Neuaufstellung eines Flächennutzungsplanes und Landschaftsplanes für das Gebiet der Stadt Müncheberg
Die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan und Umweltbericht soll die notwendigen Rahmenbedingungen zur gesamträumlichen Entwicklung der Stadt Müncheberg schaffen. Der Flächennutzungsplan als Teil der Bauleitplanung ist ein zentrales Steuerungsinstrument der städtebaulichen Entwicklung...
Angebotsfrist:26. Mai 2026
Typ:Ausschreibung
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Inhalt auf einen Blick
Die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan und Umweltbericht soll die notwendigen Rahmenbedingungen zur gesamträumlichen Entwicklung der Stadt Müncheberg schaffen. Der Flächennutzungsplan als Teil der Bauleitplanung ist ein zentrales Steuerungsinstrument der städtebaulichen Entwicklung und formuliert d...
- Ausschreibungstyp: Ausschreibung
- Auftraggeber: Stadt Müncheberg
- Veröffentlicht: 21. April 2026
- Frist: 26. Mai 2026
Ausschreibungsbeschreibung
Die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan und Umweltbericht soll die notwendigen Rahmenbedingungen zur gesamträumlichen Entwicklung der Stadt Müncheberg schaffen. Der Flächennutzungsplan als Teil der Bauleitplanung ist ein zentrales Steuerungsinstrument der städtebaulichen Entwicklung und formuliert die zukünftigen planerischen Ziele der Stadt. Er stellt den gesamtstädtischen Entwicklungsrahmen für alle weiteren räumlichen Planungen auf kommunaler Ebene dar. Für das gesamte Stadtgebiet der Stadt Müncheberg, bestehend aus acht Ortsteilen, ist die Aufstellung eines Flächennutzungsplans mit Umweltbericht und eines Landschaftsplans geplant. Mit Beschluss Nr. 169-14-2025 vom 04.12.2025 wurde durch die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Müncheberg der Aufstellungsbeschluss für einen Flächennutzungsplan mit Umweltbericht und den Landschaftsplan für das ganze Gemeindegebiet der Stadt Müncheberg gefasst. In den acht Ortsteilen der Stadt Müncheberg, die eine Fläche von ca. 152 km2 umfasst, leben ca. 7.000 Einwohner, davon allein im Ortsteil Müncheberg ca. 5.000. Die Stadt Müncheberg, die mit einem Teil ihres Gebietes im Naturpark Märkische Schweiz liegt, sieht sich aktuellen Herausforderungen aus vielen verschiedenen Bereichen gegenübergestellt, die im Rahmen einer städtebaulichen Entwicklungsplanung betrachtet werden müssen. Hierzu zählen beispielsweise die langfristige Entwicklung von Wohnbauflächen und der Zuzug von Einwohnern im Kontext landespolitischer Vorgaben, die Versorgung im Bereich der sozialen Infrastruktur, die Sicherung des öffentlichen Nahverkehrs im ländlichen Raum, bestehende Konflikte zwischen verschiedenen baulichen Nutzungen, eine ganz erheblich gestiegene Nachfrage nach Flächen zur Nutzung erneuerbarer Energien und vieles mehr. Im Kontext der regionalen Entwicklung der Metropolenregion Berlin Brandenburg und eines Netzes an zentralen Versorgungsorten unterschiedlicher Bedeutung haben sich die Anforderungen an die Stadtentwicklung in Müncheberg diesbezüglich deutlich verändert. Es besteht beispielsweise eine spürbar erhöhte Nachfrage nach Wohnbauland, nach Gewerbeflächen und die Notwendigkeit, die soziale Infrastruktur räumlich und funktionell neu auszurichten. Der größte Ortsteil Müncheberg wurde mit dem im Oktober 2021 in Kraft getretenen sachlichen Teilregionalplan "Regionale Raumstruktur und Grundfunktionale Schwerpunkte" als Grundfunktionaler Schwerpunkt mit besonderen Versorgungsaufgaben und Ankerfunktion im ländlichen Raum ausgewiesen. Um den vielfältigen Herausforderungen im Sinne einer langfristigen geordneten städtebaulichen Entwicklung gerecht zu werden, bedarf es eine Neuaufstellung eines Flächennutzungsplanes über das Gesamtgebiet der Stadt Müncheberg, als gesetzliches Instrument der Bauleitplanung. Der räumliche Geltungsbereich des neuaufzustellenden Flächennutzungsplanes umfasst das gesamte Gemeindegebiet der Stadt Müncheberg mit ca. 152 km2. Für die Ortsteile Hoppegarten und Müncheberg liegen rechtskräftige Teilflächennutzungspläne vor. In den anderen 6 Ortsteilen gibt es keine Flächennutzungspläne. In den Ortsteilen Hoppegarten, Jahnsfelde und Trebnitz liegen rechtskräftige Innenbereichssatzungen vor. Für vier Ortsteile wurden in den zurückliegenden Jahren Dorferneuerungsplanungen erarbeitet. Für den Ortsteil Müncheberg wurde am 05.10.2023 ein umsetzungsorientiertes städtebauliches Leitbild als Selbstbindung beschlossen. Dieses Leitbild ist bei der Aufstellung des Flächennutzungsplans als planerische Grundlage zu berücksichtigen. Es gelten folgende Zuschlagskriterien - Zusammensetzung, Organisation und Erfahrung des Projektteams 20 % - Konzept zur Leistungserbringung 50 % - Honorar/Preis 30 %
Weiterführende Details
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Neuaufstellung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan
Die Stadt Kaufbeuren beabsichtigt die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes (FNP) mit integriertem Landschaftsplan (LSP) als Leitplanung für die Erfordernisse der städtebaulichen Innenentwicklung. Kernaufgabe des Flächennutzungsplans ist es, die verbindliche Bauleitplanung vorzubereiten. Als kreisfreie Stadt im bayerischen Allgäu, am Rande der Europäischen Metropolregion München gelegen, ist die Stadt Kaufbeuren nicht nur ein prosperierendes Oberzentrum mit ca. 46.000 Einwohnern, sondern auch die viertgrößte Stadt im Regierungsbezirk Schwaben. Die verkehrsgünstige, überregionale Erschließung über die Bahnstrecke München Lindau, sowie über die B 12 und B 16 an die A 96, sowie nach Kempten und Füssen stellen einen bedeutenden Standortvorteil dar. Kaufbeuren ist eine Stadt mit hoher Lebensqualität und großem Freizeitwert. Neben einer intakten historischen Altstadt in reizvoller Lage, zeichnet sich Kaufbeuren auch durch ein gutes Angebot im kulturellen Bereich, im Sport, sowie durch eine attraktive Lage im Voralpengebiet aus. In Zeiten des Wandels und Wachstums gilt es diese Qualitäten zu bewahren. Ebenso sollen künftige Veränderungen wie beispielsweise die demographische Entwicklung, das Mobilitätsverhalten, sowie die Siedlungs- und Wirtschaftsstrukturen aktiv gestaltet werden. Um der Stadt Kaufbeuren hervorragende Zukunftschancen zu gewährleisten, ist zudem sicherzustellen, dass die Ziele des Klimaschutzes, der Klimaanpassung und der Erhalt und die Förderung der Biodiversität erreicht werden. Eine besondere Bedeutung kommt dem Flächennutzungs- mit integriertem Landschaftsplan bei der Steuerung der Zulässigkeit von bestimmten Vorhaben im Außenbereich, insbesondere der erneuerbaren Energien, zu. Diese Vorhaben sind gemäß § 35 Abs. 3 Satz 3 Baugesetzbuch im Außenbereich grundsätzlich zulässig, ihnen stehen jedoch in der Regel öffentliche Belange entgegen, soweit hierfür durch Darstellungen im Flächennutzungsplan (oder als Ziele der Raumordnung) eine Ausweisung an anderer Stelle erfolgt ist. Grundlage der Darstellung solcher Flächen muss eine nachvollziehbare und begründete planerische Konzeption sein. Bei der Erstellung des LSP sollen auch die Ziele der EU-Verordnung über die Wiederherstellung der Natur (W-VO) berücksichtigt werden. All dies zu gewährleisten bedarf sorgfältiger planerischer Vorbereitung durch strategische und langfristige Konzeptplanungen, unter Einbeziehung von Fachplanungen, wie dem Innenentwicklungskonzept (mit dessen Bestandteilen Nachverdichtungskonzept, Mobilitätskonzept und dem gesamtstädtischen Freiraumkonzept), sowie dem Klimaschutzkonzept. Hierbei soll der zu erstellende Flächennutzungs- und Landschaftsplan als Leitlinie für die Verteilung verschiedener Nutzungen innerhalb des gesamten Stadtgebietes (40 km²), dienen und die Grundzüge der beabsichtigten räumlichen, städtebaulichen Entwicklung für das ganze Stadtgebiet darstellen. Insbesondere das gesamtstädtische Freiraumkonzept kann als Grundlage für den Landschaftsplan herangezogen werden. Der aktuelle Flächennutzungsplan gilt bereits seit 1984, der Landschaftsplan seit 2005. Der FNP wurde entsprechend der Erfordernisse der Stadtentwicklung in Teilbereichen geändert; eine gesamtstädtische Fortschreibung steht jedoch seit langer Zeit aus. Es ist daher nach über 40 Jahren notwendig, den FNP neu aufzustellen, weil er trotz Fortschreibung kaum mehr Hinweise zu anstehenden Aufgaben und Fragestellungen der Stadtentwicklung gibt. Terminschiene VgV- Verfahren Oktober 2025 - Januar 2026 Die Vergabeverhandlung wird voraussichtlich im Januar 2026 stattfinden. Beauftragung Januar/Februar 2026 Projektstart Februar 2026 Fertigstellung Dezember 2028 Gegenstand des Auftrags sind die Leistungen der Stadtplanung gem. § 18 ff. HOAI 2021, LPH 1 bis 3, bei stufenweiser Beauftragung.
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- Stadt Bad Oldesloe
Stadt Bad Oldesloe - Neuaufstellung Flächennutzungsplan Bad Oldesloe
Die Stadt Bad Oldesloe schreibt die Neuaufstellung ihres Flächennutzungsplans (FNP) für eine Fläche von 5.259 ha aus. Ziel ist die Steuerung von Baulandentwicklung, Klimaschutz, Erneuerbaren Energien sowie Regional- und Landesplanung auf Basis des ISEK und des Landschaftsplans. Die Beauftragung der Planungsleistungen erfolgt stufenweise gemäß LPH 1-3 nach § 18 HOAI. Besondere Leistungen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers.
- Stadt Bad Oldesloe
Stadt Bad Oldesloe - Neuaufstellung Flächennutzungsplan Bad Oldesloe
Die Stadt Bad Oldesloe schreibt die Neuaufstellung ihres Flächennutzungsplans (FNP) für eine Fläche von 5.259 ha aus. Ziel ist die Steuerung von Baulandentwicklung, Klimaschutz, Erneuerbaren Energien sowie Regional- und Landesplanung auf Basis des ISEK und des Landschaftsplans. Die Beauftragung der Planungsleistungen erfolgt stufenweise gemäß LPH 1-3 nach § 18 HOAI. Besondere Leistungen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers.
- Stadt Bad Oldesloe
Stadt Bad Oldesloe - Neuaufstellung Flächennutzungsplan Bad Oldesloe
Aufgrund der Änderung von wesentlichen Anforderungen und Rahmenbedingungen sieht die Stadt Bad Oldesloe die Erforderlichkeit nach § 1 Abs. 3 BauGB ihren Flächennutzungsplan neu aufzustellen. Mit der Neuaufstellung sollen die sektoralen Themen Baulandentwicklung, Klimaanpassung und -Schutz, Flächen für Erneuerbare Energien und die Anforderungen der Regional- und Landesplanung auf kommunaler Ebene gesteuert werden. Die strategische und fachliche Grundlage zur Flächennutzungsplanung liefert das integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) und der Landschaftsplan der Stadt Bad Oldesloe. Das ISEK welches im Jahr 2024 begonnen wurde und sich aktuell in der Vorbereitung zum Beschluss befindet, beinhaltet die strategischen Leitlinien der Stadt Bad Oldesloe. Der seit April 2025 beauftragte Landschaftsplans soll Erkenntnisse zu den Themen der Landschaftsplanung, des Hochwasserschutzes und des naturschutzrechtlichen Ausgleiches liefern. Auf Grundlage des vorbereitenden ISEK und in Abstimmung mit der begleitenden Landschaftsplanung soll der Flächennutzungsplan flächenbezogene Darstellungen über die langfristigen Planungsabsichten und Planungsziele der Stadt Bad Oldesloe aufzeigen. Der Umfang der Planungsleistungen für die Maßnahme beinhaltet die Flächenplanung FNP. Es ist eine stufenweise Beauftragung der LPH 1-3 gem. § 18 HOAI vorgesehen. Für die Erbringung von „Besonderen Leistungen“ ist jeweils vorab die Zustimmung des AG einzuholen. Der FNP der Stadt Bad Oldesloe umfasst eine Fläche von 5.259 ha.
- Stadt Königs Wusterhausen, Dezernat Finanz- und Verwaltungsmanagement, Amt Verwaltungsmanagement, Sachgebiet Vergabe/VertragsmanagementKönigs WusterhausenFrist: 02. Apr.
Stadt Königs Wusterhausen, Neuaufstellung Flächennutzungsplan, Landschaftsplan, Umweltbericht und Lärmschutzgutachten für die Stadt Königs Wusterhausen mit ihren Ortsteilen
Vergabe von Flächen- und Landschaftsplanung für Flächennutzungs- und Landschaftsplan. Umfang: Grundleistungen Leistungsphasen 1-3 (Flächenplanung) bzw. 1-4 (Landschaftsplan) nach HOAI 2021. Besondere Leistungen: Vorabstimmungen mit Behörden, Koordination, Digitalisierung, Erarbeitung einheitlicher Planungsgrundlagen (ALKIS/ATKIS, DTK10, Orthophotos), statistische Erhebungen, Beteiligungsverfahren, Umweltprüfung, Umweltbericht, naturschutzrechtliche Eingriffsregelung, Unterlagen für LSG-Verfahren, Waldfunktionsunterlagen, Nacharbeiten nach Offenlage/Beteiligung.
- Frist: 02. Apr.
Stadt Königs Wusterhausen, Neuaufstellung Flächennutzungsplan, Landschaftsplan, Umweltbericht und Lärmschutzgutachten für die Stadt Königs Wusterhausen mit ihren Ortsteilen
Es ist beabsichtigt die nachfolgenden Leistungen zu vergeben: Flächenplanung Leistungsbild Flächennutzungsplan - Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 3 gemäß Anlage 2 zu § 18 Abs. 2 HOAI 2021 Landschaftsplanung Leistungsbild Landschaftsplan - Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 4 gemäß Anlage 4 zu § 23 Abs. 2 HOAI 2021 Besondere Leistungen - alle Leistungsbilder betreffend nach Anlage 9 zu § 18 Abs. 2 und § 23 Abs. 2 HOAI 2021: - Vorabstimmungen mit Planungsbeteiligten und Fachbehörden - Vor- und Nacharbeiten von planungsbezogenen Sitzungen - Koordinieren von Planungsbeteiligten - Stellungnahmen zu Einzelvorhaben während der Planaufstellung - Digitalisieren von Unterlagen - Erarbeiten einer einheitlichen Planungsgrundlage aus unterschiedlichen Unterlagen (Beschaffen der digitalen Planungsgrundlage (ALKIS-/ATKIS-Daten, DTK10, Orthophotos und andere kostenfreie Downloads über den Geobroker der Landesvermessung und Geobasisinformation Brandenburg) - statistische und örtliche Erhebungen sowie Bedarfsermittlungen, zum Beispiel zu Versorgungs- zur Wirtschafts-, Sozial- und Baustruktur sowie soziokulturellen Struktur - Vorbereiten, Durchführen, Auswerten und Dokumentieren der frühzeitigen/ formellen Beteiligungsverfahren - Ermitteln der voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen für die Umweltprüfung - Erarbeiten des Umweltberichts - Berechnen und Darstellen der Umweltschutzmaßnahmen - Bearbeiten der Anforderungen aus der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung in Bauleitplanverfahren; Erstellen von Unterlagen zum Zustimmungsverfahren des MLUK zu Planungen im LSG; Erstellen von Unterlagen zum Siedlungsanschluss im Rahmen des Gesetzes zur Verwaltungsvereinfachung zu Vorhaben im LSG; Erstellen von Unterlagen zu Waldfunktionen gegenüber des Landesbetrieb Forst - Wesentliche Änderungen oder Neubearbeitung des Entwurfs nach Offenlage oder Beteiligung, insbesondere nach Stellungnahmen - Ausarbeiten der Beratungsunterlagen der Gemeinde zu Stellungnahmen im Rahmen der formellen Beteiligungsverfahren - Leistungen für die Drucklegung, Erstellen von Mehrausfertigungen - Überarbeiten von Planzeichnungen und von Begründungen nach der Beschlussfassung (zum Beispiel Feststellungsbeschluss) - Verfassen von Bekanntmachungstexten und Organisation der öffentlichen Bekanntmachungen - Mitteilen des Ergebnisses der Prüfung der Stellungnahmen an die Beteiligten - Benachrichtigen von Bürgern und Behörden, die Stellungnahmen abgegeben haben, über das Abwägungsergebnis - Erstellen der Verfahrensdokumentation (Führen und Übergeben der Verfahrensakte mit allen Dokumenten des Aufstellungsverfahrens des Flächennutzungsplans, ein-schließlich der Endfassung der Planzeichnung im Originalmaßstab, in vierfacher Ausfertigung. Originaldokumente und Beschlüsse werden zur Vervollständigung der Verfahrensakte von der Stadt Königs Wusterhausen übergeben) auch in digitaler Form - Mitwirken an der Öffentlichkeitsarbeit des Auftraggebers einschließlich Mitwirken an Informationsschreiben und öffentlichen Diskussionen sowie Erstellen der dazu not-wendigen Planungsunterlagen und Schriftsätze - Teilnehmen an Sitzungen von politischen Gremien des Auftraggebers oder an Sitzungen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung - Erstellen der zusammenfassenden Erklärung nach dem BauGB - Erstellen von Bilanzen nach fachrechtlichen Vorgaben Zusätzliche Leistungen - Erstellung eines Lärmschutzgutachten
- Stadtverwaltung Bad Kreuznach
Klimaanalyse für die Stadt Bad Kreuznach
In der Stadt Bad Kreuznach liegen aufgrund einer Lee-Lage zum Hunsrück und einer Tallage ungünstige Verhältnisse in Bezug auf die Luftdurchmischung und den Luftaustausch vor, so dass häufig Inversionswetterlagen vorliegen. Die Hitzetage pro Dekade haben von der Dekade 1948-1957 mit 85 Hitzetagen bis zur Dekade 2008 bis 2017 mit 183 Hitzetagen um 115% zugenommen. Auch der Tagesmittelwert hat sich in diesem Zeitraum, gerechnet in Dekaden, von 9,7°C auf 11,1°C um 1,4°C erhöht. Daher sollen die Klimabelange stärker in der Bauleitplanung berücksichtigt und in Vorbereitung zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans eine gesamtstädtische Klimaanalyse sowie eine Planungshinweiskarte erstellt werden. Die hieraus gewonne-nen Erkenntnisse sollen grundlegende Informationen für eine klimagerechte Sied-lungsentwicklung liefern und direkt in der klimaökologischen Bewertung der in einer Potentialflächenanalyse (gesonderte Vergabe) ermittelten Potentialflächen für die wei-tere bauliche Entwicklung Anwendung finden. In der klimaökologischen Bewertung sollen auch Entwicklungsprinzipien und Maßnahmenpakete vorgeschlagen werden, wie eine möglichst klimagerechte Entwicklung der verschiedenen einzelnen Potentialflächen erfolgen kann.
- Stadt Marbach am Neckar
Stadt Marbach am Neckar - Europaweite Vergabe von Planungsleistungen der Objektplanung für den Neubau des Feuerwehrhauses Rielingshausen im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach VgV
Die Stadt Marbach am Neckar plant im Stadtteil Rielingshausen die Errichtung eines neuen Feuerwehrhauses, da das bestehende Feuerwehrhaus in der Paul-Gerhard-Straße keine Entwicklungsmöglichkeiten für den dringenden Erweiterungsbedarf im räumlichen Kontext hat. Der Neubau an einem geeigneteren Standort soll das bestehende Feuerwehrhaus ersetzen. Es wurden verschiedene Standortalternativen für den Neubau geprüft. Der ausgewählte Standort am westlichen Ortseingang nach Rielingshausen wurde aufgrund seiner Lage in der Haupteinsatzrichtung zur Kernstadt Marbach, der günstigen verkehrlichen Anbindung und der möglichst geringen Beeinträchtigung von Wohngebieten und Gemeinbedarfseinrichtungen (Schulen, Kindergärten), sowie der zeitnahen Realisierungsmöglichkeiten bevorzugt. Das Gebiet "Neues Feuerwehrhaus Rielingshausen" befindet sich nordwestlich des Rielingshauser Ortskerns, angrenzend an eine Wohnbebauung auf landwirtschaftlich genutzten Flächen. Das geplante Bauvorhaben soll auf den Flurstücken 2808, 2809, 2810 in Marbach-Rielingshausen sowie an den Verkehrsflächen der Hauptstraße L 1124 / Flurstück 417/0 entstehen. Geplant ist die Errichtung eines Feuerwehrhauses nach aktueller DIN 14092-1:2024-06 mit vier Fahrzeugboxen für 66 Feuerwehrmitglieder. Für das Bauvorhaben wurde bereits ein Bebauungsplan-Vorentwurf entwickelt, wodurch ein Zielabweichungsverfahren aufgrund der Lage in einem regionalen Grünzug abgewendet wurde. Dem Vorentwurf liegt eine Massenstudie zugrunde. Diese wird Teil der Planungsunterlagen bilden, ist jedoch nicht zwingend 1:1 umzusetzen. Folgende darin enthaltene Vor-gaben sind jedoch zu berücksichtigen und umzusetzen: Das Grundstück ist vergleichsweise schmal und lang. Nordöstlich befindet sich ein Heckenbiotop in Form eines Hohlwegs, der eine Hangkante vorgibt. Richtung westlichem Feldrain ist das Bauvorhaben als neuer Ortsrand einzugrünen. Getrennte Zufahrten für Alarmparkplätze und ausrückende Fahrzeuge auf die Landesstraße sind zu gewährleisten. Die östlich gelegene Wohnbebauung ist durch die Gebäudeanordnung von Lärmemissionen bestmöglich zu schützen. Das neue Feuerwehrhaus bildet den neuen Ortseingang für Rielingshausen. Die Platzierung in einem Grünzug und Einbettung im ländlich-dörflichen Kontext verlangen daher nach einer behutsamen, schlichten und angemessenen Gestaltung des Gebäudes. Eine moder-ne Interpretation landwirtschaftlich-scheunenartiger Gebäudetypologien ist ein möglicher, jedoch nicht zwingender Gestaltungsansatz. Neben den Vorgaben aus dem Bebauungsplan ist eine wirtschaftliche und sparsame Umsetzung wesentliches Kriterium der Bauaufgabe. Die Stadt Marbach am Neckar befindet sich wie derzeit viele Kommunen in einer wirtschaftlich angeschlagenen Verfassung. Ge-sucht wird daher ein Gebäude, das in allen Aspekten wie Materialität, Unterhalt und Raumprogramm effizient und wirtschaftlich ist. Die Stadt Marbach am Neckar erwartet von dem künftigen Auftragnehmer daher auch eine Kostenoptimierung im Rahmen der Planung. Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist daher die Vergabe von Planungsleistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume in den Leistungsphasen 1-8 nach § 34 HOAI i.V.m. Anlage 10.1 zur HOAI für den Neubau des Feuerwehrhauses Rielingshausen der Stadt Marbach. Es ist eine stufenweise Beauftragung beabsichtigt, ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht. Die Stadt Marbach geht nach derzeitiger Planung von vorläufigen anrechenbaren Herstellkosten von insgesamt rund EUR 3,45 Mio. netto (KG 200 bis 700 nach DIN 276-1:2018-12) aus. Für die Maßnahme stehen der Stadt Marbach Fördergelder zur Verfügung. Bei den angegebenen anrechenbaren Herstellkosten handelt es sich um einen vorläufigen Stand zum Oktober 2025. Seitens der Stadt Marbach am Neckar ist eine Optimierung dieser Kosten angestrebt. Die Planungen sollen nach der Zuschlagserteilung schnellstmöglich begonnen werden. Der Baubeginn ist für das erste Quartal 2028 vorgesehen. Die Inbetriebnahme soll bis spätestens Anfang 2030 erfolgen. Zu den Projektzielen im Zuge des Neubaus des Feuerwehrhauses Rielingshausen der Stadt Marbach zählen insbesondere: - Wirtschaftlichkeit: Kosteneffiziente und funktionale Realisierung des Bauvorhabens unter Einhaltung des vorgesehenen Budgets - Kostenoptimierung im Laufe der Planung - Projektumfassende Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten (u.a. niedrige Betriebskosten, Langlebigkeit der Materialien etc.) - Projektumfassende Berücksichtigung der besonderen Belange wie bereits oben beschrieben hinsichtlich Bebauungsplan und Gestaltung etc. - Terminsicherheit: Termingerechte Fertigstellung der Planung und Bauausführung - Minimierung der Beeinträchtigungen der Nachbarn durch den Baustellenbetrieb so-wie im späteren Feuerwehrbetrieb (insb. unter Berücksichtigung der Vorgaben nach § 22 und § 23 BImSchG) - Nutzerspezifische Anforderungen: Umsetzung aller nutzerspezifischen Anforderungen an das Projekt auf Basis der AG-seitigen Vorgaben Die Stadtverwaltung Marbach wird in weiteren - separaten - Vergabeverfahren zudem folgende weitere Planungsdisziplinen europaweit ausschreiben: - TGA Elektro - TGA HLS - Tragwerksplanung Weitere Einzelheiten zum Leistungsumfang erhalten die im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bewerber mit Aufforderung zur Angebotsabgabe.
Häufige Fragen zu dieser Ausschreibung
- Wie kann ich mich auf diese Ausschreibung bewerben?
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- Bis wann läuft die Angebotsfrist?
- Die Angebotsfrist endet am 26. Mai 2026.
- Wer ist der Auftraggeber?
- Der Auftraggeber ist Stadt Müncheberg.
- Welche Unterlagen sind für den Start relevant?
- In der Regel benötigen Sie Leistungsbeschreibung, Eignungsnachweise, Fristenhinweise und ggf. Formblätter. Auf auftrag.ai werden diese Punkte priorisiert dargestellt.