder als Ziele der Raumordnung) eine Ausweisung an anderer Stelle erfolgt ist. Grundlage der Darstellung solcher Flächen muss eine nachvollziehbare und begründete planerische Konzeption sein. Bei der Erstellung des LSP sollen auch die Ziele der EU-Verordnung über die Wiederherstellung der Natur (W-VO) berücksichtigt werden. All dies zu gewährleisten bedarf sorgfältiger planerischer Vorbereitung durch strategische und langfristige Konzeptplanungen, unter Einbeziehung von Fachplanungen, wie dem Innenentwicklungskonzept (mit dessen Bestandteilen Nachverdichtungskonzept, Mobilitätskonzept und dem gesamtstädtischen Freiraumkonzept), sowie dem Klimaschutzkonzept. Hierbei soll der zu erstellende Flächennutzungs- und Landschaftsplan als Leitlinie für die Verteilung verschiedener Nutzungen innerhalb des gesamten Stadtgebietes (40 km²), dienen und die Grundzüge der beabsichtigten räumlichen, städtebaulichen Entwicklung für das ganze Stadtgebiet darstellen. Insbesondere das gesamtstädtische Freiraumkonzept kann als Grundlage für den Landschaftsplan herangezogen werden. Der aktuelle Flächennutzungsplan gilt bereits seit 1984, der Landschaftsplan seit 2005. Der FNP wurde entsprechend der Erfordernisse der Stadtentwicklung in Teilbereichen geändert; eine gesamtstädtische Fortschreibung steht jedoch seit langer Zeit aus. Es ist daher nach über 40 Jahren notwendig, den FNP neu aufzustellen, weil er trotz Fortschreibung kaum mehr Hinweise zu anstehenden Aufgaben und Fragestellungen der Stadtentwicklung gibt. Terminschiene VgV- Verfahren Oktober 2025 - Januar 2026 Die Vergabeverhandlung wird voraussichtlich im Januar 2026 stattfinden. Beauftragung Januar/Februar 2026 Projektstart Februar 2026 Fertigstellung Dezember 2028 Gegenstand des Auftrags sind die Leistungen der Stadtplanung gem. § 18 ff. HOAI 2021, LPH 1 bis 3, bei stufenweiser Beauftragung.
- Stadt MünchebergFrist: 26. Mai
Neuaufstellung eines Flächennutzungsplanes und Landschaftsplanes für das Gebiet der Stadt Müncheberg
Die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan und Umweltbericht soll die notwendigen Rahmenbedingungen zur gesamträumlichen Entwicklung der Stadt Müncheberg schaffen. Der Flächennutzungsplan als Teil der Bauleitplanung ist ein zentrales Steuerungsinstrument der städtebaulichen Entwicklung und formuliert die zukünftigen planerischen Ziele der Stadt. Er stellt den gesamtstädtischen Entwicklungsrahmen für alle weiteren räumlichen Planungen auf kommunaler Ebene dar. Für das gesamte Stadtgebiet der Stadt Müncheberg, bestehend aus acht Ortsteilen, ist die Aufstellung eines Flächennutzungsplans mit Umweltbericht und eines Landschaftsplans geplant. Mit Beschluss Nr. 169-14-2025 vom 04.12.2025 wurde durch die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Müncheberg der Aufstellungsbeschluss für einen Flächennutzungsplan mit Umweltbericht und den Landschaftsplan für das ganze Gemeindegebiet der Stadt Müncheberg gefasst. In den acht Ortsteilen der Stadt Müncheberg, die eine Fläche von ca. 152 km2 umfasst, leben ca. 7.000 Einwohner, davon allein im Ortsteil Müncheberg ca. 5.000. Die Stadt Müncheberg, die mit einem Teil ihres Gebietes im Naturpark Märkische Schweiz liegt, sieht sich aktuellen Herausforderungen aus vielen verschiedenen Bereichen gegenübergestellt, die im Rahmen einer städtebaulichen Entwicklungsplanung betrachtet werden müssen. Hierzu zählen beispielsweise die langfristige Entwicklung von Wohnbauflächen und der Zuzug von Einwohnern im Kontext landespolitischer Vorgaben, die Versorgung im Bereich der sozialen Infrastruktur, die Sicherung des öffentlichen Nahverkehrs im ländlichen Raum, bestehende Konflikte zwischen verschiedenen baulichen Nutzungen, eine ganz erheblich gestiegene Nachfrage nach Flächen zur Nutzung erneuerbarer Energien und vieles mehr. Im Kontext der regionalen Entwicklung der Metropolenregion Berlin Brandenburg und eines Netzes an zentralen Versorgungsorten unterschiedlicher Bedeutung haben sich die Anforderungen an die Stadtentwicklung in Müncheberg diesbezüglich deutlich verändert. Es besteht beispielsweise eine spürbar erhöhte Nachfrage nach Wohnbauland, nach Gewerbeflächen und die Notwendigkeit, die soziale Infrastruktur räumlich und funktionell neu auszurichten. Der größte Ortsteil Müncheberg wurde mit dem im Oktober 2021 in Kraft getretenen sachlichen Teilregionalplan "Regionale Raumstruktur und Grundfunktionale Schwerpunkte" als Grundfunktionaler Schwerpunkt mit besonderen Versorgungsaufgaben und Ankerfunktion im ländlichen Raum ausgewiesen. Um den vielfältigen Herausforderungen im Sinne einer langfristigen geordneten städtebaulichen Entwicklung gerecht zu werden, bedarf es eine Neuaufstellung eines Flächennutzungsplanes über das Gesamtgebiet der Stadt Müncheberg, als gesetzliches Instrument der Bauleitplanung. Der räumliche Geltungsbereich des neuaufzustellenden Flächennutzungsplanes umfasst das gesamte Gemeindegebiet der Stadt Müncheberg mit ca. 152 km2. Für die Ortsteile Hoppegarten und Müncheberg liegen rechtskräftige Teilflächennutzungspläne vor. In den anderen 6 Ortsteilen gibt es keine Flächennutzungspläne. In den Ortsteilen Hoppegarten, Jahnsfelde und Trebnitz liegen rechtskräftige Innenbereichssatzungen vor. Für vier Ortsteile wurden in den zurückliegenden Jahren Dorferneuerungsplanungen erarbeitet. Für den Ortsteil Müncheberg wurde am 05.10.2023 ein umsetzungsorientiertes städtebauliches Leitbild als Selbstbindung beschlossen. Dieses Leitbild ist bei der Aufstellung des Flächennutzungsplans als planerische Grundlage zu berücksichtigen. Es gelten folgende Zuschlagskriterien 1. Zusammensetzung, Organisation und Erfahrung des Projektteams 20 % 1.1 Unterkriterium: Darstellung des/der Projektverantwortlichen (Gewichtung 10 %) 1.2 Unterkriterium: Vertreter des/der Projektverantwortlichen - Organisation der Auftragserfüllung bei Ausfall der/ des Projektverantwortlichen (Gewichtung 10 %) 2. Konzept zur Leistungserbringung 50 % 2.1 Unterkriterium: Projektanalyse und -verständnis, Erkennen der projektspezifischen Aufgabenstellung, Herangehensweise bzgl. der Leistungserbringung (Gewichtung 30 %) 2.2 Unterkriterium: Darstellung Terminsteuerung und Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber, Sicherstellung von Ausführungszeiträumen und Beteiligungsfristen, Terminplanung und Steuerung (Gewichtung 20 %) 3. Honorar/Preis 30 % 3.1.Unterkriterium: Gesamthonorarangebot, inkl. Nebenkosten (Gewichtung 20 %) 3.2. Unterkriterium: Durchschnittlicher Stundensatz (Gewichtung 10 %)
- Stadt Müncheberg
Neuaufstellung eines Flächennutzungsplanes und Landschaftsplanes für das Gebiet der Stadt Müncheberg
Die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan und Umweltbericht soll die notwendigen Rahmenbedingungen zur gesamträumlichen Entwicklung der Stadt Müncheberg schaffen. Der Flächennutzungsplan als Teil der Bauleitplanung ist ein zentrales Steuerungsinstrument der städtebaulichen Entwicklung und formuliert die zukünftigen planerischen Ziele der Stadt. Er stellt den gesamtstädtischen Entwicklungsrahmen für alle weiteren räumlichen Planungen auf kommunaler Ebene dar. Für das gesamte Stadtgebiet der Stadt Müncheberg, bestehend aus acht Ortsteilen, ist die Aufstellung eines Flächennutzungsplans mit Umweltbericht und eines Landschaftsplans geplant. Mit Beschluss Nr. 169-14-2025 vom 04.12.2025 wurde durch die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Müncheberg der Aufstellungsbeschluss für einen Flächennutzungsplan mit Umweltbericht und den Landschaftsplan für das ganze Gemeindegebiet der Stadt Müncheberg gefasst. In den acht Ortsteilen der Stadt Müncheberg, die eine Fläche von ca. 152 km2 umfasst, leben ca. 7.000 Einwohner, davon allein im Ortsteil Müncheberg ca. 5.000. Die Stadt Müncheberg, die mit einem Teil ihres Gebietes im Naturpark Märkische Schweiz liegt, sieht sich aktuellen Herausforderungen aus vielen verschiedenen Bereichen gegenübergestellt, die im Rahmen einer städtebaulichen Entwicklungsplanung betrachtet werden müssen. Hierzu zählen beispielsweise die langfristige Entwicklung von Wohnbauflächen und der Zuzug von Einwohnern im Kontext landespolitischer Vorgaben, die Versorgung im Bereich der sozialen Infrastruktur, die Sicherung des öffentlichen Nahverkehrs im ländlichen Raum, bestehende Konflikte zwischen verschiedenen baulichen Nutzungen, eine ganz erheblich gestiegene Nachfrage nach Flächen zur Nutzung erneuerbarer Energien und vieles mehr. Im Kontext der regionalen Entwicklung der Metropolenregion Berlin Brandenburg und eines Netzes an zentralen Versorgungsorten unterschiedlicher Bedeutung haben sich die Anforderungen an die Stadtentwicklung in Müncheberg diesbezüglich deutlich verändert. Es besteht beispielsweise eine spürbar erhöhte Nachfrage nach Wohnbauland, nach Gewerbeflächen und die Notwendigkeit, die soziale Infrastruktur räumlich und funktionell neu auszurichten. Der größte Ortsteil Müncheberg wurde mit dem im Oktober 2021 in Kraft getretenen sachlichen Teilregionalplan "Regionale Raumstruktur und Grundfunktionale Schwerpunkte" als Grundfunktionaler Schwerpunkt mit besonderen Versorgungsaufgaben und Ankerfunktion im ländlichen Raum ausgewiesen. Um den vielfältigen Herausforderungen im Sinne einer langfristigen geordneten städtebaulichen Entwicklung gerecht zu werden, bedarf es eine Neuaufstellung eines Flächennutzungsplanes über das Gesamtgebiet der Stadt Müncheberg, als gesetzliches Instrument der Bauleitplanung. Der räumliche Geltungsbereich des neuaufzustellenden Flächennutzungsplanes umfasst das gesamte Gemeindegebiet der Stadt Müncheberg mit ca. 152 km2. Für die Ortsteile Hoppegarten und Müncheberg liegen rechtskräftige Teilflächennutzungspläne vor. In den anderen 6 Ortsteilen gibt es keine Flächennutzungspläne. In den Ortsteilen Hoppegarten, Jahnsfelde und Trebnitz liegen rechtskräftige Innenbereichssatzungen vor. Für vier Ortsteile wurden in den zurückliegenden Jahren Dorferneuerungsplanungen erarbeitet. Für den Ortsteil Müncheberg wurde am 05.10.2023 ein umsetzungsorientiertes städtebauliches Leitbild als Selbstbindung beschlossen. Dieses Leitbild ist bei der Aufstellung des Flächennutzungsplans als planerische Grundlage zu berücksichtigen. Es gelten folgende Zuschlagskriterien 1. Zusammensetzung, Organisation und Erfahrung des Projektteams 20 % 1.1 Unterkriterium: Darstellung des/der Projektverantwortlichen (Gewichtung 10 %) 1.2 Unterkriterium: Vertreter des/der Projektverantwortlichen - Organisation der Auftragserfüllung bei Ausfall der/ des Projektverantwortlichen (Gewichtung 10 %) 2. Konzept zur Leistungserbringung 50 % 2.1 Unterkriterium: Projektanalyse und -verständnis, Erkennen der projektspezifischen Aufgabenstellung, Herangehensweise bzgl. der Leistungserbringung (Gewichtung 30 %) 2.2 Unterkriterium: Darstellung Terminsteuerung und Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber, Sicherstellung von Ausführungszeiträumen und Beteiligungsfristen, Terminplanung und Steuerung (Gewichtung 20 %) 3. Honorar/Preis 30 % 3.1.Unterkriterium: Gesamthonorarangebot, inkl. Nebenkosten (Gewichtung 20 %) 3.2. Unterkriterium: Durchschnittlicher Stundensatz (Gewichtung 10 %)
- Gemeinde BrieselangBrieselangFrist: 05. Mai
Neuaufstellung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Brieselang mit integrierten Landschaftsplan
Die Leistungen umfassen Grundleistungen sowie besondere Leistungen nach HOAI zur Aufstellung eines B-Plans sowie zur Änderung des entsprechenden Teilbereichs des FNP und Fortschreibung des integrierten Landschaftsplans. Der Landschaftsplan setzt sich zusammen aus einer Bestandsaufnahme einschließlich Analyse und Bewertung der Ressourcen, also des Zustandes von Natur und Landschaft, sowie einem Planungsteil mit Zielen und Maßnahmen, jeweils auf das gesamte Gemeindegebiet (besiedelter und unbesiedelter Bereich) bezogen. Der Flächennutzungsplan soll im Regelverfahren mit Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden. Die erforderlichen Beteiligungen nach dem Baugesetzbuch erfolgen unter Nutzung von DiPlanBeteiligung Brandenburg in seiner aktuellen Anwendungsform (siehe https://bb.beteiligung.diplanung.de/). Leistungen: 1. Grundleistungen Flächennutzungsplan: - Zusammenstellen und Werten des vorhandenen Grundlagenmaterials, - Erfassen der abwägungsrelevanten Sachverhalte, - Ortsbesichtigungen, - Festlegen ergänzender Fachleistungen und Formulieren von Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer fachlich Beteiligter, soweit notwendig, - Analysieren und Darstellen des Zustandes des Plangebiets, soweit für die Planung von Bedeutung und abwägungsrelevant, unter Verwendung hierzu vorliegender Fachbeiträge, - Mitwirken beim Festlegen von Zielen und Zwecken der Planung, - Erarbeiten des Vorentwurfes in der vorgeschriebenen Fassung mit Begründung für die frühzeitigen Beteiligungen nach den Bestimmungen des Baugesetzbuchs, - Darlegen der wesentlichen Auswirkungen der Planung, - Berücksichtigen von Fachplanungen, - Mitwirken an der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung einschließlich Erörterung der Planung, - Mitwirken an der frühzeitig. Beteiligung der Behörden u. Stellen, die Träger öffentlicher Belange, - Mitwirken an der frühzeitigen Abstimmung mit den Nachbargemeinden, - Abstimmen des Vorentwurfes für die frühzeitigen Beteiligungen in der vorgeschriebenen Fassung mit der Gemeinde. 2. Integrierter Landschaftsplan mit den Grundleistungen des § 23 Abs. 2 HOAI i. V. m. Anlage 4 HOAI mit Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB und Umweltbericht gemäß § 2a BauGB i.V.m. Anlage 1 zum BauGB: - Klären der Aufgabenstellung - Ermitteln der Planungsgrundlagen - Erstellung vorläufige sowie abgestimmte Fassung 3. Besondere Leistungen gemäß § 3 Abs. 2 HOAI als Einzelerfolge in Verbindung mit Anlage 9 HOAI: - Beschaffen der digitalen Planungsgrundlage - Vorbereiten, Durchführen, Auswerten und Dokumentieren der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 und 4 Absätze 1 BauGB - Vorbereiten, Durchführen, Auswerten und Dokumentieren der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 und 4 Absätze 2 BauGB - Vorbereiten, Durchführen, Teilnehmen und Präsentieren der Planungsstände an Sitzungen der politischen Gremien der Gemeindevertreterversammlung und im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung - Mitwirken an der Genehmigung des Flächennutzungsplans - Entwurf einer Zusammenfassenden Erklärung gem. 6a Abs. 1 BauGB zum wirksamen Flächennutzungsplan.
- Gemeinde Brieselang
Neuaufstellung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Brieselang mit integrierten Landschaftsplan
Die Leistungen umfassen Grundleistungen sowie besondere Leistungen nach HOAI zur Aufstellung eines B-Plans sowie zur Änderung des entsprechenden Teilbereichs des FNP und Fortschreibung des integrierten Landschaftsplans. Der Landschaftsplan setzt sich zusammen aus einer Bestandsaufnahme einschließlich Analyse und Bewertung der Ressourcen, also des Zustandes von Natur und Landschaft, sowie einem Planungsteil mit Zielen und Maßnahmen, jeweils auf das gesamte Gemeindegebiet (besiedelter und unbesiedelter Bereich) bezogen. Der Flächennutzungsplan soll im Regelverfahren mit Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden. Die erforderlichen Beteiligungen nach dem Baugesetzbuch erfolgen unter Nutzung von DiPlanBeteiligung Brandenburg in seiner aktuellen Anwendungsform (siehe https://bb.beteiligung.diplanung.de/). Leistungen: 1. Grundleistungen Flächennutzungsplan: - Zusammenstellen und Werten des vorhandenen Grundlagenmaterials, - Erfassen der abwägungsrelevanten Sachverhalte, - Ortsbesichtigungen, - Festlegen ergänzender Fachleistungen und Formulieren von Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer fachlich Beteiligter, soweit notwendig, - Analysieren und Darstellen des Zustandes des Plangebiets, soweit für die Planung von Bedeutung und abwägungsrelevant, unter Verwendung hierzu vorliegender Fachbeiträge, - Mitwirken beim Festlegen von Zielen und Zwecken der Planung, - Erarbeiten des Vorentwurfes in der vorgeschriebenen Fassung mit Begründung für die frühzeitigen Beteiligungen nach den Bestimmungen des Baugesetzbuchs, - Darlegen der wesentlichen Auswirkungen der Planung, - Berücksichtigen von Fachplanungen, - Mitwirken an der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung einschließlich Erörterung der Planung, - Mitwirken an der frühzeitig. Beteiligung der Behörden u. Stellen, die Träger öffentlicher Belange, - Mitwirken an der frühzeitigen Abstimmung mit den Nachbargemeinden, - Abstimmen des Vorentwurfes für die frühzeitigen Beteiligungen in der vorgeschriebenen Fassung mit der Gemeinde. 2. Integrierter Landschaftsplan mit den Grundleistungen des § 23 Abs. 2 HOAI i. V. m. Anlage 4 HOAI mit Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB und Umweltbericht gemäß § 2a BauGB i.V.m. Anlage 1 zum BauGB: - Klären der Aufgabenstellung - Ermitteln der Planungsgrundlagen - Erstellung vorläufige sowie abgestimmte Fassung 3. Besondere Leistungen gemäß § 3 Abs. 2 HOAI als Einzelerfolge in Verbindung mit Anlage 9 HOAI: - Beschaffen der digitalen Planungsgrundlage - Vorbereiten, Durchführen, Auswerten und Dokumentieren der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 und 4 Absätze 1 BauGB - Vorbereiten, Durchführen, Auswerten und Dokumentieren der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 und 4 Absätze 2 BauGB - Vorbereiten, Durchführen, Teilnehmen und Präsentieren der Planungsstände an Sitzungen der politischen Gremien der Gemeindevertreterversammlung und im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung - Mitwirken an der Genehmigung des Flächennutzungsplans - Entwurf einer Zusammenfassenden Erklärung gem. 6a Abs. 1 BauGB zum wirksamen Flächennutzungsplan.
- Gemeinde BrieselangBrieselangFrist: 05. Mai
Neuaufstellung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Brieselang mit integrierten Landschaftsplan
Die Leistungen umfassen Grundleistungen sowie besondere Leistungen nach HOAI zur Aufstellung eines B-Plans sowie zur Änderung des entsprechenden Teilbereichs des FNP und Fortschreibung des integrierten Landschaftsplans. Der Landschaftsplan setzt sich zusammen aus einer Bestandsaufnahme einschließlich Analyse und Bewertung der Ressourcen, also des Zustandes von Natur und Landschaft, sowie einem Planungsteil mit Zielen und Maßnahmen, jeweils auf das gesamte Gemeindegebiet (besiedelter und unbesiedelter Bereich) bezogen. Der Flächennutzungsplan soll im Regelverfahren mit Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden. Die erforderlichen Beteiligungen nach dem Baugesetzbuch erfolgen unter Nutzung von DiPlanBeteiligung Brandenburg in seiner aktuellen Anwendungsform (siehe https://bb.beteiligung.diplanung.de/). Leistungen: 1. Grundleistungen Flächennutzungsplan: - Zusammenstellen und Werten des vorhandenen Grundlagenmaterials, - Erfassen der abwägungsrelevanten Sachverhalte, - Ortsbesichtigungen, - Festlegen ergänzender Fachleistungen und Formulieren von Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer fachlich Beteiligter, soweit notwendig, - Analysieren und Darstellen des Zustandes des Plangebiets, soweit für die Planung von Bedeutung und abwägungsrelevant, unter Verwendung hierzu vorliegender Fachbeiträge, - Mitwirken beim Festlegen von Zielen und Zwecken der Planung, - Erarbeiten des Vorentwurfes in der vorgeschriebenen Fassung mit Begründung für die frühzeitigen Beteiligungen nach den Bestimmungen des Baugesetzbuchs, - Darlegen der wesentlichen Auswirkungen der Planung, - Berücksichtigen von Fachplanungen, - Mitwirken an der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung einschließlich Erörterung der Planung, - Mitwirken an der frühzeitig. Beteiligung der Behörden u. Stellen, die Träger öffentlicher Belange, - Mitwirken an der frühzeitigen Abstimmung mit den Nachbargemeinden, - Abstimmen des Vorentwurfes für die frühzeitigen Beteiligungen in der vorgeschriebenen Fassung mit der Gemeinde. 2. Integrierter Landschaftsplan mit den Grundleistungen des § 23 Abs. 2 HOAI i. V. m. Anlage 4 HOAI mit Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB und Umweltbericht gemäß § 2a BauGB i.V.m. Anlage 1 zum BauGB: - Klären der Aufgabenstellung - Ermitteln der Planungsgrundlagen - Erstellung vorläufige sowie abgestimmte Fassung 3. Besondere Leistungen gemäß § 3 Abs. 2 HOAI als Einzelerfolge in Verbindung mit Anlage 9 HOAI: - Beschaffen der digitalen Planungsgrundlage - Vorbereiten, Durchführen, Auswerten und Dokumentieren der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 und 4 Absätze 1 BauGB - Vorbereiten, Durchführen, Auswerten und Dokumentieren der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 und 4 Absätze 2 BauGB - Vorbereiten, Durchführen, Teilnehmen und Präsentieren der Planungsstände an Sitzungen der politischen Gremien der Gemeindevertreterversammlung und im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung - Mitwirken an der Genehmigung des Flächennutzungsplans - Entwurf einer Zusammenfassenden Erklärung gem. 6a Abs. 1 BauGB zum wirksamen Flächennutzungsplan.
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