Neuaufstellung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan
Die Stadt Kaufbeuren beabsichtigt die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes (FNP) mit integriertem Landschaftsplan (LSP) als Leitplanung für die Erfordernisse der städtebaulichen Innenentwicklung. Kernaufgabe des Flächennutzungsplans ist es, die verbindliche Bauleitplanung vorzubereiten. Als kreisfreie Stadt im baye...
Typ:Ausschreibung
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Die Stadt Kaufbeuren beabsichtigt die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes (FNP) mit integriertem Landschaftsplan (LSP) als Leitplanung für die Erfordernisse der städtebaulichen Innenentwicklung. Kernaufgabe des Flächennutzungsplans ist es, die verbindliche Bauleitplanung vorzubereiten. Als kreisfreie Stadt im bayerischen Allgäu, a...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Stadt Kaufbeuren
- Veröffentlicht: 16. April 2026
- Frist: Nicht angegeben
Ausschreibungsbeschreibung
Die Stadt Kaufbeuren beabsichtigt die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes (FNP) mit integriertem Landschaftsplan (LSP) als Leitplanung für die Erfordernisse der städtebaulichen Innenentwicklung. Kernaufgabe des Flächennutzungsplans ist es, die verbindliche Bauleitplanung vorzubereiten. Als kreisfreie Stadt im bayerischen Allgäu, am Rande der Europäischen Metropolregion München gelegen, ist die Stadt Kaufbeuren nicht nur ein prosperierendes Oberzentrum mit ca. 46.000 Einwohnern, sondern auch die viertgrößte Stadt im Regierungsbezirk Schwaben. Die verkehrsgünstige, überregionale Erschließung über die Bahnstrecke München Lindau, sowie über die B 12 und B 16 an die A 96, sowie nach Kempten und Füssen stellen einen bedeutenden Standortvorteil dar. Kaufbeuren ist eine Stadt mit hoher Lebensqualität und großem Freizeitwert. Neben einer intakten historischen Altstadt in reizvoller Lage, zeichnet sich Kaufbeuren auch durch ein gutes Angebot im kulturellen Bereich, im Sport, sowie durch eine attraktive Lage im Voralpengebiet aus. In Zeiten des Wandels und Wachstums gilt es diese Qualitäten zu bewahren. Ebenso sollen künftige Veränderungen wie beispielsweise die demographische Entwicklung, das Mobilitätsverhalten, sowie die Siedlungs- und Wirtschaftsstrukturen aktiv gestaltet werden. Um der Stadt Kaufbeuren hervorragende Zukunftschancen zu gewährleisten, ist zudem sicherzustellen, dass die Ziele des Klimaschutzes, der Klimaanpassung und der Erhalt und die Förderung der Biodiversität erreicht werden. Eine besondere Bedeutung kommt dem Flächennutzungs- mit integriertem Landschaftsplan bei der Steuerung der Zulässigkeit von bestimmten Vorhaben im Außenbereich, insbesondere der erneuerbaren Energien, zu. Diese Vorhaben sind gemäß § 35 Abs. 3 Satz 3 Baugesetzbuch im Außenbereich grundsätzlich zulässig, ihnen stehen jedoch in der Regel öffentliche Belange entgegen, soweit hierfür durch Darstellungen im Flächennutzungsplan (oder als Ziele der Raumordnung) eine Ausweisung an anderer Stelle erfolgt ist. Grundlage der Darstellung solcher Flächen muss eine nachvollziehbare und begründete planerische Konzeption sein. Bei der Erstellung des LSP sollen auch die Ziele der EU-Verordnung über die Wiederherstellung der Natur (W-VO) berücksichtigt werden. All dies zu gewährleisten bedarf sorgfältiger planerischer Vorbereitung durch strategische und langfristige Konzeptplanungen, unter Einbeziehung von Fachplanungen, wie dem Innenentwicklungskonzept (mit dessen Bestandteilen Nachverdichtungskonzept, Mobilitätskonzept und dem gesamtstädtischen Freiraumkonzept), sowie dem Klimaschutzkonzept. Hierbei soll der zu erstellende Flächennutzungs- und Landschaftsplan als Leitlinie für die Verteilung verschiedener Nutzungen innerhalb des gesamten Stadtgebietes (40 km²), dienen und die Grundzüge der beabsichtigten räumlichen, städtebaulichen Entwicklung für das ganze Stadtgebiet darstellen. Insbesondere das gesamtstädtische Freiraumkonzept kann als Grundlage für den Landschaftsplan herangezogen werden. Der aktuelle Flächennutzungsplan gilt bereits seit 1984, der Landschaftsplan seit 2005. Der FNP wurde entsprechend der Erfordernisse der Stadtentwicklung in Teilbereichen geändert; eine gesamtstädtische Fortschreibung steht jedoch seit langer Zeit aus. Es ist daher nach über 40 Jahren notwendig, den FNP neu aufzustellen, weil er trotz Fortschreibung kaum mehr Hinweise zu anstehenden Aufgaben und Fragestellungen der Stadtentwicklung gibt. Terminschiene VgV- Verfahren Oktober 2025 - Januar 2026 Die Vergabeverhandlung wird voraussichtlich im Januar 2026 stattfinden. Beauftragung Januar/Februar 2026 Projektstart Februar 2026 Fertigstellung Dezember 2028 Gegenstand des Auftrags sind die Leistungen der Stadtplanung gem. § 18 ff. HOAI 2021, LPH 1 bis 3, bei stufenweiser Beauftragung.
Weiterführende Details
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10- Stadt Kaufbeuren
Neuaufstellung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan
Die Stadt Kaufbeuren beabsichtigt die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes (FNP) mit integriertem Landschaftsplan (LSP) als Leitplanung für die Erfordernisse der städtebaulichen Innenentwicklung. Kernaufgabe des Flächennutzungsplans ist es, die verbindliche Bauleitplanung vorzubereiten. Als kreisfreie Stadt im bayerischen Allgäu, am Rande der Europäischen Metropolregion München gelegen, ist die Stadt Kaufbeuren nicht nur ein prosperierendes Oberzentrum mit ca. 46.000 Einwohnern, sondern auch die viertgrößte Stadt im Regierungsbezirk Schwaben. Die verkehrsgünstige, überregionale Erschließung über die Bahnstrecke München Lindau, sowie über die B 12 und B 16 an die A 96, sowie nach Kempten und Füssen stellen einen bedeutenden Standortvorteil dar. Kaufbeuren ist eine Stadt mit hoher Lebensqualität und großem Freizeitwert. Neben einer intakten historischen Altstadt in reizvoller Lage, zeichnet sich Kaufbeuren auch durch ein gutes Angebot im kulturellen Bereich, im Sport, sowie durch eine attraktive Lage im Voralpengebiet aus. In Zeiten des Wandels und Wachstums gilt es diese Qualitäten zu bewahren. Ebenso sollen künftige Veränderungen wie beispielsweise die demographische Entwicklung, das Mobilitätsverhalten, sowie die Siedlungs- und Wirtschaftsstrukturen aktiv gestaltet werden. Um der Stadt Kaufbeuren hervorragende Zukunftschancen zu gewährleisten, ist zudem sicherzustellen, dass die Ziele des Klimaschutzes, der Klimaanpassung und der Erhalt und die Förderung der Biodiversität erreicht werden. Eine besondere Bedeutung kommt dem Flächennutzungs- mit integriertem Landschaftsplan bei der Steuerung der Zulässigkeit von bestimmten Vorhaben im Außenbereich, insbesondere der erneuerbaren Energien, zu. Diese Vorhaben sind gemäß § 35 Abs. 3 Satz 3 Baugesetzbuch im Außenbereich grundsätzlich zulässig, ihnen stehen jedoch in der Regel öffentliche Belange entgegen, soweit hierfür durch Darstellungen im Flächennutzungsplan (oder als Ziele der Raumordnung) eine Ausweisung an anderer Stelle erfolgt ist. Grundlage der Darstellung solcher Flächen muss eine nachvollziehbare und begründete planerische Konzeption sein. Bei der Erstellung des LSP sollen auch die Ziele der EU-Verordnung über die Wiederherstellung der Natur (W-VO) berücksichtigt werden. All dies zu gewährleisten bedarf sorgfältiger planerischer Vorbereitung durch strategische und langfristige Konzeptplanungen, unter Einbeziehung von Fachplanungen, wie dem Innenentwicklungskonzept (mit dessen Bestandteilen Nachverdichtungskonzept, Mobilitätskonzept und dem gesamtstädtischen Freiraumkonzept), sowie dem Klimaschutzkonzept. Hierbei soll der zu erstellende Flächennutzungs- und Landschaftsplan als Leitlinie für die Verteilung verschiedener Nutzungen innerhalb des gesamten Stadtgebietes (40 km²), dienen und die Grundzüge der beabsichtigten räumlichen, städtebaulichen Entwicklung für das ganze Stadtgebiet darstellen. Insbesondere das gesamtstädtische Freiraumkonzept kann als Grundlage für den Landschaftsplan herangezogen werden. Der aktuelle Flächennutzungsplan gilt bereits seit 1984, der Landschaftsplan seit 2005. Der FNP wurde entsprechend der Erfordernisse der Stadtentwicklung in Teilbereichen geändert; eine gesamtstädtische Fortschreibung steht jedoch seit langer Zeit aus. Es ist daher nach über 40 Jahren notwendig, den FNP neu aufzustellen, weil er trotz Fortschreibung kaum mehr Hinweise zu anstehenden Aufgaben und Fragestellungen der Stadtentwicklung gibt. Terminschiene VgV- Verfahren Oktober 2025 - Januar 2026 Die Vergabeverhandlung wird voraussichtlich im Januar 2026 stattfinden. Beauftragung Januar/Februar 2026 Projektstart Februar 2026 Fertigstellung Dezember 2028 Gegenstand des Auftrags sind die Leistungen der Stadtplanung gem. § 18 ff. HOAI 2021, LPH 1 bis 3, bei stufenweiser Beauftragung.
- Gemeinde Brieselang
Neuaufstellung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Brieselang mit integrierten Landschaftsplan
Leistungen nach HOAI zur Aufstellung eines B-Plans, Änderung des FNP und Fortschreibung des integrierten Landschaftsplans (Bestandsaufnahme, Analyse, Planungsteil). Der FNP erfolgt im Regelverfahren mit Umweltprüfung (§ 2 Abs. 4 BauGB) unter Nutzung von DiPlanBeteiligung Brandenburg. Grundleistungen: Grundlagenermittlung, Ortsbesichtigungen, Erarbeitung Vorentwurf mit Begründung, Mitwirkung an frühzeitiger Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung sowie Abstimmung mit Nachbargemeinden.
- Gemeinde BrieselangBrieselangFrist: 05. Mai
Neuaufstellung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Brieselang mit integrierten Landschaftsplan
Leistungen nach HOAI zur Aufstellung eines B-Plans, Änderung des FNP und Fortschreibung des integrierten Landschaftsplans (Bestandsaufnahme, Analyse, Planungsteil für das gesamte Gemeindegebiet). Der FNP erfolgt im Regelverfahren mit Umweltprüfung (§ 2 Abs. 4 BauGB) unter Nutzung von DiPlanBeteiligung Brandenburg. Umfasst Grundleistungen: Grundlagenermittlung, Ortsbesichtigungen, Vorentwurf, Begründung, Mitwirkung an frühzeitigen Beteiligungen (Öffentlichkeit, Behörden, Nachbargemeinden).
- Stadt Bad Oldesloe
Stadt Bad Oldesloe - Neuaufstellung Flächennutzungsplan Bad Oldesloe
Aufgrund der Änderung von wesentlichen Anforderungen und Rahmenbedingungen sieht die Stadt Bad Oldesloe die Erforderlichkeit nach § 1 Abs. 3 BauGB ihren Flächennutzungsplan neu aufzustellen. Mit der Neuaufstellung sollen die sektoralen Themen Baulandentwicklung, Klimaanpassung und -Schutz, Flächen für Erneuerbare Energien und die Anforderungen der Regional- und Landesplanung auf kommunaler Ebene gesteuert werden. Die strategische und fachliche Grundlage zur Flächennutzungsplanung liefert das integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) und der Landschaftsplan der Stadt Bad Oldesloe. Das ISEK welches im Jahr 2024 begonnen wurde und sich aktuell in der Vorbereitung zum Beschluss befindet, beinhaltet die strategischen Leitlinien der Stadt Bad Oldesloe. Der seit April 2025 beauftragte Landschaftsplans soll Erkenntnisse zu den Themen der Landschaftsplanung, des Hochwasserschutzes und des naturschutzrechtlichen Ausgleiches liefern. Auf Grundlage des vorbereitenden ISEK und in Abstimmung mit der begleitenden Landschaftsplanung soll der Flächennutzungsplan flächenbezogene Darstellungen über die langfristigen Planungsabsichten und Planungsziele der Stadt Bad Oldesloe aufzeigen. Der Umfang der Planungsleistungen für die Maßnahme beinhaltet die Flächenplanung FNP. Es ist eine stufenweise Beauftragung der LPH 1-3 gem. § 18 HOAI vorgesehen. Für die Erbringung von „Besonderen Leistungen“ ist jeweils vorab die Zustimmung des AG einzuholen. Der FNP der Stadt Bad Oldesloe umfasst eine Fläche von 5.259 ha.
- Gemeinde BrieselangBrieselangFrist: 05. Mai
Neuaufstellung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Brieselang mit integrierten Landschaftsplan
Die Leistungen umfassen Grundleistungen sowie besondere Leistungen nach HOAI zur Aufstellung eines B-Plans sowie zur Änderung des entsprechenden Teilbereichs des FNP und Fortschreibung des integrierten Landschaftsplans. Der Landschaftsplan setzt sich zusammen aus einer Bestandsaufnahme einschließlich Analyse und Bewertung der Ressourcen, also des Zustandes von Natur und Landschaft, sowie einem Planungsteil mit Zielen und Maßnahmen, jeweils auf das gesamte Gemeindegebiet (besiedelter und unbesiedelter Bereich) bezogen. Der Flächennutzungsplan soll im Regelverfahren mit Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden. Die erforderlichen Beteiligungen nach dem Baugesetzbuch erfolgen unter Nutzung von DiPlanBeteiligung Brandenburg in seiner aktuellen Anwendungsform (siehe https://bb.beteiligung.diplanung.de/). Leistungen: 1. Grundleistungen Flächennutzungsplan: - Zusammenstellen und Werten des vorhandenen Grundlagenmaterials, - Erfassen der abwägungsrelevanten Sachverhalte, - Ortsbesichtigungen, - Festlegen ergänzender Fachleistungen und Formulieren von Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer fachlich Beteiligter, soweit notwendig, - Analysieren und Darstellen des Zustandes des Plangebiets, soweit für die Planung von Bedeutung und abwägungsrelevant, unter Verwendung hierzu vorliegender Fachbeiträge, - Mitwirken beim Festlegen von Zielen und Zwecken der Planung, - Erarbeiten des Vorentwurfes in der vorgeschriebenen Fassung mit Begründung für die frühzeitigen Beteiligungen nach den Bestimmungen des Baugesetzbuchs, - Darlegen der wesentlichen Auswirkungen der Planung, - Berücksichtigen von Fachplanungen, - Mitwirken an der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung einschließlich Erörterung der Planung, - Mitwirken an der frühzeitig. Beteiligung der Behörden u. Stellen, die Träger öffentlicher Belange, - Mitwirken an der frühzeitigen Abstimmung mit den Nachbargemeinden, - Abstimmen des Vorentwurfes für die frühzeitigen Beteiligungen in der vorgeschriebenen Fassung mit der Gemeinde. 2. Integrierter Landschaftsplan mit den Grundleistungen des § 23 Abs. 2 HOAI i. V. m. Anlage 4 HOAI mit Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB und Umweltbericht gemäß § 2a BauGB i.V.m. Anlage 1 zum BauGB: - Klären der Aufgabenstellung - Ermitteln der Planungsgrundlagen - Erstellung vorläufige sowie abgestimmte Fassung 3. Besondere Leistungen gemäß § 3 Abs. 2 HOAI als Einzelerfolge in Verbindung mit Anlage 9 HOAI: - Beschaffen der digitalen Planungsgrundlage - Vorbereiten, Durchführen, Auswerten und Dokumentieren der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 und 4 Absätze 1 BauGB - Vorbereiten, Durchführen, Auswerten und Dokumentieren der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 und 4 Absätze 2 BauGB - Vorbereiten, Durchführen, Teilnehmen und Präsentieren der Planungsstände an Sitzungen der politischen Gremien der Gemeindevertreterversammlung und im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung - Mitwirken an der Genehmigung des Flächennutzungsplans - Entwurf einer Zusammenfassenden Erklärung gem. 6a Abs. 1 BauGB zum wirksamen Flächennutzungsplan.
- Gemeinde Brieselang
Neuaufstellung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Brieselang mit integrierten Landschaftsplan
Die Leistungen umfassen Grundleistungen sowie besondere Leistungen nach HOAI zur Aufstellung eines B-Plans sowie zur Änderung des entsprechenden Teilbereichs des FNP und Fortschreibung des integrierten Landschaftsplans. Der Landschaftsplan setzt sich zusammen aus einer Bestandsaufnahme einschließlich Analyse und Bewertung der Ressourcen, also des Zustandes von Natur und Landschaft, sowie einem Planungsteil mit Zielen und Maßnahmen, jeweils auf das gesamte Gemeindegebiet (besiedelter und unbesiedelter Bereich) bezogen. Der Flächennutzungsplan soll im Regelverfahren mit Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden. Die erforderlichen Beteiligungen nach dem Baugesetzbuch erfolgen unter Nutzung von DiPlanBeteiligung Brandenburg in seiner aktuellen Anwendungsform (siehe https://bb.beteiligung.diplanung.de/). Leistungen: 1. Grundleistungen Flächennutzungsplan: - Zusammenstellen und Werten des vorhandenen Grundlagenmaterials, - Erfassen der abwägungsrelevanten Sachverhalte, - Ortsbesichtigungen, - Festlegen ergänzender Fachleistungen und Formulieren von Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer fachlich Beteiligter, soweit notwendig, - Analysieren und Darstellen des Zustandes des Plangebiets, soweit für die Planung von Bedeutung und abwägungsrelevant, unter Verwendung hierzu vorliegender Fachbeiträge, - Mitwirken beim Festlegen von Zielen und Zwecken der Planung, - Erarbeiten des Vorentwurfes in der vorgeschriebenen Fassung mit Begründung für die frühzeitigen Beteiligungen nach den Bestimmungen des Baugesetzbuchs, - Darlegen der wesentlichen Auswirkungen der Planung, - Berücksichtigen von Fachplanungen, - Mitwirken an der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung einschließlich Erörterung der Planung, - Mitwirken an der frühzeitig. Beteiligung der Behörden u. Stellen, die Träger öffentlicher Belange, - Mitwirken an der frühzeitigen Abstimmung mit den Nachbargemeinden, - Abstimmen des Vorentwurfes für die frühzeitigen Beteiligungen in der vorgeschriebenen Fassung mit der Gemeinde. 2. Integrierter Landschaftsplan mit den Grundleistungen des § 23 Abs. 2 HOAI i. V. m. Anlage 4 HOAI mit Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB und Umweltbericht gemäß § 2a BauGB i.V.m. Anlage 1 zum BauGB: - Klären der Aufgabenstellung - Ermitteln der Planungsgrundlagen - Erstellung vorläufige sowie abgestimmte Fassung 3. Besondere Leistungen gemäß § 3 Abs. 2 HOAI als Einzelerfolge in Verbindung mit Anlage 9 HOAI: - Beschaffen der digitalen Planungsgrundlage - Vorbereiten, Durchführen, Auswerten und Dokumentieren der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 und 4 Absätze 1 BauGB - Vorbereiten, Durchführen, Auswerten und Dokumentieren der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 und 4 Absätze 2 BauGB - Vorbereiten, Durchführen, Teilnehmen und Präsentieren der Planungsstände an Sitzungen der politischen Gremien der Gemeindevertreterversammlung und im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung - Mitwirken an der Genehmigung des Flächennutzungsplans - Entwurf einer Zusammenfassenden Erklärung gem. 6a Abs. 1 BauGB zum wirksamen Flächennutzungsplan.
- Gemeinde BrieselangBrieselangFrist: 05. Mai
Neuaufstellung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Brieselang mit integrierten Landschaftsplan
Die Leistungen umfassen Grundleistungen sowie besondere Leistungen nach HOAI zur Aufstellung eines B-Plans sowie zur Änderung des entsprechenden Teilbereichs des FNP und Fortschreibung des integrierten Landschaftsplans. Der Landschaftsplan setzt sich zusammen aus einer Bestandsaufnahme einschließlich Analyse und Bewertung der Ressourcen, also des Zustandes von Natur und Landschaft, sowie einem Planungsteil mit Zielen und Maßnahmen, jeweils auf das gesamte Gemeindegebiet (besiedelter und unbesiedelter Bereich) bezogen. Der Flächennutzungsplan soll im Regelverfahren mit Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden. Die erforderlichen Beteiligungen nach dem Baugesetzbuch erfolgen unter Nutzung von DiPlanBeteiligung Brandenburg in seiner aktuellen Anwendungsform (siehe https://bb.beteiligung.diplanung.de/). Leistungen: 1. Grundleistungen Flächennutzungsplan: - Zusammenstellen und Werten des vorhandenen Grundlagenmaterials, - Erfassen der abwägungsrelevanten Sachverhalte, - Ortsbesichtigungen, - Festlegen ergänzender Fachleistungen und Formulieren von Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer fachlich Beteiligter, soweit notwendig, - Analysieren und Darstellen des Zustandes des Plangebiets, soweit für die Planung von Bedeutung und abwägungsrelevant, unter Verwendung hierzu vorliegender Fachbeiträge, - Mitwirken beim Festlegen von Zielen und Zwecken der Planung, - Erarbeiten des Vorentwurfes in der vorgeschriebenen Fassung mit Begründung für die frühzeitigen Beteiligungen nach den Bestimmungen des Baugesetzbuchs, - Darlegen der wesentlichen Auswirkungen der Planung, - Berücksichtigen von Fachplanungen, - Mitwirken an der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung einschließlich Erörterung der Planung, - Mitwirken an der frühzeitig. Beteiligung der Behörden u. Stellen, die Träger öffentlicher Belange, - Mitwirken an der frühzeitigen Abstimmung mit den Nachbargemeinden, - Abstimmen des Vorentwurfes für die frühzeitigen Beteiligungen in der vorgeschriebenen Fassung mit der Gemeinde. 2. Integrierter Landschaftsplan mit den Grundleistungen des § 23 Abs. 2 HOAI i. V. m. Anlage 4 HOAI mit Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB und Umweltbericht gemäß § 2a BauGB i.V.m. Anlage 1 zum BauGB: - Klären der Aufgabenstellung - Ermitteln der Planungsgrundlagen - Erstellung vorläufige sowie abgestimmte Fassung 3. Besondere Leistungen gemäß § 3 Abs. 2 HOAI als Einzelerfolge in Verbindung mit Anlage 9 HOAI: - Beschaffen der digitalen Planungsgrundlage - Vorbereiten, Durchführen, Auswerten und Dokumentieren der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 und 4 Absätze 1 BauGB - Vorbereiten, Durchführen, Auswerten und Dokumentieren der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 und 4 Absätze 2 BauGB - Vorbereiten, Durchführen, Teilnehmen und Präsentieren der Planungsstände an Sitzungen der politischen Gremien der Gemeindevertreterversammlung und im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung - Mitwirken an der Genehmigung des Flächennutzungsplans - Entwurf einer Zusammenfassenden Erklärung gem. 6a Abs. 1 BauGB zum wirksamen Flächennutzungsplan.
- Stadt Bad Oldesloe
Stadt Bad Oldesloe - Neuaufstellung Flächennutzungsplan Bad Oldesloe
Die Stadt Bad Oldesloe schreibt die Neuaufstellung ihres Flächennutzungsplans (FNP) für eine Fläche von 5.259 ha aus. Ziel ist die Steuerung von Baulandentwicklung, Klimaschutz, Erneuerbaren Energien sowie Regional- und Landesplanung auf Basis des ISEK und des Landschaftsplans. Die Beauftragung der Planungsleistungen erfolgt stufenweise gemäß LPH 1-3 nach § 18 HOAI. Besondere Leistungen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers.
- Stadt Bad Oldesloe
Stadt Bad Oldesloe - Neuaufstellung Flächennutzungsplan Bad Oldesloe
Die Stadt Bad Oldesloe schreibt die Neuaufstellung ihres Flächennutzungsplans (FNP) für eine Fläche von 5.259 ha aus. Ziel ist die Steuerung von Baulandentwicklung, Klimaschutz, Erneuerbaren Energien sowie Regional- und Landesplanung auf Basis des ISEK und des Landschaftsplans. Die Beauftragung der Planungsleistungen erfolgt stufenweise gemäß LPH 1-3 nach § 18 HOAI. Besondere Leistungen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers.
- Frist: 02. Apr.
Stadt Königs Wusterhausen, Neuaufstellung Flächennutzungsplan, Landschaftsplan, Umweltbericht und Lärmschutzgutachten für die Stadt Königs Wusterhausen mit ihren Ortsteilen
Es ist beabsichtigt die nachfolgenden Leistungen zu vergeben: Flächenplanung Leistungsbild Flächennutzungsplan - Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 3 gemäß Anlage 2 zu § 18 Abs. 2 HOAI 2021 Landschaftsplanung Leistungsbild Landschaftsplan - Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 4 gemäß Anlage 4 zu § 23 Abs. 2 HOAI 2021 Besondere Leistungen - alle Leistungsbilder betreffend nach Anlage 9 zu § 18 Abs. 2 und § 23 Abs. 2 HOAI 2021: - Vorabstimmungen mit Planungsbeteiligten und Fachbehörden - Vor- und Nacharbeiten von planungsbezogenen Sitzungen - Koordinieren von Planungsbeteiligten - Stellungnahmen zu Einzelvorhaben während der Planaufstellung - Digitalisieren von Unterlagen - Erarbeiten einer einheitlichen Planungsgrundlage aus unterschiedlichen Unterlagen (Beschaffen der digitalen Planungsgrundlage (ALKIS-/ATKIS-Daten, DTK10, Orthophotos und andere kostenfreie Downloads über den Geobroker der Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg) - statistische und örtliche Erhebungen sowie Bedarfsermittlungen, zum Beispiel zu Versorgungs- zur Wirtschafts-, Sozial- und Baustruktur sowie soziokulturellen Struktur - Vorbereiten, Durchführen, Auswerten und Dokumentieren der frühzeitigen/ formellen Beteiligungsverfahren - Ermitteln der voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen für die Umweltprüfung - Erarbeiten des Umweltberichts - Berechnen und Darstellen der Umweltschutzmaßnahmen - Bearbeiten der Anforderungen aus der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung in Bauleitplanverfahren; Erstellen von Unterlagen zum Zustimmungsverfahren des MLUK zu Planungen im LSG; Erstellen von Unterlagen zum Siedlungsanschluss im Rahmen des Gesetzes zur Verwaltungsvereinfachung zu Vorhaben im LSG; Erstellen von Unterlagen zu Waldfunktionen gegenüber des Landesbetrieb Forst - Wesentliche Änderungen oder Neubearbeitung des Entwurfs nach Offenlage oder Beteiligung, insbesondere nach Stellungnahmen - Ausarbeiten der Beratungsunterlagen der Gemeinde zu Stellungnahmen im Rahmen der formellen Beteiligungsverfahren - Leistungen für die Drucklegung, Erstellen von Mehrausfertigungen - Überarbeiten von Planzeichnungen und von Begründungen nach der Beschlussfassung (zum Beispiel Feststellungsbeschluss) - Verfassen von Bekanntmachungstexten und Organisation der öffentlichen Bekanntmachungen - Mitteilen des Ergebnisses der Prüfung der Stellungnahmen an die Beteiligten - Benachrichtigen von Bürgern und Behörden, die Stellungnahmen abgegeben haben, über das Abwägungsergebnis - Erstellen der Verfahrensdokumentation (Führen und Übergeben der Verfahrensakte mit allen Dokumenten des Aufstellungsverfahrens des Flächennutzungsplans, ein-schließlich der Endfassung der Planzeichnung im Originalmaßstab, in vierfacher Ausfertigung. Originaldokumente und Beschlüsse werden zur Vervollständigung der Verfahrensakte von der Stadt Königs Wusterhausen übergeben) auch in digitaler Form - Mitwirken an der Öffentlichkeitsarbeit des Auftraggebers einschließlich Mitwirken an Informationsschreiben und öffentlichen Diskussionen sowie Erstellen der dazu not-wendigen Planungsunterlagen und Schriftsätze - Teilnehmen an Sitzungen von politischen Gremien des Auftraggebers oder an Sitzungen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung - Erstellen der zusammenfassenden Erklärung nach dem BauGB - Erstellen von Bilanzen nach fachrechtlichen Vorgaben Zusätzliche Leistungen - Erstellung eines Lärmschutzgutachten
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
- Erstellen Sie ein kostenloses Konto auf auftrag.ai. Danach sehen Sie alle Unterlagen, Fristen und Hinweise zur Einreichung in einem strukturierten Ablauf.
- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Für diese Bekanntmachung ist aktuell keine konkrete Angebotsfrist angegeben.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Stadt Kaufbeuren.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.